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0194/2024

Beantwortung der schriftlichen Anfrage der FDP Fraktion vom 27.11.2023 für den Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern betreffend: „Finanzielle Bildung für Alleinerziehende und Care-Arbeit Leistende“

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 05.02.2024

231221 Anlage zur Beantwortung Konzept Jobcenter

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231221 Beantwortung FDP Anfrage Finanzielle Bildung für Alleinerziehende und Care-Arbeit Leistende AN_1992_2023

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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231221 Anlage zur Beantwortung Konzept Jobcenter

8693 Zeichen

1 
Leitfaden 
Beurlaubung und beruflicher Wiedereinstieg 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Leitfaden   
Beurlaubung und  
beruflicher Wiedereinstieg  
für städtische Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter

2 
Leitfaden 
Beurlaubung und beruflicher Wiedereinstieg 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
 
Vorbemerkungen        Seite 1 
 
Phase I – vor der familienbedingten Auszeit    Seite 2 
 
Phase II – während der familienbedingten Auszeit   Seite 3 
 
Phase III – nach der familienbedingten Auszeit   Seite 4 
 
Anlage 1         Seite 7 
 
Anlage 2         Seite 8

3 
Leitfaden 
Beurlaubung und beruflicher Wiedereinstieg 
 
Vorbemerkungen 
 
 
Es gehört zum Alltag eines Unternehmens, dass Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter sich aus familiären Gründen beurlauben lassen. 
 
Auch im Jobcenter Köln machen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von dieser 
Möglichkeit Gebrauch. Es liegt im Interesse des Jobcenters Köln, die 
beurlaubten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen einer nachhaltigen 
Personalpolitik vor und während ihrer familienbedingten Beurlaubung sowie bei 
der Rückkehr ins Berufsleben zu unterstützen und begleiten. 
 
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit werden 
bereits seit Jahren im Rahmen des „Drei-Phasen-Konzeptes“ während der Zeit 
vor, während und nach der Beurlaubung intensiv begleitet.  
Die guten Erfahrungen seit der Einführung dieses Konzeptes haben das 
Jobcenter Köln bewogen, ein vergleichbares Angebot auch für die dem 
Jobcenter zugewiesenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Köln zu 
implementieren. 
 
Hierzu wurde der vorliegende Leitfaden entwickelt, dessen Ziele im Folgenden 
dargestellt sind: 
 
 umfassende Beratung und Information der Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeiter 
 Förderung der Zufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch 
bestmögliche Vorbereitung auf beruflichen Wiedereinstieg 
 Bindung an die Dienststelle durch Kontaktmöglichkeiten 
 Beurlaubungen wirken sich nicht negativ auf die berufliche Entwicklung 
und die dienstlichen Belange aus 
 Erhaltung und Weiterentwicklung der Qualifikation der Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter. 
 
Grundsätzlich sind Beurlaubungen aus familiären Gründen im Sinne dieses 
Leitfadens alle länger als ein Jahr dauernden Unterbrechungen der berufli-
chen Tätigkeit. In der Regel dürften diese begründet sein durch die Betreuung 
eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen.  
Im Bedarfsfall kann dieser Leitfaden jedoch auch für kürzere Beurlaubungszei-
ten herangezogen werden.

4 
Leitfaden 
Beurlaubung und beruflicher Wiedereinstieg 
 
 
Nach der Broschüre „Früher beruflicher Wiedereinstieg von Eltern“ des Bun-
desministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lässt sich der Pro-
zess des beruflichen Wiedereinstiegs in drei Phasen gliedern, die von besonde-
ren Bedürfnissen von Unternehmen und Beschäftigten gekennzeichnet sind. In 
Anlehnung an diese Vorgabe wurde dieser Leitfaden entwickelt. 
 
