V/0095/2014
Baubeschluss Brückenersatzbau Brücke "Vennheide (Überlaufbecken)/Kleibach"
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Beschlussvorlage
4586 Zeichen
V/0095/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Baubeschluss Brückenersatzbau Brücke "Vennheide (Überlaufbecken)/Kleibach"
Bauwerksnummer 0600463
Beratungsfolge
13.03.2014 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Das vorhandene nicht standsichere Brückenbauwerk wird durch ein Ersatzbauwerk erneuert.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 50.000,- €
entstehen.
Zusätzliche Folgekosten fallen nicht an, da es sich um eine Ersatzinvestition handelt.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und –anlagen
Investitionsmaß-
nahme
0007 Verkehrsflächen, Neubau und
Erneuerung
Auszahlungen 2014 50.000,00
Summe aller Auszahlungen/Saldo 50.000,00
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2014 bei der o. g. Pr o-
duktgruppe veranschlagt.
Vorlagen-Nr.:
V/0095/2014
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
31.01.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0095/2014
Begründung:
Begründung und Beschreibung der Baumaßnahme:
Das vorhandene Brückenbauwerk wurde als Holzbauwerk errichtet. Mit einer Gesamtlänge von
10,50 m und einer Brückenbreite von 1,30 m überführt das Bauwerk einen Fußweg über den Kle i-
bach. Hier wurde eine ungeschützte Holzkonstruktion aus heimischen unbehan delten Hölzern
verwandt.
Bei den Prüfungen gemäß DIN 1076 (RI -EBW-Prüf) wurden starke Schädigungen durch Pilzbefall
und Fäulnis an den tragenden Elementen der Brücke festgestellt. Die als Einfeldträger erstellte
Brücke wurde in den Drittelspunkten mit zus ätzlichen Holzpfählen unterstützt. Die tragenden Holz-
balken bestehen aus Rundhölzern, die starke Querschnittschwächungen aufweisen. Der Belag ist
soweit marode, dass hier BFU-Platten aufgebracht worden sind, um die Verkehrssicherheit tempo-
rär zu gewährleisten.
Die Geländerpfosten sowie die Längsstreben müssen in Gänze erneuert werden, da diese in der
Bauweise nicht mehr den anerkannte n Regeln der Technik entsprechen, die für eine Fußwegbr ü-
cke erforderlich sind.
Bei dem vorliegenden Schädigungsgrad des Ba uwerks ist eine Sanierung nicht wirtschaftlich. Die
gesamte Holzkonstruktion ist so geschädigt, dass diese in Gänze ersetzt werden muss.
Es ist ein Ersatzbauwerk erforderlich.
Das Ersatzbauwerk beinhaltet:
Gründung und Erstellung der Widerlager
Überbau, geschützte Holzkonstruktion
Um die Baukosten zu reduzieren, wurde in der Verwaltung geklärt, inwieweit die Stützweite bei
diesem Brückenbauwerk reduziert werden kann. Die lichte Stützweite konnte bei diesem Bauwerk
von 10,50 m auf 7,50 m reduziert werde n, was eine Einsparung der Baukosten von ca.
10.000,00 € einbringt. Das Bauwerk ist mit einer lichten Weite von 1,50 m zwischen den Geländern
geplant. Die lichte Durchgangsbreite auf dem Bauwerk wurde von 1,30 m auf 1,50 m erhöht, um
einen Begegnungsverkehr auf dem Bauwerk zu e rmöglichen. Bei einer geschützten Holzkonstruk-
tion werden die waagerecht befindlichen Schnittkanten der Hölzer mit Stahlprofilen abg edeckt, so
dass hier kein Wassereintrag geschehen kann. Durch diese Konstruktion erhöht sich die theoret i-
sche Nutzungsdauer für so einen Überbau von 30 auf 60 Jahre gegenüber einer ung eschützten
Holzkonstruktion.
Bauablauf:
Das vorhandene Bauwerk wird gänzlich demontiert. Die Gründung sowie die Auflagerbänke we r-
den aus Stahlbeton errichtet. Als Überbaukonstruktion wird eine g eschützte Holzkonstruktion zur
Ausführung kommen.
Ausschreibung und Bau:
Die Ausschreibung erfolgt nach dem Baubeschluss. Der Beginn der Baumaßnahme ist für das
Ende des 3. Quartals 2014 vorgesehen.
Beiträge Dritter/Zuschüsse:
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet.
Genehmigungen/Vereinbarungen:
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V/0095/2014
Für die Maßnahme ist eine Genehmigung nach dem Landeswasserschutzgesetz erforderlich. Di e-
se wird nach dem Baubeschluss beantragt.
Liegenschaftliche Regelungen:
Für die Maßnahme sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich.
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
In Vertretung
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage:
Entwurfsplan
Plan
1796 Zeichen
Vorhandenes Bauwerk westliches 10) (20) Auflager Brückenansicht Brückenquerschnitt 20 956 0 182 236 ' 236 ' 236 ı 236 \ Handlauf 16/10 cm Querholz 10/10 cm Füllstäbe 4/8 cm Rundrohr, Queraussteifung Querholz 10/10 cm Holzbelag 10/25/240 cm Hauptträger gemäß Statik max. Höhe 42 cm Lager gemäß Statik Stahlbetonwiderlager Auflagerbank Stahlbeton naturbelassene Böschung gemäß Ausführungspläne | | Wassergebundene Decke Brunnengründung, gemaue Tiefe gemäß | | Angaben Bodengutachten in Verbindung mit _—— den statischen Berechnungen. Neue Brunnengründung . | | . Stahlbetonringe ausbetoniert | L_ Durchmesser und Tiefe gemäß — — Statik in Verbindung mit dem &_ bo 748 boL eb Bodengutachten. 7 u. 909 Alle nichtdargestellten . . Details sind den Brückendraufsicht folgenden Konstruktionsplänen der bautechnischen Nachweisen zu entnehmen. Inhalt und Ablauf der Bauarbeiten: Bausetellenrichtung Sperrung der Fußweges Demonatage der Holzüberbau Demonatage der Holzgründung Sicherung der Böschung Wegerückbau im Bereich der Gründung Einbringen der Brunnengründung beidseitig der Auflager Herstellen der Auflagerbänke Modellierund der Böschungsflächen im Bereich der Auflager e _ Auflegen der vorgefertigten Holzüberbau (heimische Eiche, geschützt) e _ Widerherstellung der Wegverbindung «e _ Baustellenrückbau und Freigabe der Brücke Ausschnitt aus dem Stadtplan || MÜNSTER au 0600463 - VI by Tievauanı Verkehrstechnik, Brückenbau Maßstab Erneuerungsbau Lageplan 1: Brückenbauwerk en Bi Brückenbauwerk Datum Name 0600463 bearbeitet | 29.01.2014 Freck Fußwegbrücke gezeichnet | 29.01.2014 Freck Vennheide (Überlaufbecken)/Kleibach geprüft 30.01.2014 Teigelmeister Om im 2m 3m 4m 5m . Aufgestellt: loelnnlehninn, MM 1:50 . Münster, den 30.01.2014 Straßen- und Brückenbau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0095/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.01.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37