RR 15/2025
Raumverträglichkeitsprüfung für die Wasserstofftransportleitung H2ercules (H2BE) von Aachen-Lichtenbusch nach Eschweiler-Weisweiler – Information des Regionalrates für den Regierungsbezirk Köln über die Einleitung des Verfahrens
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Sitzungsvorlage RR (02_H2BE_RVP_Teil_A_Anlage_1_Übersichtsplan_1_75.000)
181 Zeichen
Trassenkorridorsegment Trassenvarianten Trassenkorridor gepl. Stationspunkte Gelenkpunkte Blattrahmen M 1:25.000 vorh. Leitungen Verwaltungsgrenzen Gemeinden Landkreise Bundesländer
Sitzungsvorlage RR (Bericht)
220696 Zeichen
H2ercules Belgien (H2BE)
Antragsunterlage für die Raumverträglichkeitsprüfung im
Bundesland Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Köln
Teil A: Allgemeiner und technischer Teil
– Erläuterungsbericht –
Version, Stand: 01, 29.01.2025
Autor: Philipp Romboy, Mario Schmitz
H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 2/117
Dokument-Informationen
Version Bearbeiter Art der Änderung Status Freigabe / Datum
00 Romboy / Schmitz Erstellung freigegeben Schmitz / 13.12.2024
01 Romboy / Schmitz Überarbeitung freigegeben Schmitz / 29.01.2025
Projektinformationen
Vorhabenträgerin
Open Grid Europe GmbH
Kallenbergstraße 5
D-45141 Essen
Dienstsitz Planung:
Bamlerstraße 1b
D-45141 Essen
Projektleitung (PL)
John Volkmar Abert
Tel.: 0201 / 3642 - 18835
E-Mail: john-volkmar.abert@oge.net
Engineering,
Genehmigungsplanung
Mario Schmitz
Tel: 0201 3642 - 18867
E-Mail: mario.schmitz@oge.net
Trassen- und
Genehmigungsplanung
Philipp Romboy
Tel.: 0201 3642 - 18798
E-Mail: philipp.romboy@oge.net
Umweltbelange
Wilm-Thomas Korthauer
Tel.: 0201 3642 - 18254
E-Mail: wilm-
thomas.korthauer@oge.net
Umweltbelange
Thomas Kemper
Tel.: 0201 3642 - 18748
E-Mail: thomas.kemper@oge.net
Umweltgutachter
Ingenieur- und Planungsbüro Lange
GmbH & Co. KG
Simon Behrendt
Tel.: 02841 7905 - 33
H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A
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Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis .............................................................................................................. 5
Tabellenverzeichnis ................................................................................................................... 6
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................. 7
1 Ausgangssituation .......................................................................................................... 8
1.1 Gegenstand der Unterlage .......................................................................... 9
1.2 Kurzbeschreibung des Vorhabens H2ercules-Belgien ............................... 10
1.3 Zeitplan ...................................................................................................... 11
1.4 Vorhabenträgerin Open Grid Europe GmbH ............................................. 11
2 Projektbegründung ....................................................................................................... 14
2.1 Erforderlichkeit des Leitungsbauvorhabens .............................................. 14
2.2 Nullvariante ................................................................................................ 15
3 Rechtliche Rahmenbedingungen und erforderliche Genehmigungsverfahren ...... 16
3.1 Raumverträglichkeitsprüfung ..................................................................... 16
3.2 Planfeststellungsverfahren ........................................................................ 16
3.3 Privatrechtliche Zustimmungen und Regelungen ...................................... 17
4 Technische Rahmenbedingungen ............................................................................... 18
4.1 Sicherheit der Leitung und rechtliche Grundlagen .................................... 18
4.1.1 Sicherheitsanforderungen für Planung, Bau und Betrieb .......................... 18
4.1.2 Planung und Bau neuer Leitungen ............................................................ 18
4.1.3 Leitungen im Betrieb .................................................................................. 19
4.2 Gashochdruckleitungsverordnung im Überblick ........................................ 20
4.3 DVGW-Regelwerk und mitgeltende technische Regeln im Überblick ....... 21
4.3.1 Konstruktion und Errichtung ...................................................................... 21
4.3.2 Korrosionsschutz ....................................................................................... 22
4.3.3 Dokumentation .......................................................................................... 23
4.3.4 Betriebliche Überwachung ......................................................................... 23
4.4 Zusammenfassung .................................................................................... 25
5 Technische Angaben zum Vorhaben .......................................................................... 27
5.1 Flächenbedarf ............................................................................................ 28
5.1.1 Schutzstreifen ............................................................................................ 28
5.1.2 Arbeitsstreifen zum Bau ............................................................................ 29
5.2 Technische Einrichtungen ......................................................................... 32
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5.2.1 Streckenabsperrstationen (vgl. Ziffer 4.3.1 Überschrift
„Streckenarmaturen“) ................................................................................ 32
5.2.2 Leitungsschutzanlagen .............................................................................. 35
5.2.3 Markierung ................................................................................................. 36
5.3 Grundsätzliches zu Emissionen ................................................................ 37
5.4 Ablauf der Bauarbeiten .............................................................................. 38
6 Trassenentwicklung der H2ercules-Belgien-Leitung ................................................. 49
6.1 Festlegung des Untersuchungsraums ....................................................... 49
6.2 Trassierungskriterien ................................................................................. 50
6.3 Ermittlung und Festlegung sinnvoller Trassenkorridore ............................ 52
6.4 Trassenbeschreibung ................................................................................ 58
6.4.1 TKS A01 (TK25 Blatt 01) ........................................................................... 60
6.4.2 TKS A02 (TK25 Blatt 01) ........................................................................... 61
6.4.3 TKS A03 (TK25 Blatt 01) ........................................................................... 62
6.4.4 TKS A04 (TK 25 Blatt 01) .......................................................................... 63
6.4.5 TKS A05 (TK 25 Blatt 01) .......................................................................... 64
6.4.6 TKS A06 (TK 25 Blatt 01) .......................................................................... 64
6.4.7 TKS A07 (TK 25 Blatt 01) .......................................................................... 65
6.4.8 TKS A08 (TK 25 Blatt 01, 02, 04) .............................................................. 67
6.4.9 TKS A09 (TK 25 Blatt 04) .......................................................................... 71
6.4.10 TKS C01 (TK 25 Blatt 01) .......................................................................... 71
6.4.11 TKS C02 (TK 25 Blatt 01, 03, 04) .............................................................. 74
6.4.12 TKS B01 (TK 25 Blatt 01) .......................................................................... 78
6.5 Technische Bewertung und Variantenvergleich ........................................ 81
6.5.1 Bewertung Variante 1 (TKS C01, C02 und A09) ....................................... 82
6.5.2 Bewertung Variante 2 (TKS A01, A02, B01, C02 und A09) ...................... 87
6.5.3 Bewertung Variante 3 (TKS A01, A02, A03, A08 und A09) ....................... 93
6.5.4 Bewertung Variante 4 (TKS A01, A04, A05, A07, A08 und A09) ............ 100
6.5.5 Bewertung Variante 5 (TKS A01, A04, A06, A07, A08 und A09) ............ 109
Anlage 1: Übersichtsplan (M 1 : 75.000)
Anlage 2: Übersichtspläne (M 1 : 25.000), Blatt 1 - 4
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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: genehmigtes Wasserstoff-Kernnetz ........................................................................ 8
Abbildung 2: Untersuchungsraum .............................................................................................. 11
Abbildung 3: Arbeitsstreifen bei Leitungsverlegung mit Durchmesser DN 1000 auf
freier Feldflur ................................................................................................................... 29
Abbildung 4: Arbeitsstreifen bei Leitungsverlegung mit Durchmesser DN 1000
in sensiblen Gebieten (Bsp. Wald) ................................................................................. 30
Abbildung 5: Arbeitsstreifen in freier Feldlage ............................................................................ 31
Abbildung 6: Arbeitsstreifen im Wald ......................................................................................... 32
Abbildung 7: Eingezäunte Streckenabsperrstation .................................................................... 33
Abbildung 8: beispielhafte Darstellung einer GDRM-Anlage ...................................................... 35
Abbildung 9: Schilderpfahl an Parzellenrand ............................................................................. 36
Abbildung 10: Abschieben und Lagern des Oberbodens ........................................................... 39
Abbildung 11: Rohrausfuhr im Arbeitsstreifen (Bsp.: Rohr in DN 1.000) ................................... 40
Abbildung 12: Aushub des Rohrgrabens .................................................................................... 42
Abbildung 13: Absenken des Rohrstranges (Bsp.: Rohr in DN 1.000) ....................................... 44
Abbildung 14: Verfüllen des Rohrgrabens .................................................................................. 45
Abbildung 15: Rekultivierung des Arbeitsstreifens ..................................................................... 48
Abbildung 16: Untersuchungsraum ............................................................................................ 50
Abbildung 17: Raumwiderstände mit hohem Konfliktpotenzial .................................................. 53
Abbildung 18: bestehende Infrastruktur ..................................................................................... 54
Abbildung 19: Darstellung kombinierte Raumwiderstände ......................................................... 57
Abbildung 20: Trassenvarianten mit Raumwiderständen ........................................................... 58
Abbildung 21: Trassenübersicht ................................................................................................. 59
Abbildung 22: TKS A01 im Bereich des Augustiner Waldes ...................................................... 60
Abbildung 23: Darstellung des geplanten Wasserschutzgebietes Eicher Stollen ...................... 61
Abbildung 24: Landschaftsplan im Bereich des festgesetzen Naturschutzgebietes Indetal ...... 63
Abbildung 25: Verlauf des Trassenkorridorsegmentes A05 und A06 ......................................... 65
Abbildung 26: Verlauf des TKS A07 ........................................................................................... 66
Abbildung 27: TKS A08 westlich des Stolberger Stadtteils Mausbach ...................................... 68
Abbildung 28: TKS A08 im Bereich Langerwehe ....................................................................... 70
Abbildung 29: Verlauf des TKS C01 im Bereich des Startpunktes und Augustiner Waldes ...... 73
Abbildung 30: Verlauf des TKS C02 südöstlich von Aachen Eilendorf ...................................... 75
Abbildung 31: TKS C02 im Bereich Stolberg ............................................................................. 76
Abbildung 32: Verlauf des TKS B01 im Bereich des Indetals .................................................... 79
Abbildung 33: Trassenverlauf Variante 1 ................................................................................... 82
Abbildung 34: Trassenverlauf Variante 2 ................................................................................... 87
Abbildung 35: Trassenverlauf Variante 3 ................................................................................... 93
Abbildung 36: Trassenverlauf Variante 4 ................................................................................. 100
Abbildung 37: Trassenverlauf Variante 5 ................................................................................. 109
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Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Gliederung der Gesamtunterlage .............................................................................. 10
Tabelle 2: Betroffene Gebietskörperschaften ............................................................................. 10
Tabelle 3: Zeitplan ...................................................................................................................... 11
Tabelle 4: Kenndaten zum Leitungsbauprojekt H2ercules Belgien ........................................... 27
Tabelle 5: Tabellarischer Variantenvergleich ............................................................................. 81
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Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A
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Abkürzungsverzeichnis
BNatschG Bundesnaturschutzgesetz
BNetzA
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen
BVerwG Bundesverwaltungsgericht
DIN EN Internationale Norm (Deutsches Institut für Normung)
DN Diameter Nominal (Nenndurchmesser)
DP Design Pressure (Auslegungsdrucker)
DSchG Denkmalschutzgesetz
DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches
EEG NRW
Gesetz über Enteignung und Entschädigung für das Land
Nordrhein-Westfalen
EnWG Energiewirtschaftsgesetz
GasHDrLtgV Gashochdruckleitungsverordnung
KKS Kathodischer Korrosionsschutz
LAGA Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
NRW Nordrhein-Westfalen
OGE Open Grid Europe GmbH
PFV Planfeststellungsverfahren
ROG Raumordnungsgesetz
RVP Raumverträglichkeitsprüfung
TENP Trans-Europa-Naturgas-Pipeline
TKS Trassenkorridorsegment(e)
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung
UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
VdTÜV Verband der Technischen Überwachungs-Vereine
VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz
WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
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1 Ausgangssituation
Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant im Regierungs bezirk Köln die Errichtung und den
Betrieb einer Wasserstoffleitung zwischen Lichtenbu sch bei Aachen an der belgisch -deutschen
Grenze (Eynatten auf belgischer Seite) und dem RWE -Kraftwerk bei Weisweiler (S tadt
Eschweiler). Diese wird Teil des gegenwärtig genehm igten W asserstoff-Kernnetzes sein und
damit dem zügigen Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland dienen. Das H2ercules-
Belgien-Projekt hat das grundsätzliche Ziel, die Standorte der H2-Erzeugung und der H2-Importe
mit H 2-Verbrauchsclustern im Westen und Süden Deutschlands mittels Rohrleitungen zu
verbinden.
Das geplante Wasserstoff -Kernnetz (s. Abbildung 1) ist die Basis zum Aufbau einer zukunfts -
sicheren Wasserstoffversorgung in Deutschland. Als Ankerstruktur zentraler
Verbindungsleitungen bindet es deutschlandweit zentrale Wasserstoff-Standorte, beispielsweise
große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Im portkorridore an und ist Ausgangspunkt für
einen flächendeckenden Netzausbau.
Abbildung 1: genehmigtes Wasserstoff-Kernnetz 1
1
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Wasserstoff/Kernnetz/s
tart.html
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Die Umsetzung des H2ercules erfolgt dabei in drei Schritten:
1) Mit dem ersten Projektschritt, der Planung zur Erri chtung eines Netzes zwischen
Lingen, Marl und Duisburg (GET H2), wurde bereits Ende 2020 begonnen.
2) Im zweiten Schritt soll eine direkte Verbindung von heimischer Produktion und
Importpunkten zur Versorgung im Ruhrgebiet, Rheinis chen Revier und dem Kölner
Raum aus und/oder bis nach Belgien (H2ercules Belgien) erfolgen. Dazu wird im ersten
Schritt der hier gegenständliche Abschnitt von Lich tenbusch bis nach Weisweiler
realisiert.
3) Schritt 3 sieht schließlich die Erschließung des süddeutschen Raumes sowie die
Anbindung wichtiger Verbrauchszentren in Frankfurt, Ludwigshafen, Karlsruhe,
Nürnberg und Ingolstadt (DRC) vor.
1.1 Gegenstand der Unterlage
Im vorliegenden allgemeinen und technischen Erläuterungsbericht (Teil A der Unterlage) werden
neben der energiewirtschaftlichen Begründung (vgl. Ziffer 2) der rechtliche Rahmen (vgl. Kapitel
3), die technischen Rahmenbedingungen (vgl. Ziffer 4), die konkreten Angaben zum Vorhaben
wie der Ablauf der Bauarbeiten (vgl. Ziffer 5) erläutert. Darüber hinaus wird in Ziffer 6 beschrieben,
welche Kriterien der Trassenplanung zugrunde liegen und welche Varianten entwickelt worden
sind. Die Beschreibung der Betroffenheit nach Schut zgütern befindet sich i n den ökologischen
Teilen C, D und E der Antragsunterlage, welche von den Fachgutachtern des Ingenieur - und
Planungsbüros Lange neben der Raumwiderstandsanalyse im Teil B erstellt wurden. Als Anlage
zum Erläuterungsbericht wird der Trassenverlauf auf Basis der topografischen Karte im Maßstab
1:75.000 und detaillierter im Maßstab 1:25.000 dargestellt.
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Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A
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Tabelle 1: Gliederung der Gesamtunterlage
Teil A Allgemeiner und technischer Teil
Teil B Raumwiderstandsanalyse
Teil C Überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen
Teil D Natura 2000-Verträglichkeitsstudie (1.Stufe)
Teil E Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung
1.2 Kurzbeschreibung des Vorhabens H 2ercules-Belgien
Die Maßnahme „H2ercules-Belgien“ umfasst die Verlegung der Rohrleitung und die Erric htung
einer GDRM-Anlage inklusive aller notwendigen technischen Einrichtung en mit einer
Gesamtlänge von voraussichtlich knapp 30 km (in Abhängigkeit von der Trassenvariante) . Die
geplante Trasse zwischen Lichtenbusch bei Aachen und dem RWE -Kraftwerk bei Weisweiler
(Stadt Eschweiler) soll den ersten Ausbauschritt des Wasserstoffkernnetztes im Westen und
somit die Anbindung in Richtung Köln darstellen. Der Untersuchungsraum erstreckt sich über die
Städteregion Aachen und über den Kreis Düren. Folgende Städte bzw. Gemeinden befinden sich
in dem Untersuchungsraum:
Tabelle 2: Betroffene Gebietskörperschaften
Regierungsbezirk Kreis Stadt / Gemeinde
Köln
Städteregion Aachen
Aachen
Stolberg
Eschweiler
Würselen
Kreis Düren Langerwehe
Der für eine Trassierung in Frage kommende Untersuchungsraum kann der folgenden Abbildung
2 entnommen werden:
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Abbildung 2: Untersuchungsraum
1.3 Zeitplan
Die H 2ercules-Belgien-Leitung soll Ende 20 28 in Bet rieb genommen werden. Zur Sicherung
dieses Termins ist folgender Zeitplan vorgegeben:
Tabelle 3: Zeitplan
Raumordnungsverfahren 1. Quartal 2025 – 2. Quartal 2025
Planfeststellungsverfahren 2. Quartal 2026 – 1. Quartal 2027
Bauzeit 2027/2028
Inbetriebnahme Dezember 2028
1.4 Vorhabenträgerin Open Grid Europe GmbH
Die Open Grid Europe GmbH mit Sitz in Essen ist Deutschlands führendes Unternehmen für
Ferngasleitungsnetze. Mit einem hochmodernen, effizienten Leitungsnetz und umfassenden
Service-Leistungen, gestützt auf die Kompetenz erfahrener M itarbeiter, bietet die Open Grid
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Europe GmbH ihren Kunden innovative und zukunftsori entierte Transportlösungen rund um die
Themen „Erdgas“, „Wasserstoff“ und „CO2“.
Basierend auf der Erfahrung aus ca. 8 5 Jahren Erdgasgeschäft betreibt die Open Grid Europe
GmbH ein Versorgungssystem, welches mit rund 12.000 km das größte Fernleitungsnetz in
Deutschland darstellt und von der Länge mit dem Aut obahnnetz Deutschlands vergleichbar ist.
Das System leistet eine stets sichere und bedarfsge rechte Versorgung mit Erdgas und ist
zentraler Bestandteil des europäischen Erdgasverbun dsystems. Zum Fernleitungsnetz gehören
27 Verdichterstationen mit einer Gesamtleistung von etwa 1.000 Megawatt. Das Netz ist gut
ausgebaut, wird kontinuierlich weiterentwickelt und stellt somit eine Infrastruktur dar, die auf die
Anforderungen der Kunden zugeschnitten ist und ihne n eine optimale Transport - und
Versorgungssicherheit garantiert.
Die Geschäftstätigkeit der Open Grid Europe GmbH un terliegt der Regulierung durch die
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommun ikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA ).
Seit 2005 überwacht die BNetzA als eine ihrer zentralen Aufgaben die Einhaltung des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und seiner Verordnungen. Durch das EnWG besteht für
Betreiber von Energieversorgungsnetzen die rechtlic he Verpflichtung, die Leitungsnetze bei
technischer und wirtschaftlicher Zumutbarkeit auszu bauen, um Transportbegehren in
ausreichendem Maße zu bedienen.
Die folgenden Auszüge des Energiewirtschaftsgesetze s geben die gesetzliche Grundlage der
Verpflichtungen wieder:
§ 11 (1) EnWG (Auszug): „Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind verp flichtet, ein
sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energi eversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu
betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimier en, zu verstärken und auszubauen, soweit
es wirtschaftlich zumutbar ist.“
§ 15 (3) EnWG: „Betreiber von Fernleitungsnetzen ha ben dauerhaft die Fähigkeit ihrer Netze
sicherzustellen, die Nachfrage nach Transportdienst leistungen für Gas zu befriedigen und
insbesondere durch entsprechende Transportkapazität und Zuverlässigkeit der Netze zur
Versorgungssicherheit beizutragen.“
§ 15a EnWG: „Netzentwicklungsplan Gas und Wassersto ff“. „Alle zwei Jahre, erstmals im Jahr
2025, haben die Betreiber von Fernleitungsnetzen un d die regulierten Betreiber von
Wasserstofftransportnetzen einen nationalen Netzent wicklungsplan für das Fernleitungs - und
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Wasserstofftransportnetz (Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff) zu erstellen. “
(§ 15 a Abs. 1 EnWG)
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2 Projektbegründung
2.1 Erforderlichkeit des Leitungsbauvorhabens
Jeder Fachplanung wohnt das Erfordernis der Planrechtfertigung inne. Dieses ist erfüllt, wenn für
das beabsichtigte Vorhaben gemessen an den Zielsetzungen des jeweiligen
Fachplanungsgesetzes ein Bedarf besteht, die geplan te Maßnahme unter diesem Blickwinkel
also erforderlich ist. Ist ein Vorhaben von einer g esetzlichen Bedarfsfeststellung erfasst, ergibt
sich die Planrechtfertigung unmittelbar hieraus (BVerwG, Urt. v. 26.10.2005, 9 A 33/04, Juris Rn.
22). Letzteres ist hinsichtlich des H 2ercules Belgien als Bestandteil des von der
Bundesnetzagentur genehmigten Wasserstoff-Kernnetzes der Fall:
Das Wasserstoff-Kernnetz bildet das Grundgerüst, um deutschlandweit wesentliche Wasserstoff-
Standorte, insbesondere Elektrolyseure, Importtermi nals und -pipelines, große
Verbrauchsstandorte, Industriezentren, Kraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen
sowie große unterirdische Speicher, bis zum Jahr 20 32 miteinander zu verbinden und
überregionalen Wasserstofftransport zu ermöglichen. Das Kernnetz umfasst die
Wasserstoffleitungen, die sukzessive im Zeitraum vo n 2025 bis 2032 in Betrieb genommen
werden sollen. Damit bildet das Wasserstoff -Kernnetz eine zentrale Zukunftsinfrastruktur, ohne
die eine weitere Dekarbonisierung der Energieversor gung sowie energieintensiver
Industriezweige nicht gelingen kann. Die schnelle und effiziente Realisierung des Kernnetzes ist
eine Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft
Der Bundesgesetzgeber hat mit § 28q EnWG die Rechts grundlage zur Ermöglichung einer
zeitnahen Schaffung dieses Wasserstoff -Kernnetzes für den zügigen Hochlauf des
Wasserstoffmarktes in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Die Einreichung des finalen
gemeinsamen Antrags der Fernleitungsnetzbetreiber f ür die Errichtung eines Wasserstoff -
Kernnetz gegenüber der Bundesnetzagentur ist – nach Verlängerung der Antragsfrist gem. § 28q
Abs. 2 S. 2 EnWG – am 22.07.2024 erfolgt. Der Antrag wurde von der Bun desnetzagentur am
22.10.2024 gem. § 28q Abs. 8 S. 1 EnWG mit Änderung en genehmigt. Die von der
Bundesnetzagentur ( BNetzA) bestätigten Projekte sind – sofern in einem zukünftigen
Netzentwicklungsplan nicht etwas anderes festgestel lt wird und sie bis 2030 in Betrieb
genommen werden – energiewirtschaftlich notwendig und vordringlich un d liegen im
überragenden öffentlichen Interesse (§ 28q Abs. 8 S . 5 EnWG). Außerdem besteht eine
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Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A
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gesetzliche Verpflichtung der im Antrag genannten Fernleitungsnetzbetreiber zur Umsetzung der
Projekte (§ 28q Abs. 7 S. 5 EnWG).
Das Neubauvorhaben „H2ercules Belgien“, hier im Abschnitt Lichtenbusch – Weisweiler mit der
Antrags-ID KLN041-01a, wurde mit der Entscheidung der Bundesnetzagent ur vom 22.10.2024
wie beantragt als Bestandteil des Wasserstoff -Kernnetzes genehmigt. Die Inbetriebnahme ist
ausweislich des Genehmigungsbescheides für Dezember 2028 vorgesehen. Die
energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Vorhabens ist somit gesetzlich festgestellt.
2.2 Nullvariante
Alternativen zur Errichtung der Wasserstoffleitung „H2ercules Belgien “ von Lichtenbusch nach
Weisweiler ergeben sich nicht. Wie dargestellt, besteht eine gesetzliche Verpflichtung nach § 28q
Abs. 7 S. 5 EnWG zur Umsetzung der im durch die Bun desnetzagentur genehmigten Antrag
aufgeführten Vorhaben.
H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 16/117
3 Rechtliche Rahmenbedingungen und erforderliche Genehmigungsverfahren
3.1 Raumverträglichkeitsprüfung
Für die Errichtung von Gasleitungen mit einem Durch messer von mehr als 300 mm soll gemäß
§ 15 Abs. 1 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 1 Nr. 14
Raumordnungsverordnung und § 40 Abs. 1 Nr. 2 lit. A, der Verordnung zur Durchführung des
Landesplanungsgesetzes NRW, eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, wenn
sie im Einzelfall raumbedeutsam sind und überörtliche Bedeutung haben.
Durch die Raumverträglichkeitsprüfung wird insbesondere festgestellt,
• ob raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen mit den Erfordernissen der
Raumordnung übereinstimmen und
• wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter de n Gesichtspunkten der
Raumordnung aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können.
Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung ist zudem gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ROG
eine überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhaben s auf die Schutzgüter nach § 2
Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkei tsprüfung (UVPG) unter Berücksichtigung
der Kriterien nach Anlage 3 UVPG durchzuführen. Auf Grundlage dieser von der
Vorhabenträgerin vorgebrachten Unterlagen wird die Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Es schließt in Nordrhein-Westfalen mit der gutachterlichen Stellungnahme ab.
Im August 2023 wurde das Vorhaben (für sowohl aus raumordnerischer Sicht und als auch im
Vorblick auf das spätere Planfeststellungsverfahren ( PFV) de r betroffenen Höheren
Landesplanungsbehörde, der Bezirksregierung in Köln, vorgestellt.
Die Raumbedeutsamkeit und somit die Notwendigkeit z ur Durchführung ein er
Raumverträglichkeitsprüfung wurde im Rahmen einer durch die Bezirksregierung Kö ln
durchgeführten Beteiligung festgestellt.
3.2 Planfeststellungsverfahren
Gemäß § 43l Abs. 2 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bedarf die Errichtu ng von
Wasserstoffleitungen von mehr als 300 mm Durchmesser eines vorherigen
Planfeststellungsverfahrens. Demnach ist auch für die Planung der H2ercules-Belgien-Leitung mit
einer Nennweite von DN 1000 (ca. 1,0 m) ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.
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Die Planfeststellung konzentriert gem. § 43c EnWG, § 75 VwVfG alle nach anderen
Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich -rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und
Zustimmungen. Durch sie werden alle öffentlich -rechtlichen Beziehungen zwischen dem
Antragsteller und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ausgenommen sind
einzig die wasserrechtlichen Erlaubnisse nach dem Wasserhaushaltsgesetz, welche jedoch in
Zuständigkeitskonzentration gem. § 19 Abs. 1 WHG vo n der zuständigen
Planfeststellungsbehörde erteilt werden und regelmä ßig mit der Planfeststellung in einem
Beschluss ergehen. Darüber hinaus wird im Planfeststellungsbeschluss gemäß § 45 EnWG über
die Zulässigkeit der Enteignung entschieden.
3.3 Privatrechtliche Zustimmungen und Regelungen
Zivilrechtliche Regelungen sind nicht Gegenstand de s Planfeststellungsverfahrens, es soll an
dieser Stelle jedoch kurz auf Folgendes hingewiesen werden:
• Mit den Betreibern von Infrastruktureinrichtungen ( z. B. Straßen, Bahnanlagen,
Wasserstraßen) sollen separate Kreuzungsvereinbarun gen geschlossen sowie die
damit verbundenen technischen Einzelheiten abgestimmt und festgelegt werden.
