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RR 15/2025

Raumverträglichkeitsprüfung für die Wasserstofftransportleitung H2ercules (H2BE) von Aachen-Lichtenbusch nach Eschweiler-Weisweiler – Information des Regionalrates für den Regierungsbezirk Köln über die Einleitung des Verfahrens

Sitzungsvorlage RR 16.05.2025

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Nächste Beratung: Regionalrat des Regierungsbezirks Köln, Sitzung am 16.05.2025, TOP 15.1.2

Sitzungsvorlage RR (02_H2BE_RVP_Teil_A_Anlage_1_Übersichtsplan_1_75.000)

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Sitzungsvorlage RR (Bericht)

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Sitzungsvorlage RR (Raumverträglichkeitsprüfung für die Wasserstofftransportleitung H2ercules (H2BE) von Aachen-Lichtenbusch nach Eschweiler-Weisweiler – Information des Regionalrates für den Regierungsbezirk Köln über die Einleitung des Verfahrens)

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Sitzungsvorlage RR (02_H2BE_RVP_Teil_A_Anlage_1_Übersichtsplan_1_75.000)

181 Zeichen

Trassenkorridorsegment
Trassenvarianten
Trassenkorridor
gepl. Stationspunkte
Gelenkpunkte
Blattrahmen M 1:25.000
vorh. Leitungen
Verwaltungsgrenzen
Gemeinden
Landkreise
Bundesländer

Sitzungsvorlage RR (Bericht)

220696 Zeichen

H2ercules Belgien (H2BE) 
Antragsunterlage für die Raumverträglichkeitsprüfung im 
Bundesland Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Köln 
 
Teil A: Allgemeiner und technischer Teil 
–  Erläuterungsbericht –  
Version, Stand: 01, 29.01.2025 
Autor: Philipp Romboy, Mario Schmitz

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 2/117 
 
 
 
 
 
Dokument-Informationen 
 
Version Bearbeiter Art der Änderung Status Freigabe / Datum 
00 Romboy / Schmitz Erstellung freigegeben Schmitz / 13.12.2024 
01 Romboy / Schmitz Überarbeitung freigegeben Schmitz / 29.01.2025 
     
     
 
 
  
Projektinformationen 
 
Vorhabenträgerin  
 
  
Open Grid Europe GmbH 
Kallenbergstraße 5 
D-45141 Essen  
 
Dienstsitz Planung:  
Bamlerstraße 1b 
D-45141 Essen  
   
Projektleitung (PL) 
 
John Volkmar Abert 
Tel.: 0201 / 3642 - 18835 
E-Mail: john-volkmar.abert@oge.net 
   
Engineering, 
Genehmigungsplanung   
Mario Schmitz 
Tel: 0201 3642 - 18867 
E-Mail: mario.schmitz@oge.net 
   
Trassen- und 
Genehmigungsplanung   
Philipp Romboy 
Tel.: 0201 3642 - 18798 
E-Mail: philipp.romboy@oge.net 
   
Umweltbelange  
 
Wilm-Thomas Korthauer 
Tel.: 0201 3642 - 18254 
E-Mail: wilm-
thomas.korthauer@oge.net 
   
Umweltbelange  
 
Thomas Kemper 
Tel.: 0201 3642 - 18748 
E-Mail: thomas.kemper@oge.net 
   
Umweltgutachter  
 
Ingenieur- und Planungsbüro Lange 
GmbH & Co. KG 
Simon Behrendt 
Tel.: 02841 7905 - 33

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 3/117 
 
 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
Abbildungsverzeichnis .............................................................................................................. 5 
Tabellenverzeichnis ................................................................................................................... 6 
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................. 7 
1 Ausgangssituation .......................................................................................................... 8 
1.1 Gegenstand der Unterlage .......................................................................... 9 
1.2 Kurzbeschreibung des Vorhabens H2ercules-Belgien ............................... 10 
1.3 Zeitplan ...................................................................................................... 11 
1.4 Vorhabenträgerin Open Grid Europe GmbH ............................................. 11 
2 Projektbegründung ....................................................................................................... 14 
2.1 Erforderlichkeit des Leitungsbauvorhabens .............................................. 14 
2.2 Nullvariante ................................................................................................ 15 
3 Rechtliche Rahmenbedingungen und erforderliche Genehmigungsverfahren ...... 16 
3.1 Raumverträglichkeitsprüfung ..................................................................... 16 
3.2 Planfeststellungsverfahren ........................................................................ 16 
3.3 Privatrechtliche Zustimmungen und Regelungen ...................................... 17 
4 Technische Rahmenbedingungen ............................................................................... 18 
4.1 Sicherheit der Leitung und rechtliche Grundlagen .................................... 18 
4.1.1 Sicherheitsanforderungen für Planung, Bau und Betrieb .......................... 18 
4.1.2 Planung und Bau neuer Leitungen ............................................................ 18 
4.1.3 Leitungen im Betrieb .................................................................................. 19 
4.2 Gashochdruckleitungsverordnung im Überblick ........................................ 20 
4.3 DVGW-Regelwerk und mitgeltende technische Regeln im Überblick ....... 21 
4.3.1 Konstruktion und Errichtung ...................................................................... 21 
4.3.2 Korrosionsschutz ....................................................................................... 22 
4.3.3 Dokumentation .......................................................................................... 23 
4.3.4 Betriebliche Überwachung ......................................................................... 23 
4.4 Zusammenfassung .................................................................................... 25 
5 Technische Angaben zum Vorhaben .......................................................................... 27 
5.1 Flächenbedarf ............................................................................................ 28 
5.1.1 Schutzstreifen ............................................................................................ 28 
5.1.2 Arbeitsstreifen zum Bau ............................................................................ 29 
5.2 Technische Einrichtungen ......................................................................... 32

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 4/117 
 
 
 
 
 
5.2.1 Streckenabsperrstationen (vgl. Ziffer 4.3.1 Überschrift 
„Streckenarmaturen“) ................................................................................ 32 
5.2.2 Leitungsschutzanlagen .............................................................................. 35 
5.2.3 Markierung ................................................................................................. 36 
5.3 Grundsätzliches zu Emissionen ................................................................ 37 
5.4 Ablauf der Bauarbeiten .............................................................................. 38 
6 Trassenentwicklung der H2ercules-Belgien-Leitung ................................................. 49 
6.1 Festlegung des Untersuchungsraums ....................................................... 49 
6.2 Trassierungskriterien ................................................................................. 50 
6.3 Ermittlung und Festlegung sinnvoller Trassenkorridore ............................ 52 
6.4 Trassenbeschreibung ................................................................................ 58 
6.4.1 TKS A01 (TK25 Blatt 01) ........................................................................... 60 
6.4.2 TKS A02 (TK25 Blatt 01) ........................................................................... 61 
6.4.3 TKS A03 (TK25 Blatt 01) ........................................................................... 62 
6.4.4 TKS A04 (TK 25 Blatt 01) .......................................................................... 63 
6.4.5 TKS A05 (TK 25 Blatt 01) .......................................................................... 64 
6.4.6 TKS A06 (TK 25 Blatt 01) .......................................................................... 64 
6.4.7 TKS A07 (TK 25 Blatt 01) .......................................................................... 65 
6.4.8 TKS A08 (TK 25 Blatt 01, 02, 04) .............................................................. 67 
6.4.9 TKS A09 (TK 25 Blatt 04) .......................................................................... 71 
6.4.10 TKS C01 (TK 25 Blatt 01) .......................................................................... 71 
6.4.11 TKS C02 (TK 25 Blatt 01, 03, 04) .............................................................. 74 
6.4.12 TKS B01 (TK 25 Blatt 01) .......................................................................... 78 
6.5 Technische Bewertung und Variantenvergleich ........................................ 81 
6.5.1 Bewertung Variante 1 (TKS C01, C02 und A09) ....................................... 82 
6.5.2 Bewertung Variante 2 (TKS A01, A02, B01, C02 und A09) ...................... 87 
6.5.3 Bewertung Variante 3 (TKS A01, A02, A03, A08 und A09) ....................... 93 
6.5.4 Bewertung Variante 4 (TKS A01, A04, A05, A07, A08 und A09) ............ 100 
6.5.5 Bewertung Variante 5 (TKS A01, A04, A06, A07, A08 und A09) ............ 109 
Anlage 1: Übersichtsplan (M 1 : 75.000) 
Anlage 2: Übersichtspläne (M 1 : 25.000), Blatt 1 - 4

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Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
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Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: genehmigtes Wasserstoff-Kernnetz ........................................................................ 8 
Abbildung 2: Untersuchungsraum .............................................................................................. 11 
Abbildung 3: Arbeitsstreifen bei Leitungsverlegung mit Durchmesser DN 1000 auf  
freier Feldflur ................................................................................................................... 29 
Abbildung 4: Arbeitsstreifen bei Leitungsverlegung mit Durchmesser DN 1000  
in sensiblen Gebieten (Bsp. Wald) ................................................................................. 30 
Abbildung 5: Arbeitsstreifen in freier Feldlage ............................................................................ 31 
Abbildung 6: Arbeitsstreifen im Wald ......................................................................................... 32 
Abbildung 7: Eingezäunte Streckenabsperrstation .................................................................... 33 
Abbildung 8: beispielhafte Darstellung einer GDRM-Anlage ...................................................... 35 
Abbildung 9: Schilderpfahl an Parzellenrand ............................................................................. 36 
Abbildung 10: Abschieben und Lagern des Oberbodens ........................................................... 39 
Abbildung 11: Rohrausfuhr im Arbeitsstreifen (Bsp.: Rohr in DN 1.000) ................................... 40 
Abbildung 12: Aushub des Rohrgrabens .................................................................................... 42 
Abbildung 13: Absenken des Rohrstranges (Bsp.: Rohr in DN 1.000) ....................................... 44 
Abbildung 14: Verfüllen des Rohrgrabens .................................................................................. 45 
Abbildung 15: Rekultivierung des Arbeitsstreifens ..................................................................... 48 
Abbildung 16: Untersuchungsraum ............................................................................................ 50 
Abbildung 17: Raumwiderstände mit hohem Konfliktpotenzial .................................................. 53 
Abbildung 18: bestehende Infrastruktur ..................................................................................... 54 
Abbildung 19: Darstellung kombinierte Raumwiderstände ......................................................... 57 
Abbildung 20: Trassenvarianten mit Raumwiderständen ........................................................... 58 
Abbildung 21: Trassenübersicht ................................................................................................. 59 
Abbildung 22: TKS A01 im Bereich des Augustiner Waldes ...................................................... 60 
Abbildung 23: Darstellung des geplanten Wasserschutzgebietes Eicher Stollen ...................... 61 
Abbildung 24: Landschaftsplan im Bereich des festgesetzen Naturschutzgebietes Indetal ...... 63 
Abbildung 25: Verlauf des Trassenkorridorsegmentes A05 und A06 ......................................... 65 
Abbildung 26: Verlauf des TKS A07 ........................................................................................... 66 
Abbildung 27: TKS A08 westlich des Stolberger Stadtteils Mausbach ...................................... 68 
Abbildung 28: TKS A08 im Bereich Langerwehe ....................................................................... 70 
Abbildung 29: Verlauf des TKS C01 im Bereich des Startpunktes und Augustiner Waldes ...... 73 
Abbildung 30: Verlauf des TKS C02 südöstlich von Aachen Eilendorf ...................................... 75 
Abbildung 31: TKS C02 im Bereich Stolberg ............................................................................. 76 
Abbildung 32: Verlauf des TKS B01 im Bereich des Indetals .................................................... 79 
Abbildung 33: Trassenverlauf Variante 1 ................................................................................... 82 
Abbildung 34: Trassenverlauf Variante 2 ................................................................................... 87 
Abbildung 35: Trassenverlauf Variante 3 ................................................................................... 93 
Abbildung 36: Trassenverlauf Variante 4 ................................................................................. 100 
Abbildung 37: Trassenverlauf Variante 5 ................................................................................. 109

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Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
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Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Gliederung der Gesamtunterlage .............................................................................. 10 
Tabelle 2: Betroffene Gebietskörperschaften ............................................................................. 10 
Tabelle 3: Zeitplan ...................................................................................................................... 11 
Tabelle 4:  Kenndaten zum Leitungsbauprojekt H2ercules Belgien ........................................... 27 
Tabelle 5: Tabellarischer Variantenvergleich ............................................................................. 81

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Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 7/117 
 
 
 
 
 
Abkürzungsverzeichnis 
BNatschG Bundesnaturschutzgesetz 
BNetzA 
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, 
Post und Eisenbahnen  
BVerwG Bundesverwaltungsgericht 
DIN EN Internationale Norm (Deutsches Institut für Normung)  
DN Diameter Nominal (Nenndurchmesser)  
DP Design Pressure (Auslegungsdrucker)  
DSchG Denkmalschutzgesetz 
DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches  
EEG NRW 
Gesetz über Enteignung und Entschädigung für das Land 
Nordrhein-Westfalen 
EnWG Energiewirtschaftsgesetz  
GasHDrLtgV Gashochdruckleitungsverordnung  
KKS Kathodischer Korrosionsschutz  
LAGA Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall  
NRW Nordrhein-Westfalen  
OGE Open Grid Europe GmbH  
PFV Planfeststellungsverfahren  
ROG Raumordnungsgesetz 
RVP Raumverträglichkeitsprüfung  
TENP Trans-Europa-Naturgas-Pipeline 
TKS Trassenkorridorsegment(e) 
UVP Umweltverträglichkeitsprüfung  
UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung  
VdTÜV Verband der Technischen Überwachungs-Vereine  
VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz 
WHG Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

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Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 8/117 
 
 
 
 
 
1 Ausgangssituation 
Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant im Regierungs bezirk Köln die Errichtung und den 
Betrieb einer Wasserstoffleitung zwischen Lichtenbu sch bei Aachen an der belgisch -deutschen 
Grenze (Eynatten auf belgischer Seite) und dem RWE -Kraftwerk bei Weisweiler (S tadt 
Eschweiler). Diese wird Teil des gegenwärtig genehm igten W asserstoff-Kernnetzes sein und 
damit dem zügigen Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland dienen. Das H2ercules-
Belgien-Projekt hat das grundsätzliche Ziel, die Standorte der H2-Erzeugung und der H2-Importe 
mit H 2-Verbrauchsclustern im Westen und Süden Deutschlands  mittels Rohrleitungen zu 
verbinden. 
Das geplante Wasserstoff -Kernnetz (s. Abbildung 1) ist die Basis zum Aufbau einer zukunfts -
sicheren Wasserstoffversorgung in Deutschland. Als Ankerstruktur zentraler 
Verbindungsleitungen bindet es deutschlandweit zentrale Wasserstoff-Standorte, beispielsweise 
große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Im portkorridore an und ist Ausgangspunkt für 
einen flächendeckenden Netzausbau.  
 
Abbildung 1: genehmigtes Wasserstoff-Kernnetz 1 
 
1 
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Wasserstoff/Kernnetz/s
tart.html

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Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 9/117 
 
 
 
 
 
Die Umsetzung des H2ercules erfolgt dabei in drei Schritten:  
1) Mit dem ersten Projektschritt, der Planung zur Erri chtung eines Netzes zwischen 
Lingen, Marl und Duisburg (GET H2), wurde bereits Ende 2020 begonnen.  
2) Im zweiten Schritt soll eine direkte Verbindung von  heimischer Produktion und 
Importpunkten zur Versorgung im Ruhrgebiet, Rheinis chen Revier und dem Kölner 
Raum aus und/oder bis nach Belgien (H2ercules Belgien) erfolgen. Dazu wird im ersten 
Schritt der hier gegenständliche Abschnitt von Lich tenbusch bis nach Weisweiler 
realisiert. 
3) Schritt 3 sieht schließlich die Erschließung des süddeutschen Raumes sowie die 
Anbindung wichtiger Verbrauchszentren in Frankfurt,  Ludwigshafen, Karlsruhe, 
Nürnberg und Ingolstadt (DRC) vor. 
1.1 Gegenstand der Unterlage 
Im vorliegenden allgemeinen und technischen Erläuterungsbericht (Teil A der Unterlage) werden 
neben der energiewirtschaftlichen Begründung (vgl. Ziffer 2) der rechtliche Rahmen (vgl. Kapitel 
3), die technischen Rahmenbedingungen (vgl. Ziffer 4), die konkreten Angaben zum Vorhaben 
wie der Ablauf der Bauarbeiten (vgl. Ziffer 5) erläutert. Darüber hinaus wird in Ziffer 6 beschrieben, 
welche Kriterien der Trassenplanung zugrunde liegen  und welche Varianten entwickelt worden 
sind. Die Beschreibung der Betroffenheit nach Schut zgütern befindet sich i n den ökologischen 
Teilen C, D und E der Antragsunterlage, welche von den Fachgutachtern des Ingenieur - und 
Planungsbüros Lange neben der Raumwiderstandsanalyse im Teil B erstellt wurden. Als Anlage 
zum Erläuterungsbericht wird der Trassenverlauf auf Basis der topografischen Karte im Maßstab 
1:75.000 und detaillierter im Maßstab 1:25.000 dargestellt.

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Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 10/117 
 
 
 
 
 
Tabelle 1: Gliederung der Gesamtunterlage 
Teil A Allgemeiner und technischer Teil 
Teil B Raumwiderstandsanalyse 
Teil C Überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen 
Teil D Natura 2000-Verträglichkeitsstudie (1.Stufe) 
Teil E Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung 
1.2 Kurzbeschreibung des Vorhabens H 2ercules-Belgien 
Die Maßnahme „H2ercules-Belgien“ umfasst die Verlegung der Rohrleitung und die Erric htung 
einer GDRM-Anlage inklusive aller notwendigen technischen Einrichtung en mit einer 
Gesamtlänge von voraussichtlich knapp 30 km (in Abhängigkeit von der Trassenvariante) . Die 
geplante Trasse  zwischen Lichtenbusch bei Aachen  und dem RWE -Kraftwerk bei Weisweiler 
(Stadt Eschweiler)  soll den ersten Ausbauschritt des Wasserstoffkernnetztes  im Westen und 
somit die Anbindung in Richtung Köln darstellen. Der Untersuchungsraum erstreckt sich über die 
Städteregion Aachen und über den Kreis Düren. Folgende Städte bzw. Gemeinden befinden sich 
in dem Untersuchungsraum: 
Tabelle 2: Betroffene Gebietskörperschaften 
Regierungsbezirk Kreis Stadt / Gemeinde 
Köln 
Städteregion Aachen 
Aachen 
Stolberg 
Eschweiler 
Würselen 
Kreis Düren Langerwehe 
 
Der für eine Trassierung in Frage kommende Untersuchungsraum kann der folgenden Abbildung 
2 entnommen werden:

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Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 11/117 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 2: Untersuchungsraum 
1.3 Zeitplan 
Die H 2ercules-Belgien-Leitung soll Ende 20 28 in Bet rieb genommen werden. Zur Sicherung 
dieses Termins ist folgender Zeitplan vorgegeben: 
Tabelle 3: Zeitplan 
Raumordnungsverfahren 1. Quartal 2025 – 2. Quartal 2025 
Planfeststellungsverfahren 2. Quartal 2026 – 1. Quartal 2027 
Bauzeit  2027/2028 
Inbetriebnahme Dezember 2028 
 
1.4 Vorhabenträgerin Open Grid Europe GmbH 
Die Open Grid Europe GmbH mit Sitz in Essen ist Deutschlands führendes Unternehmen für 
Ferngasleitungsnetze. Mit einem hochmodernen, effizienten Leitungsnetz und umfassenden 
Service-Leistungen, gestützt auf die Kompetenz erfahrener M itarbeiter, bietet die Open Grid

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Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 12/117 
 
 
 
 
 
Europe GmbH ihren Kunden innovative und zukunftsori entierte Transportlösungen rund um die 
Themen „Erdgas“, „Wasserstoff“ und „CO2“. 
Basierend auf der Erfahrung aus ca. 8 5 Jahren Erdgasgeschäft betreibt die Open Grid Europe  
GmbH ein Versorgungssystem, welches mit rund 12.000  km das größte Fernleitungsnetz in 
Deutschland darstellt und von der Länge mit dem Aut obahnnetz Deutschlands vergleichbar ist. 
Das System leistet eine stets sichere und bedarfsge rechte Versorgung mit Erdgas und ist 
zentraler Bestandteil des europäischen Erdgasverbun dsystems. Zum Fernleitungsnetz gehören 
27 Verdichterstationen mit einer Gesamtleistung von  etwa 1.000 Megawatt. Das Netz ist gut 
ausgebaut, wird kontinuierlich weiterentwickelt und stellt somit  eine Infrastruktur dar, die auf die 
Anforderungen der Kunden zugeschnitten ist und ihne n eine optimale Transport - und 
Versorgungssicherheit garantiert.  
Die Geschäftstätigkeit der Open Grid Europe GmbH un terliegt der Regulierung durch die 
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommun ikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA ). 
Seit 2005 überwacht die BNetzA als eine ihrer zentralen Aufgaben die Einhaltung des 
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und seiner Verordnungen. Durch das EnWG besteht für 
Betreiber von Energieversorgungsnetzen die rechtlic he Verpflichtung, die Leitungsnetze bei 
technischer und wirtschaftlicher Zumutbarkeit auszu bauen, um Transportbegehren in 
ausreichendem Maße zu bedienen.  
Die folgenden Auszüge des Energiewirtschaftsgesetze s geben die gesetzliche Grundlage der 
Verpflichtungen wieder:  
§ 11 (1) EnWG  (Auszug): „Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind verp flichtet, ein 
sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energi eversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu 
betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimier en, zu verstärken und auszubauen, soweit 
es wirtschaftlich zumutbar ist.“  
§ 15 (3) EnWG: „Betreiber von Fernleitungsnetzen ha ben dauerhaft die Fähigkeit ihrer Netze 
sicherzustellen, die Nachfrage nach Transportdienst leistungen für Gas zu befriedigen und 
insbesondere durch entsprechende Transportkapazität  und Zuverlässigkeit der Netze zur 
Versorgungssicherheit beizutragen.“ 
§ 15a EnWG: „Netzentwicklungsplan Gas und Wassersto ff“. „Alle zwei Jahre, erstmals im Jahr 
2025, haben die Betreiber von Fernleitungsnetzen un d die regulierten Betreiber von 
Wasserstofftransportnetzen einen nationalen Netzent wicklungsplan für das Fernleitungs - und

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Wasserstofftransportnetz (Netzentwicklungsplan Gas und Wasserstoff) zu erstellen. “ 
(§ 15 a Abs. 1 EnWG)

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Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 14/117 
 
 
 
 
 
2 Projektbegründung 
2.1 Erforderlichkeit des Leitungsbauvorhabens 
Jeder Fachplanung wohnt das Erfordernis der Planrechtfertigung inne. Dieses ist erfüllt, wenn für 
das beabsichtigte Vorhaben gemessen an den Zielsetzungen des jeweiligen 
Fachplanungsgesetzes ein Bedarf besteht, die geplan te Maßnahme unter diesem Blickwinkel 
also erforderlich ist. Ist ein Vorhaben von einer g esetzlichen Bedarfsfeststellung erfasst, ergibt 
sich die Planrechtfertigung unmittelbar hieraus (BVerwG, Urt. v. 26.10.2005, 9 A 33/04, Juris Rn. 
22). Letzteres ist hinsichtlich des H 2ercules Belgien als Bestandteil des von der 
Bundesnetzagentur genehmigten Wasserstoff-Kernnetzes der Fall: 
Das Wasserstoff-Kernnetz bildet das Grundgerüst, um deutschlandweit wesentliche Wasserstoff-
Standorte, insbesondere Elektrolyseure, Importtermi nals und -pipelines, große 
Verbrauchsstandorte, Industriezentren, Kraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen 
sowie große unterirdische Speicher, bis zum Jahr 20 32 miteinander zu verbinden und 
überregionalen Wasserstofftransport zu ermöglichen.  Das Kernnetz umfasst die 
Wasserstoffleitungen, die sukzessive im Zeitraum vo n 2025 bis 2032 in Betrieb genommen 
werden sollen. Damit bildet das Wasserstoff -Kernnetz eine zentrale Zukunftsinfrastruktur, ohne 
die eine weitere Dekarbonisierung der Energieversor gung sowie energieintensiver 
Industriezweige nicht gelingen kann. Die schnelle und effiziente Realisierung des Kernnetzes ist 
eine Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft 
Der Bundesgesetzgeber hat mit § 28q EnWG die Rechts grundlage zur Ermöglichung einer 
zeitnahen Schaffung dieses Wasserstoff -Kernnetzes für den zügigen Hochlauf des 
Wasserstoffmarktes in der Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Die Einreichung des finalen 
gemeinsamen Antrags der Fernleitungsnetzbetreiber f ür die Errichtung eines Wasserstoff -
Kernnetz gegenüber der Bundesnetzagentur ist – nach Verlängerung der Antragsfrist gem. § 28q 
Abs. 2 S. 2 EnWG – am 22.07.2024 erfolgt. Der Antrag wurde von der Bun desnetzagentur am 
22.10.2024 gem. § 28q Abs. 8 S. 1 EnWG mit Änderung en genehmigt. Die von der 
Bundesnetzagentur ( BNetzA) bestätigten Projekte sind – sofern in einem zukünftigen 
Netzentwicklungsplan nicht etwas anderes festgestel lt wird und sie bis 2030 in Betrieb 
genommen werden – energiewirtschaftlich notwendig und vordringlich un d liegen im 
überragenden öffentlichen Interesse (§ 28q Abs. 8 S . 5 EnWG). Außerdem besteht eine

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 15/117 
 
 
 
 
 
gesetzliche Verpflichtung der im Antrag genannten Fernleitungsnetzbetreiber zur Umsetzung der 
Projekte (§ 28q Abs. 7 S. 5 EnWG).  
Das Neubauvorhaben „H2ercules Belgien“, hier im Abschnitt Lichtenbusch – Weisweiler mit der 
Antrags-ID KLN041-01a, wurde mit der Entscheidung der Bundesnetzagent ur vom 22.10.2024 
wie beantragt als Bestandteil des Wasserstoff -Kernnetzes genehmigt. Die Inbetriebnahme ist 
ausweislich des Genehmigungsbescheides für Dezember  2028 vorgesehen. Die 
energiewirtschaftliche Notwendigkeit des Vorhabens ist somit gesetzlich festgestellt. 
2.2 Nullvariante 
Alternativen zur Errichtung der Wasserstoffleitung „H2ercules Belgien “ von Lichtenbusch nach 
Weisweiler ergeben sich nicht. Wie dargestellt, besteht eine gesetzliche Verpflichtung nach § 28q 
Abs. 7 S. 5 EnWG zur Umsetzung der im durch die Bun desnetzagentur genehmigten Antrag 
aufgeführten Vorhaben.

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 16/117 
 
 
 
 
 
3 Rechtliche Rahmenbedingungen und erforderliche Genehmigungsverfahren 
3.1 Raumverträglichkeitsprüfung 
Für die Errichtung von Gasleitungen mit einem Durch messer von mehr als 300  mm soll gemäß 
§ 15 Abs. 1 Satz 1  Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit §  1 Nr. 14 
Raumordnungsverordnung und § 40 Abs. 1 Nr. 2 lit. A, der Verordnung zur Durchführung des 
Landesplanungsgesetzes NRW, eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, wenn 
sie im Einzelfall raumbedeutsam sind und überörtliche Bedeutung haben. 
Durch die Raumverträglichkeitsprüfung wird insbesondere festgestellt,  
• ob raumbedeutsame Planungen oder Maßnahmen mit den Erfordernissen der 
Raumordnung übereinstimmen und 
• wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter de n Gesichtspunkten der 
Raumordnung aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können. 
Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung ist zudem gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ROG  
eine überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhaben s auf die Schutzgüter nach § 2 
Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkei tsprüfung (UVPG) unter Berücksichtigung 
der Kriterien nach Anlage 3 UVPG  durchzuführen.  Auf Grundlage dieser von der 
Vorhabenträgerin vorgebrachten Unterlagen wird die Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. 
Es schließt in Nordrhein-Westfalen mit der gutachterlichen Stellungnahme ab. 
Im August 2023 wurde das Vorhaben (für sowohl aus raumordnerischer  Sicht und als auch im 
Vorblick auf das spätere Planfeststellungsverfahren  ( PFV) de r betroffenen Höheren 
Landesplanungsbehörde, der Bezirksregierung in Köln, vorgestellt.  
Die Raumbedeutsamkeit und somit die Notwendigkeit z ur Durchführung ein er 
Raumverträglichkeitsprüfung wurde im Rahmen einer durch die Bezirksregierung Kö ln 
durchgeführten Beteiligung festgestellt.  
3.2 Planfeststellungsverfahren 
Gemäß §  43l Abs. 2 Satz 1  Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bedarf die Errichtu ng von 
Wasserstoffleitungen von mehr als 300  mm Durchmesser eines vorherigen 
Planfeststellungsverfahrens. Demnach ist auch für die Planung der H2ercules-Belgien-Leitung mit 
einer Nennweite von DN 1000 (ca. 1,0 m) ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen.

