2620/2019
Zurückgewiesene Eingabe - Finanzierung des KölnMagazin
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Anlage 2 - Antwortschreiben anonymisiert
2075 Zeichen
Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant- wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Auskunft Frau Dederichs, Zimmer 507 Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de Internet www.stadt-koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 02 Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02/1/4 Ded 26.06.2019 Ihre Eingabe – Finanzierung des KölnMagazin Sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben vom 24.05.2019. Ich bitte die aufgrund der Urlaubszeit verzögerte Eingangsbestätigung zu entschuldigen. Bürgereingaben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 14 der Haupt- satzung der Stadt Köln werden von der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen bearbeitet, welche zunächst die Zulässigkeit von Eingaben prüft. Da Sie in Ihrem Schreiben keine Anregungen oder Beschwerden vorbringen, sondern die Beantwortung verschiedener Fragen zum KölnMagazin wünschen, handelt es sich nicht um eine Eingabe im Sinne des § 24 Gemeindeordnung. Damit der Rat der Stadt Köln dennoch darüber informiert ist, gebe ich Ihr Schreiben dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis. Zur Beantwortung Ihrer Fragen habe ich Ihr Schreiben an die KölnBusiness Wirtschaftsförde- rungs-GmbH weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Auch dem Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit gebe ich Ihre Anfrage zur Kenntnis. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 - Eingabe anonymisiert
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Rat der Stadt Köln I
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I Büro des Stadtdirektors
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Bürgerantrag § 24 GO NRW - Finanzierung des KölnMagazin
Sehr geehrter Damen und Herren, Mitglieder des Rates der Stadt Köln!
Frechen, 24. Mai 2019
Hiermit bitte ich, als Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW, um öffentliche Auskunft zu den
Aktivitäten des KölnMagazin:
Herausgeber des KölnMagazin ist die a.) Oberbürgermeisterin der Stadt Köln in b.)
Partnerschaft mit der Maenken Kommunikation GmbH, vertreten durch Herrn Dr. med.
Wieland Mänken. Inwieweit eine gemeinsame Herausgeberschaft zulässig ist, wird derzeit
durch die Bezirksregierung Köln überprüft (siehe Schreiben vom 29.03.2019).
Die Bilanz der Maenken Kommunikation GmbH weist für das Jahr 2017 eine Bilanzsumme
von € 1.389.144, bei einem Bilanzgewinn von € 579.187 (Gewinnvortrag u. Jahresergebnis)
aus.
. . .
1
Ich bitte den Rat der Stadt Köln um Stellungnahme zu den folgenden Fragen:
1. Wie hoch war das Budget des KölnMagazin in den Jahren von 2012 bis 2018?
2. Wie hoch waren die Netto-Einnahmen für Anzeigen in dem o.g. Zeitraum?
a) davon Einnahmen für redaktionell gestaltete Anzeigen (s.g. ,,Advertorial" bzw.
,,Sonderveröffentlichungen")
b) davon Einnahmen von Anzeigen von Unternehmen, die mit der Stadt Köln rechtlich
bzw. wirtschaftlich verbunden sind (z.B. Köln Kliniken 'gGmbH; KVB; GEW,
RheinEnergie, Stadtsparkasse Köln-Bonn, NetCologne etc.)
3. Nach welchem Schlüssel werden die Gewinne aus Erlösen der Anzeigentätigkeit des
KölnMagazin verteilt bzw. verwendet?
4. Wie beurteilt der Rat der Stadt Köln die Quersubventionierung des KölnMagazin,
rechtlich und politisch, durch Anzeigen städtischer Unternehmen?
�- ',"'.,';.; :;0�:. i.;t der jährliche Personalaufwand für städtische Mitarbeiter im Reaktions
team des KölnMagazin? In dem Impressum genannt sind Michael Josipovic, Gabriele
Pilath und Christiane Flück. Wie erfolgt die Verbuchung des Personalaufwand?
6. Wie beurteilt der Rat der Stadt Köln die presserechtliche Qualifikation der Ma&r,kci-,
Kommunikation GmbH? Siehe anbei Anzeige „Sonderveröffentlichung" vom
27.03.2019 und „Impressum" vom 29.03.2019 an die Bezirksregierung Köln.
Vielen Dank für die Beantwortung meines Bürgerantrages.
Mit freundlichen Grüßen
2
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(
Bezirksregierung Köln
Frau Regierungspräsidentin Gisela Walsken
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Verstoss § 10 LPrG- KölnMagazin 01/2019
Sehr geehrter Frau Regierungspräsidentin Walsken,
Frechen, 27. März 2019
hiermit zeige ich einen Verstoß des KölnMagazin, Herausgeberin Frau OBin Henriette Recker,
gegen das Landespressegesetz § 1 O -Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen - an.
