3559/2017
Plangebiet des städtebaulichen Werkstattverfahrens Hallen Kalk prüfen (AN/1424/2017)
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Anlage 4_Bebauungsplan
14461 Zeichen
Textliche Festsetzungen
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Fl 25 N > Planungsrechtliche Festsetzungen
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1.1 Höhe baulicher Anlagen
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| \ - \ \ IF ANNE IVF VF II: RN Gemäß $& 16 Absatz 6 BauNVO können die festgesetzten Gebäudehöhen durch untergeordnete Bauteile
H- vr _ vr N oder bauliche Anlagen - zum Beispiel Antennen, Aufzugsüberfahrten, Kamine, Lüftungseinrichtungen,
IF ie N Oberlichter - um maximal 3,00 m auf den baulich zugeordneten Dachflächen überschritten werden, wenn
der Abstand in Höhe des Dachaufbaus, mindestens jedoch ein Abstand von 3,0 m zu den Gebäudeseiten
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N eingehalten wird. Der Flächenanteil der Überschreitungen je Dachfläche darf insgesamt 30 % nicht
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1.2 Überschreitung der Baugrenzen in Gemeinbedarfsfläche Schule
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Gemäß 8 23 Absatz 3 Satz 3 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 3 BauNVO wird für die
Gemeinbedarfsfläche Schule festgesetzt, dass untergeordnete Bauteile, wie Eingangsbereiche mit
Vordächern, Gesimse und Dachüberstände, Außentreppen und Tiefhöfe bis zu 3,50 m über die jeweiligen
Baugrenze vortreten können.
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2. Schutzmaßnahmen vor schädlichen Umwelteinwirkungen
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2.1 Passiver Lärmschutz
Hollweghstraße
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Gemäß $ 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB sind passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend den in der
# 3 Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen an den Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen nach
DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau/Ausgabe November 1989, Beuth Verlag GmbH, Berlin) zu treffen.
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” Die Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zulässig, sofern im
Baugenehmigungsverfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung niedrigere Lärmpegelbereiche
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- \ BR an einzelnen Gebäudeteilen oder Geschossebenen nachgewiesen werden.
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Begrünungsmaßnahmen
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Gemäß 8 9 Absatz 1 Nummer 25 Buchstabe b) BauGB werden Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen
260 21 54
7 und für die Erhaltung von Einzelbäumen und Gehölzen festgesetzt.
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69 Begrünungsmaßnahmen auf Flächen für den Gemeinbedarf -Schule- gemäß $ 9 Absatz 1
Nummer 25 Buchstabe a) BauGB
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NS 305 A 13 Dachbegrünung
Mindestens 70 % der jeweiligen neu errichteten Flachdachfläche ist extensiv - DC 1 (NB 6243) - mit einer
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Substrathöhe von mindestens 8 cm zu begrünen. Ausgenommen hiervon ist das Trapezdach der
Sporthalle. Dachflächen bis zu einer Neigung von 5 Grad gelten als Flachdächer. Dachflächen, die zu
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2 mu: = 7 Kantstraße
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Lu sy] NS en r f® 16 " destens 80 % als Dachti tzt werd d von dieser Festsetz!
N = = 2 ri mindestens % als Dachterrasse genutzt werden, sind von dieser Festsetzung ausgenommen.
DI 3) DO IF. IIMi Ausnahmen für technische Aufbauten, Belichtungszwecke oder die Befestigungselemente von
Photovoltaikanlagen sind zulässig. Photovoltaikelemente sind über der Dachbegrünung zulässig.
N
262 &
F u N Baumpflanzungen (BF41)
Im Bereich der Stellplatzanlagen ist pro angefangene vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.
3 5 Im Bereich der übrigen nicht überbauten Bereiche sind insgesamt fünfzehn Bäume zu pflanzen. Die
Standorte der Solitärbäume werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgelegt.
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18,55
R #- 168 Für die Pflanzmaßnahmen gilt die Anlage zur Satzung der Stadt Köln zur Erhebung von
Kosten}erstattungsbeiträgen nach $ 135 a - c BauGB vom 15.12.2011 und den dort formulierten
Gestaltungsgrundsätzen und Biotopkürzeln (Amtsblatt der Stadt Köln Nummer 1 vom 04.01.2012, S. 1 ff.).
62 11 Sportplatz
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245
Ausgleichsflächen für Eingriffe außerhalb des Bebauungsplangebietes
SU Öffentliche Grünfläch
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\ Im Bereich der öffentlichen Grünflächen werden Flächen gemäß $ 9 Absatz 1a Satz 2 BauGB als
Ausgleichsflächen für Eingriffe außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes festgesetzt.
147.88
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_ _— Hinweise
\ Spielplatz \
N ” N se ” 4746 1. Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. | S. 2414).
Halle > \ ca. qm 2. Esgilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990
$ EN + (BGB. IS. 132).
2 \\ RZ 113 2 3. Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. | S. 58).
IF r J < \ \ 4. Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung -
H- 7 (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW S. 256).
\ 15 5. Für die Hinweise 1 bis 4 gelten jeweils die bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassungen.
1 \ i 6. Innerhalb des Plangebietes bestehende Rechtssetzungen aufgrund des Preußischen
Fluchtliniengesetzes, des Aufbaugesetztes NW, des Bundesbaugesetzes oder des Baugesetzbuches
19 20 treten mit der Rechtsverbindlichkeit dieses Planes außer Kraft.
