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0648/2021

Erweiterung des Anwohnerschutzkonzeptes RheinEnergieStadion

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 14.06.2021, TOP 9.1.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 2 Auslastung ruhender Verkehr

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Ansehen

Anlage 3 Erweiterung der Anwohnerschutzzonen

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

10445 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/3 
661/3 
Vorlagen-Nummer 
 0648/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterung des Anwohnerschutzkonzeptes RheinEnergieStadion 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung mit der Erweiterung des Anwohner-
schutzkonzeptes RheinEnergieStadion um folgende drei Bereiche: 
 
 Bereich 1:Innerhalb der Aachener Straße, BAB A 1, DB-Gleise, Egelspfad, Vogelsanger Weg 
und Drosselstraße (umfasst nicht den Vogelsanger Weg). 
 Bereich 2: Innerhalb der Aachener Straße, BAB A1, Marsdorfer Straße (zwischen Tönneshof-
weg bis Jungbluthgasse), Statthalterhofweg, Am Weidenpesch und Vogelsanger Weg. 
 Bereich 3: Am Römerhof zwischen Aachener Straße und Junkersdorfer Straße/Kölner Weg). 
 
 
Alternative: 
 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beauftragt die Verwaltung in Hinblick auf die, mit den Corona-
Schutzmaßnahmen verbundenen, sinkenden Besucherzahlen des Rheinenergiestadions, den ruhen-
den Verkehr zunächst weiterhin zu beobachten und bei unveränderten oder verschlechterten Ver-
kehrsergebnissen im weiteren Schritt die Erweiterung des Anwohnerschutzkonzeptes RheinEnergie-
Stadion um folgende Bereiche einzuleiten: 
 
 Bereich 1: Innerhalb der Aachener Straße, BAB A 1, DB Strecke, Egelspfad, Vogelsanger 
Weg und Drosselstraße (umfasst nicht den Vogelsanger Weg). 
 Bereich 2: Innerhalb der Aachener Straße, BAB A1, Marsdorfer Straße (zwischen Tönneshof-
weg bis Jungbluthgasse), Statthalterhofweg, Am Weidenpesch und Vogelsanger Weg.  
 Bereich 3: Am Römerhof zwischen Aachener Straße und Junkersdorfer Straße/Kölner Weg). 
 Bereich 4: Innerhalb der Widdersdorfer Straße, Eupener Straße, Aachener Straße, Militärring-
straße. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 14.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Das Anwohnerschutzkonzept RheinEnergieStadion wurde 2005/2006 vor Ort in Köln- Lindenthal in 
den fünf Anwohnerschutz-Zonen „Alt-Müngersdorf, Stadtwaldviertel, Malerviertel Brauweilerweg, Öst-
lich Militärring und Junkersdorf-Mitte“ umgesetzt. Ziel des Anwohnerschutzkonzeptes ist der Schutz 
der Anwohner*innen vor zusätzlichen Verkehrsbelastungen an Tagen mit einem erhöhten Besucher-
verkehrsaufkommen des RheinEnergieStadions. Dies wird an Veranstaltungstagen durch Sperrungen 
von Durchfahrten (z. B. durch Schrankensperren oder Pfostensperren) erreicht. Anwohner*innen, die 
innerhalb dieser Zonen leben bzw. arbeiten, und deren Besucher*innen („Besucherkarten“) können in 
der Regel die Sperrungen durch eine kostenlose Durchfahrtsberechtigung passieren (Ausnahme: 
Vollsperrung). An Veranstaltungstagen erfolgt hier eine Überwachung des ruhenden Verkehrs seitens 
des Ordnungs- und Verkehrsdienstes der Stadt Köln. Die Einhaltung der Durchfahrtsverbote wird sei-
tens eines, von der Kölner Sportstätten GmbH beauftragten, Ordnungsdienstes überwacht. 
 