 
Phase I – vor der familienbedingten Auszeit 
 
 
Spätestens einen Monat vor der Beurlaubung findet ein Gespräch zwischen der 
Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter und der Sachbearbeiterin für Grundsatzangele-
genheiten, Frau Coimbra, statt. Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu den Ge-
sprächen einzuladen. Sollte es sich um eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter mit 
einer Schwerbehinderung handeln, ist auch die Vertrauensperson für Menschen 
mit Behinderung einzuladen. 
 
Das Gespräch dient der umfassenden Information über die rechtlichen Folgen 
bzw. Auswirkungen im Zusammenhang mit der Beurlaubung und der Formulie-
rung der gegenseitigen Erwartungen, Vorstellungen und Wünsche. Unbedingt 
geklärt werden sollte, wie und in welchem Rahmen der Kontakt zum Jobcenter 
Köln während der Beurlaubung gewünscht ist. 
 
Eine Orientierung für Inhalt und Ablauf dieses Gespräches bietet der in  
Anlage 1 beigefügte Gesprächsleitfaden, der gleichzeitig auch der Dokumenta-
tion dieses Gespräches dient und die Grundlage für die beiden nachfolgenden 
Phasen bildet. Alle Gesprächsteilnehmer erhalten eine Ausfertigung dieser 
Dokumentation. 
 
 
Phase II – während der familienbedingten Auszeit 
 
Im Vordergrund steht in dieser Phase der Erhalt der Qualifikation und des Kon-
taktes. 
 
Die Ausgestaltung dieser Phase richtet sich nach den im oben genannten Ge-
sprächsleitfaden dokumentierten Vereinbarungen und kann folgende Maßnah-
men und Angebote umfassen: 
 
 Infoveranstaltungen (Gleichstellungsbeauftragte; Geschäftsführung) 
 Fortbildungen 
 Einladung zur Personalversammlung, Betriebsfesten, etc. 
 Zusendung von Informationsmaterial, etc. 
 Hospitationen 
 
 
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und kann bzw. soll bedarfsgerecht 
erweitert werden.

5 
Leitfaden 
Beurlaubung und beruflicher Wiedereinstieg 
 
 
Weiterer wesentlicher Bestandteil dieser Phase das Angebot eines Rückkehr-
gespräches, das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spätestens sechs Mona-
te vor Ablauf ihrer Beurlaubung angeboten wird. Das Rückkehrgespräch dient 
vordringlich dem Abgleich der Wünsche und Rahmenbedingungen für den 
beruflichen Wiedereinstieg, insbesondere der Festlegung von Stundenzahl und 
Arbeitszeitlage, aber auch der erforderlichen Qualifizierungen. 
 
Zu dem Rückkehrgespräch ist die Gleichstellungsbeauftragte einzuladen; im 
Falle einer Schwerbehinderung der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters wird auch 
die Vertrauensperson für Menschen mit Behinderungen eingeladen. 
 
Auch hier dient ein Gesprächsleitfaden der Orientierung hinsichtlich Ablauf und 
Inhalt des Gespräches. Er ist in der Anlage 2 beigefügt. 
 
Erkenntnisse aus dem Rückkehrgespräch hinsichtlich planbarer Schulungsbe-
darfe sind der zukünftigen Führungskraft / der Schulungskoordination mitzutei-
len. 
 
Phase III – nach der familienbedingten Auszeit 
 
 
In dieser Phase sind grundsätzlich alle Möglichkeiten der Personalplanung zu 
nutzen, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen bestmöglichen Wieder-
einstieg zu ermöglichen. 
 
Den rückkehrenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird eine zeitlich ange-
messene Einarbeitungsphase zugestanden, die abhängig von der Länge der 
Beurlaubungsphase und dem individuellen Kenntnisstand der Mitarbeiterin / des 
Mitarbeiters ist. 
 
Insbesondere bei längeren Beurlaubungszeiten kann ein Einarbeitungsplan 
erstellt werden, in dem die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die es zu 
vermitteln gilt, konkretisiert und für alle Beteiligten verbindlich festlegt werden. 
 