\ 47.88 7. Im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplanverfahren wurde eine artenschutzrechtliche
Untersuchung von Dr. Andreas Skibbe (November 2014) durchgeführt. Baufeldräumungen dürfen
aufgrund des Tötungsverbotes wildlebender europäischer Vogelarten nur in der Zeit ab dem 01.10. eines
Jahres bis zum 28.02. des Folgejahres durchgeführt werden. Wegen der Zerstörung von Quartieren der
Zwergfledermaus sind fünf Fledermauskästen in der nächsten Umgebung anzubringen. Ausnahmen sind
mit der Unteren Landschaftsbehörde im Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln abzustimmen.
8. Für die Pflanzmaßnahmen und Pflanzqualitäten der Bäume und Sträucher gelten die Grundsätzen
zur gestalterischen Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemäß den Biotoptypen der
Anlage zur Satzung der Stadt Köln vom 15.12.2011 zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach $
135 a - c BauGB (Amtsblatt Nr. 1 vom 04.01.2012).
9. Innerhalb des Plangebietes ist mit Bombenblindgängern beziehungsweise Kampfmittel zu rechnen.
Vor der Aufnahme von Bauarbeiten wird eine Überprüfung der konkreten Verdachtsflächen durch die
Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst unter Angabe des Aktenzeichens
22.5-3-5315000-372/14 und der Bebauungsplannummer empfohlen. Bei zusätzlichen Erdarbeiten mit
erheblichen mechanischen Belastungen, wie
26
GE (Zork 1)
GRZ 0,8
max. Höhe 62 m NH
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48.24
48.03
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| L = Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc., sollte eine Sicherheitsdetektion erfolgen. Bei Kampfmittelfunden
K während der Erd- und Bauarbeiten sind die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene
Polizeidienststelle oder die Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Außenstelle
Köln, zu verständigen
10. Das Plangebiet ist durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärmimmissionen sowie durch
KL Spiefplalz Einwirkungen von Lärmimmissionen gewerblicher und industrieller Tätigkeit vorbelastet.
1 > 219 11. Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung ist eine Wassermenge von 1 600 I/min für mindestens
NS; zwei Stunden nachzuweisen. Der Nachweis der ausreichenden Löschwasserversorgung ist in
= Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Wasserversorgungsunternehmen zu führen und der zuständigen
Pr 48.17 Brandschutzdienststelle vor Baubeginn vorzulegen.
u 12. Das Straßenprofil innerhalb der festgesetzten Verkehrsfläche sowie Baumstandorte sind nur zur
Information dargestellt.
talle 20 13. In der Randzone der öffentlichen Grünfläche im Bereich der Neuerburgstraße und der
To. 5 Wiersbergstraße ist ein Altstandort unter der Nummer 80212_001 und der Bezeichnung Dillenburger
" -/Wiersbergstraße im städtischen Altlastenkataster geführt. Vor Beginn von Bodeneingriffen ist die Untere
Bodenschutzbehörde im Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln, Willy-Brandt-Platz 2, 50679
“ Köln, zu informieren.
14. Sollten während der Boden-/Aushubarbeiten bisher nicht bekannte Verunreinigungen angetroffen
werden, ist dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Sachgebiet Boden- und Grundwasserschutz,
umgehend ein Fachgutachter zu benennen, der die dann erforderlichen Maßnahmen einleitet und
abschließend bewertet.
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GRZ 0,8
max. Höhe 62 HN
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Kfz
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= Quellen der Normen, Richtlinien und Regelwerke
IV. IF 48.43 1. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
IVF 7 ” (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm), 26.08.1998,
€ (GMBI Nr. 26/1998 S. 503);
a. — 2. Abstandsliste 2007 Anlage 1 zum Rund-Erlass (RdErl.) des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
= Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen - V-3 - 8804.25.1
vom 06.06.2007;
3. DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke, auf die in der Bebauungsplanurkunde des
Bebauungsplanes verwiesen wird, finden jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung
‚Anwendung. Sie werden beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln,
Plankammer, Zimmer 06.E 05, Stadthaus, Willy-Brandt Platz 2, 50679 Köln, während der Öffnungszeiten
zur Einsichtnahme bereitgehalten.
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x48.21 1973
2003
Gemarkung Vingst
Flur 29
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raße in Köln-Kalk
1987
bergst
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Die Planaufstellung ist vom Stadtentwick- Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat Die öffentliche Auslegung des Planentwurfes Ze | ch e n e rkl a ru n ® B
ebauungsplan
Es wird bescheinigt, daß diese Planun- Für den Planentwurf
unterlage den Bestimmungen des Stadtplanungsamt lungsausschuss am 11.10.2011 (in der Zeit vom bis) nach $ 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung ist
8 1 Abs.2 Plan ZV entspricht. R mucı nach 8 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und am 07.12.2011 nach 8 3 Abs. 1 vom Stadtentwicklungsausschuss am Straßenb lini
.1.V. Elke M Bau . raßenbegrenzungslinie . .
u le am 09.11.2011 ortsüblich bekannt- BauGB stattgefunden. 06.11.2014 beschlossen worden. Planung geschlossene Bauweise —_ auch gegenüber Verkehrsil. DH MiSen-, Fahr- und Leitungs-
offene Bauweise besonderer Zweckbestimmung rechten zu belastende Flächen N . 70449/09
Grenze des räumlichen r. .
(Stand ) . R
Itd. Stadtbaudirektorin ht d
ae: stellvertretende Amtsleiterin gun tb
Amt für Liegenschaften, Vermessung BEE EEE Geltungsbereiches des
u. Kataster Köln, den 27.08.2014 Bebauungsplanes nur Einzelhäuser zulässig Verkehrsflächen b a
Vermessungsabteilung r772 erkehrsflächen besonderer "
" Kleinsiedlungsgebiet 2 nacı Zweckbestimmung a) [schen zum Anpflanzen von Maß tab 1 I 1 000
Dezernat VI, Stadtentwicklung, Planen, nur Doppelhäuser zulässig Io Bäumen und Sträuchern und S !