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Die Planfeststellung konzentriert  gem. § 43c EnWG, § 75 VwVfG  alle nach anderen 
Rechtsvorschriften notwendigen öffentlich -rechtlichen Genehmigungen, Erlaubnisse und 
Zustimmungen. Durch sie werden alle öffentlich -rechtlichen Beziehungen zwischen dem 
Antragsteller und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt. Ausgenommen sind 
einzig die wasserrechtlichen Erlaubnisse nach dem Wasserhaushaltsgesetz, welche jedoch in 
Zuständigkeitskonzentration gem. § 19 Abs. 1 WHG vo n der zuständigen 
Planfeststellungsbehörde erteilt werden und regelmä ßig mit der Planfeststellung in einem 
Beschluss ergehen. Darüber hinaus wird im Planfeststellungsbeschluss gemäß § 45 EnWG über 
die Zulässigkeit der Enteignung entschieden. 
3.3 Privatrechtliche Zustimmungen und Regelungen 
Zivilrechtliche Regelungen sind nicht Gegenstand de s Planfeststellungsverfahrens, es soll an 
dieser Stelle jedoch kurz auf Folgendes hingewiesen werden: 
• Mit den Betreibern von Infrastruktureinrichtungen ( z. B. Straßen, Bahnanlagen, 
Wasserstraßen) sollen separate Kreuzungsvereinbarun gen geschlossen sowie die 
damit verbundenen technischen Einzelheiten abgestimmt und festgelegt werden. 
• Mit Betreibern von Fremdleitungen sollen hinsichtli ch der Durchführung von 
Leitungskreuzungen bzw. Parallelverlegungen die tec hnischen Einzelheiten 
festgelegt werden. Erforderlichenfalls werden hierü ber zivilrechtliche 
Vereinbarungen getroffen. 
• Für die durch den temporären Arbeitsstreifen der Wa sserstoffleitung betroffenen 
Flächen sollen Bauerlaubnisse eingeholt werden. Die  Bauerlaubnis regelt alle 
zivilrechtlichen Fragen der zeitweiligen Inanspruch nahme und der 
Wiederherstellung der Nutzflächen sowie die Entschä digung der Flur - und 
Folgeschäden. 
Die zivilrechtliche Sicherung der Wasserstoffleitung erfolgt für den Bereich des Schutzstreifens 
der Leitung durch die Eintragung einer beschränkten persönliche n Dienstbarkeit in das 
Grundbuch. Hierzu sollen mit den Eigentümern der durch die Leitung betroffen en Grundstücke 
zivilrechtliche Verträge abgeschlossen  werden. Sofern solche zivilrechtlichen Verträge nicht 
zustande kommen, wird die planfestgestellte Leitung strasse (vgl. Ziffer  3.2) durch ein 
Eigentumsbeschränkungsverfahren nach dem Landesente ignungs- und -entschädigungsgesetz 
NRW (EEG NRW) dinglich gesichert.

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4 Technische Rahmenbedingungen 
4.1 Sicherheit der Leitung und rechtliche Gr undlagen 
4.1.1 Sicherheitsanforderungen für Planung, Bau und Betr ieb 
Leitungen für den Transport von Wasserstoff oder vo n Gemischen aus Wasserstoff und Erdgas 
müssen fast identische Anforderungen erfüllen wie die Leitungen des etablierten Transportnetzes 
für Erdgas sowie wenige zusätzliche spezifische Anforderungen . Nach § 113c Abs. 1 EnWG ist 
für Wasserstoffleitungen, die für einen maximal zul ässigen Betriebsdruck von mehr als 16 bar 
ausgelegt sind, die Gashochdruckleitungsverordnung entsprechend anzuwenden. Ferner ist 
gemäß § 113c Abs. 2 EnWG bis zum Erlass von technis chen Regeln für Wasserstoffanlagen § 
49 Abs. 2 EnWG entsprechend anzuwenden, wobei die t echnischen Regeln des Deutschen 
Vereins des Gas - und Wasserfaches e.  V. auf Wasserstoffanlagen unter Beachtung der 
spezifischen Eigenschaften des Wasserstoffes sinngemäß anzuwenden sind. Die Grundlage für 
die technische Sicherheit bei Planung, Bau und Betr ieb von Gasleitungen auch in Form von 
Wasserstoffleitungen ist damit die Einhaltung der i m technischen Regelwerk des Deutschen 
Vereins des Gas - und Wasserfaches (DVGW e.  V.) festgelegten Sicherheitsanforderungen. In 
diesem Regelwerk sind alle Anforderungen an die eingesetzten Materialien, die Konstruktion, die 
Errichtung und den Betrieb von Leitungen vorgegeben. 
Leitungen für den Transport von Wasserstoff oder vo n Gemischen aus Wasserstoff und Erdgas 
müssen dabei lediglich wenige zusätzliche spezifische Anforderungen  im Vergleich zu 
Erdgasleitungen erfüllen . Diese zusätzlichen Anforderungen sind beispielsweis e in DVGW -
Arbeitsblatt G  463 Anhang C für den Neubau durch die Vorgabe einer  zusätzlichen 
bruchmechanischen Bewertung im Regelwerk abgebildet . Für den Betrieb ist insbesondere 
DVGW-Arbeitsblatt G 466-1 in Absatz 5.4 („Bewertung der Wasserstofftauglichkeit“) einschlägig. 
Weitere zusätzliche Anforderungen richten sich an die Inbetriebnahme, die Gasfreimachung, das 
Schweißen an unter Druck stehenden Gasleitungen oder die Änderung der Betriebsbedingungen. 
Die technischen Regelwerke sehen unter anderem die im Folgenden dargestellten Maßnahmen 
vor. 
4.1.2 Planung und Bau neuer Leitungen  
Bei der Konstruktion wird sichergestellt, dass die Leitung allen zu erwartenden Belastungen, z. B. 
dem Innendruck, Erd- und Verkehrslasten oder sonstigen Zusatzlasten, sic her standhält. Dabei

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werden festgelegte und konservative Sicherheitsbeiw erte zur Berechnung der erforderlichen 
Wanddicke der Rohre und Bauteile angewendet. Für di e Rohrherstellung dürfen nur geeignete 
Werkstoffe mit festgelegten Eigenschaften verwendet  werden. Die Einhaltung d er 
Materialeigenschaften wie der chemischen Zusammense tzung des Werkstoffs oder dessen 
Festigkeit wird bereits im Herstellerwerk überprüft und die Festigkeit der Rohre und Bauteile wird 
dort durch eine Wasserdruckprüfung nachgewiesen. Da s Ergebnis der Prüfungen wird durch 
unabhängige Sachverständige in Materialzeugnissen festgehalten. Vor der Inbetriebnahme wird 
die Leitung einer Wasserdruckprüfung mit einem sehr  hohen Prüfdruck entsprechend der 
größtmöglichen Belastbarkeit des Werkstoffes unterzogen, um eine ausreichende Druckfestigkeit 
und die Dichtheit nachzuweisen. Der Erfolg dieses D ruckversuches und die Einhaltung der 
sonstigen Anforderungen aus den technischen Regelwe rken wird durch einen unabhängigen 
Sachverständigen (z. B. TÜV) geprüft und vor der Inbetriebnahme bescheinigt. 
4.1.3 Leitungen im Betrieb  
Auch während des Betriebes unterliegt die Leitung e iner ständigen Kontrolle. Eine zentrale 
Leitstelle überwacht und steuert den Gasdruck rund um die Uhr. Die Leitung wird gegen die 
Überschreitung des zulässigen Betriebsdrucks durch eine automatische Drucka bsicherung 
geschützt und ist in einem Schutzstreife n mit einer Mindest -Erdüberdeckung zum Schutz vor 
äußeren Einwirkungen verlegt. Die Überwachung der A ktivitäten im Schutzstreifen der Leitung 
erfolgt durch den Betreiber durch Begehen, Befahren  oder Beflie gen in festgelegten 
Zeitintervallen. Während des Betriebes wird der ord nungsgemäße Zustand der Leitung in 
regelmäßigen Abständen durch Inspektionen nachgewie sen. Bei sogenannten molchbaren 
Leitungen wird die Inspektion mit Hilfe von Inspekt ionswerkzeugen, sogenannten Molchen, 
durchgeführt, die die Leitung mit dem Gasfluss durc hfahren. Dabei werden verschiedene 
Messtechniken eingesetzt, die eine umfassende Beurt eilung des Leitungszustandes erlauben. 
Die Leitung verfügt weiterhin über einen wirksamen passiven Korrosionsschutz in Form einer 
hochfesten Kunststoffumhüllung und zusätzlich über einen aktiven, kathodischen 
Korrosionsschutz. 
Die Einhaltung der vorgenannten  Sicherheitsmaßstäbe für die Errichtung und den Betrieb der 
H2ercules-Belgien-Leitung wird durch Einschaltung von unabhängigen Sachverstä ndigen in 
einem behördlichen Prüf- und Überwachungsverfahren gewährleistet. Die geplante Leitung erfüllt 
die Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (E nWG), der GasHDrLtgV und des DVGW -
Regelwerkes.

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4.2 Gashochdruckleitungsverordnung im Überblick 
Die Gashochdruckleitungsverordnung (GasHDrLtgV) reg elt u nter anderem  die 
sicherheitstechnischen Anforderungen an den Bau und Betrieb von Gashochdruckleitungen. 
Gemäß § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 GasHDrLtgV müssen Gashochdruckleitungen, zu denen 
nach § 113c Abs. 1 EnWG auch Wasserstoffleitungen gehören, die für einen maximal zulässigen 
Betriebsdruck von mehr als 16 bar ausgelegt sind, d en Anforderungen de n §§ 3 und 4 der 
GasHDrLtgV entsprechen und nach dem Stand der Techn ik so errichtet und betrieben werden, 
dass die Sicherheit der Umgebung nicht beeinträchtigt wird und schädliche Einwirkungen auf den 
Menschen und die Umwelt vermieden werden. §  2 Abs.   2 GasHDrLtgV enthält auch die 
Vermutung, dass die Errichtung und der Betrieb eine r entsprechenden Leitung dem Stand der 
Technik entsprechen, wenn die technischen Regeln de s Deutschen Vereins des Gas - und 
Wasserfachs e.  V. (DVGW) eingehalten werden. Das DVGW -Regelwerk ist auch für die 
Errichtung und den Betrieb der hier gegenständlichen Wasserstoffleitung anzuwenden. 
Im Übrigen dar f die Gashochdruckleitung erst dann in Betrieb genomm en werden, wenn ein 
anerkannter Sachverständiger aufgrund einer Prüfung  hinsichtlich der Dichtheit und Festigkeit 
und des Vorhandenseins der notwendigen Sicherheitse inrichtungen sowie der Wechselwirkung 
mit anderen Leitungen, einschließlich der Wechselwir kung mit verbundenen Leitungen, 
festgestellt hat, dass gegen die Inbetriebnahme kei ne sicherheitstechnischen Bedenken 
bestehen und er hierüber eine „Vorabbescheinigung“ gemäß § 6 Absatz  1 Nr. 1 GasHDrLtgV 
erteilt hat. Nach abschließender Prüfung erteilt der Sachverständige eine „Schlussbescheinigung“ 
nach § 6 Absatz 2 Satz 3 GasHDrLtgV. Diese enthält Angaben über Art, Umfang und Ergebnis 
der einzelnen durchgeführten Prüfungen sowie eine g utachterliche Äußerung darüber, ob die 
Gashochdruckleitung den Anforderungen den §§ 2 und 3 GasHDrLtgV entspricht. 
Die dann anschließende Betriebsphase der Gashochdru ckleitung unterliegt ebenfalls der 
GasHDrLtgV sowie verschiedenen Vorschriften des DVG W, insbesondere dem DVGW-
Arbeitsblatt G 466-1 Gasleitungen aus Stahlrohren für einen Auslegungs druck von mehr als 16 
bar – Betrieb und Instandhaltung.

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4.3 DVGW-Regelwerk und mitgeltende technische Regeln im Überblick 
4.3.1 Konstruktion und Errichtung 
Leitungskonstruktion 
Das DVGW-Arbeitsblatt G463 enthält eine umfassende Zusammens tellung der Anforderungen 
und Grundlagen, die bei der Konstruktion und Errich tung einer Gashochdruckleitung aus 
Stahlrohren für einen Betriebsdruck von über 16 bar zu beachten sind. Die betrifft beispielsweise 
die Anforderungen an die eingesetzten  Materialien, an die Konstruktion (inkl. der Auslegu ng 
gegen alle zu erwartenden Lasten) und die Errichtun g (den Bau). Im Zusammenhang mit dem 
DVGW-Arbeitsblatt G463 ist das Regelwerk DIN EN 1594 „Rohrleitungen für einen maximal 
zulässigen Betriebsdruck über 16 bar – Funktionale Anforderungen“ zu berücksichtigen.  
Festigkeitsberechnungen 
Die Festlegung des Leitungsdurchmessers und des Aus legungsdrucks der Ferngasleitung wird 
in Abhängigkeit von der erforderlichen Transportkap azität bestimmt. Die Wanddicke des 
Stahlrohres ermittelt sich aus der Streckgrenze des in Betracht gezogenen Werkstoffes mit dem 
zugehörigen Sicherheitsbeiwert unter Berücksichtigung des Auslegungsdrucks (Design Pressure 
– DP) sowie weiteren zu berücksichtigenden Lasten. Di e Normen DVGW -Arbeitsblatt G463 in 
Verbindung mit DIN -EN 1594 spezifizieren hierzu die Berechnungsgrundsä tze. Der 
Rohrleitungskonstrukteur ist zur Anwendung dieser Normen verpflichtet. 
Werkstoffauswahl 
Die Werkstoffauswahl bietet dem Konstrukteur alteru ngsbeständige Rohrleitungswerkstoffe aus 
Stahl mit hoher Streckgrenze, großer Zähigkeit und guten Schweißeigenschaften an. Die 
technischen Lieferbedingungen sind in der DIN EN IS O 3183, Anhang M festgelegt. Das fertige 
Rohr wird bereits werksseitig einer Druckprüfung un terzogen. Die jeweiligen Schmelzproben, 
Streckgrenzwerte und Druckprüfungen lassen sich jed em einzelnen Rohr zuordnen, sind 
registriert und werden von unabhängigen Sachverstän digen durch ein Abnahmeprüfzeugnis 
bestätigt. 
Errichtung 
Insbesondere werden alle Schweißnähte mit zerstörun gsfreien Prüfverfahren wie 
Ultraschallverfahren und/oder Durchstrahlung mittel s Röntgenverfahren auf einwandfreie 
Ausführung gemäß DVGW -Arbeitsblatt GW 350 geprüft. Das Schweißpersonal mu ss seine

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besondere Qualifikation durch Vorlage entsprechende r Zeugnisse dokumentieren und wird 
darüber hinaus durch entsprechende Verfahrens- und Fertigkeitsprüfungen kontrolliert. 
Die entscheidenden Abnahmeprüfungen erfährt die Fer nleitung durch eine Dichtheits - und 
Festigkeitsprüfung. Diese Prüfung wird als Stressdr uckprüfung mit Wasser gemäß DVGW -
Arbeitsblatt G469 in Verbindung mit dem VdTÜV -Merkblatt 1060 durchgeführt. In diesem 
Verfahren wird die Fernleitung mit Wasser gefüllt u nd anschließend weit über den 
Auslegungsdruck belastet.  
An der Überwachung, Dokumentation und Kontrolle der ordnungsgemäßen Bauausführungen ist 
neben den zuständigen Fachingenieuren von Bauherren - und Unternehmerseite auch ein 
unabhängiger Sachverständiger einer technischen Überwachungsorganisation beteiligt.  
Streckenarmaturen 
Die Gasversorgungsleitung wird durch Streckenarmatu ren in sperrbare Abschnitte unterteilt. 
Gemäß DVGW-Arbeitsblatt 463 Abs. 5.10 sollte dabei ein Abstand  von 10 bis 18 km gewählt 
werden. Die Armaturen können über die zentrale Über wachungsstelle des Betreibers OGE im 
Bedarfsfall zügig geschlossen werden. Im Falle der H2ercules-Belgien-Leitung ist eine  
Streckenarmatur erforderlich, da zwischen dem Start- und Endpunkt ca. 27 km (Antragskorridor) 
Leitungslänge liegen. Der Bau der Armaturenstatione n umfasst die Verlegung unterflur mit 
Betätigungen der Antriebe überflur sowie ggf. ein B etriebsgebäude inklusive Einzäunung und 
Begrünung. 
4.3.2 Korrosionsschutz 
Gashochdruckleitungen sind gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 GasHDrLtgV gegen Außen- und – soweit 
erforderlich – Innenkorrosion zu schützen. Erdgas ist nicht korros iv und mit der Einhaltung der 
durch das DVGW-Arbeitsblatt G260 Gasbeschaffenheit (Kapitel 4.3.2) geforderten Richtwerte als 
„trocken“ einzustufen. Der äußere Korrosionsschutz besteht aus einem passiven Schutz, der 
Rohrumhüllung, und zusätzlich aus einem aktiven Schutz, dem kathodischen Korrosionsschutz. 
Passiver Korrosionsschutz 
Passive Korrosionsschutzmaßnahmen bestehen in der U mmantelung der Stahlrohre mit einer 
Polyethylen-Schicht, bei Sonderanwendungen z. B. auch Polypropylen oder glasfaserverstärkter 
Kunststoff.

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Die Kunststoffrohrumhüllung wird nach der Leitungsv erlegung im Rohrgraben durch 
Stromeinspeisemessungen auf Fehlstellen geprüft, um  eine sehr gute Qualität des passiven 
Korrosionsschutzes sicherzustellen. 
Durch Verfahren wie die sogenannte intensive Fehlstellenortung und intelligente Molchläufe kann 
während des Betriebes der Leitung im Rahmen des Int egritätsmanagements die Integrität der 
Leitungsumhüllung nachgewiesen werden. 
Aktiver (kathodischer) Korrosionsschutz – KKS 
Beim kathodischen Korrosionsschutz wird die Leitung  mit einem schwachen Schutzstrom 
beaufschlagt, welcher einer möglichen elektrochemis chen Reaktion, nämlich der Korrosion, 
entgegenwirkt. Wiederkehrende Überprüfungen sichern  die Wirksamkeit. Der beaufschla gte 
Schutzstrom ist für die Umwelt unschädlich. 
Die Funktionalität der Korrosionsschutzanlagen, die  den aktiven (kathodischen) Schutz der 
Leitung vor Korrosion gewährleistet, wird automatis iert überprüft und arbeitstäglich per SMS an 
eine zentrale Stelle gemeldet. Dieses Verfahren geh t über die Anforderungen des Regelwerkes 
hinaus. Hierdurch wird die ordnungsgemäße Funktion der Anlagen fortlaufend sichergestellt. 
4.3.3 Dokumentation 
Alle Bauteile einer Gashochdruckleitung unterliegen der Qualitätskontrolle. Deren Einbau in das 
System erfolgt nur bei Vorliegen eines Prüfzeugniss es. Dieses Zeugnis wird bei der 
Werksabnahme von einem unabhängigen Sachverständige n einer technischen 
Überwachungsorganisation unterschrieben. 
Alle Prüfzeugnisse, Abnahmeprotokolle, Baustellenro hrbücher, Berichte wichtiger 
Vorkommnisse, Bau -, Planungs - und Vermessungsunterlagen sowie behördliche 
Genehmigungen werden an zentraler Stelle gesammelt und aufbewahrt. Die vollständige Vorlage 
wird bereits auf der Baustelle durch den zuständige n Fachingenieur sichergestellt und ist 
Bestandteil der Endabnahme durch die unabhängige technische Überwachungsorganisation. 
4.3.4 Betriebliche Überwachung 
Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 GasHDrLtgV hat der Betreiber einer Gashochdruckleitung 
sicherzustellen, dass diese in ordnungsgemäßem Zust and erhalten sowie überwacht und 
überprüft wird. Er hat notwendige Instandhaltungsma ßnahmen unverzüglich vorzunehmen u nd 
die den Umständen nach erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.

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Die Betriebsdrücke sind an wesentlichen Betriebspun kten laufend zu messen und zu 
überwachen. Dies erfolgt i. d. R.  in einer Dispatcherzentrale anhand von speziellen 
Prüfalgorithmen. Zur Entgegennahme von Störungsmeld ungen sind ständig besetzte und 
jederzeit erreichbare Betriebsstellen vorzuhalten, die unverzüglich die zur Beseitigung der 
Störung erforderlichen Maßnahm en einleiten können. Zur Beseitigung von Störungen und zur 
Schadensbekämpfung ist ständig ein Entstörungsdiens t vorzuhalten, der in der Lage i st, 
Folgeschäden zu verhindern oder zu beseitigen, notw endige Ausbesserungen sofort 
vorzunehmen und erforderliche Maßnahmen, insbesondere zum Schutz von Menschen, sofort zu 
ergreifen. 
Das Betriebspersonal führt kontinuierlich folgende Instandhaltungsmaßnahmen durch: 
• Regelmäßige Streckenkontrollen (Begehen, Befahren o der Befliegen): Die 
Kontrollintervalle regelt G466 -1 Abs. 5.2. Die Überwachung ist in unbebautem Gebie t 
min. alle 4 Monate (Begehen oder Befahren) oder mon atlich (Befliegen) oder alle 2 
Monate (Befliegen bei betrieblicher Erfahrung und e ntsprechenden örtlichen 
Verhältnisse) vorgeschrieben. Durch diese Überwachung können Gefahrenquellen, die 
zu einer äußeren Beschädigung der Leitung führen kö nnen, rechtzeitig erkannt und 
abgestellt werden. Die Streckenkontrollen werden in  der betrieblichen Praxis sogar in 
deutlich kürzeren Intervallen durchgeführt, als es vom Regelwerk vorgeschrieben ist. 
Eine Sichtbefliegung erfolgt üblicherweise alle 14 Tage. Eine Begehung erfolgt i.  d. R. 
zweimal jährlich zusätzlich zur Befliegung. In der Regel wird eine Befliegungshöhe von 
ca. 150 Metern eingehalten. Bei besonderem Sichtbedarf kann die Flughöhe kurzzeitig 
auf ca. 100 m verringert werden. Ca. alle zwei Jahre erfolgt eine Gasspürmessung per 
Hubschrauber, die eine Flughöhe von 80 – 100 m erfordert. Die Flugrouten entsprechen 
der Linienführung der Pipeline und liegen hauptsäch lich im landwirtschaftlichen 
Außenbereich. Eine Lärmeinwirkung auf geschlossene Siedlungen wird so fast gänzlich 
vermieden. Annäherungen an einzelne Hoflagen können  jedoch nicht ausgeschlossen 
werden.  
• Überwachung und Wirksamkeitsprüfung des kathodisch en Korrosionsschutzes, 
• Überprüfung der Rohrleitung auf Beschädigungen dur ch Tiefbauarbeiten von Dritten, 
• Anpassung der Überwachungsmaßnahmen bei Änderung de r Betriebsbedingungen 
oder Änderung der Bebauung,

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• Funktionsüberprüfung von Leitungseinrichtungen (Fer nsteueranlagen, 
Motorarmaturen). 
Sicherheitsmanagement nach DVGW G1000 
Das DVGW -Regelwerk G1000 beschreibt die Anforderungen an die  Qualifikation und die 
Organisation von Unternehmen für den Betrieb von Ga sversorgungsanlagen im Sinne von § 3 
Nr. 15, §3 Nr. 20 und § 49 Energiewirtschaftsgesetz  mit Ausnahme der Energieanlagen der 
Endverbraucher. 
Das Gasversorgungsunternehmen muss über eine person elle, technische, wirtschaftliche und 
finanzielle Ausstattung sowie eine Organisation ver fügen, die die Sicherheit entsprechend ihrer 
Aufgaben und Tätigkeitsfelder bei Planung, Bau und Instandhaltung der Versorgungsanlagen und 
technischen Betriebsmittel gewährleistet. 
Das technische Fachpersonal muss aufgrund seiner Qu alifikation und Erfahrungen die ihm 
übertragenen Arbeiten beurteilen, ausführen sowie mögliche Gefahren erkennen und beseitigen 
können. Die technische Führungskraft ist für die übertragenen Aufgaben im zuständigen Bereich 
verantwortlich und verfügt über die erforderlichen Befugnisse. 
Ebenfalls muss das Gasversorgungsunternehmen über e ine geeignete Aufbau - und 
Ablauforganisationsstruktur verfügen, so dass alle Aufgaben, Tätigkeiten und Prozesse sicher 
geplant, durchgeführt und überwacht werden können. Die sach- und fachgerechte Durchführung 
der Aufgaben und Tätigkeitsfelder muss gem. dem DVG W-Regelwerk G1000 vom 
Gasversorgungsunternehmen dokumentiert und aufbewah rt werden. Das qualifizierte Personal, 
die technische Ausstattung und die Organisationen des Unternehmens sowie die Dokumentation 
stellen somit das technische Sicherheitsmanagement für den Betrieb ein er 
Gasversorgungsanlage sicher. 
4.4 Zusammenfassung 
Gashochdruckleitungen müssen entsprechend den Anfor derungen des Standes der Technik 
errichtet und geprüft werden. Entsprechend dem in D eutschland herkömmlich verfolgten und 
erfolgreich bewährten deterministischen Sicherheitskonzept werden Rohrleitungen so ausgelegt, 
errichtet und betrieben, dass an allen Punkten der Leitung – unabhängig von äußeren nicht 
beeinflussbaren Bedingungen – eine gleich hohe Sicherheit gewährleistet ist. Im e uropäischen 
Vergleich sind die technischen Anforderungen für di e Errichtung, die Prüfung und den Betrieb

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von Gashochdruckleitungen in Deutschland sehr hoch.  Dies wird durch die seit Jahren 
verwendeten bewährten Vorschriften, technischen Reg eln und Baustandards und die 
baubegleitende Überwachung der Bau -, Schweiß - und Verlegearbeiten durch qualifiziertes 
Fachpersonal erreicht. 
Die Vorprüfung der Planunterlagen , die Überwachung der Bau -, Schweiß- und Verlegearbeiten 
während der gesamten Projektphase sowie die Durchfü hrung einer integralen 
Wasserdruckprüfung nach dem Stresstestverfahren dur ch amtlich anerkannte Sachverständige 
gewährleisten die Einhaltung der Qualitätsstandards, die gleichze itig eine ausreichende 
Basissicherheit von Gashochdruckleitungen darstellen.  
Damit wird gewährleistet, dass die H 2ercules-Belgien-Leitung aus sich heraus sicher ist und bei 
bestimmungsgemäßem Betrieb keine Gefahr von der Leitung ausgeht.