Jede Mitarbeiterin / jeder Mitarbeiter ist auf diese Möglichkeit hinzuweisen. 
 
Sollte ein Einarbeitungsplan gewünscht sein, ist dieser von der Führungskraft 
zusammen mit der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter am ersten Arbeitstag nach 
der Beurlaubung zu erstellen. 
Basis für den Einarbeitungsplan bilden die Erkenntnisse des Rückkehrgesprä-
ches und die in den einzelnen Bereichen vorhandenen Einarbeitungsmappen, 
welche nach Bedarf zu modifizieren sind. 
 
Eine Kopie des Einarbeitungsplans wird zur Personalakte genommen.

6 
Leitfaden 
Beurlaubung und beruflicher Wiedereinstieg 
 
Den Abschluss des beruflichen Wiedereinstiegs bildet ein Gespräch nach 
Beendigung der Einarbeitungsphase. Die aus diesem Gespräch gewonne-
nen Erkenntnisse sollen auch der Bewertung und Weiterentwicklung des vor-
liegenden Konzepts dienen.

7 
Leitfaden 
Beurlaubung und beruflicher Wiedereinstieg 
 
         Anlage 1 
 
Gespräch vor der Beurlaubung 
 
Mitarbeiter/in / Mitarbeiter 
 
Name, Vorname 
 
 
Dienststelle Geburtsdatum 
Private Anschrift 
 
 
Private E-Mail-Adresse 
Private Telefonnummer 
 
 
Voraussichtlicher Entbindungstermin 
 
 
 
Voraussichtliche Dauer der Beurlaubung? 
 
 
 
Arbeitszeitvorstellung  
 
- während der Beurlaubung 
 
- nach der Beurlaubung 
 
 
 
Interesse an Vertretungstätigkeiten 
(Krankheits-, Urlaubsvertretung, etc.)? 
 
Dauer, Art der Tätigkeit? 
 
 
 
Kontaktpflege während der Beurlaubung? 
 
- Übersendung der MAZ 
- Personalversammlungen 
- Veranstaltungen des Jobcenters 
für die Mitarbeiter/innen (z.B. 
Sommerfest, Businessrun)  
-  
- Intranet 
 
 
 
Sonstiges 
 
 
         Anlage 2

8 
Leitfaden 
Beurlaubung und beruflicher Wiedereinstieg 
 
Rückkehrgespräch 
 
Mitarbeiter/in / Mitarbeiter 
 
Name, Vorname 
 
 
Bisherige 
Dienststelle 
Geburtsdatum 
Private Anschrift 
 
 
Private E-Mail-Adresse 
Private Telefonnummer 
 
 
 
 
 
Zeitpunkt der Rückkehr 
 
 
 
Arbeitszeit 
 
- Umfang 
- Verteilung 
- Modelle (Teilzeit, Gleitzeit, 
Telearbeit, etc.) 
 
 
 
Erforderliche 
Qualifizierungsmaßnahmen 
 
 
 
Verwendungswunsch, falls eine 
Rückkehr an den bisherigen Arbeitsplatz 
nicht möglich ist 
 
 
 
Gestaltung des Arbeitsplatzes 
 
 
 
Sonstiges

231221 Beantwortung FDP Anfrage Finanzielle Bildung für Alleinerziehende und Care-Arbeit Leistende AN_1992_2023

9321 Zeichen

Beantwortung der schrif tlichen Anfrage der FDP Fraktion vom 27.11.2023 für die 
Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung von Frauen und Männern am 05.02.2024 
betreffend: „Finanzielle  Bildung für Alleinerziehende und Care -Arbeit Leistende “ 
(AN/1992/2023) 
 
Anfrage im Wortlaut: 
1. Welche Beratungsangebote zur finanziellen Bildung, dem (Wieder -)Einstieg in den 
Arbeitsmarkt und Altersvorsorge gibt es in Köln speziell für Alleinerziehende und von 
Care-Arbeit betroffene Personen? Gibt es Angebote, die sich nur mit diesem 
Themenbereich beschäftigen?  
2. Welche Erkenntnisse hat die Stadt Köln über die Inanspruchnahme dieser 
Beratungsangebote (bitte Aufschlüsselung der Zahlen nach Geschlecht, Alter und 
Postleitzahl)? 
3. Welche Beratungsangebote bietet die Stadt selbst für ihre Mitarbeitenden für den 
Wiedereinstieg nach der Leistung von Erziehungs- und Care-Arbeit an?  
 