Anbei redaktionelle Anzeigen im KölnMagazin der:
• Kliniken Köln - Perinatalzentrum Holweide
• Bolder Arzeimittel, Köln-Marsdorf
• MVZ Dr. Nau & Kollegen, Köln-Neumarkt
• Uniklinik Köln, Köln-Lindenthal
Gemäß Hinweis Impressum des KölnMagazin (S. 5) sind „Beiträge 'Sonderveröffentlichung -
Kölner Unternehmer der Gesundheitswirtschaft' ... redaktionell gestaltete Anzeigen".
Laut gängiger Rechtsprechung muss Werbung mit "Anzeige" gekennzeichnet werden (BGH,
Urteil 6. 2. 2014-1 ZR 2/11 - GOOD NEWS II: "Das strikte Gebot der Kenntlich-machung von
Anzeigen wird grundsätzlich verletzt, wenn der präzise Begriff der "Anzeige" wie im
vorliegenden Fall -vermieden und stattdessen ein unscharfer Begriff gewählt wird".)
Dies entspricht auch der Wertung des Deutschen Presserates, siehe Pressemitteilung vom
13. Dez 2018: ,,Auf Nachfrage teilt der Presserat mit, dass sich die Beschwerden wegen
Verstößen gegen das Gebot zur klaren Trennung von Werbung und Redaktion nach Richtlinie
7. 1. in letzter Zeit häufen. Dabei geht es insbesondere um Begriffe wie "Advertorial",
"Sponsored Post", "Partnerinhalt" oder "Verlags-Sonderveröffentlichung", die häufig im
Zusammenhang mit Content Marketing verwendet werden. Aus Sicht des Presserates stellen
diese Begriffe aber presseethisch keine anerkannten Synonyme für Werbung dar."
Die redaktionellen Anzeigen im KölnMagazin 01/2019 sind gekennzeichnet als
nSonderveröffentlichung Kölner Unternehmen der Gesundheitswirtschaft" und vorgeschaltet
zum redaktionellen "Rundblick Gesundheitswirtschaft und Life Sciences".
Für den Leser ist die Trennung, siehe Anforderung des LPrG §10, zwischen werbender und
redaktioneller Sonderveröffentlichung nicht ersichtlich. Gerade bei Themen der Gesundheits
vorsorge würde der Leser eine kritische, redaktionelle Würdigung erwarten. Die Verquickung
- siehe Erwähnung Uniklinik, Kliniken Köln, MVZ und Fa. Bolder auf den Seiten 32ff - der
Sonderveröffentlichung mit dem redaktionellen Beitrag werten die kommerziellen Anzeigen
(Kosten laut Mediadaten www.kölnmagazin.net € 2.972 pro Seite zzgl. MwSt) weiter auf.
In der Vergangenheit, siehe Schreiben an die Klinken der Stadt Köln und Stellungnahme der
für das KölnMagazin verantwortlichen Maenken GmbH, wurden derartige Anzeigen rechts
widrig als „Advertorial" gekennzeichnet. Mit Ausgabe 02/2018 hat sich die Maenken GmbH
verpflichtet, diese Beiträge eindeutig mit „dem deutschen Wort ,Anzeige'" zu kennzeichnen.
Ich bitte Sie hier um eine rechtliche Prüfung als Aufsichtsbehörde. Ich wende, sehr geehrte
Frau Regierungspräsidentin, mich bewusst nicht an die eigentlich zuständige untere
Aufsichtsbehörde der Stadt Köln, da die Herausgeberin des KölnMagazin die
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln ist (siehe Vorwort und Impressum KölnMagazin).
Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Anlage: KölnMagazin 01/2019
Schreiben an Klinken der Stadt Köln, 5.8.2018
Schreiben maenken kommunikation 9.8.2018
2
(
Bezirksregierung Köln
Frau Regierungspräsidentin Gisela Walsken
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Frechen, 29. März 2019
Verstoss § 8 LPrG- KölnMagazin 01/2019
Sehr geehrter Frau Regierungspräsidentin Walsken,
im Nachgang zu meinem Schreiben vom 27.03.2019 habe ich folgende Beobachtungen, als
Rechtslaie, gemacht. Das KölnMagazin erscheint nicht im Selbstverlag sondern wird bei der
Griebsch & Rochol Druck GmbH, Hamm gedruckt (Impressum Seite 5).
1. Es fehlt daher meines Erachtens im Impressum, siehe LPrG § 8 (1) NRW, die Anschrift
und Nennung des Verlegers. Stattdessen werden, paritätisch nebeneinanderstehend,
sowohl „Die Oberbürgermeisterin - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit" als auch
,,Dr. Wieland Mänken - Maenken Kommunikation GmbH" als Herausgeber genannt.
2. Unklar ist des Weiteren, LPrG § 8 (2), die Resort-Verantwortlichkeit der beide im
Impressum als verantwortlich genannten Redakteure Michael Josipovic (Stadt Köln?)
und Marko Ruh (Maenken GmbH?). Ein Redakteur „ViSdP" wird nicht genannt.
Ich denke, die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln hat in dem Bereich des Presserechtes eine
Vorbildfunkion, der sie als Herausgeberin des KölnMagazin nicht gerecht wird.
Ich bitte Sie dies entsprechend rechtlich zu würdigen.