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5 Technische Angaben zum Vorhaben 
Tabelle 4:  Kenndaten zum Leitungsbauprojekt H2ercules Belgien 
Transportmedium  Wasserstoff  
(Wasserstoff ist ungiftig, nicht wassergefährdend, farb- und 
geruchlos.) 
Nennweite DN 1000 (Außendurchmesser ca. 1 Meter) 
Auslegungsdruck (DP) 100 bar 
Rohre hochfeste Stahlrohre, kunststoffummantelt  
Rohrüberdeckung mind. 1,0 m (vgl. DVGW-Arbeitsblatt G 463) 
Leitungssteuerung und  
-überwachung 
Im Rohrgraben werden ebenso die zum sicheren Betrieb 
notwendigen Steuer- und Kommunikationsleitungen verlegt.  
Schutzstreifenbreite Die im Grundbuch zu sichernde Schutzstreifenbreite  beträgt 10 m 
(vgl. Ziffer 5.1.1) 
Gehölzfrei zu haltender 
Streifen 
Auf einer lichten Breite von 2 x 2,5 m zu beiden Seiten der 
Leitungsaußenkante (6 m Gesamtbreite) muss die Leitung frei von 
Gehölzen bleiben. Dieser Streifen wird dementsprechend 
unterhalten. 
Kennzeichnung der 
Leitung 
Der Rohrleitungsverlauf wird mit gelben Markierungspfählen 
(Schilderpfählen) im Gelände gekennzeichnet. Die daran 
montierten Hinweisschilder informieren über die Lage der Leitung. 
Sie enthalten ferner die in Störungsfällen zu benutzende 
Rufnummer einer ständig besetzten Meldestelle, über die ein 
Entstörungsdienst mobilisiert werden kann. 
Armaturenstationen Sowohl am Start- und Zielpunkt wie auch, aufgrund d er 
Leitungslänge von ca. 27 km, dazwischen, ist die Errichtung von 
Armaturenstationen erforderlich. Der Bau der Armaturenstation 
umfasst die Verlegung unterflur mit Betätigungen der Antriebe 
überflur sowie ein Betriebsgebäude inklusive Einzäunung und 
Begrünung. Am Startpunkt in Lichtenbusch wird die Stationsfläche 
zusätzlich durch eine Gas-Druckregel- und Messanlage (GDRM) 
erweitert.

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5.1 Flächenbedarf 
5.1.1 Schutzstreifen 
Auszug aus dem DVGW-Arbeitsblatt G 463, Ziffer 5.5: 
„Gashochdruckleitungen sind zur Sicherung ihres Bes tandes, des Betriebes und der 
Instandhaltung sowie gegen Einwirkungen Dritter in einem Schutzstreifen zu verlegen. 
Dieser ist dauerhaft rechtlich zu sichern. Es muss sichergestellt sein, dass die 
Gashochdruckleitung durch die Nutzung im Bereich des Schutzs treifens nicht gefährdet 
wird. Im Schutzstreifen dürfen für die Dauer des Be stehens der Gashochdruckleitung 
keine Gebäude oder baulichen Anlagen errichtet werd en. Der Schutzstreifen ist von 
Pflanzenwuchs, der die Sicherheit der Gashochdruckleitung beeinträ chtigen kann, 
freizuhalten, dies ist bereits bei der Trassierung entsprechend zu berücksichtigen. 
Darüber hinaus dürfen keine sonstigen Einwirkungen vorgenommen werden, die den 
Bestand oder Betrieb der Gashochdruckleitung beeinträchtigen oder gefährden. So ist u. 
a. das Einrichten von Dauerstellplätzen (z. B. Camp ingwagen, Container) sowie das 
Lagern von Silage und schwer zu transportierenden Materialien unzulässig. Die Errichtung 
von Parkplätzen im Schutzstreifen ist in Abstimmung  mit dem Eigentümer/Netzbetreiber 
zulässig. 
Die Schutzstreifenbreite ist vom Netzbetreiber in Abhängigkeit von Nennweite sowie von 
der Art der Betriebs - und lnstandhaltungsmaßnahmen festzulegen, wobei die  Mitte des 
Schutzstreifens mit der Rohrachse übereinstimmt.“ 
Dem DVGW-Arbeitsblatt G 463 entsprechend wird die geplante Leitung in einem grundbuchlich 
zu sichernden Schutzstreifen von 10,0 m Breite verlegt  (jeweils 5,0 m rechts und links der 
Leitungsachse). Nach Abstimmung mit dem Leitungseigentümer ist im Schutzstreifen der Leitung 
die Anlage von kreuzenden oder parallel führenden Straßen, Wegen, Kanälen, Rohrleitungen und 
Kabeln möglich, wenn dadurch weder der Bestand noch der Betrieb der Leitungen gefährdet oder 
beeinträchtigt wird. 
Weitere Ausführungen zu den Stationsflächen oder auch Armaturenstationen können den Ziffern 
4.3.1 und 5.2.1  Überschrift „Streckenarmaturen“ bzw. „ Streckenabsperrstationen“ entnommen 
werden.

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5.1.2 Arbeitsstreifen zum Bau 
 
Zur Bauausführung wird ein Arbeitsstreifen von 37,7 m Breite für einen Leitungsdurchmesser von 
DN 1000 in Anspruch genommen. Bei Kreuzungen von sensiblen Gebieten (z. B. Waldgebiete) 
ist durch den Verzicht der „Überholspur“ ein Arbeitsstreifen von 2 9 m möglich. Über 
weitergehende Einschränkungen (z.  B. in ökologisch besonders sensiblen Bereichen) ist  im 
Einzelfall und erst im Rahmen der Planfeststellung zu entscheiden. 
 
Abbildung 3: Arbeitsstreifen bei Leitungsverlegung mit Durchmesser DN 1000 auf freier Feldflur

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Abbildung 4: Arbeitsstreifen bei Leitungsverlegung mit Durchmesser DN 1000 in sensiblen Gebieten (Bsp. 
Wald) 
 
Die Arbeitsstreifenbreiten werden in regelmäßigen A bständen überprüft und auf Grundlage 
jahrelanger Baustellenerfahrung, den gesetzlichen Vorschriften,  insbesondere den geltenden 
Unfallverhütungsvorschriften, und den erforderlichen Arbeitsraumbreiten für moderne 
Baufahrzeuge angepasst. Auch die erforderlichen Lagerflächen für Mutterbode n und 
Grabenaushub, insbesondere die separate Lagerung der verschiedenen Bodenhorizo nte, die in 
der Vergangenheit immer mehr an Bedeutung gewonnen hat, erfahren dabei besondere 
Berücksichtigung. 
Nur unter Einhaltung ausreichender Arbeitsstreifenbreiten kann ein umweltschonender Bauablauf 
mit entsprechend hohen und notwendigen Tagesverlegeleistungen gewährleistet werden.

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Abbildung 5: Arbeitsstreifen in freier Feldlage 
Abweichungen (i. d. R.  Verringerungen) von den o.  g. Arbeitsstreifenbreiten – z. B. aufgrund 
behördlicher Forderungen in sensiblen Bereichen – sind auf kurzen Teilstrecken möglich. In 
diesen Fällen wird von der üblichen Verlegeweise ab gewichen und der Arbeitsraum durch 
separate Lagerung von Erdmassen  (bedingt Aufweitung an anderer Stelle)  oder speziellen 
Techniken wie etwa einer Einzelrohrverlegung im Rohrgraben verringert. 
Einengungen des Arbeitsstreifens bedeuten immer ein en länger andauernden Eingriff  in das 
Plangebiet und bedingen erhebliche Erschwernisse im Bauablauf.  Einengungen  sind 
insbesondere vor dem Hintergrund  der Arbeitssicherheit zu be werten und sollten immer auf 
sensible Bereiche beschränkt bleiben. 
Des Weiteren werden Aufweitungen des Arbeitsstreife ns je nach Erfordernis z.  B. an 
Kreuzungsstellen mit Infrastruktureinrichtungen zur Lagerung von Aushubmassen oder auch zur 
Anlage von beispielsweise Serviceplätzen benötigt.

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Abbildung 6: Arbeitsstreifen im Wald 
5.2 Technische Einrichtungen 
Neben der Rohrleitung sind folgende technische Einrichtungen besonders hervorzuheben: 
5.2.1 Streckenabsperrstationen (vgl. Ziffer 4.3.1 Überschrift „Streckenarmaturen“) 
Gemäß dem technischen Regelwerk DVGW-Arbeitsblatt G 463 werden im Abstand von ca. 10 km 
bis 18 km Streckenabsperrstationen  (Armaturenstationen) geplant.  Entsprechend muss im 
Rahmen der H2ercules-Belgien-Leitung bei einer Gesamtlänge von ca. 27 km eine Absperrstation 
auf dem Leitungsverlauf errichtet werden. Absperrst ationen werden entsprechend ihrer 
Ausprägung der Örtlichkeit angepasst. Grundsätzlich ist von einer Größe der Stationsfläche von 
ca. 16 m x 13  m auszugehen. Die Absperrstationen  werden i.d.R. unmittelbar an Straßen oder 
befestigten öffentlichen Wegen errichtet, von denen  auch die Zufahrt erfolgen kann.  Die Fläche

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der Station wird i . d. R.  geschottert und umzäunt , so dass eine Versickerung des 
Niederschlagwassers erfolgen kann . Aufgrund der unterirdischen Verlegung der Leitungen  und 
Armaturen gehen bei bestimmungsgemäßem Betrieb während der Betriebsphase von der Leitung 
selbst keine schädlichen Umwelteinwirkungen aus. Nu r die Antriebe der Armaturen und die 
Behausung für die Steuerungstechnik sind überflur angeordnet. 
 
Abbildung 7: Eingezäunte Streckenabsperrstation 
Gasdruckregel- und Messanlage 
Im Zuge der Errichtung der H 2ercules-Belgien-Leitung soll zusätzlich eine Gasdruckregel- und 
Messanlage (GDRM-Anlagen) zur Überwachung und geeichten messtechnischen Erfassung des 
Transportgasstromes errichtet werden. Die GDRM -Anlage soll sich am Startpunkt in 
Eynatten/Lichtenbusch bei Aachen befinden. 
Die Hauptaufgabe einer Gasdruckregel- und Messanlage (GDRMA) besteht darin, den Gasdruck 
zwischen zwei Leitungen zu regeln sowie den Durchfl uss zu messen. Sie setzt sich im 
Wesentlichen aus den folgenden Hauptkomponenten zusammen:

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• GDRM-Gebäude, 
• Heizhaus, 
• E-Gebäude (zur Unterbringung der Elektrotechnik), 
• Isolierkupplung: Sorgt für die physikalische Trennung zwischen Leitung und Anlage und 
verhindert das Abfließen des Schutzstroms der Leitung über die Anlage, 
• Absperrarmaturen: Dienen dem gasdichten Abschluss v on Anlagenabschnitten, 
beispielsweise für Wartungsarbeiten, 
• Filter/Abscheider: Dienen dem Schutz der Anlage vor  Fremdkörpern und/oder 
Flüssigkeit im Gasstrom, 
• Volumenmessung: Dient der Erfassung der Gasmengen zur Abrechnung, 
• Sicherheitsabsperrarmaturen: Sorgen für eine Absicherung des nachgelagerten Netzes 
gegen Überschreitung des Maximums des Grenzdrucks im Störfall (maximum incidental 
pressure - MIP), 
• Regelarmaturen: Reduzieren den Eingangsdruck auf de n Betriebsdruck der 
nachgelagerten Netze oder regeln den Volumenstrom über die Anlage. 
Die zu installierende Anlage wird für einen automatisierten Betrieb mit Fernübertragu ng und 
Fernsteuerung konzipiert und ausgerüstet werden. Für diese Anlagenumfänge einschließlich aller 
für einen bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Nebenanlagen werden die Entwurfs- und 
Ausführungsplanung unter Beachtung  und Anwendung geltender Normen, Richtlinien und 
Gesetze durchgeführt. Das folgende Bild 8 zeigt eine bereits umgesetzte GDRM-Anlage:

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Abbildung 8: beispielhafte Darstellung einer GDRM-Anlage 
Die Dimensionierung sowie die Aufteilung und Aufste llung der Gebäude und die Positionierung 
der Anlagen und Parkflächen kann von den zu planend en GDRM-Anlagen in Abhängigkeit von 
der Örtlichkeit abweichen. 
Die derzeitige Planung sieht keine weiteren Anlagen wie Verdichterstationen vor. 
 
Am Endpunkt der Leitung ist zusätzlich eine Einrichtung für d as sogenannte Molchen der 
Rohrleitung vorgesehen (Molchschleuse). Allgemein kann man das Molchen als das Durchfahren 
einer Rohrleitung mit Hilfe eines Passkörpers (Molch) bezeichnen. Je nach Art des Molches kann 
eine Rohrleitung von Verunreinigungen befreit und/oder deren Geometrie und Integrität überprüft 
werden. Die Molchstationen sind ebenfalls geschottert und umzäunt und liegen i. d. R. innerhalb 
von größeren Betriebsstationen, da häufig am Anfangs- bzw. Endpunkt auch eine Einbindung in 
eine anbindende Leitung erfolgt.  
5.2.2 Leitungsschutzanlagen 
Beim aktiven Korrosionsschutz w ird in unmittelbarer Nähe zur Rohrleitung eine 
Korrosionsschutzanlage errichtet. Diese besteht aus einem Schutzstromgerät, welches in einem 
Schutzgehäuse untergebracht ist, und der zugehörige n vertikalen oder horizontalen 
Anodenanlage.

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Für den Fall, dass unzulässige hohe Berührungsspann ungen durch parallel verlaufende 
Hochspannungsfreileitungen oder Fahr - und Speiseleitungen von elektrifizierten Bahnstreck en 
vorliegen, werden an ausgewählten Standorten beim B au der Leitung abschnittsweise entlang 
der Rohrleitung Erdungsanlagen errichtet. Diese bes tehen aus einem Schutzgehäuse, einer 
Abgrenzeinheit und einem Erder. Die Erder werden je  nach Gegebenheit als Horizontal - oder 
Vertikalerder ausgeführt. 
5.2.3 Markierung 
Der Rohrleitungsverlauf wird mit gelben 
Markierungspfählen im Gelände 
gekennzeichnet. Die daran montierten 
Hinweisschilder informieren über die Lage 
der Gastransportl eitung. Sie enthalten 
ferner die zu benutzende Rufnummer einer 
ständig besetzten Meldestelle, von welcher  
aus de r Entstörungsdienst mobilisiert 
werden kann. Zur Orientierung für die 
Flugüberwachung werden an markanten 
Richtungsänderungen der Erdgasleitung 
zusätzlich rote Flughauben auf den 
Markierungspfählen befestigt. 
 
 
 
  
 
Abbildung 9: Schilderpfahl an Parzellenrand

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5.3 Grundsätzliches zu Emissionen 
Bei dem Betrieb von Energieanlagen sind die allgeme in anerkannten Regeln der Technik zu 
beachten (§ 49 Abs.1 S. 2 EnWG). Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik 
wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fort leitung und Abgabe von Gas  und 
Wasserstoff die technischen Regeln des Deutschen Vereins des Ga s- und Wasserfaches e.  V. 
(DVGW) eingehalten worden sind (§ 49 Abs.2 Nr. 2 En WG). Einschlägig für den Betrieb der 
Leitung ist die technische Regel DVGW-Arbeitsblatt G466-1. 
Erdgasemissionen aufgrund von Undichtigkeiten sowie Lärm, Erschütterungen und tieffrequente 
Geräusche sind beim regulären Betrieb einer Erdgast ransportleitung (einschließlich 
Streckenabsperr- und Molchstationen) nicht zu besorgen. 
Im Bereich der geplanten neuen Mess - und Regelanlage werden entsprechende 
Schallschutzmaßnahmen spezifiziert, die sicherstell en, dass die gemäß TA  Lärm festgelegten 
Immissionsrichtwerte an den jeweiligen Immissionsor ten eingehalten werden (einschl. der 
Spitzenwertkriterien im Nachtzeitraum).  
Ferner werden keine Anlagenteile verbaut, von denen  entsprechend der Aufzählung in Ziffer 
A.1.5 der TA Lärm Beeinträchtigungen durch tieffrequente Geräusche ausgehen können.  
Die erforderlichen vertiefenden Unterlagen dazu wer den im Rahmen des zukünftigen 
Planfeststellungsverfahrens vorgelegt. 
Sollte es aus regulären betrieblichen Gründen notwe ndig sein, einen Leitungssperrabschnitt zu 
entspannen, werden technische Maßnahmen zur Reduzie rung der Erdgasemissionen getroffen. 
Die Leitung wird dann durch intelligente Betriebsfü hrung auf einen möglichst geringen Druck 
gefahren. Die Open Grid Europe verfügt darüber hinaus über moderne technischen Einrichtungen 
–  z. B. einen mobilen Verdichter – mit dessen Hilfe der Druck in der Leitung reduziert  werden 
und das Erdgas in einen anderen Leitungsabschnitt u mgepumpt werden kann. Die restliche 
Menge des Erdgases wird anschließend gemäß Regelwerk über einen Schalldämpfer entspannt. 
Die Zielstellung dieser Maßnahmen ist dabei immer d ie Minimierung von Ausblasemengen. 
Hierzu zählen die Verkleinerung des Sperrabschnittes, die Reduzierung des Leitungsdruckes und 
das Abfahren von Gasmengen über Kundenanschlüsse. D ie Vorhabenträgerin prüft hierbei 
immer die Möglichkeit des Einsatzes eines mobilen V erdichters und/oder mobiler Fackeln vor

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dem Hintergrund der technischen Durchführbarkeit, d er Wirtschaftlichkeit (u. A. Ziel des EnWG) 
und der Verfügbarkeit der Leitung für den Gastransport (Sicherstellung der Gasversorgung). 
Durch die oben dargestellten Maßnahmen werden sowoh l technisch als auch organisatorisch 
bereits heute Erdgasemissionen – auch über die Vorgaben des Regelwerkes hinaus – vermieden. 
5.4 Ablauf der Bauarbeiten 
Für die Errichtung einer Gasversorgungsleitung ist das Vorhaben mindestens acht Wochen vor 
dem geplanten Beginn der Errichtung der zuständigen Bezirksregierung unter Beifügung aller für 
die Beurteilung der Sicherheit erforderlichen Unter lagen schriftlich anzuzeigen und zu 
beschreiben (§ 5 Abs. 1 GasHDrLtgV). 
Trassenvorbereitung und Mutterbodenabtrag 
Etwa zwei bis drei Wochen vor Baubeginn werden die Behörden sowie – nach vorausgegangenen 
Verhandlungen – die Grundstückseigentümer und Pächter schriftlich verständigt. 
Falls erforderlich, werden die ersten Bauaktivitäten wie archäologische  Prospektionen und/oder 
eine Kampfmittelsuche direkt vor Baubeginn durchgeführt. 
Zunächst wird der Trassenverlauf eingemessen und de r erforderliche Arbeitsstreifen 
ausgepflockt. Wo erforderlich , wird die Trasse abgesperrt und gegebenenfalls eingezäunt. Der 
Trassenräumung geht eine Beweissicherung voraus. Die Trasse wird v on vorhandenen Zäunen 
und anderen Anlagen freigemacht. Für den Längsverke hr werden an Gräben Überleitungsrohre 
eingebaut. 
Vor Beginn des Oberbodenabtrages erfolgt der Holzeinschlag.  
Im Arbeitsstreifen wird anschließend der Mutterbode n entsprechend der jeweiligen 
Schichtmächtigkeit abgehoben und seitlich gelagert.  Eine Vermischung mit den darunter 
liegenden Bodenschichten (B- und C-Horizont) wird hierdurch vermieden. Dies geschieht durch 
Bagger mit Breitschaufeln (siehe Abbildung 10).

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Abbildung 10: Abschieben und Lagern des Oberbodens 
Im Boden verbleibende Wurzelstöcke außerhalb des Rohrgrabens werden mit einer Stubbenfräse 
bis auf die Bodenoberfläche abgefräst. Stubben im R ohrgrabenbereich werden gerodet und 
geschreddert. 
Rohrausfuhr 
Dem Abschieben und der seitlichen Lagerung des Ober bodens schließt sich das Ausfahren der 
Rohre an. Im Einzugsbereich der Trasse werden z.  B. in Gewer begebieten oder auf 
landwirtschaftlichen Freiflächen Rohrlagerplätze in  der Nähe von Straßen angemietet und 
eingerichtet. Hier sind die auf Tiefladern antransportierten Rohre gestapel t und  werden zu 
gegebener Zeit mittels geländetauglicher Spezialfah rzeuge auf die Trasse transportiert und 
innerhalb des Arbeitsstreifens ausgelegt und stabil  gelagert (siehe Abbildung 11). Die Zufahrt 
vom Rohrlagerplatz bis zur Trassenzufahrt wird i. d. R. über öffentliche Straßen abgewickelt.

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Abbildung 11: Rohrausfuhr im Arbeitsstreifen (Bsp.: Rohr in DN 1.000) 
Verschweißen der Rohre zum Rohrstrang 
Im Anschluss an die Rohrausfuhr werden die Einzelro hre oberirdisch zu einem Rohrstrang 
miteinander verschweißt. Die Länge der auf diese Weise vorgefertigten Rohrstränge kann je nach 
den örtlichen topographischen Gegebenheiten mehrere hundert Meter betragen.  
Die fertigen Schweißnähte werden nach einschlägigen  Vorschriften einer zerstörungsfreien 
Prüfung mittels Durchstrahlung und Ultraschallprüfu ng unterzogen. Nach der Auswertung der 
Prüfergebnisse durch die Schweißaufsicht erfolgt di e Freigabe der Schweißnäht e. 
Stichprobenartig wird die Auswertung der Prüfergebn isse zusätzlich durch einen technischen 
Sachverständigen nach GasHDrLtgV überprüft (siehe auch Kapitel 4.3.1 – Überschrift 
„Konstruktion und Errichtung“). 
Hiernach erfolgt die Nachumhüllung der Schweißnähte , so dass die gesamte Leitung eine 
durchgängige Umhüllung als passiven Korrosionsschut z und zum Schutz gegen mechanische

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Beschädigung aufweist. Die Umhüllung wird anschließend dem Regelwerk nach auf Fehlerfreiheit 
geprüft, gegebenenfalls nachbearbeitet und erneut geprüft. 
Wasserhaltung 
Parallel zu den Schweißarbeiten oder in zeitlicher Nähe dazu wird vor der Öffnung des 
Rohrgrabens im Bereich von Grundwasserstrecken oder zur Fassung des anfallenden Schichten- 
oder Tagwassers die Installation einer geeigneten W asserhaltung erforderlich. N ur so sind die 
Standsicherheit des Rohrgrabens und die Herstellung  einer einwandfreien Rohrgrabensohle 
gewährleistet. 
Grundlage für die Bemessung und Auswahl der erforderlichen Wasserhaltungsmaßnahmen sind 
Kenntnisse der ortsspezifischen hydrogeologischen Verhältnisse wie: 
• Grundwasserflurabstand, 
• n atürliche Schwankungsintervalle des örtlichen Grundwasserstandes (saisonal und 
witterungsbedingt), 
• Fließrichtung des Grundwasserstromes, 
• Geschwindigkeit des Grundwasserstromes,  
• Bodenkennwerte,  
• bodenspezifischer Wasserandrang. 
Daten zur der Wasserhaltung werden von einem Gutach ter ermittelt und dem ausführenden 
Bauunternehmen zur weiteren Verwendung zur Verfügun g gestellt ( wasserrechtliche Belange 
sind Bestandteil der Verfahrensunterlagen zur Planf eststellung). Grundsätzlich wird 
unterschieden zwischen folgenden Methoden der Wasserhaltung: 
• offene Wasserhaltung, 
• geschlossene Wasserhaltung, 
• Horizontaldränage, 
• Schwerkraftbrunnen, 
• Vakuumbrunnen, 
• Spülfilter.

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Aushub des Rohrgrabens 
Nachdem der Rohrstrang verschweißt ist, wird der Ro hrgraben entsprechend den örtlichen 
Verhältnissen bzw. den Bauunterlagen auf eine Tiefe  ausgehoben, die nach Verlegung der 
Leitung einer Mindestüberdeckung von 1,0  m , gemessen von der Oberkante des Rohres,  
entspricht. Somit wird sichergestellt, dass die nach dem DVGW-Regelwerk mindestens 
einzuhaltende Regelüberdeckung von ebenfalls 1,0 m eingehalten wird (vgl. DVGW Arbeitsblatt 
G463 Ziffer 5. 4). Hierbei werden ggf. vorhandene Fremdleitungen und v orhandene 
Drainagefelder beachtet. 
Der Grabenaushub wird auf der dem Oberboden gegenüb erliegenden Seite innerhalb des 
Arbeitsstreifens gelagert, so dass eine Vermischung  mit dem Oberboden ausgeschlossen wird. 
Bei größeren Grabentiefen ( z. B. Gruben bei  Bohrpressverfahren oder Leitungskreuzungen ) 
können sich die Aushubmenge und damit auch die Arbe itsstreifenbreite über das Regelmaß 
erhöhen (zu den Regelarbeitsstreifen siehe Abbildungen in Kapitel 5.1.2). 
 
Abbildung 12: Aushub des Rohrgrabens

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In der Regel wird der Rohrgraben von einem  Bagger ausgehoben. In Bereichen mit kompakt 
anstehendem Fels ist es möglich, den Rohrgraben mit tels einer Felsfräse oder Spezialbaggern 
mit Steinbrecherausrüstung herzustellen. 
Bei eingeschränktem Arbeitsstreifen kann es erforderlich werden, den ausgebauten Boden nicht 
wie im Normalfall auf einer gemeinsamen Miete zu lagern. Ein Teil des Aushubs wird dann im 
Fahrstreifen einplaniert, ein anderer Teil wird auf  einer nahegelegenen, geeigneten Fläche  bis 
zum Verfüllen des Rohrgrabens zwischengelagert. 
Altlasten 
Bei der Planung der Trassenführung werden bekannte Altlastflächen identifiziert und möglichst  
umgangen. Sofern der Grabenaushub aufgrund von Veru nreinigungen bzw. unbekannter 
Altlastflächen nicht wieder eingebaut werden kann, wird dieser in Abstimmung mit den 
zuständigen Behörden gemäß LAGA  klassifiziert und auf genehmigte Abfallentsorgungs- oder 
Abfallverwertungseinrichtungen gebracht. 
Absenken des Rohrstranges 
Im Anschluss an die zuvor beschriebenen Arbeitsschr itte des Rohr - und Tiefbaus wird der 
Rohrstrang unter Verwendung von mehreren Hebegeräte n mit seitlichem Ausleger (sogenannte 
Seitenbäume oder Seilbagger) kontinuierlich in den Rohrgraben abgesenkt (siehe Abbildung 13). 
Die Verbindung zweier abgesenkter Rohrstränge erfol gt mittels Schweißverbindung im 
Rohrgraben. Anschließend wird die Verbindungsnaht im Rohrgraben nachisoliert.

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Abbildung 13: Absenken des Rohrstranges (Bsp.: Rohr in DN 1.000)

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Verfüllen des Rohrgrabens 
Zur Verfüllung des Rohrgrabens wird i. d. R. 
das Aushubmaterial verwendet. Eine 
Beschädigung der Umhüllung ist dabei zu 
vermeiden. Darüber hinaus muss das 
Material verdichtungsfähig sein. Bei nicht 
verdichtungsfähigem Material ist ggf. in 
begrenztem Umfang Bodenaustausch 
notwendig. Vor dem Wiedereinbau ist der 
Boden ggf. mechanisch (durch Steinbrecher 
o. ä.) aufzubereiten. 
In der Praxis fallen bei der Grabenverfüllung 
von einbaufähigen Böden kaum merkbare  
Überschussmassen an, da der Umfang an 
verdrängter Masse gering ist. D iese kann 
ohne Probleme im Bereich des Arbeits -
streifens einge baut werden. Bei einem Rohr mit einem Durchmesser von ca . 1 m  ergibt sich 
rechnerisch eine Erhöhung von wenigen Zentimetern, die zu keiner optisch wahrne hmbaren 
Reliefveränderung führt. 
Kabelverlegung/Herstellung der Kabelsohle 
Mit der Leitung werden für einen gesicherten Betrieb auch Kommunikations - und 
Signalübertragungsleitungen verlegt . Nach Verlegung des Rohrstranges erfolgt eine 
Teilverfüllung des Rohrgrabens bis zur Oberkante de s Rohres. Die Teilverfüllung ist für die 
Verlegung der mitgeführten Kabel gedacht. Die Übertragungskabel werden auf der vorbereiteten 
Sohle i. d. R. auf 2-Uhr-Position verlegt. 
Druckprüfung 
Alle im System eingebauten Rohre und Rohrleitungste ile werden mittels Wasserdruckprüfung 
gemäß DVGW-Arbeitsblatt G469 sowie (der Hauptstrang) gemäß dem  VD-TÜV-Merkblatt 1060 
nach der Verlegung auf Dichtheit und Festigkeit gep rüft. Die Durchführung und Abnahme der 
Druckprüfung erfolgt durch die Fachbauleitung Rohrbau der OGE und dem unabhängigen 
Sachverständigen. 
 