Zu 1)  
 
Beantwortung durch das Jobcenter Köln für Kund*innen im SGB II – Leistungsbezug:  
Frauen und Männer, die Bürgergeld erhalten, werden individuell vom Jobcenter Köln auf 
dem Weg in Ausbildung, Arbeit und zur finanziellen Eigenständigkeit beraten und 
unterstützt. Grundsätzlich steht diesem Personenkreis das gesamte Förderangebot des 
Jobcenter Köln zur Verfügung.  
Für Ein -Eltern-Familien oder pflegende Angehörige ist die Herausf orderung, Betreuung, 
Pflege, Beruf und Haushalt miteinander zu verbinden, groß. Von daher befinden sich unter 
den Angeboten verschiedene Formate, die sich schwerpunktmäßig oder ausschließlich an 
Personen richten für die Erwerbstätigkeit zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht in Frage 
kommt, insbesondere für (Allein-) Erziehende mit kleinen Kindern und / oder Pflegende, die 
aufgrund dieser Familienverantwortung keine ausreichenden Kapazitäten haben. 
Bildungsangebote werden modular oder auch digital angeboten. Diverse Workshops in 
Präsenz oder digitaler Form wie u.a. „Wie kann der Wiedereinstieg in den Beruf in oder nach 
der Familienphase gelingen?“ oder „Welche weiteren Unterstützungsleistungen gibt es und 
wer kann mir helfen?“ ergänzen das Beratungsangebot. 
Zusätzlich zu den Unterstützungsangeboten des Jobcenter  Köln gibt es im Kölner 
Stadtgebiet ein vielfältiges Bildungs- und Hilfsangebot für die Personengruppe, die bei der 
Inanspruchnahme von weiteren Unterstützungsleistungen helfen. Dazu gehören neben den 
Angeboten der Familienzentren, der Erwerbslosenberatung sstellen, der

Seite 2 
Frauenberatungsstellen auch die Programme von Europäischen Sozialfond wie Akti(F) Plus 
- Aktiv für Familien und ihre Kinder, die die Verbesserung der Lebenssituation und der 
gesellschaftlichen Teilhabe von Familien und ihren Kindern zum Ziel hat.  
Die Kölner Akteure in der Bildungs - und Beratungslandschaft bieten in verschiedenen 
Veranstaltungsformaten ihre Unterstützung zum  beruflichen Wiedereinstieg  nach einer 
Familienzeit, Wege und Möglichkeiten zur Vereinbarkeit vom Familie und Beruf und 
erarbeiten gemeinsam mit den Care-Arbeit-Leistenden Perspektiven auf Ihrem Weg zu 
Bildung und Berufstätigkeit. 
Aktuelle Beispiele von Veranstaltungen sind u.a.:  
• 25.01.2024 Jobcenter Köln mit Beratungsstellen: Infotag zum beruflichen Einstieg für 
Frauen https://www.jobcenterkoeln.de/frauen-arbeit-zukunft/ 
• 23 .04.2024 Veranstaltung zum Beruflichen Wiedereinstieg des Amtes für 
Gleichstellung von Frauen und Männern in Kooperation mit dem Jobcenter Köln und 
Agentur für Arbeit Köln 
 
Beantwortung durch das Amt für Soziales, Seniorinnen und Senioren / Amt 50:  
Der Personenkreis der Alleinerziehenden macht lediglich 1- 2% des Fallbestands im SGB 
XII aus, aktuell betreut das Amt 50 247 Fälle im Kontext „Alleinerziehung“. Aufgrund der 
Anspruchsvoraussetzungen handelt es sich dabei um erwerbsunfähige Personen, daher 
finden Beratungen zum (Wieder -)Einstieg in den Arbeitsmarkt in der Regel nicht statt. 
Mögliche externe Beratungsangebote zur finanziellen Bildung oder zur Altersvorsorge 
weichen nicht von den Angeboten für die Leistungsberechtigten des SGB II ab. 
 
