V/0241/2016
22. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße
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V-0241-2016-Anlage-1-Begruendung
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0241/2016 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Begründun g zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Mecklenbeck im Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße Inhalt Seite 1. Planungsanlass und Planungsziele ....................................................................................................... 1 2. Ziele der Raumordnung und Landesplanung ........................................................................................ 2 3. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 2 4. Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 3 4.1 Wohnbauflächen ......................................................................................................................... 3 4.2 Flächen für den Gemeinbedarf ................................................................................................... 3 4.2.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten ........................ 3 4.3 Grünflächen ................................................................................................................................ 3 4.3.1 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage ........................................................ 3 4.3.2 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A (Spielplatz) ................................ 3 4.4 Flächen für die Ver- und Entsorgung ......................................................................................... 3 4.4.1 Zweckbestimmung - Regenrückhaltebecken - .................................................................. 3 5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ..................................................... 3 6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke ............................................................ 3 6.1 Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen ...................................................................................... 3 1. Planungsanlass und Planungsziele Anlass zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Münster ist die angestrebte Schaffung eines attraktiven Wohngebietes in integrierter Lage in Mecklenbeck durch Umnutzung des bis zum Jahr 2015 zum großen Teil gewerblich genutzten Areals westlich des Meckmannweg s, nördlich der Weseler Straße und südlich der Straße Schwar zer Kamp. Das Areal war über Jahrzehnte hinweg durch ein Nebeneinander von gewerbl ichen Nutzungen – den Kraftfahrzeughandel und -service der Firma Beresa, eine Wäscherei, den Sportplatz des 1. FC Mecklenbeck sowie durch die O bdachlosenunterkünfte entlang des Meckmannwegs und am Westende der Straße Schwarzer Kamp – geprägt. Aufgrund einer Reihe von Standortverl a- gerungen und Veränderungen in jüngerer Vergangenheit stehen große Teile der städtischen Fläche für eine Nachnutzung zur Verfügung: Bereits im Jahr 2004 hat die Verlagerung des Sportplatzes zur Sportanlage Egel s- hove stattgefunden und die Sportanlage wird – abgesehen vom Vereinshaus – nicht mehr zu sportlichen Zwecken genutzt. Im Jahr 2007 wurden die Geschosswohnungsbauten (Obdachlosenunterkünfte) ent- lang des Meckmannwegs und an der Straße „Schwarzer Kamp“ mit Ausnahme von zwei Gebäuden abgerissen. Insgesamt stehen somit ca. 4,0 ha städtischer Flächen für eine Nachnutzung zur Verfügung. Als Zielsetzung hierfür kommt aufgrund der starken Prägung durch das Umfeld mit seiner aus- schließlichen Wohnnutzung durch überwiegende Reihenhausbebauung östlich des Mec k- mannwegs sowie einer Doppelhausbebauung nördlich der Straße Schwarzer Kamp nur eine Wohnnutzung in Betracht. Schließlich hat sich im Jahr 2010 die Fa. Beresa an die Stadt gewandt und erklärt, dass sie den Firmenstandort am Meckmannweg zugunsten eines neuen Standortes am Albersloher Weg aufgeben und am Altstandort in Mecklenbeck keine weitere gewerbliche Folgenutzung stattfin- den werde. Diese Verlagerung wurde im August 2015 abgeschlossen. Ende 2014 hat die Fa. Beresa das Firmengelände an die neu gegründete Projektentwicklungs- gesellschaft Quartier M 1 verkauft, die als Investor eine Ums trukturierung der bisheri gen g e- Begründung zum Entwurf / Seite 1 von 4 22. Änderung des Flächennutzungsplans Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Mecklenbeck im Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für werblichen Nutzung zu einem Wohngebiet vorsieht, und hat daher die Schaffung des erfor derli- chen Planungsrechts beantragt. Aus stadtstruktureller Sicht werden dadurch die Zielsetzungen für die städtischen Flächen ideal ergänzt und ein zusamm enhängendes Wohngebiet bis zum Waldbereich an der Weseler Str a- ße von ca. 8,5 ha Größe in städtebaulich integrierter Lage ermöglicht. Damit ist es möglich, in einem integrierten Quartier einen Teil des erheblichen Wohnungsbedarfs - insbesondere be- dingt durch stark