Abbildung 14: Verfüllen des Rohrgrabens

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Dränüberbrückung und -wiederherstellung 
Werden bestehende Dr ainagefelder geschnitten, so erfolgt bauseitig eine p rovisorische 
Überbrückung. Eine endgültige Wiederherstellung erfolgt nach Abschluss der Rohrverlegung im 
Rahmen der Rekultivierung. 
Kreuzungsverfahren 
Bei Kreuzungsverfahren wird zwischen offener und geschlossener Bauweise unterschieden. 
Offene Bauweise 
Gewässer werden i. d. R. offen gequert. Hierbei wird ein vorgefertigter Rohrstrang mit beiderseits 
aufsteigenden Rohrbögen (Düker) unter Einsatz entsp rechender 
Auftriebssicherungsmaßnahmen (Betonummantelung, Bet onreiter) offen in die zuvor 
ausgebaggerte Gewässerrinne eingelegt und verfüllt. Bei größeren Gewässern erfolgt die Anlage 
der Rinne durch Nassbaggerung ggf. mit vorangegangener Spundung des Rohrgrabens. Kleinere 
Gräben oder Bäche werden i.  d. R. vor der Dükerabsenkung durch Rohrleitungen überb rückt 
(verdolt) oder umgepumpt. Die offene Bauweise wird häufig auch bei der Kreuzu ng von Wegen 
oder Gemeindestraßen eingesetzt. 
Geschlossene Bauweise 
Die meisten für Stahlrohrleitungen angewendeten gra benlosen (geschlossenen) Bauverfahren 
erfolgen im geraden Vortrieb. Hieraus ergibt sich, dass bei der Unterquerung der Hindernisse 
unter Berücksichtigung der vorgegebenen Mindestdeck ung entsprechend tiefe Start- und 
Zielgruben erforderlich sind. 
Gewässerüberfahrten 
Unabhängig von der gewählten Bauweise ist bei beide n Verfahren ggf. die Anlage einer 
entsprechenden Überfahrt über das zu kreuzende Gewä sser notwendig, um die Überquerung 
des Gewässers mit Baufahrzeugen zu ermöglichen. Sol lte es aus bautechnischen Gründen 
erforderlich werden, können dazu beispielsweise Ver dolungsrohre und temporäre 
Brückenbauwerke angelegt werden. Hierzu werden ufer seitig und – wenn notwendig – in der 
Gewässermitte Spundwände in den Boden gerammt, die als Widerlager für aufgelegte Doppel -
T-Träger dienen. Hierauf werden sogenannte Baggermatr atzen (Hartholz -matten 5 x 1 m) 
ausgelegt, die eine Überfahrt ermöglichen. Die Breite der Brücke beträgt ca. 5 m. Gegebenenfalls 
kommen auch andere Brückenkonstruktionen zur Anwendung.

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Kann eine Überfahrt nicht angelegt werden, so ist z u bedenken, dass die Auswirkungen des 
Baustellenverkehrs auf Natur und Umwelt räumlich ve rlagert werden. Insbesondere die 
sogenannten Seitenbäume, mit denen der verschweißte  Rohrstrang in den Rohrgraben 
abgesenkt werden kann, müssen abgerüstet, auf Tieflad er verladen, transportiert und an 
entsprechender Stelle wieder aufgerüstet werden. En tsprechend verlängert sich die jeweilige 
Arbeitsdauer im Trassenbereich. Das Überfahren von Gewässern mittels temporärer  Brücken 
erfolgt unter Berücksichtigung der Ufersituation un d einer effizienten Baustelllogistik zur 
Reduzierung der Umweltbelastungen. 
Rekultivierung 
Zur Rekultivierung im weiteren Sinne zählt zunächst  der Rückbau aller baustellentechnischen 
Einrichtungen wie Bohrbrunnen, Spundungen, Baggermatten und Baust raßen. Ziel der 
Rekultivierung ist die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes. 
Sie beginnt im Regelfall mit der Lockerung des Unte rbodens mit Heckaufreißern an der 
Planierraupe. Die Lockerung erfolgt zunächst längs der Trasse, anschließend noch einmal in 
diagonaler Richtung. Hierdurch wird ausgeschlossen,  dass zwischen den Lockerungs haken 
eventuell Bänke verdichteten Unterbodenmaterials zurückbleiben. Diese Gefahr besteht, weil die 
besonders zur Verdichtung neigenden Fahrstreifen parallel zum Rohrgraben in Längsrichtung der 
Trasse verlaufen. Die Einhaltung der Reihenfolge – erst längs, dann diagonal – ist auch deshalb 
wichtig, um in unebenem Gelände das Entstehen von m aulwurfsähnlichen Effekten im 
Trassenbereich auszuschließen. Nach der Lockerung planiert die Raupe durch Rückwärtsfahren 
mit abgesenktem Schild die Oberfläche des gelockerten Unterbodens. Dies verhindert, dass der 
später aufgetragene Oberboden in die offenen Locker ungsfurchen gelangt und es zu 
Oberbodenverlusten kommt.

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Der Wiederauftrag des Oberbodens erfolgt 
in vorzugsweise durch  Bagger mit 
Schürfmulden und Raupen. Bei zu nasser 
Witterung, beziehungsweise bei zu hoher 
Bodenfeuchte jenseits der Ausrollgrenze 
werden die Rekultivierungsarbeiten in 
Abstimmung mit der ökologischen 
Bauleitung eingestellt.  Nach Einplanierung 
der Oberfläche schließt sich eine Lockerung 
der wieder  aufgetragenen 
Oberbodenschicht mit Aufreißhaken an 
(siehe Abbildung 15). 
Abschließend werden die entfernten Zäune wieder ges etzt und die Abnahme der einzelnen 
Rekultivierungsmaßnahmen durch die zuständigen Behörden und betroffenen Eigentümer und 
oder Pächter erwirkt. 
 
Abbildung 15: Rekultivierung des Arbeitsstreifens

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6 Trassenentwicklung der H2ercules-Belgien-Leitung 
Im Rahmen der Vorplanung wurden die Besonderheiten des Plangebietes erfasst und mögliche 
Trassenkorridore identifiziert. Grundlage hierzu bi lden Ortsbegehungen, die Auswertung des 
vorhandenen Kartenwerks und  des Raumordnungskatasters sowie die Festlegungen de r 
Regionalplanung (vgl. Teil B der Unterlage), Projek tvorstellungen bei den vom geplanten 
Leitungsbau betroffenen Kreisen und Kommunen, die Ersteinschätzung des ökol ogischen 
Eingriffs (vgl. Teil C, D und E  der Unterlage) sowie der Austausch  mit Denkmal - und 
Naturschutzbehörden. Potenzielle Konfliktpunkte sollten frühzeitig erkannt und bei d er weiteren 
Planung berücksichtigt werden. 
6.1 Festlegung des Untersuchungsraums 
Der geradlinige Verlauf zwischen zwei Punkten ist grundsätzlich die kürzeste Strecke zwische n 
ihnen. Im gegenständlichen Projekt ist eine Wasserstofftra nsportleitung von Lichtenbusch nach 
Weisweiler zu errichten. Zwischen diesen beiden ene rgiewirtschaftlichen Zwangspunkten 
befinden sich keine weiteren Zwangspunkte. Da eine geradlinige Verbindung aufgrund 
unterschiedlicher Raumwiderstände nicht umsetzbar u nd zur Minimierung des Eingriffs in Natur 
und Landschaft nicht anzustreben ist, ergibt sich u nter Berücksichtigung von 
Trassierungskriterien (vgl. Ziffer 6.2) in der Realität ein angepasster Trassenverlauf. Sind, bedingt 
durch bestehende Raumwiderstände, mehrere Trassenve rläufe umsetzbar, so sind diese 
ernsthaft in Betracht kommenden Varianten ebenfalls  zu untersuchen. Aus diesen Varianten 
ergibts sich schließlich der Untersuchungskorridor (Abbildung 16).

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Abbildung 16: Untersuchungsraum 
Die Abbildung 16 beschreibt den Untersuchungsraum für das geplante Vorhaben, bei dem eine 
Leitung zwischen dem Start - und Endpunkt des Projektes gebaut werden soll. D ie Umsetzung 
des geradlinigen Verlaufs  würde den geringsten Eingriff in Bezug auf die 
Flächeninanspruchnahme bedeuten, jedoch gibt es auf dem Weg unüberwindbare  Hindernisse 
wie geschlossene Siedlungsstrukturen. 
Das Kraftwerk in Weisweiler wird von Erdgas auf Was serstoff umgestellt und soll ab 2029 mit 
Wasserstoff versorgt werden. Der Startpunkt der Leitung ist die neu zu errichtende GDRM-Anlage 
in Lichtenbusch. Es gibt keine weiteren Zwangspunkt e oder Faktoren, die die Trassenauswahl 
beeinflussen. 
6.2 Trassierungskriterien 
Für die Durchführung einer späteren Detailplanung w erden auf Ebene der Raumordnung 
verschiedene Korridore ermittelt, in welchen nachfo lgend eine detaillierte Trassenführung

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erfolgen kann. Innerhalb dieser Korridore wird die potenzielle Trasse (Rohrachse inkl. zu 
erwartender Arbeitsflächen) in diesem  Kapitel beiliegenden Übersichtsplänen  als rote Linie  
dargestellt. Untersuchungskorridor und potenzielle Trasse  bilden das Trassenkorridorsegment.  
Die Korridorermittlung wurde dabei unter folgenden Kriterien betrachtet: 
• Berücksichtigung von Vorbelastungen, 
• möglichst geradliniger Verlauf zwischen dem Start- un d Endpunkt der Trasse, 
• m ögliche Umgehung geschlossener Siedlungsstrukturen und Berücksichtigung der 
geplanten Siedlungsentwicklung nach der lokalen Bauleitplanung, 
• Berücksichtigung naturschutzfachlich wichtiger Bere iche (Natura 2000 – Gebiete, 
Schutzgebiete nach BNatSchG) oder sonstiger für den  Naturschutz bedeutsamer 
Objekte, 
• Berücksichtigung von Bereichen mit oberflächennahen  und für den Abbau 
vorgesehenen Rohstoffvorkommen, 
• Querung von Waldflächen an geeigneter Stelle oder u nter Berücksichtigung 
vorhandener Schneisen (insbesondere der vorhandenen  parallelen 
Hochspannungsfreileitungen und Rohrleitungen), 
• Anstreben einer Bündelung oder Parallelführung in r äumlicher Näherung zu 
vorhandenen linearen Infrastruktureinrichtungen (z.  B. Rohrleitungen, Freileitungen, 
Wegen), 
• Umgehung von Wasserschutzgebieten der Schutzzone I und nach Möglichkeit auch 
der Schutzzone II, 
• Beachtung der Vorrang - und Vorsorgegebiete der Raumordnung (u.  a. Erholung, 
Natur und Landschaft, Wasser- und Rohstoffgewinnung) soweit sinnvoll und möglich, 
• Meidung von bekannten Altlastenverdachtsflächen, 
• Minimierung aufwändiger und technisch anspruchsvol ler Kreuzungsbauwerke,  
• Untersuchung unterschiedlicher Trassenkorridore und  Entwicklung von 
Trassenvarianten.

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6.3 Ermittlung und Festlegung sinnvoller Trassenkorrid ore 
Da der Untersuchungsraum festgelegt wurde  (vgl. Ziffer 6.1), können nun gemäß vorgenannter 
Trassierungskriterien geeignete Trassenkorridore gesucht werden. Dazu werden raumordnerisch 
und naturschutzfachlich bedeutsame Raumwiderstände innerhalb des Untersuchungsraumes 
dargestellt. Die Korridorfindung erfolgt dabei in drei grundsätzlichen Schritten.  
Schritt 1: 
Im ersten Schritt erfolgt die Darstellung von Raumw iderständen mit hohem Konfliktpotential   
(vgl. Abbildung 17) Dazu zählen im gegenständlichen Untersuchungsraum: 
• FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete, da im Sinne der Eingriffsvermeidung alternative 
Trassen zu bevorzugen sind. 
• Gewerbe- und Siedlungsgebiete , da durch die Errichtung der Leitung (beengte 
Arbeitsbereiche und Einschränkungen des Verkehrs) w ie auch in der späteren 
Betriebsphase (Einschränkung der baulichen Nutzung im Schutzstreifen von 10 m 
Breite) unter Umständen Beeinträchtigungen der vorg esehenen Nutzung ausgelöst 
werden.

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Abbildung 17: Raumwiderstände mit hohem Konfliktpotenzial 
Schritt 2: 
Im zweiten Schritt erfolgt neben der Darstellung de r Raumwiderstände mit hohem 
Konfliktpotential die Ermittlung und Betrachtung linearer Infrastrukturelemente (u.  a. 
Bahnstrecken, klassifizierte Straßen, und Rohrleitungen). Durch die Bündelung mit der

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bestehenden Infrastruktur können, sofern ausreichen d Raum zur Verlegung einer weiteren  
Leitung vorhanden ist,  neue Trassenkorridore und damit verbunden neue 
Flächenzerschneidungen weitestgehend vermieden werden. Die Straßen und Bahnstrecken sind 
der Hintergrundkarte der Abbildung 18 zu entnehmen. 
 
Abbildung 18: bestehende Infrastruktur

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Schritt 3: 
Im dritten und letzten Schritt erfolgt darüber hina us die Darstellung weiterer Raumwiderstände 
mit raumordnerischer bzw. naturschutzfachlicher Rel evanz (vgl. Abbildung 19). Der 
bestimmungsgemäße Betrieb der Wasserstoffleitung ist im Bereich solcher Flächen  konfliktfrei 
möglich. Allerdings sind dort unter Umständen bauvo rlaufend und / oder baubegleitend 
Maßnahmen erforderlich, um Konflikte mit den angeda chten Nutzungen auszuschließen. 
Beispielhaft seien hier folgende Nutzungen genannt: 
• Landschaftsschutzgebiete 
Schutzgebiete des Landschaftsschutzes zielen mit ihren g egenüber 
Naturschutzgebieten geringeren Auflagen und Nutzungseinschränkungen auf  das 
allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft ab und  sind oft großflächiger angelegt . 
Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild 
für Tourismus und Erholung zu erhalten.  Da die Verlegung der Wasserstoffleitung 
unterirdisch erfolgt, sind keine wesentlichen Veränderungen des Landschaftsbildes zu 
besorgen. Die zu erwartende Beeinträchtigung ist daher i. d. R. nur temporärer Natur. 
• Wasserschutzgebiete in Abhängigkeit von der Schutz gebietszone 
Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die 
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrabens oder sonstiger Baugruben die 
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter durchschnitten 
werden und  auf diese Weise ein ungehinderter Zutritt von Verun reinigungen in das 
Grundwasser erfolgen kann. Den genannten Einflüssen  wird i. d. R.  durch geeignete 
technische Maßnahmen begegnet. Hierbei können, jewe ils den örtlichen 
Gegebenheiten und Erfordernissen a ngepasst; einzeln oder in Kombination 
miteinander, Maßnahmen zur Eingriffsminimierung bzw. Eingriffsve rmeidung zur 
Anwendung kommen, die im Zuge der Detailplanung ent wickelt und mit den 
zuständigen Behörden abgestimmt werden.  
• Hochwasserschutzgebiete / Überschwemmungsgebiete 
Häufig werden im Bereich von Gewässerläufen Übersch wemmungsgebiete 
ausgewiesen. Dieses Flächen sollen bei extremen Hoc hwässern überflutet werden 
können und dienen dem Hochwasserschutz. Rohrleitungen können konstruktiv derart 
ausgelegt werden, dass ein Auftrieb auch im Falle e iner Überschwemmung nicht zu

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befürchten ist. In der Bauphase bieten sich durch geeignete technische Maßnahmen im 
Bauablauf (z.  B. keine Lagerung von Bodenmieten oder Rohren inner halb der 
Überschwemmungsgebiete, Öffnung der Rohrgräben nur auf kurzer Strecke und bei 
entsprechender Wetterprognose etc.) die Möglichkeit zur Vermeidung negativer Folgen 
für den Hochwasserschutz.  
• Waldbereiche 
Die Querung von Waldflächen sollte, insbesondere in waldarmen Gegenden, möglichst 
vermieden werden. Ist die Inanspruchnahme von Wald durch die Errichtung der 
Wasserstoffleitung nach Abwägung andere r möglicher Alternativen vorgesehen, 
entsteht durch die erforderlichen Arbeitsraumbreiten eine Schneise. Die Forstwirtschaft 
wird nach Verlegung der Leitung insofern berührt, a ls der holzfrei zu haltende Streifen 
von 2,5 m beiderseits der Leitung zzgl. des Leitungsdurchme ssers (Gesamtbreite ca. 
6 m) einen Verlust von Holzbodenfläche darstellt . Bis auf diesen holzfrei zu haltenden 
Streifen wird der vorübergehend in Anspruch genomme ne Arbeitsstreifen wieder in 
Bestockung gebracht. Daher ist anzustreben, Waldflä chen im Bereich vorhandener 
Schneisen zu queren.

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Abbildung 19: Darstellung kombinierte Raumwiderstände 
Fazit: 
Unter Berücksichtigung vorgenannter Schritte ist de r Fachplaner in der Lage, geeignete 
konfliktarme Korridore zu identifizieren und Trasse n möglichst im Bereich bestehender 
Infrastruktur anzuordnen. Das Ergebnis dieses Proze sses ist in der folgenden Abbild ung 20 
dargestellt.

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Abbildung 20: Trassenvarianten mit Raumwiderständen 
6.4 Trassenbeschreibung 
Im Folgenden werden der Verlauf de r Trasse und die Eigenschaften des betroffenen 
Plangebietes im Untersuchungskorridor beschrieben. Zur besseren Übersicht wurde die Trasse 
in 12 Abschnitte bzw. Trassenkorridorsegmente unter teilt und alphanummerisch benannt (z.  B. 
„A01“, „B01“ oder „C02“).

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Abbildung 21: Trassenübersicht 
Der Trassenverlauf wie auch der  Untersuchungskorridor werden einzeln für jedes 
Trassenkorridorsegment beschrieben  (vgl. Abbildung 21) . Die Beschreibung startet immer am 
westlichsten Punkt des Trassenkorridorsegmentes und Hinweise aus Gesprächen mit Behörden 
werden aufgegriffen. Zur besseren Lesbarkeit wird empfohlen, die Übersichtspläne der Anlage 2 
(Maßstab 1:25.000) zur Hilfe zu nehmen.  Darüber hinaus wird der Hinweis gegeben, dass sich 
die Beschreibung des Verlaufs auf eine potenzielle Trasse bezieht. Durch die Betrachtung einer

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linienhaften Trasse lässt sich die Betroffenheit der Raumwiderst ände und möglicher 
Konfliktbereiche gezielter analysieren und darlegen. In den Texten werden entsprechend häufig 
sowohl der Korridor als auch die Trasse betrachtet. Dies wird jeweils textlich differenziert. 
6.4.1 TKS A01 (TK25 Blatt 01) 
Vom Startpunkt der Trasse in der Städteregion Aachen, Stadt Aachen an der geplanten 
GDRM-Anlage in Lichtenbusch verläuft die Trasse zunächst in nordöstliche Richtung. Sie 
befindet sich bereits ab dem geplanten Stationsgelände im Landschaftsschutzgebiet Aachen 
(LSG-5102-0001). Folgend verläuft das Trassenkorridorsegment über Ackerflächen bis zur 
Kreuzung der Monschauer Straße (L233). Obwohl der Korridor die Waldbereiche wie auch das 
Biotop Beverbachtal und Augustiner Wald (BK-5202-035) tangiert, kann im Zuge der 
Feinplanung ein direkter Eingriff in diese Flächen vermieden werden (vgl. Abbildung 22).
 
Abbildung 22: TKS A01 im Bereich des Augustiner Waldes 
Neben der Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet gilt der  Augustiner Wald  gemäß 
offengelegtem Entwurf des Landschaftsplans zukünftig als Naturschutzgebiet. Dies es umfasst 
den strukturreichen Augustinerwald sowie das naturn ahe Beverbachtal mit Quellsümpfen, 
einschließlich des Hitfelder Baches und des Heidben dener Weihers.  Daneben sind diverse 
archäologische Flächen betroffen, welche nicht zu umgehen sind. Diese sind der Westwall (NWP 
Westwall 
Camp 
Gabrielle 
Petit 
 NWP 2019/ 0217

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2019/0265), das ehemalige Kasernengelände der belgi schen Streitkräfte Camp Gabrielle Petit  
(NWP 2018/0248) und die unbenannte Fläche NWP 2019/ 0217 (vgl. Abbildung 22).  
Nach weiteren etwa 1,2 km kreuzt das Trassenkorridorsegment die Autobahn A 44 rechtwinklig 
über eine Distanz von ca. 100 m. Auf den letzten ca. 1,7 km wird noch die K35 Aachener Straße 
gekreuzt. Fast 2,7 km der insgesamt 3,4 km des Trassenkorridorsegmentes verlaufen durch das 
geplante, jedoch noch nicht festgesetzte  Trinkwasserschutzgebiet Eicher Stollen . Davon sind  
2,2 km der geplanten Zone IIA  (grüner Bereich)  und 0,5 km der Zone III  (gelber Bereich)  
zuzuordnen. Die geplante Festsetzung des Wasserschutzgebietes ist der folgen den Abbildung 
23 zu entnehmen: 
 
Abbildung 23: Darstellung des geplanten Wasserschutzgebietes Eicher Stollen 
Vor dem Ende des Trassenkorridorsegmente A01 kreuzt die Trasse das Fließgewässer Holzbach 
und damit einen  zukünftig geschützten Landschaftsbestandteil  nach Landschaftsplan . Dieser 
umfasst den überwiegend naturnahen Bachtalabschnitt  des Holzbaches zwischen Aachener 
Straße und Bierstrauch südöstlich von Eich. 
6.4.2 TKS A02 (TK25 Blatt 01) 
Das folgende Trassenkorridorsegment A02 ist ca. 800 m lang und verläuft weitestgehend über 
Grünlandflächen. Auch diese s Trassenkorridorsegment liegt gänzlich im 
Landschaftsschutzgebiet Aachen (LSG -5102-0001) und auf dem Stadtgebiet von Aachen . 
Landschaftsschutzgebiet 
Geplantes 
Wasserschutzgebiet 
Zone III (gelb) und 
Zone II (grün)

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Direkt zu Beginn des Trassenkorridorsegment es wird d as naturnah geprägte und v on 
Ufergehölzen gesäumte Gewässer Oberforstbach gekreu zt. Die gewässerbegleitenden 
Gehölzstrukturen wie auch das Gewässer sind im Entw urf des Landschaftsplans als 
Naturschutzgebiet ausgewiesen.  Auf der  Hälfte der Strecke im T rassenkorridorsegment A02 
quert die Trasse die Obstwiese Hitzbenden , die nordwestlich von Kornelimünster am Gut 
Wildenhof liegt. 
Kurz vor dem Übergang in d ie Trassenkorridorsegmente B01 und A03 wird im weiteren Verlauf 
die Münsterstraße gekreuzt. 
6.4.3 TKS A03 (TK25 Blatt 01) 
Der Verlauf des Trassenkorridorsegmentes A03 knüpft unmittelbar an das Segment A02 an  und 
liegt wie die beiden vorherigen Trassenkorridorsegmente im festgesetzten 
Landschaftsschutzgebiet (LSG-5102-0001) auf dem Stadtgebiet von Aachen, südlich von 
Brand.  
Etwa 550 m vom Startpunkt aus wird zunächst der internationale Radweg Vennbahnweg gequert. 
Der Vennbahnradweg ist ein grenzüberschreitender Fe rnradweg, der Deutschland, Belgien und 
Luxemburg verbindet. Er verläuft auf der Trasse der ehemaligen Vennbahn, die zur Zeit Preußens 
entstand und ab 2002 stillgelegt wurde. Der Radweg erstreckt sich über etwa 125 km von Aachen 
durch den Naturpark ‚Hohes Venn -Eifel‘ und die Ardennen bis nach Ulflingen. Er ist Teil de s 
RAVeL-Netzes, einem Wegenetz für Wanderer, Reiter und Radfahrer in der belgischen Wallonie, 
das seit Oktober 1995 besteht. Im deutschsprachigen  Raum ist der Vennbahnradweg als 
Premiumradweg eingestuft.  
Im Anschluss wird die Landstraße Napoleonsberg (L233) vom Trassenkorridorsegment gekreuzt. 
Nach etwa  700 m  vom Startpunkt des Abschnittes  erreicht die Trasse  das festgesetzte 
Naturschutzgebiet ‚Indetal‘. Dieses wird auf einer möglichst kurzen Strecke von 400 m gekreuzt. 
Neben der Festsetzung als Naturschutzgebiet gilt de r Kernbereich des Indetals, entlang des 
Gewässers Inde, auch als gesetzlich geschütztes Biotop ‚Bachauenwald‘ (BT-5203-0016-2011). 
Zudem müssen das angesprochene Gewässer  und das Fließgewässer Mühlengraben gequert 
werden, bevor der Verlauf über Ackerflächen fortges etzt wird.  Innerhalb des 
Untersuchungskorridors liegt das Baudenkmal Bilstermühle, welches jedoch von der potenziellen 
Trasse nicht direkt betroffen sein wird. Weiterhin wird  südlich von Krauthausen  die Kreisstraße 
Bilstermühler Straße (K13) gekreuzt und in den Stadtteil Breinig der Stadt Stolberg eingetreten,

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bevor nach weiteren 1,4 km der Gelenkpunkt zum Trassenkorridorsegment A08 erreicht wird. In 
diesem Bereich be rührt der Korridor auch das nach Landschaftsplan geplante 
Landschaftsschutzgebiet ‚Kornelimünster‘ und Indetal. Das Landschaftsschutzgebiet umfasst 
grünlandgeprägte, in Teilen stark reliefierte Fläch en, die sich östlich des Indetals zwischen 
Krauthausen, Kornelimünster, Hahn und Friesenrath u nd der östlichen Stadtgrenze zur 
Städteregion Aachen erstrecken. Der Trassenverlauf passiert diese Fläche allerdings  nördlich, 
sodass das genannte Gebiet vom Vorhaben nicht direkt betroffen wird . Die beschriebene 
Situation wird in der folgenden Abbildung 24 deutlich. 
 