Reines Wohngebiet PI öffentl. Parkflächen sonstigen Bepflanzungen
nur Hausgruppen zulässig Ein- und Ausfahrtsbereich Flächen mit Bindungen für 0 50 100 Meter
\ l Bepflanzungen und für die Erhal- U: Ui U 1 ]
gez. Gordes Allgemeines Wohngebiet
nur Einzel- und Doppel- www wu w Bereiche ohne Ein- u. Ausfahrt tung von Bäumen und Sträuchern
und sonstigen Bepflanzungen
Vorsitzende Besonderes Wohngebiet häuser zulässig
Flächen für Versorgungsanlagen
gez. Dr. Matthias Siemes
Bezirksbürgermeister H-i-
SD Satteldach —— oder für die Verwertung oder
Beseitigung von Abwasser oder @® Baum zu erhalten
StOVR gez. Franz-Josef Höing gez. Franz-Josef Höing
Dorfgebiet
festen Abfallstoffen sowie @ Baum zu pflanzen &a
Standort nachrichtlich -
Stadt Köln
Beigeordneter
Köln, den 01.09.2014 Köln, den 19.11.2014
Mischgebiet FD Flachdach für Ablagerungen
Straßenverkehrsflächen u 77 bei schmalen Flächen
Bauen und Verkehr
Oberbürgermeister
i. V. Beigeordneter
gez. Markus Thiele
Der Oberbürgermeister
Köln, den 01.09.2014
Flächen, deren Böden erheblich mit
—-———e- Hauptfirstrichtung Trafostation
umweltgefährdenden Stoffen
—u— Baulinie
belastet sind
Öffentl. Grünflächen
Köln, den 01.09.2014
Köln, den 27.08.2014
Kerngebiet
Die ortsübliche Bekanntmachung über die
seiner Sitzung am 12.05.2015 Genehmigung / den Beschluss des Bebau- —
Verfahrens nach $ 13 BauGB durch Be nach $ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung mit vom ungsplanes durch den Rat einschließlich Gewerbegebiet Baucrenze
schluss des Rates am Begründung nach $ 9 Abs. 8 BauGB be- des Hinweises nach $ 10 Abs. 3 BauGB Industriegebiet J
Pr . fl Grenzen zw. verschiedenen . RE
geändert worden. schlossen worden. Az.: ist am 25.11.2015 erfolgt. Sond biet Nutzungen bzw. Maßen Private Grünflächen | Denkmalschutz
Der Oberbü ist urn baulicher Nutzung Flächen für die Landwirtschaft Bestand Baum
r rburgermeister Bezirkgfegii Köl ächen für die Landwirtscha; BE
© erburgermeiste u sreglerung on . -@ —@ — Grenze zwischen Nutzungarten Flächen, die dem Landschafts-
im Auftrag GRZ Grundflächenzahl Wald schutz unterliegen 7 Bahngleise
GFZ Geschoßflächenzahl St Stellplätze vorhandene Gebäude _—- _ Bordstein
Flächen für Maßnahmen zum
Stadtplanungsamt
Im Auftrag
BMZ Baumassenzahl Ga Garagen
en 4
n " Flächen für Bahnanlagen Durchfahrt
a Gemeinschaftsgaragen Landschaft
Oberbürgermeisterin Oberbürgermeisterin BR Tiefgaragen Flächen für besondere Anlagen
z. B.(Il) zwingend AR) zum Schutz vor schädlichen BEN Zahl der Vollgeschosse
\ \ Flächen für den Gemeinbedarf Umwelteinwirkungen im Sinne des AAIA Lärmpegelbereiche x 46.71 vorhandene Höhenlage über NN
z.B. IIl-V Mindest- u. Höchstmaß sowie für Sport- und Spielanlagen Bundes-Immissionsschutzgesetzes on j Dachform
Dieser Bebauungsplan ist nach
& 10 Abs. 2 BauGB mit Verfügung
genehmigt worde:
Der Planentwurf ist nach $ 4 a Abs. 3 Dieser Bebauungsplan ist vom Rat in
Der Planentwurf hat in der Zeit
BauGB in Anwendung des vereinfachten
vom 20.11.2014 bis 19.12.2014
nach $ 3 Abs. 2 BauGB mit Begründung
öffentlich ausgelegen.
