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2620/2019

Zurückgewiesene Eingabe - Finanzierung des KölnMagazin

Mitteilung Ausschuss 01.08.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 03.09.2019, TOP 2.2

Anlage 2 - Antwortschreiben anonymisiert

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Anlage 1 - Eingabe anonymisiert

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 - Antwortschreiben anonymisiert

2075 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beant-
wortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0  
 
 
 
  Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen 
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
Auskunft Frau Dederichs, Zimmer 507 
Telefon 0221 221-26144, Telefax 0221 221-26005 
E-Mail geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de 
Internet www.stadt-koeln.de 
 
Sprechzeiten 
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
 
KVB Haltestellen Dom/Hbf, Heumarkt, Rathaus 
 
02 
Stadt Köln - Bürgeramt Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln 
 
Herrn 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen   Datum 
 02/1/4 Ded  26.06.2019 
 
Ihre Eingabe – Finanzierung des KölnMagazin 
Sehr geehrter Herr, 
vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben vom 24.05.2019. Ich bitte die aufgrund der Urlaubszeit 
verzögerte Eingangsbestätigung zu entschuldigen. 
Bürgereingaben gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 14 der Haupt-
satzung der Stadt Köln werden von der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden 
an Rat und Bezirksvertretungen bearbeitet, welche zunächst die Zulässigkeit von Eingaben 
prüft. 
Da Sie in Ihrem Schreiben keine Anregungen oder Beschwerden vorbringen, sondern die 
Beantwortung verschiedener Fragen zum KölnMagazin wünschen, handelt es sich nicht um 
eine Eingabe im Sinne des § 24 Gemeindeordnung. 
Damit der Rat der Stadt Köln dennoch darüber informiert ist, gebe ich Ihr Schreiben dem 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis. 
Zur Beantwortung Ihrer Fragen habe ich Ihr Schreiben an die KölnBusiness Wirtschaftsförde-
rungs-GmbH weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. 
Auch dem Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit gebe ich Ihre Anfrage zur Kenntnis. 
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
 
 
Dr. Ulrich Höver

Anlage 1 - Eingabe anonymisiert

10559 Zeichen

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Rat der Stadt Köln I 
Historisches Rathaus 
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Postfach 10 35 64 
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50475 Köln 
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I Büro des Stadtdirektors 
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Bürgerantrag § 24 GO NRW - Finanzierung des KölnMagazin 
Sehr geehrter Damen und Herren, Mitglieder des Rates der Stadt Köln! 
Frechen, 24. Mai 2019 
Hiermit bitte ich, als Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW, um öffentliche Auskunft zu den 
Aktivitäten des KölnMagazin: 
Herausgeber des KölnMagazin ist die a.) Oberbürgermeisterin der Stadt Köln in b.) 
Partnerschaft mit der Maenken Kommunikation GmbH, vertreten durch Herrn Dr. med. 
Wieland Mänken. Inwieweit eine gemeinsame Herausgeberschaft zulässig ist, wird derzeit 
durch die Bezirksregierung Köln überprüft (siehe Schreiben vom 29.03.2019). 
Die Bilanz der Maenken Kommunikation GmbH weist für das Jahr 2017 eine Bilanzsumme 
von € 1.389.144, bei einem Bilanzgewinn von € 579.187 (Gewinnvortrag u. Jahresergebnis) 
aus. 
. . . 
1

