0194/2024
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der FDP Fraktion vom 27.11.2023 für den Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern betreffend: „Finanzielle Bildung für Alleinerziehende und Care-Arbeit Leistende“
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231221 Anlage zur Beantwortung Konzept Jobcenter
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Leitfaden
Beurlaubung und beruflicher Wiedereinstieg
Leitfaden
Beurlaubung und
beruflicher Wiedereinstieg
für städtische Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
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Leitfaden
Beurlaubung und beruflicher Wiedereinstieg
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen Seite 1
Phase I – vor der familienbedingten Auszeit Seite 2
Phase II – während der familienbedingten Auszeit Seite 3
Phase III – nach der familienbedingten Auszeit Seite 4
Anlage 1 Seite 7
Anlage 2 Seite 8
3
Leitfaden
Beurlaubung und beruflicher Wiedereinstieg
Vorbemerkungen
Es gehört zum Alltag eines Unternehmens, dass Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sich aus familiären Gründen beurlauben lassen.
Auch im Jobcenter Köln machen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von dieser
Möglichkeit Gebrauch. Es liegt im Interesse des Jobcenters Köln, die
beurlaubten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen einer nachhaltigen
Personalpolitik vor und während ihrer familienbedingten Beurlaubung sowie bei
der Rückkehr ins Berufsleben zu unterstützen und begleiten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit werden
bereits seit Jahren im Rahmen des „Drei-Phasen-Konzeptes“ während der Zeit
vor, während und nach der Beurlaubung intensiv begleitet.
Die guten Erfahrungen seit der Einführung dieses Konzeptes haben das
Jobcenter Köln bewogen, ein vergleichbares Angebot auch für die dem
Jobcenter zugewiesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Köln zu
implementieren.
Hierzu wurde der vorliegende Leitfaden entwickelt, dessen Ziele im Folgenden
dargestellt sind:
umfassende Beratung und Information der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
Förderung der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch
bestmögliche Vorbereitung auf beruflichen Wiedereinstieg
Bindung an die Dienststelle durch Kontaktmöglichkeiten
Beurlaubungen wirken sich nicht negativ auf die berufliche Entwicklung
und die dienstlichen Belange aus
Erhaltung und Weiterentwicklung der Qualifikation der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter.
Grundsätzlich sind Beurlaubungen aus familiären Gründen im Sinne dieses
Leitfadens alle länger als ein Jahr dauernden Unterbrechungen der berufli-
chen Tätigkeit. In der Regel dürften diese begründet sein durch die Betreuung
eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen.
Im Bedarfsfall kann dieser Leitfaden jedoch auch für kürzere Beurlaubungszei-
ten herangezogen werden.
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Leitfaden
Beurlaubung und beruflicher Wiedereinstieg
Nach der Broschüre „Früher beruflicher Wiedereinstieg von Eltern“ des Bun-
desministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lässt sich der Pro-
zess des beruflichen Wiedereinstiegs in drei Phasen gliedern, die von besonde-
ren Bedürfnissen von Unternehmen und Beschäftigten gekennzeichnet sind. In
Anlehnung an diese Vorgabe wurde dieser Leitfaden entwickelt.
Phase I – vor der familienbedingten Auszeit
Spätestens einen Monat vor der Beurlaubung findet ein Gespräch zwischen der
Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter und der Sachbearbeiterin für Grundsatzangele-
genheiten, Frau Coimbra, statt. Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu den Ge-
sprächen einzuladen. Sollte es sich um eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter mit
einer Schwerbehinderung handeln, ist auch die Vertrauensperson für Menschen
mit Behinderung einzuladen.
Das Gespräch dient der umfassenden Information über die rechtlichen Folgen
bzw. Auswirkungen im Zusammenhang mit der Beurlaubung und der Formulie-
rung der gegenseitigen Erwartungen, Vorstellungen und Wünsche. Unbedingt
geklärt werden sollte, wie und in welchem Rahmen der Kontakt zum Jobcenter
Köln während der Beurlaubung gewünscht ist.
