1916/2023
Auswirkungen der Steuerschätzung aus Mai 2023
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
11805 Zeichen
Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 12.06.2023 1916/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 12.06.2023 Auswirkungen der Steuerschätzung aus Mai 2023 Vom 09. bis 11. Mai 2023 fand die 164. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzung statt. Die Ergebnisse wurden vom Städtetag wie folgend übermittelt: 1. Allgemeine Informationen zur Steuerschätzung Der Deutsche Städtetag führt zur Steuerschätzung der Bundesregierung aus: „Die aktuelle Steuerschätzung prognostiziert gegenüber der Steuerschätzung vom November letzten Jahres deutlich geringere Zuwächse bei den gesamtstaatlichen Steuereinnahmen. Ur- sache hierfür sind die massiven Einnahmeverluste aufgrund des Inflationsausgleichsgesetzes (Tarifanpassung bei der Einkommensteuer). Diese können durch die im aktuellen Jahr leicht verbesserten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht ansatzweise kompensiert werden. Die Gewerbesteuer entwickelt sich stabil und besser als im November prognostiziert. Daher ergeben sich für die Städte und Gemeinden in der Summe für das laufende Jahr nur geringe Verluste im Vergleich zur Steuerschätzung vom November 2022.“ Prognose der Bundesregierung Die Steuerschätzung Mai 2023 basiert auf einer Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung seitens der Bundesregierung. Gegenüber der Herbstprojektion zur letzten Steuerschätzung haben sich die realwirtschaftlichen Perspektiven verbessert. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2022 in preisbereinigter Rechnung um +1,8 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen und damit etwas stärker als in der Herbstprojektion erwartet. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die deutsche Wirtschaft nach einem schwierigen Winterhalbjahr und unter der Vo- raussetzung, dass sich die Inflation abschwächt, Lieferengpässe weiter nachlassen und das Wachstum der Weltwirtschaft wieder zunimmt, im Verlauf des Jahres 2023 Tempo aufnimmt. Insgesamt wird für 2023 in der Frühjahrsprojektion mit einem realen BIP-Wachstum von +0,4 % gerechnet; in der Herbstprojektion waren es noch -0,4 %. Aufgrund der verbesserten Ein- schätzung für dieses Jahr wird aber für 2024 von einem geringeren Aufholeffekt ausgegangen (+1,6 % statt +2,3 %). In den Jahren 2025 bis 2027 wird von einem ähnlich realen Wachstum, wie in der Herbstprojektion angenommen, ausgegangen. Insgesamt ist damit das Niveau des nominalen BIP im Jahr 2024 sowie im weiteren Schätzzeitraum nur etwas höher als im Herbst 2022 prognostiziert. 2 Zwei Einflussgrößen sind in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung besonders entschei- dend: die Entwicklung der Energieversorgung und deren Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen, sowie die Inflationsentwicklung mit ihren wirtschaftlichen Folgen. Eine Gasmangellage ist bisher nicht eingetreten und wird weiterhin als unwahrscheinlich ein- gestuft. Gas- und Ölpreise liegen in einem verkraftbaren Bereich, ein Verlust energieintensiver Industrien wird in der Prognose der Bundesregierung nicht befürchtet. Der Zinsanstieg der EZB als Reaktion auf die Inflation führt allerdings zu einer gedämpften In- vestitionstätigkeit. Vor allem in der Bauwirtschaft werden dadurch große Rückgänge erwartet, was normalisierend in Zeiten der Hochkonjunktur wirkt. Der Energiepreisrückgang schiebt die Inflation nicht weiter an, ein Durchlaufen der Wertschöpfungsketten bis zum letztendlichen Ab- flauen der Inflation wird erwartet. Zu diesen beiden Kernfaktoren treten weitere Rahmenbedingungen hinzu, wie eine einge- schränkte Chipversorgung und kurzfristig erhöhte Arbeitslosigkeit durch hohen Flüchtlingszu- zug. Der Arbeitsmarkt wird als stabil angesehen mit leichtem Wachstum, auch in Bezug auf die Wertschöpfung. Im Vergleich zur Herbstprognose fallen Erholungseffekte weniger stark aus, da das vergan- gene Jahr besser verlief als befürchtet. In den Jahren 2024 ff. wird ein geringfügig höheres Ni- veau erreicht, als in der Herbstprognose unterstellt. 