Ich bitte den Rat der Stadt Köln um Stellungnahme zu den folgenden Fragen: 
1. Wie hoch war das Budget des KölnMagazin in den Jahren von 2012 bis 2018?
2. Wie hoch waren die Netto-Einnahmen für Anzeigen in dem o.g. Zeitraum?
a) davon Einnahmen für redaktionell gestaltete Anzeigen (s.g. ,,Advertorial" bzw.
,,Sonderveröffentlichungen")
b) davon Einnahmen von Anzeigen von Unternehmen, die mit der Stadt Köln rechtlich
bzw. wirtschaftlich verbunden sind (z.B. Köln Kliniken 'gGmbH; KVB; GEW,
RheinEnergie, Stadtsparkasse Köln-Bonn, NetCologne etc.)
3. Nach welchem Schlüssel werden die Gewinne aus Erlösen der Anzeigentätigkeit des
KölnMagazin verteilt bzw. verwendet?
4. Wie beurteilt der Rat der Stadt Köln die Quersubventionierung des KölnMagazin,
rechtlich und politisch, durch Anzeigen städtischer Unternehmen?
�- ',"'.,';.; :;0�:. i.;t der jährliche Personalaufwand für städtische Mitarbeiter im Reaktions­
team des KölnMagazin? In dem Impressum genannt sind Michael Josipovic, Gabriele 
Pilath und Christiane Flück. Wie erfolgt die Verbuchung des Personalaufwand? 
6. Wie beurteilt der Rat der Stadt Köln die presserechtliche Qualifikation der Ma&r,kci-,
Kommunikation GmbH? Siehe anbei Anzeige „Sonderveröffentlichung" vom
27.03.2019 und „Impressum" vom 29.03.2019 an die Bezirksregierung Köln.
Vielen Dank für die Beantwortung meines Bürgerantrages. 
Mit freundlichen Grüßen 
2 
(

( 
Bezirksregierung Köln 
Frau Regierungspräsidentin Gisela Walsken 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
Verstoss § 10 LPrG- KölnMagazin 01/2019 
Sehr geehrter Frau Regierungspräsidentin Walsken, 
 
Frechen, 27. März 2019 
hiermit zeige ich einen Verstoß des KölnMagazin, Herausgeberin Frau OBin Henriette Recker, 
gegen das Landespressegesetz § 1 O -Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen - an. 
Anbei redaktionelle Anzeigen im KölnMagazin der: 
• Kliniken Köln - Perinatalzentrum Holweide
• Bolder Arzeimittel, Köln-Marsdorf
• MVZ Dr. Nau & Kollegen, Köln-Neumarkt
• Uniklinik Köln, Köln-Lindenthal
Gemäß Hinweis Impressum des KölnMagazin (S. 5) sind „Beiträge 'Sonderveröffentlichung -
Kölner Unternehmer der Gesundheitswirtschaft' ... redaktionell gestaltete Anzeigen". 
Laut gängiger Rechtsprechung muss Werbung mit "Anzeige" gekennzeichnet werden (BGH, 
Urteil 6. 2. 2014-1 ZR 2/11 - GOOD NEWS II: "Das strikte Gebot der Kenntlich-machung von 
Anzeigen wird grundsätzlich verletzt, wenn der präzise Begriff der "Anzeige" wie im 
vorliegenden Fall -vermieden und stattdessen ein unscharfer Begriff gewählt wird".)

Dies entspricht auch der Wertung des Deutschen Presserates, siehe Pressemitteilung vom 
13. Dez 2018: ,,Auf Nachfrage teilt der Presserat mit, dass sich die Beschwerden wegen
Verstößen gegen das Gebot zur klaren Trennung von Werbung und Redaktion nach Richtlinie
7. 1. in letzter Zeit häufen. Dabei geht es insbesondere um Begriffe wie "Advertorial",
"Sponsored Post", "Partnerinhalt" oder "Verlags-Sonderveröffentlichung", die häufig im
Zusammenhang mit Content Marketing verwendet werden. Aus Sicht des Presserates stellen
diese Begriffe aber presseethisch keine anerkannten Synonyme für Werbung dar."
Die redaktionellen Anzeigen im KölnMagazin 01/2019 sind gekennzeichnet als 
nSonderveröffentlichung Kölner Unternehmen der Gesundheitswirtschaft" und vorgeschaltet 
zum redaktionellen "Rundblick Gesundheitswirtschaft und Life Sciences". 
Für den Leser ist die Trennung, siehe Anforderung des LPrG §10, zwischen werbender und 
redaktioneller Sonderveröffentlichung nicht ersichtlich. Gerade bei Themen der Gesundheits­
vorsorge würde der Leser eine kritische, redaktionelle Würdigung erwarten. Die Verquickung 
- siehe Erwähnung Uniklinik, Kliniken Köln, MVZ und Fa. Bolder auf den Seiten 32ff - der
Sonderveröffentlichung mit dem redaktionellen Beitrag werten die kommerziellen Anzeigen
(Kosten laut Mediadaten www.kölnmagazin.net € 2.972 pro Seite zzgl. MwSt) weiter auf.
In der Vergangenheit, siehe Schreiben an die Klinken der Stadt Köln und Stellungnahme der 
für das KölnMagazin verantwortlichen Maenken GmbH, wurden derartige Anzeigen rechts­
widrig als „Advertorial" gekennzeichnet. Mit Ausgabe 02/2018 hat sich die Maenken GmbH 
verpflichtet, diese Beiträge eindeutig mit „dem deutschen Wort ,Anzeige'" zu kennzeichnen. 
Ich bitte Sie hier um eine rechtliche Prüfung als Aufsichtsbehörde. Ich wende, sehr geehrte 
Frau Regierungspräsidentin, mich bewusst nicht an die eigentlich zuständige untere 
Aufsichtsbehörde der Stadt Köln, da die Herausgeberin des KölnMagazin die 
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln ist (siehe Vorwort und Impressum KölnMagazin). 
Vielen Dank für Ihre Bemühungen! 
Anlage: KölnMagazin 01/2019 
Schreiben an Klinken der Stadt Köln, 5.8.2018 
Schreiben maenken kommunikation 9.8.2018 
2