Eine Orientierung für Inhalt und Ablauf dieses Gespräches bietet der in
Anlage 1 beigefügte Gesprächsleitfaden, der gleichzeitig auch der Dokumenta-
tion dieses Gespräches dient und die Grundlage für die beiden nachfolgenden
Phasen bildet. Alle Gesprächsteilnehmer erhalten eine Ausfertigung dieser
Dokumentation.
Phase II – während der familienbedingten Auszeit
Im Vordergrund steht in dieser Phase der Erhalt der Qualifikation und des Kon-
taktes.
Die Ausgestaltung dieser Phase richtet sich nach den im oben genannten Ge-
sprächsleitfaden dokumentierten Vereinbarungen und kann folgende Maßnah-
men und Angebote umfassen:
Infoveranstaltungen (Gleichstellungsbeauftragte; Geschäftsführung)
Fortbildungen
Einladung zur Personalversammlung, Betriebsfesten, etc.
Zusendung von Informationsmaterial, etc.
Hospitationen
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und kann bzw. soll bedarfsgerecht
erweitert werden.
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Leitfaden
Beurlaubung und beruflicher Wiedereinstieg
Weiterer wesentlicher Bestandteil dieser Phase das Angebot eines Rückkehr-
gespräches, das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spätestens sechs Mona-
te vor Ablauf ihrer Beurlaubung angeboten wird. Das Rückkehrgespräch dient
vordringlich dem Abgleich der Wünsche und Rahmenbedingungen für den
beruflichen Wiedereinstieg, insbesondere der Festlegung von Stundenzahl und
Arbeitszeitlage, aber auch der erforderlichen Qualifizierungen.
Zu dem Rückkehrgespräch ist die Gleichstellungsbeauftragte einzuladen; im
Falle einer Schwerbehinderung der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters wird auch
die Vertrauensperson für Menschen mit Behinderungen eingeladen.
Auch hier dient ein Gesprächsleitfaden der Orientierung hinsichtlich Ablauf und
Inhalt des Gespräches. Er ist in der Anlage 2 beigefügt.
Erkenntnisse aus dem Rückkehrgespräch hinsichtlich planbarer Schulungsbe-
darfe sind der zukünftigen Führungskraft / der Schulungskoordination mitzutei-
len.
Phase III – nach der familienbedingten Auszeit
In dieser Phase sind grundsätzlich alle Möglichkeiten der Personalplanung zu
nutzen, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen bestmöglichen Wieder-
einstieg zu ermöglichen.
Den rückkehrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird eine zeitlich ange-
messene Einarbeitungsphase zugestanden, die abhängig von der Länge der
Beurlaubungsphase und dem individuellen Kenntnisstand der Mitarbeiterin / des
Mitarbeiters ist.
Insbesondere bei längeren Beurlaubungszeiten kann ein Einarbeitungsplan
erstellt werden, in dem die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die es zu
vermitteln gilt, konkretisiert und für alle Beteiligten verbindlich festlegt werden.
Jede Mitarbeiterin / jeder Mitarbeiter ist auf diese Möglichkeit hinzuweisen.
Sollte ein Einarbeitungsplan gewünscht sein, ist dieser von der Führungskraft
zusammen mit der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter am ersten Arbeitstag nach
der Beurlaubung zu erstellen.
Basis für den Einarbeitungsplan bilden die Erkenntnisse des Rückkehrgesprä-
ches und die in den einzelnen Bereichen vorhandenen Einarbeitungsmappen,
welche nach Bedarf zu modifizieren sind.
Eine Kopie des Einarbeitungsplans wird zur Personalakte genommen.
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Leitfaden
Beurlaubung und beruflicher Wiedereinstieg
Den Abschluss des beruflichen Wiedereinstiegs bildet ein Gespräch nach
Beendigung der Einarbeitungsphase. Die aus diesem Gespräch gewonne-
nen Erkenntnisse sollen auch der Bewertung und Weiterentwicklung des vor-
liegenden Konzepts dienen.
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Leitfaden
Beurlaubung und beruflicher Wiedereinstieg
Anlage 1
Gespräch vor der Beurlaubung
Mitarbeiter/in / Mitarbeiter
Name, Vorname
Dienststelle Geburtsdatum
Private Anschrift
Private E-Mail-Adresse
Private Telefonnummer
Voraussichtlicher Entbindungstermin
Voraussichtliche Dauer der Beurlaubung?