• Mit Betreibern von Fremdleitungen sollen hinsichtli ch der Durchführung von
Leitungskreuzungen bzw. Parallelverlegungen die tec hnischen Einzelheiten
festgelegt werden. Erforderlichenfalls werden hierü ber zivilrechtliche
Vereinbarungen getroffen.
• Für die durch den temporären Arbeitsstreifen der Wa sserstoffleitung betroffenen
Flächen sollen Bauerlaubnisse eingeholt werden. Die Bauerlaubnis regelt alle
zivilrechtlichen Fragen der zeitweiligen Inanspruch nahme und der
Wiederherstellung der Nutzflächen sowie die Entschä digung der Flur - und
Folgeschäden.
Die zivilrechtliche Sicherung der Wasserstoffleitung erfolgt für den Bereich des Schutzstreifens
der Leitung durch die Eintragung einer beschränkten persönliche n Dienstbarkeit in das
Grundbuch. Hierzu sollen mit den Eigentümern der durch die Leitung betroffen en Grundstücke
zivilrechtliche Verträge abgeschlossen werden. Sofern solche zivilrechtlichen Verträge nicht
zustande kommen, wird die planfestgestellte Leitung strasse (vgl. Ziffer 3.2) durch ein
Eigentumsbeschränkungsverfahren nach dem Landesente ignungs- und -entschädigungsgesetz
NRW (EEG NRW) dinglich gesichert.
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4 Technische Rahmenbedingungen
4.1 Sicherheit der Leitung und rechtliche Gr undlagen
4.1.1 Sicherheitsanforderungen für Planung, Bau und Betr ieb
Leitungen für den Transport von Wasserstoff oder vo n Gemischen aus Wasserstoff und Erdgas
müssen fast identische Anforderungen erfüllen wie die Leitungen des etablierten Transportnetzes
für Erdgas sowie wenige zusätzliche spezifische Anforderungen . Nach § 113c Abs. 1 EnWG ist
für Wasserstoffleitungen, die für einen maximal zul ässigen Betriebsdruck von mehr als 16 bar
ausgelegt sind, die Gashochdruckleitungsverordnung entsprechend anzuwenden. Ferner ist
gemäß § 113c Abs. 2 EnWG bis zum Erlass von technis chen Regeln für Wasserstoffanlagen §
49 Abs. 2 EnWG entsprechend anzuwenden, wobei die t echnischen Regeln des Deutschen
Vereins des Gas - und Wasserfaches e. V. auf Wasserstoffanlagen unter Beachtung der
spezifischen Eigenschaften des Wasserstoffes sinngemäß anzuwenden sind. Die Grundlage für
die technische Sicherheit bei Planung, Bau und Betr ieb von Gasleitungen auch in Form von
Wasserstoffleitungen ist damit die Einhaltung der i m technischen Regelwerk des Deutschen
Vereins des Gas - und Wasserfaches (DVGW e. V.) festgelegten Sicherheitsanforderungen. In
diesem Regelwerk sind alle Anforderungen an die eingesetzten Materialien, die Konstruktion, die
Errichtung und den Betrieb von Leitungen vorgegeben.
Leitungen für den Transport von Wasserstoff oder vo n Gemischen aus Wasserstoff und Erdgas
müssen dabei lediglich wenige zusätzliche spezifische Anforderungen im Vergleich zu
Erdgasleitungen erfüllen . Diese zusätzlichen Anforderungen sind beispielsweis e in DVGW -
Arbeitsblatt G 463 Anhang C für den Neubau durch die Vorgabe einer zusätzlichen
bruchmechanischen Bewertung im Regelwerk abgebildet . Für den Betrieb ist insbesondere
DVGW-Arbeitsblatt G 466-1 in Absatz 5.4 („Bewertung der Wasserstofftauglichkeit“) einschlägig.
Weitere zusätzliche Anforderungen richten sich an die Inbetriebnahme, die Gasfreimachung, das
Schweißen an unter Druck stehenden Gasleitungen oder die Änderung der Betriebsbedingungen.
Die technischen Regelwerke sehen unter anderem die im Folgenden dargestellten Maßnahmen
vor.
4.1.2 Planung und Bau neuer Leitungen
Bei der Konstruktion wird sichergestellt, dass die Leitung allen zu erwartenden Belastungen, z. B.
dem Innendruck, Erd- und Verkehrslasten oder sonstigen Zusatzlasten, sic her standhält. Dabei
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werden festgelegte und konservative Sicherheitsbeiw erte zur Berechnung der erforderlichen
Wanddicke der Rohre und Bauteile angewendet. Für di e Rohrherstellung dürfen nur geeignete
Werkstoffe mit festgelegten Eigenschaften verwendet werden. Die Einhaltung d er
Materialeigenschaften wie der chemischen Zusammense tzung des Werkstoffs oder dessen
Festigkeit wird bereits im Herstellerwerk überprüft und die Festigkeit der Rohre und Bauteile wird
dort durch eine Wasserdruckprüfung nachgewiesen. Da s Ergebnis der Prüfungen wird durch
unabhängige Sachverständige in Materialzeugnissen festgehalten. Vor der Inbetriebnahme wird
die Leitung einer Wasserdruckprüfung mit einem sehr hohen Prüfdruck entsprechend der
größtmöglichen Belastbarkeit des Werkstoffes unterzogen, um eine ausreichende Druckfestigkeit
und die Dichtheit nachzuweisen. Der Erfolg dieses D ruckversuches und die Einhaltung der
sonstigen Anforderungen aus den technischen Regelwe rken wird durch einen unabhängigen
Sachverständigen (z. B. TÜV) geprüft und vor der Inbetriebnahme bescheinigt.
4.1.3 Leitungen im Betrieb
Auch während des Betriebes unterliegt die Leitung e iner ständigen Kontrolle. Eine zentrale
Leitstelle überwacht und steuert den Gasdruck rund um die Uhr. Die Leitung wird gegen die
Überschreitung des zulässigen Betriebsdrucks durch eine automatische Drucka bsicherung
geschützt und ist in einem Schutzstreife n mit einer Mindest -Erdüberdeckung zum Schutz vor
äußeren Einwirkungen verlegt. Die Überwachung der A ktivitäten im Schutzstreifen der Leitung
erfolgt durch den Betreiber durch Begehen, Befahren oder Beflie gen in festgelegten
Zeitintervallen. Während des Betriebes wird der ord nungsgemäße Zustand der Leitung in
regelmäßigen Abständen durch Inspektionen nachgewie sen. Bei sogenannten molchbaren
Leitungen wird die Inspektion mit Hilfe von Inspekt ionswerkzeugen, sogenannten Molchen,
durchgeführt, die die Leitung mit dem Gasfluss durc hfahren. Dabei werden verschiedene
Messtechniken eingesetzt, die eine umfassende Beurt eilung des Leitungszustandes erlauben.
Die Leitung verfügt weiterhin über einen wirksamen passiven Korrosionsschutz in Form einer
hochfesten Kunststoffumhüllung und zusätzlich über einen aktiven, kathodischen
Korrosionsschutz.
Die Einhaltung der vorgenannten Sicherheitsmaßstäbe für die Errichtung und den Betrieb der
H2ercules-Belgien-Leitung wird durch Einschaltung von unabhängigen Sachverstä ndigen in
einem behördlichen Prüf- und Überwachungsverfahren gewährleistet. Die geplante Leitung erfüllt
die Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (E nWG), der GasHDrLtgV und des DVGW -
Regelwerkes.
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4.2 Gashochdruckleitungsverordnung im Überblick
Die Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV) reg elt u nter anderem die
sicherheitstechnischen Anforderungen an den Bau und Betrieb von Gashochdruckleitungen.
Gemäß § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 GasHDrLtgV müssen Gashochdruckleitungen, zu denen
nach § 113c Abs. 1 EnWG auch Wasserstoffleitungen gehören, die für einen maximal zulässigen
Betriebsdruck von mehr als 16 bar ausgelegt sind, d en Anforderungen de n §§ 3 und 4 der
GasHDrLtgV entsprechen und nach dem Stand der Techn ik so errichtet und betrieben werden,
dass die Sicherheit der Umgebung nicht beeinträchtigt wird und schädliche Einwirkungen auf den
Menschen und die Umwelt vermieden werden. § 2 Abs. 2 GasHDrLtgV enthält auch die
Vermutung, dass die Errichtung und der Betrieb eine r entsprechenden Leitung dem Stand der
Technik entsprechen, wenn die technischen Regeln de s Deutschen Vereins des Gas - und
Wasserfachs e. V. (DVGW) eingehalten werden. Das DVGW -Regelwerk ist auch für die
Errichtung und den Betrieb der hier gegenständlichen Wasserstoffleitung anzuwenden.
Im Übrigen dar f die Gashochdruckleitung erst dann in Betrieb genomm en werden, wenn ein
anerkannter Sachverständiger aufgrund einer Prüfung hinsichtlich der Dichtheit und Festigkeit
und des Vorhandenseins der notwendigen Sicherheitse inrichtungen sowie der Wechselwirkung
mit anderen Leitungen, einschließlich der Wechselwir kung mit verbundenen Leitungen,
festgestellt hat, dass gegen die Inbetriebnahme kei ne sicherheitstechnischen Bedenken
bestehen und er hierüber eine „Vorabbescheinigung“ gemäß § 6 Absatz 1 Nr. 1 GasHDrLtgV
erteilt hat. Nach abschließender Prüfung erteilt der Sachverständige eine „Schlussbescheinigung“
nach § 6 Absatz 2 Satz 3 GasHDrLtgV. Diese enthält Angaben über Art, Umfang und Ergebnis
der einzelnen durchgeführten Prüfungen sowie eine g utachterliche Äußerung darüber, ob die
Gashochdruckleitung den Anforderungen den §§ 2 und 3 GasHDrLtgV entspricht.
Die dann anschließende Betriebsphase der Gashochdru ckleitung unterliegt ebenfalls der
GasHDrLtgV sowie verschiedenen Vorschriften des DVG W, insbesondere dem DVGW-
Arbeitsblatt G 466-1 Gasleitungen aus Stahlrohren für einen Auslegungs druck von mehr als 16
bar – Betrieb und Instandhaltung.
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4.3 DVGW-Regelwerk und mitgeltende technische Regeln im Überblick
4.3.1 Konstruktion und Errichtung
Leitungskonstruktion
Das DVGW-Arbeitsblatt G463 enthält eine umfassende Zusammens tellung der Anforderungen
und Grundlagen, die bei der Konstruktion und Errich tung einer Gashochdruckleitung aus
Stahlrohren für einen Betriebsdruck von über 16 bar zu beachten sind. Die betrifft beispielsweise
die Anforderungen an die eingesetzten Materialien, an die Konstruktion (inkl. der Auslegu ng
gegen alle zu erwartenden Lasten) und die Errichtun g (den Bau). Im Zusammenhang mit dem
DVGW-Arbeitsblatt G463 ist das Regelwerk DIN EN 1594 „Rohrleitungen für einen maximal
zulässigen Betriebsdruck über 16 bar – Funktionale Anforderungen“ zu berücksichtigen.
Festigkeitsberechnungen
Die Festlegung des Leitungsdurchmessers und des Aus legungsdrucks der Ferngasleitung wird
in Abhängigkeit von der erforderlichen Transportkap azität bestimmt. Die Wanddicke des
Stahlrohres ermittelt sich aus der Streckgrenze des in Betracht gezogenen Werkstoffes mit dem
zugehörigen Sicherheitsbeiwert unter Berücksichtigung des Auslegungsdrucks (Design Pressure
– DP) sowie weiteren zu berücksichtigenden Lasten. Di e Normen DVGW -Arbeitsblatt G463 in
Verbindung mit DIN -EN 1594 spezifizieren hierzu die Berechnungsgrundsä tze. Der
Rohrleitungskonstrukteur ist zur Anwendung dieser Normen verpflichtet.
Werkstoffauswahl
Die Werkstoffauswahl bietet dem Konstrukteur alteru ngsbeständige Rohrleitungswerkstoffe aus
Stahl mit hoher Streckgrenze, großer Zähigkeit und guten Schweißeigenschaften an. Die
technischen Lieferbedingungen sind in der DIN EN IS O 3183, Anhang M festgelegt. Das fertige
Rohr wird bereits werksseitig einer Druckprüfung un terzogen. Die jeweiligen Schmelzproben,
Streckgrenzwerte und Druckprüfungen lassen sich jed em einzelnen Rohr zuordnen, sind
registriert und werden von unabhängigen Sachverstän digen durch ein Abnahmeprüfzeugnis
bestätigt.
Errichtung
Insbesondere werden alle Schweißnähte mit zerstörun gsfreien Prüfverfahren wie
Ultraschallverfahren und/oder Durchstrahlung mittel s Röntgenverfahren auf einwandfreie
Ausführung gemäß DVGW -Arbeitsblatt GW 350 geprüft. Das Schweißpersonal mu ss seine
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besondere Qualifikation durch Vorlage entsprechende r Zeugnisse dokumentieren und wird
darüber hinaus durch entsprechende Verfahrens- und Fertigkeitsprüfungen kontrolliert.
Die entscheidenden Abnahmeprüfungen erfährt die Fer nleitung durch eine Dichtheits - und
Festigkeitsprüfung. Diese Prüfung wird als Stressdr uckprüfung mit Wasser gemäß DVGW -
Arbeitsblatt G469 in Verbindung mit dem VdTÜV -Merkblatt 1060 durchgeführt. In diesem
Verfahren wird die Fernleitung mit Wasser gefüllt u nd anschließend weit über den
Auslegungsdruck belastet.
An der Überwachung, Dokumentation und Kontrolle der ordnungsgemäßen Bauausführungen ist
neben den zuständigen Fachingenieuren von Bauherren - und Unternehmerseite auch ein
unabhängiger Sachverständiger einer technischen Überwachungsorganisation beteiligt.
Streckenarmaturen
Die Gasversorgungsleitung wird durch Streckenarmatu ren in sperrbare Abschnitte unterteilt.
Gemäß DVGW-Arbeitsblatt 463 Abs. 5.10 sollte dabei ein Abstand von 10 bis 18 km gewählt
werden. Die Armaturen können über die zentrale Über wachungsstelle des Betreibers OGE im
Bedarfsfall zügig geschlossen werden. Im Falle der H2ercules-Belgien-Leitung ist eine
Streckenarmatur erforderlich, da zwischen dem Start- und Endpunkt ca. 27 km (Antragskorridor)
Leitungslänge liegen. Der Bau der Armaturenstatione n umfasst die Verlegung unterflur mit
Betätigungen der Antriebe überflur sowie ggf. ein B etriebsgebäude inklusive Einzäunung und
Begrünung.
4.3.2 Korrosionsschutz
Gashochdruckleitungen sind gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 GasHDrLtgV gegen Außen- und – soweit
erforderlich – Innenkorrosion zu schützen. Erdgas ist nicht korros iv und mit der Einhaltung der
durch das DVGW-Arbeitsblatt G260 Gasbeschaffenheit (Kapitel 4.3.2) geforderten Richtwerte als
„trocken“ einzustufen. Der äußere Korrosionsschutz besteht aus einem passiven Schutz, der
Rohrumhüllung, und zusätzlich aus einem aktiven Schutz, dem kathodischen Korrosionsschutz.
Passiver Korrosionsschutz
Passive Korrosionsschutzmaßnahmen bestehen in der U mmantelung der Stahlrohre mit einer
Polyethylen-Schicht, bei Sonderanwendungen z. B. auch Polypropylen oder glasfaserverstärkter
Kunststoff.
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Die Kunststoffrohrumhüllung wird nach der Leitungsv erlegung im Rohrgraben durch
Stromeinspeisemessungen auf Fehlstellen geprüft, um eine sehr gute Qualität des passiven
Korrosionsschutzes sicherzustellen.
Durch Verfahren wie die sogenannte intensive Fehlstellenortung und intelligente Molchläufe kann
während des Betriebes der Leitung im Rahmen des Int egritätsmanagements die Integrität der
Leitungsumhüllung nachgewiesen werden.
Aktiver (kathodischer) Korrosionsschutz – KKS
Beim kathodischen Korrosionsschutz wird die Leitung mit einem schwachen Schutzstrom
beaufschlagt, welcher einer möglichen elektrochemis chen Reaktion, nämlich der Korrosion,
entgegenwirkt. Wiederkehrende Überprüfungen sichern die Wirksamkeit. Der beaufschla gte
Schutzstrom ist für die Umwelt unschädlich.
Die Funktionalität der Korrosionsschutzanlagen, die den aktiven (kathodischen) Schutz der
Leitung vor Korrosion gewährleistet, wird automatis iert überprüft und arbeitstäglich per SMS an
eine zentrale Stelle gemeldet. Dieses Verfahren geh t über die Anforderungen des Regelwerkes
hinaus. Hierdurch wird die ordnungsgemäße Funktion der Anlagen fortlaufend sichergestellt.
4.3.3 Dokumentation
Alle Bauteile einer Gashochdruckleitung unterliegen der Qualitätskontrolle. Deren Einbau in das
System erfolgt nur bei Vorliegen eines Prüfzeugniss es. Dieses Zeugnis wird bei der
Werksabnahme von einem unabhängigen Sachverständige n einer technischen
Überwachungsorganisation unterschrieben.
Alle Prüfzeugnisse, Abnahmeprotokolle, Baustellenro hrbücher, Berichte wichtiger
Vorkommnisse, Bau -, Planungs - und Vermessungsunterlagen sowie behördliche
Genehmigungen werden an zentraler Stelle gesammelt und aufbewahrt. Die vollständige Vorlage
wird bereits auf der Baustelle durch den zuständige n Fachingenieur sichergestellt und ist
Bestandteil der Endabnahme durch die unabhängige technische Überwachungsorganisation.
4.3.4 Betriebliche Überwachung
Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 GasHDrLtgV hat der Betreiber einer Gashochdruckleitung
sicherzustellen, dass diese in ordnungsgemäßem Zust and erhalten sowie überwacht und
überprüft wird. Er hat notwendige Instandhaltungsma ßnahmen unverzüglich vorzunehmen u nd
die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
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Die Betriebsdrücke sind an wesentlichen Betriebspun kten laufend zu messen und zu
überwachen. Dies erfolgt i. d. R. in einer Dispatcherzentrale anhand von speziellen
Prüfalgorithmen. Zur Entgegennahme von Störungsmeld ungen sind ständig besetzte und
jederzeit erreichbare Betriebsstellen vorzuhalten, die unverzüglich die zur Beseitigung der
Störung erforderlichen Maßnahm en einleiten können. Zur Beseitigung von Störungen und zur
Schadensbekämpfung ist ständig ein Entstörungsdiens t vorzuhalten, der in der Lage i st,
Folgeschäden zu verhindern oder zu beseitigen, notw endige Ausbesserungen sofort
vorzunehmen und erforderliche Maßnahmen, insbesondere zum Schutz von Menschen, sofort zu
ergreifen.
Das Betriebspersonal führt kontinuierlich folgende Instandhaltungsmaßnahmen durch:
• Regelmäßige Streckenkontrollen (Begehen, Befahren o der Befliegen): Die
Kontrollintervalle regelt G466 -1 Abs. 5.2. Die Überwachung ist in unbebautem Gebie t
min. alle 4 Monate (Begehen oder Befahren) oder mon atlich (Befliegen) oder alle 2
Monate (Befliegen bei betrieblicher Erfahrung und e ntsprechenden örtlichen
Verhältnisse) vorgeschrieben. Durch diese Überwachung können Gefahrenquellen, die
zu einer äußeren Beschädigung der Leitung führen kö nnen, rechtzeitig erkannt und
abgestellt werden. Die Streckenkontrollen werden in der betrieblichen Praxis sogar in
deutlich kürzeren Intervallen durchgeführt, als es vom Regelwerk vorgeschrieben ist.
Eine Sichtbefliegung erfolgt üblicherweise alle 14 Tage. Eine Begehung erfolgt i. d. R.
zweimal jährlich zusätzlich zur Befliegung. In der Regel wird eine Befliegungshöhe von
ca. 150 Metern eingehalten. Bei besonderem Sichtbedarf kann die Flughöhe kurzzeitig
auf ca. 100 m verringert werden. Ca. alle zwei Jahre erfolgt eine Gasspürmessung per
Hubschrauber, die eine Flughöhe von 80 – 100 m erfordert. Die Flugrouten entsprechen
der Linienführung der Pipeline und liegen hauptsäch lich im landwirtschaftlichen
Außenbereich. Eine Lärmeinwirkung auf geschlossene Siedlungen wird so fast gänzlich
vermieden. Annäherungen an einzelne Hoflagen können jedoch nicht ausgeschlossen
werden.
• Überwachung und Wirksamkeitsprüfung des kathodisch en Korrosionsschutzes,
• Überprüfung der Rohrleitung auf Beschädigungen dur ch Tiefbauarbeiten von Dritten,
• Anpassung der Überwachungsmaßnahmen bei Änderung de r Betriebsbedingungen
oder Änderung der Bebauung,
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• Funktionsüberprüfung von Leitungseinrichtungen (Fer nsteueranlagen,
Motorarmaturen).
Sicherheitsmanagement nach DVGW G1000
Das DVGW -Regelwerk G1000 beschreibt die Anforderungen an die Qualifikation und die
Organisation von Unternehmen für den Betrieb von Ga sversorgungsanlagen im Sinne von § 3
Nr. 15, §3 Nr. 20 und § 49 Energiewirtschaftsgesetz mit Ausnahme der Energieanlagen der
Endverbraucher.
Das Gasversorgungsunternehmen muss über eine person elle, technische, wirtschaftliche und
finanzielle Ausstattung sowie eine Organisation ver fügen, die die Sicherheit entsprechend ihrer
Aufgaben und Tätigkeitsfelder bei Planung, Bau und Instandhaltung der Versorgungsanlagen und
technischen Betriebsmittel gewährleistet.
Das technische Fachpersonal muss aufgrund seiner Qu alifikation und Erfahrungen die ihm
übertragenen Arbeiten beurteilen, ausführen sowie mögliche Gefahren erkennen und beseitigen
können. Die technische Führungskraft ist für die übertragenen Aufgaben im zuständigen Bereich
verantwortlich und verfügt über die erforderlichen Befugnisse.
Ebenfalls muss das Gasversorgungsunternehmen über e ine geeignete Aufbau - und
Ablauforganisationsstruktur verfügen, so dass alle Aufgaben, Tätigkeiten und Prozesse sicher
geplant, durchgeführt und überwacht werden können. Die sach- und fachgerechte Durchführung
der Aufgaben und Tätigkeitsfelder muss gem. dem DVG W-Regelwerk G1000 vom
Gasversorgungsunternehmen dokumentiert und aufbewah rt werden. Das qualifizierte Personal,
die technische Ausstattung und die Organisationen des Unternehmens sowie die Dokumentation
stellen somit das technische Sicherheitsmanagement für den Betrieb ein er
Gasversorgungsanlage sicher.
4.4 Zusammenfassung
Gashochdruckleitungen müssen entsprechend den Anfor derungen des Standes der Technik
errichtet und geprüft werden. Entsprechend dem in D eutschland herkömmlich verfolgten und
erfolgreich bewährten deterministischen Sicherheitskonzept werden Rohrleitungen so ausgelegt,
errichtet und betrieben, dass an allen Punkten der Leitung – unabhängig von äußeren nicht
beeinflussbaren Bedingungen – eine gleich hohe Sicherheit gewährleistet ist. Im e uropäischen
Vergleich sind die technischen Anforderungen für di e Errichtung, die Prüfung und den Betrieb
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von Gashochdruckleitungen in Deutschland sehr hoch. Dies wird durch die seit Jahren
verwendeten bewährten Vorschriften, technischen Reg eln und Baustandards und die
baubegleitende Überwachung der Bau -, Schweiß - und Verlegearbeiten durch qualifiziertes
Fachpersonal erreicht.
Die Vorprüfung der Planunterlagen , die Überwachung der Bau -, Schweiß- und Verlegearbeiten
während der gesamten Projektphase sowie die Durchfü hrung einer integralen
Wasserdruckprüfung nach dem Stresstestverfahren dur ch amtlich anerkannte Sachverständige
gewährleisten die Einhaltung der Qualitätsstandards, die gleichze itig eine ausreichende
Basissicherheit von Gashochdruckleitungen darstellen.
Damit wird gewährleistet, dass die H 2ercules-Belgien-Leitung aus sich heraus sicher ist und bei
bestimmungsgemäßem Betrieb keine Gefahr von der Leitung ausgeht.
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5 Technische Angaben zum Vorhaben
Tabelle 4: Kenndaten zum Leitungsbauprojekt H2ercules Belgien
Transportmedium Wasserstoff
(Wasserstoff ist ungiftig, nicht wassergefährdend, farb- und
geruchlos.)
Nennweite DN 1000 (Außendurchmesser ca. 1 Meter)
Auslegungsdruck (DP) 100 bar
Rohre hochfeste Stahlrohre, kunststoffummantelt
Rohrüberdeckung mind. 1,0 m (vgl. DVGW-Arbeitsblatt G 463)
Leitungssteuerung und
-überwachung
Im Rohrgraben werden ebenso die zum sicheren Betrieb
notwendigen Steuer- und Kommunikationsleitungen verlegt.
Schutzstreifenbreite Die im Grundbuch zu sichernde Schutzstreifenbreite beträgt 10 m
(vgl. Ziffer 5.1.1)
Gehölzfrei zu haltender
Streifen
Auf einer lichten Breite von 2 x 2,5 m zu beiden Seiten der
Leitungsaußenkante (6 m Gesamtbreite) muss die Leitung frei von
Gehölzen bleiben. Dieser Streifen wird dementsprechend
unterhalten.
Kennzeichnung der
Leitung
Der Rohrleitungsverlauf wird mit gelben Markierungspfählen
(Schilderpfählen) im Gelände gekennzeichnet. Die daran
montierten Hinweisschilder informieren über die Lage der Leitung.
Sie enthalten ferner die in Störungsfällen zu benutzende
Rufnummer einer ständig besetzten Meldestelle, über die ein
Entstörungsdienst mobilisiert werden kann.
Armaturenstationen Sowohl am Start- und Zielpunkt wie auch, aufgrund d er
Leitungslänge von ca. 27 km, dazwischen, ist die Errichtung von
Armaturenstationen erforderlich. Der Bau der Armaturenstation
umfasst die Verlegung unterflur mit Betätigungen der Antriebe
überflur sowie ein Betriebsgebäude inklusive Einzäunung und
Begrünung. Am Startpunkt in Lichtenbusch wird die Stationsfläche
zusätzlich durch eine Gas-Druckregel- und Messanlage (GDRM)
erweitert.
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5.1 Flächenbedarf
5.1.1 Schutzstreifen
Auszug aus dem DVGW-Arbeitsblatt G 463, Ziffer 5.5:
„Gashochdruckleitungen sind zur Sicherung ihres Bes tandes, des Betriebes und der
Instandhaltung sowie gegen Einwirkungen Dritter in einem Schutzstreifen zu verlegen.
Dieser ist dauerhaft rechtlich zu sichern. Es muss sichergestellt sein, dass die
Gashochdruckleitung durch die Nutzung im Bereich des Schutzs treifens nicht gefährdet
wird. Im Schutzstreifen dürfen für die Dauer des Be stehens der Gashochdruckleitung
keine Gebäude oder baulichen Anlagen errichtet werd en. Der Schutzstreifen ist von
Pflanzenwuchs, der die Sicherheit der Gashochdruckleitung beeinträ chtigen kann,
freizuhalten, dies ist bereits bei der Trassierung entsprechend zu berücksichtigen.