( 
 
Bezirksregierung Köln 
Frau Regierungspräsidentin Gisela Walsken 
Zeughausstraße 2-10 
50667 Köln 
Frechen, 29. März 2019 
Verstoss § 8 LPrG- KölnMagazin 01/2019 
Sehr geehrter Frau Regierungspräsidentin Walsken, 
im Nachgang zu meinem Schreiben vom 27.03.2019 habe ich folgende Beobachtungen, als 
Rechtslaie, gemacht. Das KölnMagazin erscheint nicht im Selbstverlag sondern wird bei der 
Griebsch & Rochol Druck GmbH, Hamm gedruckt (Impressum Seite 5). 
1. Es fehlt daher meines Erachtens im Impressum, siehe LPrG § 8 (1) NRW, die Anschrift
und Nennung des Verlegers. Stattdessen werden, paritätisch nebeneinanderstehend,
sowohl „Die Oberbürgermeisterin - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit" als auch
,,Dr. Wieland Mänken - Maenken Kommunikation GmbH" als Herausgeber genannt.
2. Unklar ist des Weiteren, LPrG § 8 (2), die Resort-Verantwortlichkeit der beide im
Impressum als verantwortlich genannten Redakteure Michael Josipovic (Stadt Köln?)
und Marko Ruh (Maenken GmbH?). Ein Redakteur „ViSdP" wird nicht genannt.
Ich denke, die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln hat in dem Bereich des Presserechtes eine 
Vorbildfunkion, der sie als Herausgeberin des KölnMagazin nicht gerecht wird. 
Ich bitte Sie dies entsprechend rechtlich zu würdigen. 
-
Vielen Dank für Ihre Bemühungen 
. _ .Mit freundlichen Grüßen 
1

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Kliniken der Stadt Köln gGbmH 
Abtl. Unternehmenskommunikation 
z.Hd. Frau Monika funken, Leiterin
Neufelder Str. 34
51067 Köln 
 