Arbeitszeitvorstellung
- während der Beurlaubung
- nach der Beurlaubung
Interesse an Vertretungstätigkeiten
(Krankheits-, Urlaubsvertretung, etc.)?
Dauer, Art der Tätigkeit?
Kontaktpflege während der Beurlaubung?
- Übersendung der MAZ
- Personalversammlungen
- Veranstaltungen des Jobcenters
für die Mitarbeiter/innen (z.B.
Sommerfest, Businessrun)
-
- Intranet
Sonstiges
Anlage 2
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Leitfaden
Beurlaubung und beruflicher Wiedereinstieg
Rückkehrgespräch
Mitarbeiter/in / Mitarbeiter
Name, Vorname
Bisherige
Dienststelle
Geburtsdatum
Private Anschrift
Private E-Mail-Adresse
Private Telefonnummer
Zeitpunkt der Rückkehr
Arbeitszeit
- Umfang
- Verteilung
- Modelle (Teilzeit, Gleitzeit,
Telearbeit, etc.)
Erforderliche
Qualifizierungsmaßnahmen
Verwendungswunsch, falls eine
Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz
nicht möglich ist
Gestaltung des Arbeitsplatzes
Sonstiges
231221 Beantwortung FDP Anfrage Finanzielle Bildung für Alleinerziehende und Care-Arbeit Leistende AN_1992_2023
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Beantwortung der schrif tlichen Anfrage der FDP Fraktion vom 27.11.2023 für die Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung von Frauen und Männern am 05.02.2024 betreffend: „Finanzielle Bildung für Alleinerziehende und Care -Arbeit Leistende “ (AN/1992/2023) Anfrage im Wortlaut: 1. Welche Beratungsangebote zur finanziellen Bildung, dem (Wieder -)Einstieg in den Arbeitsmarkt und Altersvorsorge gibt es in Köln speziell für Alleinerziehende und von Care-Arbeit betroffene Personen? Gibt es Angebote, die sich nur mit diesem Themenbereich beschäftigen? 2. Welche Erkenntnisse hat die Stadt Köln über die Inanspruchnahme dieser Beratungsangebote (bitte Aufschlüsselung der Zahlen nach Geschlecht, Alter und Postleitzahl)? 3. Welche Beratungsangebote bietet die Stadt selbst für ihre Mitarbeitenden für den Wiedereinstieg nach der Leistung von Erziehungs- und Care-Arbeit an? Zu 1) Beantwortung durch das Jobcenter Köln für Kund*innen im SGB II – Leistungsbezug: Frauen und Männer, die Bürgergeld erhalten, werden individuell vom Jobcenter Köln auf dem Weg in Ausbildung, Arbeit und zur finanziellen Eigenständigkeit beraten und unterstützt. Grundsätzlich steht diesem Personenkreis das gesamte Förderangebot des Jobcenter Köln zur Verfügung. Für Ein -Eltern-Familien oder pflegende Angehörige ist die Herausf orderung, Betreuung, Pflege, Beruf und Haushalt miteinander zu verbinden, groß. Von daher befinden sich unter den Angeboten verschiedene Formate, die sich schwerpunktmäßig oder ausschließlich an Personen richten für die Erwerbstätigkeit zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht in Frage kommt, insbesondere für (Allein-) Erziehende mit kleinen Kindern und / oder Pflegende, die aufgrund dieser Familienverantwortung keine ausreichenden Kapazitäten haben. Bildungsangebote werden modular oder auch digital angeboten. Diverse Workshops in Präsenz oder digitaler Form wie u.a. „Wie kann der Wiedereinstieg in den Beruf in oder nach der Familienphase gelingen?“ oder „Welche weiteren Unterstützungsleistungen gibt es und wer kann mir helfen?“ ergänzen das Beratungsangebot. Zusätzlich zu den Unterstützungsangeboten des Jobcenter Köln gibt es im Kölner Stadtgebiet ein vielfältiges Bildungs- und Hilfsangebot für die Personengruppe, die bei der Inanspruchnahme von weiteren Unterstützungsleistungen helfen. Dazu gehören neben den Angeboten der Familienzentren, der Erwerbslosenberatung sstellen, der Seite 2 Frauenberatungsstellen auch die Programme von Europäischen Sozialfond wie Akti(F) Plus - Aktiv für Familien und ihre Kinder, die die Verbesserung der Lebenssituation und der gesellschaftlichen