anwachsende Einwohnerzahlen – zu decken. Die im Plangebiet gelegene ehemalige Wäscherei wurde Ende 2015 ebenfalls von Quartier M 1 erworben. Das Wäschereigebäude soll abgerissen und durch Wohngebäude ersetzt werden. Westlich der ehemaligen Wäscherei befanden sich am Ende der Straße Schwarzer Kamp O b- dachlosenunterkünfte, die ebenfalls abgebrochen wurden. Zwischenzeitlich wurden zwei neue Gebäude als Obdachlosenunterkünfte mit insgesamt 50 Betten errichtet. Die übrigen Flächen des Areals stehen für die Errichtung weiterer Wohngebäude zur Verfügung. Für das Plangebiet wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt mit der Zielsetzung, hier ein attraktives Wohnquartier für verschiedene Wohnansprüche und Lebens - stile zu realisieren. Dabei werden folgenden Prinzipien verfolgt: Flexibilität im Wohnungsangebot durch Mischung von Geschosswohnungsbau im süd-östlichen Bereich in 3- bis 4-geschossiger Bauweise und von E infamilienhaus- bebauung mit zwei geschossigen Reihen- und Doppelhäusern auf den übrigen Fl ä- chen. Berücksichtigung der unterschiedlichen Besonnungs- und Umweltverhältnisse durch Bildung von energetisch-optimierten Baukörpern. Ausweisung von vernetzenden Fuß-und Radwegeverbindungen im Quartier. Im aktuell wirksamen FNP der Stadt Münster sind folgende Darstellungen im Plangebiet enthal- ten: Gewerbegebiet, Wohnbauflächen sowie zwei Grünflächen mit den Zweckbestim mungen Sportplatz und Parkanlage. Die angestrebte Schaffung eines Wohngebietes durch Umnutzung des Areals erfordert eine FNP -Änderung im Bereich westlich des Meckmannweg s und nördlich der Weseler Straße. Zukünftig soll das Plangebiet zusammenhängend als Wohnbaufläche dar- gestellt werden unter Beibehaltung der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage nörd- lich entlang der Weseler Straße. 2. Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Müns- ter aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen be- kannt gemacht. Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungsbereich nördlich der Weseler Straße vollständig als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Aktuell ist die Bezirksregierung Münster um Stellungnahme und Mitteilung gebeten worden, ob die beabsichtigten Darstellungen der 22. Änderung des Flächennutzungsplans mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind. Eine Antwort der Bezirksregierung Münster zu der Anfrage liegt noch nicht vor. 3. Änderungsbereich Der Änderungsbereich der 22. Änderung des fortgeschriebenen FNP der Stadt Münster für das geplante Wohngebiet liegt im Stadtbezirk Münster -West im Stadtteil Mecklenbeck. Der Ände- rungsbereich wird begrenzt durch den Meckmannweg im Osten, die Weseler Straße im Süden, die Regionalbahnstrecke Münster – Coesfeld im Südwesten sowie die Straße Schwarzer Kamp im Nordwesten und Norden. Begründung zum Entwurf / Seite 2 von 4 22. Änderung des Flächennutzungsplans Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Mecklenbeck im Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 4. Änderungsinhalte 4.1 Wohnbauflächen Im Rahmen der 22. Änderung des fortgeschriebenen FNP wird die bislang als Gewerbegebiet dargestellte Fläche westlich des Meckmannwegs und nördlich der Weseler Straße zu einer Wohnbaufläche umgewidmet. Zu diesem Bereich zählen der ehemalige Firmenstandort der Fa. Beresa sowie das Betriebsgelände der westlich angrenzenden ehemaligen Wäscherei. Darüber hinaus wird im Rahmen der FNP -Änderung die bislang als Grünfläche mit der Zweck - bestimmung Sportplatz dargestellte Fläche südlich der Straße Schwarzer Kamp in eine Wohn- baufläche umgewidmet. 4.2 Flächen für den Gemeinbedarf 4.2.1 Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Kindergarten Aufgrund der zukünftigen Wohnnutzungen und mit bestehenden Bedarfen im Stadtteil ist mit der Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebauungsplans Nr. 536 die Errichtung einer Drei - Gruppen-Kindertagesstätte erforderlich, für die im Plangebiet ein Standort unmittelbar westlich des Meckmannwegs vorgesehen ist. Die Planzeichnung zur 22. Änderung des FNP kennzeic h- net diesen Standort mit dem entsprechenden Planzeichen Kindergarten. 4.3 Grünflächen 4.3.1 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Parkanlage Die Teilfläche im Süden des Plangebiet s, nördlich entlang der Weseler Straße, ist im FNP als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage darstellt. Die Zielplanung sieht vor, den Grünzug entlang der Weseler Straße grundsätzlich zu erhalten und dadurch das Wohn gebiet von der stark befahrenen Weseler Straße abzuschirmen. Folglich bleibt die Darstel lung der Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage entlang der Weseler Straße – leicht modifi- ziert – erhalten. 4.3.2 Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielbereich A (Spielplatz) Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 536 sieht im zentralen Bereich des Wohnquartiers ei- ne große öffentliche Grünfläche mit u. a. der Zweckbestimmung Spielplatz vor. Um auch für äl- tere Kinder und Jugendliche Spielflächen und -angebote bereit zu stellen, ist die Erstel lung ei- nes Spielplatzes des Typs A geplant. Entsprechend erfolgt im Rahmen der 22. Ände rung des FNP die Darstellung des Planzeichens Spielbereich A zentral in der neuen Wohnbaufläche. 