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0154/2018

Behelfsheimsiedlung Egonstraße in Köln-Stammheim

Mitteilung Ausschuss 19.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 05.03.2018, TOP 10.2.5

Egonstr Fotodokumentation

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Mitteilung Ausschuss

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Egonstr Fotodokumentation

171 Zeichen

Anlage 
 
Behelfsheimsiedlung Egonstraße 
Ortsbesichtigung am 03.01.2018 
 
 
 
 
(Gebäuderückseite)

(Innenraum Anbau)

(Diele)

(Abgang zum Heizungskeller)

(Badezimmer)

Mitteilung Ausschuss

4057 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 19.01.2018 
 0154/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 25.01.2018 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 05.03.2018 
 
Behelfsheimsiedlung Egonstraße in Köln-Stammheim 
In den letzten Monaten wurden mehrere Behelfsheime in der Siedlung Egonstraße an die Verwaltung 
zurückgegeben. Dabei musste festgestellt werden, dass die Mieterinnen und Mieter, die zum Teil seit 
Jahrzehnten dort wohnten, die ehemaligen Munitionsbaracken in erheblichem Umfang umgebaut ha-
ben. So kam es zu Anbauten, Unterkellerungen, der Entfernung tragender Teile sowie nicht fachge-
rechten Eingriffen in das Wasserleitungsnetz sowie die Verkabelung.  
 
Die in der Anlage aufgeführten Fotos zeigen exemplarisch ein Objekt, das der Verwaltung vor weni-
gen Monaten zurückgegeben wurde und das aufgrund seines desolaten Zustands nur noch abgeris-
sen werden kann. An diesem Objekt wurde durch die Nutzer ein Keller errichtet, in dem sich eine Öl-
Heizung nebst Öltanks befinden, die in keiner Weise den technischen Bestimmungen für einen siche-
ren, Mensch und Umwelt nicht gefährdenden Betrieb erfüllen. Dieser Keller ist nur über eine Leiter 
erreichbar. Am Zugang zu diesem Keller liegt zudem das Erdreich offen zutage, so dass zwischen-
zeitlich das Fundament der benachbarten Grenzmauer teilweise in der Luft hängt. Weiter wurde ein 
Anbau angefügt, der einsturzgefährdet ist. Schließlich sind sämtliche Decken und Wände durchfeuch-
tet. Letzteres kann nicht den Nutzern zugerechnet werden. Vielmehr ist es dem Umstand geschuldet, 
dass die Gebäude vor über 70 Jahren als Baracken zur Aufbewahrung von Munition errichtet wurden. 
Sie waren nie für einen dauerhaften Aufenthalt und auch nicht für eine dauerhafte Standzeit konzi-
piert.  
 
Bei dem in der Anlage dargestellten Objekt sind die Mängel sofort sichtbar. Aber auch bei optisch 
relativ passablen Gebäuden hat eine technische Untersuchung ergeben, dass der Gebäudezustand 
miserabel ist. Insbesondere das Wasserleitungsnetz, die Elektroverkabelung, die Heizung und die 
Dächer entsprechen nicht mehr den heute auch bei Bestandsgebäuden zu beachtenden technischen 
und rechtlichen Vorgaben.  
 
Eine bautechnische Untersuchung ergab, dass auch bei weniger geschädigten Objekten eine dauer-
hafte Instandsetzung nicht mehr möglich ist. Allenfalls lässt sich die Nutzungszeit um wenige Jahre 
verlängern. Dem stehen nach jüngst eingetroffenen Kostenschätzungen jedoch Aufwendungen von 
über 100.000 € pro Objekt gegenüber.  
 
Ein Abriss und Neubau wäre in jedem Fall kostengünstiger und nachhaltiger. Einem Neubau im Be-
reich der Egonstraße steht jedoch entgegen, dass die nach landesgesetzlicher Vorgabe einzuhalten-
den Abstände zum Großklärwerk deutlich unterschritten werden, weshalb im vom Rat beschlossenen 
Flächennutzungsplan das Gebiet als Grünzone ausgewiesen ist.  
 
Die Vorgabe des Flächennutzungsplanes steht auch einem möglichen Verkauf oder der Einräumung 
von Erbbaurechten entgegen. Denn die Erwerber würden letztlich wirtschaftlich und technisch nicht 
mehr sinnvoll erhaltbare Objekte erwerben, die sie bestenfalls noch einige wenige Jahre nutzen könn-

2 
 
ten. Danach müssten sie die Gebäude auf eigene Kosten abreißen und es verbliebe ihnen lediglich 
ein nicht bebaubares Grundstück. Ein derartiges Vorgehen wäre weder nachhaltig noch sozial.  
 
Aufgrund der oben dargestellten Sach- und Rechtslage verfolgt die Verwaltung die Strategie eines 
sozialverträglichen Rückbaus der Siedlung. Dies beinhaltet, dass mit hohem, die Mieteinnahmen sehr 
erheblich übersteigendem Aufwand, versucht wird, dass die jetzigen Bewohnerinnen und Bewohner 
in den Objekten verbleiben können. Ziehen Bewohnerinnen und Bewohner aus, werden die Objekte 
nicht wieder vermietet. Vielmehr werden diese als Reserve zur Unterbringung obdachlos gewordener 
Menschen vorgehalten. Sofern der Zustand der Objekte auch dies nicht mehr zulässt, erfolgt der Ab-
riss.  
 
Anlage  Fotodokumentation 
 
 
Gez. BG Blome

Beratungsverlauf (2)

25.01.2018 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.03.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0154/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
19.01.2018
Erstellt
11.01.2018 18:55