Teilhabe von Familien und ihren Kindern zum Ziel hat. Die Kölner Akteure in der Bildungs - und Beratungslandschaft bieten in verschiedenen Veranstaltungsformaten ihre Unterstützung zum beruflichen Wiedereinstieg nach einer Familienzeit, Wege und Möglichkeiten zur Vereinbarkeit vom Familie und Beruf und erarbeiten gemeinsam mit den Care-Arbeit-Leistenden Perspektiven auf Ihrem Weg zu Bildung und Berufstätigkeit. Aktuelle Beispiele von Veranstaltungen sind u.a.: • 25.01.2024 Jobcenter Köln mit Beratungsstellen: Infotag zum beruflichen Einstieg für Frauen https://www.jobcenterkoeln.de/frauen-arbeit-zukunft/ • 23 .04.2024 Veranstaltung zum Beruflichen Wiedereinstieg des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern in Kooperation mit dem Jobcenter Köln und Agentur für Arbeit Köln Beantwortung durch das Amt für Soziales, Seniorinnen und Senioren / Amt 50: Der Personenkreis der Alleinerziehenden macht lediglich 1- 2% des Fallbestands im SGB XII aus, aktuell betreut das Amt 50 247 Fälle im Kontext „Alleinerziehung“. Aufgrund der Anspruchsvoraussetzungen handelt es sich dabei um erwerbsunfähige Personen, daher finden Beratungen zum (Wieder -)Einstieg in den Arbeitsmarkt in der Regel nicht statt. Mögliche externe Beratungsangebote zur finanziellen Bildung oder zur Altersvorsorge weichen nicht von den Angeboten für die Leistungsberechtigten des SGB II ab. Beantwortung durch die VHS: Der vorzeitige Maßnahmebeginn des Bundesprogramms „Programm Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ wurde zum 01.10.23 genehmigt, der abschließende Bewilligungsbescheid steht jedoch noch aus. Das Vorhaben richtet sich an Familien und Eltern mit Kindern, die Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII (auch ergänzende oder aufstockende Leistungen) beziehen, insbesondere Alleinerziehende sowie getrennt Erziehende Personen. Hierzu zählen ebenfalls (ukrainische) Geflüchtete sowie Familien und Eltern, die Leistungen wie zBd Kindergeldzuschlag beziehen. Die Zielgruppen sind in besonderem Maße von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht. Der (Wieder -) Einstieg in den Arbeitsmarkt ist durchaus ein Ziel des Programms Akti(F) Plus. Seite 3 Die VHS Köln kooperiert als Vorhabenträgerin zum Zweck der Umsetzung des Projekts mit den beiden Teilvorhabenpartnern „Förderungs - & Bildungsgemeinschaft Jugend- und Altenarbeit Vingst/Ostheim e.V. (Vingster Treff)“ und „Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V.“. Die Arbeitsmarktförderung im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren ist ebenfalls Kooperationspartnerin des nach dem Bundesprogramm Akti(F) Plus geförderten Vorhabens. Zu 2) Beantwortung durch das Jobcenter Köln: Dem Jobcenter Köln liegen keine detaillierten Erkenntnisse zur Inanspruchnahme mit gewünschter Aufschlüsselung vor. Bei der Vielfalt der Beratungs - und Unterstützungsangebote wird in der individuellen Beratung gemeinsam erarbeitet, welches Angebot in welcher Lebenslage am besten hilft. Hierzu zählen insbesondere die Angebote in den wohnortnahen Stadtteilen, die den Menschen ohne weite Fahrtwege angeboten werden. Bei der Neukonzeption und Anpassung von Angeboten an die jeweiligen Bedürfnisse wird der Bedarf im Stadtgebiet eruiert. Zu 3) Beantwortung des Personalamt / Amt 11: Das vielfältige Angebot der Stadt Köln zu flexiblen Arbeitszeiten (aktuell gibt es 92 gelebte Arbeitszeitmodelle), Teilzeit und mobilem Arbeiten ermöglicht Beurlaubten einen Wiedereinstieg nach ihren eigenen, individuellen Bedürfnissen. Im Zuge der Re-Auditierung als familienfreundliches Unternehmen entwickelt das Bündnis Berufleben, eine strategische Kooperation zwischen dem Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern sowie dem Personal- und