4.4 Flächen für die Ver- und Entsorgung 4.4.1 Zweckbestimmung - Regenrückhaltebecken - Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Regenentwässerung der neu dargestellten Wohn- bauflächen w ird im Plangebiet ein notwendig es Regenrückhaltebecken südlich der Straße Schwarzer Kamp neu dargestellt. 5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB Der Umweltbericht wird aktuell erstellt und nach Fertigstellung in die Begründung eingefügt. 6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Vermerke 6.1 Altlastflächen / Altlastverdachtsflächen Im Hinblick auf Altlasten besitzt der FNP mit der Kennzeichnung von schadstoffbelasteten bzw. mit hoher Wahrscheinlichkeit belasteten Flächen eine Hinweis - und Warnfunktion. Im Flächen- nutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauG B „für bauliche Nutzungen vorgesehene Flä- chen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, ge kennzeichnet werden. Innerhalb des Änderungsbereichs bestehen für das ehemalige Firmengelände der Fa. Begründung zum Entwurf / Seite 3 von 4 22. Änderung des Flächennutzungsplans Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Mecklenbeck im Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Beresa entsprechende Erkenntnisse. Deshalb wird das ehemalige Firmengelände entspre- chend gekennzeichnet. Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Mecklenbeck im Bereich westlich Meck- mannweg / nördlich Weseler Straße Münster, den __________ Der Oberbürgermeister In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor Begründung zum Entwurf / Seite 4 von 4
V-0241-2016-Anlage-2-Plan
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0241/2016 17 Änderungsbereich [w] Wohnbaufläche Gewerbegebiet u Flächen für den Gemeinbedarf E&J Kindergarten e| m Altlast- / Verdachtsfläche >1ha Flächen für Ver- und Entsorgung Regenrückhaltebecken Grünflächen E27] Parkanlage Sportplatz [&] Spielbereich A Amt für 7 Stadtentwicklung || Stadtplanung Verkehrsplanung Plan zur 22. Änderung des fortge- schriebenen Flächennutzungsplanes N > Stand: 25.02.2016 M.: 115.000
Berichtsvorlage
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V/0241/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 22. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Münster-West, im Stadtteil Mecklenbeck im Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung Beratungsfolge 21.04.2016 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 04.05.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplans öffentlich auszulegen. Der Rat der Stadt Münster hat am 29.09.2010 (Vorlage Nr. V/0554/2010) den Beschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich westlich Meckmannweg / nördlich Weseler Straße gefasst. Dieser erfolgte zusammen mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 536: Mecklenbeck - Weseler Straße / Meckmannweg / Schwarzer Kamp. Planungsanlass ist die angestrebte Schaffung eines attraktiven Wohngebietes in integrierter Lage in Mecklenbeck durch Umnutzung des bis zum Jahr 2015 zum großen Teil durch die Fa. Beresa gewerblich genutzten Areals westlich des Meckmannwegs, nördlich der Weseler Straße und süd- lich der Straße Schwarzer Kamp. Für das Plangebiet wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Der über- arbeitete Entwurf des ersten Preisträgers soll als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf die- nen. Dieser wurde in einer Informationsveranstaltung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) am 19.06.2012 der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 536 soll im Som- mer 2016 in den parlamentarischen Gremien beraten werden. Die Offenlegung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung soll im Juni 2016 vor den Sommerferien erfolgen. Dadurch besteht die Möglichkeit einer Beschleunigung des Gesamtver- fahrens, da die Genehmigung zur 22. Änderung des Flächennutzungsplans durch die Bezirksre- gierung Münster zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 536 bereits vorliegen könnte. Ein zeitnahes in Kraft treten des Bebauungsplans wäre somit gewährleistet. Vorlagen-Nr.: V/0241/2016 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Geitel Ruf: 492 61 11 / 492 61 93 E-Mail: geitel@stadt-muenster.de Datum: 31.03.2016 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0241/2016 Nähere Einzelheiten zur Flächennutzungsplanänderung können den beigefügten Anlagen ent- nommen werden. i.V. gez. Schultheiß Anlagen: 1. Begründung 2. Plan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Weseler Straße
- Meckmannweg
- Albersloher Weg
- Schwarzer Kamp
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Details
- Aktenzeichen
- V/0241/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.03.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37