0154/2018
Behelfsheimsiedlung Egonstraße in Köln-Stammheim
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Egonstr Fotodokumentation
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Anlage Behelfsheimsiedlung Egonstraße Ortsbesichtigung am 03.01.2018 (Gebäuderückseite) (Innenraum Anbau) (Diele) (Abgang zum Heizungskeller) (Badezimmer)
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 19.01.2018 0154/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Liegenschaftsausschuss 25.01.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 05.03.2018 Behelfsheimsiedlung Egonstraße in Köln-Stammheim In den letzten Monaten wurden mehrere Behelfsheime in der Siedlung Egonstraße an die Verwaltung zurückgegeben. Dabei musste festgestellt werden, dass die Mieterinnen und Mieter, die zum Teil seit Jahrzehnten dort wohnten, die ehemaligen Munitionsbaracken in erheblichem Umfang umgebaut ha- ben. So kam es zu Anbauten, Unterkellerungen, der Entfernung tragender Teile sowie nicht fachge- rechten Eingriffen in das Wasserleitungsnetz sowie die Verkabelung. Die in der Anlage aufgeführten Fotos zeigen exemplarisch ein Objekt, das der Verwaltung vor weni- gen Monaten zurückgegeben wurde und das aufgrund seines desolaten Zustands nur noch abgeris- sen werden kann. An diesem Objekt wurde durch die Nutzer ein Keller errichtet, in dem sich eine Öl- Heizung nebst Öltanks befinden, die in keiner Weise den technischen Bestimmungen für einen siche- ren, Mensch und Umwelt nicht gefährdenden Betrieb erfüllen. Dieser Keller ist nur über eine Leiter erreichbar. Am Zugang zu diesem Keller liegt zudem das Erdreich offen zutage, so dass zwischen- zeitlich das Fundament der benachbarten Grenzmauer teilweise in der Luft hängt. Weiter wurde ein Anbau angefügt, der einsturzgefährdet ist. Schließlich sind sämtliche Decken und Wände durchfeuch- tet. Letzteres kann nicht den Nutzern zugerechnet werden. Vielmehr ist es dem Umstand geschuldet, dass die Gebäude vor über 70 Jahren als Baracken zur Aufbewahrung von Munition errichtet wurden. Sie waren nie für einen dauerhaften Aufenthalt und auch nicht für eine dauerhafte Standzeit konzi- piert. Bei dem in der Anlage dargestellten Objekt sind die Mängel sofort sichtbar. Aber auch bei optisch relativ passablen Gebäuden hat eine technische Untersuchung ergeben, dass der Gebäudezustand miserabel ist. Insbesondere das Wasserleitungsnetz, die Elektroverkabelung, die Heizung und die Dächer entsprechen nicht mehr den heute auch bei Bestandsgebäuden zu beachtenden technischen und rechtlichen Vorgaben. Eine bautechnische Untersuchung ergab, dass auch bei weniger geschädigten Objekten eine dauer- hafte Instandsetzung nicht mehr möglich ist. Allenfalls lässt sich die Nutzungszeit um wenige Jahre verlängern. Dem stehen nach jüngst eingetroffenen Kostenschätzungen jedoch Aufwendungen von über 100.000 € pro Objekt gegenüber. Ein Abriss und Neubau wäre in jedem Fall kostengünstiger und nachhaltiger. Einem Neubau im Be- reich der Egonstraße steht jedoch entgegen, dass die nach landesgesetzlicher Vorgabe einzuhalten- den Abstände zum Großklärwerk deutlich unterschritten werden, weshalb im vom Rat beschlossenen Flächennutzungsplan das Gebiet als Grünzone ausgewiesen ist. Die Vorgabe des Flächennutzungsplanes steht auch einem möglichen Verkauf oder der Einräumung von Erbbaurechten entgegen. Denn die Erwerber würden letztlich wirtschaftlich und technisch nicht mehr sinnvoll erhaltbare Objekte erwerben, die sie bestenfalls noch einige wenige Jahre nutzen könn- 2 ten. Danach müssten sie die Gebäude auf eigene Kosten abreißen und es verbliebe ihnen lediglich ein nicht bebaubares Grundstück. Ein derartiges Vorgehen wäre weder nachhaltig noch sozial. Aufgrund der oben dargestellten Sach- und Rechtslage verfolgt die Verwaltung die Strategie eines sozialverträglichen Rückbaus der Siedlung. Dies beinhaltet, dass mit hohem, die Mieteinnahmen sehr erheblich übersteigendem Aufwand, versucht wird, dass die jetzigen Bewohnerinnen und Bewohner in den Objekten verbleiben können. Ziehen Bewohnerinnen und Bewohner aus, werden die Objekte nicht wieder vermietet. Vielmehr werden diese als Reserve zur Unterbringung obdachlos gewordener Menschen vorgehalten. Sofern der Zustand der Objekte auch dies nicht mehr zulässt, erfolgt der Ab- riss. Anlage Fotodokumentation Gez. BG Blome
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0154/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 19.01.2018
- Erstellt
- 11.01.2018 18:55