Grenze der Wasserschutzzone
topografische Begrenzung
Flurstücksgrenze
—— Flurgrenze
gez. Becker
gez. Henriette Reker gez. Henriette Reker
z.B. Ill
Oberbürgermeister
Köln, den 13.01.2015 Köln, den 24.11.2015 Köln, den 09.02.2016
AN-1424-2017 - Anfrage Fraktion DieLinke. - Werkstattverfahren Hallen Kalk
2195 Zeichen
Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 28.09.2017 AN/1424/2017 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 10.10.2017 Plangebiet des städtebaulichen Werkstattverfahrens Hallen Kalk prüfen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Dr. Bürgermeister, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Betriebsausschusses Bühnen der Stadt Köln zu nehmen: Beschluss: 1. Die Verwaltung möge bitte das Areal der „Hallen Kalk“ als Standort für die Werkstätten der Bühnen der Stadt Köln auf seine Eignung nach den bekannten Parametern prüfen. 2. Es ist auch zu prüfen, wie schnell das nötige Baurecht zum Beispiel von Industriegebiet (GI) auf Gewebegebiet (GE) umgesetzt werden kann und ob dies überhaupt notwendig ist. Begründung: Im FNP ist das ehemalige Firmengelände der MBE Cologne Engineering GmbH als Industriegebiet (GI) festgesetzt. Da ein B-Planverfahren dieses Areal zum Gewerbegebiet (GE) zu widmen derzeit ja nur angehalten ist und damit jederzeit wieder aufgenommen werden kann, sollte auch noch dieses Jahr Baurecht geschaffen werden können. Einer der Parameter lautet laut Vorlage DS 2333/2017: „Das Grundstück muss im Bebauungsplan als Gewerbe- (GE) oder Industriegebiet (GI) festgesetzt sein oder es besteht entsprechendes Baurecht nach § 34 BauGB mit der Möglichkeit 14 m hoch zu bauen.“ In gleicher Vorlage ist allerdings auch zu lesen, dass das Grundstück der Hallen 70 und 71 im Plangebiet des städtebaulichen Werkstattverfahrens Hallen Kalk nicht geprüft worden seien, da das notwendige Baurecht gegenwärtig nicht gegeben sei und der Neubau der Werkstätten dadurch zeitlich nicht kalkulierbar sei. Auf die Möglichkeit, eventuell zumindest in Teilen auch Halle 60 in Betracht zu ziehen, wird gar nicht eingegangen. Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE
Anlage 2_Anschreiben Dez VI_61 und 63
4683 Zeichen
Streltberger^em d Von: Streitberger, Bernd Gesendet: Freitag, 13. Oktober 2017 18:50 An: Müller, Anne Luise Cc: Blome, Andrea; Straub, Rainer; Bartsch, Jens Betreff: Städtebauliches Werkstattverfahren Hallen Kalk Anlagen: 2017_28_09_Antrag Linke.pdf Sehr geehrte Frau Müller, im Zuge unserer Suche nach möglichen Standorten für die Bühnenwerkstätten haben w ir in der Vergangenheit schon einmal über die Verfügbarkeit und Bebaubarkeit eines Grundstückes mit oder ohne aufstehender Halle im Bereich des Städtebaulichen Werkstattverfahrens Hallen Kalk gesprochen. W ir waren uns einig, daß in der gegenwärtigen Situation dort kein Baurecht im Sinne der städtebaulichen Zielsetzung des Ergebnisses des Werkstattverfahrens besteht. Das Ergebnis des Städtebaulichen Werkstattverfahrens ist erst durch ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, ggf. mit der vorlaufenden Erarbeitung eines Rahmenplanes in Baurecht umzusetzen. In diesem Sinne haben w ir auch immer in verschiedenen Sitzungen des Betriebsausschusses Bühnen berichtet. Sie finden diese Einschätzung auch im Text unserer Vorlage 2333/2017 auf Seite 8 im drittletzten Abschnitt. Dort haben wir geschrieben: ,Das Grundstück der Hallen 70 und 71 im Plangebiet des städtebaulichen Werkstattverfahrens Hallen Kalk sollte zu Beginn der Untersuchung wegen des laufenden Verfahrens nicht berücksichtigt werden. Aufgrund der aktuellen Diskussion in diesem städtebaulichen Werkstattverfahren wurde es zwar in der Folge betrachtet aber später wieder ausgeschieden, da aufgrund des Ergebnisses des Werkstattverfahrens das notwendige Baurecht gegenwärtig nicht gegeben ist und der Neubau der Werkstätten dadurch zeitlich nicht kalkulierbar ist.' Der Ausschuss hat aber gleichwohl in seiner Sitzung am 10.10.2017 einen Antrag der Fraktion , Die Linke' beschlossen. Ein Entwurf der Niederschrift liegt mir noch nicht vor, deshalb übersende ich Ihnen den Antrag der Fraktion , Die Linke' anbei. Ich muss Sie deshalb heute förmlich fragen, ob im Gebiet des Städtebaulichen Werkstattverfahrens Hallen Kalk entsprechendes Baurecht im Sinne des Beschlusses des Betriebsausschusses Bühnen vom 10.10.2017 vorliegt oder kurzfristig geschaffen werden kann. Die im Antrag der Fraktion , Die Linke' und somit im Beschluss des Ausschusses unter der Ziffer 1. genannten , bekannten Parameter' finden sich ebenfalls in unserer Vorlage 2333/2017 auf Seite 8, ich liste diese für Sie hier nachfolgend noch einmal auf: • Das Grundstück ist verfügbar und die Erschließung ist gesichert. • Das Baurecht erm öglicht die unm ittelbare Umsetzung des Projektes, da der Neubau der Werkstätten keinen Aufschub duldet. • Das Grundstück muss im Bebauungsplan