Abbildung 24: Landschaftsplan im Bereich des festgesetzen Naturschutzgebietes Indetal 
6.4.4 TKS A04 (TK 25 Blatt 01) 
Das Trassenkorridorsegment A04 teilt sich den Startpunkt mit dem Trassenkorridorsegment A02 
westlich von Kornelimünster. Von dort aus wird ein südöstlicher Verlauf über Ackerflächen 
eingenommen. Unmittelbar nach dem Start dieses Trassenkorridorsegmentes, wird der 
Oberforstbacher Bach und zudem das bereits in das T rassenkorridorsegment A02 
angesprochene geplante Naturschutzgebiet entlang de s Gewässers gekreuzt. Anschließend 
quert die Trasse eine bauliche Lücke in der Siedlungsstru ktur zwischen den Ortschaften 
Kornelimünster und Schleckheim. Dort wird nach etwa  einem Kilometer die besagte Lücke 
genutzt und der weitere Verlauf über landwirtschaft lich genutzte Flächen fortgesetzt. Nach 1,7 
Naturschutzgebiet Indetal

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km wird der Gelenkpunkt für die Trassenkorridorsegmente A05 und A06 südlich von 
Kornelimünster erreicht. 
6.4.5 TKS A05 (TK 25 Blatt 01) 
Der Verlauf der Trasse im Abschnitt A05 definiert s ich durch unmittelbare südliche Randlage zu 
der Bebauung des Aachener Stadtteils Kornelimünster . Nach etwa 700 m  in Parallellage zur 
Nütheimer Straße und ihre Kreuzung wird der internationale Radweg Vennbahnweg gekreuzt. Im 
Bereich der Parallellage betrifft der P lankorridor im südlichen Bereich ein Naturschutzgebiet, 
welches bereits Teil des zukünftigen Landschaftsplans ist.  Der Trassenverlauf umgeht dieses 
Gebiet nördlich . Das geplante Naturschutzgebiet umfasst das naturnahe, vielfältig  und reich 
strukturierte, grünlandgeprägte Iterbachtal mit Nas s- und Feuchtgrünland, Auwald, naturnahem 
Wald, Glatthaferwiesen und Magergrünland in Hanglagen. Es bildet zusammen mit dem teilweise 
extensiv genutzten Grünland, durchzogen von Hecken und Gebüschen, und den bewaldeten 
nordexponierten Waldbereichen ein eng vernetztes Bi otopmosaik naturnaher Lebensräume mit 
einer Vielzahl von nachgewiesenen Tier - und Pflanzenarten. Nach weiteren 300 m erreicht der  
Trassenverlauf das gesetzlich geschützte Biotop NFM0 Fließgewässer (BT-ACK-03210). Dieses 
liegt entlang des Verlaufs des Fließgewässers Inde,  welches im selben Bereich von dem 
Trassenkorridorsegment gekreuzt werden muss.  Auch dieses Gebiet soll zukünftig ein 
Naturschutzgebiet werden.  Bevor das Trassenkorridorsegment  den nächsten Gelenkpunkt 
erreicht, muss die Landstraße Iternberg (L233) gekreuzt werden.  
Neben der Vielzahl von Kreuzungen auf diesem Trassenkorridorsegment ist die hohe Steigung 
der Topografie  über eine kurze  Strecke , besonders in der zweiten Hälfte d es 
Trassenkorridorsegmentes, prägend für diesen Abschnitt. 
6.4.6 TKS A06 (TK 25 Blatt 01) 
Das Trassenkorridorsegment A06 stellt eine Alternative zum Trassenkorridorsegment A05 dar 
und verläuft entsprechend auch von dem Gelenkpunkt des Trassenkorridorsegmentes A04 zum 
Gelenkpunkt des Trassenkorridorsegmentes A07. 
Der Verlauf auf diesem Abschnitt ähnelt grundsätzli ch dem Verlauf de s 
Trassenkorridorsegmentes A05, lässt sich jedoch ca. 300 m weiter südlich verorten. Zunächst  
kreuzt das Trassenkorridorsegment  nach einem  Verlauf von ca. 300 m das Fließgewässer 
Iterbach. In diesem Bereich wird auch das in 6.4.5 beschriebene geplante Naturschutzgebiet im 
Bereich des Fließgewässers  über eine Distanz von ca. 200 m gequert.  Zudem ist der Bach in

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diesem Bereich  von dem festgesetzten geschützten Biotop  Iterbach im Iterbachtal  (BT- ACK-
01185) umgeben, welches entsprechend auch über eine Distan z von ca. 10 m gekreuzt werden 
muss. Die Trasse verläuft nahezu vollständig im Landschaftsschutzgebiet (LSG-5102-0001) (vgl. 
Abbildung 25).  
 
Abbildung 25: Verlauf des Trassenkorridorsegmentes A05 und A06 
Im weiteren Verlauf des Trassenkorridorsegmentes folgt die Kreuzung der Landstraße Iternberg 
(L233), die Kreuzung des Fließgewässers Inde und entsprechend auch die Kreuzung des Biotops 
NFM0 Fließgewässer  (BT- ACK-03210). Dazu kommt eine weitere Kreuzung der Landstraße 
Venwegener Straße (L12) , bevor der Gelenkpunkt zum Trassenkorridorsegment A07 nach 
insgesamt 1,4 km erreicht wird. Auch auf diesem Abschnitt ist der starke Höhenunter schied auf 
Höhe der Venwegener Straße (L12), welcher von der T rassierung überwunden werden muss,  
charakteristisch. 
6.4.7 TKS A07 (TK 25 Blatt 01) 
Der an de m Gelenkpunkt der Trassenkorridorsegmente A05 und A06 angrenzende Startpunkt 
des Trassenkorridorsegmentes A07 befindet sich östlich des Ortsteils Kornelimünster. Nach ca. 
200 m Verlauf der Trasse über eine landwirtschaftlich genutzte Fläche wird die Landstraße 
Landschaftsschutzgebiet

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Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
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Breiniger Straße (L12) gekreuzt. Unmittelbar anschließend verläuft die Trasse über eine Distanz 
von ca. 1 km durch den vom Denkmalschutz betroffenen Bereich Tempelbezirk und Vicus 
Varnenum (NWP 2022/ 0502). Zudem wird im Kernbereich des Tempelbezirks das geschützte 
Biotop Glatthafer - und Wiesenknopf -Silgenwiesen (BT-AC- 03230) über eine Distanz von ca. 
190 m und das im Landschaftsplan geplante Naturschutzgebiet Varnenum durchschritten. Dieses 
soll zukünftig den Gehölz-Grünland-Komplex mit Obstwiese an der gallorömischen Tempelanlage 
Varnenum schützen. Das Biotop sowie die benannten Denkmalschutzflächen  sind auf der 
folgenden Abbildung 26 zu sehen.  
 
Abbildung 26: Verlauf des TKS A07 
Zudem wird nordöstlich des Biotops das  Aachener Stadtgebiet verlassen und der Verlauf im 
Stadtgebiet von Stolberg  fortgesetzt. Nach insgesamt  1,2 km erreicht das 
Trassenkorridorsegment westlich des Stolberger Ortsteils Breinig den Gelenkpunkt zu den 
Trassenkorridorsegmenten A03 und A08. 
Archäologiefläche Tempelbezirk und Vicus Varnenum 
Antragsfläche Tempelbezirk  
Biotop Glatthafer- und 
Wiesenknopf-Silgenwiesen 
Landschaftsschutzgebiet

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
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6.4.8 TKS A08 (TK 25 Blatt 01, 02, 04) 
Das Trassenkorridorsegment  A08 startet auf Stolberger Stadtgebiet  westlich des Stadtteils 
Breinig (TK25 Blatt 01). Bevor eine nördliche Umgehung des Siedlungsbereich angestrebt wird, 
folgt die Trasse einem Wirtschaftsweg in Parallellage und kreuzt anschließend die Kreisstraße n 
K14-Pfarrer-Gau-Straße und K22-Schützheide (TK25 Blatt02). Östlich des Stadtteils Breinig wird 
auf einer Distanz von ca. 700 m den Bestandsferngasleitungen TENP 045/000/000 und TENP 
050/000/000 gefolgt, bevor sie orthogonal gekreuzt werden müssen. Im Bereich der Parallellage 
wird sowohl die Bahnlinie DB 2572, als auch das Fließgewässer Rüstbach gequert.  Nach etwa 
850 m im weiteren Verlauf wird das geschützte Biotop  Schwermetallrasen (BT-5203-054) über 
eine Distanz von ca. 50 m durchschritten, bevor im direkten Anschluss das Fließgewässer  
Pützbach gekreuzt wird. Im weiteren Verlauf  ist zunächst eine erhöhte Steigung zu überwinden, 
welche sich bis zur  Landstraße Zweifaller Straße (L238)  wieder senkt . Im Bereich der 
Schwermetall Halbzeugwek GmbH & Co. KG quert das Trassenkorridorsegment  auf einer 
Distanz von ca. 380 m das Wasserschutzgebiet Zone II Nachtigällchen und Mariaschacht. Zudem 
befindet sich die Trasse zwischen dem Pützbach und der Zweifaller Straße (L2 38) in einer nach 
den Entwicklungszielen des Landschaftsplan betitelt en Erhaltungsfläche. Erhaltungsflächen 
haben den Zweck einer mit naturnahen Lebensräumen o der sonstigen natürlichen 
Landschaftselementen reich oder vielfältig ausgestatteten Landschaft zu erhalten. Anschließend 
kreuzt das Trassenkorridorsegment  die besagte Zweifaller Str aße (L 238) und nimmt einen 
Verlauf durch die östlich liegende Waldfläche ein. Im Bereich der Straßenkreuzung wird auch das 
Fließgewässer Vichtbach gequert. Die nachfolgenden 2,7 km des Trassenkorridorsegmentes 
sind von Waldabschnitten und Ackerflächen geprägt. Dabei werden vor dem Stolberger Stadtteil 
Mausbach einige naturschutzrechtlich relevante Flächen passiert. Diese liegen wiederum in dem 
zu untersuchenden Trassenkorridor, werden jedoch von der potenziellen Trasse östlich passiert 
und sind entsprechend nicht direkt von dem Vorhaben betroffen. Es handelt sich dabei zum einen 
um das nach  §30 BNatschG geschützte Biotop Schwermetallrasen (BT -5203-030-9). Zum 
anderen um das FFH -Gebiet Steinbruchbereich Bernhards hammer und Binsfeldhammer ( DE-
5203-309) und um das gleichnamige Naturschutzgebiet (nw_ACK-013). In diesem Bereich quert 
der Korridor auf kurzer Strecke ein e nach den Entwicklungszielen des Landschaftsplans 
festgelegte Anreicherungsfläche innerhalb des festgesetzten Landschaftsschutzgebietes Vorfeld 
des Naturparks Nordeifel westlich und östlich der V icht (nw_LSG-5203-0003). Der Schwerpunkt 
der Landschaftsentwicklung liegt bei diesem Entwick lungsziel in der Anreicherung einer im

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Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
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Ganzen erhaltungswürdigen Landschaft mit naturnahen Lebensräumen und mit gliedernden und 
belebenden Elementen. 
Unmittelbar westlich vom Stadtteil Mausbach (vgl. Abbildung 27 ) wird das geschützte  Biotop 
Schwermetallrasen (BT -5203-0053-2007) und die Ortslage von der Trassenführung umlaufen. 
Insgesamt werden Waldflächen auf einer Länge von ca. 550 m gequert. Zudem bewegt sich der 
Korridor der Trasse in diesem Bereich erneut auf ei ner bereits beschriebenen Erhaltungsfläche 
nach Landschaftsplan.  
 
Abbildung 27: TKS A08 westlich des Stolberger Stadtteils Mausbach 
Landschaftsschutzgebiet 
Wasserschutzgebiet 
Nachtigällchen und 
Mariaschacht Zone III 
Metallzeitliches bis 
neuzeitliches Bergbaugebiet 
Diepenlinchen

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Auf Abbildung 27 sind auch das Wasserschutzgebiet  Zone III Nachtigällchen und Mariaschacht 
und die archäologischen Antragsflächen Metallzeitliches bis neuzeitliches Bergbaugebiet 
Diepenlinchen (AC 117) zu erkennen, welche nach aktuellem Planung sstand lediglich vom 
Plankorridor betroffen sind. 
Nordwestlich des Naturschutz- und FFH-Gebietes Werther Heide und Napoleonsweg nimmt das 
Trassenkorridorsegment den Verlauf eines Wirtschaftsweges auf. In diesem Bereich liegt die 
Trasse erneut in dem bereits angesprochenen Landsch aftsschutzgebiet Vorfeld des Naturparks 
Nordeifel westlich und östlich der Vicht (nw_LSG-5203-0003).  
Anschließend wird der Stolberger Stadtteil Werth  nördlich passiert, wobei das Stolberger 
Stadtgebiet verlassen und das Wasserschutzgebiet Hastenrather Graben Zone III für ca. 2,8 km 
durchlaufen wird. In diesem Bereich werden zwei Kulturlandschaftsbereiche betroffen: zunächst 
östlich vom Eschweiler Stadtteil Scherpenseel  (TK25 Blatt 04) die Gressenicher Mühle , 
anschließend die Burgen am Bovenberger Wald.  
Zwischen den beiden genannten Flächen wird eine Str ecke von ca. 660 m durch die Gemeinde 
Langerwehe im Kreis Düren zurückgelegt. Im Bereich der Kulturlandschaft Gressenicher Mühle 
kommt es zu der Gewässerquerung des Omerbaches. Zud em werden das nach §30 BNatschG 
geschützte Biotop, welches sich räumlich um den Omerbach erstreckt (BT-5203-0006-2010), und 
das Naturschutzgebiet  Omerbach (NW_DN -079) gekreuzt.  Die Trasse liegt in dem 
beschriebenen Bereich zusätzlich im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet im südlichen Teil 
von Düren (nw_LSG-5103-0003). Die Situation ist der folgenden Abbildung 28 zu entnehmen.

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Abbildung 28: TKS A08 im Bereich Langerwehe 
Im letzten Teil des Trassenkorridorsegmentes folgen einige Kreuzungen von Infrastrukturen und 
Gewässern. Östlich vom Eschweiler Stadtteil Nothberg wird zunächst die Bahnstrecke DB -
2600 Aachen –Köln gekreuzt. Unmittelbar im Anschluss  wird der Otterbach und die 
Regionalbahnstrecke EVS Euregio Langerwehe –Nothberg gequert , bevor das Fließgewässer 
Inde erneut gekreuzt werden muss. Eine Besonderheit ist, dass der Naturraum, welcher sich in 
diesem Bereich entlang der Inde befindet, als Bioto pentwicklungsfläche nach den 
Entwicklungszielen des Landschaftsplans festgesetzt  ist.  Das Augenmerk der 
Landschaftsentwicklung liegt bei diesem Entwicklung sziel in der Biotopentwicklung, d.  h. in der 
Herstellung oder Verbesserung bzw. Sicherstellung der Entwic klungsfähigkeit besonderer 
Lebensgemeinschaften und Lebensstätten für die Pfla nzen- und Tierwelt.  Weiterhin liegt die 
Trasse bis zu diesem Punkt im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet zwischen Eschweiler und 
Weisweiler, mit Halde Nierchen und Bovenberger Wald (nw_LSG-5103-0015).  
Landschaftsschutzgebiet 
Kulturlandschaftsbereich 
Gressenicher Mühle 
Wasserschutzgebiet  
Hastenrather 
Graben Zone III 
Kulturlandschaftsbereich 
Burgen am Bovenberger Wald

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Nach Kreuzung der  Landstraße Dürener Straße (L223)  wird der Verlauf über landwirtschaftlich 
genutzte Ackerflächen fortgesetzt, wobei ein kleinräumiges Landschaftsschutzgebiet westlich der 
Trasse passiert wird . Es handelt sich dabei um das Landschaftsschutzgebie t Kippe Distelrath 
(nw_LSG-5103-0011). 
Schlussendlich muss die Autobahn A4 im Bereich des Autobahnkreuzes Eschweiler-Ost gekreuzt 
werden, bevor das Trassenkorridorsegment den Gelenkpunkt der Trassenkorridorsegmente C02 
und A09 erreicht. In diesem letzten Teil des Trassenkorridorsegmentes verläuft der Plankorridor 
erneut durch eine  Anreicherungsfläche nach Entwicklungszielen des Lan dschaftsplans. 
Unmittelbar nördlich der Autobahn  A4 gilt zudem die Schutzbepflanzung im Bereich der 
Böschung als eine besondere Schutzfläche. Hintergru nd dafür ist, dass die Schutzbepflanzung 
in diesem Bereich als Teil des Planfeststellungsbeschlusses für den sechsspurigen Ausbau der 
Autobahn A4 gilt. 
6.4.9 TKS A09 (TK 25 Blatt 04) 
Das Trassenkorridorsegment A09 bildet für alle Varianten den letzten Teil der H2ercules-Belgien-
Leitung und beginnt am Gelenkpunkt der Trassenkorridorsegmente A08 und C02 im Eschweiler 
Stadtteil Weisweiler. Unmittelbar am Startpunkt wird die Landstraße Aldenhovener Straße (L11) 
parallel zur bestehenden OGE-Leitung RG079/000/000 gekreuzt. Danach verlässt die Trasse die 
Parallellage zur vorgenannten Gasleitung und führt durch ein Waldgebiet nördlich des RWE -
Ausbildungszentrums, das über eine Strecke von etwa  900 Metern betroffen und nach den 
Entwicklungszielen des Landschaftsplans als Erhaltungsfläche gekennzeichnet ist. Im folgenden 
Abschnitt verläuft die Trasse erneut über landwirts chaftlich genutzte Flächen , bis sie nach der 
Kreuzung der Straße Zum Hagelkreuz die Parallellage  zur Autobahn A4 und der OGE 
Bestandsleitung RG079/000/000 einnimmt . Hierbei orientiert sie sich an die bereits 
angesprochene, nach Landscha ftsplan festgesetzte besondere Schutzfläche der 
Schutzbepflanzung der Autobahn A4  auf nördlicher Seite . Nach insgesamt ca. 2,6 km erreicht 
das Trassenkorridorsegment A09 das Ende der H 2ercules-Belgien-Leitung am Stationsstandort 
am Kraftwerk in Weisweiler. 
6.4.10 T KS C01 (TK 25 Blatt 01) 
Das Trassenkorridorsegment  C01 startet, genauso wie das Trassenkorridorsegment  A01, in 
Lichtenbusch Stadt Aachen, nimmt den Verlauf der OGE-Bestandsleitungen RG077/000/000, 
RG079/000/000 und RG098/000/000 an und begleitet sie nordöstlich in Richtung des Aachener

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Stadtteils Brand. Zunächst wird der ehemalige Militärstützpunkt Camp Hitfeld nördlich passiert. 
Dieser gilt als Archäologiefläche mit dem Namen „Camp Gabrielle Petit“ (NWP 2019/0248). Dort 
kommt es zu  einer Engstelle zwischen dem Augustiner Wald im Norden, den drei 
Bestandsleitungen und den Gebäuden des Militärstütz punktes. Die ökologische Funktion des 
Augustiner Waldes ist vielfältig. Er dient als Lebe nsraum für zahlreiche Pflanzen - und Tierarten 
und trägt zur Erhaltung der biologischen Vielfalt b ei. Der Beverbach, der durch den Wald fließt, 
hat einen naturnahen, mäandrierenden Verlauf und mü ndet in einen weiteren naturnahen Bach. 
Diese Wasserläufe sind wichtige Bestandteile des Ök osystems und tragen zur 
Feuchtigkeitsregulierung dieser und zum Nährstoffkreislauf bei. Zusätzlich zu seine r 
ökologischen Bedeutung spielt der Augustiner Wald e ine wichtige Rolle im Landschaftsschutz 
und in der Erholung der Bevölkerung. Er bietet Mögl ichkeiten für Wanderungen und 
Naturerlebnisse und trägt zur Lebensqualität der Region bei. 
Nach aktuellem Landschaftsplan der Stadt Aachen soll der beschriebene Bereich des Augustiner 
Waldes zukünftig als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden.  In Parallellage zur Waldgrenze  
passiert die Trasse innerhalb des Plankorr idors auch einige nach §30 BNatschG geschützte 
Biotope (vgl. Abbildung 29 ). Es handelt sich dabei um die Biotope Mittelgebirgsb ach (BT-AC-
02452), Nass und Feuchtgrünland inkl. Brachen (BT-AC-02285), Erlen-Eschen-Auenwälder (BT-
AC-02299, BT-AC-02286 und BT-AC-02289) und Sumpf-, Moor- und Bruchwälder (BT-AC-02304 
und BT-AC-02296).  
Im Anschluss daran  kann die Trasse über eine Distanz von ca. 2,6 km erneut über 
landwirtschaftlich genutzte Flächen verlaufen und kreuzt kurz vor Beginn des bebauten Bereichs 
vom Aachener Stadtteil Brand die Autobahn A44.  Unmittelbar vor der Kreuzung durschreite n 
Trasse und Plankorridor erneut das nach Landschaftsplan geplante Naturschutzgebiet, welches 
den Augustiner Wald beinhaltet. Das gesamte Trassenkorridorsegment liegt bis zu dem Erreichen 
der Siedlungsstruktur von  Brand gänzlich im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet Aachen 
(nw_LSG-5102-0001).  
Weiterhin definiert sich der erste Teil des Abschni ttes C01 durch einen Verlauf entlang des 
geplanten Trinkwasserschutzgebietes Eicher Stollen und die damit verbundenen Zonen II und III. 
Die Situation ist der folgenden Abbildung 29 zu entnehmen.

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Abbildung 29: Verlauf des TKS C01 im Bereich des Startpunktes und Augustiner Waldes 
Im weiteren Verlauf befindet sich das Trassenkorridorsegment über eine Distanz von ca. 3 km im 
Stadtgebiet des Stadtteils Aachen Brand. Dort muss zunächst eine Parkanlage mit einer Vielzahl 
von Gehölz durchkreuzt werden, bevor die Trasse entlang von Sportanlagen die Parallellage zur 
Autobahn A44 einnimmt und die Leitung RG079/000/000  sowie die Landstraße Trier Straße 
(L233) kreuzt. Der von Gehölz betroffene Bereich entlang der Autob ahn A44 gilt gemäß 
Landschaftsplan als Landschaftsschutzgebiet in Verbindung mit der Ausweisung als Freizeit- und 
Erholungsgebiet. 
Es folgen zwei weitere Autobahnkreuzungen der Autobahn A 44 in Aachen Brand . Nach der 
ersten Kreuzung, bei der sich die Trasse auf der nordwestlichen Seite der Autobahn A44 befindet, 
betrifft der Plankorridor erneut das festgesetzte L andschaftsschutzgebiet Aachen (nw_LSG -
5102-0001). Dieses Landschaftsschutzgebiet wird vor der zweiten  Kreuzung der Autobahn 
§30 BNatschG geschützte Biotopflächen

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verlassen.  Insbesondere in diesem Bereich ergeben sich viele Engstellen dur ch die Autobahn, 
die Bestandsleitungen und das dicht besiedelte Siedlungsgebiet.  
Unmittelbar hinter der zweiten Kreuzung der  Autobahn A44 bindet das Trassenkorridorsegment 
C01 in Parallellage zur OGE-Bestandsleitung RG098/000/000 nach etwa 8,1 km an die Segmente 
B01 und C02 an. In dem Bereich verlässt der Korridor de n Bereich von Aachen Brand  und 
verläuft in Richtung Aachen Eilendorf. 
6.4.11 T KS C02 (TK 25 Blatt 01, 03, 04) 
Unmittelbar ab dem Startpunkt des Trassenkorridorsegmentes C02 auf dem Gebiet der  Stadt 
Aachen nimmt die Trasse einen nordöstlichen Verlauf in weiterhin bestehender Parallellage zur 
OGE-Bestandsleitung RG098/000/000  an. In diesem Bereich passiert die Trasse das 
festgesetzte Landschaftsschutzgebiet Aachen (nw_LSG -5102-0001) im östlichen Bereich des 
Plankorridors.  
Nach etwa 560 m wird eine Gehölzstruktur vom Trasse nverlauf direkt gekreuzt. Weiterhin wird 
die archäologische  Fläche Westwall  (NWP 2019/0265)  über eine Strecke von  ca. 530 m 
durchquert. Daraufhin wird die Landstraße Von-Coels-Straße (L221) rechtwinklig gekreuzt  und 
das Aachener Stadtgebiet verlassen. Die folgende Abbildung 30 verdeutlicht die Situation.

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Abbildung 30: Verlauf des TKS C02 südöstlich von Aachen Eilendorf 
Nach Kreuzung der Landstraße Von-Coels-Straße (L221) verläuft das Trassenkorridorsegment 
C02 über eine Distanz von ca. 1,5 km über Stolberger Stadtgebiet  (TK25 Blatt 03) . Eine 
Besonderheit auf dieser Strecke ist die Betroffenhe it des Würselener Waldes , welcher als 
Landschaftsschutzgebiet (nw_LSG-5203-0002) festgesetzt  und nach Entwicklungszielen des 
Landschaftsplan als Erhaltungsfläche gekennzeichnet  ist. Ähnlich wie bei dem 
Trassenkorridorsegment C01 kommt es hier zu einer Engstelle zwischen der Vielzahl an 
Bestandsleitungen und der Waldstruktur. In diesem F all liegt die potenzielle Trasse auf der 
waldzugewandten Seite. Eine Trassierung auf der wes tlichen Seite der Autobahn A44 innerhalb 
des Korridors ist nicht möglich, da sich dort das S iedlungsgebiet von Aachener Eilendorf 
befindet. 
Westwall 
Landschaftsschutzgebiet

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Wie auf Abbildung 31 zu sehen ist,  erreicht das Trassenkorridorsegment  die TENP-
Verdichterstation Stolberg im Anschluss an die beschriebene Waldstruktur. 
 