2. Auswertung der Steuerschätzung Mai 2023 für die Stadt Köln 2.1 Allgemeines Der Arbeitskreis Steuerschätzung schätzt die Steuereinnahmen auf der Grundlage des gelten- den bzw. beschlossenen Steuerrechts. Somit waren absehbare Steuererleichterungen zum Jahreswechsel 2022/2023 in der letzten Steuerschätzung unberücksichtigt. Diese Steuerer- leichterungen wurden bereits bezüglich der letzten beiden Steuerschätzungen nach dem Vor- sichtsprinzip berücksichtigt und bei der „Übersetzung“ der Steuerschätzung auf die Belange der Stadt Köln als Risiko „eingepreist“. Die Ergebnisse der zurückliegenden Steuerschätzun- gen der Bundesregierung wurden daher bereits modifiziert auf die erwarteten Entwicklungen in der Stadt Köln übertragen. Somit ist die Verschlechterung gegenüber der Herbst-Prognose für die Stadt Köln weniger drastisch, als es auf Bundesebene beschrieben wird. Auch die ein- gangs beschriebenen, erwarteten Tarifsenkungen in den Folgejahren wurden für die Mittel- fristprognose der Einkommensteuer bereits bei der letzten Einschätzung für die Stadt Köln be- rücksichtigt. 2.2 Gewerbesteuer Für das laufende Jahr 2023 wird unter Einbeziehung aller regionaler Parameter und Ausdiffe- renzierungen sowie den derzeit vorliegenden Erkenntnissen im Ergebnis ein Gewerbesteuer- ertrag in Höhe von 1.625,2 Mio. EUR prognostiziert. Damit liegt die prognostizierte Entwick- lung 114,7 Mio. EUR über Plan. Dabei wurde die Entwicklung des Jahres 2022, das aktuelle Anordnungssoll sowie der Konjunkturbericht der Industrie- und Handelskammer zu Köln be- rücksichtigt. Für das Jahr 2023 wird bundesweit – ohne die Berücksichtigung weiterer noch im Gesetzge- bungsverfahren befindlicher Steuerentlastungen - mit einer Steigerungsrate in Höhe von 1,7 % gegenüber 2022 gerechnet. Die Aufholeffekte verlagern sich zeitlich nach hinten: Im Jahr 2024 beträgt die prognostizierte Steigerung 3,2 %, im Jahr 2025 liegt sie bei 6,7 % und in 2026 bei 4,8%. Eine moderate Steigerung entfällt auf das Jahr 2027 mit 3,1 %. Unter Anpassung der Steigerungssätze aufgrund der geplanten Steuererleichterungen sowie der in Köln gegebenen Rahmenbedingungen und den damit einhergehenden Abweichungen bedeuten die Prognosen der Mai-Steuerschätzung für Köln in den Jahren 2023 bis 2027 3 Chancen für ansteigende Gewerbesteuererträge gegenüber der Planung zum Haushalt 2023/24 inkl. Mittelfristplanung: Gewerbesteuer (in Mio. EUR) Haushaltsplan 2023/24 inkl. Mifrifi Steuerschätzung Mai 2023 Abweichung 2023 1.510,5 1.625,2 114,7 2024 1.578,5 1.677,2 98,7 2025 1.647,9 1.751,0 103,1 2026 1.710,5 1.835,1 124,6 2027 1.775,6 1.892,0 116,4 Gesamt 8.223,0 8.780,5 557,5 2.3 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer Die Erwartungen der Bundesregierung in Bezug auf die Entwicklung der nominalen Brutto- löhne und –gehälter wurde im Vergleich zur Herbstprojektion angehoben. Hier wird auf Basis der seit Herbst erfolgten Tarifabschlüsse und der sehr robusten Entwicklung auf dem Arbeits- markt ein höheres Niveau über den gesamten Schätzzeitraum erwartet. Deutlich schwächend kommen jedoch die Wirkungen des Jahressteuergesetzes 2022 und des Inflationsausgleichs- gesetzes hinzu. Die Prognose bezüglich der Einkommensteuer unterliegt damit verschiedenen Sondereffekten. Die aktuelle Steuerschätzung für die Stadt Köln berücksichtigt zusätzlich erwartete Verände- rungen des Einkommensteuertarifs, die gewöhnlicherweise im 2-Jahresrhythmus vorgenom- men werden. Die angenommene Verschiebung der Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer und Änderungen des Einkommensteuertarifs bedingt durch Anpassungen aufgrund der Infla- tion wurden hier - entsprechend der Empfehlung des Deutschen Städtetages - für die Prog- nose berücksichtigt. Aktuelle Hochrechnungen für das laufende Jahr 2023 ergeben gegenüber dem Planansatz 2023 Risiken für einen Wenigerertrag in Höhe von rund 30,9 Mio. EUR. Für die Folgejahre (2024 – 2027) werden unter