als Gewerbe- (GE) oder Industriegebiet (Gl) festgesetzt sein oder es besteht entsprechendes Baurecht nach § 34 BauGB m it der M öglichkeit 14 m hoch zu bauen. l • Das Grundstück ist mindestens 10.000 qm groß, besser 15.000 qm zur Vermeidung von Mehrgeschossigkeiten. • Die Grundstücksgeometrie erlaubt die Realisierung eines rationalen Baukörpers. • Die verkehrliche Erschließung erlaubt den regelmäßigen Verkehr von LKW ohne Einschränkungen. • Ein Haltepunkt des öffentlichen Personennahverkehrs befindet sich in zumutbarer Entfernung. • Das Grundstück ist altlastenfrei und von Aufbauten beräumt. • Es liegen keine besonderen Gründungsrisiken vor. Sehr geehrte Frau Müller, bitte geben Sie uns zu diesen Fragen die Stellungnahme der Stadtplanung. Für den damit verbundenen Aufwand kann ich mich bei Ihnen nur entschuldigen, aber der Ausschuss ist souverän in seinen Entscheidungen. Ich werde ein bis auf die Anfangsbemerkungen gleichlautendes Schreiben auch an Flerrn Straub vom Bauaufsichtsamt richten und ihn ebenfalls um die Beantwortung unserer Fragen bitten, am Besten stimmen Sie Ihre Antworten untereinander ab. Das Verfahren habe ich vorher mit Frau Blome besprochen, deshalb ist neben Herrn Straub auch Frau Blome in Cc: gesetzt. Zum Schluß muss ich Sie bitten, uns Ihre Stellungnahme bis zum 15.11.2017 zu übersenden. Die nächste Sitzung des Betriebsausschusses Bühnen findet am 05.12.2017 statt und wir müssen noch die Vorlage schreiben, die Freigabe durch das Kulturdezernat einholen, das Mitzeichnungsverfahren mit dem Baudezernat durchführen und die Vorlage vom OB-Büro freigeben lassen, bevor w ir die Vorlage spätestens am 25.11.2017 vorlegen müssen, um nicht verfristet zu sein. Für Ihre Mühe bedanke ich mich. M it freundlichen Grüßen Bernd Streitberger Technischer Betriebsleiter Bühnen Köln Offenbachplatz 50667 Köln Telefon: +49 221 221 - 28220 Mobil: +49 173 8873398 Bernd.Streitberger(5)buehnen.koeln BÜHNEN KÖLN SANIERUNG 2
Mitteilung Ausschuss
4527 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/46 Vorlagen-Nummer 3559/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Bühnen der Stadt Köln 05.12.2017 Liegenschaftsausschuss 11.12.2017 Stadtentwicklungsausschuss 14.12.2017 Plangebiet des städtebaulichen Werkstattverfahrens Hallen Kalk prüfen (AN/1424/2017) Der Betriebsausschuss Bühnen hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 10.10.2017 beauf tragt zu prüfen, ob die geplanten Bühnenwerkstätten auf dem Gelände des städtebauli chen Werkstattverfah- rens Hallen Kalk realisiert werden können. Der Prüfauftrag hat den folgenden Wortlaut: 1. Die Verwaltung möge bitte das Are al der ‚Hallen Kalk’ als Standort für die Werkstätten der Bühnen der Stadt Köln auf seine Eignung nach den bekannten Parametern prüfen. 2. Es ist auch zu prüfen, wie schnell das nötige Baurecht zum Beispiel von Industriegebiet (GI) auf Gewerbegebiet (GE) um gesetzt werden kann und ob dies überhaupt notwe n- dig ist. Methode: Der Standort Kalk wurde in einem ersten Prüfungsschritt in die aus der Vorlage 2333/2017 bekannte Matrix mit der Bezeichnung ‚Dillenburger Straße’ als vierzehnter Stand ort zusätzlich eingefügt. Die Matrix liegt der Vorlage als Anlage 1 bei. Die weiteren Kriterien und die Fragen zum Bau - und Planungsrecht wurden in einem gleichlautenden Schreiben an das Stadtplanungsamt und das Bauaufsichtsamt ange fragt. Das Anschr eiben an die beiden Ämter liegt der Vorlage als Anlage 2 bei. Das Stadtplanungsamt hat in einem Schreiben vom 16.11.2017 für beide Ämter geantwor tet, diese Antwort liegt der Vorlage als Anlage 3 bei. Zum bes- seren Verständnis der Ant wort des Stadtplanung samtes liegt der Bebauungsplan 70449/09 in einer verkleinerten Form der Vorlage als Anlage 4 bei. Ergebnis: Der Standort ‚Dillenburger Straße’ erreicht in der entsprechend erweiterten Matrix bei den meisten Einzelkriterien und in der gewichteten Gesamtbetrachtung die höchsten Werte und ist somit nach den Kriterien ‚Grundstückskosten’ und ‚Erreichbarkeit’ als Stand ort für die Bühnenwerkstätten am besten geeignet. Die Antwort des Stadtplanungsamtes beschreibt die nach der Durchführung des städtebauli chen Werkstattverfahrens geführten und noch zu führenden Abstimmungen und die möglichen nächsten Schritte. 