Diese Beschlussvorlage wurde mit der Kölner Sportstätten GmbH (KSS) und der Polizei abgestimmt. 
Die Polizei hat keine Bedenken, sofern die Polizei alle Straßen passieren kann. Die KSS äußert Be-
denken hinsichtlich des Umfangs der Erweiterung, unter anderem bezüglich der personellen und fi-
nanziellen Ressourcen. Weitere detaillierte Absprachen zwischen der Stadtverwaltung und der KSS 
sind hier noch nach Beschlussfassung erforderlich, da die KSS die Absperrungen umsetzt. Der 
Wachdienst der KSS unterstützt lediglich personell an Veranstaltungstagen die geltenden Verkehrs-
regeln. Dieser Wachdienst hat keine hoheitlichen Befugnisse. Da die Baugenehmigung der Erweite-
rung des RheinEnergieStadions die Auflage des Schutzes der Anwohner*innen vor zusätzlichem Ver-
kehr als Nebenbestimmung beinhaltet, wird eine Einigung mit der KSS vorausgesetzt.  
 
In der Beantwortung einer Anfrage (Vorlagen-Nummer 4099/2015) in der Sitzung der Bezirksvertre-
tung Lindenthal am 07.03.2016 wurden die bisherigen Erfahrungen mit dem Anwohnerschutzkonzept 
näher erläutert. Hierbei wurde grundsätzlich das Konzept als sinnvoll bewertet. Ein Problem ist aller-
dings die teilweise mangelnde Akzeptanz der Bürger*innen der Zufahrtbeschränkungen an Veranstal-
tungstagen. Aufgrund der seit März 2020 Corona-bedingten Einschränkungen im Veranstaltungsbe-
reich kann derzeit keine aktuelle Einschätzung der Situation vor Ort erfolgen. 
 
Die, für die Prüfung einer möglichen Erweiterung des Anwohnerschutzkonzeptes RheinEnergieStadi-
on erforderlichen Verkehrsuntersuchungen für die Bereiche „unter Beobachtung“ (s. Anlage 2), wur-
den vor der Coronazeit durchgeführt. Diese werden im Folgenden näher erläutert.   
 
Die Bereiche „unter Beobachtung“ umfassen insgesamt vier Beobachtungsgebiete. Zwei Beobach-
tungsgebiete liegen nördlich (westlich Vogelsanger Weg bis BAB inklusive der Drosselstraße und 
Militärringstraße, Widdersdorfer Straße, Eupener Straße) und zwei südlich der Aachener Straße 
(westlich Vogelsanger Weg, Willy-Lauf-Allee bis Erich-Deuser Straße und Maarstraße und Am Rö-
merhof). Hervorzuheben ist, dass im Gegensatz zu den Beobachtungsgebieten bei der Erweiterung 
des Anwohnerschutzkonzeptes die Straßen Vogelsanger Weg, Egelspfad, Marsdorfer Straße, Am 
Weidenpesch und Statthalterhofweg aus den Bereichen 1 und 2 aufgrund der relevanten Erschlie-
ßungsfunktion nicht gesperrt werden sollen.

3 
Bei den durchgeführten Überprüfungen wurden die Zähldaten eines Tages des Open-Air-Konzerts am 
Samstag, 06.07.2019, sowie die Daten am Tag eines FC-Spiels am Samstag, 14.09.2019, mit den 
Daten an zwei Samstagen ohne Veranstaltung zur selben Zählzeit (21.09.2019, 28.09.2019) ver-
gleichsweise gegenübergestellt. Das Open-Air-Konzert wurde ausgewählt, da es von europaweiter 
Bedeutung war und einen entsprechenden Einzugsbereich an potentiellen Besucher*innen hatte. Das 
Fußballspiel des 1. FC Köln wurde gewählt, da es einer regelmäßig wiederkehrenden Dauerveran-
staltung entspricht. Beide Ereignisse gelten als Großveranstaltungen und sind somit repräsentativ.   
 
An Hand der vorliegenden Auswertung (s. Anlage 2) ist festzustellen, dass bei Veranstaltungen im 
RheinEnergieStadion die Bereiche „unter Beobachtung“ als Parkraum aufgesucht werden. In allen 
beobachteten Bereichen ist dabei eine Zunahme im ruhenden Verkehr von mindestens ca. 26 % ge-
genüber veranstaltungsfreien Tagen festzustellen.  
 