Berücksichtigung der Steuererleichterungen angepasste Steige- rungsraten angenommen. Im Vergleich zu den Ansätzen im Haushaltsplan 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung liegt der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer im Ergebnis jedes Jahr unter den Planungen. Per Saldo ergeben sich aufgrund der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung für den Gemeinde- anteil an der Einkommenssteuer folgende Mindererträge gegenüber dem Haushaltsplan 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung bis 2027: 2023 = -30,9 Mio. EUR 2024 = -42,3 Mio. EUR 2025 = -34,7 Mio. EUR 2026 = -32,1 Mio. EUR 2027 = -32,0 Mio. EUR Insgesamt ergeben sich damit über den Betrachtungszeitraum im Bereich der Einkommens- steuer Wenigererträge in Höhe von 172,0 Mio. EUR. 4 2.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Die Bundesregierung erwartet für die nominalen privaten Konsumausgaben, die für die Ent- wicklung der Umsatzsteuer relevant sind, im Prognosezeitraum eine ähnliche Entwicklung wie im Herbst. Dagegen wird bei den nominalen Wohnungsbauinvestitionen, die ebenfalls für die Steuern vom Umsatz relevant sind, auf Basis der jüngsten Daten eine deutlich geringere Dy- namik projiziert als im Herbst. Aufgrund der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung ergeben sich folgende prognostizierte Ver- änderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung bis 2027: 2023 = -1,5 Mio. EUR 2024 = 3,5 Mio. EUR 2025 = 5,6 Mio. EUR 2026 = 5,9 Mio. EUR 2027 = 6,2 Mio. EUR Insgesamt ergeben sich damit über den Betrachtungszeitraum Mehrerträge in Höhe von 19,7 Mio. EUR. 2.5 Gesamtergebnis der Umsetzung der Steuerschätzung aus Mai 2023 Insgesamt ergeben sich aufgrund der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung sowie unter Be- rücksichtigung der anzupassenden Gewerbesteuerumlage mithin Chancen für folgende Mehr- erträge gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2023/2024 inkl. Mittelfristplanung bis 2027: 2023 = 73,8 Mio. EUR 2024 = 52,6 Mio. EUR 2025 = 66,4 Mio. EUR 2026 = 89,2 Mio. EUR 2027 = 82,0 Mio. EUR 3 Fazit der Steuerschätzung Insgesamt können im Betrachtungszeitraum einschließlich der gesamten Mittelfristplanung bis 2027 und auf Basis der oben skizzierten Prämissen Mehrerträge in Höhe von 364,0 Mio. EUR erwartet werden. Im Vergleich zur Planung kann die Stadt Köln auf Grundlage der aktuell vorliegenden Steuer- schätzung und unter Berücksichtigung der Aspekte des Jahressteuergesetzes und des Inflati- onsausgleichsgesetzes, trotz deutlich geringeren Zuwächsen als in der Steuerschätzung von November prognostiziert, davon ausgehen, dass keine zusätzlichen Risiken, sondern - im Saldo – geringfügige Chancen für die weitere Haushaltsentwicklung entstehen. Deren Reali- sierung ist in großen Teilen von der weiteren Entwicklung bei der – sehr kunjunktursensiblen – Gewerbesteuer abhängig und damit nicht gesichert. Weiter ist für die kommenden Jahre - ab dem Haushaltsjahr 2025 - die Wahrscheinlichkeit für weitere Tarifsenkungen bei der Einkommenssteuer hoch, sodass eine Risikovorsorge auch weiterhin angezeigt ist. Zudem ist aufgrund der aktuellen Inflationsraten davon auszugehen, dass es zu negativen Veränderungen auf der Aufwandsseite kommen wird. 5 Gegenüber der Steuerschätzung November 2022 prognostiziert die aktuelle Steuerschätzung deutlich geringere Zuwächse, die durch die Inflation ausgabenseitig mindestens nivelliert wer- den. Schon ohne Berücksichtigung der erwarteten Steuererleichterungen der Zukunft bzgl. der Einkommensteuer ergeben sich deutliche Einbußen beim Gemeindeanteil für die Stadt Köln. Die zunehmenden Finanzierungslasten für die Aufnahme und Integration von Geflüchteten und kommunale Maßnahmen zum Klimaschutz, Wärmewende und Klimaanpassung kommen noch hinzu. Die nächste Steuerschätzung findet voraussichtlich im Oktober 2023 statt. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1916/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.06.2023
- Erstellt
- 06.06.2023 15:59