Darüber hinaus dürfen keine sonstigen Einwirkungen vorgenommen werden, die den
Bestand oder Betrieb der Gashochdruckleitung beeinträchtigen oder gefährden. So ist u.
a. das Einrichten von Dauerstellplätzen (z. B. Camp ingwagen, Container) sowie das
Lagern von Silage und schwer zu transportierenden Materialien unzulässig. Die Errichtung
von Parkplätzen im Schutzstreifen ist in Abstimmung mit dem Eigentümer/Netzbetreiber
zulässig.
Die Schutzstreifenbreite ist vom Netzbetreiber in Abhängigkeit von Nennweite sowie von
der Art der Betriebs - und lnstandhaltungsmaßnahmen festzulegen, wobei die Mitte des
Schutzstreifens mit der Rohrachse übereinstimmt.“
Dem DVGW-Arbeitsblatt G 463 entsprechend wird die geplante Leitung in einem grundbuchlich
zu sichernden Schutzstreifen von 10,0 m Breite verlegt (jeweils 5,0 m rechts und links der
Leitungsachse). Nach Abstimmung mit dem Leitungseigentümer ist im Schutzstreifen der Leitung
die Anlage von kreuzenden oder parallel führenden Straßen, Wegen, Kanälen, Rohrleitungen und
Kabeln möglich, wenn dadurch weder der Bestand noch der Betrieb der Leitungen gefährdet oder
beeinträchtigt wird.
Weitere Ausführungen zu den Stationsflächen oder auch Armaturenstationen können den Ziffern
4.3.1 und 5.2.1 Überschrift „Streckenarmaturen“ bzw. „ Streckenabsperrstationen“ entnommen
werden.
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5.1.2 Arbeitsstreifen zum Bau
Zur Bauausführung wird ein Arbeitsstreifen von 37,7 m Breite für einen Leitungsdurchmesser von
DN 1000 in Anspruch genommen. Bei Kreuzungen von sensiblen Gebieten (z. B. Waldgebiete)
ist durch den Verzicht der „Überholspur“ ein Arbeitsstreifen von 2 9 m möglich. Über
weitergehende Einschränkungen (z. B. in ökologisch besonders sensiblen Bereichen) ist im
Einzelfall und erst im Rahmen der Planfeststellung zu entscheiden.
Abbildung 3: Arbeitsstreifen bei Leitungsverlegung mit Durchmesser DN 1000 auf freier Feldflur
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Abbildung 4: Arbeitsstreifen bei Leitungsverlegung mit Durchmesser DN 1000 in sensiblen Gebieten (Bsp.
Wald)
Die Arbeitsstreifenbreiten werden in regelmäßigen A bständen überprüft und auf Grundlage
jahrelanger Baustellenerfahrung, den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den geltenden
Unfallverhütungsvorschriften, und den erforderlichen Arbeitsraumbreiten für moderne
Baufahrzeuge angepasst. Auch die erforderlichen Lagerflächen für Mutterbode n und
Grabenaushub, insbesondere die separate Lagerung der verschiedenen Bodenhorizo nte, die in
der Vergangenheit immer mehr an Bedeutung gewonnen hat, erfahren dabei besondere
Berücksichtigung.
Nur unter Einhaltung ausreichender Arbeitsstreifenbreiten kann ein umweltschonender Bauablauf
mit entsprechend hohen und notwendigen Tagesverlegeleistungen gewährleistet werden.
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Abbildung 5: Arbeitsstreifen in freier Feldlage
Abweichungen (i. d. R. Verringerungen) von den o. g. Arbeitsstreifenbreiten – z. B. aufgrund
behördlicher Forderungen in sensiblen Bereichen – sind auf kurzen Teilstrecken möglich. In
diesen Fällen wird von der üblichen Verlegeweise ab gewichen und der Arbeitsraum durch
separate Lagerung von Erdmassen (bedingt Aufweitung an anderer Stelle) oder speziellen
Techniken wie etwa einer Einzelrohrverlegung im Rohrgraben verringert.
Einengungen des Arbeitsstreifens bedeuten immer ein en länger andauernden Eingriff in das
Plangebiet und bedingen erhebliche Erschwernisse im Bauablauf. Einengungen sind
insbesondere vor dem Hintergrund der Arbeitssicherheit zu be werten und sollten immer auf
sensible Bereiche beschränkt bleiben.
Des Weiteren werden Aufweitungen des Arbeitsstreife ns je nach Erfordernis z. B. an
Kreuzungsstellen mit Infrastruktureinrichtungen zur Lagerung von Aushubmassen oder auch zur
Anlage von beispielsweise Serviceplätzen benötigt.
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Abbildung 6: Arbeitsstreifen im Wald
5.2 Technische Einrichtungen
Neben der Rohrleitung sind folgende technische Einrichtungen besonders hervorzuheben:
5.2.1 Streckenabsperrstationen (vgl. Ziffer 4.3.1 Überschrift „Streckenarmaturen“)
Gemäß dem technischen Regelwerk DVGW-Arbeitsblatt G 463 werden im Abstand von ca. 10 km
bis 18 km Streckenabsperrstationen (Armaturenstationen) geplant. Entsprechend muss im
Rahmen der H2ercules-Belgien-Leitung bei einer Gesamtlänge von ca. 27 km eine Absperrstation
auf dem Leitungsverlauf errichtet werden. Absperrst ationen werden entsprechend ihrer
Ausprägung der Örtlichkeit angepasst. Grundsätzlich ist von einer Größe der Stationsfläche von
ca. 16 m x 13 m auszugehen. Die Absperrstationen werden i.d.R. unmittelbar an Straßen oder
befestigten öffentlichen Wegen errichtet, von denen auch die Zufahrt erfolgen kann. Die Fläche
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der Station wird i . d. R. geschottert und umzäunt , so dass eine Versickerung des
Niederschlagwassers erfolgen kann . Aufgrund der unterirdischen Verlegung der Leitungen und
Armaturen gehen bei bestimmungsgemäßem Betrieb während der Betriebsphase von der Leitung
selbst keine schädlichen Umwelteinwirkungen aus. Nu r die Antriebe der Armaturen und die
Behausung für die Steuerungstechnik sind überflur angeordnet.
Abbildung 7: Eingezäunte Streckenabsperrstation
Gasdruckregel- und Messanlage
Im Zuge der Errichtung der H 2ercules-Belgien-Leitung soll zusätzlich eine Gasdruckregel- und
Messanlage (GDRM-Anlagen) zur Überwachung und geeichten messtechnischen Erfassung des
Transportgasstromes errichtet werden. Die GDRM -Anlage soll sich am Startpunkt in
Eynatten/Lichtenbusch bei Aachen befinden.
Die Hauptaufgabe einer Gasdruckregel- und Messanlage (GDRMA) besteht darin, den Gasdruck
zwischen zwei Leitungen zu regeln sowie den Durchfl uss zu messen. Sie setzt sich im
Wesentlichen aus den folgenden Hauptkomponenten zusammen:
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• GDRM-Gebäude,
• Heizhaus,
• E-Gebäude (zur Unterbringung der Elektrotechnik),
• Isolierkupplung: Sorgt für die physikalische Trennung zwischen Leitung und Anlage und
verhindert das Abfließen des Schutzstroms der Leitung über die Anlage,
• Absperrarmaturen: Dienen dem gasdichten Abschluss v on Anlagenabschnitten,
beispielsweise für Wartungsarbeiten,
• Filter/Abscheider: Dienen dem Schutz der Anlage vor Fremdkörpern und/oder
Flüssigkeit im Gasstrom,
• Volumenmessung: Dient der Erfassung der Gasmengen zur Abrechnung,
• Sicherheitsabsperrarmaturen: Sorgen für eine Absicherung des nachgelagerten Netzes
gegen Überschreitung des Maximums des Grenzdrucks im Störfall (maximum incidental
pressure - MIP),
• Regelarmaturen: Reduzieren den Eingangsdruck auf de n Betriebsdruck der
nachgelagerten Netze oder regeln den Volumenstrom über die Anlage.
Die zu installierende Anlage wird für einen automatisierten Betrieb mit Fernübertragu ng und
Fernsteuerung konzipiert und ausgerüstet werden. Für diese Anlagenumfänge einschließlich aller
für einen bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Nebenanlagen werden die Entwurfs- und
Ausführungsplanung unter Beachtung und Anwendung geltender Normen, Richtlinien und
Gesetze durchgeführt. Das folgende Bild 8 zeigt eine bereits umgesetzte GDRM-Anlage:
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Abbildung 8: beispielhafte Darstellung einer GDRM-Anlage
Die Dimensionierung sowie die Aufteilung und Aufste llung der Gebäude und die Positionierung
der Anlagen und Parkflächen kann von den zu planend en GDRM-Anlagen in Abhängigkeit von
der Örtlichkeit abweichen.
Die derzeitige Planung sieht keine weiteren Anlagen wie Verdichterstationen vor.
Am Endpunkt der Leitung ist zusätzlich eine Einrichtung für d as sogenannte Molchen der
Rohrleitung vorgesehen (Molchschleuse). Allgemein kann man das Molchen als das Durchfahren
einer Rohrleitung mit Hilfe eines Passkörpers (Molch) bezeichnen. Je nach Art des Molches kann
eine Rohrleitung von Verunreinigungen befreit und/oder deren Geometrie und Integrität überprüft
werden. Die Molchstationen sind ebenfalls geschottert und umzäunt und liegen i. d. R. innerhalb
von größeren Betriebsstationen, da häufig am Anfangs- bzw. Endpunkt auch eine Einbindung in
eine anbindende Leitung erfolgt.
5.2.2 Leitungsschutzanlagen
Beim aktiven Korrosionsschutz w ird in unmittelbarer Nähe zur Rohrleitung eine
Korrosionsschutzanlage errichtet. Diese besteht aus einem Schutzstromgerät, welches in einem
Schutzgehäuse untergebracht ist, und der zugehörige n vertikalen oder horizontalen
Anodenanlage.
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Für den Fall, dass unzulässige hohe Berührungsspann ungen durch parallel verlaufende
Hochspannungsfreileitungen oder Fahr - und Speiseleitungen von elektrifizierten Bahnstreck en
vorliegen, werden an ausgewählten Standorten beim B au der Leitung abschnittsweise entlang
der Rohrleitung Erdungsanlagen errichtet. Diese bes tehen aus einem Schutzgehäuse, einer
Abgrenzeinheit und einem Erder. Die Erder werden je nach Gegebenheit als Horizontal - oder
Vertikalerder ausgeführt.
5.2.3 Markierung
Der Rohrleitungsverlauf wird mit gelben
Markierungspfählen im Gelände
gekennzeichnet. Die daran montierten
Hinweisschilder informieren über die Lage
der Gastransportl eitung. Sie enthalten
ferner die zu benutzende Rufnummer einer
ständig besetzten Meldestelle, von welcher
aus de r Entstörungsdienst mobilisiert
werden kann. Zur Orientierung für die
Flugüberwachung werden an markanten
Richtungsänderungen der Erdgasleitung
zusätzlich rote Flughauben auf den
Markierungspfählen befestigt.
Abbildung 9: Schilderpfahl an Parzellenrand
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5.3 Grundsätzliches zu Emissionen
Bei dem Betrieb von Energieanlagen sind die allgeme in anerkannten Regeln der Technik zu
beachten (§ 49 Abs.1 S. 2 EnWG). Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fort leitung und Abgabe von Gas und
Wasserstoff die technischen Regeln des Deutschen Vereins des Ga s- und Wasserfaches e. V.
(DVGW) eingehalten worden sind (§ 49 Abs.2 Nr. 2 En WG). Einschlägig für den Betrieb der
Leitung ist die technische Regel DVGW-Arbeitsblatt G466-1.
Erdgasemissionen aufgrund von Undichtigkeiten sowie Lärm, Erschütterungen und tieffrequente
Geräusche sind beim regulären Betrieb einer Erdgast ransportleitung (einschließlich
Streckenabsperr- und Molchstationen) nicht zu besorgen.
Im Bereich der geplanten neuen Mess - und Regelanlage werden entsprechende
Schallschutzmaßnahmen spezifiziert, die sicherstell en, dass die gemäß TA Lärm festgelegten
Immissionsrichtwerte an den jeweiligen Immissionsor ten eingehalten werden (einschl. der
Spitzenwertkriterien im Nachtzeitraum).
Ferner werden keine Anlagenteile verbaut, von denen entsprechend der Aufzählung in Ziffer
A.1.5 der TA Lärm Beeinträchtigungen durch tieffrequente Geräusche ausgehen können.
Die erforderlichen vertiefenden Unterlagen dazu wer den im Rahmen des zukünftigen
Planfeststellungsverfahrens vorgelegt.
Sollte es aus regulären betrieblichen Gründen notwe ndig sein, einen Leitungssperrabschnitt zu
entspannen, werden technische Maßnahmen zur Reduzie rung der Erdgasemissionen getroffen.
Die Leitung wird dann durch intelligente Betriebsfü hrung auf einen möglichst geringen Druck
gefahren. Die Open Grid Europe verfügt darüber hinaus über moderne technischen Einrichtungen
– z. B. einen mobilen Verdichter – mit dessen Hilfe der Druck in der Leitung reduziert werden
und das Erdgas in einen anderen Leitungsabschnitt u mgepumpt werden kann. Die restliche
Menge des Erdgases wird anschließend gemäß Regelwerk über einen Schalldämpfer entspannt.
Die Zielstellung dieser Maßnahmen ist dabei immer d ie Minimierung von Ausblasemengen.
Hierzu zählen die Verkleinerung des Sperrabschnittes, die Reduzierung des Leitungsdruckes und
das Abfahren von Gasmengen über Kundenanschlüsse. D ie Vorhabenträgerin prüft hierbei
immer die Möglichkeit des Einsatzes eines mobilen V erdichters und/oder mobiler Fackeln vor
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dem Hintergrund der technischen Durchführbarkeit, d er Wirtschaftlichkeit (u. A. Ziel des EnWG)
und der Verfügbarkeit der Leitung für den Gastransport (Sicherstellung der Gasversorgung).
Durch die oben dargestellten Maßnahmen werden sowoh l technisch als auch organisatorisch
bereits heute Erdgasemissionen – auch über die Vorgaben des Regelwerkes hinaus – vermieden.
5.4 Ablauf der Bauarbeiten
Für die Errichtung einer Gasversorgungsleitung ist das Vorhaben mindestens acht Wochen vor
dem geplanten Beginn der Errichtung der zuständigen Bezirksregierung unter Beifügung aller für
die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unter lagen schriftlich anzuzeigen und zu
beschreiben (§ 5 Abs. 1 GasHDrLtgV).
Trassenvorbereitung und Mutterbodenabtrag
Etwa zwei bis drei Wochen vor Baubeginn werden die Behörden sowie – nach vorausgegangenen
Verhandlungen – die Grundstückseigentümer und Pächter schriftlich verständigt.
Falls erforderlich, werden die ersten Bauaktivitäten wie archäologische Prospektionen und/oder
eine Kampfmittelsuche direkt vor Baubeginn durchgeführt.
Zunächst wird der Trassenverlauf eingemessen und de r erforderliche Arbeitsstreifen
ausgepflockt. Wo erforderlich , wird die Trasse abgesperrt und gegebenenfalls eingezäunt. Der
Trassenräumung geht eine Beweissicherung voraus. Die Trasse wird v on vorhandenen Zäunen
und anderen Anlagen freigemacht. Für den Längsverke hr werden an Gräben Überleitungsrohre
eingebaut.
Vor Beginn des Oberbodenabtrages erfolgt der Holzeinschlag.
Im Arbeitsstreifen wird anschließend der Mutterbode n entsprechend der jeweiligen
Schichtmächtigkeit abgehoben und seitlich gelagert. Eine Vermischung mit den darunter
liegenden Bodenschichten (B- und C-Horizont) wird hierdurch vermieden. Dies geschieht durch
Bagger mit Breitschaufeln (siehe Abbildung 10).
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Abbildung 10: Abschieben und Lagern des Oberbodens
Im Boden verbleibende Wurzelstöcke außerhalb des Rohrgrabens werden mit einer Stubbenfräse
bis auf die Bodenoberfläche abgefräst. Stubben im R ohrgrabenbereich werden gerodet und
geschreddert.
Rohrausfuhr
Dem Abschieben und der seitlichen Lagerung des Ober bodens schließt sich das Ausfahren der
Rohre an. Im Einzugsbereich der Trasse werden z. B. in Gewer begebieten oder auf
landwirtschaftlichen Freiflächen Rohrlagerplätze in der Nähe von Straßen angemietet und
eingerichtet. Hier sind die auf Tiefladern antransportierten Rohre gestapel t und werden zu
gegebener Zeit mittels geländetauglicher Spezialfah rzeuge auf die Trasse transportiert und
innerhalb des Arbeitsstreifens ausgelegt und stabil gelagert (siehe Abbildung 11). Die Zufahrt
vom Rohrlagerplatz bis zur Trassenzufahrt wird i. d. R. über öffentliche Straßen abgewickelt.
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Abbildung 11: Rohrausfuhr im Arbeitsstreifen (Bsp.: Rohr in DN 1.000)
Verschweißen der Rohre zum Rohrstrang
Im Anschluss an die Rohrausfuhr werden die Einzelro hre oberirdisch zu einem Rohrstrang
miteinander verschweißt. Die Länge der auf diese Weise vorgefertigten Rohrstränge kann je nach
den örtlichen topographischen Gegebenheiten mehrere hundert Meter betragen.
Die fertigen Schweißnähte werden nach einschlägigen Vorschriften einer zerstörungsfreien
Prüfung mittels Durchstrahlung und Ultraschallprüfu ng unterzogen. Nach der Auswertung der
Prüfergebnisse durch die Schweißaufsicht erfolgt di e Freigabe der Schweißnäht e.
Stichprobenartig wird die Auswertung der Prüfergebn isse zusätzlich durch einen technischen
Sachverständigen nach GasHDrLtgV überprüft (siehe auch Kapitel 4.3.1 – Überschrift
„Konstruktion und Errichtung“).
Hiernach erfolgt die Nachumhüllung der Schweißnähte , so dass die gesamte Leitung eine
durchgängige Umhüllung als passiven Korrosionsschut z und zum Schutz gegen mechanische
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Beschädigung aufweist. Die Umhüllung wird anschließend dem Regelwerk nach auf Fehlerfreiheit
geprüft, gegebenenfalls nachbearbeitet und erneut geprüft.
Wasserhaltung
Parallel zu den Schweißarbeiten oder in zeitlicher Nähe dazu wird vor der Öffnung des
Rohrgrabens im Bereich von Grundwasserstrecken oder zur Fassung des anfallenden Schichten-
oder Tagwassers die Installation einer geeigneten W asserhaltung erforderlich. N ur so sind die
Standsicherheit des Rohrgrabens und die Herstellung einer einwandfreien Rohrgrabensohle
gewährleistet.
Grundlage für die Bemessung und Auswahl der erforderlichen Wasserhaltungsmaßnahmen sind
Kenntnisse der ortsspezifischen hydrogeologischen Verhältnisse wie:
• Grundwasserflurabstand,
• n atürliche Schwankungsintervalle des örtlichen Grundwasserstandes (saisonal und
witterungsbedingt),
• Fließrichtung des Grundwasserstromes,
• Geschwindigkeit des Grundwasserstromes,
• Bodenkennwerte,
• bodenspezifischer Wasserandrang.
Daten zur der Wasserhaltung werden von einem Gutach ter ermittelt und dem ausführenden
Bauunternehmen zur weiteren Verwendung zur Verfügun g gestellt ( wasserrechtliche Belange
sind Bestandteil der Verfahrensunterlagen zur Planf eststellung). Grundsätzlich wird
unterschieden zwischen folgenden Methoden der Wasserhaltung:
• offene Wasserhaltung,
• geschlossene Wasserhaltung,
• Horizontaldränage,
• Schwerkraftbrunnen,
• Vakuumbrunnen,
• Spülfilter.
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Aushub des Rohrgrabens
Nachdem der Rohrstrang verschweißt ist, wird der Ro hrgraben entsprechend den örtlichen
Verhältnissen bzw. den Bauunterlagen auf eine Tiefe ausgehoben, die nach Verlegung der
Leitung einer Mindestüberdeckung von 1,0 m , gemessen von der Oberkante des Rohres,
entspricht. Somit wird sichergestellt, dass die nach dem DVGW-Regelwerk mindestens
einzuhaltende Regelüberdeckung von ebenfalls 1,0 m eingehalten wird (vgl. DVGW Arbeitsblatt
G463 Ziffer 5. 4). Hierbei werden ggf. vorhandene Fremdleitungen und v orhandene
Drainagefelder beachtet.
Der Grabenaushub wird auf der dem Oberboden gegenüb erliegenden Seite innerhalb des
Arbeitsstreifens gelagert, so dass eine Vermischung mit dem Oberboden ausgeschlossen wird.
Bei größeren Grabentiefen ( z. B. Gruben bei Bohrpressverfahren oder Leitungskreuzungen )
können sich die Aushubmenge und damit auch die Arbe itsstreifenbreite über das Regelmaß
erhöhen (zu den Regelarbeitsstreifen siehe Abbildungen in Kapitel 5.1.2).
Abbildung 12: Aushub des Rohrgrabens
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In der Regel wird der Rohrgraben von einem Bagger ausgehoben. In Bereichen mit kompakt
anstehendem Fels ist es möglich, den Rohrgraben mit tels einer Felsfräse oder Spezialbaggern
mit Steinbrecherausrüstung herzustellen.
Bei eingeschränktem Arbeitsstreifen kann es erforderlich werden, den ausgebauten Boden nicht
wie im Normalfall auf einer gemeinsamen Miete zu lagern. Ein Teil des Aushubs wird dann im
Fahrstreifen einplaniert, ein anderer Teil wird auf einer nahegelegenen, geeigneten Fläche bis
zum Verfüllen des Rohrgrabens zwischengelagert.
Altlasten
Bei der Planung der Trassenführung werden bekannte Altlastflächen identifiziert und möglichst
umgangen. Sofern der Grabenaushub aufgrund von Veru nreinigungen bzw. unbekannter
Altlastflächen nicht wieder eingebaut werden kann, wird dieser in Abstimmung mit den
zuständigen Behörden gemäß LAGA klassifiziert und auf genehmigte Abfallentsorgungs- oder
Abfallverwertungseinrichtungen gebracht.
Absenken des Rohrstranges
Im Anschluss an die zuvor beschriebenen Arbeitsschr itte des Rohr - und Tiefbaus wird der
Rohrstrang unter Verwendung von mehreren Hebegeräte n mit seitlichem Ausleger (sogenannte
Seitenbäume oder Seilbagger) kontinuierlich in den Rohrgraben abgesenkt (siehe Abbildung 13).
Die Verbindung zweier abgesenkter Rohrstränge erfol gt mittels Schweißverbindung im
Rohrgraben. Anschließend wird die Verbindungsnaht im Rohrgraben nachisoliert.
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Abbildung 13: Absenken des Rohrstranges (Bsp.: Rohr in DN 1.000)
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Verfüllen des Rohrgrabens
Zur Verfüllung des Rohrgrabens wird i. d. R.
das Aushubmaterial verwendet. Eine
Beschädigung der Umhüllung ist dabei zu
vermeiden. Darüber hinaus muss das
Material verdichtungsfähig sein. Bei nicht
verdichtungsfähigem Material ist ggf. in
begrenztem Umfang Bodenaustausch
notwendig. Vor dem Wiedereinbau ist der
Boden ggf. mechanisch (durch Steinbrecher
o. ä.) aufzubereiten.
In der Praxis fallen bei der Grabenverfüllung
von einbaufähigen Böden kaum merkbare
Überschussmassen an, da der Umfang an
verdrängter Masse gering ist. D iese kann
ohne Probleme im Bereich des Arbeits -
streifens einge baut werden. Bei einem Rohr mit einem Durchmesser von ca . 1 m ergibt sich
rechnerisch eine Erhöhung von wenigen Zentimetern, die zu keiner optisch wahrne hmbaren
Reliefveränderung führt.
Kabelverlegung/Herstellung der Kabelsohle
Mit der Leitung werden für einen gesicherten Betrieb auch Kommunikations - und
Signalübertragungsleitungen verlegt . Nach Verlegung des Rohrstranges erfolgt eine
Teilverfüllung des Rohrgrabens bis zur Oberkante de s Rohres. Die Teilverfüllung ist für die
Verlegung der mitgeführten Kabel gedacht. Die Übertragungskabel werden auf der vorbereiteten
Sohle i. d. R. auf 2-Uhr-Position verlegt.
Druckprüfung
Alle im System eingebauten Rohre und Rohrleitungste ile werden mittels Wasserdruckprüfung
gemäß DVGW-Arbeitsblatt G469 sowie (der Hauptstrang) gemäß dem VD-TÜV-Merkblatt 1060
nach der Verlegung auf Dichtheit und Festigkeit gep rüft. Die Durchführung und Abnahme der
Druckprüfung erfolgt durch die Fachbauleitung Rohrbau der OGE und dem unabhängigen
Sachverständigen.
Abbildung 14: Verfüllen des Rohrgrabens
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Dränüberbrückung und -wiederherstellung
Werden bestehende Dr ainagefelder geschnitten, so erfolgt bauseitig eine p rovisorische
Überbrückung. Eine endgültige Wiederherstellung erfolgt nach Abschluss der Rohrverlegung im
Rahmen der Rekultivierung.
Kreuzungsverfahren
Bei Kreuzungsverfahren wird zwischen offener und geschlossener Bauweise unterschieden.
Offene Bauweise
Gewässer werden i. d. R. offen gequert. Hierbei wird ein vorgefertigter Rohrstrang mit beiderseits
aufsteigenden Rohrbögen (Düker) unter Einsatz entsp rechender
Auftriebssicherungsmaßnahmen (Betonummantelung, Bet onreiter) offen in die zuvor
ausgebaggerte Gewässerrinne eingelegt und verfüllt. Bei größeren Gewässern erfolgt die Anlage
der Rinne durch Nassbaggerung ggf. mit vorangegangener Spundung des Rohrgrabens. Kleinere
Gräben oder Bäche werden i. d. R. vor der Dükerabsenkung durch Rohrleitungen überb rückt
(verdolt) oder umgepumpt. Die offene Bauweise wird häufig auch bei der Kreuzu ng von Wegen
oder Gemeindestraßen eingesetzt.
Geschlossene Bauweise
Die meisten für Stahlrohrleitungen angewendeten gra benlosen (geschlossenen) Bauverfahren
erfolgen im geraden Vortrieb. Hieraus ergibt sich, dass bei der Unterquerung der Hindernisse
unter Berücksichtigung der vorgegebenen Mindestdeck ung entsprechend tiefe Start- und
Zielgruben erforderlich sind.
Gewässerüberfahrten
Unabhängig von der gewählten Bauweise ist bei beide n Verfahren ggf. die Anlage einer
entsprechenden Überfahrt über das zu kreuzende Gewä sser notwendig, um die Überquerung
des Gewässers mit Baufahrzeugen zu ermöglichen. Sol lte es aus bautechnischen Gründen
erforderlich werden, können dazu beispielsweise Ver dolungsrohre und temporäre
Brückenbauwerke angelegt werden. Hierzu werden ufer seitig und – wenn notwendig – in der
Gewässermitte Spundwände in den Boden gerammt, die als Widerlager für aufgelegte Doppel -
T-Träger dienen. Hierauf werden sogenannte Baggermatr atzen (Hartholz -matten 5 x 1 m)
ausgelegt, die eine Überfahrt ermöglichen. Die Breite der Brücke beträgt ca. 5 m. Gegebenenfalls
kommen auch andere Brückenkonstruktionen zur Anwendung.