2 In Bezug auf das gültige Baurecht ist zu beachten, dass der Rat die in Frage kom mende Fläche süd- lich des Grünzuges aus dem Geltungsbereich des Beb auungsplanes herausgenommen hat, weil zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses 2015 die Standortsiche rung des Maschinen- und Anlagenbauers MBE Cologne Engineering Priori tät hatte. Dieses Unternehmen hat zwischenzeitlich seinen Betrieb eingestellt. Das akt uell bestehende Plaungsrecht nach § 34 BauGB lässt eine gewerbliche Nut zung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 dargelegten Rahmenbedingungen zu. Diese Feststellung ist allerdings dahingehend einzuordnen, dass ein wie von den Büh nen benötigter singulärer Neubau den im städtebaulichen Werkstattverfah ren Hallen Kalk formulierten städtebaulichen Zielsetzungen nicht entspricht. Diese Einschätzung, die für das gesamte Gelände gilt muss im Hinblick auf die zwar nicht denkma l- geschützten aber nach landläufi ger Meinung erhaltenswerten Hallen 70 und 71 relativiert werden. Hier wäre eine Sanierung und Funktionsände rung der bestehen den Hallen in Werkstätten für die Bühnen im Sinne der städtebaulichen Zielset zung und in Vereinbarung mit dem geltenden Baurecht möglich. Voraussetzung für eine solche Lösung wäre aber die Übernahme der die für einen Neubau kalkulierten Kosten von 18,5 Mio. € übersteigenden Kosten für Altlastensanierung und Sanie rung der Hallen durch den Haushalt der Stadt Köln außerhalb des Wirt schaftsplanes der Büh nen. Diese Ko s- ten können heute seriös nicht benannt werden, mit den doppelten Kosten der für einen Neubau kalku- lierten Kosten sollte aber mindestens gerechnet werden. Das Dilemma besteht also zurzeit darin, dass ein Neubau nach den Vorstellungen der Bühnen die für diesen Standort formulierten städtebaulichen Zielsetzungen gefährdet, die Bauplanung für ein Wer k- stattgebäude nach Maßgabe dieser städtebaulichen Zielsetzun gen gegenwärtig aber noch nicht durchgeführt werden kann, da diese Ziele noch nicht hinreichend konkreti siert sind und die Möglic h- keit der Vereinbarung dieser unterschiedlichen Ziele durch eine Ertüchtigung der Hallen 70 und 71 zu erheblichen Mehrkosten führt. gez. Streitberger
Anlage 1_Matrix Dillenburger Straße
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ANLAGE 5a einschl. Kalk Dillenburger Straße Matrix der 14 Standorte Summe G H I J K L M N O P Q R S Lfd. Nr. Standortbezeichnung Eigentümer Größe m2 Baurecht Option Grundstückskosten (Bodenrichtwert / Angebotspreis) €/m2 Entfernung zum Offenbachplatz in km Fahrzeit LKW zum Offenbachplatz in Minuten Fahrzeit ÖPNV zum Offenbachplatz in Minuten Grundstückskosten (Bodenrichtwert / Angebotspreis) (Punkte 0-10) Entfernung zum Offenbachplatz (Punkte 0-10) Fahrzeiten KFZ (Punkte 0-10) Fahrzeiten ÖPNV (Punkte 0-10) Grundstückskosten (Bodenrichtwert / Angebotspreis) Gewichtung 30% Entfernung zum Offenbachplatz Gewichtung 20% Fahrzeiten LKW Gewichtung 30% Fahrzeiten ÖPNV Gewichtung 20% Summe der gewichteten Bewertungspunkte 1 Dillenburger Straße, Kalk Stadt Köln 15.000 + GE/GI Kauf (Stadt Köln) 155 5,3 14 22 9,2 10,0 9,1 10,0 2,8 2,0 2,7 2,0 9,5 2 Hugo-Eckener-Str. Stadt Köln 12.500 GE Kauf (Stadt Köln) 170 8,6 17 30 8,6 6,7 7,8 7,1 2,6 1,3 2,3 1,4 7,7 3 WDR Bocklemünd, Freimersdorfer Weg WDR 10.000 34 Erbpacht 200 8,5 21 30 7,5 6,8 6,1 7,1 2,2 1,4 1,8 1,4 6,9 4 Frankfurter Straße / Lina-Bommer-Weg privat 23.000 GE Kauf (Privat) 290 9,7 17 30 3,9 5,6 7,8 7,1 1,2 1,1 2,3 1,4 6,2 5 Rolshover Straße, Max-Glomsda-Straße privat 17.600 34 Kauf (Privat) 390 5,6 12 33 0,0 9,7 10,0 6,1 0,0 1,9 3,0 1,2 6,2 6 Kölner Straße Lövenich privat 19.500 GE Kauf (Privat) 160 9,5 19 45 9,0 5,8 6,8 1,6 2,7 1,2 2,0 0,3 6,2 7 Scarletallee, Industriegebiet Köln Nord Stadt Köln 14.000 GI Kauf (Stadt Köln) 135 11,3 22 44 10,0 4,1 5,7 2,1 3,0 0,8 1,7 0,4 5,9 8 Venloer Straße, Garzweilerweg Stadt Köln 15.000 GE/GI Kauf (Stadt Köln) 165 13,6 20 39 8,8 1,8 6,5 3,9 2,6 0,4 2,0 0,8 5,7 9 Kaiserstraße (Urbach) privat 67.000 GI Kauf (Privat) 160 15,4 17 40 9,0 0,0 7,8 3,4 2,7 0,0 2,3 0,7 5,7 10 Rheinische Allee (2) Marsdorf Stadt Köln 14.000 GE Kauf (Stadt Köln) 175 11,1 26 42 8,4 4,3 3,9 2,9 2,5 0,9 1,2 0,6 5,1 11 Unter den Birken (1) / Adam-Riese-Straße privat 16.600 GE Erbpacht 185 10,9 21 50 8,0 4,5 6,1 0,0 2,4 0,9 1,8 0,0 5,1 12 Unter den Birken (2) / Adam-Riese-Straße privat 16.500 GE Erbpacht 185 10,9 21 50 8,0 4,5 6,1 0,0 2,4 0,9 1,8 0,0 5,1 13 Kennedystraße privat 20.000 GE Kauf (Privat) 230 15,3 16 42 6,3 0,1 8,3 2,9 1,9 0,0 2,5 0,6 5,0 14 Rheinische Allee (1), Marsdorf privat 62.000 GE Kauf (Privat) 175 10,0 35 42 8,4 5,3 0,0 2,9 2,5 1,1 0,0 0,6 4,2 absolute Werte Bewertung 0 bis 10 Punkte Gewichtung
Anlage 3_Stellungnahme 61
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Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln Stadtplanungsamt Stadthaus Deutz Westgebäude, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Auskunft: Herr Tuch Zimmer: 09.B 30 Telefon: 0221 221- 22813 Stadt Köln - Stadtplanungsamt Telefax: 0221 221- 22450 Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Kölı . AEG " E-Mail: Stadtplanungsamt@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de E Bühnen Köln Bernd Streitberger Technischer Betriebsleiter Offenbachplatz 50667 Köln Sprechzeiten: Montag und Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr und nach besonderer Vereinbarung KVB Stadtbahn Linien: 1, 3, 4, 9; Bus Linien 150, 153, 156; S-Bahn Linien: S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-RB-und Fernverkehr Haltestelle Bf. Deutz/Messe LANXESS arena Datum 46.17. AOAF Mein Zeichen 61/613 Ihr Schreiben vom Betriebsausschuss der Bühnen der Stadt Köln 10.10.2017 Antrag gem. $ 3 der Geschäftsordnung des Rates AN/1424/2017 Fraktion DIE LINKE hier: Plangebiet des städtebaulichen Werkstattverfahrens Hallen Kalk prüfen Sehr geehrter Herr Streitberger, ausgehend von der Beschlussfassung des Betriebsausschusses der Bühnen der Stadt Köln am 10.10.2017 haben Sie um Prüfung des Antrags der Fraktion DIE LINKE (AN/1424/2017) im Kon- text des am 8.7.2017 abgeschlossenen städtebaulichen Werkstattverfahrens Hallen Kalk gebeten: 1. Die Verwaltung möge bitte das Areal der "Hallen Kalk" als Standort für die Werkstätten der Bühnen der Stadt Köln auf seine Eignung nach den bekannten Parametern prüfen 2. Es ist auch zu prüfen, wie schnell das nötige Baurecht zum Beispiel von Industriegebiet (Gl) auf Gewerbegebiet (GE) umgesetzt werden kann und ob dies überhaupt notwendig ist. Das städtebauliche Werkstattverfahren wurde am 8.7.2017 mit der 3. Werkstatt und einer klaren Empfehlung des Beratungs- und Begleitgremiums aus Fachexperten, Politik und Verwaltung abge- schlossen. Aktueller Sachstand zur weiteren Planung ist: Das Beratungs- und Begleitgremium hat den Entwurf des Teams 1 um das Team BeL Sozietät für Architektur Köln als Grundlage für die weitere Entwicklung des Areals Hallen Kalk empfohlen Es gab ein eindeutiges, nutzungsunabhängiges Votum der Öffentlichkeit, Politik und des Beratungs- und Begleitgremiums zum grundsätzlichen Erhalt der historischen Bausub- stanz, insbesondere der Hallen 70/71. - Der Entwurf des Teams 1 sieht in.den.Hallen 70/71 eine Schule mit Schulhof und Turnhalle sowie sehr untergeordnet Gewerbe vor -— Dezernat IV hat einen Schulbau in vorhandenen Hallen abgelehnt 12 Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221 221-0. Die Oberbürgermeisterin Stadt Köln -2- - Das Erzbistum Köln hat die grundsätzliche Absicht artikuliert, eine Schule mit speziellen pädagogischen Ansätzen zu realisieren (Arbeitstitel Campus für alle), diese Schule ist aber noch nicht verortet, kann möglicherweise also auch außerhalb von Köln gebaut werden —- Wir bereiten ein Schreiben von Frau Reker an den Generalvikar vor, in dem sie diese Schulidee ausdrücklich begrüßt und vorschlägt das Projekt gemeinsam in Kalk und vor- zugsweise in den Hallen 70/71 zu bauen - Sollte sich das Erzbistum grundsätzlich zum Standort Kalk bekennen, werden wir eine Machbarkeitsstudie beauftragen, die die Realisierungsmöglichkeiten eines Schulbaus in den Hallen 70/71 sowie auf einem Alternativstandort (liegt ebenfalls im Betrachtungsraum des Werkstattverfahrens) untersucht. Aufgabe der Machbarkeitsstudie wird es auch sein, mögliche Mehrkosten für einen Schulbau in den Hallen 70/71 darzustellen. - Mit dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie werden wir dann wieder die Gespräche mit dem Bistum aufnehmen mit dem Ziel, eine klare Positionierung des Bistums für die Schule in den Hallen 70/71 oder auf dem Alternativgrundstück zu erhalten. - Sollte sich das Bistum gegen die Hallen 70/71 aussprechen, so können alternative Nut- zungsüberlegungen, wie z.B. für die Bühnen betrachtet werden. Für das Stadtplanungsamt kann ich Ihnen zu den Fragen aus dem Betriebsausschuss folgende Einschätzung geben: Zu 1. (Parameter entsprechend Beschlussvorlage 2333/2017 "Sanierung der Bühnen Köln — Planungs- beschluss") Das Grundstück ist verfügbar und die Erschließung ist gesichert. Grundstück grundsätzlich verfügbar, aufgrund der Ergebnisse des Werkstattverfahrens und des in diesem Kontext bestehenden Verkaufs-, Vermietungs- und Verpachtungsmoratoriums wäre eine entsprechende Beschlussfassung herbeizuführen. Das Baurecht ermöglicht die unmittelbare Umsetzung des Projektes, da der Neubau der Werkstätten keinen Aufschub duldet. Baurecht besteht auf Grundlage von $ 34 BauGB, die emissionsschutzrechtlichen Rahmenbedin- gungen wurden im BP-Verfahren "Wiersbergstraße" im Hinblick auf eine gewerbliche Nutzung (Schwermaschinen- und Anlagenbau) und angrenzende Wohnbebauung umfassend untersucht. Das Bebauungsplanverfahren für den rechtskräftigen Bebauungsplan "Wiersbergstraße" (B-Plan- Nr. 70449/09) umfasste auch das Areal der Hallen 70/71. Im Beschlussgang zum Satzungsbe- schluss haben die politischen Gremien den Geltungsbereich des Bebauungsplanes um das Areal südlich des Grünzugs und der Abenteuerhalle Kalk (Ehemaliger Standort MBE) verkleinert. Die Planungsinhalte für das Areal, welches nicht Gegenstand des Satzungsbeschlusses war, umfass- ten ein Gewerbegebiet, welches maßgeschneidert war auf die zu der Zeit noch bestehende Nut- zung durch den Schwermaschinen- und Anlagenbauer MBE. Grundlage hierfür war ein sehr detail- liertes Schallgutachten, welches die Produktionstätigkeiten nachvollzogen hat. Die hieraus entwi- ckelten Festsetzungen schöpfen den planungsrechtlichen Spielraum für ein Gewerbegebiet nach & 8 BauNVO weitgehend aus. Eine Festsetzung als Industriegebiet ist aufgrund der angrenzenden Nutzungen nicht möglich. j Der Satzungsbeschluss für das aufgeführte Areal kann sehr zügig nachgeholt werden. Das Grundstück muss im Bebauungsplan als Gewerbe- (GE) oder Industriegebiet (GI) fest- gesetzt sein oder es besteht entsprechendes Baurecht nach $ 34 BauGB mit der Möglich- keit 14 m hoch zu bauen. 