 
Frechen, 5. August 2018 
Kooperation Kliniken Köln gGmbH I Kölnmagazin - Schaltung redaktioneller Anzeigen 
Sehr geehrte Frau Funken, 
ich empfinde, als besorgter Steuerzahler und aufmerksamer Leser des Kölnmagazin, die 
Unternehmenskommunikation der gemeinnützigen Köln Kliniken GmbH mehr als 
verwunderlich und rechtlich bedenklich {Landespresserecht§ 10 „Kennzeichnung entgeltlicher 
Veröffentlichungen"; UWG § 3 Absatz 3, Anhang 11 "als Information getarnte Werbung"). 
Die Kooperation mit dem Kölnmagazin geht nach meinen Internetrecherchen zurück bis in das 
Jahr 2012 (Sonderveröffentlichung 01/2012) und besteht seither mit regelmäßigen, 3 bis 4-
seitigen, redaktionellen Anzeigen pro Ausgabe gekennzeichnet als „Advertorial". Anbei die 
jüngsten Anzeigen, die wortwörtliche übernahmen der Pressemitteilungen sind. 
Praktischerweise kannten Sie, Frau Funken, ja bereits den Verlag Maenken Kommunikation 
GmbH durch die Zusammenarbeit bei „Kölnerleben 04/11" ("Einer von vieren ist bösartig .... "). 
Insbesondere im Hinblick auf die angespannte finanzielle Lage der Köln Kliniken. 
Beauftragung eines Insolvenzanwaltes, Ablösung des Geschäftsführers, Notkredit der Stadt 
Köln, verwundert der vermutlich hohe finanzielle Einsatz beim Kölnmagazin. Das Budget für 
diese redaktionellen Anzeigen dürfte sicherlich im Rahmen von 30 bis 50.000 Euro jährlich 
liegen (siehe Mediadaten 2018 www.koelnmagazin.net), so meine Schätzung. 
Politisch interessant ist sicherlich auch die Frage, inwieweit die Zahlungen {Eigentümer der 
Kliniken Köln ist bekanntlich die Stadt Köln) eine Quersubvention des Kölnmaga,in 
{Herausgeberin die Stadt Köln in Person der OBin Henriette Reker) darstellt. 
Mit der Bitte um eine kurzfristige Stellungnahme Ihrerseits verbleibe ich. 
Freundliche Grüße

Mannken Kommunil<alion GmbH· Von·der-V/ellern·Slraßc 25 · 511'9 K<iln 
Stellungnahme in der „Causa XXX 
,..------...._ 
maenken 
kommunikation 
Köln, 09.08.2018 
Sehr geehrter Herr XXX, 
danke für Ihre Hinweise zum Kölnmagazin und koelnmagazin.net. Wir 
haben Ihre Anregungen aufgegriffen und kennzeichnen entgeltliche 
Beiträge nunmehr noch deutlicher. Statt mit „Advertorial" (plus grauer 
Hinterleger, plus Hinweis im Impressum), sind PR-Beiträge im 
Köb1magazin seit der Ausgabe 2-2018 mit dem deutschen Wort 
,,Anzeige" versehen. 
Den von Ihnen beigefügten Online-Beitrag „Einzigartiges 
Leistungsspektrum" haben wir gelöscht. 
Auch Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Deutschen Presserats 
zu Ihrer Beschwerde gehen wir somit davon aus, dass die gesamte 
Angelegenheit für alle Seiten erledigt ist, insbesondere auch die von 
Ihnen geführte Dienstaufsichtsbeschwerde. 
Mit freundlichen Grüßen 
Maenken Kommunikation GmbH 
i.V. Wolfgang locker
Maenken Kommunikation GmbH 
Von-der-Wettern-Straße 25 
51149 l<öln 
Tel: o 22 03/35 e,-o 
Fax: 02203/3581,-185 
E-Mail: infofilmaenken.com 
www.maenken.com 
Registergericht: Köln. HBR 36129 
Steuernummer: 216/5679/0455 
USt.-10-Nr.: DE 122 117 656 
Geschäftsführer: Dr. Wieland Mänken 
(

Mitteilung Ausschuss

554 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 01.08.2019 
 2620/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 03.09.2019 
 
Zurückgewiesene Eingabe - Finanzierung des KölnMagazin 
Die beigefügte Eingabe wurde von der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden als Eingabe 
nach § 24 Gemeindeordnung NRW zurückgewiesen (siehe Anlagen) und an die KölnBusiness Wirt-
schaftsförderungs-GmbH zur Beantwortung abgegeben. Das Presseamt wurde ebenfalls informiert. 
 
gez. Höver

Beratungsverlauf (1)

03.09.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (8)

  • Ludwigstraße 8
  • Zeughausstraße 2
  • Von-der-Wettern-Straße 25
  • Neufelder Straße 34
  • Heumarkt
  • Neumarkt
  • Straße 3
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
2620/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.08.2019
Erstellt
30.07.2019 11:38