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Kann eine Überfahrt nicht angelegt werden, so ist z u bedenken, dass die Auswirkungen des
Baustellenverkehrs auf Natur und Umwelt räumlich ve rlagert werden. Insbesondere die
sogenannten Seitenbäume, mit denen der verschweißte Rohrstrang in den Rohrgraben
abgesenkt werden kann, müssen abgerüstet, auf Tieflad er verladen, transportiert und an
entsprechender Stelle wieder aufgerüstet werden. En tsprechend verlängert sich die jeweilige
Arbeitsdauer im Trassenbereich. Das Überfahren von Gewässern mittels temporärer Brücken
erfolgt unter Berücksichtigung der Ufersituation un d einer effizienten Baustelllogistik zur
Reduzierung der Umweltbelastungen.
Rekultivierung
Zur Rekultivierung im weiteren Sinne zählt zunächst der Rückbau aller baustellentechnischen
Einrichtungen wie Bohrbrunnen, Spundungen, Baggermatten und Baust raßen. Ziel der
Rekultivierung ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes.
Sie beginnt im Regelfall mit der Lockerung des Unte rbodens mit Heckaufreißern an der
Planierraupe. Die Lockerung erfolgt zunächst längs der Trasse, anschließend noch einmal in
diagonaler Richtung. Hierdurch wird ausgeschlossen, dass zwischen den Lockerungs haken
eventuell Bänke verdichteten Unterbodenmaterials zurückbleiben. Diese Gefahr besteht, weil die
besonders zur Verdichtung neigenden Fahrstreifen parallel zum Rohrgraben in Längsrichtung der
Trasse verlaufen. Die Einhaltung der Reihenfolge – erst längs, dann diagonal – ist auch deshalb
wichtig, um in unebenem Gelände das Entstehen von m aulwurfsähnlichen Effekten im
Trassenbereich auszuschließen. Nach der Lockerung planiert die Raupe durch Rückwärtsfahren
mit abgesenktem Schild die Oberfläche des gelockerten Unterbodens. Dies verhindert, dass der
später aufgetragene Oberboden in die offenen Locker ungsfurchen gelangt und es zu
Oberbodenverlusten kommt.
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Der Wiederauftrag des Oberbodens erfolgt
in vorzugsweise durch Bagger mit
Schürfmulden und Raupen. Bei zu nasser
Witterung, beziehungsweise bei zu hoher
Bodenfeuchte jenseits der Ausrollgrenze
werden die Rekultivierungsarbeiten in
Abstimmung mit der ökologischen
Bauleitung eingestellt. Nach Einplanierung
der Oberfläche schließt sich eine Lockerung
der wieder aufgetragenen
Oberbodenschicht mit Aufreißhaken an
(siehe Abbildung 15).
Abschließend werden die entfernten Zäune wieder ges etzt und die Abnahme der einzelnen
Rekultivierungsmaßnahmen durch die zuständigen Behörden und betroffenen Eigentümer und
oder Pächter erwirkt.
Abbildung 15: Rekultivierung des Arbeitsstreifens
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6 Trassenentwicklung der H2ercules-Belgien-Leitung
Im Rahmen der Vorplanung wurden die Besonderheiten des Plangebietes erfasst und mögliche
Trassenkorridore identifiziert. Grundlage hierzu bi lden Ortsbegehungen, die Auswertung des
vorhandenen Kartenwerks und des Raumordnungskatasters sowie die Festlegungen de r
Regionalplanung (vgl. Teil B der Unterlage), Projek tvorstellungen bei den vom geplanten
Leitungsbau betroffenen Kreisen und Kommunen, die Ersteinschätzung des ökol ogischen
Eingriffs (vgl. Teil C, D und E der Unterlage) sowie der Austausch mit Denkmal - und
Naturschutzbehörden. Potenzielle Konfliktpunkte sollten frühzeitig erkannt und bei d er weiteren
Planung berücksichtigt werden.
6.1 Festlegung des Untersuchungsraums
Der geradlinige Verlauf zwischen zwei Punkten ist grundsätzlich die kürzeste Strecke zwische n
ihnen. Im gegenständlichen Projekt ist eine Wasserstofftra nsportleitung von Lichtenbusch nach
Weisweiler zu errichten. Zwischen diesen beiden ene rgiewirtschaftlichen Zwangspunkten
befinden sich keine weiteren Zwangspunkte. Da eine geradlinige Verbindung aufgrund
unterschiedlicher Raumwiderstände nicht umsetzbar u nd zur Minimierung des Eingriffs in Natur
und Landschaft nicht anzustreben ist, ergibt sich u nter Berücksichtigung von
Trassierungskriterien (vgl. Ziffer 6.2) in der Realität ein angepasster Trassenverlauf. Sind, bedingt
durch bestehende Raumwiderstände, mehrere Trassenve rläufe umsetzbar, so sind diese
ernsthaft in Betracht kommenden Varianten ebenfalls zu untersuchen. Aus diesen Varianten
ergibts sich schließlich der Untersuchungskorridor (Abbildung 16).
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Abbildung 16: Untersuchungsraum
Die Abbildung 16 beschreibt den Untersuchungsraum für das geplante Vorhaben, bei dem eine
Leitung zwischen dem Start - und Endpunkt des Projektes gebaut werden soll. D ie Umsetzung
des geradlinigen Verlaufs würde den geringsten Eingriff in Bezug auf die
Flächeninanspruchnahme bedeuten, jedoch gibt es auf dem Weg unüberwindbare Hindernisse
wie geschlossene Siedlungsstrukturen.
Das Kraftwerk in Weisweiler wird von Erdgas auf Was serstoff umgestellt und soll ab 2029 mit
Wasserstoff versorgt werden. Der Startpunkt der Leitung ist die neu zu errichtende GDRM-Anlage
in Lichtenbusch. Es gibt keine weiteren Zwangspunkt e oder Faktoren, die die Trassenauswahl
beeinflussen.
6.2 Trassierungskriterien
Für die Durchführung einer späteren Detailplanung w erden auf Ebene der Raumordnung
verschiedene Korridore ermittelt, in welchen nachfo lgend eine detaillierte Trassenführung
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erfolgen kann. Innerhalb dieser Korridore wird die potenzielle Trasse (Rohrachse inkl. zu
erwartender Arbeitsflächen) in diesem Kapitel beiliegenden Übersichtsplänen als rote Linie
dargestellt. Untersuchungskorridor und potenzielle Trasse bilden das Trassenkorridorsegment.
Die Korridorermittlung wurde dabei unter folgenden Kriterien betrachtet:
• Berücksichtigung von Vorbelastungen,
• möglichst geradliniger Verlauf zwischen dem Start- un d Endpunkt der Trasse,
• m ögliche Umgehung geschlossener Siedlungsstrukturen und Berücksichtigung der
geplanten Siedlungsentwicklung nach der lokalen Bauleitplanung,
• Berücksichtigung naturschutzfachlich wichtiger Bere iche (Natura 2000 – Gebiete,
Schutzgebiete nach BNatSchG) oder sonstiger für den Naturschutz bedeutsamer
Objekte,
• Berücksichtigung von Bereichen mit oberflächennahen und für den Abbau
vorgesehenen Rohstoffvorkommen,
• Querung von Waldflächen an geeigneter Stelle oder u nter Berücksichtigung
vorhandener Schneisen (insbesondere der vorhandenen parallelen
Hochspannungsfreileitungen und Rohrleitungen),
• Anstreben einer Bündelung oder Parallelführung in r äumlicher Näherung zu
vorhandenen linearen Infrastruktureinrichtungen (z. B. Rohrleitungen, Freileitungen,
Wegen),
• Umgehung von Wasserschutzgebieten der Schutzzone I und nach Möglichkeit auch
der Schutzzone II,
• Beachtung der Vorrang - und Vorsorgegebiete der Raumordnung (u. a. Erholung,
Natur und Landschaft, Wasser- und Rohstoffgewinnung) soweit sinnvoll und möglich,
• Meidung von bekannten Altlastenverdachtsflächen,
• Minimierung aufwändiger und technisch anspruchsvol ler Kreuzungsbauwerke,
• Untersuchung unterschiedlicher Trassenkorridore und Entwicklung von
Trassenvarianten.
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6.3 Ermittlung und Festlegung sinnvoller Trassenkorrid ore
Da der Untersuchungsraum festgelegt wurde (vgl. Ziffer 6.1), können nun gemäß vorgenannter
Trassierungskriterien geeignete Trassenkorridore gesucht werden. Dazu werden raumordnerisch
und naturschutzfachlich bedeutsame Raumwiderstände innerhalb des Untersuchungsraumes
dargestellt. Die Korridorfindung erfolgt dabei in drei grundsätzlichen Schritten.
Schritt 1:
Im ersten Schritt erfolgt die Darstellung von Raumw iderständen mit hohem Konfliktpotential
(vgl. Abbildung 17) Dazu zählen im gegenständlichen Untersuchungsraum:
• FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete, da im Sinne der Eingriffsvermeidung alternative
Trassen zu bevorzugen sind.
• Gewerbe- und Siedlungsgebiete , da durch die Errichtung der Leitung (beengte
Arbeitsbereiche und Einschränkungen des Verkehrs) w ie auch in der späteren
Betriebsphase (Einschränkung der baulichen Nutzung im Schutzstreifen von 10 m
Breite) unter Umständen Beeinträchtigungen der vorg esehenen Nutzung ausgelöst
werden.
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Abbildung 17: Raumwiderstände mit hohem Konfliktpotenzial
Schritt 2:
Im zweiten Schritt erfolgt neben der Darstellung de r Raumwiderstände mit hohem
Konfliktpotential die Ermittlung und Betrachtung linearer Infrastrukturelemente (u. a.
Bahnstrecken, klassifizierte Straßen, und Rohrleitungen). Durch die Bündelung mit der
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bestehenden Infrastruktur können, sofern ausreichen d Raum zur Verlegung einer weiteren
Leitung vorhanden ist, neue Trassenkorridore und damit verbunden neue
Flächenzerschneidungen weitestgehend vermieden werden. Die Straßen und Bahnstrecken sind
der Hintergrundkarte der Abbildung 18 zu entnehmen.
Abbildung 18: bestehende Infrastruktur
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Schritt 3:
Im dritten und letzten Schritt erfolgt darüber hina us die Darstellung weiterer Raumwiderstände
mit raumordnerischer bzw. naturschutzfachlicher Rel evanz (vgl. Abbildung 19). Der
bestimmungsgemäße Betrieb der Wasserstoffleitung ist im Bereich solcher Flächen konfliktfrei
möglich. Allerdings sind dort unter Umständen bauvo rlaufend und / oder baubegleitend
Maßnahmen erforderlich, um Konflikte mit den angeda chten Nutzungen auszuschließen.
Beispielhaft seien hier folgende Nutzungen genannt:
• Landschaftsschutzgebiete
Schutzgebiete des Landschaftsschutzes zielen mit ihren g egenüber
Naturschutzgebieten geringeren Auflagen und Nutzungseinschränkungen auf das
allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft ab und sind oft großflächiger angelegt .
Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild
für Tourismus und Erholung zu erhalten. Da die Verlegung der Wasserstoffleitung
unterirdisch erfolgt, sind keine wesentlichen Veränderungen des Landschaftsbildes zu
besorgen. Die zu erwartende Beeinträchtigung ist daher i. d. R. nur temporärer Natur.
• Wasserschutzgebiete in Abhängigkeit von der Schutz gebietszone
Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrabens oder sonstiger Baugruben die
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter durchschnitten
werden und auf diese Weise ein ungehinderter Zutritt von Verun reinigungen in das
Grundwasser erfolgen kann. Den genannten Einflüssen wird i. d. R. durch geeignete
technische Maßnahmen begegnet. Hierbei können, jewe ils den örtlichen
Gegebenheiten und Erfordernissen a ngepasst; einzeln oder in Kombination
miteinander, Maßnahmen zur Eingriffsminimierung bzw. Eingriffsve rmeidung zur
Anwendung kommen, die im Zuge der Detailplanung ent wickelt und mit den
zuständigen Behörden abgestimmt werden.
• Hochwasserschutzgebiete / Überschwemmungsgebiete
Häufig werden im Bereich von Gewässerläufen Übersch wemmungsgebiete
ausgewiesen. Dieses Flächen sollen bei extremen Hoc hwässern überflutet werden
können und dienen dem Hochwasserschutz. Rohrleitungen können konstruktiv derart
ausgelegt werden, dass ein Auftrieb auch im Falle e iner Überschwemmung nicht zu
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befürchten ist. In der Bauphase bieten sich durch geeignete technische Maßnahmen im
Bauablauf (z. B. keine Lagerung von Bodenmieten oder Rohren inner halb der
Überschwemmungsgebiete, Öffnung der Rohrgräben nur auf kurzer Strecke und bei
entsprechender Wetterprognose etc.) die Möglichkeit zur Vermeidung negativer Folgen
für den Hochwasserschutz.
• Waldbereiche
Die Querung von Waldflächen sollte, insbesondere in waldarmen Gegenden, möglichst
vermieden werden. Ist die Inanspruchnahme von Wald durch die Errichtung der
Wasserstoffleitung nach Abwägung andere r möglicher Alternativen vorgesehen,
entsteht durch die erforderlichen Arbeitsraumbreiten eine Schneise. Die Forstwirtschaft
wird nach Verlegung der Leitung insofern berührt, a ls der holzfrei zu haltende Streifen
von 2,5 m beiderseits der Leitung zzgl. des Leitungsdurchme ssers (Gesamtbreite ca.
6 m) einen Verlust von Holzbodenfläche darstellt . Bis auf diesen holzfrei zu haltenden
Streifen wird der vorübergehend in Anspruch genomme ne Arbeitsstreifen wieder in
Bestockung gebracht. Daher ist anzustreben, Waldflä chen im Bereich vorhandener
Schneisen zu queren.
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Abbildung 19: Darstellung kombinierte Raumwiderstände
Fazit:
Unter Berücksichtigung vorgenannter Schritte ist de r Fachplaner in der Lage, geeignete
konfliktarme Korridore zu identifizieren und Trasse n möglichst im Bereich bestehender
Infrastruktur anzuordnen. Das Ergebnis dieses Proze sses ist in der folgenden Abbild ung 20
dargestellt.
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Abbildung 20: Trassenvarianten mit Raumwiderständen
6.4 Trassenbeschreibung
Im Folgenden werden der Verlauf de r Trasse und die Eigenschaften des betroffenen
Plangebietes im Untersuchungskorridor beschrieben. Zur besseren Übersicht wurde die Trasse
in 12 Abschnitte bzw. Trassenkorridorsegmente unter teilt und alphanummerisch benannt (z. B.
„A01“, „B01“ oder „C02“).
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Abbildung 21: Trassenübersicht
Der Trassenverlauf wie auch der Untersuchungskorridor werden einzeln für jedes
Trassenkorridorsegment beschrieben (vgl. Abbildung 21) . Die Beschreibung startet immer am
westlichsten Punkt des Trassenkorridorsegmentes und Hinweise aus Gesprächen mit Behörden
werden aufgegriffen. Zur besseren Lesbarkeit wird empfohlen, die Übersichtspläne der Anlage 2
(Maßstab 1:25.000) zur Hilfe zu nehmen. Darüber hinaus wird der Hinweis gegeben, dass sich
die Beschreibung des Verlaufs auf eine potenzielle Trasse bezieht. Durch die Betrachtung einer
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linienhaften Trasse lässt sich die Betroffenheit der Raumwiderst ände und möglicher
Konfliktbereiche gezielter analysieren und darlegen. In den Texten werden entsprechend häufig
sowohl der Korridor als auch die Trasse betrachtet. Dies wird jeweils textlich differenziert.
6.4.1 TKS A01 (TK25 Blatt 01)
Vom Startpunkt der Trasse in der Städteregion Aachen, Stadt Aachen an der geplanten
GDRM-Anlage in Lichtenbusch verläuft die Trasse zunächst in nordöstliche Richtung. Sie
befindet sich bereits ab dem geplanten Stationsgelände im Landschaftsschutzgebiet Aachen
(LSG-5102-0001). Folgend verläuft das Trassenkorridorsegment über Ackerflächen bis zur
Kreuzung der Monschauer Straße (L233). Obwohl der Korridor die Waldbereiche wie auch das
Biotop Beverbachtal und Augustiner Wald (BK-5202-035) tangiert, kann im Zuge der
Feinplanung ein direkter Eingriff in diese Flächen vermieden werden (vgl. Abbildung 22).
Abbildung 22: TKS A01 im Bereich des Augustiner Waldes
Neben der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet gilt der Augustiner Wald gemäß
offengelegtem Entwurf des Landschaftsplans zukünftig als Naturschutzgebiet. Dies es umfasst
den strukturreichen Augustinerwald sowie das naturn ahe Beverbachtal mit Quellsümpfen,
einschließlich des Hitfelder Baches und des Heidben dener Weihers. Daneben sind diverse
archäologische Flächen betroffen, welche nicht zu umgehen sind. Diese sind der Westwall (NWP
Westwall
Camp
Gabrielle
Petit
NWP 2019/ 0217
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2019/0265), das ehemalige Kasernengelände der belgi schen Streitkräfte Camp Gabrielle Petit
(NWP 2018/0248) und die unbenannte Fläche NWP 2019/ 0217 (vgl. Abbildung 22).
Nach weiteren etwa 1,2 km kreuzt das Trassenkorridorsegment die Autobahn A 44 rechtwinklig
über eine Distanz von ca. 100 m. Auf den letzten ca. 1,7 km wird noch die K35 Aachener Straße
gekreuzt. Fast 2,7 km der insgesamt 3,4 km des Trassenkorridorsegmentes verlaufen durch das
geplante, jedoch noch nicht festgesetzte Trinkwasserschutzgebiet Eicher Stollen . Davon sind
2,2 km der geplanten Zone IIA (grüner Bereich) und 0,5 km der Zone III (gelber Bereich)
zuzuordnen. Die geplante Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist der folgen den Abbildung
23 zu entnehmen:
Abbildung 23: Darstellung des geplanten Wasserschutzgebietes Eicher Stollen
Vor dem Ende des Trassenkorridorsegmente A01 kreuzt die Trasse das Fließgewässer Holzbach
und damit einen zukünftig geschützten Landschaftsbestandteil nach Landschaftsplan . Dieser
umfasst den überwiegend naturnahen Bachtalabschnitt des Holzbaches zwischen Aachener
Straße und Bierstrauch südöstlich von Eich.
6.4.2 TKS A02 (TK25 Blatt 01)
Das folgende Trassenkorridorsegment A02 ist ca. 800 m lang und verläuft weitestgehend über
Grünlandflächen. Auch diese s Trassenkorridorsegment liegt gänzlich im
Landschaftsschutzgebiet Aachen (LSG -5102-0001) und auf dem Stadtgebiet von Aachen .
Landschaftsschutzgebiet
Geplantes
Wasserschutzgebiet
Zone III (gelb) und
Zone II (grün)
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Direkt zu Beginn des Trassenkorridorsegment es wird d as naturnah geprägte und v on
Ufergehölzen gesäumte Gewässer Oberforstbach gekreu zt. Die gewässerbegleitenden
Gehölzstrukturen wie auch das Gewässer sind im Entw urf des Landschaftsplans als
Naturschutzgebiet ausgewiesen. Auf der Hälfte der Strecke im T rassenkorridorsegment A02
quert die Trasse die Obstwiese Hitzbenden , die nordwestlich von Kornelimünster am Gut
Wildenhof liegt.
Kurz vor dem Übergang in d ie Trassenkorridorsegmente B01 und A03 wird im weiteren Verlauf
die Münsterstraße gekreuzt.
6.4.3 TKS A03 (TK25 Blatt 01)
Der Verlauf des Trassenkorridorsegmentes A03 knüpft unmittelbar an das Segment A02 an und
liegt wie die beiden vorherigen Trassenkorridorsegmente im festgesetzten
Landschaftsschutzgebiet (LSG-5102-0001) auf dem Stadtgebiet von Aachen, südlich von
Brand.
Etwa 550 m vom Startpunkt aus wird zunächst der internationale Radweg Vennbahnweg gequert.
Der Vennbahnradweg ist ein grenzüberschreitender Fe rnradweg, der Deutschland, Belgien und
Luxemburg verbindet. Er verläuft auf der Trasse der ehemaligen Vennbahn, die zur Zeit Preußens
entstand und ab 2002 stillgelegt wurde. Der Radweg erstreckt sich über etwa 125 km von Aachen
durch den Naturpark ‚Hohes Venn -Eifel‘ und die Ardennen bis nach Ulflingen. Er ist Teil de s
RAVeL-Netzes, einem Wegenetz für Wanderer, Reiter und Radfahrer in der belgischen Wallonie,
das seit Oktober 1995 besteht. Im deutschsprachigen Raum ist der Vennbahnradweg als
Premiumradweg eingestuft.
Im Anschluss wird die Landstraße Napoleonsberg (L233) vom Trassenkorridorsegment gekreuzt.
Nach etwa 700 m vom Startpunkt des Abschnittes erreicht die Trasse das festgesetzte
Naturschutzgebiet ‚Indetal‘. Dieses wird auf einer möglichst kurzen Strecke von 400 m gekreuzt.
Neben der Festsetzung als Naturschutzgebiet gilt de r Kernbereich des Indetals, entlang des
Gewässers Inde, auch als gesetzlich geschütztes Biotop ‚Bachauenwald‘ (BT-5203-0016-2011).
Zudem müssen das angesprochene Gewässer und das Fließgewässer Mühlengraben gequert
werden, bevor der Verlauf über Ackerflächen fortges etzt wird. Innerhalb des
Untersuchungskorridors liegt das Baudenkmal Bilstermühle, welches jedoch von der potenziellen
Trasse nicht direkt betroffen sein wird. Weiterhin wird südlich von Krauthausen die Kreisstraße
Bilstermühler Straße (K13) gekreuzt und in den Stadtteil Breinig der Stadt Stolberg eingetreten,
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bevor nach weiteren 1,4 km der Gelenkpunkt zum Trassenkorridorsegment A08 erreicht wird. In
diesem Bereich be rührt der Korridor auch das nach Landschaftsplan geplante
Landschaftsschutzgebiet ‚Kornelimünster‘ und Indetal. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst
grünlandgeprägte, in Teilen stark reliefierte Fläch en, die sich östlich des Indetals zwischen
Krauthausen, Kornelimünster, Hahn und Friesenrath u nd der östlichen Stadtgrenze zur
Städteregion Aachen erstrecken. Der Trassenverlauf passiert diese Fläche allerdings nördlich,
sodass das genannte Gebiet vom Vorhaben nicht direkt betroffen wird . Die beschriebene
Situation wird in der folgenden Abbildung 24 deutlich.
Abbildung 24: Landschaftsplan im Bereich des festgesetzen Naturschutzgebietes Indetal
6.4.4 TKS A04 (TK 25 Blatt 01)
Das Trassenkorridorsegment A04 teilt sich den Startpunkt mit dem Trassenkorridorsegment A02
westlich von Kornelimünster. Von dort aus wird ein südöstlicher Verlauf über Ackerflächen
eingenommen. Unmittelbar nach dem Start dieses Trassenkorridorsegmentes, wird der
Oberforstbacher Bach und zudem das bereits in das T rassenkorridorsegment A02
angesprochene geplante Naturschutzgebiet entlang de s Gewässers gekreuzt. Anschließend
quert die Trasse eine bauliche Lücke in der Siedlungsstru ktur zwischen den Ortschaften
Kornelimünster und Schleckheim. Dort wird nach etwa einem Kilometer die besagte Lücke
genutzt und der weitere Verlauf über landwirtschaft lich genutzte Flächen fortgesetzt. Nach 1,7
Naturschutzgebiet Indetal
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km wird der Gelenkpunkt für die Trassenkorridorsegmente A05 und A06 südlich von
Kornelimünster erreicht.
6.4.5 TKS A05 (TK 25 Blatt 01)
Der Verlauf der Trasse im Abschnitt A05 definiert s ich durch unmittelbare südliche Randlage zu
der Bebauung des Aachener Stadtteils Kornelimünster . Nach etwa 700 m in Parallellage zur
Nütheimer Straße und ihre Kreuzung wird der internationale Radweg Vennbahnweg gekreuzt. Im
Bereich der Parallellage betrifft der P lankorridor im südlichen Bereich ein Naturschutzgebiet,
welches bereits Teil des zukünftigen Landschaftsplans ist. Der Trassenverlauf umgeht dieses
Gebiet nördlich . Das geplante Naturschutzgebiet umfasst das naturnahe, vielfältig und reich
strukturierte, grünlandgeprägte Iterbachtal mit Nas s- und Feuchtgrünland, Auwald, naturnahem
Wald, Glatthaferwiesen und Magergrünland in Hanglagen. Es bildet zusammen mit dem teilweise
extensiv genutzten Grünland, durchzogen von Hecken und Gebüschen, und den bewaldeten
nordexponierten Waldbereichen ein eng vernetztes Bi otopmosaik naturnaher Lebensräume mit
einer Vielzahl von nachgewiesenen Tier - und Pflanzenarten. Nach weiteren 300 m erreicht der
Trassenverlauf das gesetzlich geschützte Biotop NFM0 Fließgewässer (BT-ACK-03210). Dieses
liegt entlang des Verlaufs des Fließgewässers Inde, welches im selben Bereich von dem
Trassenkorridorsegment gekreuzt werden muss. Auch dieses Gebiet soll zukünftig ein
Naturschutzgebiet werden. Bevor das Trassenkorridorsegment den nächsten Gelenkpunkt
erreicht, muss die Landstraße Iternberg (L233) gekreuzt werden.
Neben der Vielzahl von Kreuzungen auf diesem Trassenkorridorsegment ist die hohe Steigung
der Topografie über eine kurze Strecke , besonders in der zweiten Hälfte d es
Trassenkorridorsegmentes, prägend für diesen Abschnitt.
6.4.6 TKS A06 (TK 25 Blatt 01)
Das Trassenkorridorsegment A06 stellt eine Alternative zum Trassenkorridorsegment A05 dar
und verläuft entsprechend auch von dem Gelenkpunkt des Trassenkorridorsegmentes A04 zum
Gelenkpunkt des Trassenkorridorsegmentes A07.
Der Verlauf auf diesem Abschnitt ähnelt grundsätzli ch dem Verlauf de s
Trassenkorridorsegmentes A05, lässt sich jedoch ca. 300 m weiter südlich verorten. Zunächst
kreuzt das Trassenkorridorsegment nach einem Verlauf von ca. 300 m das Fließgewässer
Iterbach. In diesem Bereich wird auch das in 6.4.5 beschriebene geplante Naturschutzgebiet im
Bereich des Fließgewässers über eine Distanz von ca. 200 m gequert. Zudem ist der Bach in
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diesem Bereich von dem festgesetzten geschützten Biotop Iterbach im Iterbachtal (BT- ACK-
01185) umgeben, welches entsprechend auch über eine Distan z von ca. 10 m gekreuzt werden
muss. Die Trasse verläuft nahezu vollständig im Landschaftsschutzgebiet (LSG-5102-0001) (vgl.
Abbildung 25).
Abbildung 25: Verlauf des Trassenkorridorsegmentes A05 und A06
Im weiteren Verlauf des Trassenkorridorsegmentes folgt die Kreuzung der Landstraße Iternberg
(L233), die Kreuzung des Fließgewässers Inde und entsprechend auch die Kreuzung des Biotops
NFM0 Fließgewässer (BT- ACK-03210). Dazu kommt eine weitere Kreuzung der Landstraße
Venwegener Straße (L12) , bevor der Gelenkpunkt zum Trassenkorridorsegment A07 nach
insgesamt 1,4 km erreicht wird. Auch auf diesem Abschnitt ist der starke Höhenunter schied auf
Höhe der Venwegener Straße (L12), welcher von der T rassierung überwunden werden muss,
charakteristisch.