Beantwortung durch die VHS:  
Der vorzeitige Maßnahmebeginn des Bundesprogramms „Programm Akti(F) Plus – Aktiv für 
Familien und ihre Kinder“ wurde zum 01.10.23 genehmigt, der abschließende 
Bewilligungsbescheid steht jedoch noch aus. 
 
Das Vorhaben richtet sich an Familien und Eltern mit Kindern, die Leistungen nach dem 
SGB II oder nach dem SGB XII (auch ergänzende oder aufstockende Leistungen) beziehen, 
insbesondere Alleinerziehende sowie getrennt Erziehende Personen. Hierzu zählen 
ebenfalls (ukrainische) Geflüchtete sowie Familien und Eltern, die Leistungen wie zBd 
Kindergeldzuschlag beziehen. Die Zielgruppen sind in besonderem Maße von sozialer 
Ausgrenzung und Armut bedroht. Der (Wieder -) Einstieg in den Arbeitsmarkt ist durchaus 
ein Ziel des Programms Akti(F) Plus.

Seite 3 
Die VHS Köln kooperiert als Vorhabenträgerin zum Zweck der Umsetzung des Projekts mit 
den beiden Teilvorhabenpartnern „Förderungs - & Bildungsgemeinschaft Jugend- und 
Altenarbeit Vingst/Ostheim e.V. (Vingster Treff)“ und „Frauen gegen Erwerbslosigkeit e.V.“. 
 
Die Arbeitsmarktförderung im Amt für Soziales, Arbeit und Senioren ist ebenfalls 
Kooperationspartnerin des nach dem Bundesprogramm Akti(F) Plus geförderten 
Vorhabens.  
 
 
Zu 2)  
 
Beantwortung durch das Jobcenter Köln:  
Dem Jobcenter Köln liegen keine detaillierten Erkenntnisse zur Inanspruchnahme mit 
gewünschter Aufschlüsselung vor.  
 
Bei der Vielfalt der Beratungs - und Unterstützungsangebote wird in der individuellen 
Beratung gemeinsam erarbeitet, welches Angebot in welcher Lebenslage am besten hilft.  
Hierzu zählen insbesondere die Angebote in den wohnortnahen Stadtteilen, die den 
Menschen ohne weite Fahrtwege angeboten werden.  
 
Bei der Neukonzeption und Anpassung von Angeboten an die jeweiligen Bedürfnisse wird 
der Bedarf im Stadtgebiet eruiert. 
 
 
Zu 3) 
 
Beantwortung des Personalamt / Amt 11:  
Das vielfältige Angebot der Stadt Köln zu flexiblen Arbeitszeiten (aktuell gibt es 92 gelebte 
Arbeitszeitmodelle), Teilzeit und mobilem Arbeiten ermöglicht Beurlaubten einen 
Wiedereinstieg nach ihren eigenen, individuellen Bedürfnissen.  
Im Zuge der Re-Auditierung als familienfreundliches Unternehmen entwickelt das Bündnis 
Berufleben, eine strategische Kooperation zwischen dem Amt für Gleichstellung von Frauen 
und Männern sowie dem Personal- und Verwaltungsmanagement, aktuell ein umfassendes 
Konzept. Dieses Konzept zielt darauf ab, strukturierte Einstiegsmöglichkeiten in die 
Beurlaubung zu schaffen, Empfehlungen für den kontinuierlichen Kontakt während der 
Beurlaubungsphase zu geben und unterstützende Informationen für einen reibungslosen 
Wiedereinstieg in das Berufsleben der städtischen Mitarbeitenden bereitzustellen.  
Zusätzlich plant das Bündnis Berufleben die Einführung einer Jobsharingbörse, die als 
Plattform dient, um Mitarbeitende, die ihre Tätigkeit in Teilzeit und im Jobsharing ausüben 
möchten, miteinander zu vernetzen.

