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V/0241/2016

22. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße

Vorlagen 24.03.2016

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V-0241-2016-Anlage-1-Begruendung

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V-0241-2016-Anlage-1-Begruendung

12384 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0241/2016 
 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Begründun g  
zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)  
im Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Mecklenbeck  
im Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße 
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 1 
2. Ziele der Raumordnung und Landesplanung ........................................................................................ 2 
3. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 2 
4. Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 3 
4.1 Wohnbauflächen ......................................................................................................................... 3 
4.2 Flächen für den Gemeinbedarf ................................................................................................... 3 
4.2.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten ........................ 3 
4.3  Grünflächen ................................................................................................................................ 3 
4.3.1  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage ........................................................ 3 
4.3.2  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A (Spielplatz) ................................ 3 
4.4  Flächen für die Ver- und Entsorgung ......................................................................................... 3 
4.4.1  Zweckbestimmung - Regenrückhaltebecken - .................................................................. 3 
5.  Auswirkungen auf die Umwelt  /  Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ..................................................... 3 
6.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke ............................................................ 3 
6.1  Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen ...................................................................................... 3 
1.  Planungsanlass und Planungsziele 
Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster ist die 
angestrebte Schaffung eines attraktiven Wohngebietes in integrierter Lage in Mecklenbeck 
durch Umnutzung des bis zum Jahr 2015 zum großen Teil gewerblich genutzten Areals westlich 
des Meckmannweg s, nördlich der Weseler Straße und südlich der Straße Schwar zer Kamp. 
Das Areal war über Jahrzehnte hinweg durch ein Nebeneinander von gewerbl ichen Nutzungen 
– den Kraftfahrzeughandel und -service der Firma Beresa, eine Wäscherei, den Sportplatz des 
1. FC Mecklenbeck sowie durch die O bdachlosenunterkünfte entlang des Meckmannwegs und 
am Westende der Straße Schwarzer Kamp – geprägt. Aufgrund einer Reihe von Standortverl a-
gerungen und Veränderungen in jüngerer Vergangenheit stehen große Teile der städtischen 
Fläche für eine Nachnutzung zur Verfügung: 
 Bereits im Jahr 2004 hat die Verlagerung des Sportplatzes zur Sportanlage Egel s-
hove stattgefunden und die Sportanlage wird –  abgesehen vom Vereinshaus – nicht 
mehr zu sportlichen Zwecken genutzt.  
 Im Jahr 2007 wurden die Geschosswohnungsbauten (Obdachlosenunterkünfte) ent-
lang des Meckmannwegs und an der Straße „Schwarzer  Kamp“ mit Ausnahme von 
zwei Gebäuden abgerissen.  
Insgesamt stehen somit ca. 4,0 ha städtischer Flächen für eine Nachnutzung zur Verfügung. Als 
Zielsetzung hierfür kommt aufgrund der starken Prägung durch das Umfeld mit seiner aus-
schließlichen Wohnnutzung durch überwiegende Reihenhausbebauung östlich des Mec k-
mannwegs sowie einer Doppelhausbebauung nördlich der Straße Schwarzer Kamp nur eine 
Wohnnutzung in Betracht. 
Schließlich hat sich im Jahr 2010 die Fa. Beresa an die Stadt gewandt und erklärt, dass sie den 
Firmenstandort am Meckmannweg zugunsten eines neuen Standortes am Albersloher Weg 
aufgeben und am Altstandort in Mecklenbeck keine weitere gewerbliche Folgenutzung stattfin-
den werde. Diese Verlagerung wurde im August 2015 abgeschlossen. 
Ende 2014 hat die Fa. Beresa das Firmengelände an die neu gegründete Projektentwicklungs-
gesellschaft Quartier M 1 verkauft, die als Investor eine Ums trukturierung der bisheri gen g e-
Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 4

22. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Mecklenbeck 
im Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
werblichen Nutzung zu einem Wohngebiet vorsieht, und hat daher die Schaffung des erfor derli-
chen Planungsrechts beantragt.  
Aus stadtstruktureller Sicht werden dadurch die Zielsetzungen für die städtischen Flächen ideal 
ergänzt und ein zusamm enhängendes Wohngebiet bis zum Waldbereich an der Weseler Str a-
ße von ca. 8,5 ha Größe in städtebaulich integrierter Lage ermöglicht. Damit ist es möglich, in 
einem integrierten Quartier einen Teil des erheblichen Wohnungsbedarfs -  insbesondere be-
dingt durch stark anwachsende Einwohnerzahlen – zu decken.  
Die im Plangebiet gelegene ehemalige Wäscherei wurde Ende 2015 ebenfalls von Quartier M 1 
erworben. Das Wäschereigebäude soll abgerissen und durch Wohngebäude ersetzt werden.  
Westlich der ehemaligen Wäscherei befanden sich am Ende der Straße Schwarzer Kamp O b-
dachlosenunterkünfte, die ebenfalls abgebrochen wurden. Zwischenzeitlich wurden zwei neue 
Gebäude als Obdachlosenunterkünfte mit insgesamt 50 Betten errichtet. Die übrigen Flächen 
des Areals stehen für die Errichtung weiterer Wohngebäude zur Verfügung.  
Für das Plangebiet wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt mit der 
Zielsetzung, hier ein attraktives Wohnquartier für verschiedene Wohnansprüche und Lebens -
stile zu realisieren. Dabei werden folgenden Prinzipien verfolgt: 
 Flexibilität im Wohnungsangebot durch Mischung von Geschosswohnungsbau im 
süd-östlichen Bereich in 3-  bis 4-geschossiger Bauweise und von E infamilienhaus-
bebauung mit zwei geschossigen Reihen- und Doppelhäusern auf den übrigen Fl ä-
chen. 
 Berücksichtigung der unterschiedlichen Besonnungs- und Umweltverhältnisse durch 
Bildung von energetisch-optimierten Baukörpern. 
 Ausweisung von vernetzenden Fuß-und Radwegeverbindungen im Quartier.  
Im aktuell wirksamen FNP der Stadt Münster sind folgende Darstellungen im Plangebiet enthal-
ten: Gewerbegebiet, Wohnbauflächen sowie zwei Grünflächen mit den Zweckbestim mungen 
Sportplatz und Parkanlage. Die angestrebte Schaffung eines Wohngebietes durch Umnutzung 
des Areals erfordert eine FNP -Änderung im Bereich westlich des Meckmannweg s und nördlich 
der Weseler Straße. Zukünftig soll das Plangebiet zusammenhängend als Wohnbaufläche dar-
gestellt werden unter Beibehaltung der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage nörd-
lich entlang der Weseler Straße. 
2.  Ziele der Raumordnung und Landesplanung  
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Müns-
ter aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen be-
kannt gemacht. Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich 
nördlich der Weseler Straße vollständig als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.  
Aktuell ist die Bezirksregierung Münster um Stellungnahme und Mitteilung gebeten worden,  ob 
die beabsichtigten Darstellungen der 22. Änderung des Flächennutzungsplans mit den Zielen 
der Raumordnung vereinbar sind. Eine Antwort der Bezirksregierung Münster  zu der Anfrage 
liegt noch nicht vor. 
3.  Änderungsbereich 
Der Änderungsbereich der 22. Änderung des fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster für das 
geplante Wohngebiet liegt im Stadtbezirk Münster -West im Stadtteil Mecklenbeck. Der Ände-
rungsbereich wird begrenzt durch den Meckmannweg im Osten, die Weseler Straße im Süden, 
die Regionalbahnstrecke Münster – Coesfeld im Südwesten sowie die Straße Schwarzer Kamp 
im Nordwesten und Norden.  
Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 4

22. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Mecklenbeck 
im Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
4.  Änderungsinhalte 
4.1  Wohnbauflächen 
Im Rahmen der 22. Änderung des  fortgeschriebenen FNP wird die bislang als Gewerbegebiet 
dargestellte Fläche westlich des Meckmannwegs und nördlich der Weseler Straße zu einer 
Wohnbaufläche umgewidmet. Zu diesem Bereich zählen der ehemalige Firmenstandort der Fa. 
Beresa sowie das Betriebsgelände der westlich angrenzenden ehemaligen Wäscherei. Darüber 
hinaus wird im Rahmen der FNP -Änderung die bislang als Grünfläche mit der Zweck -
bestimmung Sportplatz dargestellte Fläche südlich der Straße Schwarzer Kamp in eine Wohn-
baufläche umgewidmet. 
4.2  Flächen für den Gemeinbedarf  
4.2.1  Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten 
Aufgrund der zukünftigen Wohnnutzungen und mit bestehenden Bedarfen im Stadtteil ist mit 
der Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebauungsplans Nr. 536 die Errichtung einer Drei -
Gruppen-Kindertagesstätte erforderlich, für die im Plangebiet ein Standort unmittelbar westlich 
des Meckmannwegs vorgesehen ist. Die Planzeichnung zur 22. Änderung des FNP kennzeic h-
net diesen Standort mit dem entsprechenden Planzeichen Kindergarten. 
4.3  Grünflächen 
4.3.1  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage 
Die Teilfläche im Süden des Plangebiet s, nördlich entlang der Weseler Straße,  ist im FNP als 
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage darstellt. Die Zielplanung sieht vor, den 
Grünzug entlang der Weseler Straße grundsätzlich zu erhalten und dadurch das Wohn gebiet 
von der stark befahrenen Weseler Straße abzuschirmen. Folglich bleibt die Darstel lung der 
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage entlang der Weseler Straße – leicht modifi-
ziert – erhalten. 
4.3.2  Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A (Spielplatz) 
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 536 sieht im zentralen Bereich des Wohnquartiers ei-
ne große öffentliche Grünfläche mit u. a. der Zweckbestimmung Spielplatz  vor. Um auch für äl-
tere Kinder und Jugendliche Spielflächen und -angebote bereit zu stellen, ist die Erstel lung ei-
nes Spielplatzes des Typs A geplant. Entsprechend erfolgt im Rahmen der 22. Ände rung des 
FNP die Darstellung des Planzeichens Spielbereich A zentral in der neuen Wohnbaufläche. 
4.4  Flächen für die Ver- und Entsorgung 
4.4.1  Zweckbestimmung - Regenrückhaltebecken - 
Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Regenentwässerung der neu dargestellten Wohn-
bauflächen w ird im Plangebiet ein notwendig es Regenrückhaltebecken südlich der Straße 
Schwarzer Kamp neu dargestellt. 
5.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 
Der Umweltbericht wird aktuell erstellt und nach Fertigstellung in die Begründung eingefügt. 
6.  Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke 
6.1  Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen  
Im Hinblick auf Altlasten besitzt der FNP mit der Kennzeichnung von schadstoffbelasteten bzw.  
mit hoher Wahrscheinlichkeit belasteten Flächen eine Hinweis - und Warnfunktion. Im Flächen-
nutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauG B „für bauliche Nutzungen vorgesehene Flä-
chen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, ge kennzeichnet 
werden. Innerhalb des Änderungsbereichs bestehen für das ehemalige Firmengelände der Fa. 
Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 4

22. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Mecklenbeck 
im Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße 
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
Beresa entsprechende Erkenntnisse. Deshalb wird das ehemalige Firmengelände entspre-
chend gekennzeichnet.  
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 
Münster-West, im Stadtteil Mecklenbeck im Bereich westlich Meck-
mannweg / nördlich Weseler Straße  
Münster, den __________  
Der Oberbürgermeister  
In Vertretung 
 
Schultheiß  
Stadtdirektor 
Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 4

V-0241-2016-Anlage-2-Plan

462 Zeichen

Anlage 2
zur Vorlage Nr. V/0241/2016

17 Änderungsbereich
[w] Wohnbaufläche

Gewerbegebiet

u Flächen für den
Gemeinbedarf

E&J Kindergarten

e|
m

Altlast- / Verdachtsfläche
>1ha

Flächen für

Ver- und Entsorgung

Regenrückhaltebecken
Grünflächen

E27] Parkanlage

Sportplatz

[&] Spielbereich A

Amt für

7 Stadtentwicklung
|| Stadtplanung
Verkehrsplanung

Plan zur 22. Änderung des fortge-
schriebenen Flächennutzungsplanes

N
> Stand: 25.02.2016

M.: 115.000

Berichtsvorlage

2527 Zeichen

V/0241/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
22. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Mecklenbeck 
im Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße 
Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.04.2016 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
04.05.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans 
öffentlich auszulegen. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 29.09.2010 (Vorlage Nr. V/0554/2010) den Beschluss zur 22. 
Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler 
Straße gefasst. Dieser erfolgte zusammen mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 536: 
Mecklenbeck - Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp.  
 
Planungsanlass ist die angestrebte Schaffung eines attraktiven Wohngebietes in integrierter Lage 
in Mecklenbeck durch Umnutzung des bis zum Jahr 2015 zum großen Teil durch die Fa. Beresa 
gewerblich genutzten Areals westlich des Meckmannwegs, nördlich der Weseler Straße und süd-
lich der Straße Schwarzer Kamp. 
 
Für das Plangebiet wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Der über-
arbeitete Entwurf des ersten Preisträgers soll als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf die-
nen. Dieser wurde in einer Informationsveranstaltung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) am 
19.06.2012 der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 536 soll im Som-
mer 2016 in den parlamentarischen Gremien beraten werden. 
 
Die Offenlegung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung soll im Juni 2016 vor den 
Sommerferien erfolgen. Dadurch besteht die Möglichkeit einer Beschleunigung des Gesamtver-
fahrens, da die Genehmigung zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans durch die Bezirksre-
gierung Münster zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 536 bereits vorliegen könnte. 
Ein zeitnahes in Kraft treten des Bebauungsplans wäre somit gewährleistet. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0241/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit / Herr Geitel 
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 93 
E-Mail: 
geitel@stadt-muenster.de 
Datum: 
31.03.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0241/2016 
 
Nähere Einzelheiten zur Flächennutzungsplanänderung können den beigefügten Anlagen ent-
nommen werden. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
 
Anlagen: 
 
1. Begründung 
2. Plan

Beratungsverlauf (2)

21.04.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.05.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Weseler Straße
  • Meckmannweg
  • Albersloher Weg
  • Schwarzer Kamp

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0241/2016
Typ
Vorlagen
Datum
24.03.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37