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V/0036/2008

Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk VIII Kinderhaus/Coerde

Vorlagen 14.01.2008

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 07.02.2008, TOP 6.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2028 Zeichen

V/0036/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Zentrales Justiziariat 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl einer Schiedsperson für den Bezirk VIII Kinderhaus/Coerde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.02.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Als Schiedsperson für den Bezirk VIII Kinderhaus/Coerde wird gewählt 
 
Frau Gisela Graz 
geboren am 16.07.1958 
wohnhaft Breslauer Straße 56, 48157 Münster 
 
o d e r
 
 
Herr Ingo Kempe 
geboren am 10.07.1957 
wohnhaft Grotemeyerstraße 26, 48159 Münster 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen.  
 
 
 
Begründung: 
 
Der bisherige Schiedsmann für den Bezirk Kinderhaus/Coerde Herr Werner Steinhoff hat sein Amt 
aus persönlichen Gründen vorzeitig aufgegeben. Aus diesem Grunde ist eine neue Schiedsperson 
zu wählen. 
 
Frau Gisela Graz und Herr Ingo Kempe haben sich bereit erklärt, im Falle ihrer Wahl durch die 
Bezirksvertretung das Ehrenamt als Schiedsperson zu übernehmen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0036/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr  Himmelskötter 
Ruf: 
492 30 30 
E-Mail: 
Himmelskoetter@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.01.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0036/2008 
Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür ge-
eignet ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein 
kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. 
Schiedsperson darf nicht sei, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat, in dem Schiedsamtsbe-
zirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über 
sein Vermögen beschränkt ist. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, 
wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. 
 
Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes geknüpft 
sind, werden von Frau Graz und Herrn Kempe erfüllt. 
 
 
 
 
 
I. V. 
 
 
 
   Dr. Heinrichs

Beratungsverlauf (1)

07.02.2008 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Breslauer Straße 56
  • Grotemeyerstraße 26
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0036/2008
Typ
Vorlagen
Datum
14.01.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37