Abbildung 31: TKS C02 im Bereich Stolberg 
Unmittelbar hinter der Verdichterstation verläuft die Trasse er neut auf dem Stadtgebiet von 
Aachen. Dort kommt es zu einer hohen räumlichen Dichte von technisch notwendigen 
Infrastrukturkreuzungen. Zunächst muss die Landstraße Heckstraße (L235) gekreuzt werden. 
Anschließend müssen die beiden TENP -Leitungen RG045/000/000 und RG050/000/000 sowie 
die OGE-Bestandsleitung RG098/000/000 schleifend über eine Distanz von ca. 165 m gekreuzt 
werden. Innerhalb dieser Distanz wird zusätzlich die Bahnli nie (2600 Köln –Aachen) schleifend 
gekreuzt. Die Engstelle ergibt sich durch die Gehölzstrukture n, welche sich sowohl östlich als 
auch westlich der Trasse befinden.  
Neben den Kreuzungen verläuft der Plankorridor und die Trasse ab den Kreuzungsstellen durch 
das festgesetzte Wasserschutzgebiet Reichswald Zone III. 
Landschaftsschutz-
gebiet des 
Würselener Waldes 
Westwall 
Verdichterstation 
Stolberg

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Kurz vor der OGE-Station Verlautenheide passiert der Plankorridor die Wasserschutzgebietszone 
II des Wasserschutzgebietes Reichswald. In diesem Bereich wird auch das Fließgewässer Vom 
Haarener Hof gekreuzt. 
Südöstlich von der OGE-Verdichterstation am Autobahnkreuz Aachen (A4 und A44) muss dieses 
in Parallellage zur Leitung RG98/000/000 gekreuzt werden. Das Trassenkorridorsegment C02 
verläuft ab der Kreuzungsstelle auf dem Stadtgebiet von Würselen  in der Städteregion 
Aachen.  
Unmittelbar nordöstlich der Verdichterstation ist das Fließgewässer Steinbach zu kreuzen. Eine 
Besonderheit hierbei ist, dass die Uferbereiche des Gewässers nach dem Entwicklungsplan des 
Landschaftsplans als Wiederherstellungsfläche gelten. Bei den  Bereich en davor und danach 
handelt es sich um Erhaltungsflächen gemäß Entwicklungsplan. Dasselbe gilt für den ca. 650 m 
später zu kreuzenden Weidener Graben : Auch seine Uferbereiche sind als 
Wiederherstellungsflächen gekennzeichnet. 
Knapp 800 m hinter der Kreuzung der Autobahn A4 verlässt das Trassenkorridorsegment C02  
sowohl das Landschaftsschutzgebiet Grünland- und Waldbereich östlich der A44, südlich St. Joris 
(nw_LSG-5103-0001), als auch das genannte Wasserschutzgebiet. Es wird ein östlicher Verlauf 
angestrebt und das Stadtgebiet von Würselen verlassen. 
Im Bereich des  Übergangs auf das Stadtgebiet von Eschweiler  wird zunächst erneut das 
Landschaftsschutzgebiet Grünland- und Waldbereich östlich der A44, südlich St. Joris (nw_LSG-
5103-0001) gekreuzt. Zudem bildet das Fließgewässer Merzbach die Ortsgrenze zwischen 
Würselen und Eschweiler. Im nördlichen Bereich des Trassenkorridorsegmentes befindet sich 
das nach §30 BNatschG geschützte Biotop Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwäder (BT-ACK-
00008), welches vom Plankorridor am Randbereich betroffen ist. 
Die folgenden 3,5 km des Trassenkorridorsegmentes v erlaufen übe r rein landwirtschaftlich 
genutzte Ackerflächen. Auf dem Verlauf wird die Landstraße Aachener Straße  (L223) gekreuzt. 
Weiterhin passiert der Korridor im Randbereich die Landschaftsschutzgebiete Grünland und 
Gehölzbestand im Bereich Gut Sterzbach  (nw_LSG-5103-0007), Grünland und Gehölzbestand 
der Ortslage Röhe (nw_LSG-5103-0008) und Kinzweiler-Hehlrath (nw_LSG-5103-0006). 
Südlich des Eschweiler Stadtteils Hehlrath kreuzt das Trassenkorridorsegment die Landstraße 
Rue de Wattrelos (L238) und verlässt die Parallella ge zur Leitung RG098/000/000  (TK25 Blatt

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04). Es folgt eine  Trassierung in Parallellage südlich zu angesprochene r Landstraße, bis die 
Parallellage zur OGE-Leitung RG079/000/000 in östliche Richtung aufgenommen werden kann.  
In diesem Verlauf umläuft die Trasse auf den kommen den ca. 3,2 km die Ortslage Dürwiß der 
Stadt Eschweiler südlich und erreicht nach insgesamt 15,6 km den Gel enkpunkt zu den 
Trassenkorridorsegmenten A08 und A09.  Kurz vor dem Gelenkpunkt befindet sich das 
Landschaftsschutzgebiet Kippe Distelrath (nw_LSG -5103-0011) im südlichen Bereich des 
Plankorridors und somit auf der südlichen Seite der Autobahn A4. 
6.4.12 T KS B01 (TK 25 Blatt 01) 
Das Trassenkorridorsegment B01 starte t, ebenso wie das Segment A03 , am Gelenkpunkt zum 
Segment A02 auf dem Stadtgebiet von Aachen südlich von Brand. Vom Startpunkt aus nimmt 
das Segment im Gegensatz zum Trassenkorridorsegment A03 einen nordöstlichen Verlauf über 
landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen an. Das Segment bewegt sich dabei inne rhalb des 
Landschaftsschutzgebietes Aachen (nw_LSG-5102-0001). Nach etwa 630 m kreuzt das 
Trassenkorridorsegment den internationalen Radweg Vennbahnweg und anschlie ßend d ie 
Landstraße Napoleonsberg (L233). 
Unmittelbar hinter der Straßenkreuzung verläuft die Trasse und der gesamte Plankorr idor über 
eine Distanz von ca. 1, 5 km durch das Naturschutzgebiet Indetal. Das Natursc hutzgebiet 
erstreckt sich über 128 Hektar und zählt zu den bedeutenden Schutzgebieten in der Städteregion 
Aachen. Der mäandrierende Verlauf des Baches Inde, der durch das Gebiet fließt, beherbergt 
eine vielfältige Feuchtgebietsflora und -fauna. Dies ist auch an dem hohen Anteil der sich im 
Untersuchungskorridor befindlichen nach §30 BNatschG geschützten Biotope zu erkennen. Zu 
diesen gehören Sümpfe, Riede und Röhrichte (BT -5203-0019-2011), Erlen -Eschen- und 
Weichholz-Auenwälder (BT5203-0016-2011), Nass- und Feuchtgrünland inkl. Brachen (BT-5203-
0023-2011), Ufergehölze (BT -5203-0015-2011) und Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen 
(BT-5203-0029-2011). Zudem w ird innerhalb des Naturschutzgebietes ein Fließgewässer 
gekreuzt. Es handelt sich dabei um den Oberforstbac her Bach, welcher auch von einer 
geschützten Biotopfläche umgeben ist. 
Im Anschluss an das Naturschutzgebiet Indetal kreuzt die Trasse die Freunder Landstraße (L220) 
und erreicht erneut ein geplantes Naturschutzgebiet,  d as in der Festsetzungskarte des 
Landschaftsplans dargestellte Schutzgebiet Brander Wald, welche s über eine Distanz von ca.

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Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
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210 m zu queren ist. In diesem Teil findet sich auch die Archäologiefläche des alten Militärpostens 
(NWP 2019/0247). Die Situation ist Abbildung 32 zu entnehmen. 
 
Abbildung 32: Verlauf des TKS B01 im Bereich des Indetals 
Im Anschluss an die Engstelle der Siedlungsstruktur  von Aachen Brand in Verbindung mit den 
Schutzgebieten nimmt das Trassenkorridorsegment erneut einen Verlauf über landwirtschaftlich 
genutzte Fläche. Etwa 600 m der verbleibenden 1,6 km verlaufen durch das 
Landschaftsschutzgebiet Aachen (nw_LSG -5102-0001). Dort wird auch das Fließgewässer 
Landschaftsschutzgebiet 
Naturschutzgebiet 
Indetal 
Gepl. 
Naturschutzgebiet 
Brander Wald +  
Archäologiefläche 
Militärposten 
§30 BNatschG geschützte 
Biotope

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 80/117 
 
 
 
 
 
Freunder Bach gekreuzt und die Parallellage zu den TENP-Leitungen RG045/000/000 und 
RG050/000/000 aufgenommen. 
Die letzten 650 m des Trassenkorridorsegmentes verl aufen in gänzlicher Parallellage zu den 
angesprochenen Gasleitungen. Kurz vor dem Erreichen  des Gelenkpunktes zu den Segmenten 
C01 und C02 wird erneut das Fließgewässer Freunder Bach gekreuzt.

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 81/117 
 
 
 
 
 
6.5 Technische Bewertung und Variantenvergleich 
Tabelle 5: Tabellarischer Variantenvergleich 
 
In obiger  Tabelle 5 werden alle fünf Varianten gegenübergestellt. Dabei  wurde, wie bei der 
Trassenbeschreibung auch, die Trasse selbst und nicht der Korridor betracht et. Hintergrund ist,

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dass beispielsweise die Auszählung von Kreuzungen m it Infrastrukturen und Gewässern nur 
linienbezogen und nicht flächenbezogen erfolgen kann. 
Nachfolgend werden die Werte aus Tabelle 5 noch einmal textlich aufgegriffen und anschließend 
auf die Besonderheiten in den einzelnen Trassenkorridorsegmenten eingegangen.  
6.5.1 Bewertung Variante 1 (T KS C01, C02 und A09) 
 
Abbildung 33: Trassenverlauf Variante 1 
Die Variante 1 ist mit 26,3 km die  kürzeste der Trassenvarianten. Darüber hinaus wei st sie mit 
insgesamt 32 Kreuzungen die geringste Anzahl auf, w enngleich sich die Varianten in der 
Gesamtlänge und der Anzahl der zu kreuzenden Infrastrukturen nicht wesentlich unterscheiden.

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Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 83/117 
 
 
 
 
 
Der Anteil der Parallellage zu den in der Tabe lle genannten Infrastrukturelementen beträgt 
91,7 %. Damit liegt sie im Vergleich zu  den übrigen Varianten vorne. Die Parallellage ist d azu 
lediglich über kurze Abschnitte in den Trasse nkorridorsegmenten C02 und A09 nicht gegeben. 
Dies ist im Bereich der Verdichterstation Zeelink am Autobahnkreuz Aachen der Fall  
(Trassenkorridorsegment C02, TK25 Blatt 03). Hier müssen die Verdichterstation und die dortigen 
Bestandsleitungen umlaufen werden. Der zweite Absch nitt ohne Parallellage ist bei  Weisweiler 
verortet. Dort muss die Trasse den RWE -Campus im bebauten Bereich durch die nördliche 
Waldfläche umlaufen und kann durch den  nachfolgenden südlichen Verlauf  erneut die 
Parallellage zu der Bestandsleitung und Autobahn A4 aufnehmen (Trassenkorridorsegment A09, 
TK25 Blatt 04). 
Trassenkorridorsegment C01: 
Die Trasse im Abschnitt C01 definiert sich durch ei ne gänzliche Parallellage zu de r OGE -
Bestandsleitung RG098/000/000 (Zeelink). Nach etwa 800 m befindet sich die Trasse im Bereich 
des alten Militärstützpunktes Camp Gabrielle Petit. Ein e Verlegung westlich der  
Bestandsleitungen würde eine Betroffenheit des Augustiner Waldes auslösen. Dieser soll, wie 
bereits unter 6.4.1. beschrieben , zukünftig als Naturschutzgebiet („Beverbachtal mit 
Augustinerwald und Hitfelder Bach“) gelten. Das geplante Naturschutzgebiet zeichnet sich durch 
eine hohe Artenvielfalt und großes Biotopentwicklungspotenzial aus. Wesentliche Lebensräume 
sind der alte Augustinerwald mit Buchen - und Eichenwäldern, reich an Alt- und Totholz, sowie 
das naturnahe Gewässersystem des mäandrierenden Beverbaches, Bruch- und Sumpfwälder, 
Auwälder und Feuchtgrünland mit Stillgewässern.  
 Eine Beeinträchtigung  diverser naturschutzfachlicher Belange lässt sich d emnach bei 
einer Verlegung westlich der Bestandsleitungen nicht vermeiden. 
Eine Posit ionierung der Trasse östlich der Bestandsleitungen  würde den Bereich des 
Militärstützpunktes betreffen. Durch die Geltung als Militärstützpunkt, besonders a ls Kaserne, 
sind Altlasten in diesem Bereich nicht auszuschließ en. Für den vorderen Teil steht zudem die 
Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen im Vordergrund. Dazu ist die Beseitigung von 
baulichen Anlagen wie Gebäude n, Verrohrungen, Kanäle n, befestigten Straßen, Wegen und 
Lagerplätzen erforderlich. Für den dahinterliegende n Teil sollen die planung srechtlichen 
Voraussetzungen zur Nutzung des Geländes als Photov oltaikfreiflächenanlage geschaffen 
werden.

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 Eine Leitungsverlegung in diesem Bereich steht dem Wiederherstellungsziel der 
naturräumlichen Lebensräume entgegen. Weiterhin ist zu prüfen, inwiefern die Errichtung 
von Photovoltaikanlagen im hinteren Teil dem Vorhaben entgegensteht.   
Daneben verläuft die Trasse über ca. 600  m innerhalb des aufgegebenen, nun aber zur 
Neufestsetzung beantragten (geplanten) Trinkwasserschutzgebiet Eicher Stollen.  
 Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die 
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die 
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden 
und bei e iner entsprechenden Verschmutzung ein ungehinderter  Zutritt von 
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Bezogen auf die örtlichen 
Verhältnisse kann im Einzugsgebiet nicht ausgeschlo ssen werden, dass der Kalkstein 
(Fels) oberf lächennah ansteht. Aufgrund der Klüftigkeit des Fest gesteins besteht eine 
sehr schnelle Verbindung zum Grundwasservorkommen. Daher wird im Rahmen des 
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten 
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer 
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser 
verhindern soll.  
Nach knapp 4,2 km des Trassenkorridorsegmentes wird das Siedlung sgebiet des Aachener 
Stadtteils Brand erreicht. Auf dem Verlauf der Trasse in diesem Bereich kommt es zu diversen 
Engstellen zwischen der Autobahn A 44, der geplante n Trasse, städtischen 
Naherholungsanlagen des Stadtteils und den bereits dort liegenden Bestandsleitungen, welche 
nicht umgangen werden können . Zwischen Brand und Eilendorf schirmen  dabei Begleitgehölze 
das Siedlungsgebiet vom Gewerbegebiet ab. Das Grünland bildet hier einen wichtigen Freiraum 
zwischen den Siedlungsräumen. Insgesamt hat dieser Grünlandkomplex am Ballungsrand von 
Aachen insbesondere im nordöstlichen Bereich durch strukturanreichernde Maßnahmen ein 
hohes Entwicklungspotenzial und eine besondere Bede utung als Biotopverbundelement  und 
Naherholungsgebiet. 
 D ie genannten  Engstellen sind bei einer Leitungsführung zwangläufig  zu überwinden . 
Inwiefern dies möglich  ist, unterliegt nachfolgenden  Einzelprüfungen im 
Zulassungsverfahren. Neben beschriebene n Engstellen kommt es in diesem Teil des 
Trassenkorridorsegmentes auch zu einer hohen Anzahl an Kreuzungen von Straßen und

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auch Bestandsleitungen. Dies führt zu dem  Erfordernis des Einsatzes technisch 
aufwändiger Verfahren. 
Trassenkorridorsegment C02: 
Anschließend an die Kreuzung der Von-Coels-Straße (L221) nimmt die Trasse in Parallellage zu 
den Bestandsleitungen den Verlauf entlang der Waldstruktur des Würselener Waldes in Stolberg 
auf. Diesen hält sie für die nächsten etwa 1,2 km. Eine Betroffenheit der Waldstruktur ist in diesem 
Bereich nicht zu umgehen. Geprägt von einigen Wanderwegen gilt der Würselener Wald dabei 
als wichtiges Naherholungsgebiet für die umliegende  Bevölkerung.  Westlich des potenziellen 
Trassenverlaufs finden sich die OGE-Bestandsleitungen sowie einige weitere bereits beka nnte 
Fremdleitungen. Daneben liegt die Autobahn A44, sod ass das Vorhaben nur östlich der 
Bestandsleitungen platziert werden kann. 
 Da die Trasse die Waldstruktur in diesem Trassenkor ridorsegment betrifft, kommt es zu 
einem Eingriff in die Gehölzstrukturen. Das führt d azu, dass der Zweck des 
Naherholungsgebietes zumindest für den Zeitraum der Errichtung und d ie Dauer der 
Wiederaufforstung beeinträchtigt wird.  
Unmittelbar hinter der TENP -Verdichterstation in Stolberg folgt eine Vielzahl  von 
Infrastrukturkreuzungen auf einer kurzen Strecke. Auf etwa 500 m werden zwei Landstraßen, die 
Bestandsleitungen RG045/000/000 und RG050/000/000 u nd eine Bahnlinie gekreuzt. Die 
Gasleitungen sind hier zweimal zu kreuzen.  
 Die bereits in der Tabelle (Ziffer 6.5.1) aufgeführ ten Kreuzungen mit technisch erhöhtem 
Aufwand stehen dem grundsätzlichen Bestreben zur Vermeidung solch technisch 
anspruchsvoller Kreuzungen entgegen. Eingeschränkt wird die Trassierung in dem 
Bereich aufgrund des östlich an die Trasse heranragenden Brander Waldes wie auf  
westlicher Seite der Waldfläche des Aachener Stadtteils Eilendorf. 
Kurz vor dem Autobahnkreuz Aachen verläuft das Tras senkorridorsegment durch das 
Wasserschutzgebiet Reichswald Zone III . Der potenzielle Trassenverlauf strebt dabei eine 
Umgehung der Schutzgebietszone II an. Trotzdem ist eine Betroffenheit des 
Wasserschutzgebietes Zone II von der Trasse nicht ausgeschlossen. Westlich des 
Trassenverlaufs verlaufen bereits diverse vorhandene Versorgungsleitungen. Unmittelbar östlich 
an diese Leitungen grenzt die Zone II des Wasserschutzgebietes.

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 Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die 
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die 
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden 
und dass bei einer entsprechenden Verschmutzung ein  ungehinderter Zutritt von 
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann.  Daher wird im Rahmen des 
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten 
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer 
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser 
verhindern soll. 
Die verbleibende Strecke des Trassenkorridorsegment es verläuft durch dem Vorhaben nicht 
entgegenstehende, landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen.  
Trassenkorridorsegment A09: 
Unmittelbar nach Kreuzung der Aldenhovener Straße (L11) nimmt die Tr asse den Verlauf durch 
die Waldfläche östlich des Kraftwerks in Weiswei ler an. Hintergrund für die Trassierung ist die 
Umgehung des südlich liegenden Industriebereiches, welche r eine Trassierung durch die 
baulichen Hindernisse unmöglich macht. Des Weiteren befinden sich auch diverse bestehende 
Leitungen am nördlichen Teil des Gewerbe- und Industriegebietes, welche eine Trassierung in 
diesem Bereich erschweren. 
 D as Vorhaben führt zu einer direkten Betroffenheit der sich dort befindlichen Waldstruktur. 
Auswertungen der Fremdleitungserkundungen haben wiederum ergeben, dass sich 
bereits Leitungen in diesem Bereich des Waldes befinden und somit das Vorhaben keine 
unbelastete Waldstruktur betrifft. 
Im nachfolgenden  Bereich ist seitens der Gemeinde Eschweiler die Erw eiterung eines 
Gewerbegebietes auf dem südlichen Teil der Ackerflächen geplant.  
 Die Trasse steht dem Ausbauvorhaben der Gemeinde  nicht entgegen. Somit ist eine 
Realisierung beider Projekte möglich.  
Im letzten Teil des Trassenkorridorsegmentes wird das Werksgelände der Regionetz GmbH über 
eine Strecke von ca. 200 m geradlinig gekreuzt. Dabei werden die Werksflächen des Standortes 
vom potenziellen Trassenverlauf unmittelbar tangiert.

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 Durch eine hohe Anzahl bereits zum Kraftwerk verlaufenden  Fremd - sowie 
Bestandsleitungen in Verbindung mit der Kreuzung de r vorangehenden Straße ist eine  
gänzliche Umgehung des Werksgeländes nicht zu reali sieren. Insbesondere durch die 
sich zwischen dem Werksgelände und der Autobahn A 4 befindliche 
Hochspannungsfreileitung wird die Trassierung in diesem Bereich stark eingeschränkt, ist 
aber umsetzbar.  
6.5.2 Bewertung Variante 2 ( TKS A01, A02, B01, C02 und A09) 
 
Abbildung 34: Trassenverlauf Variante 2 
Die Trassenvariante 2 liegt mit einer Gesamtlänge von 2 6,9 km im Mittelfeld im 
Variantenvergleich. Sie wei st zudem mit 34 Kreuzungen die zweitmeisten Kreuzung en im

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Vergleich auf. Daneben hat sie eine Parallellage von 68,1 %. Ausgelöst wird der hohe Anteil der 
Parallellage durch das Trassenkorridorsegment C02, welches Teil dieser Variante ist. 
Trassenkorridorsegment A01 
Nach Kreuzung der Monschauer Landstraße (L233) verläuft die Trasse zwischen dem Augustiner 
Wald und dem Camp Gabrielle Petit auf westlicher Seite und der Autobahn A 44 auf der östlichen 
Seite. Nach offengelegtem Entwurf des Landschaftsplans soll der Augustiner Wald zukünftig als 
Naturschutzgebiet („Beverbachtal mit Augustinerwald und Hitfelder Bach“ ) festgesetzt werden . 
Dieses umfasst den strukturreichen Augustinerwald s owie das naturnahe Beverbachtal mit 
Quellsümpfen, einschließlich des Hitfelder Baches u nd des Heidbendener Weihers.  Für das 
ehemalige Kasernengelände der belgischen Streitkräfte Camp Hitfeld (Gabrielle Petit) wiederum 
sind verschiedene Nutzungen vorgesehen. Für den vorderen Teil steht die Wiederherstellung von 
naturnahen Lebensräumen im Vordergrund. Dazu ist die Beseitigung von baulichen Anlagen wie 
Gebäuden, Verrohrungen, Kanälen, befestigten Straßen, Wegen und Lagerplätzen erforderlich. 
Für den dahinterliegenden Teil sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung des 
Geländes als Photovoltaikfreiflächenanlage geschaff en werden.  Auch ist innerhalb dieser 
Flächen mit Altlasten zu rechnen. 
 Der Untersuchungskorridor liegt zwar innerhalb der zwei  erstgenannten Flächen, 
allerdings kann im Rahmen der Feintrassierung durch geeignete Trassenwahl ein Eingriff 
in diese Flächen ausgeschlossen werden.  
Zudem quert die potenzielle Trasse großflächige Kulturlandschaftsbereiche.  
 Hier wäre vor Errichtung der Leitung ein archäologischer Fachbeitrag zur Bewertung der 
Flächen zu erstellen. Bauvorlaufend kann dann unter fachlicher Aufsicht eine genauere 
Untersuchung erfolgen.  
Des Weiteren verläuft die Trasse auf den ersten ca. 3,4 km innerhalb des aufgegebenen , nun 
aber zur Neufestsetzung beantragten (geplanten) Trinkwasserschutzgebietes Eicher Stollen.  
 Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die 
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die 
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden 
und bei e iner entsprechenden Verschmutzung ein ungehinderter  Zutritt von 
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann.  Bezogen auf die örtlichen 
Verhältnisse kann im  Einzugsgebiet nicht  ausgeschlossen werden, dass der Kalkstein

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(Fels) oberflächennah an steht. Aufgrund der Klüftigkeit des Festgesteins besteht e ine 
sehr schnelle Verbindung zum Grundwasservorkommen. Daher wird im Rahmen des 
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgesetzten 
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer 
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser 
verhindern soll.  
Südlich der Ortslage Eich wird der Holzbach und sein lineares gewässerbegleitendes 
Biotopverbundelement, welches zum Naturschutzgebiet  Rollefbachtal führt, gekreuzt. Das 
Biotopverbundelement reichert die grünlandgeprägte Agrarlandschaft an und bietet Lebensraum 
für gefährdete Tier- und Pflanzenarten. 
 Als Beeinträchtigung ist die Entnahme von Gehölzstrukturen zu nennen. Im Rahmen der 
Feinplanung kann die Trasse derart gewählt werden, dass sie das Gewässer in einem 
gehölzfreien Bereich kreuzt und damit kein Verlust von Lebensraum für gefährdete Tier - 
und Pflanzenarten zu besorgen ist. 
Trassenkorridorsegment A02 
Direkt zu Beginn des Trassenkorridorsegmentes wird das naturnah geprägte und von 
Ufergehölzen gesäumte Gewässer Oberforstbach gekreuzt. Die gewässerbegleitenden 
Gehölzstrukturen wie auch das Gewässer sind im Entwurf des Landschaftsplans als 
Naturschutzgebiet ausgewiesen. 
 Aufgrund der linienhaften Struktur der Fläche ist eine Meidung der Querung nicht möglich. 
Da die Kreuzung lediglich ca. 60 m breit ist, kann im Rahmen der Feinplanung der Eingriff 
bzw. die Beeinträchtigung durch geeignete bautechnische Maßnahmen geringgehalten 
oder aber vermieden werden.  
Auf der  Hälfte der Strecke im T rassenkorridorsegment A02 quert die Trasse die Obstwiese 
Hitzbenden. Die Obstwiese liegt nordwestlich von Kornelimünster  am Gut Wildenhof. Der 
Obstbaumbestand ist überaltert und die Formation teilweise nur noch fragmentarisch vorhanden.  
 Im Rahmen der Feintrassierung kann aufgrund der fragmentarisch en Ausprägung der 
Obstbaumwiese eine Entnahme auf sehr wenige Bäume begrenzt werden. Die Erhaltung 
der Obstwiese als ökologisch und kulturhistorisch b edeutsames Landschaftselement ist 
durch die Errichtung der Leitung nicht gefährdet.

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Trassenkorridorsegment B01 
Unmittelbar hinter der Kreuzung der Straße Napoleonsberg (L233) beginnt der Verlauf der Trasse 
im Naturschutzgebiet Indetal. Dieses betrifft die Trasse über eine G esamtlänge von ca. 1,6 km . 
Die nächsten ca. 1,6 km der Trasse verlaufen in nördlicher Richtung durch das Naturschutzgebiet. 
Über eine Distanz von ca. 140 m wird der S chutzgebietsstatus im Bereich eines 
Regenrückhaltebeckens unterbrochen. Neben der Ausweisung als Naturschutzgebiet beinhaltet 
der Verlauf  geschützte Biotope , welche auf diesem Abschnitt betroffen sind. Eine genaue 
Beschreibung des Raumes und der dort betroffenen nach §30 BNatschG geschützten Biotope ist 
der Ziffer 6.4.12 zu entnehmen. Die Biotope stellen den Lebens raum für seltene und gefährdete 
Pflanzen und Tierarten, insbesondere für Amphibien und Repti lien, dar. Das Schutzgebiet 
zeichnet sich durch typische Merkmale grund- und stauwasserbeeinflusster Böden aus und weist 
zudem ein beträchtliches Biotopentwicklungspotenzial auf.  
 D ie Trasse quert südöstlich von Aachen-Brand nahezu mittig auf einer Länge von ca. 1,5 
km das Naturschutzgebiet Indetal. Entsprechend sind bei der Errichtung des Vorhabens 
über weite Strecken die Kernzone samt wertgebender Biotope (Auenbereich  der Inde, 
Magergrünland) betroffen.  
Im Anschluss an das Naturschutzgebiet muss die Freu nder Landstraße (L220) gekreuzt werden 
und eine Lücke der Siedlungsstruktur in der Ortschaft Freund des Aachener Stadtteils Brand und 
dem Militärposten genutzt werden. Dabei betrifft die Trasse auch Teile des Brander Waldes. 
 Die geplante Trasse betrifft in diesem Bereich zum einen die wes tlich angrenzende 
Siedlungsstruktur, zum anderen wird die Fläche des Militärpostens durchschritten, welche 
sowohl als archäologisch wertvolle Fläche gilt als auchAltlastenvorkommen vermuten 
lässt. Eine Umgehung dieses sensiblen Bereiches ist  durch die westlich angrenzende  
Siedlungsstruktur wie auch durch die östlich vorhandene Waldfläche des Brander Waldes 
nicht möglich. Zugleich soll der Brander Wald, genauso wie der ber eits angesprochene 
Augustiner Wald, zukünftig als Naturschutzgebiet ge lten. Entsprechend weist die 
potenzielle Trasse in diesem Bereich hohes Konfliktpotenzial auf.  
Der weitere Verlauf des Trassenkorridorsegm entes B01 definiert sich durch die Parallellage zu 
den Bestandsleitungen RG045/000/000 und RG050/000/000 und dem Verlauf über Ackerflächen. 
Entsprechend gibt es auf diesem Abschnitt des Segme ntes keine Hindernisse, welche dem 
Vorhaben entgegenstehen.