Seite 4 
Allgemein gilt, dass beurlaubte Mitarbeitende auch weiterhin die Lernangebote der 
Per-s
onalentwicklung beanspruchen können. Ents tehen durch die Teilnahme an 
Fortbildungsmaßnahmen notwendige Kosten für die Betreuung von Kindern unter 12 
Jahren, so werden diese von der jeweiligen Dienststelle erstattet. Diesbezüglich ist bereits 
vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme ein formloser Antrag bei der Dienststelle zu stellen. 
Beurlaubte Beschäftigte fügen den Antrag ihrer Seminaranmeldung bei. 
H
insichtlich der Rückkehr aus der Beurlaubung wenden sich die Beschäftigte zunächst an 
ihre letzte Dienststelle. Hier wird dann zu Einsatzmöglichkeit und -voraussetzungen beraten 
und Möglichkeiten erörtert. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer Beratung beim 
Bewerbercenter hinsichtlich einer evtl. gesamtst ädtischen Wiedereingliederungs -
möglichkeit. 
 
Beantwortung des Jobcenter Köln für die städtischen Mitarbeiter*innen im Jobcenter Köln:  
Das Jobcenter Köln bietet den Mitarbeiter*innen mobiles Arbeiten, flexible Arbeitszeiten und 
den Familienservice an, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch nach dem 
beruflichen Wiedereinstieg zu unterstützen. 
 
Informationen zum Familienservice:  
• Das Jobcenter Köln bietet seinen Mitarbeiter*innen in Zusammenarbeit mit der awo-
lifebalance GmbH den Familienservice der B undesagentur für Arbeit (BA)  an. Der 
Service besteht gleichermaßen für Mitarbeitende der Stadt Köln als auch der BA. Sie 
können umfangreiche Vermittlungs- und Beratungsleistungen nutzen, die Ihnen die 
Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Privatleben erleichtern sollen. Zu den 
Leistungen gehören u.a.: 
o Online-Informationsportal zur Selbstinformation der Beschäftigten zu den 
Themen Kinder- und Pflegebetreuung 
o Hotline zur Information, Beratung und Vermittlung zur Betreuung 
o Notfall Kinder- und Pflegebetreuung für bestimmte Situationen 
o Selbstorganisierte Ferienbetreuung für Kinder im Alter von 3 – 14 Jahren 
 
Es werden auch sogenannte 3-Phasen-Gespräche mit den städtischen Mitarbeiter*innen 
geführt. Detailinformationen zum 3-Phasen-Gespräch können der Anlage, dem 
beigefügten Leitfaden zur Beurlaubung und zum beruflichen Wiedereinstieg für städtische 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenter Köln entnommen werden. 
 
 
gez. Martina Würker

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

743 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/5000 JC 
 
Vorlagen-Nummer 30.01.2024 
 0194/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 05.02.2024 
 
Beantwortung der schriftlichen Anfrage der FDP Fraktion vom 27.11.2023 für die 
Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung von Frauen und Männern am 05.02.2024 
betreffend: „Finanzielle Bildung für Alleinerziehende und Care-Arbeit Leistende„ 
(AN/1992/2023) 
 
Zur schriftlichen Anfrage der FDP Fraktion vom 27.11.2023 legt die Verwaltung dem Aus-
schuss für Gleichstellung von Frauen und Männern am 05.02.2024 die in der Anlage beige-
fügte Antwort des Jobcenter Köln vor.  
 
Anlage 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

05.02.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0194/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.01.2024
Erstellt
15.01.2024 07:00