Verwaltungsmanagement, aktuell ein umfassendes Konzept. Dieses Konzept zielt darauf ab, strukturierte Einstiegsmöglichkeiten in die Beurlaubung zu schaffen, Empfehlungen für den kontinuierlichen Kontakt während der Beurlaubungsphase zu geben und unterstützende Informationen für einen reibungslosen Wiedereinstieg in das Berufsleben der städtischen Mitarbeitenden bereitzustellen. Zusätzlich plant das Bündnis Berufleben die Einführung einer Jobsharingbörse, die als Plattform dient, um Mitarbeitende, die ihre Tätigkeit in Teilzeit und im Jobsharing ausüben möchten, miteinander zu vernetzen. Seite 4 Allgemein gilt, dass beurlaubte Mitarbeitende auch weiterhin die Lernangebote der Per-s onalentwicklung beanspruchen können. Ents tehen durch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen notwendige Kosten für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren, so werden diese von der jeweiligen Dienststelle erstattet. Diesbezüglich ist bereits vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme ein formloser Antrag bei der Dienststelle zu stellen. Beurlaubte Beschäftigte fügen den Antrag ihrer Seminaranmeldung bei. H insichtlich der Rückkehr aus der Beurlaubung wenden sich die Beschäftigte zunächst an ihre letzte Dienststelle. Hier wird dann zu Einsatzmöglichkeit und -voraussetzungen beraten und Möglichkeiten erörtert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Beratung beim Bewerbercenter hinsichtlich einer evtl. gesamtst ädtischen Wiedereingliederungs - möglichkeit. Beantwortung des Jobcenter Köln für die städtischen Mitarbeiter*innen im Jobcenter Köln: Das Jobcenter Köln bietet den Mitarbeiter*innen mobiles Arbeiten, flexible Arbeitszeiten und den Familienservice an, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch nach dem beruflichen Wiedereinstieg zu unterstützen. Informationen zum Familienservice: • Das Jobcenter Köln bietet seinen Mitarbeiter*innen in Zusammenarbeit mit der awo- lifebalance GmbH den Familienservice der B undesagentur für Arbeit (BA) an. Der Service besteht gleichermaßen für Mitarbeitende der Stadt Köln als auch der BA. Sie können umfangreiche Vermittlungs- und Beratungsleistungen nutzen, die Ihnen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben erleichtern sollen. Zu den Leistungen gehören u.a.: o Online-Informationsportal zur Selbstinformation der Beschäftigten zu den Themen Kinder- und Pflegebetreuung o Hotline zur Information, Beratung und Vermittlung zur Betreuung o Notfall Kinder- und Pflegebetreuung für bestimmte Situationen o Selbstorganisierte Ferienbetreuung für Kinder im Alter von 3 – 14 Jahren Es werden auch sogenannte 3-Phasen-Gespräche mit den städtischen Mitarbeiter*innen geführt. Detailinformationen zum 3-Phasen-Gespräch können der Anlage, dem beigefügten Leitfaden zur Beurlaubung und zum beruflichen Wiedereinstieg für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenter Köln entnommen werden. gez. Martina Würker
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/5000 JC Vorlagen-Nummer 30.01.2024 0194/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 05.02.2024 Beantwortung der schriftlichen Anfrage der FDP Fraktion vom 27.11.2023 für die Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung von Frauen und Männern am 05.02.2024 betreffend: „Finanzielle Bildung für Alleinerziehende und Care-Arbeit Leistende„ (AN/1992/2023) Zur schriftlichen Anfrage der FDP Fraktion vom 27.11.2023 legt die Verwaltung dem Aus- schuss für Gleichstellung von Frauen und Männern am 05.02.2024 die in der Anlage beige- fügte Antwort des Jobcenter Köln vor. Anlage Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0194/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 30.01.2024
- Erstellt
- 15.01.2024 07:00