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Trassenkorridorsegment C02: 
Anschließend an die Kreuzung der Von-Coels-Straße (L221) nimmt die Trasse in Parallellage zu 
den Bestandsleitungen den Verlauf entlang der Waldstruktur des Würselener Waldes in Stolberg 
auf. Diesen hält sie für die nächsten etwa 1,2 km. Eine Betroffenheit der Waldstruktur ist in diesem 
Bereich nicht zu umgehen. Geprägt von einigen Wande rwegen gilt der Würselener Wald dabei 
als wichtiges Naherholungsgebiet für die umliegende  Bevölkerung. Westlich des potenziellen 
Trassenverlaufs finden sich die OGE -Bestandsleitungen sowie einige weitere bereits bekannte 
Fremdleitungen. Daneben liegt die Autobahn A44, sod ass das Vorhaben nur östlich der 
Bestandsleitungen platziert werden kann. 
 Da die Trasse die Waldstruktur in diesem Trassenkor ridorsegment betrifft, kommt es zu 
einem Eingriff in die Gehölzstrukturen. Das führt d azu, dass der Zweck des 
Naherholungsgebietes zumindest für den Zeitraum der  Errichtung und die Dauer der 
Wiederaufforstung beeinträchtigt wird.  
Unmittelbar hinter der TENP -Verdichterstation in Stolberg folgt eine Vielzahl v on 
Infrastrukturkreuzungen auf einer kurzen Strecke. Auf etwa 500 m werden zwei Landstraßen, die 
Bestandsleitungen RG045/000/000 und RG050/000/000 u nd eine Bahnlinie gekreuzt. D ie 
Gasleitungen sind hier zweimal zu kreuzen.  
 Die bereits in der Tabelle (Ziffer 6.5.1) aufgeführ ten Kreuzungen mit technisch erhöhtem 
Aufwand stehen dem grundsätzlichen Bestreben zur Vermeidung  solch technisch 
anspruchsvoller Kreuzungen entgegen. Eingeschränkt wird die Trassierung in dem 
Bereich aufgrund des östlich an die Trasse heranrag enden Brander Waldes wie auf 
westlicher Seite der Waldfläche des Aachener Stadtteils Eilendorf. 
Kurz vor dem Autobahnkreuz Aachen verläuft das Tras senkorridorsegment durch das 
Wasserschutzgebiet Reichswald Zone III. Der potenzi elle Trassenverlauf strebt dabei eine 
Umgehung der Schutzgebietszone II an. Trotzdem ist eine Betroffenheit des 
Wasserschutzgebietes Zone II von der Trasse nicht ausgeschlossen . Westlich des 
Trassenverlaufs verlaufen bereits diverse vorhandene Versorgungsleitungen. Unmittelbar östlich 
an diese Leitungen grenzt die Zone II des Wasserschutzgebietes.  
 Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die 
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die 
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden

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und bei einer entsprechenden Verschmutzung ein unge hinderter Zutritt von 
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Daher wird im Rahmen des 
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten 
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer 
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser 
verhindern soll. 
Die verbleibende Strecke des Trassenkorridorsegment es verläuft durch dem Vorhaben nicht 
entgegenstehende, landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen.  
Trassenkorridorsegment A09: 
Unmittelbar nach Kreuzung der Aldenhovener Straße ( L11) nimmt die Trasse den Verlauf durch 
die Waldfläche östlich des Kraftwerks in Weisweiler  an. Hintergrund für die Trassierung ist die 
Umgehung des südlich liegenden Industriebereiches, welcher eine Trassierung durch die 
baulichen Hindernisse unmöglich macht. Des Weiteren  befinden sich auch diverse bestehende 
Leitungen am nördlichen Teil des Gewerbe - und Industriegebietes, welche eine Trassierung in 
diesem Bereich erschweren. 
 Das Vorhaben führt zu einer direkten Betroffenheit der sich dort befindlichen Waldstruktur. 
Auswertungen der Fremdleitungserkundungen haben wie derum ergeben, dass sich 
bereits Leitungen in diesem Bereich des Waldes befinden und somit das Vorhaben keine 
unbelastete Waldstruktur betrifft. 
Im nachfolgenden Bereich ist seitens der Gemeinde E schweiler die Erweiterung eines 
Gewerbegebietes auf dem südlichen Teil der Ackerflächen geplant.  
 Die Trasse steht dem Ausbauvorhaben der Gemeinde ni cht entgegen. Somit ist eine 
Realisierung beider Projekte möglich.  
Im letzten Teil des Trassenkorridorsegmentes wird das Werksgelände der Regionetz GmbH über 
eine Strecke von ca. 200 m geradlinig gekreuzt. Dabei werden die Werksflächen des Standortes 
vom potenziellen Trassenverlauf unmittelbar tangiert. 
 Durch eine hohe Anzahl bereits zum Kraftwerk verlau fenden Fremd - sowie 
Bestandsleitungen in Verbindung mit der Kreuzung de r vorangehenden Straße ist eine 
gänzliche Umgehung des Werksgeländes nicht zu reali sieren. Insbesondere durch die 
sich zwischen dem Werksgelände und der Autobahn A4 befindliche

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Hochspannungsfreileitung wird die Trassierung in diesem Bereich stark eingeschränkt, ist 
aber umsetzbar.  
6.5.3 Bewertung Variante 3 (T KS A01, A02, A03, A08 und A09) 
 
Abbildung 35: Trassenverlauf Variante 3 
Die Variante ist 3 ist mit knapp 26,5 km die zweitkürzeste der Varianten. Sie weist insgesamt eine 
Parallellage von 15 % und liegt mit 33 Gesamtkreuzungen im oberen Mittelfeld. 
Variante 3 nimmt genauso wie Variante 4 und Variante 5 im Gegensatz zu den Varianten 1 und 
2 keine Parallellage über weite Strecken zu vorhandenen Gasleitungen ein. Sie verläuft hingegen 
weiter östlich übe die Ortslagen Stolberg, Eschweiler und Langerwehe  und umläuft damit die 
diversen Engstellen  zwischen Infrastruktur und Naturräumen  im östlichen Bereich der Stadt

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Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 94/117 
 
 
 
 
 
Aachen. Dabei werden fast ausschließlich unkritische landwirtscha ftliche Flächen für die 
Trassierung in Anspruch genommen. 
Trassenkorridorsegment A01 
Nach Kreuzung der Monschauer Landstraße L233 verläuft die Trasse zwischen dem Augustiner 
Wald und dem Camp Gabrielle Petit auf westlicher Seite und der Autobahn A 44 auf der östlichen 
Seite. Nach offengelegtem Entwurf des Landschaftsplans soll der Augustiner Wald zukünftig als 
Naturschutzgebiet („Beverbachtal mit Augustinerwald  und Hitfelder Bach“) festgesetzt werden. 
Dieses umfasst den strukturreichen Augustinerwald s owie das naturnahe Beverbachtal mit 
Quellsümpfen, einschließlich des Hitfelder Baches u nd des Heidbendener Weihers. Für das 
ehemalige Kasernengelände der belgischen Streitkräfte Camp Hitfeld (Gabrielle Petit) wiederum 
sind verschiedene Nutzungen vorgesehen. Für den vorderen Teil steht die Wiederherstellung von 
naturnahen Lebensräumen im Vordergrund. Dazu ist die Beseitigung von baulichen Anlagen wie 
Gebäuden, Verrohrungen, Kanälen, befestigten Straßen, Wegen und Lagerplätzen erfor derlich. 
Für den dahinterliegenden Teil sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung des 
Geländes als Photovoltaikfreiflächenanlage geschaff en werden. Auch ist innerhalb dieser 
Flächen mit Altlasten zu rechnen. 
 Der Untersuchungskorridor liegt zwar innerhalb der zwei erstgenannten Flächen, 
allerdings kann im Rahmen der Feintrassierung durch geeignete Trassenwahl ein Eingriff 
in diese Flächen ausgeschlossen werden.  
Zudem quert die potenzielle Trasse großflächige Kulturlandschaftsbereiche.  
 Hier wäre vor Errichtung der Leitung ein archäologi scher Fachbeitrag zur Bewertung der 
Flächen zu erstellen. Bauvorlaufend kann dann unter  fachlicher Aufsicht eine genauere 
Untersuchung erfolgen.  
Des Weiteren verläuft die Trasse auf den ersten ca. 3,4 km inner halb des aufgegebenen, nun 
aber zur Neufestsetzung beantragten (geplanten) Trinkwasserschutzgebietes Eicher Stollen.  
 Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die 
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die 
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden 
und bei e iner entsprechenden Verschmutzung ein ungehinderter  Zutritt von 
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Bezogen auf die örtlichen 
Verhältnisse kann im Einzugsgebiet nicht ausgeschlo ssen werden, dass der Kalkstein

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 95/117 
 
 
 
 
 
(Fels) oberf lächennah ansteht. Aufgrund der Klüftigkeit des Fest gesteins besteht eine 
sehr schnelle Verbindung zum Grundwasservorkommen. Daher wird im Rahmen des 
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten 
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer 
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser 
verhindern soll.  
Südlich der Ortslage Eich wird der Holzbach und sein lineares gewässerbegleitendes 
Biotopverbundelement, welches zum Naturschutzgebiet  Rollefbachtal führt, gekreuzt. Das 
Biotopverbundelement reichert die grünlandgeprägte Agrarlandschaft an und bietet Lebensraum 
für gefährdete Tier- und Pflanzenarten. 
 Als Beeinträchtigung ist die Entnahme von Gehölzstrukturen zu nennen. Im Rahmen der 
Feinplanung kann die Trasse derart gewählt werden, dass sie das Gewässer in einem 
gehölzfreien Bereich kreuzt und somit kein Verlust von Lebensraum für gefährdete Tier - 
und Pflanzenarten zu besorgen ist. 
Trassenkorridorsegment A02 
Direkt zu Beginn des Trassenkorridorsegment es wird das naturnah geprägte und von 
Ufergehölzen gesäumte Gewässer Oberforstbach gekreu zt. Die gewässerbegleitenden 
Gehölzstrukturen wie auch das Gewässer sind im Entw urf des Landschaftsplans als 
Naturschutzgebiet ausgewiesen. 
 Aufgrund der linienhaften Struktur der Fläche ist eine Meidung der Querung nicht möglich. 
Da die Kreuzung lediglich ca. 60 m breit ist, kann im Rahmen der Feinplanung der Eingriff 
bzw. die Beeinträchtigung durch geeignete bautechni sche Maßnahmen geringgeha lten 
oder aber vermieden werden.  
Auf der  Hälfte der Strecke im T rassenkorridorsegment A02 quert die Trasse die Obstwiese 
Hitzbenden. Die Obstwiese liegt nordwestlich von Ko rnelimünster am Gut Wildenhof. Der 
Obstbaumbestand ist überaltert und die Formation teilweise nur noch fragmentarisch vorhanden.  
 Im Rahmen der Feintrassierung kann aufgrund der fra gmentarischen Ausprägung der 
Obstbaumwiese eine Entnahme auf sehr wenige Bäume begrenzt werden. Die Erhaltung 
der Obstwiese als ökologisch und kulturhistorisch b edeutsames Landschaftselement ist 
durch die Errichtung der Leitung nicht gefährdet.

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 96/117 
 
 
 
 
 
Trassenkorridorsegment A03 
Die Trasse quert in diesem Trassenabschnitt nördlich von Kornelimünster das Naturschutzgebiet 
Indetal auf einer Strecke von ca. 350  m. Es erstreckt sich von der Landstraße L 233 
Napoleonsberg bis kurz hinter de n Gewässerläufen von Inde und Mühlengraben.  Die 
Schutzausweisung dient unter anderem  
a) der Erhaltung des naturnahen Bachlaufs der Inde, 
b) der Erhaltung und Schaffung einer naturnahen Bachaue mit Auwäldern, Feucht - und Naß-
Wiesen, Staudenfluren und Heckengehölzen sowie 
c)  der Erhaltung natürlicher Überschwemmungsgebiete. 
 Die Trasse quert das Naturschutzgebiet auf einer überschaubaren Länge von ca. 350 m. 
Eine Beeinträchtigung der  unter a) und b) genannten Schutzziele  kann durch Einsatz 
bautechnischer Verf ahren vermieden werden. Darüber hinaus steht die Verlegun g der 
Leitung dem Erhalt des Überschwemmungsgebietes (Grünland) zwischen der Landstraße 
L 233 Napoleonsberg  und der Kreisstraße K 13 Bilstermühler Straße nicht entgegen. 
Auch während der Bauausführung kann die Funktion de r Grünlandfläche als 
Überschwemmungsgebiet durch vorsorgende Maßnahmen aufrechterhalten werden.  
Dem verbleibenden Verlauf innerhalb des Trassensegmentes stehen keine relevan ten 
Raumwiderstände entgegen. 
Trassenkorridorsegment A08 
Nördlich der Ortslage Breinig quert die Trasse Fläc hen, welche im Regionalplan als 
Siedlungsbereiche ausgewiesen sind (vgl. Teil B, Anlage B2, Blatt 01) . Für diesen Bereich sind 
jedoch weder im Flächennutzungsplan noch in Bebauungsplänen Planungen zur Erweiterung der 
Siedlungsfläche von Breinig hinterlegt. 
 Da die Siedlungsflächen zunächst nu r auf regionalplanerischer Ebene angezeigt sind, 
entsteht kein direkter Konflikt mit der geplanten Leitung, da lediglich ein Streifen von 10 m 
von der Bebauung freizuhalten ist und somit die Siedlungsplanung vernachlässigbar 
beeinträchtigt wird.  Der Schutzstreifen der Leitung lässt sich ggf. auch  sinnvoll in die 
Bauleitplanung integrieren.

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 97/117 
 
 
 
 
 
Westlich der Landstraße L  12 Breiniger Berg auf Höhe des Metallverarbeitungsu nternehmens 
Schwermetall und Halbzeugwerk GmbH quert die Trasse auf einer Länge von ca. 380 m die Zone 
II des Wasserschutzgebietes Nachtigällchen und Mariaschacht Zone II.  
 Aufgrund der räumlichen Nähe des Metallverarbeitungsunternehmens zum 
Wasserschutzgebiet ist eine Querung des Wasserschutzgebietes unvermeidbar. Im Falle 
der Querung von Wasserschutzgebieten besteht die Ge fahr, dass durch die 
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die 
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden 
und bei e iner entsprechenden Verschmutzung ein ungehinderter  Zutritt von 
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Daher wird im Rahmen des 
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten 
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer 
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser 
verhindern soll. Die Regelungen der Wasserschutzgebietsverordnung Nachtigällchen und 
Mariaschacht finden dabei Berücksichtigung. Dabei s ei vorweggenommen, dass eine 
Verlegung der Wasserstoffleitung den Regelungen der Schutzgebietsverordnu ng 
grundsätzlich nicht entgegensteht, da Wasserstoff kein wassergefä hrdender Stoff ist. 
Gleichwohl gehören einzelne bauliche Maßnahmen, welche zur Errichtung der Leitu ng 
erforderlich sind, zu in der Schutzzone II verbotenen Handlungen. Allerdings können diese 
verbotenen Handlungen durch den Einsatz oben genannter technischer und 
organisatorischer Maßnahmen vermieden werden.  
Sowohl westlich wie auch nördlich der Ortslage Mausb ach liegen sich teilweise überlager nde, 
FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete innerhalb des Unters uchungskorridores: z um einen das 
westlich von Mausbach  gleichnamige FFH - und Naturschutzgebiet „Steinbruchbereich 
Bernhardshammer und Binsfeldhammer“ und zum anderen  nördlich der Ortslage das FFH- und 
Naturschutzgebiet „Werther Heide und Napoleonsweg“.   
 In beiden Fällen kann im Rahmen der Feinplanung durch eine geeignete Trassenwahl 
eine direkte Inanspruchnahme der Schutzflächen sicher ausgeschlossen werden.  
Mit Kreuzung der Landstraße L  11 südlich der Ortslage Scherpenseel quert d er 
Untersuchungskorridor auf einer Strecke von ca. 2,8  km die Zonen II und III des 
Trinkwasserschutzgebietes Hastenrather Graben.

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 98/117 
 
 
 
 
 
 Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die 
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die 
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden 
und bei e iner entsprechenden Verschmutzung ein ungehinderter  Zutritt von 
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Daher wird im Rahmen des 
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten 
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer 
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser 
verhindern soll. In der Detailplanung ist es möglic h, die Trasse derart festzulegen, dass 
eine Betroffenheit der Schutzzone II vermieden wird . Zudem finden die Regelungen der 
Wasserschutzgebietsverordnung Hastenrather -Graben Berücksichtigung. Dabei sei 
vorweggenommen, dass eine Verlegung der Wasserstoff leitung den Regelungen der 
Schutzgebietsverordnung grundsätzlich nicht entgege nsteht, da Wasserstoff kein 
wassergefährdender Stoff ist. Gleichwohl können einzelne bauliche Maßnahmen, welche 
zur Errichtung der Leitung erforderlich sind, zu in  der Schutzzone II I verbotenen 
Handlungen gehören. Allerdings können diese verbotenen Handlungen voraussichtlich 
durch den Einsatz oben genannter technischer und or ganisatorischer Maßnahmen 
vermieden werden.  
Östlich der Ortslage Scherpenseel kreuzt die Trasse den Omerbach. Gewässerbegleitend 
werden hier das Naturschutzgebiet „Omerbach“ sowie das gleichnamige 
Überschwemmungsgebiet angetroffen.  
 Aufgrund der linienhaften Ausprägung genannter Schu tzgebiete ist eine Umgehung der 
Flächen nicht zielführend. Im Rahmen der Feinplanung wird daher in Abstimmung mit den 
zuständigen Behörden ein Bauverfahren erarbeitet, w elches den geringsten Eingriff , der 
technisch zumutbar ist, in die Schutzgebiete (WSG, NSG, ÜSG) verursacht.  
Nach der Querung des Omerbaches werden im Untersuch ungskorridor im Kreisgebiet Düren 
Grünlandflächen angetroffen, welche kleinräumig von gesetzlich geschützte n 
Landschaftsbestandteilen (LB 2.4.2-5 „Gehölzbestandene Grünländer: Grünland mit 
baumbestandenen Böschungen südöstlich Gut Tannenhof “) wie auch 
Kompensationsmaßnahmen umgeben sind. 
 Im Rahmen der Feinplanung kann durch eine geeignete Trassenwahl eine 
Beeinträchtigung weitestgehend vermieden werden. Der gesetzlich gesc hützte

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 99/117 
 
 
 
 
 
Landschaftsbestandteil LB  2.4.2-5 kann durch geeignete Trassenwahl vollständig 
umlaufen werden. Die  Eingriffe und die damit verbundenen, erforderlichen  
Kompensationsmaßnahmen können  durch verschiedene bauliche Sondermaßnahmen 
(bspw. Einschränkung / Anpassung des Regelarbeitsstreifens) auf ein Minimum reduziert 
werden.  
Östlich der Ortslage Hastenrath unmittelbar nach Verlassen des Kreises Düren quert der 
Untersuchungskorridor das Naturschutzgebiet Im Korkus.  
 Im Rahmen der Feinplanung kann durch eine geeignete Trassenwahl eine direkte 
Inanspruchnahme der Flächen des Naturschutzgebietes sicher ausgeschlossen werden.  
Nach Querung der Inde im Stadtgebiet von Eschweiler befi nden sich innerhalb des 
Untersuchungskorridors Gewerbe- und Wohngebietsflächen.  
 D er Trassenverlauf orientiert sich in diesem Bereich  an vorhandener Infrastruktur  
(Rohrleitungen, Straßen, Gewässer) und nutzt dabei den Korridor zwischen Gewerbe - 
und Wohngebietsflächen, der bereits durch weitere (Rohr)leitungsstrassen belegt ist. Im 
Zuge der Feinplanung können durch Einsatz von gr abenlosen Vortriebsverfahren, 
Einschränkungen vom Regelarbeitsstreifen und weiteren baulichen Maßnahmen Konflikte 
mit vorgenannten Nutzungen auf ein Minimum reduziert werden.  
Trassenkorridorsegment A09: 
Unmittelbar nach Kreuzung der Aldenhovener Straße ( L11) nimmt die Trasse den Verlauf durch 
die Waldfläche östlich des Kraftwerks in Weisweiler  an. Hintergrund für die Trassierung ist die 
Umgehung des südlich liegenden Industriebereiches, welcher eine Trassierung durch die 
baulichen Hindernisse unmöglich macht. Des Weiteren  befinden sich auch diverse bestehende 
Leitungen am nördlichen Teil des Gewerbe - und Industriegebietes, welche eine Trassierung in 
diesem Bereich erschweren. 
 Das Vorhaben führt zu einer direkten Betroffenheit der sich dort befindlichen Waldstruktur. 
Auswertungen der Fremdleitungserkundungen haben wie derum ergeben, dass sich 
bereits Leitungen in diesem Bereich des Waldes befinden und somit das Vorhaben keine 
unbelastete Waldstruktur betrifft. 
Im nachfolgenden Bereich ist seitens der Gemeinde E schweiler die Erweiterung eines 
Gewerbegebietes auf dem südlichen Teil der Ackerflächen geplant.

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 100/117 
 
 
 
 
 
 Die Trasse steht dem Ausbauvorhaben der Gemeinde ni cht entgegen. Somit ist eine 
Realisierung beider Projekte möglich.  
Im letzten Teil des Trassenkorridorsegmentes wird das Werksgelände der Regionetz GmbH über 
eine Strecke von ca. 200 m geradlinig gekreuzt. Dabei werden die Werksflächen des Standortes 
vom potenziellen Trassenverlauf unmittelbar tangiert. 
 Durch eine hohe Anzahl bereits zum Kraftwerk verlau fenden Fremd - sowie 
Bestandsleitungen in Verbindung mit der Kreuzung de r vorangehenden Straße, ist eine 
gänzliche Umgehung des Werksgeländes nicht zu reali sieren. Insbesondere durch die 
sich zwischen dem Werksgelände und der Autobahn A4 befindliche 
Hochspannungsfreileitung wird die Trassierung in diesem Bereich stark eingeschränkt, ist 
aber umsetzbar.  
6.5.4 Bewertung Variante 4 (T KS A01, A04, A05, A07, A08 und A09) 
 
Abbildung 36: Trassenverlauf Variante 4

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 101/117 
 
 
 
 
 
Die Trassenvariante 4 ist mit 27,1 km die zweitläng ste der Va rianten im Vergleich. Durch die 
höhere Länge weist sie zudem den zweitgeringsten Anteil an Parallellage, mit 14,6 %, auf. Mit 33 
Gesamtkreuzungen liegt sie im oberen Mittelfeld. 
Die Variante 4 ähnelt im Grundsatz den Varianten 3 und 5. Auf dem Verlauf strebt sie allerdings, 
genauso wie die Variante 5, eine südliche Umgehung des Aachener Stadtteils Kornelimünster an 
und umgeht somit die Betroffenheit des Naturschutzgebietes Indetal gänzlich. Trotzdem führt die 
südliche Umgehung zu einer Mehrlänge und naturschut zfachlichen sowie archäologischen 
Betroffenheiten, welche in vorangegangener Ziffer 6.4 ausführlich erläutert wurden. 
Trassenkorridorsegment A01 
Nach Kreuzung der Monschauer Landstraße (L233) verläuft die Trasse zwischen dem Augustiner 
Wald und dem Camp Gabrielle Petit auf westlicher Seite und der Autobahn A 44 auf der östlichen 
Seite. Nach offengelegtem Entwurf des Landschaftsplans soll der Augustiner Wald zukünftig als 
Naturschutzgebiet („Beverbachtal mit Augustinerwald  und Hitfelder Bach“) festgesetzt werden. 
Dieses umfasst den strukturreichen Augustinerwald s owie das naturnahe Beverbachtal mit 
Quellsümpfen, einschließlich des Hitfelder Baches u nd des Heidbendener Weihers. Für das 
ehemalige Kasernengelände der belgischen Streitkräfte Camp Hitfeld (Gabrielle Petit) wiederum 
sind verschiedene Nutzungen vorgesehen. Für den vorderen Teil steht die Wiederherstellung von 
naturnahen Lebensräumen im Vordergrund. Dazu ist die Beseitigung von baulichen Anlagen wie 
Gebäuden, Verrohrungen, Kanälen, befestigten Straßen, Wegen und Lagerplätzen erfor derlich. 
Für den dahinterliegenden Teil sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung des 
Geländes als  Photovoltaikfreiflächenanlage geschaffen werden. Au ch ist innerhalb dieser 
Flächen mit Altlasten zu rechnen. 
 Der Untersuchungskorridor liegt zwar innerhalb der zwei erstgenannten Flächen, 
allerdings kann im Rahmen der Feintrassierung durch geeignete Trassenwahl ein Eingriff 
in diese Flächen ausgeschlossen werden.  
Zudem quert die potenzielle Trasse großflächige Kulturlandschaftsbereiche.  
 Hier wäre vor Errichtung der Leitung ein archäologi scher Fachbeitrag zur Bewertung der 
Flächen zu erstellen. Bauvorlaufend kann dann unter  fachlicher Aufsicht eine genauere 
Untersuchung erfolgen.  
Des Weiteren verläuft die Trasse auf den ersten ca. 3,4 km inner halb des aufgegebenen, nun 
aber zur Neufestsetzung beantragten (geplanten) Trinkwasserschutzgebietes Eicher Stollen.

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 102/117 
 
 
 
 
 
 Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die 
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die 
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden 
und bei e iner entsprechenden Verschmutzung ein ungehinderter  Zutritt von 
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Bezogen auf die örtlichen 
Verhältnisse kann im Einzugsgebiet nicht ausgeschlo ssen werden, dass der Kalkstein 
(Fels) oberf lächennah ansteht. Aufgrund der Klüftigkeit des Fest gesteins besteht eine 
sehr schnelle Verbindung zum Grundwasservorkommen. Daher wird im Rahmen des 
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten 
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer 
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser 
verhindern soll.  
Südlich der Ortslage Eich wird der Holzbach und sein lineares gewässerbegleitendes 
Biotopverbundelement, welches zum Naturschutzgebiet  Rollefbachtal führt, gekreuzt. Das 
Biotopverbundelement reichert die grünlandgeprägte Agrarlandschaft an und bietet Lebensraum 
für gefährdete Tier- und Pflanzenarten. 
 Als Beeinträchtigung ist die Entnahme von Gehölzstrukturen zu nennen. Im Rahmen der 
Feinplanung kann die Trasse jedoch derart gewählt werden, dass sie das Gewässer in 
einem gehölzfreien Bereich kreuzt und damit kein Verlust von Lebensraum für gefährdete 
Tier- und Pflanzenarten zu besorgen ist. 
Trassenkorridorsegment A04 
Direkt zu Beginn des Trassenkorridorsegment es wird d as naturnah geprägte und von 
Ufergehölzen gesäumte Gewässer Oberforstbach gekreu zt. Die gewässerbegleitenden 
Gehölzstrukturen wie auch das Gewässer sind im Entw urf des Landschaftsplans als 
Naturschutzgebiet ausgewiesen. 
 Aufgrund der linienhaften Struktur der Fläche ist eine Meidung der Querung nicht möglich. 
Da die Kreuzung lediglich ca. 30 m breit ist, kann im Rahmen der Feinplanung der Eingriff 
bzw. die Beeinträchtigung aber durch geeignete bautechnische Maßnahmen 
geringgehalten oder aber vermieden werden. 
Nach etwa einem Drittel der Strecke wird die Obstwiese an der Wilburg über eine Strecke von ca. 
60 m gequert.

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 103/117 
 
 
 
 
 
 Im Rahmen der Feintrassierung kann aufgrund der fr agmentarischen Ausprägung der 
Obstbaumwiese eine Entnahme auf sehr wenige Bäume begrenzt werden. Die 
Erhaltung der Obstwiese als ökologisch und kulturhistorisch bedeutsames 
Landschaftselement ist durch die Errichtung der Leitung nicht gefährdet. 
Es müssen auf dem weiteren Verlauf  zwei Straßen gekreuzt und eine Lücke zwischen zwei 
Hoflagen ausgenutzt werden. 
 Diese räumliche Lücke zwischen den Hoflagen bietet für ei ne Leitungsverlegung 
ausreichend Fläche, sodass diese dem Vorhaben nicht entgegenstehen. 
Trassenkorridorsegment A05 
Das Trassenkorridorelement hat lediglich eine Länge  von knapp 1,2  km. Die Trasse verläuft 
unmittelbar südlich der Ortslage  Kornelimünster und folgt zunächst der Nütheimer Straße. Zum 
Ende des Trassenabschnitt es werden in kurzer Abfolge das Gewässer Inde, die L andstraße 
L 233 Iternberg sowie die Straße Kapellenberg gekreuzt. Die Inde und ihre Uferbereiche sind als 
Überschwemmungsgebiet festgesetzt . Der Fließgewässerbereich ist als §30  BNatschG bzw. 
§42 LNatschG gesetzlich geschützte s Biotop festgesetzt. In der Festsetzungskarte des 
Landschaftsplans ist der Bereich als Naturschutzgebiet Iter bachtal deklariert. Auch ragt die 
Bebauung hier sehr nah an eine potenzielle Trasse heran.  
Die bauliche Umsetzung der Trasse im T rassenkorridorsegment A05 kann als anspruchsvoll 
beschrieben werden. Die Inde verläuft hier in Tallage, während das Gelände auf der kurzen 
Strecke bis zur L  233 stark ansteigt. Zudem sind aufgrund der  Nähe zur Bebauung ggfls. 
Einschränkungen des Regelarbeitsstreifens erforderlich. Dem wiederum stehen die Kreuzung 
von Landstraße und Inde entgegen, da bei Kreuzungen  von derlei Infrastrukturen grundsätzlich 
Arbeitsstreifenaufweitungen erforderlich sind. Eine  Realisierung der Trasse ist somit zwar 
möglich, erfordert im Rahmen der Feinplanung jedoch ein detailliertes Baukonzept.  
Trassenkorridorsegment A07 
Zunächst kreuzt das Trassenkorridorsegment die Obstwiese Kamp und extensives Grünland. Die 
Obstwiese liegt am Steilhang in Kamp an der Ecke Kapellenberg / Antoniusberg. Sie weist einen 
überalterten und etwas aufgelichteten Bestand auf. Das Grünland wird extensiv bewirtschaftet. 
Als Trittsteinbiotop reichert die Obstwiese den Sie dlungsrand von Kornelimünster an und bietet 
Lebens- und Nahrungsraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten.