-
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
. _ .Mit freundlichen Grüßen
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Kliniken der Stadt Köln gGbmH
Abtl. Unternehmenskommunikation
z.Hd. Frau Monika funken, Leiterin
Neufelder Str. 34
51067 Köln
Frechen, 5. August 2018
Kooperation Kliniken Köln gGmbH I Kölnmagazin - Schaltung redaktioneller Anzeigen
Sehr geehrte Frau Funken,
ich empfinde, als besorgter Steuerzahler und aufmerksamer Leser des Kölnmagazin, die
Unternehmenskommunikation der gemeinnützigen Köln Kliniken GmbH mehr als
verwunderlich und rechtlich bedenklich {Landespresserecht§ 10 „Kennzeichnung entgeltlicher
Veröffentlichungen"; UWG § 3 Absatz 3, Anhang 11 "als Information getarnte Werbung").
Die Kooperation mit dem Kölnmagazin geht nach meinen Internetrecherchen zurück bis in das
Jahr 2012 (Sonderveröffentlichung 01/2012) und besteht seither mit regelmäßigen, 3 bis 4-
seitigen, redaktionellen Anzeigen pro Ausgabe gekennzeichnet als „Advertorial". Anbei die
jüngsten Anzeigen, die wortwörtliche übernahmen der Pressemitteilungen sind.
Praktischerweise kannten Sie, Frau Funken, ja bereits den Verlag Maenken Kommunikation
GmbH durch die Zusammenarbeit bei „Kölnerleben 04/11" ("Einer von vieren ist bösartig .... ").
Insbesondere im Hinblick auf die angespannte finanzielle Lage der Köln Kliniken.
Beauftragung eines Insolvenzanwaltes, Ablösung des Geschäftsführers, Notkredit der Stadt
Köln, verwundert der vermutlich hohe finanzielle Einsatz beim Kölnmagazin. Das Budget für
diese redaktionellen Anzeigen dürfte sicherlich im Rahmen von 30 bis 50.000 Euro jährlich
liegen (siehe Mediadaten 2018 www.koelnmagazin.net), so meine Schätzung.
Politisch interessant ist sicherlich auch die Frage, inwieweit die Zahlungen {Eigentümer der
Kliniken Köln ist bekanntlich die Stadt Köln) eine Quersubvention des Kölnmaga,in
{Herausgeberin die Stadt Köln in Person der OBin Henriette Reker) darstellt.
Mit der Bitte um eine kurzfristige Stellungnahme Ihrerseits verbleibe ich.
Freundliche Grüße
Mannken Kommunil<alion GmbH· Von·der-V/ellern·Slraßc 25 · 511'9 K<iln
Stellungnahme in der „Causa XXX
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maenken
kommunikation
Köln, 09.08.2018
Sehr geehrter Herr XXX,
danke für Ihre Hinweise zum Kölnmagazin und koelnmagazin.net. Wir
haben Ihre Anregungen aufgegriffen und kennzeichnen entgeltliche
Beiträge nunmehr noch deutlicher. Statt mit „Advertorial" (plus grauer
Hinterleger, plus Hinweis im Impressum), sind PR-Beiträge im
Köb1magazin seit der Ausgabe 2-2018 mit dem deutschen Wort
,,Anzeige" versehen.
Den von Ihnen beigefügten Online-Beitrag „Einzigartiges
Leistungsspektrum" haben wir gelöscht.
Auch Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Deutschen Presserats
zu Ihrer Beschwerde gehen wir somit davon aus, dass die gesamte
Angelegenheit für alle Seiten erledigt ist, insbesondere auch die von
Ihnen geführte Dienstaufsichtsbeschwerde.
Mit freundlichen Grüßen
Maenken Kommunikation GmbH
i.V. Wolfgang locker
Maenken Kommunikation GmbH
Von-der-Wettern-Straße 25
51149 l<öln
Tel: o 22 03/35 e,-o
Fax: 02203/3581,-185
E-Mail: infofilmaenken.com
www.maenken.com
Registergericht: Köln. HBR 36129
Steuernummer: 216/5679/0455
USt.-10-Nr.: DE 122 117 656
Geschäftsführer: Dr. Wieland Mänken
(
Mitteilung Ausschuss
554 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 01.08.2019 2620/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 03.09.2019 Zurückgewiesene Eingabe - Finanzierung des KölnMagazin Die beigefügte Eingabe wurde von der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden als Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung NRW zurückgewiesen (siehe Anlagen) und an die KölnBusiness Wirt- schaftsförderungs-GmbH zur Beantwortung abgegeben. Das Presseamt wurde ebenfalls informiert. gez. Höver
Beratungsverlauf (1)
Orte (8)
- Ludwigstraße 8
- Zeughausstraße 2
- Von-der-Wettern-Straße 25
- Neufelder Straße 34
- Heumarkt
- Neumarkt
- Straße 3
- Straße 2
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Details
- Aktenzeichen
- 2620/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.08.2019
- Erstellt
- 30.07.2019 11:38