6.4.7 TKS A07 (TK 25 Blatt 01)
Der an de m Gelenkpunkt der Trassenkorridorsegmente A05 und A06 angrenzende Startpunkt
des Trassenkorridorsegmentes A07 befindet sich östlich des Ortsteils Kornelimünster. Nach ca.
200 m Verlauf der Trasse über eine landwirtschaftlich genutzte Fläche wird die Landstraße
Landschaftsschutzgebiet
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Breiniger Straße (L12) gekreuzt. Unmittelbar anschließend verläuft die Trasse über eine Distanz
von ca. 1 km durch den vom Denkmalschutz betroffenen Bereich Tempelbezirk und Vicus
Varnenum (NWP 2022/ 0502). Zudem wird im Kernbereich des Tempelbezirks das geschützte
Biotop Glatthafer - und Wiesenknopf -Silgenwiesen (BT-AC- 03230) über eine Distanz von ca.
190 m und das im Landschaftsplan geplante Naturschutzgebiet Varnenum durchschritten. Dieses
soll zukünftig den Gehölz-Grünland-Komplex mit Obstwiese an der gallorömischen Tempelanlage
Varnenum schützen. Das Biotop sowie die benannten Denkmalschutzflächen sind auf der
folgenden Abbildung 26 zu sehen.
Abbildung 26: Verlauf des TKS A07
Zudem wird nordöstlich des Biotops das Aachener Stadtgebiet verlassen und der Verlauf im
Stadtgebiet von Stolberg fortgesetzt. Nach insgesamt 1,2 km erreicht das
Trassenkorridorsegment westlich des Stolberger Ortsteils Breinig den Gelenkpunkt zu den
Trassenkorridorsegmenten A03 und A08.
Archäologiefläche Tempelbezirk und Vicus Varnenum
Antragsfläche Tempelbezirk
Biotop Glatthafer- und
Wiesenknopf-Silgenwiesen
Landschaftsschutzgebiet
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6.4.8 TKS A08 (TK 25 Blatt 01, 02, 04)
Das Trassenkorridorsegment A08 startet auf Stolberger Stadtgebiet westlich des Stadtteils
Breinig (TK25 Blatt 01). Bevor eine nördliche Umgehung des Siedlungsbereich angestrebt wird,
folgt die Trasse einem Wirtschaftsweg in Parallellage und kreuzt anschließend die Kreisstraße n
K14-Pfarrer-Gau-Straße und K22-Schützheide (TK25 Blatt02). Östlich des Stadtteils Breinig wird
auf einer Distanz von ca. 700 m den Bestandsferngasleitungen TENP 045/000/000 und TENP
050/000/000 gefolgt, bevor sie orthogonal gekreuzt werden müssen. Im Bereich der Parallellage
wird sowohl die Bahnlinie DB 2572, als auch das Fließgewässer Rüstbach gequert. Nach etwa
850 m im weiteren Verlauf wird das geschützte Biotop Schwermetallrasen (BT-5203-054) über
eine Distanz von ca. 50 m durchschritten, bevor im direkten Anschluss das Fließgewässer
Pützbach gekreuzt wird. Im weiteren Verlauf ist zunächst eine erhöhte Steigung zu überwinden,
welche sich bis zur Landstraße Zweifaller Straße (L238) wieder senkt . Im Bereich der
Schwermetall Halbzeugwek GmbH & Co. KG quert das Trassenkorridorsegment auf einer
Distanz von ca. 380 m das Wasserschutzgebiet Zone II Nachtigällchen und Mariaschacht. Zudem
befindet sich die Trasse zwischen dem Pützbach und der Zweifaller Straße (L2 38) in einer nach
den Entwicklungszielen des Landschaftsplan betitelt en Erhaltungsfläche. Erhaltungsflächen
haben den Zweck einer mit naturnahen Lebensräumen o der sonstigen natürlichen
Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft zu erhalten. Anschließend
kreuzt das Trassenkorridorsegment die besagte Zweifaller Str aße (L 238) und nimmt einen
Verlauf durch die östlich liegende Waldfläche ein. Im Bereich der Straßenkreuzung wird auch das
Fließgewässer Vichtbach gequert. Die nachfolgenden 2,7 km des Trassenkorridorsegmentes
sind von Waldabschnitten und Ackerflächen geprägt. Dabei werden vor dem Stolberger Stadtteil
Mausbach einige naturschutzrechtlich relevante Flächen passiert. Diese liegen wiederum in dem
zu untersuchenden Trassenkorridor, werden jedoch von der potenziellen Trasse östlich passiert
und sind entsprechend nicht direkt von dem Vorhaben betroffen. Es handelt sich dabei zum einen
um das nach §30 BNatschG geschützte Biotop Schwermetallrasen (BT -5203-030-9). Zum
anderen um das FFH -Gebiet Steinbruchbereich Bernhards hammer und Binsfeldhammer ( DE-
5203-309) und um das gleichnamige Naturschutzgebiet (nw_ACK-013). In diesem Bereich quert
der Korridor auf kurzer Strecke ein e nach den Entwicklungszielen des Landschaftsplans
festgelegte Anreicherungsfläche innerhalb des festgesetzten Landschaftsschutzgebietes Vorfeld
des Naturparks Nordeifel westlich und östlich der V icht (nw_LSG-5203-0003). Der Schwerpunkt
der Landschaftsentwicklung liegt bei diesem Entwick lungsziel in der Anreicherung einer im
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Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und
belebenden Elementen.
Unmittelbar westlich vom Stadtteil Mausbach (vgl. Abbildung 27 ) wird das geschützte Biotop
Schwermetallrasen (BT -5203-0053-2007) und die Ortslage von der Trassenführung umlaufen.
Insgesamt werden Waldflächen auf einer Länge von ca. 550 m gequert. Zudem bewegt sich der
Korridor der Trasse in diesem Bereich erneut auf ei ner bereits beschriebenen Erhaltungsfläche
nach Landschaftsplan.
Abbildung 27: TKS A08 westlich des Stolberger Stadtteils Mausbach
Landschaftsschutzgebiet
Wasserschutzgebiet
Nachtigällchen und
Mariaschacht Zone III
Metallzeitliches bis
neuzeitliches Bergbaugebiet
Diepenlinchen
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Auf Abbildung 27 sind auch das Wasserschutzgebiet Zone III Nachtigällchen und Mariaschacht
und die archäologischen Antragsflächen Metallzeitliches bis neuzeitliches Bergbaugebiet
Diepenlinchen (AC 117) zu erkennen, welche nach aktuellem Planung sstand lediglich vom
Plankorridor betroffen sind.
Nordwestlich des Naturschutz- und FFH-Gebietes Werther Heide und Napoleonsweg nimmt das
Trassenkorridorsegment den Verlauf eines Wirtschaftsweges auf. In diesem Bereich liegt die
Trasse erneut in dem bereits angesprochenen Landsch aftsschutzgebiet Vorfeld des Naturparks
Nordeifel westlich und östlich der Vicht (nw_LSG-5203-0003).
Anschließend wird der Stolberger Stadtteil Werth nördlich passiert, wobei das Stolberger
Stadtgebiet verlassen und das Wasserschutzgebiet Hastenrather Graben Zone III für ca. 2,8 km
durchlaufen wird. In diesem Bereich werden zwei Kulturlandschaftsbereiche betroffen: zunächst
östlich vom Eschweiler Stadtteil Scherpenseel (TK25 Blatt 04) die Gressenicher Mühle ,
anschließend die Burgen am Bovenberger Wald.
Zwischen den beiden genannten Flächen wird eine Str ecke von ca. 660 m durch die Gemeinde
Langerwehe im Kreis Düren zurückgelegt. Im Bereich der Kulturlandschaft Gressenicher Mühle
kommt es zu der Gewässerquerung des Omerbaches. Zud em werden das nach §30 BNatschG
geschützte Biotop, welches sich räumlich um den Omerbach erstreckt (BT-5203-0006-2010), und
das Naturschutzgebiet Omerbach (NW_DN -079) gekreuzt. Die Trasse liegt in dem
beschriebenen Bereich zusätzlich im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet im südlichen Teil
von Düren (nw_LSG-5103-0003). Die Situation ist der folgenden Abbildung 28 zu entnehmen.
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Abbildung 28: TKS A08 im Bereich Langerwehe
Im letzten Teil des Trassenkorridorsegmentes folgen einige Kreuzungen von Infrastrukturen und
Gewässern. Östlich vom Eschweiler Stadtteil Nothberg wird zunächst die Bahnstrecke DB -
2600 Aachen –Köln gekreuzt. Unmittelbar im Anschluss wird der Otterbach und die
Regionalbahnstrecke EVS Euregio Langerwehe –Nothberg gequert , bevor das Fließgewässer
Inde erneut gekreuzt werden muss. Eine Besonderheit ist, dass der Naturraum, welcher sich in
diesem Bereich entlang der Inde befindet, als Bioto pentwicklungsfläche nach den
Entwicklungszielen des Landschaftsplans festgesetzt ist. Das Augenmerk der
Landschaftsentwicklung liegt bei diesem Entwicklung sziel in der Biotopentwicklung, d. h. in der
Herstellung oder Verbesserung bzw. Sicherstellung der Entwic klungsfähigkeit besonderer
Lebensgemeinschaften und Lebensstätten für die Pfla nzen- und Tierwelt. Weiterhin liegt die
Trasse bis zu diesem Punkt im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet zwischen Eschweiler und
Weisweiler, mit Halde Nierchen und Bovenberger Wald (nw_LSG-5103-0015).
Landschaftsschutzgebiet
Kulturlandschaftsbereich
Gressenicher Mühle
Wasserschutzgebiet
Hastenrather
Graben Zone III
Kulturlandschaftsbereich
Burgen am Bovenberger Wald
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Nach Kreuzung der Landstraße Dürener Straße (L223) wird der Verlauf über landwirtschaftlich
genutzte Ackerflächen fortgesetzt, wobei ein kleinräumiges Landschaftsschutzgebiet westlich der
Trasse passiert wird . Es handelt sich dabei um das Landschaftsschutzgebie t Kippe Distelrath
(nw_LSG-5103-0011).
Schlussendlich muss die Autobahn A4 im Bereich des Autobahnkreuzes Eschweiler-Ost gekreuzt
werden, bevor das Trassenkorridorsegment den Gelenkpunkt der Trassenkorridorsegmente C02
und A09 erreicht. In diesem letzten Teil des Trassenkorridorsegmentes verläuft der Plankorridor
erneut durch eine Anreicherungsfläche nach Entwicklungszielen des Lan dschaftsplans.
Unmittelbar nördlich der Autobahn A4 gilt zudem die Schutzbepflanzung im Bereich der
Böschung als eine besondere Schutzfläche. Hintergru nd dafür ist, dass die Schutzbepflanzung
in diesem Bereich als Teil des Planfeststellungsbeschlusses für den sechsspurigen Ausbau der
Autobahn A4 gilt.
6.4.9 TKS A09 (TK 25 Blatt 04)
Das Trassenkorridorsegment A09 bildet für alle Varianten den letzten Teil der H2ercules-Belgien-
Leitung und beginnt am Gelenkpunkt der Trassenkorridorsegmente A08 und C02 im Eschweiler
Stadtteil Weisweiler. Unmittelbar am Startpunkt wird die Landstraße Aldenhovener Straße (L11)
parallel zur bestehenden OGE-Leitung RG079/000/000 gekreuzt. Danach verlässt die Trasse die
Parallellage zur vorgenannten Gasleitung und führt durch ein Waldgebiet nördlich des RWE -
Ausbildungszentrums, das über eine Strecke von etwa 900 Metern betroffen und nach den
Entwicklungszielen des Landschaftsplans als Erhaltungsfläche gekennzeichnet ist. Im folgenden
Abschnitt verläuft die Trasse erneut über landwirts chaftlich genutzte Flächen , bis sie nach der
Kreuzung der Straße Zum Hagelkreuz die Parallellage zur Autobahn A4 und der OGE
Bestandsleitung RG079/000/000 einnimmt . Hierbei orientiert sie sich an die bereits
angesprochene, nach Landscha ftsplan festgesetzte besondere Schutzfläche der
Schutzbepflanzung der Autobahn A4 auf nördlicher Seite . Nach insgesamt ca. 2,6 km erreicht
das Trassenkorridorsegment A09 das Ende der H 2ercules-Belgien-Leitung am Stationsstandort
am Kraftwerk in Weisweiler.
6.4.10 T KS C01 (TK 25 Blatt 01)
Das Trassenkorridorsegment C01 startet, genauso wie das Trassenkorridorsegment A01, in
Lichtenbusch Stadt Aachen, nimmt den Verlauf der OGE-Bestandsleitungen RG077/000/000,
RG079/000/000 und RG098/000/000 an und begleitet sie nordöstlich in Richtung des Aachener
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Stadtteils Brand. Zunächst wird der ehemalige Militärstützpunkt Camp Hitfeld nördlich passiert.
Dieser gilt als Archäologiefläche mit dem Namen „Camp Gabrielle Petit“ (NWP 2019/0248). Dort
kommt es zu einer Engstelle zwischen dem Augustiner Wald im Norden, den drei
Bestandsleitungen und den Gebäuden des Militärstütz punktes. Die ökologische Funktion des
Augustiner Waldes ist vielfältig. Er dient als Lebe nsraum für zahlreiche Pflanzen - und Tierarten
und trägt zur Erhaltung der biologischen Vielfalt b ei. Der Beverbach, der durch den Wald fließt,
hat einen naturnahen, mäandrierenden Verlauf und mü ndet in einen weiteren naturnahen Bach.
Diese Wasserläufe sind wichtige Bestandteile des Ök osystems und tragen zur
Feuchtigkeitsregulierung dieser und zum Nährstoffkreislauf bei. Zusätzlich zu seine r
ökologischen Bedeutung spielt der Augustiner Wald e ine wichtige Rolle im Landschaftsschutz
und in der Erholung der Bevölkerung. Er bietet Mögl ichkeiten für Wanderungen und
Naturerlebnisse und trägt zur Lebensqualität der Region bei.
Nach aktuellem Landschaftsplan der Stadt Aachen soll der beschriebene Bereich des Augustiner
Waldes zukünftig als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. In Parallellage zur Waldgrenze
passiert die Trasse innerhalb des Plankorr idors auch einige nach §30 BNatschG geschützte
Biotope (vgl. Abbildung 29 ). Es handelt sich dabei um die Biotope Mittelgebirgsb ach (BT-AC-
02452), Nass und Feuchtgrünland inkl. Brachen (BT-AC-02285), Erlen-Eschen-Auenwälder (BT-
AC-02299, BT-AC-02286 und BT-AC-02289) und Sumpf-, Moor- und Bruchwälder (BT-AC-02304
und BT-AC-02296).
Im Anschluss daran kann die Trasse über eine Distanz von ca. 2,6 km erneut über
landwirtschaftlich genutzte Flächen verlaufen und kreuzt kurz vor Beginn des bebauten Bereichs
vom Aachener Stadtteil Brand die Autobahn A44. Unmittelbar vor der Kreuzung durschreite n
Trasse und Plankorridor erneut das nach Landschaftsplan geplante Naturschutzgebiet, welches
den Augustiner Wald beinhaltet. Das gesamte Trassenkorridorsegment liegt bis zu dem Erreichen
der Siedlungsstruktur von Brand gänzlich im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet Aachen
(nw_LSG-5102-0001).
Weiterhin definiert sich der erste Teil des Abschni ttes C01 durch einen Verlauf entlang des
geplanten Trinkwasserschutzgebietes Eicher Stollen und die damit verbundenen Zonen II und III.
Die Situation ist der folgenden Abbildung 29 zu entnehmen.
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Abbildung 29: Verlauf des TKS C01 im Bereich des Startpunktes und Augustiner Waldes
Im weiteren Verlauf befindet sich das Trassenkorridorsegment über eine Distanz von ca. 3 km im
Stadtgebiet des Stadtteils Aachen Brand. Dort muss zunächst eine Parkanlage mit einer Vielzahl
von Gehölz durchkreuzt werden, bevor die Trasse entlang von Sportanlagen die Parallellage zur
Autobahn A44 einnimmt und die Leitung RG079/000/000 sowie die Landstraße Trier Straße
(L233) kreuzt. Der von Gehölz betroffene Bereich entlang der Autob ahn A44 gilt gemäß
Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet in Verbindung mit der Ausweisung als Freizeit- und
Erholungsgebiet.
Es folgen zwei weitere Autobahnkreuzungen der Autobahn A 44 in Aachen Brand . Nach der
ersten Kreuzung, bei der sich die Trasse auf der nordwestlichen Seite der Autobahn A44 befindet,
betrifft der Plankorridor erneut das festgesetzte L andschaftsschutzgebiet Aachen (nw_LSG -
5102-0001). Dieses Landschaftsschutzgebiet wird vor der zweiten Kreuzung der Autobahn
§30 BNatschG geschützte Biotopflächen
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verlassen. Insbesondere in diesem Bereich ergeben sich viele Engstellen dur ch die Autobahn,
die Bestandsleitungen und das dicht besiedelte Siedlungsgebiet.
Unmittelbar hinter der zweiten Kreuzung der Autobahn A44 bindet das Trassenkorridorsegment
C01 in Parallellage zur OGE-Bestandsleitung RG098/000/000 nach etwa 8,1 km an die Segmente
B01 und C02 an. In dem Bereich verlässt der Korridor de n Bereich von Aachen Brand und
verläuft in Richtung Aachen Eilendorf.
6.4.11 T KS C02 (TK 25 Blatt 01, 03, 04)
Unmittelbar ab dem Startpunkt des Trassenkorridorsegmentes C02 auf dem Gebiet der Stadt
Aachen nimmt die Trasse einen nordöstlichen Verlauf in weiterhin bestehender Parallellage zur
OGE-Bestandsleitung RG098/000/000 an. In diesem Bereich passiert die Trasse das
festgesetzte Landschaftsschutzgebiet Aachen (nw_LSG -5102-0001) im östlichen Bereich des
Plankorridors.
Nach etwa 560 m wird eine Gehölzstruktur vom Trasse nverlauf direkt gekreuzt. Weiterhin wird
die archäologische Fläche Westwall (NWP 2019/0265) über eine Strecke von ca. 530 m
durchquert. Daraufhin wird die Landstraße Von-Coels-Straße (L221) rechtwinklig gekreuzt und
das Aachener Stadtgebiet verlassen. Die folgende Abbildung 30 verdeutlicht die Situation.
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Abbildung 30: Verlauf des TKS C02 südöstlich von Aachen Eilendorf
Nach Kreuzung der Landstraße Von-Coels-Straße (L221) verläuft das Trassenkorridorsegment
C02 über eine Distanz von ca. 1,5 km über Stolberger Stadtgebiet (TK25 Blatt 03) . Eine
Besonderheit auf dieser Strecke ist die Betroffenhe it des Würselener Waldes , welcher als
Landschaftsschutzgebiet (nw_LSG-5203-0002) festgesetzt und nach Entwicklungszielen des
Landschaftsplan als Erhaltungsfläche gekennzeichnet ist. Ähnlich wie bei dem
Trassenkorridorsegment C01 kommt es hier zu einer Engstelle zwischen der Vielzahl an
Bestandsleitungen und der Waldstruktur. In diesem F all liegt die potenzielle Trasse auf der
waldzugewandten Seite. Eine Trassierung auf der wes tlichen Seite der Autobahn A44 innerhalb
des Korridors ist nicht möglich, da sich dort das S iedlungsgebiet von Aachener Eilendorf
befindet.
Westwall
Landschaftsschutzgebiet
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Wie auf Abbildung 31 zu sehen ist, erreicht das Trassenkorridorsegment die TENP-
Verdichterstation Stolberg im Anschluss an die beschriebene Waldstruktur.
Abbildung 31: TKS C02 im Bereich Stolberg
Unmittelbar hinter der Verdichterstation verläuft die Trasse er neut auf dem Stadtgebiet von
Aachen. Dort kommt es zu einer hohen räumlichen Dichte von technisch notwendigen
Infrastrukturkreuzungen. Zunächst muss die Landstraße Heckstraße (L235) gekreuzt werden.
Anschließend müssen die beiden TENP -Leitungen RG045/000/000 und RG050/000/000 sowie
die OGE-Bestandsleitung RG098/000/000 schleifend über eine Distanz von ca. 165 m gekreuzt
werden. Innerhalb dieser Distanz wird zusätzlich die Bahnli nie (2600 Köln –Aachen) schleifend
gekreuzt. Die Engstelle ergibt sich durch die Gehölzstrukture n, welche sich sowohl östlich als
auch westlich der Trasse befinden.
Neben den Kreuzungen verläuft der Plankorridor und die Trasse ab den Kreuzungsstellen durch
das festgesetzte Wasserschutzgebiet Reichswald Zone III.
Landschaftsschutz-
gebiet des
Würselener Waldes
Westwall
Verdichterstation
Stolberg
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Kurz vor der OGE-Station Verlautenheide passiert der Plankorridor die Wasserschutzgebietszone
II des Wasserschutzgebietes Reichswald. In diesem Bereich wird auch das Fließgewässer Vom
Haarener Hof gekreuzt.
Südöstlich von der OGE-Verdichterstation am Autobahnkreuz Aachen (A4 und A44) muss dieses
in Parallellage zur Leitung RG98/000/000 gekreuzt werden. Das Trassenkorridorsegment C02
verläuft ab der Kreuzungsstelle auf dem Stadtgebiet von Würselen in der Städteregion
Aachen.
Unmittelbar nordöstlich der Verdichterstation ist das Fließgewässer Steinbach zu kreuzen. Eine
Besonderheit hierbei ist, dass die Uferbereiche des Gewässers nach dem Entwicklungsplan des
Landschaftsplans als Wiederherstellungsfläche gelten. Bei den Bereich en davor und danach
handelt es sich um Erhaltungsflächen gemäß Entwicklungsplan. Dasselbe gilt für den ca. 650 m
später zu kreuzenden Weidener Graben : Auch seine Uferbereiche sind als
Wiederherstellungsflächen gekennzeichnet.
Knapp 800 m hinter der Kreuzung der Autobahn A4 verlässt das Trassenkorridorsegment C02
sowohl das Landschaftsschutzgebiet Grünland- und Waldbereich östlich der A44, südlich St. Joris
(nw_LSG-5103-0001), als auch das genannte Wasserschutzgebiet. Es wird ein östlicher Verlauf
angestrebt und das Stadtgebiet von Würselen verlassen.
Im Bereich des Übergangs auf das Stadtgebiet von Eschweiler wird zunächst erneut das
Landschaftsschutzgebiet Grünland- und Waldbereich östlich der A44, südlich St. Joris (nw_LSG-
5103-0001) gekreuzt. Zudem bildet das Fließgewässer Merzbach die Ortsgrenze zwischen
Würselen und Eschweiler. Im nördlichen Bereich des Trassenkorridorsegmentes befindet sich
das nach §30 BNatschG geschützte Biotop Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwäder (BT-ACK-
00008), welches vom Plankorridor am Randbereich betroffen ist.
Die folgenden 3,5 km des Trassenkorridorsegmentes v erlaufen übe r rein landwirtschaftlich
genutzte Ackerflächen. Auf dem Verlauf wird die Landstraße Aachener Straße (L223) gekreuzt.
Weiterhin passiert der Korridor im Randbereich die Landschaftsschutzgebiete Grünland und
Gehölzbestand im Bereich Gut Sterzbach (nw_LSG-5103-0007), Grünland und Gehölzbestand
der Ortslage Röhe (nw_LSG-5103-0008) und Kinzweiler-Hehlrath (nw_LSG-5103-0006).
Südlich des Eschweiler Stadtteils Hehlrath kreuzt das Trassenkorridorsegment die Landstraße
Rue de Wattrelos (L238) und verlässt die Parallella ge zur Leitung RG098/000/000 (TK25 Blatt
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04). Es folgt eine Trassierung in Parallellage südlich zu angesprochene r Landstraße, bis die
Parallellage zur OGE-Leitung RG079/000/000 in östliche Richtung aufgenommen werden kann.
In diesem Verlauf umläuft die Trasse auf den kommen den ca. 3,2 km die Ortslage Dürwiß der
Stadt Eschweiler südlich und erreicht nach insgesamt 15,6 km den Gel enkpunkt zu den
Trassenkorridorsegmenten A08 und A09. Kurz vor dem Gelenkpunkt befindet sich das
Landschaftsschutzgebiet Kippe Distelrath (nw_LSG -5103-0011) im südlichen Bereich des
Plankorridors und somit auf der südlichen Seite der Autobahn A4.
6.4.12 T KS B01 (TK 25 Blatt 01)
Das Trassenkorridorsegment B01 starte t, ebenso wie das Segment A03 , am Gelenkpunkt zum
Segment A02 auf dem Stadtgebiet von Aachen südlich von Brand. Vom Startpunkt aus nimmt
das Segment im Gegensatz zum Trassenkorridorsegment A03 einen nordöstlichen Verlauf über
landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen an. Das Segment bewegt sich dabei inne rhalb des
Landschaftsschutzgebietes Aachen (nw_LSG-5102-0001). Nach etwa 630 m kreuzt das
Trassenkorridorsegment den internationalen Radweg Vennbahnweg und anschlie ßend d ie
Landstraße Napoleonsberg (L233).
Unmittelbar hinter der Straßenkreuzung verläuft die Trasse und der gesamte Plankorr idor über
eine Distanz von ca. 1, 5 km durch das Naturschutzgebiet Indetal. Das Natursc hutzgebiet
erstreckt sich über 128 Hektar und zählt zu den bedeutenden Schutzgebieten in der Städteregion
Aachen. Der mäandrierende Verlauf des Baches Inde, der durch das Gebiet fließt, beherbergt
eine vielfältige Feuchtgebietsflora und -fauna. Dies ist auch an dem hohen Anteil der sich im
Untersuchungskorridor befindlichen nach §30 BNatschG geschützten Biotope zu erkennen. Zu
diesen gehören Sümpfe, Riede und Röhrichte (BT -5203-0019-2011), Erlen -Eschen- und
Weichholz-Auenwälder (BT5203-0016-2011), Nass- und Feuchtgrünland inkl. Brachen (BT-5203-
0023-2011), Ufergehölze (BT -5203-0015-2011) und Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen
(BT-5203-0029-2011). Zudem w ird innerhalb des Naturschutzgebietes ein Fließgewässer
gekreuzt. Es handelt sich dabei um den Oberforstbac her Bach, welcher auch von einer
geschützten Biotopfläche umgeben ist.
Im Anschluss an das Naturschutzgebiet Indetal kreuzt die Trasse die Freunder Landstraße (L220)
und erreicht erneut ein geplantes Naturschutzgebiet, d as in der Festsetzungskarte des
Landschaftsplans dargestellte Schutzgebiet Brander Wald, welche s über eine Distanz von ca.
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210 m zu queren ist. In diesem Teil findet sich auch die Archäologiefläche des alten Militärpostens
(NWP 2019/0247). Die Situation ist Abbildung 32 zu entnehmen.
Abbildung 32: Verlauf des TKS B01 im Bereich des Indetals
Im Anschluss an die Engstelle der Siedlungsstruktur von Aachen Brand in Verbindung mit den
Schutzgebieten nimmt das Trassenkorridorsegment erneut einen Verlauf über landwirtschaftlich
genutzte Fläche. Etwa 600 m der verbleibenden 1,6 km verlaufen durch das
Landschaftsschutzgebiet Aachen (nw_LSG -5102-0001). Dort wird auch das Fließgewässer
Landschaftsschutzgebiet
Naturschutzgebiet
Indetal
Gepl.