Dabei weisen die vorhandenen Stellplätze im Durchschnitt eine Auslastung zwischen 92 % und 127 
% auf. Eine Auslastung von 127 % ergibt sich daraus, dass alle legal verfügbaren Stellplätze belegt 
sind und darüber hinaus noch illegal geparkt wird. An veranstaltungsfreien Tagen liegt die Auslastung 
im Durchschnitt bei ca. 75 %. Die Auslastung bei einem FC-Spiel ist tendenziell höher als bei einem 
Konzert.  
 
Der Parkverkehr ist auf die Stadionparkplätze zu leiten. Diese sind bei regulären FC-Spielen nur zu 
etwa 50 % ausgelastet. Die anschließende Abwicklung des Parkverkehrs aus den Stadionparkplätzen 
nach Beendigung einer Veranstaltung kann bis zu 90 Minuten betragen. 
 
Aus den oben aufgeführten Gründen wird vorgeschlagen, das Anwohnerschutzkonzept um die „beo-
bachteten Bereiche 1, 2 und 3“, mit Ausnahme des übergeordnetes Straßennetzes (z. B.: BAB A1, 
Aachener Straße, Vogelsanger Weg, Egelspfad, Marsdorfer Straße, Statthalterhofweg, Am Weiden-
pesch) zwecks Aufrechterhaltung der Erschließung, auszuweiten.  
 
Der Bereich 3 (Am Römerhof zwischen Aachener Straße und Junkersdorfer Straße/Kölner Weg) soll 
in diesem Zuge ebenfalls Bestandteil der Erweiterung werden. Die Straße „Am Römerhof“ ist eine 
Anliegerstraße. Anlieger*in ist - allgemein formuliert - jeder, der dort etwas privat, geschäftlich oder 
dienstlich erledigt, z. B. Besucher*innen eines Bewohners oder Besucher*innen des RheinEnergie-
Stadions. Die erhöhte Auslastung des ruhenden Verkehrs an Veranstaltungstagen (106-127 %) zeigt, 
dass hier alle legalen Stellplätze belegt sind und darüber hinaus noch illegal geparkt wird. Der nördli-
che Bereich der Straße „Am Römerhof“ ist geprägt von einem Einrichtungsverkehr mit einem engen 
Straßenquerschnitt. Die Fahrtrichtung der Einbahnstraße ist von Norden kommend in Richtung Süden 
fahrend. Daher reicht eine einzige Sperrung an Veranstaltungstagen an der nördlichen Zufahrt. Die 
von der Bezirksvertretung Lindenthal am 05.02.2018 beschlossene Erweiterung des Anwohner-
schutzkonzeptes um die Straße Am Römerhof ist somit als erledigt zu betrachten. 
 
Aufgrund der vergleichsweise weniger stark betroffenen Auslastung (unter 96 %) an Veranstaltungs-
tagen im Bereich 4 (innerhalb Militärringstraße, Widdersdorfer Straße, Eupener Straße, Aachener 
Straße) wird dieser Bereich zunächst nicht in die Erweiterung aufgenommen und weiterhin beobach-
tet. Die von der Bezirksvertretung Lindenthal am 05.02.2018 beschlossene Erweiterung des Anwoh-
nerschutzkonzeptes um die Straßen Manstedter Weg/Dansweiler Weg/Vitalisstraße zwischen Wid-
dersdorfer Straße und Stolberger (Straße Bereich 4) soll in diesem Zuge ebenfalls weiterhin beobach-
tet werden. 
 
In der Zwischenzeit wurden der Stadtverwaltung zusätzlich Anregungen von Bürgerinnen und Bür-
gern mit der Bitte um Erweiterung des Anwohnerschutzkonzeptes zugesendet. Diese Anregungen 
beinhalten die Otto-Klein-Straße, den Gertrudenhofweg, die Straße „Am Klostergarten“ und die Fran-
kenstraße. All diese Straßen zählen zu den bereits beschlossenen und umgesetzten Räumen oder zu 
den beschlossenen Räumen „unter Beobachtung“ und werden entsprechend in die Erweiterung mit 
aufgenommen. Die Straßen „Am Klostergarten“ und Frankenstraße sind bereits Bestandteil des An-
wohnerschutzkonzeptes.  
 