13 | Die Oberbürgermeisterin I Stadt Köln Be Aktuell Baurecht nach $ 34 BauGB, faktisches GE nach $ 34 Abs. 2 BauGB derzeit noch gegeben. Im Rahmen einer Genehmigung ist die umliegende Wohnbebauung kritisch im Hinblick auf das Rücksichtnahmegebot zu betrachten. Die neu hinzukommende Bebauung muss mit der vorhande- nen Wohnbebauung vereinbar sein. Das Grundstück ist mindestens 10.000 qm groß, besser 15.000 qm zur Vermeidung von Mehrgeschossigkeiten. Fläche umfasst ca. 17.000 m? Die Grundstücksgeometrie erlaubt die Realisierung eines rationalen Baukörpers. Hallen geben Baukörper vor. Die verkehrliche Erschließung erlaubt den regelmäßigen Verkehr von LKW ohne Einschrän- kungen. Detailerschließung ist zu prüfen, Tordurchfahrten etc. Aufgrund südlich gelegener GI Nutzung gegeben. Ein Haltepunkt des öffentlichen Personennahverkehrs befindet sich in zumutbarer Entfer- nung. Haltestellen Kalk-Post, Kalk-Kapelle Das Grundstück ist altlastenfrei und von Aufbauten geräumt. Nein, es ist mit Altlasten aufgrund langjähriger industrieller Produktionsnutzung zu rechnen. Die Aufbauten Hallen 70 und 71 sind zu erhalten. Das Werkstattverfahren Hallen Kalk hat als Ergebnis den besonderen Wert der historischen Bausubstanz noch einmal unabhängig von der zukünftigen Nutzung herausgestellt. Es liegen keine besonderen Gründungsrisiken vor. Es handelt sich um einen seit über hundert Jahren gewerblich/industriellen als Produktionsstandort für die Metallverarbeitende Industrie. Keine Aussage möglich. Zu 2. Baurecht besteht auf Grundlage von $ 34 BauGB, die emissionsschutzrechtlichen Rahmenbedin- gungen wurden im BP-Verfahren 70449/09 "Wiersbergstraße" im Hinblick auf eine gewerbliche Nutzung (Schwermaschinen- und Anlagenbau) umfassend untersucht. Das Bebauungsplanverfah- ren für den rechtskräftigen Bebauungsplan "Wiersbergstraße" (B-Plan-Nr. 70449/09) umfasste auch das Areal der Hallen 70/71 sowie westlich und östlich angrenzende Flächen zwischen Neu- erburg- und Christian-Sünner-Str. Im Beschlussgang zum Satzungsbeschluss haben die politi- schen Gremien den Geltungsbereich des Bebauungsplans um das Areal südlich des Grünzugs und der Abenteuerhalle Kalk (Ehemaliger Standort MBE) verkleinert. Die Planungsinhalte für das Areal, welches nicht Gegenstand des Satzungsbeschlusses war, umfassten ein Gewerbegebiet, welches maßgeschneidert war auf die zu der Zeit noch bestehende Nutzung durch den Schwer- maschinen- und Anlagenbauer MBE. Grundlage hierfür war ein sehr detailliertes Schallgutachten, welches die Produktionstätigkeiten nachvollzogen hat. Die hieraus entwickelten Festsetzungen schöpfen den planungsrechtlichen Spielraum für ein Gewerbegebiet nach $ 8 BauNVO weitgehend aus. Eine Festsetzung als Industriegebiet ist aufgrund der angrenzenden Nutzungen nicht möglich. Der Satzungsbeschluss für das aufgeführte Areal kann sehr zügig nachgeholt werden. Die planungsrechtlichen Vor- und Nachteile einer Situation nach $ 34 BauGB (Innenbereich) oder 8 30 BauGB (Bebauungsplan) wurden im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren in- tensiv diskutiert. Da die Beurteilung nach $ 34 BauGB immer direkt von der prägenden Umgebung 14 Die Oberbürgermeisterin $ Stadt Köln sd (zum Beispiel hinsichtlich der Art der Nutzung, hier insbesondere Wohnnutzung) bestimmt wird, ist mit zunehmenden Einschränkungen zu rechnen. Mit der Schaffung von Planungsrecht durch einen Bebauungsplan würden die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zeitlich unbegrenzt festge- setzt. Es bestünde damit langfristig Planungssicherheit und ein sogenannter Gebietserhaltungsan- spruch, aus dem sich Abwehrrechte gegen heranrückende, die planungsrechtlich zulässige Nut- zung einschränkende Nutzungen (z.B. Wohnen) ableiten ließen. Bei dem von Ihnen zu beurteilen- den Investitionsvolumen, wäre dies sicher zu bedenken. Parallel zu Ihrer Anfrage haben wir den Wunsch zu einer weiteren Ortsbesichtigung im Zusam- menhang mit der Standortprüfung aus Ihrem Hause erhalten. Herr Tuch aus meinem Amt hat die Abstimmung mit 23 übernommen und wird den Termin gemeinsam mit Herrn Bartsch für die Büh- nen koordinieren. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen und Abstimmungen zum Thema zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3559/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 30.11.2017
- Erstellt
- 17.11.2017 13:42