Naturschutzgebiet
Brander Wald +
Archäologiefläche
Militärposten
§30 BNatschG geschützte
Biotope
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Freunder Bach gekreuzt und die Parallellage zu den TENP-Leitungen RG045/000/000 und
RG050/000/000 aufgenommen.
Die letzten 650 m des Trassenkorridorsegmentes verl aufen in gänzlicher Parallellage zu den
angesprochenen Gasleitungen. Kurz vor dem Erreichen des Gelenkpunktes zu den Segmenten
C01 und C02 wird erneut das Fließgewässer Freunder Bach gekreuzt.
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6.5 Technische Bewertung und Variantenvergleich
Tabelle 5: Tabellarischer Variantenvergleich
In obiger Tabelle 5 werden alle fünf Varianten gegenübergestellt. Dabei wurde, wie bei der
Trassenbeschreibung auch, die Trasse selbst und nicht der Korridor betracht et. Hintergrund ist,
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dass beispielsweise die Auszählung von Kreuzungen m it Infrastrukturen und Gewässern nur
linienbezogen und nicht flächenbezogen erfolgen kann.
Nachfolgend werden die Werte aus Tabelle 5 noch einmal textlich aufgegriffen und anschließend
auf die Besonderheiten in den einzelnen Trassenkorridorsegmenten eingegangen.
6.5.1 Bewertung Variante 1 (T KS C01, C02 und A09)
Abbildung 33: Trassenverlauf Variante 1
Die Variante 1 ist mit 26,3 km die kürzeste der Trassenvarianten. Darüber hinaus wei st sie mit
insgesamt 32 Kreuzungen die geringste Anzahl auf, w enngleich sich die Varianten in der
Gesamtlänge und der Anzahl der zu kreuzenden Infrastrukturen nicht wesentlich unterscheiden.
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Der Anteil der Parallellage zu den in der Tabe lle genannten Infrastrukturelementen beträgt
91,7 %. Damit liegt sie im Vergleich zu den übrigen Varianten vorne. Die Parallellage ist d azu
lediglich über kurze Abschnitte in den Trasse nkorridorsegmenten C02 und A09 nicht gegeben.
Dies ist im Bereich der Verdichterstation Zeelink am Autobahnkreuz Aachen der Fall
(Trassenkorridorsegment C02, TK25 Blatt 03). Hier müssen die Verdichterstation und die dortigen
Bestandsleitungen umlaufen werden. Der zweite Absch nitt ohne Parallellage ist bei Weisweiler
verortet. Dort muss die Trasse den RWE -Campus im bebauten Bereich durch die nördliche
Waldfläche umlaufen und kann durch den nachfolgenden südlichen Verlauf erneut die
Parallellage zu der Bestandsleitung und Autobahn A4 aufnehmen (Trassenkorridorsegment A09,
TK25 Blatt 04).
Trassenkorridorsegment C01:
Die Trasse im Abschnitt C01 definiert sich durch ei ne gänzliche Parallellage zu de r OGE -
Bestandsleitung RG098/000/000 (Zeelink). Nach etwa 800 m befindet sich die Trasse im Bereich
des alten Militärstützpunktes Camp Gabrielle Petit. Ein e Verlegung westlich der
Bestandsleitungen würde eine Betroffenheit des Augustiner Waldes auslösen. Dieser soll, wie
bereits unter 6.4.1. beschrieben , zukünftig als Naturschutzgebiet („Beverbachtal mit
Augustinerwald und Hitfelder Bach“) gelten. Das geplante Naturschutzgebiet zeichnet sich durch
eine hohe Artenvielfalt und großes Biotopentwicklungspotenzial aus. Wesentliche Lebensräume
sind der alte Augustinerwald mit Buchen - und Eichenwäldern, reich an Alt- und Totholz, sowie
das naturnahe Gewässersystem des mäandrierenden Beverbaches, Bruch- und Sumpfwälder,
Auwälder und Feuchtgrünland mit Stillgewässern.
Eine Beeinträchtigung diverser naturschutzfachlicher Belange lässt sich d emnach bei
einer Verlegung westlich der Bestandsleitungen nicht vermeiden.
Eine Posit ionierung der Trasse östlich der Bestandsleitungen würde den Bereich des
Militärstützpunktes betreffen. Durch die Geltung als Militärstützpunkt, besonders a ls Kaserne,
sind Altlasten in diesem Bereich nicht auszuschließ en. Für den vorderen Teil steht zudem die
Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen im Vordergrund. Dazu ist die Beseitigung von
baulichen Anlagen wie Gebäude n, Verrohrungen, Kanäle n, befestigten Straßen, Wegen und
Lagerplätzen erforderlich. Für den dahinterliegende n Teil sollen die planung srechtlichen
Voraussetzungen zur Nutzung des Geländes als Photov oltaikfreiflächenanlage geschaffen
werden.
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Eine Leitungsverlegung in diesem Bereich steht dem Wiederherstellungsziel der
naturräumlichen Lebensräume entgegen. Weiterhin ist zu prüfen, inwiefern die Errichtung
von Photovoltaikanlagen im hinteren Teil dem Vorhaben entgegensteht.
Daneben verläuft die Trasse über ca. 600 m innerhalb des aufgegebenen, nun aber zur
Neufestsetzung beantragten (geplanten) Trinkwasserschutzgebiet Eicher Stollen.
Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden
und bei e iner entsprechenden Verschmutzung ein ungehinderter Zutritt von
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Bezogen auf die örtlichen
Verhältnisse kann im Einzugsgebiet nicht ausgeschlo ssen werden, dass der Kalkstein
(Fels) oberf lächennah ansteht. Aufgrund der Klüftigkeit des Fest gesteins besteht eine
sehr schnelle Verbindung zum Grundwasservorkommen. Daher wird im Rahmen des
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser
verhindern soll.
Nach knapp 4,2 km des Trassenkorridorsegmentes wird das Siedlung sgebiet des Aachener
Stadtteils Brand erreicht. Auf dem Verlauf der Trasse in diesem Bereich kommt es zu diversen
Engstellen zwischen der Autobahn A 44, der geplante n Trasse, städtischen
Naherholungsanlagen des Stadtteils und den bereits dort liegenden Bestandsleitungen, welche
nicht umgangen werden können . Zwischen Brand und Eilendorf schirmen dabei Begleitgehölze
das Siedlungsgebiet vom Gewerbegebiet ab. Das Grünland bildet hier einen wichtigen Freiraum
zwischen den Siedlungsräumen. Insgesamt hat dieser Grünlandkomplex am Ballungsrand von
Aachen insbesondere im nordöstlichen Bereich durch strukturanreichernde Maßnahmen ein
hohes Entwicklungspotenzial und eine besondere Bede utung als Biotopverbundelement und
Naherholungsgebiet.
D ie genannten Engstellen sind bei einer Leitungsführung zwangläufig zu überwinden .
Inwiefern dies möglich ist, unterliegt nachfolgenden Einzelprüfungen im
Zulassungsverfahren. Neben beschriebene n Engstellen kommt es in diesem Teil des
Trassenkorridorsegmentes auch zu einer hohen Anzahl an Kreuzungen von Straßen und
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auch Bestandsleitungen. Dies führt zu dem Erfordernis des Einsatzes technisch
aufwändiger Verfahren.
Trassenkorridorsegment C02:
Anschließend an die Kreuzung der Von-Coels-Straße (L221) nimmt die Trasse in Parallellage zu
den Bestandsleitungen den Verlauf entlang der Waldstruktur des Würselener Waldes in Stolberg
auf. Diesen hält sie für die nächsten etwa 1,2 km. Eine Betroffenheit der Waldstruktur ist in diesem
Bereich nicht zu umgehen. Geprägt von einigen Wanderwegen gilt der Würselener Wald dabei
als wichtiges Naherholungsgebiet für die umliegende Bevölkerung. Westlich des potenziellen
Trassenverlaufs finden sich die OGE-Bestandsleitungen sowie einige weitere bereits beka nnte
Fremdleitungen. Daneben liegt die Autobahn A44, sod ass das Vorhaben nur östlich der
Bestandsleitungen platziert werden kann.
Da die Trasse die Waldstruktur in diesem Trassenkor ridorsegment betrifft, kommt es zu
einem Eingriff in die Gehölzstrukturen. Das führt d azu, dass der Zweck des
Naherholungsgebietes zumindest für den Zeitraum der Errichtung und d ie Dauer der
Wiederaufforstung beeinträchtigt wird.
Unmittelbar hinter der TENP -Verdichterstation in Stolberg folgt eine Vielzahl von
Infrastrukturkreuzungen auf einer kurzen Strecke. Auf etwa 500 m werden zwei Landstraßen, die
Bestandsleitungen RG045/000/000 und RG050/000/000 u nd eine Bahnlinie gekreuzt. Die
Gasleitungen sind hier zweimal zu kreuzen.
Die bereits in der Tabelle (Ziffer 6.5.1) aufgeführ ten Kreuzungen mit technisch erhöhtem
Aufwand stehen dem grundsätzlichen Bestreben zur Vermeidung solch technisch
anspruchsvoller Kreuzungen entgegen. Eingeschränkt wird die Trassierung in dem
Bereich aufgrund des östlich an die Trasse heranragenden Brander Waldes wie auf
westlicher Seite der Waldfläche des Aachener Stadtteils Eilendorf.
Kurz vor dem Autobahnkreuz Aachen verläuft das Tras senkorridorsegment durch das
Wasserschutzgebiet Reichswald Zone III . Der potenzielle Trassenverlauf strebt dabei eine
Umgehung der Schutzgebietszone II an. Trotzdem ist eine Betroffenheit des
Wasserschutzgebietes Zone II von der Trasse nicht ausgeschlossen. Westlich des
Trassenverlaufs verlaufen bereits diverse vorhandene Versorgungsleitungen. Unmittelbar östlich
an diese Leitungen grenzt die Zone II des Wasserschutzgebietes.
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Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden
und dass bei einer entsprechenden Verschmutzung ein ungehinderter Zutritt von
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Daher wird im Rahmen des
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser
verhindern soll.
Die verbleibende Strecke des Trassenkorridorsegment es verläuft durch dem Vorhaben nicht
entgegenstehende, landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen.
Trassenkorridorsegment A09:
Unmittelbar nach Kreuzung der Aldenhovener Straße (L11) nimmt die Tr asse den Verlauf durch
die Waldfläche östlich des Kraftwerks in Weiswei ler an. Hintergrund für die Trassierung ist die
Umgehung des südlich liegenden Industriebereiches, welche r eine Trassierung durch die
baulichen Hindernisse unmöglich macht. Des Weiteren befinden sich auch diverse bestehende
Leitungen am nördlichen Teil des Gewerbe- und Industriegebietes, welche eine Trassierung in
diesem Bereich erschweren.
D as Vorhaben führt zu einer direkten Betroffenheit der sich dort befindlichen Waldstruktur.
Auswertungen der Fremdleitungserkundungen haben wiederum ergeben, dass sich
bereits Leitungen in diesem Bereich des Waldes befinden und somit das Vorhaben keine
unbelastete Waldstruktur betrifft.
Im nachfolgenden Bereich ist seitens der Gemeinde Eschweiler die Erw eiterung eines
Gewerbegebietes auf dem südlichen Teil der Ackerflächen geplant.
Die Trasse steht dem Ausbauvorhaben der Gemeinde nicht entgegen. Somit ist eine
Realisierung beider Projekte möglich.
Im letzten Teil des Trassenkorridorsegmentes wird das Werksgelände der Regionetz GmbH über
eine Strecke von ca. 200 m geradlinig gekreuzt. Dabei werden die Werksflächen des Standortes
vom potenziellen Trassenverlauf unmittelbar tangiert.
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Durch eine hohe Anzahl bereits zum Kraftwerk verlaufenden Fremd - sowie
Bestandsleitungen in Verbindung mit der Kreuzung de r vorangehenden Straße ist eine
gänzliche Umgehung des Werksgeländes nicht zu reali sieren. Insbesondere durch die
sich zwischen dem Werksgelände und der Autobahn A 4 befindliche
Hochspannungsfreileitung wird die Trassierung in diesem Bereich stark eingeschränkt, ist
aber umsetzbar.
6.5.2 Bewertung Variante 2 ( TKS A01, A02, B01, C02 und A09)
Abbildung 34: Trassenverlauf Variante 2
Die Trassenvariante 2 liegt mit einer Gesamtlänge von 2 6,9 km im Mittelfeld im
Variantenvergleich. Sie wei st zudem mit 34 Kreuzungen die zweitmeisten Kreuzung en im
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Vergleich auf. Daneben hat sie eine Parallellage von 68,1 %. Ausgelöst wird der hohe Anteil der
Parallellage durch das Trassenkorridorsegment C02, welches Teil dieser Variante ist.
Trassenkorridorsegment A01
Nach Kreuzung der Monschauer Landstraße (L233) verläuft die Trasse zwischen dem Augustiner
Wald und dem Camp Gabrielle Petit auf westlicher Seite und der Autobahn A 44 auf der östlichen
Seite. Nach offengelegtem Entwurf des Landschaftsplans soll der Augustiner Wald zukünftig als
Naturschutzgebiet („Beverbachtal mit Augustinerwald und Hitfelder Bach“ ) festgesetzt werden .
Dieses umfasst den strukturreichen Augustinerwald s owie das naturnahe Beverbachtal mit
Quellsümpfen, einschließlich des Hitfelder Baches u nd des Heidbendener Weihers. Für das
ehemalige Kasernengelände der belgischen Streitkräfte Camp Hitfeld (Gabrielle Petit) wiederum
sind verschiedene Nutzungen vorgesehen. Für den vorderen Teil steht die Wiederherstellung von
naturnahen Lebensräumen im Vordergrund. Dazu ist die Beseitigung von baulichen Anlagen wie
Gebäuden, Verrohrungen, Kanälen, befestigten Straßen, Wegen und Lagerplätzen erforderlich.
Für den dahinterliegenden Teil sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung des
Geländes als Photovoltaikfreiflächenanlage geschaff en werden. Auch ist innerhalb dieser
Flächen mit Altlasten zu rechnen.
Der Untersuchungskorridor liegt zwar innerhalb der zwei erstgenannten Flächen,
allerdings kann im Rahmen der Feintrassierung durch geeignete Trassenwahl ein Eingriff
in diese Flächen ausgeschlossen werden.
Zudem quert die potenzielle Trasse großflächige Kulturlandschaftsbereiche.
Hier wäre vor Errichtung der Leitung ein archäologischer Fachbeitrag zur Bewertung der
Flächen zu erstellen. Bauvorlaufend kann dann unter fachlicher Aufsicht eine genauere
Untersuchung erfolgen.
Des Weiteren verläuft die Trasse auf den ersten ca. 3,4 km innerhalb des aufgegebenen , nun
aber zur Neufestsetzung beantragten (geplanten) Trinkwasserschutzgebietes Eicher Stollen.
Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden
und bei e iner entsprechenden Verschmutzung ein ungehinderter Zutritt von
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Bezogen auf die örtlichen
Verhältnisse kann im Einzugsgebiet nicht ausgeschlossen werden, dass der Kalkstein
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(Fels) oberflächennah an steht. Aufgrund der Klüftigkeit des Festgesteins besteht e ine
sehr schnelle Verbindung zum Grundwasservorkommen. Daher wird im Rahmen des
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgesetzten
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser
verhindern soll.
Südlich der Ortslage Eich wird der Holzbach und sein lineares gewässerbegleitendes
Biotopverbundelement, welches zum Naturschutzgebiet Rollefbachtal führt, gekreuzt. Das
Biotopverbundelement reichert die grünlandgeprägte Agrarlandschaft an und bietet Lebensraum
für gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
Als Beeinträchtigung ist die Entnahme von Gehölzstrukturen zu nennen. Im Rahmen der
Feinplanung kann die Trasse derart gewählt werden, dass sie das Gewässer in einem
gehölzfreien Bereich kreuzt und damit kein Verlust von Lebensraum für gefährdete Tier -
und Pflanzenarten zu besorgen ist.
Trassenkorridorsegment A02
Direkt zu Beginn des Trassenkorridorsegmentes wird das naturnah geprägte und von
Ufergehölzen gesäumte Gewässer Oberforstbach gekreuzt. Die gewässerbegleitenden
Gehölzstrukturen wie auch das Gewässer sind im Entwurf des Landschaftsplans als
Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Aufgrund der linienhaften Struktur der Fläche ist eine Meidung der Querung nicht möglich.
Da die Kreuzung lediglich ca. 60 m breit ist, kann im Rahmen der Feinplanung der Eingriff
bzw. die Beeinträchtigung durch geeignete bautechnische Maßnahmen geringgehalten
oder aber vermieden werden.
Auf der Hälfte der Strecke im T rassenkorridorsegment A02 quert die Trasse die Obstwiese
Hitzbenden. Die Obstwiese liegt nordwestlich von Kornelimünster am Gut Wildenhof. Der
Obstbaumbestand ist überaltert und die Formation teilweise nur noch fragmentarisch vorhanden.
Im Rahmen der Feintrassierung kann aufgrund der fragmentarisch en Ausprägung der
Obstbaumwiese eine Entnahme auf sehr wenige Bäume begrenzt werden. Die Erhaltung
der Obstwiese als ökologisch und kulturhistorisch b edeutsames Landschaftselement ist
durch die Errichtung der Leitung nicht gefährdet.
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Trassenkorridorsegment B01
Unmittelbar hinter der Kreuzung der Straße Napoleonsberg (L233) beginnt der Verlauf der Trasse
im Naturschutzgebiet Indetal. Dieses betrifft die Trasse über eine G esamtlänge von ca. 1,6 km .
Die nächsten ca. 1,6 km der Trasse verlaufen in nördlicher Richtung durch das Naturschutzgebiet.
Über eine Distanz von ca. 140 m wird der S chutzgebietsstatus im Bereich eines
Regenrückhaltebeckens unterbrochen. Neben der Ausweisung als Naturschutzgebiet beinhaltet
der Verlauf geschützte Biotope , welche auf diesem Abschnitt betroffen sind. Eine genaue
Beschreibung des Raumes und der dort betroffenen nach §30 BNatschG geschützten Biotope ist
der Ziffer 6.4.12 zu entnehmen. Die Biotope stellen den Lebens raum für seltene und gefährdete
Pflanzen und Tierarten, insbesondere für Amphibien und Repti lien, dar. Das Schutzgebiet
zeichnet sich durch typische Merkmale grund- und stauwasserbeeinflusster Böden aus und weist
zudem ein beträchtliches Biotopentwicklungspotenzial auf.
D ie Trasse quert südöstlich von Aachen-Brand nahezu mittig auf einer Länge von ca. 1,5
km das Naturschutzgebiet Indetal. Entsprechend sind bei der Errichtung des Vorhabens
über weite Strecken die Kernzone samt wertgebender Biotope (Auenbereich der Inde,
Magergrünland) betroffen.
Im Anschluss an das Naturschutzgebiet muss die Freu nder Landstraße (L220) gekreuzt werden
und eine Lücke der Siedlungsstruktur in der Ortschaft Freund des Aachener Stadtteils Brand und
dem Militärposten genutzt werden. Dabei betrifft die Trasse auch Teile des Brander Waldes.
Die geplante Trasse betrifft in diesem Bereich zum einen die wes tlich angrenzende
Siedlungsstruktur, zum anderen wird die Fläche des Militärpostens durchschritten, welche
sowohl als archäologisch wertvolle Fläche gilt als auchAltlastenvorkommen vermuten
lässt. Eine Umgehung dieses sensiblen Bereiches ist durch die westlich angrenzende
Siedlungsstruktur wie auch durch die östlich vorhandene Waldfläche des Brander Waldes
nicht möglich. Zugleich soll der Brander Wald, genauso wie der ber eits angesprochene
Augustiner Wald, zukünftig als Naturschutzgebiet ge lten. Entsprechend weist die
potenzielle Trasse in diesem Bereich hohes Konfliktpotenzial auf.
Der weitere Verlauf des Trassenkorridorsegm entes B01 definiert sich durch die Parallellage zu
den Bestandsleitungen RG045/000/000 und RG050/000/000 und dem Verlauf über Ackerflächen.
Entsprechend gibt es auf diesem Abschnitt des Segme ntes keine Hindernisse, welche dem
Vorhaben entgegenstehen.
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Trassenkorridorsegment C02:
Anschließend an die Kreuzung der Von-Coels-Straße (L221) nimmt die Trasse in Parallellage zu
den Bestandsleitungen den Verlauf entlang der Waldstruktur des Würselener Waldes in Stolberg
auf. Diesen hält sie für die nächsten etwa 1,2 km. Eine Betroffenheit der Waldstruktur ist in diesem
Bereich nicht zu umgehen. Geprägt von einigen Wande rwegen gilt der Würselener Wald dabei
als wichtiges Naherholungsgebiet für die umliegende Bevölkerung. Westlich des potenziellen
Trassenverlaufs finden sich die OGE -Bestandsleitungen sowie einige weitere bereits bekannte
Fremdleitungen. Daneben liegt die Autobahn A44, sod ass das Vorhaben nur östlich der
Bestandsleitungen platziert werden kann.
Da die Trasse die Waldstruktur in diesem Trassenkor ridorsegment betrifft, kommt es zu
einem Eingriff in die Gehölzstrukturen. Das führt d azu, dass der Zweck des
Naherholungsgebietes zumindest für den Zeitraum der Errichtung und die Dauer der
Wiederaufforstung beeinträchtigt wird.
Unmittelbar hinter der TENP -Verdichterstation in Stolberg folgt eine Vielzahl v on
Infrastrukturkreuzungen auf einer kurzen Strecke. Auf etwa 500 m werden zwei Landstraßen, die
Bestandsleitungen RG045/000/000 und RG050/000/000 u nd eine Bahnlinie gekreuzt. D ie
Gasleitungen sind hier zweimal zu kreuzen.
Die bereits in der Tabelle (Ziffer 6.5.1) aufgeführ ten Kreuzungen mit technisch erhöhtem
Aufwand stehen dem grundsätzlichen Bestreben zur Vermeidung solch technisch
anspruchsvoller Kreuzungen entgegen. Eingeschränkt wird die Trassierung in dem
Bereich aufgrund des östlich an die Trasse heranrag enden Brander Waldes wie auf
westlicher Seite der Waldfläche des Aachener Stadtteils Eilendorf.
Kurz vor dem Autobahnkreuz Aachen verläuft das Tras senkorridorsegment durch das
Wasserschutzgebiet Reichswald Zone III. Der potenzi elle Trassenverlauf strebt dabei eine
Umgehung der Schutzgebietszone II an. Trotzdem ist eine Betroffenheit des
Wasserschutzgebietes Zone II von der Trasse nicht ausgeschlossen . Westlich des
Trassenverlaufs verlaufen bereits diverse vorhandene Versorgungsleitungen. Unmittelbar östlich
an diese Leitungen grenzt die Zone II des Wasserschutzgebietes.
Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden
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und bei einer entsprechenden Verschmutzung ein unge hinderter Zutritt von
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Daher wird im Rahmen des
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser
verhindern soll.
Die verbleibende Strecke des Trassenkorridorsegment es verläuft durch dem Vorhaben nicht
entgegenstehende, landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen.
Trassenkorridorsegment A09:
Unmittelbar nach Kreuzung der Aldenhovener Straße ( L11) nimmt die Trasse den Verlauf durch
die Waldfläche östlich des Kraftwerks in Weisweiler an. Hintergrund für die Trassierung ist die
Umgehung des südlich liegenden Industriebereiches, welcher eine Trassierung durch die
baulichen Hindernisse unmöglich macht. Des Weiteren befinden sich auch diverse bestehende
Leitungen am nördlichen Teil des Gewerbe - und Industriegebietes, welche eine Trassierung in
diesem Bereich erschweren.
Das Vorhaben führt zu einer direkten Betroffenheit der sich dort befindlichen Waldstruktur.
Auswertungen der Fremdleitungserkundungen haben wie derum ergeben, dass sich
bereits Leitungen in diesem Bereich des Waldes befinden und somit das Vorhaben keine
unbelastete Waldstruktur betrifft.
Im nachfolgenden Bereich ist seitens der Gemeinde E schweiler die Erweiterung eines
Gewerbegebietes auf dem südlichen Teil der Ackerflächen geplant.
Die Trasse steht dem Ausbauvorhaben der Gemeinde ni cht entgegen. Somit ist eine
Realisierung beider Projekte möglich.
Im letzten Teil des Trassenkorridorsegmentes wird das Werksgelände der Regionetz GmbH über
eine Strecke von ca. 200 m geradlinig gekreuzt. Dabei werden die Werksflächen des Standortes
vom potenziellen Trassenverlauf unmittelbar tangiert.
Durch eine hohe Anzahl bereits zum Kraftwerk verlau fenden Fremd - sowie
Bestandsleitungen in Verbindung mit der Kreuzung de r vorangehenden Straße ist eine
gänzliche Umgehung des Werksgeländes nicht zu reali sieren. Insbesondere durch die
sich zwischen dem Werksgelände und der Autobahn A4 befindliche
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Hochspannungsfreileitung wird die Trassierung in diesem Bereich stark eingeschränkt, ist
aber umsetzbar.
6.5.3 Bewertung Variante 3 (T KS A01, A02, A03, A08 und A09)
Abbildung 35: Trassenverlauf Variante 3
Die Variante ist 3 ist mit knapp 26,5 km die zweitkürzeste der Varianten. Sie weist insgesamt eine
Parallellage von 15 % und liegt mit 33 Gesamtkreuzungen im oberen Mittelfeld.
Variante 3 nimmt genauso wie Variante 4 und Variante 5 im Gegensatz zu den Varianten 1 und
2 keine Parallellage über weite Strecken zu vorhandenen Gasleitungen ein. Sie verläuft hingegen
weiter östlich übe die Ortslagen Stolberg, Eschweiler und Langerwehe und umläuft damit die
diversen Engstellen zwischen Infrastruktur und Naturräumen im östlichen Bereich der Stadt
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Aachen. Dabei werden fast ausschließlich unkritische landwirtscha ftliche Flächen für die
Trassierung in Anspruch genommen.
Trassenkorridorsegment A01
Nach Kreuzung der Monschauer Landstraße L233 verläuft die Trasse zwischen dem Augustiner
Wald und dem Camp Gabrielle Petit auf westlicher Seite und der Autobahn A 44 auf der östlichen
Seite. Nach offengelegtem Entwurf des Landschaftsplans soll der Augustiner Wald zukünftig als
Naturschutzgebiet („Beverbachtal mit Augustinerwald und Hitfelder Bach“) festgesetzt werden.
Dieses umfasst den strukturreichen Augustinerwald s owie das naturnahe Beverbachtal mit
Quellsümpfen, einschließlich des Hitfelder Baches u nd des Heidbendener Weihers. Für das
ehemalige Kasernengelände der belgischen Streitkräfte Camp Hitfeld (Gabrielle Petit) wiederum
sind verschiedene Nutzungen vorgesehen. Für den vorderen Teil steht die Wiederherstellung von
naturnahen Lebensräumen im Vordergrund. Dazu ist die Beseitigung von baulichen Anlagen wie
Gebäuden, Verrohrungen, Kanälen, befestigten Straßen, Wegen und Lagerplätzen erfor derlich.
Für den dahinterliegenden Teil sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung des
Geländes als Photovoltaikfreiflächenanlage geschaff en werden. Auch ist innerhalb dieser
Flächen mit Altlasten zu rechnen.
Der Untersuchungskorridor liegt zwar innerhalb der zwei erstgenannten Flächen,
allerdings kann im Rahmen der Feintrassierung durch geeignete Trassenwahl ein Eingriff
in diese Flächen ausgeschlossen werden.
