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AN/1542/2024

Änderungsantrag zu Top 3.1.4, SPD-Antrag „Armut bekämpfen, Zusammenhalt fördern: Einführung einer sozialen Folgenabschätzung“, Ds-Nr. 1510/2024

Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 12.11.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.11.2024

Linke Änderungsantrag nach § 13

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Linke Änderungsantrag nach § 13

3484 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.11.2024 
AN/1542/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.11.2024 
 
Änderungsantrag zu Top 3.1.4, SPD-Antrag „Armut bekämpfen, Zusammenhalt fördern: 
Einführung einer sozialen Folgenabschätzung“ AN/1510/2024 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgenden Änderungsantrag auf die T agesordnung der zweiten 
Ratssitzung am 14. November 2024 zu setzen. 
 
Beschluss: 
Der Antrag wird um die Beschlusspunkte 3 und 4 ergänzt: 
3. „Soziale Gerechtigkeit“ im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse soll als Ziel in die städtische 
Strategie „Kölner Perspektiven 2030+“ aufgenommen werden. Gleichwertige Lebensverhältnisse 
können durch ungleiches Fördern erreicht werden, d. h. dort, wo die Armut groß ist, muss mehr 
gefördert werden und städtische Mittel dort bereitgestellt werden. Diese Maßnahmen sollen mit der 
Stabsstelle Strategische Stadtentwicklung erarbeitet werden. 
4. Gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen Rat und V erwaltung nur, wenn sie konsumtive und 
investive Mittel zusammen denken und einsetzen. Eine gute investive Wertschöpfung (z. B. in den 
Bereichen Wohnen, Energie etc.) kann eine Kette sinnvoller sozialer, kultureller und ökologischer 
V erbesserungen auslösen und zu geringeren konsumtiven Ausgaben führen. 
Die V erwaltung prüft, ob und wie der Forschungsansatz „Leistungsfähige Infrastruktur 
generationengerecht finanziert“ aus dem Jahr 2017 wieder aufgegriffen und erneut die 
Zusammenarbeit mit dem difu und der Universität zu Köln gesucht werden kann.

Begründung: 
Die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (SDG’s) schaffen, wenn sie 
verwirklicht sind, gleichwertige Lebensverhältnisse und soziale Gerechtigkeit. Sie finden 
zunehmend Eingang in die Kommunalpolitik. Auch sie können eine Matrix für die Herstellung 
gleichwertiger Lebensverhältnisse sein. Aus Gründen der internationalen Vergleichbarkeit von 
Kommunen ist es vernünftig, sie bei der Messung und Dokumentation von Veränderungen in den 
Kommunen heranzuziehen. 
Gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen ist mehr als Integration, Inklusion und Teilhabe. Es 
ist ein gesamtgesellschaftlicher, ganzheitlicher Anspruch, mit dem sich Rat und Verwaltung weiter 
beschäftigen sollten. 
Die Investition und der Bau von Wohnungen lösen nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch 
eine soziale Wertschöpfung aus. Soziale Folgekosten einer schlechten Infrastruktur können 
vermieden werden. 
Im Abschlussbericht „Leistungsfähige Infrastruktur generationengerecht finanziert, Teil III: 
Tragfähigkeitskonzept für die Kölner Stadtfinanzen“ wird auf die Tragfähigkeitslücke von 463,5 
Mio. Euro hingewiesen und in der Zusammenfassung festgestellt: 
„Damit kein falscher Eindruck entsteht: Köln ist nicht arm; die Rahmenbedingungen sind 
nicht schlecht. Es soll auch nicht darum gehen, auf Kosten der Menschen und der 
städtischen Infrastruktur zu sparen. Es ist vielmehr entscheidend, die Kölner Potentiale und 
Ressourcen besser zu nutzen.“ 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

14.11.2024 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1542/2024
Typ
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13
Datum
12.11.2024
Erstellt
11.11.2024 17:02