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Zuwegung von Grundstücken an der Marienstraße in Köln-Pesch

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3863/2018 vom 22.01.2019

Stand: Am 24.01.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/62/621 Vorlagen-Nummer 3863/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 24.01.2019 Zuwegung von Grundstücken an der Marienstraße in Köln-Pesch Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung des Stadtbezirks 6 hat zur Sitzung am 15.11.2018 im Hin- blick auf die Anlegung von unmittelbaren Ein- und Ausfahrten zur Longericher Straße von Grundstü- cken im Bereich der Marienstraße Nummern 35 - 73 in Köln-Pesch um Beantwortung folgender Fra- gen gebeten: Frage 1: Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt? Wenn ja – hat sie die Maßnahme genehmigt? Wenn nein – welche Maßnahmen werden zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes als notwendig erachtet? Stellungnahme der Verwaltung: Der Verwaltung waren bereits die Zufahrten von der Longericher Straße zu den Grundstücken Mari- enstraße 49, Marienstraße 65a und Marienstraße 73 bekannt. Im Fall des Wohnhauses Marienstraße 65a wurde 2010 eine Baugenehmigung für die Errichtung ei- nes elektrischen Schiebetores erteilt, welches der Überfahrt des Gehweges an der Longericher Stra- ße dient. Im Fall des Wohngebäudes Marienstr. 73 wurde 2005 eine Baugenehmigung auf einem Lageplan erteilt, welcher auch zwei zur Longericher Straße hin orientierte Stellplätze für Kraftfahrzeu- ge sowie deren Zufahrt von der Longericher Straße darstellt. Für die Ein- und Ausfahrten zu den Grundstücken Marienstraße 41a und 49 ist eine Genehmigung nicht ersichtlich. Wegen der Zufahrt zum Grundstück Marienstr. 49 fand im Jahr 2011 eine Prüfung statt, die mit dem Ergebnis endete, dass ein ordnungsbehördliches Einschreiten nicht geboten war. Frage 2: Werden die Eigentümer durch diese Maßnahmen bei der in Aussicht stehenden Sanierung der Lon- gericher Straße als Anlieger an den Kosten beteiligt? Stellungnahme der Verwaltung: Da die Longericher Straße in diesem Bereich freie Strecke der Kreisstraße K10 und als solche nicht zum Anbau bestimmt ist, kommt eine Erhebung von Erschließungs- oder Straßenbaubeiträgen derzeit nicht in Betracht.

Beratungsverlauf

  1. 24.01.2019

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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