Zudem quert die potenzielle Trasse großflächige Kulturlandschaftsbereiche.
Hier wäre vor Errichtung der Leitung ein archäologi scher Fachbeitrag zur Bewertung der
Flächen zu erstellen. Bauvorlaufend kann dann unter fachlicher Aufsicht eine genauere
Untersuchung erfolgen.
Des Weiteren verläuft die Trasse auf den ersten ca. 3,4 km inner halb des aufgegebenen, nun
aber zur Neufestsetzung beantragten (geplanten) Trinkwasserschutzgebietes Eicher Stollen.
Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden
und bei e iner entsprechenden Verschmutzung ein ungehinderter Zutritt von
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Bezogen auf die örtlichen
Verhältnisse kann im Einzugsgebiet nicht ausgeschlo ssen werden, dass der Kalkstein
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(Fels) oberf lächennah ansteht. Aufgrund der Klüftigkeit des Fest gesteins besteht eine
sehr schnelle Verbindung zum Grundwasservorkommen. Daher wird im Rahmen des
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser
verhindern soll.
Südlich der Ortslage Eich wird der Holzbach und sein lineares gewässerbegleitendes
Biotopverbundelement, welches zum Naturschutzgebiet Rollefbachtal führt, gekreuzt. Das
Biotopverbundelement reichert die grünlandgeprägte Agrarlandschaft an und bietet Lebensraum
für gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
Als Beeinträchtigung ist die Entnahme von Gehölzstrukturen zu nennen. Im Rahmen der
Feinplanung kann die Trasse derart gewählt werden, dass sie das Gewässer in einem
gehölzfreien Bereich kreuzt und somit kein Verlust von Lebensraum für gefährdete Tier -
und Pflanzenarten zu besorgen ist.
Trassenkorridorsegment A02
Direkt zu Beginn des Trassenkorridorsegment es wird das naturnah geprägte und von
Ufergehölzen gesäumte Gewässer Oberforstbach gekreu zt. Die gewässerbegleitenden
Gehölzstrukturen wie auch das Gewässer sind im Entw urf des Landschaftsplans als
Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Aufgrund der linienhaften Struktur der Fläche ist eine Meidung der Querung nicht möglich.
Da die Kreuzung lediglich ca. 60 m breit ist, kann im Rahmen der Feinplanung der Eingriff
bzw. die Beeinträchtigung durch geeignete bautechni sche Maßnahmen geringgeha lten
oder aber vermieden werden.
Auf der Hälfte der Strecke im T rassenkorridorsegment A02 quert die Trasse die Obstwiese
Hitzbenden. Die Obstwiese liegt nordwestlich von Ko rnelimünster am Gut Wildenhof. Der
Obstbaumbestand ist überaltert und die Formation teilweise nur noch fragmentarisch vorhanden.
Im Rahmen der Feintrassierung kann aufgrund der fra gmentarischen Ausprägung der
Obstbaumwiese eine Entnahme auf sehr wenige Bäume begrenzt werden. Die Erhaltung
der Obstwiese als ökologisch und kulturhistorisch b edeutsames Landschaftselement ist
durch die Errichtung der Leitung nicht gefährdet.
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Trassenkorridorsegment A03
Die Trasse quert in diesem Trassenabschnitt nördlich von Kornelimünster das Naturschutzgebiet
Indetal auf einer Strecke von ca. 350 m. Es erstreckt sich von der Landstraße L 233
Napoleonsberg bis kurz hinter de n Gewässerläufen von Inde und Mühlengraben. Die
Schutzausweisung dient unter anderem
a) der Erhaltung des naturnahen Bachlaufs der Inde,
b) der Erhaltung und Schaffung einer naturnahen Bachaue mit Auwäldern, Feucht - und Naß-
Wiesen, Staudenfluren und Heckengehölzen sowie
c) der Erhaltung natürlicher Überschwemmungsgebiete.
Die Trasse quert das Naturschutzgebiet auf einer überschaubaren Länge von ca. 350 m.
Eine Beeinträchtigung der unter a) und b) genannten Schutzziele kann durch Einsatz
bautechnischer Verf ahren vermieden werden. Darüber hinaus steht die Verlegun g der
Leitung dem Erhalt des Überschwemmungsgebietes (Grünland) zwischen der Landstraße
L 233 Napoleonsberg und der Kreisstraße K 13 Bilstermühler Straße nicht entgegen.
Auch während der Bauausführung kann die Funktion de r Grünlandfläche als
Überschwemmungsgebiet durch vorsorgende Maßnahmen aufrechterhalten werden.
Dem verbleibenden Verlauf innerhalb des Trassensegmentes stehen keine relevan ten
Raumwiderstände entgegen.
Trassenkorridorsegment A08
Nördlich der Ortslage Breinig quert die Trasse Fläc hen, welche im Regionalplan als
Siedlungsbereiche ausgewiesen sind (vgl. Teil B, Anlage B2, Blatt 01) . Für diesen Bereich sind
jedoch weder im Flächennutzungsplan noch in Bebauungsplänen Planungen zur Erweiterung der
Siedlungsfläche von Breinig hinterlegt.
Da die Siedlungsflächen zunächst nu r auf regionalplanerischer Ebene angezeigt sind,
entsteht kein direkter Konflikt mit der geplanten Leitung, da lediglich ein Streifen von 10 m
von der Bebauung freizuhalten ist und somit die Siedlungsplanung vernachlässigbar
beeinträchtigt wird. Der Schutzstreifen der Leitung lässt sich ggf. auch sinnvoll in die
Bauleitplanung integrieren.
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Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 97/117
Westlich der Landstraße L 12 Breiniger Berg auf Höhe des Metallverarbeitungsu nternehmens
Schwermetall und Halbzeugwerk GmbH quert die Trasse auf einer Länge von ca. 380 m die Zone
II des Wasserschutzgebietes Nachtigällchen und Mariaschacht Zone II.
Aufgrund der räumlichen Nähe des Metallverarbeitungsunternehmens zum
Wasserschutzgebiet ist eine Querung des Wasserschutzgebietes unvermeidbar. Im Falle
der Querung von Wasserschutzgebieten besteht die Ge fahr, dass durch die
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden
und bei e iner entsprechenden Verschmutzung ein ungehinderter Zutritt von
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Daher wird im Rahmen des
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser
verhindern soll. Die Regelungen der Wasserschutzgebietsverordnung Nachtigällchen und
Mariaschacht finden dabei Berücksichtigung. Dabei s ei vorweggenommen, dass eine
Verlegung der Wasserstoffleitung den Regelungen der Schutzgebietsverordnu ng
grundsätzlich nicht entgegensteht, da Wasserstoff kein wassergefä hrdender Stoff ist.
Gleichwohl gehören einzelne bauliche Maßnahmen, welche zur Errichtung der Leitu ng
erforderlich sind, zu in der Schutzzone II verbotenen Handlungen. Allerdings können diese
verbotenen Handlungen durch den Einsatz oben genannter technischer und
organisatorischer Maßnahmen vermieden werden.
Sowohl westlich wie auch nördlich der Ortslage Mausb ach liegen sich teilweise überlager nde,
FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete innerhalb des Unters uchungskorridores: z um einen das
westlich von Mausbach gleichnamige FFH - und Naturschutzgebiet „Steinbruchbereich
Bernhardshammer und Binsfeldhammer“ und zum anderen nördlich der Ortslage das FFH- und
Naturschutzgebiet „Werther Heide und Napoleonsweg“.
In beiden Fällen kann im Rahmen der Feinplanung durch eine geeignete Trassenwahl
eine direkte Inanspruchnahme der Schutzflächen sicher ausgeschlossen werden.
Mit Kreuzung der Landstraße L 11 südlich der Ortslage Scherpenseel quert d er
Untersuchungskorridor auf einer Strecke von ca. 2,8 km die Zonen II und III des
Trinkwasserschutzgebietes Hastenrather Graben.
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Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 98/117
Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden
und bei e iner entsprechenden Verschmutzung ein ungehinderter Zutritt von
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Daher wird im Rahmen des
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser
verhindern soll. In der Detailplanung ist es möglic h, die Trasse derart festzulegen, dass
eine Betroffenheit der Schutzzone II vermieden wird . Zudem finden die Regelungen der
Wasserschutzgebietsverordnung Hastenrather -Graben Berücksichtigung. Dabei sei
vorweggenommen, dass eine Verlegung der Wasserstoff leitung den Regelungen der
Schutzgebietsverordnung grundsätzlich nicht entgege nsteht, da Wasserstoff kein
wassergefährdender Stoff ist. Gleichwohl können einzelne bauliche Maßnahmen, welche
zur Errichtung der Leitung erforderlich sind, zu in der Schutzzone II I verbotenen
Handlungen gehören. Allerdings können diese verbotenen Handlungen voraussichtlich
durch den Einsatz oben genannter technischer und or ganisatorischer Maßnahmen
vermieden werden.
Östlich der Ortslage Scherpenseel kreuzt die Trasse den Omerbach. Gewässerbegleitend
werden hier das Naturschutzgebiet „Omerbach“ sowie das gleichnamige
Überschwemmungsgebiet angetroffen.
Aufgrund der linienhaften Ausprägung genannter Schu tzgebiete ist eine Umgehung der
Flächen nicht zielführend. Im Rahmen der Feinplanung wird daher in Abstimmung mit den
zuständigen Behörden ein Bauverfahren erarbeitet, w elches den geringsten Eingriff , der
technisch zumutbar ist, in die Schutzgebiete (WSG, NSG, ÜSG) verursacht.
Nach der Querung des Omerbaches werden im Untersuch ungskorridor im Kreisgebiet Düren
Grünlandflächen angetroffen, welche kleinräumig von gesetzlich geschützte n
Landschaftsbestandteilen (LB 2.4.2-5 „Gehölzbestandene Grünländer: Grünland mit
baumbestandenen Böschungen südöstlich Gut Tannenhof “) wie auch
Kompensationsmaßnahmen umgeben sind.
Im Rahmen der Feinplanung kann durch eine geeignete Trassenwahl eine
Beeinträchtigung weitestgehend vermieden werden. Der gesetzlich gesc hützte
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Landschaftsbestandteil LB 2.4.2-5 kann durch geeignete Trassenwahl vollständig
umlaufen werden. Die Eingriffe und die damit verbundenen, erforderlichen
Kompensationsmaßnahmen können durch verschiedene bauliche Sondermaßnahmen
(bspw. Einschränkung / Anpassung des Regelarbeitsstreifens) auf ein Minimum reduziert
werden.
Östlich der Ortslage Hastenrath unmittelbar nach Verlassen des Kreises Düren quert der
Untersuchungskorridor das Naturschutzgebiet Im Korkus.
Im Rahmen der Feinplanung kann durch eine geeignete Trassenwahl eine direkte
Inanspruchnahme der Flächen des Naturschutzgebietes sicher ausgeschlossen werden.
Nach Querung der Inde im Stadtgebiet von Eschweiler befi nden sich innerhalb des
Untersuchungskorridors Gewerbe- und Wohngebietsflächen.
D er Trassenverlauf orientiert sich in diesem Bereich an vorhandener Infrastruktur
(Rohrleitungen, Straßen, Gewässer) und nutzt dabei den Korridor zwischen Gewerbe -
und Wohngebietsflächen, der bereits durch weitere (Rohr)leitungsstrassen belegt ist. Im
Zuge der Feinplanung können durch Einsatz von gr abenlosen Vortriebsverfahren,
Einschränkungen vom Regelarbeitsstreifen und weiteren baulichen Maßnahmen Konflikte
mit vorgenannten Nutzungen auf ein Minimum reduziert werden.
Trassenkorridorsegment A09:
Unmittelbar nach Kreuzung der Aldenhovener Straße ( L11) nimmt die Trasse den Verlauf durch
die Waldfläche östlich des Kraftwerks in Weisweiler an. Hintergrund für die Trassierung ist die
Umgehung des südlich liegenden Industriebereiches, welcher eine Trassierung durch die
baulichen Hindernisse unmöglich macht. Des Weiteren befinden sich auch diverse bestehende
Leitungen am nördlichen Teil des Gewerbe - und Industriegebietes, welche eine Trassierung in
diesem Bereich erschweren.
Das Vorhaben führt zu einer direkten Betroffenheit der sich dort befindlichen Waldstruktur.
Auswertungen der Fremdleitungserkundungen haben wie derum ergeben, dass sich
bereits Leitungen in diesem Bereich des Waldes befinden und somit das Vorhaben keine
unbelastete Waldstruktur betrifft.
Im nachfolgenden Bereich ist seitens der Gemeinde E schweiler die Erweiterung eines
Gewerbegebietes auf dem südlichen Teil der Ackerflächen geplant.
H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 100/117
Die Trasse steht dem Ausbauvorhaben der Gemeinde ni cht entgegen. Somit ist eine
Realisierung beider Projekte möglich.
Im letzten Teil des Trassenkorridorsegmentes wird das Werksgelände der Regionetz GmbH über
eine Strecke von ca. 200 m geradlinig gekreuzt. Dabei werden die Werksflächen des Standortes
vom potenziellen Trassenverlauf unmittelbar tangiert.
Durch eine hohe Anzahl bereits zum Kraftwerk verlau fenden Fremd - sowie
Bestandsleitungen in Verbindung mit der Kreuzung de r vorangehenden Straße, ist eine
gänzliche Umgehung des Werksgeländes nicht zu reali sieren. Insbesondere durch die
sich zwischen dem Werksgelände und der Autobahn A4 befindliche
Hochspannungsfreileitung wird die Trassierung in diesem Bereich stark eingeschränkt, ist
aber umsetzbar.
6.5.4 Bewertung Variante 4 (T KS A01, A04, A05, A07, A08 und A09)
Abbildung 36: Trassenverlauf Variante 4
H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A
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Die Trassenvariante 4 ist mit 27,1 km die zweitläng ste der Va rianten im Vergleich. Durch die
höhere Länge weist sie zudem den zweitgeringsten Anteil an Parallellage, mit 14,6 %, auf. Mit 33
Gesamtkreuzungen liegt sie im oberen Mittelfeld.
Die Variante 4 ähnelt im Grundsatz den Varianten 3 und 5. Auf dem Verlauf strebt sie allerdings,
genauso wie die Variante 5, eine südliche Umgehung des Aachener Stadtteils Kornelimünster an
und umgeht somit die Betroffenheit des Naturschutzgebietes Indetal gänzlich. Trotzdem führt die
südliche Umgehung zu einer Mehrlänge und naturschut zfachlichen sowie archäologischen
Betroffenheiten, welche in vorangegangener Ziffer 6.4 ausführlich erläutert wurden.
Trassenkorridorsegment A01
Nach Kreuzung der Monschauer Landstraße (L233) verläuft die Trasse zwischen dem Augustiner
Wald und dem Camp Gabrielle Petit auf westlicher Seite und der Autobahn A 44 auf der östlichen
Seite. Nach offengelegtem Entwurf des Landschaftsplans soll der Augustiner Wald zukünftig als
Naturschutzgebiet („Beverbachtal mit Augustinerwald und Hitfelder Bach“) festgesetzt werden.
Dieses umfasst den strukturreichen Augustinerwald s owie das naturnahe Beverbachtal mit
Quellsümpfen, einschließlich des Hitfelder Baches u nd des Heidbendener Weihers. Für das
ehemalige Kasernengelände der belgischen Streitkräfte Camp Hitfeld (Gabrielle Petit) wiederum
sind verschiedene Nutzungen vorgesehen. Für den vorderen Teil steht die Wiederherstellung von
naturnahen Lebensräumen im Vordergrund. Dazu ist die Beseitigung von baulichen Anlagen wie
Gebäuden, Verrohrungen, Kanälen, befestigten Straßen, Wegen und Lagerplätzen erfor derlich.
Für den dahinterliegenden Teil sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung des
Geländes als Photovoltaikfreiflächenanlage geschaffen werden. Au ch ist innerhalb dieser
Flächen mit Altlasten zu rechnen.
Der Untersuchungskorridor liegt zwar innerhalb der zwei erstgenannten Flächen,
allerdings kann im Rahmen der Feintrassierung durch geeignete Trassenwahl ein Eingriff
in diese Flächen ausgeschlossen werden.
Zudem quert die potenzielle Trasse großflächige Kulturlandschaftsbereiche.
Hier wäre vor Errichtung der Leitung ein archäologi scher Fachbeitrag zur Bewertung der
Flächen zu erstellen. Bauvorlaufend kann dann unter fachlicher Aufsicht eine genauere
Untersuchung erfolgen.
Des Weiteren verläuft die Trasse auf den ersten ca. 3,4 km inner halb des aufgegebenen, nun
aber zur Neufestsetzung beantragten (geplanten) Trinkwasserschutzgebietes Eicher Stollen.
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Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden
und bei e iner entsprechenden Verschmutzung ein ungehinderter Zutritt von
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Bezogen auf die örtlichen
Verhältnisse kann im Einzugsgebiet nicht ausgeschlo ssen werden, dass der Kalkstein
(Fels) oberf lächennah ansteht. Aufgrund der Klüftigkeit des Fest gesteins besteht eine
sehr schnelle Verbindung zum Grundwasservorkommen. Daher wird im Rahmen des
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser
verhindern soll.
Südlich der Ortslage Eich wird der Holzbach und sein lineares gewässerbegleitendes
Biotopverbundelement, welches zum Naturschutzgebiet Rollefbachtal führt, gekreuzt. Das
Biotopverbundelement reichert die grünlandgeprägte Agrarlandschaft an und bietet Lebensraum
für gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
Als Beeinträchtigung ist die Entnahme von Gehölzstrukturen zu nennen. Im Rahmen der
Feinplanung kann die Trasse jedoch derart gewählt werden, dass sie das Gewässer in
einem gehölzfreien Bereich kreuzt und damit kein Verlust von Lebensraum für gefährdete
Tier- und Pflanzenarten zu besorgen ist.
Trassenkorridorsegment A04
Direkt zu Beginn des Trassenkorridorsegment es wird d as naturnah geprägte und von
Ufergehölzen gesäumte Gewässer Oberforstbach gekreu zt. Die gewässerbegleitenden
Gehölzstrukturen wie auch das Gewässer sind im Entw urf des Landschaftsplans als
Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Aufgrund der linienhaften Struktur der Fläche ist eine Meidung der Querung nicht möglich.
Da die Kreuzung lediglich ca. 30 m breit ist, kann im Rahmen der Feinplanung der Eingriff
bzw. die Beeinträchtigung aber durch geeignete bautechnische Maßnahmen
geringgehalten oder aber vermieden werden.
Nach etwa einem Drittel der Strecke wird die Obstwiese an der Wilburg über eine Strecke von ca.
60 m gequert.
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Im Rahmen der Feintrassierung kann aufgrund der fr agmentarischen Ausprägung der
Obstbaumwiese eine Entnahme auf sehr wenige Bäume begrenzt werden. Die
Erhaltung der Obstwiese als ökologisch und kulturhistorisch bedeutsames
Landschaftselement ist durch die Errichtung der Leitung nicht gefährdet.
Es müssen auf dem weiteren Verlauf zwei Straßen gekreuzt und eine Lücke zwischen zwei
Hoflagen ausgenutzt werden.
Diese räumliche Lücke zwischen den Hoflagen bietet für ei ne Leitungsverlegung
ausreichend Fläche, sodass diese dem Vorhaben nicht entgegenstehen.
Trassenkorridorsegment A05
Das Trassenkorridorelement hat lediglich eine Länge von knapp 1,2 km. Die Trasse verläuft
unmittelbar südlich der Ortslage Kornelimünster und folgt zunächst der Nütheimer Straße. Zum
Ende des Trassenabschnitt es werden in kurzer Abfolge das Gewässer Inde, die L andstraße
L 233 Iternberg sowie die Straße Kapellenberg gekreuzt. Die Inde und ihre Uferbereiche sind als
Überschwemmungsgebiet festgesetzt . Der Fließgewässerbereich ist als §30 BNatschG bzw.
§42 LNatschG gesetzlich geschützte s Biotop festgesetzt. In der Festsetzungskarte des
Landschaftsplans ist der Bereich als Naturschutzgebiet Iter bachtal deklariert. Auch ragt die
Bebauung hier sehr nah an eine potenzielle Trasse heran.
Die bauliche Umsetzung der Trasse im T rassenkorridorsegment A05 kann als anspruchsvoll
beschrieben werden. Die Inde verläuft hier in Tallage, während das Gelände auf der kurzen
Strecke bis zur L 233 stark ansteigt. Zudem sind aufgrund der Nähe zur Bebauung ggfls.
Einschränkungen des Regelarbeitsstreifens erforderlich. Dem wiederum stehen die Kreuzung
von Landstraße und Inde entgegen, da bei Kreuzungen von derlei Infrastrukturen grundsätzlich
Arbeitsstreifenaufweitungen erforderlich sind. Eine Realisierung der Trasse ist somit zwar
möglich, erfordert im Rahmen der Feinplanung jedoch ein detailliertes Baukonzept.
Trassenkorridorsegment A07
Zunächst kreuzt das Trassenkorridorsegment die Obstwiese Kamp und extensives Grünland. Die
Obstwiese liegt am Steilhang in Kamp an der Ecke Kapellenberg / Antoniusberg. Sie weist einen
überalterten und etwas aufgelichteten Bestand auf. Das Grünland wird extensiv bewirtschaftet.
Als Trittsteinbiotop reichert die Obstwiese den Sie dlungsrand von Kornelimünster an und bietet
Lebens- und Nahrungsraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
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Im Rahmen der Feintrassierung kann aufgrund des au fgelichteten Bestands der
Obstbaumwiese eine Entnahme auf sehr wenige Bäume begrenzt werden. Als
Beeinträchtigung ist jedoch grundsätzlich die Entnahme von Gehölzen zu nennen.
Insbesondere, da sich die Fläche in einem Gebiet mit einem bedeutenden Vorkommen
des Steinkauzes befindet. Eine Inanspruchnahme des südlich liegenden Grünlands
kann ebenfalls nicht vermieden werden.
Unmittelbar im Anschluss an die Kreuzung der Breiniger Straße (L12) befindet sich d as
Trassenkorridorsegment im Bereich des Bodendenkmals Römischer Tempelbezirk, welches vom
Verlauf gekreuzt wird. Eine genaue Beschreibung des Bereichs ist der Ziffer 6.4.7 zu entnehmen.
Hier wäre vor Errichtung der Leitung ein archäolog ischer Fachbeitrag zur Bewertung der
Flächen zu erstellen. Bauvorlaufend kann dann unter fachlicher Aufsicht eine genauere
Untersuchung erfolgen. Veränderungen, insbesondere Bodeneingriffe (z. B.
Hausanschlüsse, Leitungsgräben etc.) unterliegen hier jedoch einem präventiven Verbot
und bedürfen daher einer gesonderten Erlaubnis nach § 15 Abs. 2 DSchG NRW.
In dem Bereich des Bodendenkmals kreuzt das Trassenkorridorsegment zudem das geplant e
Naturschutzgebiet Varneum über eine Strecke von ca. 360 m. Wesentliches Merkmal und
namensgebend ist die angrenzende außerhalb des Schu tzgebietes liegende gallorömische
Ausgrabungsstätte Varnenum. Die Streuobstwiesen, He ckenfragmente sowie ein ehemaliger
Niederwald stellen weitere bedeutende Elemente dieses historischen Kulturlandschaftsteiles dar.
Diese Strukturen reichern die ansonsten eher strukturarme Umgebung an.
Eine Umgehung des geplanten Naturschutzgebietes ist aufgrund der nur hier
realisierbaren Kreuzung der Breiniger Straße (L12) nicht möglich. Zudem bietet die
Ausdehnung der Bebauung bzw. der Rohstoffgewinnung keinerlei Freiraum für andere
sinnvolle Trassierungen. Entsprechend ist davon auszugehen, dass das
Naturschutzgebiet durch die von dem Leitungsbauvorhaben betroffenen
Streuobstwiesen, Heckenfragmente sowie Gehölzstrukt uren eines ehemaligen
Niederwaldes nachteilig beeinträchtigt werden.
Trassenkorridorsegment A08
Nördlich der Ortslage Breinig quert die Trasse Fläc hen, welche im Regionalplan als
Siedlungsbereiche ausgewiesen sind (vgl. Teil B, An lage B2, Blatt 01). Für diesen Bereich sind
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jedoch weder im Flächennutzungsplan noch in Bebauungsplänen Planungen zur Erweiterung der
Siedlungsfläche von Breinig hinterlegt.
Da die Siedlungsflächen zunächst nur auf regionalpl anerischer Ebene angezeigt sind,
entsteht kein direkter Konflikt mit der geplanten Leitung, da lediglich ein Streifen von 10 m
von der Bebauung freizuhalten ist und somit die Sie dlungsplanung vernachlässig bar
beeinträchtigt wird. Der Schutzstreifen der Leitung lässt sich ggf. auch sinnvoll in die
Bauleitplanung integrieren.
Westlich der Landstraße L 12 Breiniger Berg auf Höhe des Metallverarbeitungsu nternehmens
Schwermetall und Halbzeugwerk GmbH quert die Trasse auf einer Länge von ca. 380 m die Zone
II des Wasserschutzgebietes Nachtigällchen und Mariaschacht Zone II.
Aufgrund der räumlichen Nähe des Metallverarbeitung sunternehmens zum
Wasserschutzgebiet ist eine Querung des Wasserschutzgebietes unvermeidbar. Im Falle
der Querung von Wasserschutzgebieten besteht die Ge fahr, dass durch die
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden
und bei einer entsprechenden Verschmutzung ein unge hinderter Zutritt von
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Daher wird im Rahmen des
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser
verhindern soll. Die Regelungen der Wasserschutzgebietsverordnung Nachtigällchen und
Mariaschacht finden dabei Berücksichtigung. Dabei s ei vorweggenommen, dass eine
Verlegung der Wasserstoffleitung den Regelungen der Schutzgebietsverordnu ng
grundsätzlich nicht entgegensteht, da Wasserstoff k ein wassergefährdender Stoff ist.
Gleichwohl gehören einzelne bauliche Maßnahmen, wel che zur Errichtung der Leitung
erforderlich sind, zu in der Schutzzone II verbotenen Handlungen. Allerdings können diese
verbotenen Handlungen durch den Einsatz oben genann ter technischer und
organisatorischer Maßnahmen vermieden werden.
Sowohl westlich wie auch nördlich der Ortslage Maus bach liegen sich teilweise überlagernde
FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete innerhalb des Unters uchungskorridores. Zum einen
westlich von Mausbach das gleichnamige FFH - und Naturschutzgebiet „Steinbruchbere ich
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Bernhardshammer und Binsfeldhammer“ und zum anderen nördlich der Ortslage das FFH - und
Naturschutzgebiet „Werther Heide und Napoleonsweg“.
In beiden Fällen kann im Rahmen der Feinplanung dur ch eine geeignete Trassenwahl
eine direkte Inanspruchnahme der Schutzflächen sicher ausgeschlossen werden.
Mit Kreuzung der Landstraße L 11 südlich der Ortslage Scherpenseel quert der
Untersuchungskorridor auf einer Strecke von ca. 2,8 km die Zonen II und III des
Trinkwasserschutzgebietes Hastenrather Graben.
Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden
und bei e iner entsprechenden Verschmutzung ein ungehinderter Zutritt von
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Daher wird im Rahmen des
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser
verhindern soll. In der Detailplanung ist es möglic h, die Trasse derart festzulegen, dass
eine Betroffenheit der Schutzzone II vermieden wird . Neben dem finden die Regelungen
der Wasserschutzgebietsverordnung Hastenrather -Graben Berücksichtigung. Dabei sei
vorweggenommen, dass eine Verlegung der Wasserstoff leitung den Regelungen der
Schutzgebietsverordnung grundsätzlich nicht entgege nsteht, da Wasserstoff kein
wassergefährdender Stoff ist. Gleichwohl können einzelne bauliche Maßnahmen, welche
zur Errichtung der Leitung erforderlich sind, zu in der Schutzzone III verbotenen
Handlungen gehören. Allerdings können diese verbote nen Handlungen voraussichtlich
durch den Einsatz oben genannter technischer und or ganisatorischer Maßnahmen
vermieden werden.