Ziel dieser Beschlussvorlage ist zunächst die Einholung eines Beschlusses zur konzeptionellen Er-
weiterung des bestehenden Anwohnerschutzkonzeptes. Die Umsetzung soll allerdings erst dann er-

4 
folgen, wenn die Veranstaltungen im RheinEnergieStadion in Größenordnungen, wie sie vor den 
Corona-Einschränkungen üblich waren, stattfinden werden. Die Details zur Umsetzung und Finanzie-
rung werden im weiteren Schritt nach Vorlage des Beschlusses geprüft.  
 
 
Anlagen  
1. Öffentlichkeitsbeteiligung 
2.  Auslastung ruhender Verkehr  
3. Erweiterung der Anwohnerschutzzonen

Anlage 2 Auslastung ruhender Verkehr

1220 Zeichen

Anlage 2 Auslastung ruhender Verkehr
Bereich 1 Bereich 2 Bereich 3 Bereich 4
Auslastung ohne
Veranstaltung 55% 81% 68% 73%
Auslastung mit Konzert 99% 109% 106% 92%
55%
81%
68%
73%
99%
109% 106%
92%
mit/ohne Konzert
Bereich 1 Bereich 2 Bereich 3 Bereich 4
Auslastung ohne
Veranstaltung 55% 81% 68% 73%
Auslastung mit FC-Spiel 110% 106% 127% 96%
55%
81%
68%
73%
110% 106%
127%
96%
mit/ohne FC-Spiel
Auslastung Auslastung
ohne Veranstaltung mit FC-Spiel Zunahme an parkenden Pkws
Bereich 1 55% 135 110% 273 102% 138 (relativ/absolut)
Bereich 2 81% 964 106% 1262 31% 298
Bereich 3 68% 23 127% 42 87% 20
Bereich 4 73% 691 96% 912 32% 221
37% 677 in der Summe
Auslastung Auslastung
ohne Veranstaltung mit Konzert Zunahme an parkenden Pkws
Bereich 1 55% 135 99% 245 81% 110 (relativ/absolut)
Bereich 2 81% 964 109% 1298 35% 334
Bereich 3 68% 23 106% 35 56% 13
Bereich 4 73% 691 92% 868 26% 177
35% 634 in der Summe
Vergleich eines FC-Spiels im September 2019 (Samstag) mit einem 
Samstag ohne Veranstaltungen im September 2019 
Vergleich eines Open-Air-Konzerts im Juli 2019 (Samstag) mit einem 
Samstag ohne Veranstaltungen im September 2019 
1

Anlage 1 Auslastung ruhender Verkehr 
2

Anlage 1 Auslastung ruhender Verkehr 
3

Anlage 3 Erweiterung der Anwohnerschutzzonen

180 Zeichen

Anwohnerschutzkonzept RheinEnergieStadion
Erweiterung der Anwohnerschutzzone
vorhandene Anwohnerschutzzonen Erweiterung Anwohnerschutzzonen
Anlage 3
N
Bereich 1
Bereich 2
Bereich 3

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)

2088 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
x Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Die Bereiche "unter Beobachtung" wurden 
bereits im ersten Schritt im Rahmen der 
Erstellung des Anwohnerschutzkonzeptes 
politisch diskutiert. Hierbei handelt es sich 
um alle potentiellen Bereiche, die einen 
gewissen Einzugsbereich zum 
RheinEnergieStadion haben. Beruhend auf 
den durchgeführten Parkraumerhebungen 
und unter Berücksichtigung der 
Erschließungsfunktion wurden im zweiten 
Schritt die ergänzenden Bereiche der 
Erweiterung der Anwohnerschutzzonen 
ausgewählt, sodass eine Alternative 
seitens der Verwaltung nicht realisierbar 
ist. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
 
☐ Sonstiges

Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausrei chen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Beratungsverlauf (1)

14.06.2021 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0648/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.04.2021
Erstellt
19.02.2021 13:02