Östlich der Ortslage Scherpenseel kreuzt die Trasse den Omerbach. Gewässerbegleitend
werden hier das Naturschutzgebiet Omerbach sowie da s gleichnamige
Überschwemmungsgebiet angetroffen.
Aufgrund der linienhaften Ausprägung genannter Schu tzgebiete ist eine Umgehung der
Flächen nicht zielführend. Im Rahmen der Feinplanung wird daher in Abstimmung mit den
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zuständigen Behörden ein Bauverfahren erarbeitet, w elches den geringsten Eingriff, der
technisch zumutbar ist, in die Schutzgebiete (WSG, NSG, ÜSG) verursacht.
Nach der Querung des Omerbaches werden im Untersuch ungskorridor im Kreisgebiet Düren
Grünlandflächen angetroffen, welche kleinräumig von gesetzlich geschützten
Landschaftsbestandteilen (LB 2.4.2-5 „Gehölzbestandene Grünländer: Grünland mit
baumbestandenen Böschungen südöstlich Gut Tannenhof “) wie auch
Kompensationsmaßnahmen umgeben sind.
Im Rahmen der Feinplanung kann durch eine geeignete Trassenwahl eine
Beeinträchtigung weitestgehend vermieden werden. De r gesetzlich geschützte
Landschaftsbestandteil LB 2.4.2-5 kann durch geeignete Trassenwahl vollständig
umlaufen werden. Die Kompensationsmaßnahmen können durch verschiedene bauliche
Sondermaßnahmen (bspw. Einschränkung / Anpassung de s Regelarbeitsstreifens) auf
ein Minimum reduziert werden.
Östlich der Ortslage Hastenrath unmittelbar nach Ve rlassen des Kreises Düren quert der
Untersuchungskorridor das Naturschutzgebiet Im Korkus.
Im Rahmen der Feinplanung kann durch eine geeignete Trassenwahl eine direkte
Inanspruchnahme der Flächen des Naturschutzgebietes sicher ausgeschlossen werden.
Nach Querung der Inde im Stadtgebiet von Eschweiler befinden sich innerhalb des
Untersuchungskorridors Gewerbe- und Wohngebietsflächen.
Der Trassenverlauf orientiert sich in diesem Bereic h an vorhandener Infrastruktur
(Rohrleitungen, Straßen, Gewässer) und nutzt dabei den Korridor zwischen Gewerbe -
und Wohngebietsflächen, der bereits durch weitere ( Rohr)leitungsstrassen belegt ist. Im
Zuge der Feinplanung können durch Einsatz von grabe nlosen Vortriebsverfahren,
Einschränkungen vom Regelarbeitsstreifen und weiteren baulichen Maßnahmen Konflikte
mit vorgenannten Nutzungen auf ein Minimum reduziert werden.
Trassenkorridorsegment A09:
Unmittelbar nach Kreuzung der Aldenhovener Straße ( L11) nimmt die Trasse den Verlauf durch
die Waldfläche östlich des Kraftwerks in Weisweiler an. Hintergrund für die Trassierung ist die
Umgehung des südlich liegenden Industriebereiches, welcher eine Trassierung durch die
baulichen Hindernisse unmöglich macht. Des Weiteren befinden sich auch diverse bestehende
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Leitungen am nördlichen Teil des Gewerbe - und Industriegebietes, welche eine Trassierung in
diesem Bereich erschweren.
Das Vorhaben führt zu einer direkten Betroffenheit der sich dort befindlichen Waldstruktur.
Auswertungen der Fremdleitungserkundungen haben wie derum ergeben, dass sich
bereits Leitungen in diesem Bereich des Waldes befinden und somit das Vorhaben keine
unbelastete Waldstruktur betrifft.
Im nachfolgenden Bereich ist seitens der Gemeinde E schweiler die Erweiterung eines
Gewerbegebietes auf dem südlichen Teil der Ackerflächen geplant.
Die Trasse steht dem Ausbauvorhaben der Gemeinde ni cht entgegen. Somit ist eine
Realisierung beider Projekte möglich.
Im letzten Teil des Trassenkorridorsegmentes wird das Werksgelände der Regionetz GmbH über
eine Strecke von ca. 200 m geradlinig gekreuzt. Dabei werden die Werksflächen des Standortes
vom potenziellen Trassenverlauf unmittelbar tangiert.
Durch eine hohe Anzahl bereits zum Kraftwerk verlau fenden Fremd - sowie
Bestandsleitungen in Verbindung mit der Kreuzung de r vorangehenden Straße ist eine
gänzliche Umgehung des Werksgeländes nicht zu reali sieren. Insbesondere durch die
sich zwischen dem Werksgelände und der Autobahn A4 befindliche
Hochspannungsfreileitung wird die Trassierung in diesem Bereich stark eingeschränkt, ist
aber umsetzbar.
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6.5.5 Bewertung Variante 5 (T KS A01, A04, A06, A07, A08 und A09)
Abbildung 37: Trassenverlauf Variante 5
Die Variante 5 ähnelt im Grunds atz der Variante 4. Sie nutzt lediglich das
Trassenkorridorsegment A06 anstelle des Segmentes A05. Sie ist mit knapp 27,3 km die längste
Variante. Zudem beinhaltet Sie sowohl mit 14,5 % den geringsten Anteil an Parallellage als auch
mit 35 die meisten Kreuzungen der Varianten.
Auch die Variante 5 umgeht den Aachener Stadtteil K ornelimünster südlich; allerdings in einer
weitläufigeren Umgehung als Variante 4.
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Trassenkorridorsegment A01
Nach Kreuzung der Monschauer Landstraße (L233) verläuft die Trasse zwischen dem Augustiner
Wald und dem Camp Gabrielle Petit auf westlicher Seite und der Autobahn A 44 auf der östlichen
Seite. Nach offengelegtem Entwurf des Landschaftsplans soll der Augustiner Wald zukünftig als
Naturschutzgebiet („Beverbachtal mit Augustinerwald und Hitfelder Bach“) festgesetzt werden.
Dieses umfasst den strukturreichen Augustinerwald s owie das naturnahe Beverbachtal mit
Quellsümpfen, einschließlich des Hitfelder Baches u nd des Heidbendener Weihers. Für das
ehemalige Kasernengelände der belgischen Streitkräfte Camp Hitfeld (Gabrielle Petit) wiederum
sind verschiedene Nutzungen vorgesehen. Für den vorderen Teil steht die Wiederherstellung von
naturnahen Lebensräumen im Vordergrund. Dazu ist die Beseitigung von baulichen Anlagen wie
Gebäuden, Verrohrungen, Kanälen, befestigten Straßen, Wegen und Lagerplätzen erfor derlich.
Für den dahinterliegenden Teil sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung des
Geländes als Photovoltaikfreiflächenanlage geschaffen werden. Au ch ist innerhalb dieser
Flächen mit Altlasten zu rechnen.
Der Untersuchungskorridor liegt zwar innerhalb der zwei erstgenannten Flächen,
allerdings kann im Rahmen der Feintrassierung durch geeignete Trassenwahl ein Eingriff
in diese Flächen ausgeschlossen werden.
Zudem quert die potenzielle Trasse großflächige Kulturlandschaftsbereiche.
Hier wäre vor Errichtung der Leitung ein archäologi scher Fachbeitrag zur Bewertung der
Flächen zu erstellen. Bauvorlaufend kann dann unter fachlicher Aufsicht eine genauere
Untersuchung erfolgen.
Des Weiteren verläuft die Trasse auf den ersten ca. 3,4 km inner halb des aufgegebenen, nun
aber zur Neufestsetzung beantragten (geplanten) Trinkwasserschutzgebietes Eicher Stollen.
Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden
und bei e iner entsprechenden Verschmutzung ein ungehinderter Zutritt von
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Bezogen auf die örtlichen
Verhältnisse kann im Einzugsgebiet nicht ausgeschlo ssen werden, dass der Kalkstein
(Fels) oberf lächennah ansteht. Aufgrund der Klüftigkeit des Fest gesteins besteht eine
sehr schnelle Verbindung zum Grundwasservorkommen. Daher wird im Rahmen des
H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 111/117
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser
verhindern soll.
Südlich der Ortslage Eich wird der Holzbach und sein lineares gewässerbegleitendes
Biotopverbundelement, welches zum Naturschutzgebiet Rollefbachtal führt, gekreuzt. Das
Biotopverbundelement reichert die grünlandgeprägte Agrarlandschaft an und bietet Lebensraum
für gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
Als Beeinträchtigung ist die Entnahme von Gehölzstrukturen zu nennen. Im Rahmen der
Feinplanung kann die Trasse aber derart gewählt werden, dass sie das Gewässer in
einem gehölzfreien Bereich kreuzt und damit kein Verlust von Lebensraum für gefährdete
Tier- und Pflanzenarten zu besorgen ist.
Trassenkorridorsegment A04
Direkt zu Beginn des Trassenkorridorsegment es wird der naturnah geprägte und von
Ufergehölzen gesäumte Gewässer Oberforstbach gekreu zt. Die gewässerbegleitenden
Gehölzstrukturen wie auch das Gewässer sind im Entw urf des Landschaftsplans als
Naturschutzgebiet ausgewiesen.
Aufgrund der linienhaften Struktur der Fläche ist eine Meidung der Querung nicht möglich.
Da die Kreuzung lediglich ca. 30 m breit ist, kann im Rahmen der Feinplanung der Eingriff
bzw. die Beeinträchtigung aber durch geeignete bautechnische Maßnahmen
geringgehalten oder aber vermieden werden.
Nach etwa einem Drittel der Strecke wird die Obstwiese an der Wilburg über eine Strecke von ca.
60 m gequert.
Im Rahmen der Feintrassierung kann aufgrund der fr agmentarischen Ausprägung der
Obstbaumwiese eine Entnahme auf sehr wenige Bäume begrenzt werden. Die
Erhaltung der Obstwiese als ökologisch und kulturhistorisch bedeutsames
Landschaftselement ist durch die Errichtung der Leitung nicht gefährdet.
Es müssen auf dem weiteren Verlauf zwei Straßen gek reuzt und eine Lücke zwischen zwei
Hoflagen ausgenutzt werden.
H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 112/117
Diese räumliche Lücke zwischen den Hoflagen bietet für ei ne Leitungsverlegung
ausreichend Fläche, sodass diese dem Vorhaben nicht entgegenstehen.
Trassenkorridorsegment A06
Um die direkte Nähe zur Ortslage Kornelimünster zu meiden, verläuft Trassenkorridorsegment
A06 über Grünlandflächen südlich des Iterbach es. Nach Kreuzung der Landstraße Iternberg
(L 233) biegt sie in Richtung Norden ab und quert in kurzer Abfolge die Inde, den Mühlengraben
und die Landstraße (L 12) Venwegener Straße . Die Gewässerbereiche sind als
Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Der Fließgewässerbereich der Inde ist als §30 BNatschG
bzw. §42 LNatschG gesetzlich geschütztes Biotop festgesetzt. Zudem werden im Bereich der
Querung des Iterbaches (Iterbachtal) sowie zwischen dem Vennbahnweg und der Inde (Indetal
Hahn) in der Festsetzungskarte des Landschaftsplans Aachen als Naturschutzgebiet deklarierte
Flächen gequert.
Die bauliche Umsetzung der Trasse im T rassenkorridorsegment A06 kann als
anspruchsvoll beschrieben werden. Inde und Mühlengraben verlaufen hier in Tallage,
während das Gelände auf der kurzen Strecke bis zur L 12 stark ansteigt und teils bewaldet
ist. Um die Landstraße zu kreuzen , sind in der bewaldeten Fläche größere
Arbeitsraumflächen vorzuhalten, die darüber hinaus in einer Hanglage zu errichten und
damit besonders zu sichern sind. Eine Realisierung der Trasse ist grundsätzlich zwar
möglich, erfordert im Rahmen der Feinplanung jedoch ein detailliertes Baukonzept im
Bereich zwischen Inde und L 12.
Trassenkorridorsegment A07
Zunächst kreuzt das Trassenkorridorsegment die Obstwiese Kamp und extensives Grünland. Die
Obstwiese liegt am Steilhang in Kamp an der Ecke Kapellenberg / Antoniusberg. Sie weist einen
überalterten und etwas aufgelichteten Bestand auf. Das Grünland wird extensiv bewirtschaftet.
Als Trittsteinbiotop reichert die Obstwiese den Sie dlungsrand von Kornelimünster an und bietet
Lebens- und Nahrungsraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten.
Im Rahmen der Feintrassierung kann aufgrund des au fgelichteten Bestands der
Obstbaumwiese eine Entnahme auf sehr wenige Bäume begrenzt werden. Als
Beeinträchtigung ist jedoch grundsätzlich die Entnahme von Gehölzen zu nennen.
Insbesondere, da sich die Fläche in einem Gebiet mit einem bedeutenden Vorkommen
H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 113/117
des Steinkauzes befindet. Eine Inanspruchnahme des südlich liegenden Grünlands
kann ebenfalls nicht vermieden werden.
Unmittelbar im Anschluss an die Kreuzung der Breini ger Straße (L12) befindet sich das
Trassenkorridorsegment im Bereich des Bodendenkmals Römischer Tempelbezirk, welches vom
Verlauf gekreuzt wird. Eine genaue Beschreibung des Bereichs ist der Ziffer 6.4.7 zu entnehmen.
Hier wäre vor Errichtung der Leitung ein archäolog ischer Fachbeitrag zur Bewertung der
Flächen zu erstellen. Bauvorlaufend kann dann unter fachlicher Aufsicht eine genauere
Untersuchung erfolgen. Veränderungen, insbesondere Bodeneingriffe (z. B.
Hausanschlüsse, Leitungsgräben etc.) unterliegen hier jedoch einem präventiven Verbot
und bedürfen daher einer gesonderten Erlaubnis nach § 15 Abs. 2 DSchG NRW.
In dem Bereich des Bodendenkmals kreuzt das Trassen korridorsegment zudem das geplante
Naturschutzgebiet Varneum über eine Strecke von ca. 360 m. Wesentliches Merkmal und
namensgebend ist die angrenzende außerhalb des Schu tzgebietes liegende gallorömische
Ausgrabungsstätte Varnenum. Die Streuobstwiesen, Heckenfrag mente sowie ein ehemaliger
Niederwald stellen weitere bedeutende Elemente dieses historischen Kulturlandschaftsteiles dar.
Diese Strukturen reichern die ansonsten eher strukturarme Umgebung an.
Eine Umgehung des geplanten Naturschutzgebietes ist aufgrund der nur hier möglichen
Kreuzung der Breiniger Straße (L12) nicht möglich. Zudem bietet die Ausdehnung der
Bebauung bzw. der Rohstoffgewinnung keinerlei Freir aum für andere sinnvolle
Trassierungen. Entsprechend ist davon auszugehen, dass das Natur schutzgebiet durch
die von dem Leitungsbauvorhaben betroffenen Streuobstwiesen, Heckenfragmente sowie
Gehölzstrukturen eines ehemaligen Niederwaldes nachteilig beeinträchtigt werden.
Trassenkorridorsegment A08
Nördlich der Ortslage Breinig quert die Trasse Fläc hen, welche im Regionalplan als
Siedlungsbereiche ausgewiesen sind (vgl. Teil B, An lage B2, Blatt 01). Für diesen Bereich sind
jedoch weder im Flächennutzungsplan noch in Bebauungsplänen Planungen zur Erweiterung der
Siedlungsfläche von Breinig hinterlegt.
Da die Siedlungsflächen zunächst nur auf regionalpl anerischer Ebene angezeigt sind,
entsteht kein direkter Konflikt mit der geplanten Leitung, da lediglich ein Streifen von 10 m
von der Bebauung freizuhalten ist und somit die Sie dlungsplanung vernachlässig bar
H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 114/117
beeinträchtigt wird. Der Schutzstreifen der Leitung lässt sich ggf. auch sinnvoll in die
Bauleitplanung integrieren.
Westlich der Landstraße L 12 Breiniger Berg auf Höhe des Metallverarbeitungsu nternehmens
Schwermetall und Halbzeugwerk GmbH quert die Trasse auf einer Länge von ca. 380 m die Zone
II des Wasserschutzgebietes Nachtigällchen und Mariaschacht Zone II.
Aufgrund der räumlichen Nähe des Metallverarbeitung sunternehmens zum
Wasserschutzgebiet ist eine Querung des Wasserschutzgebietes unvermeidbar. Im Falle
der Querung von Wasserschutzgebieten besteht die Ge fahr, dass durch die
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden
und bei einer entsprechenden Verschmutzung ein unge hinderter Zutritt von
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Daher wird im Rahmen des
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser
verhindern soll. Die Regelungen der Wasserschutzgebietsverordnung Nachtigällchen und
Mariaschacht finden dabei Berücksichtigung. Dabei s ei vorweggenommen, dass eine
Verlegung der Wasserstoffleitung den Regelungen der Schutzgebietsverordnu ng
grundsätzlich nicht entgegensteht, da Wasserstoff k ein wassergefährdender Stoff ist.
Gleichwohl gehören einzelne bauliche Maßnahmen, wel che zur Errichtung der Leitung
erforderlich sind, zu in der Schutzzone II verbotenen Handlungen. Allerdings können diese
verbotenen Handlungen durch den Einsatz oben genann ter technischer und
organisatorischer Maßnahmen vermieden werden.
Sowohl westlich wie auch nördlich der Ortslage Maus bach liegen sich teilweise überlagernde
FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete innerhalb des Unters uchungskorridores. Zum einen
westlich von Mausbach das gleichnamige FFH - und Naturschutzgebiet „Steinbruchbere ich
Bernhardshammer und Binsfeldhammer“ und zum anderen nördlich der Ortslage das FFH - und
Naturschutzgebiet „Werther Heide und Napoleonsweg“.
In beiden Fällen kann im Rahmen der Feinplanung dur ch eine geeignete Trassenwahl
eine direkte Inanspruchnahme der Schutzflächen sicher ausgeschlossen werden.
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Mit Kreuzung der Landstraße L 11 südlich der Ortslage Scherpenseel quert der
Untersuchungskorridor auf einer Strecke von ca. 2,8 km die Zonen II und III des
Trinkwasserschutzgebiet Hastenrather Graben.
Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden
und bei e iner entsprechenden Verschmutzung ein ungehinderter Zutritt von
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Daher wird im Rahmen des
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser
verhindern soll. In der Detailplanung ist es möglic h, die Trasse derart festzulegen, dass
eine Betroffenheit der Schutzzone II vermieden wird . Zudem finden die Regelungen der
Wasserschutzgebietsverordnung Hastenrather -Graben Berücksichtigung. Dabei sei
vorweggenommen, dass eine Verlegung der Wasserstoff leitung den Regelungen der
Schutzgebietsverordnung grundsätzlich nicht entgege nsteht, da Wasserstoff kein
wassergefährdender Stoff ist. Gleichwohl können einzelne bauliche Maßnahmen, welche
zur Errichtung der Leitung erforderlich sind, zu in der Schutzzone III verbotenen
Handlungen gehören. Allerdings können diese verbote nen Handlungen voraussichtlich
durch den Einsatz oben genannter technischer und or ganisatorischer Maßnahmen
vermieden werden.
Östlich der Ortslage Scherpenseel kreuzt die Trasse den Omerbach. Gewässerbegleitend
werden hier das Naturschutzgebiet Omerbach sowie da s gleichnamige
Überschwemmungsgebiet angetroffen.
Aufgrund der linienhaften Ausprägung genannter Schu tzgebiete ist eine Umgehung der
Flächen nicht zielführend. Im Rahmen der Feinplanung wird daher in Abstimmung mit den
zuständigen Behörden ein Bauverfahren erarbeitet, w elches den geringsten Eingriff, der
technisch zumutbar ist, in die Schutzgebiete (WSG, NSG, ÜSG) verursacht.
Nach der Querung des Omerbaches werden im Untersuch ungskorridor im Kreisgebiet Düren
Grünlandflächen angetroffen, welche kleinräumig von gesetzlich geschützten
Landschaftsbestandteilen (LB 2.4.2-5 „Gehölzbestandene Grünländer: Grünland mit
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baumbestandenen Böschungen südöstlich Gut Tannenhof “) wie auch
Kompensationsmaßnahmen umgeben sind.
Im Rahmen der Feinplanung kann durch eine geeignete Trassenwahl eine
Beeinträchtigung weitestgehend vermieden werden. De r gesetzlich geschützte
Landschaftsbestandteil LB 2.4.2-5 kann durch geeignete Trassenwahl vollständig
umlaufen werden. Die Kompensationsmaßnahmen können durch verschiedene bauliche
Sondermaßnahmen (bspw. Einschränkung / Anpassung de s Regelarbeitsstreifens) auf
ein Minimum reduziert werden.
Östlich der Ortslage Hastenrath unmittelbar nach Ve rlassen des Kreises Düren quert der
Untersuchungskorridor das Naturschutzgebiet Im Korkus.
Im Rahmen der Feinplanung kann durch eine geeignete Trassenwahl eine direkte
Inanspruchnahme der Flächen des Naturschutzgebietes sicher ausgeschlossen werden.
Nach Querung der Inde im Stadtgebiet von Eschweiler befinden sich innerhalb des
Untersuchungskorridors Gewerbe- und Wohngebietsflächen.
Der Trassenverlauf orientiert sich in diesem Bereic h an vorhandener Infrastruktur
(Rohrleitungen, Straßen, Gewässer n) und nutzt dabei den Korridor zwischen Gewerbe -
und Wohngebietsflächen, der bereits durch weitere ( Rohr)leitungstrassen belegt ist. Im
Zuge der Feinplanung können durch Einsatz von grabe nlosen Vortriebsverfahren,
Einschränkungen vom Regelarbeitsstreifen und weiteren baulichen Maßnahmen Konflikte
mit vorgenannten Nutzungen auf ein Minimum reduziert werden.
Trassenkorridorsegment A09:
Unmittelbar nach Kreuzung der Aldenhovener Straße ( L11) nimmt die Trasse den Verlauf durch
die Waldfläche östlich des Kraftwerks in Weisweiler an. Hintergrund für die Trassierung ist die
Umgehung des südlich liegenden Industriebereiches, welcher eine Trassierung durch die
baulichen Hindernisse unmöglich macht. Des Weiteren befinden sich auch diverse bestehende
Leitungen am nördlichen Teil des Gewerbe - und Industriegebietes, welche eine Trassierung in
diesem Bereich erschweren.
Das Vorhaben führt zu einer direkten Betroffenheit der sich dort befindlichen Waldstruktur.
Auswertungen der Fremdleitungserkundungen haben wie derum ergeben, dass sich
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bereits Leitungen in diesem Bereich des Waldes befinden und somit das Vorhaben keine
unbelastete Waldstruktur betrifft.
Im nachfolgenden Bereich ist seitens der Gemeinde E schweiler die Erweiterung eines
Gewerbegebietes auf dem südlichen Teil der Ackerflächen geplant.
Die Trasse steht dem Ausbauvorhaben der Gemeinde ni cht entgegen. Somit ist eine
Realisierung beider Projekte möglich.
Im letzten Teil des Trassenkorridorsegmentes wird das Werksgelände der Regionetz GmbH über
eine Strecke von ca. 200 m geradlinig gekreuzt. Dabei werden die Werksflächen des Standortes
vom potenziellen Trassenverlauf unmittelbar tangiert.
Durch eine hohe Anzahl bereits zum Kraftwerk verlau fenden Fremd - sowie
Bestandsleitungen in Verbindung mit der Kreuzung de r vorangehenden Straße ist eine
gänzliche Umgehung des Werksgeländes nicht zu reali sieren. Insbesondere durch die
sich zwischen dem Werksgelände und der Autobahn A4 befindliche
Hochspannungsfreileitung wird die Trassierung in diesem Bereich stark eingeschränkt, ist
aber umsetzbar.
Sitzungsvorlage RR (Raumverträglichkeitsprüfung für die Wasserstofftransportleitung H2ercules (H2BE) von Aachen-Lichtenbusch nach Eschweiler-Weisweiler – Information des Regionalrates für den Regierungsbezirk Köln über die Einleitung des Verfahrens)
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Seite 1 von 2 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 15/2025 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Marina Feirer Telefon 0221-147-2276 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 06.05.2025 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 16.05.2025 13.1.2 zur Kenntnis TOP: Raumverträglichkeitsprüfung für die Wasserstofftransportleitung H2ercules (H2BE) von Aa- chen-Lichtenbusch nach Eschweiler-Weisweiler – Information des Regionalrates für den Regierungsbezirk Köln über die Einleitung des Verfahrens Beschlussvorschlag: Der Regionalrat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant im Regierungsbezirk Köln die Errichtung und den Betrieb einer Wasserstoffleitung zwischen Lichtenbusch bei Aachen an der belgisch- deutschen Grenze (Eynatten auf belgischer Seite) und dem RWE-Kraftwerk bei Weiswei- ler (Stadt Eschweiler). Diese ist Teil des von der Bundesnetzagentur am 22.10.2024 genehmigten Wasserstoff- Kernnetzes und dient damit dem zügigen Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland. Das Vorhaben umfasst die Verlegung der Rohrleitung und die Errichtung ei- ner GDRM-Anlage inklusive aller notwendigen technischen Einrichtungen mit einer Ge- samtlänge von voraussichtlich etwa 27 km (in Abhängigkeit von der Trassenvariante). Die geplante Trasse zwischen Lichtenbusch bei Aachen (Eynatten auf belgischer Seite) und dem RWE-Kraftwerk bei Weisweiler (Stadt Eschweiler) soll den ersten Ausbauschritt des Wasserstoffkernnetzes im Westen darstellen. Der Untersuchungsraum erstreckt sich über die Stadt Aachen, die Städteregion Aachen (Städte Stolberg, Eschweiler und Würselen) und über den Kreis Düren (Gemeinde Langerwehe). Der Verlauf der Varianten ist in An- lage 2 dargestellt. Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 29.01.2025 die Verfahrensunterlagen vorge- legt und die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben bei der Bezirksregierung Köln als zuständige Regionalplanungsbehörde beantragt. Die Verfah- rensunterlagen bestehen aus einem allgemeinen Erläuterungsbericht (siehe Anlage 1), ei- ner Raumverträglichkeitsstudie, einer überschlägigen Prüfung der Umweltauswirkungen, der Natura 2000 Verträglichkeitsuntersuchung und einer artenschutzrechtlichen Erstein- schätzung. Sitzungsvorlage RR RR 15/2025 Seite 2 von 2 Es handelt sich um ein raumbedeutsames Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung. Dem- entsprechend wird gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 32 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) und § 40 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LandesplanungsgesetzDVO – LPlG DVO) eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung sind: 1. die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raum- ordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnah- men, 2. die Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen und 3. die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Gemäß § 15 Absatz 3 ROG wurde der Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen im Zeitraum vom 26.02.2025 bis einschließlich zum 27.03.2025 Gele- genheit gegeben, zum Vorhaben Stellung zu nehmen. Die Regionalplanungsbehörde wertet derzeit die eingegangenen Stellungnahmen aus und führt einen Erörterungstermin durch. Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stel- lungnahme. Anlage(n): 1. Bericht 2. 02_H2BE_RVP_Teil_A_Anlage_1_Übersichtsplan_1_75.000
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 15/2025
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 16.05.2025
- Erstellt
- 06.05.2025 13:55