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 104/117 
 
 
 
 
 
 Im Rahmen der Feintrassierung kann aufgrund des au fgelichteten Bestands der 
Obstbaumwiese eine Entnahme auf sehr wenige Bäume begrenzt werden. Als 
Beeinträchtigung ist jedoch grundsätzlich die Entnahme von Gehölzen zu nennen. 
Insbesondere, da sich die Fläche in einem Gebiet mit einem bedeutenden Vorkommen 
des Steinkauzes befindet. Eine Inanspruchnahme des südlich liegenden Grünlands 
kann ebenfalls nicht vermieden werden. 
Unmittelbar im Anschluss an  die Kreuzung der Breiniger Straße (L12) befindet sich d as 
Trassenkorridorsegment im Bereich des Bodendenkmals Römischer Tempelbezirk, welches vom 
Verlauf gekreuzt wird. Eine genaue Beschreibung des Bereichs ist der Ziffer 6.4.7 zu entnehmen.  
 Hier wäre vor Errichtung der Leitung ein archäolog ischer Fachbeitrag zur Bewertung der 
Flächen zu erstellen. Bauvorlaufend kann dann unter fachlicher Aufsicht eine genauere 
Untersuchung erfolgen. Veränderungen, insbesondere Bodeneingriffe (z. B. 
Hausanschlüsse, Leitungsgräben etc.) unterliegen hier jedoch einem präventiven Verbot 
und bedürfen daher einer gesonderten Erlaubnis nach § 15 Abs. 2 DSchG NRW. 
In dem Bereich des Bodendenkmals  kreuzt das Trassenkorridorsegment zudem das geplant e 
Naturschutzgebiet Varneum über eine Strecke von ca. 360 m.  Wesentliches Merkmal und 
namensgebend ist die angrenzende außerhalb des Schu tzgebietes liegende gallorömische 
Ausgrabungsstätte Varnenum. Die Streuobstwiesen, He ckenfragmente sowie ein ehemaliger 
Niederwald stellen weitere bedeutende Elemente dieses historischen Kulturlandschaftsteiles dar. 
Diese Strukturen reichern die ansonsten eher strukturarme Umgebung an. 
 Eine Umgehung des geplanten Naturschutzgebietes ist  aufgrund  der nur hier 
realisierbaren Kreuzung der Breiniger Straße (L12) nicht möglich. Zudem bietet die 
Ausdehnung der Bebauung bzw. der Rohstoffgewinnung keinerlei Freiraum für andere 
sinnvolle Trassierungen.  Entsprechend ist davon auszugehen, dass  das 
Naturschutzgebiet durch die von dem Leitungsbauvorhaben betroffenen 
Streuobstwiesen, Heckenfragmente sowie Gehölzstrukt uren eines ehemaligen 
Niederwaldes nachteilig beeinträchtigt werden.  
Trassenkorridorsegment A08 
Nördlich der Ortslage Breinig quert die Trasse Fläc hen, welche im Regionalplan als 
Siedlungsbereiche ausgewiesen sind (vgl. Teil B, An lage B2, Blatt 01). Für diesen Bereich sind

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 105/117 
 
 
 
 
 
jedoch weder im Flächennutzungsplan noch in Bebauungsplänen Planungen zur Erweiterung der 
Siedlungsfläche von Breinig hinterlegt. 
 Da die Siedlungsflächen zunächst nur auf regionalpl anerischer Ebene angezeigt sind, 
entsteht kein direkter Konflikt mit der geplanten Leitung, da lediglich ein Streifen von 10 m 
von der Bebauung freizuhalten ist und somit die Sie dlungsplanung vernachlässig bar 
beeinträchtigt wird. Der Schutzstreifen der Leitung  lässt sich ggf. auch sinnvoll in die 
Bauleitplanung integrieren. 
Westlich der Landstraße L  12 Breiniger Berg auf Höhe des Metallverarbeitungsu nternehmens 
Schwermetall und Halbzeugwerk GmbH quert die Trasse auf einer Länge von ca. 380 m die Zone 
II des Wasserschutzgebietes Nachtigällchen und Mariaschacht Zone II.  
 Aufgrund der räumlichen Nähe des Metallverarbeitung sunternehmens zum 
Wasserschutzgebiet ist eine Querung des Wasserschutzgebietes unvermeidbar. Im Falle 
der Querung von Wasserschutzgebieten besteht die Ge fahr, dass durch die 
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die 
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden 
und bei einer entsprechenden Verschmutzung ein unge hinderter Zutritt von 
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Daher wird im Rahmen des 
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten 
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer 
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser 
verhindern soll. Die Regelungen der Wasserschutzgebietsverordnung Nachtigällchen und 
Mariaschacht finden dabei Berücksichtigung. Dabei s ei vorweggenommen, dass eine 
Verlegung der Wasserstoffleitung den Regelungen der  Schutzgebietsverordnu ng 
grundsätzlich nicht entgegensteht, da Wasserstoff k ein wassergefährdender Stoff ist. 
Gleichwohl gehören einzelne bauliche Maßnahmen, wel che zur Errichtung der Leitung 
erforderlich sind, zu in der Schutzzone II verbotenen Handlungen. Allerdings können diese 
verbotenen Handlungen durch den Einsatz oben genann ter technischer und 
organisatorischer Maßnahmen vermieden werden.  
Sowohl westlich wie auch nördlich der Ortslage Maus bach liegen sich teilweise überlagernde 
FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete innerhalb des Unters uchungskorridores. Zum einen 
westlich von Mausbach das gleichnamige FFH - und Naturschutzgebiet „Steinbruchbere ich

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 106/117 
 
 
 
 
 
Bernhardshammer und Binsfeldhammer“ und zum anderen  nördlich der Ortslage das FFH - und 
Naturschutzgebiet „Werther Heide und Napoleonsweg“.   
 In beiden Fällen kann im Rahmen der Feinplanung dur ch eine geeignete Trassenwahl 
eine direkte Inanspruchnahme der Schutzflächen sicher ausgeschlossen werden.  
Mit Kreuzung der Landstraße L  11 südlich der Ortslage Scherpenseel quert der 
Untersuchungskorridor auf einer Strecke von ca. 2,8  km die Zonen II und III des 
Trinkwasserschutzgebietes Hastenrather Graben. 
 Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die 
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die 
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden 
und bei e iner entsprechenden Verschmutzung ein ungehinderter  Zutritt von 
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Daher wird im Rahmen des 
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten 
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer 
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser 
verhindern soll. In der Detailplanung ist es möglic h, die Trasse derart festzulegen, dass 
eine Betroffenheit der Schutzzone II vermieden wird . Neben dem finden die Regelungen 
der Wasserschutzgebietsverordnung Hastenrather -Graben Berücksichtigung. Dabei sei 
vorweggenommen, dass eine Verlegung der Wasserstoff leitung den Regelungen der 
Schutzgebietsverordnung grundsätzlich nicht entgege nsteht, da Wasserstoff kein 
wassergefährdender Stoff ist. Gleichwohl können einzelne bauliche Maßnahmen, welche 
zur Errichtung der Leitung erforderlich sind, zu in  der Schutzzone III verbotenen 
Handlungen gehören. Allerdings können diese verbote nen Handlungen voraussichtlich 
durch den Einsatz oben genannter technischer und or ganisatorischer Maßnahmen 
vermieden werden.  
Östlich der Ortslage Scherpenseel kreuzt die Trasse  den Omerbach. Gewässerbegleitend 
werden hier das Naturschutzgebiet Omerbach sowie da s gleichnamige 
Überschwemmungsgebiet angetroffen.  
 Aufgrund der linienhaften Ausprägung genannter Schu tzgebiete ist eine Umgehung der 
Flächen nicht zielführend. Im Rahmen der Feinplanung wird daher in Abstimmung mit den

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 107/117 
 
 
 
 
 
zuständigen Behörden ein Bauverfahren erarbeitet, w elches den geringsten Eingriff, der 
technisch zumutbar ist, in die Schutzgebiete (WSG, NSG, ÜSG) verursacht. 
Nach der Querung des Omerbaches werden im Untersuch ungskorridor im Kreisgebiet Düren 
Grünlandflächen angetroffen, welche kleinräumig von  gesetzlich geschützten 
Landschaftsbestandteilen (LB  2.4.2-5 „Gehölzbestandene Grünländer: Grünland mit 
baumbestandenen Böschungen südöstlich Gut Tannenhof “) wie auch 
Kompensationsmaßnahmen umgeben sind. 
 Im Rahmen der Feinplanung kann durch eine geeignete Trassenwahl eine 
Beeinträchtigung weitestgehend vermieden werden. De r gesetzlich geschützte 
Landschaftsbestandteil LB  2.4.2-5 kann durch geeignete Trassenwahl vollständig 
umlaufen werden. Die Kompensationsmaßnahmen können durch verschiedene bauliche 
Sondermaßnahmen (bspw. Einschränkung / Anpassung de s Regelarbeitsstreifens) auf 
ein Minimum reduziert werden.  
Östlich der Ortslage Hastenrath unmittelbar nach Ve rlassen des Kreises Düren quert der 
Untersuchungskorridor das Naturschutzgebiet Im Korkus.  
 Im Rahmen der Feinplanung kann durch eine geeignete  Trassenwahl eine direkte 
Inanspruchnahme der Flächen des Naturschutzgebietes sicher ausgeschlossen werden.  
Nach Querung der Inde im Stadtgebiet von Eschweiler  befinden sich innerhalb des 
Untersuchungskorridors Gewerbe- und Wohngebietsflächen.  
 Der Trassenverlauf orientiert sich in diesem Bereic h an vorhandener Infrastruktur 
(Rohrleitungen, Straßen, Gewässer) und nutzt dabei den Korridor zwischen Gewerbe - 
und Wohngebietsflächen, der bereits durch weitere ( Rohr)leitungsstrassen belegt ist. Im 
Zuge der Feinplanung können durch Einsatz von grabe nlosen Vortriebsverfahren, 
Einschränkungen vom Regelarbeitsstreifen und weiteren baulichen Maßnahmen Konflikte 
mit vorgenannten Nutzungen auf ein Minimum reduziert werden.  
Trassenkorridorsegment A09: 
Unmittelbar nach Kreuzung der Aldenhovener Straße ( L11) nimmt die Trasse den Verlauf durch 
die Waldfläche östlich des Kraftwerks in Weisweiler  an. Hintergrund für die Trassierung ist die 
Umgehung des südlich liegenden Industriebereiches, welcher eine Trassierung durch die 
baulichen Hindernisse unmöglich macht. Des Weiteren  befinden sich auch diverse bestehende

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 108/117 
 
 
 
 
 
Leitungen am nördlichen Teil des Gewerbe - und Industriegebietes, welche eine Trassierung in 
diesem Bereich erschweren. 
 Das Vorhaben führt zu einer direkten Betroffenheit der sich dort befindlichen Waldstruktur. 
Auswertungen der Fremdleitungserkundungen haben wie derum ergeben, dass sich 
bereits Leitungen in diesem Bereich des Waldes befinden und somit das Vorhaben keine 
unbelastete Waldstruktur betrifft. 
Im nachfolgenden Bereich ist seitens der Gemeinde E schweiler die Erweiterung eines 
Gewerbegebietes auf dem südlichen Teil der Ackerflächen geplant.  
 Die Trasse steht dem Ausbauvorhaben der Gemeinde ni cht entgegen. Somit ist eine 
Realisierung beider Projekte möglich.  
Im letzten Teil des Trassenkorridorsegmentes wird das Werksgelände der Regionetz GmbH über 
eine Strecke von ca. 200 m geradlinig gekreuzt. Dabei werden die Werksflächen des Standortes 
vom potenziellen Trassenverlauf unmittelbar tangiert. 
 Durch eine hohe Anzahl bereits zum Kraftwerk verlau fenden Fremd - sowie 
Bestandsleitungen in Verbindung mit der Kreuzung de r vorangehenden Straße ist eine 
gänzliche Umgehung des Werksgeländes nicht zu reali sieren. Insbesondere durch die 
sich zwischen dem Werksgelände und der Autobahn A4 befindliche 
Hochspannungsfreileitung wird die Trassierung in diesem Bereich stark eingeschränkt, ist 
aber umsetzbar.

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 109/117 
 
 
 
 
 
6.5.5 Bewertung Variante 5 (T KS A01, A04, A06, A07, A08 und A09) 
 
Abbildung 37: Trassenverlauf Variante 5 
Die Variante 5 ähnelt im Grunds atz der Variante 4. Sie nutzt lediglich das 
Trassenkorridorsegment A06 anstelle des Segmentes A05. Sie ist mit knapp 27,3 km die längste 
Variante. Zudem beinhaltet Sie sowohl mit 14,5 % den geringsten Anteil an Parallellage als auch 
mit 35 die meisten Kreuzungen der Varianten. 
Auch die Variante 5 umgeht den Aachener Stadtteil K ornelimünster südlich; allerdings in einer 
weitläufigeren Umgehung als Variante 4.

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
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Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 110/117 
 
 
 
 
 
Trassenkorridorsegment A01 
Nach Kreuzung der Monschauer Landstraße (L233) verläuft die Trasse zwischen dem Augustiner 
Wald und dem Camp Gabrielle Petit auf westlicher Seite und der Autobahn A 44 auf der östlichen 
Seite. Nach offengelegtem Entwurf des Landschaftsplans soll der Augustiner Wald zukünftig als 
Naturschutzgebiet („Beverbachtal mit Augustinerwald  und Hitfelder Bach“) festgesetzt werden. 
Dieses umfasst den strukturreichen Augustinerwald s owie das naturnahe Beverbachtal mit 
Quellsümpfen, einschließlich des Hitfelder Baches u nd des Heidbendener Weihers. Für das 
ehemalige Kasernengelände der belgischen Streitkräfte Camp Hitfeld (Gabrielle Petit) wiederum 
sind verschiedene Nutzungen vorgesehen. Für den vorderen Teil steht die Wiederherstellung von 
naturnahen Lebensräumen im Vordergrund. Dazu ist die Beseitigung von baulichen Anlagen wie 
Gebäuden, Verrohrungen, Kanälen, befestigten Straßen, Wegen und Lagerplätzen erfor derlich. 
Für den dahinterliegenden Teil sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung des 
Geländes als  Photovoltaikfreiflächenanlage geschaffen werden. Au ch ist innerhalb dieser 
Flächen mit Altlasten zu rechnen. 
 Der Untersuchungskorridor liegt zwar innerhalb der zwei erstgenannten Flächen, 
allerdings kann im Rahmen der Feintrassierung durch geeignete Trassenwahl ein Eingriff 
in diese Flächen ausgeschlossen werden.  
Zudem quert die potenzielle Trasse großflächige Kulturlandschaftsbereiche.  
 Hier wäre vor Errichtung der Leitung ein archäologi scher Fachbeitrag zur Bewertung der 
Flächen zu erstellen. Bauvorlaufend kann dann unter  fachlicher Aufsicht eine genauere 
Untersuchung erfolgen.  
Des Weiteren verläuft die Trasse auf den ersten ca. 3,4 km inner halb des aufgegebenen, nun 
aber zur Neufestsetzung beantragten (geplanten) Trinkwasserschutzgebietes Eicher Stollen.  
 Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die 
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die 
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden 
und bei e iner entsprechenden Verschmutzung ein ungehinderter  Zutritt von 
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Bezogen auf die örtlichen 
Verhältnisse kann im Einzugsgebiet nicht ausgeschlo ssen werden, dass der Kalkstein 
(Fels) oberf lächennah ansteht. Aufgrund der Klüftigkeit des Fest gesteins besteht eine 
sehr schnelle Verbindung zum Grundwasservorkommen. Daher wird im Rahmen des

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Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 111/117 
 
 
 
 
 
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten 
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer 
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser 
verhindern soll.  
Südlich der Ortslage Eich wird der Holzbach und sein lineares gewässerbegleitendes 
Biotopverbundelement, welches zum Naturschutzgebiet  Rollefbachtal führt, gekreuzt. Das 
Biotopverbundelement reichert die grünlandgeprägte Agrarlandschaft an und bietet Lebensraum 
für gefährdete Tier- und Pflanzenarten. 
 Als Beeinträchtigung ist die Entnahme von Gehölzstrukturen zu nennen. Im Rahmen der 
Feinplanung kann die Trasse aber derart gewählt werden, dass sie das Gewässer in 
einem gehölzfreien Bereich kreuzt und damit kein Verlust von Lebensraum für gefährdete 
Tier- und Pflanzenarten zu besorgen ist. 
Trassenkorridorsegment A04 
Direkt zu Beginn des Trassenkorridorsegment es wird der naturnah geprägte und von 
Ufergehölzen gesäumte Gewässer Oberforstbach gekreu zt. Die gewässerbegleitenden 
Gehölzstrukturen wie auch das Gewässer sind im Entw urf des Landschaftsplans als 
Naturschutzgebiet ausgewiesen. 
 Aufgrund der linienhaften Struktur der Fläche ist eine Meidung der Querung nicht möglich. 
Da die Kreuzung lediglich ca. 30 m breit ist, kann im Rahmen der Feinplanung der Eingriff 
bzw. die Beeinträchtigung aber durch geeignete bautechnische Maßnahmen 
geringgehalten oder aber vermieden werden. 
Nach etwa einem Drittel der Strecke wird die Obstwiese an der Wilburg über eine Strecke von ca. 
60 m gequert. 
 Im Rahmen der Feintrassierung kann aufgrund der fr agmentarischen Ausprägung der 
Obstbaumwiese eine Entnahme auf sehr wenige Bäume begrenzt werden. Die 
Erhaltung der Obstwiese als ökologisch und kulturhistorisch bedeutsames 
Landschaftselement ist durch die Errichtung der Leitung nicht gefährdet. 
Es müssen auf dem weiteren Verlauf zwei Straßen gek reuzt und eine Lücke zwischen zwei 
Hoflagen ausgenutzt werden.

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Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 112/117 
 
 
 
 
 
 Diese räumliche Lücke zwischen den Hoflagen bietet für ei ne Leitungsverlegung 
ausreichend Fläche, sodass diese dem Vorhaben nicht entgegenstehen. 
Trassenkorridorsegment A06 
Um die direkte Nähe zur Ortslage Kornelimünster zu meiden, verläuft Trassenkorridorsegment 
A06 über Grünlandflächen südlich des Iterbach es. Nach Kreuzung der Landstraße Iternberg 
(L 233) biegt sie in Richtung Norden ab und quert in kurzer Abfolge die Inde, den Mühlengraben 
und die Landstraße (L 12) Venwegener Straße . Die Gewässerbereiche sind als 
Überschwemmungsgebiete festgesetzt. Der Fließgewässerbereich der Inde ist als §30 BNatschG 
bzw. §42 LNatschG gesetzlich geschütztes Biotop festgesetzt.  Zudem werden im Bereich der 
Querung des Iterbaches (Iterbachtal) sowie zwischen dem Vennbahnweg und der Inde (Indetal 
Hahn) in der Festsetzungskarte des Landschaftsplans Aachen als Naturschutzgebiet deklarierte 
Flächen gequert.  
 Die bauliche Umsetzung der Trasse im T rassenkorridorsegment A06 kann als 
anspruchsvoll beschrieben werden. Inde und Mühlengraben verlaufen hier  in Tallage, 
während das Gelände auf der kurzen Strecke bis zur L 12 stark ansteigt und teils bewaldet 
ist. Um die Landstraße zu kreuzen , sind in der bewaldeten Fläche größere 
Arbeitsraumflächen vorzuhalten, die darüber hinaus in einer Hanglage zu errichten und 
damit besonders zu sichern sind. Eine Realisierung der Trasse ist grundsätzlich zwar  
möglich, erfordert im Rahmen der Feinplanung jedoch  ein detailliertes Baukonzept  im 
Bereich zwischen Inde und L 12.  
Trassenkorridorsegment A07 
Zunächst kreuzt das Trassenkorridorsegment die Obstwiese Kamp und extensives Grünland. Die 
Obstwiese liegt am Steilhang in Kamp an der Ecke Kapellenberg / Antoniusberg. Sie weist einen 
überalterten und etwas aufgelichteten Bestand auf. Das Grünland wird extensiv bewirtschaftet. 
Als Trittsteinbiotop reichert die Obstwiese den Sie dlungsrand von Kornelimünster an und bietet 
Lebens- und Nahrungsraum für gefährdete Tier- und Pflanzenarten.  
 Im Rahmen der Feintrassierung kann aufgrund des au fgelichteten Bestands der 
Obstbaumwiese eine Entnahme auf sehr wenige Bäume begrenzt werden. Als 
Beeinträchtigung ist jedoch grundsätzlich die Entnahme von Gehölzen zu nennen. 
Insbesondere, da sich die Fläche in einem Gebiet mit einem bedeutenden Vorkommen

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
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Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 113/117 
 
 
 
 
 
des Steinkauzes befindet. Eine Inanspruchnahme des südlich liegenden Grünlands 
kann ebenfalls nicht vermieden werden. 
Unmittelbar im Anschluss an die Kreuzung der Breini ger Straße (L12) befindet sich das 
Trassenkorridorsegment im Bereich des Bodendenkmals Römischer Tempelbezirk, welches vom 
Verlauf gekreuzt wird. Eine genaue Beschreibung des Bereichs ist der Ziffer 6.4.7 zu entnehmen.  
 Hier wäre vor Errichtung der Leitung ein archäolog ischer Fachbeitrag zur Bewertung der 
Flächen zu erstellen. Bauvorlaufend kann dann unter fachlicher Aufsicht eine genauere 
Untersuchung erfolgen. Veränderungen, insbesondere Bodeneingriffe (z. B. 
Hausanschlüsse, Leitungsgräben etc.) unterliegen hier jedoch einem präventiven Verbot 
und bedürfen daher einer gesonderten Erlaubnis nach § 15 Abs. 2 DSchG NRW. 
In dem Bereich des Bodendenkmals kreuzt das Trassen korridorsegment zudem das geplante 
Naturschutzgebiet Varneum über eine Strecke von ca.  360 m. Wesentliches Merkmal und 
namensgebend ist die angrenzende außerhalb des Schu tzgebietes liegende gallorömische 
Ausgrabungsstätte Varnenum. Die Streuobstwiesen, Heckenfrag mente sowie ein ehemaliger 
Niederwald stellen weitere bedeutende Elemente dieses historischen Kulturlandschaftsteiles dar. 
Diese Strukturen reichern die ansonsten eher strukturarme Umgebung an. 
 Eine Umgehung des geplanten Naturschutzgebietes ist  aufgrund der nur hier möglichen 
Kreuzung der Breiniger Straße (L12) nicht möglich. Zudem bietet die Ausdehnung der 
Bebauung bzw. der Rohstoffgewinnung keinerlei Freir aum für andere sinnvolle 
Trassierungen. Entsprechend ist davon auszugehen, dass das Natur schutzgebiet durch 
die von dem Leitungsbauvorhaben betroffenen Streuobstwiesen, Heckenfragmente sowie 
Gehölzstrukturen eines ehemaligen Niederwaldes nachteilig beeinträchtigt werden.  
Trassenkorridorsegment A08 
Nördlich der Ortslage Breinig quert die Trasse Fläc hen, welche im Regionalplan als 
Siedlungsbereiche ausgewiesen sind (vgl. Teil B, An lage B2, Blatt 01). Für diesen Bereich sind 
jedoch weder im Flächennutzungsplan noch in Bebauungsplänen Planungen zur Erweiterung der 
Siedlungsfläche von Breinig hinterlegt. 
 Da die Siedlungsflächen zunächst nur auf regionalpl anerischer Ebene angezeigt sind, 
entsteht kein direkter Konflikt mit der geplanten Leitung, da lediglich ein Streifen von 10 m 
von der Bebauung freizuhalten ist und somit die Sie dlungsplanung vernachlässig bar

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 114/117 
 
 
 
 
 
beeinträchtigt wird. Der Schutzstreifen der Leitung  lässt sich ggf. auch sinnvoll in die 
Bauleitplanung integrieren. 
Westlich der Landstraße L  12 Breiniger Berg auf Höhe des Metallverarbeitungsu nternehmens 
Schwermetall und Halbzeugwerk GmbH quert die Trasse auf einer Länge von ca. 380 m die Zone 
II des Wasserschutzgebietes Nachtigällchen und Mariaschacht Zone II.  
 Aufgrund der räumlichen Nähe des Metallverarbeitung sunternehmens zum 
Wasserschutzgebiet ist eine Querung des Wasserschutzgebietes unvermeidbar. Im Falle 
der Querung von Wasserschutzgebieten besteht die Ge fahr, dass durch die 
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die 
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden 
und bei einer entsprechenden Verschmutzung ein unge hinderter Zutritt von 
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Daher wird im Rahmen des 
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten 
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer 
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser 
verhindern soll. Die Regelungen der Wasserschutzgebietsverordnung Nachtigällchen und 
Mariaschacht finden dabei Berücksichtigung. Dabei s ei vorweggenommen, dass eine 
Verlegung der Wasserstoffleitung den Regelungen der  Schutzgebietsverordnu ng 
grundsätzlich nicht entgegensteht, da Wasserstoff k ein wassergefährdender Stoff ist. 
Gleichwohl gehören einzelne bauliche Maßnahmen, wel che zur Errichtung der Leitung 
erforderlich sind, zu in der Schutzzone II verbotenen Handlungen. Allerdings können diese 
verbotenen Handlungen durch den Einsatz oben genann ter technischer und 
organisatorischer Maßnahmen vermieden werden.  
Sowohl westlich wie auch nördlich der Ortslage Maus bach liegen sich teilweise überlagernde 
FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete innerhalb des Unters uchungskorridores. Zum einen 
westlich von Mausbach das gleichnamige FFH - und Naturschutzgebiet „Steinbruchbere ich 
Bernhardshammer und Binsfeldhammer“ und zum anderen  nördlich der Ortslage das FFH - und 
Naturschutzgebiet „Werther Heide und Napoleonsweg“.   
 In beiden Fällen kann im Rahmen der Feinplanung dur ch eine geeignete Trassenwahl 
eine direkte Inanspruchnahme der Schutzflächen sicher ausgeschlossen werden.

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
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Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 115/117 
 
 
 
 
 
Mit Kreuzung der Landstraße L  11 südlich der Ortslage Scherpenseel quert der 
Untersuchungskorridor auf einer Strecke von ca. 2,8  km die Zonen II und III des 
Trinkwasserschutzgebiet Hastenrather Graben. 
 Im Falle der Querung von Wasserschutzgebieten beste ht die Gefahr, dass durch die 
Tiefbauarbeiten im Zuge der Errichtung des Rohrgrab ens oder sonstiger Baugruben die 
schützenden bindigen Deckschichten oberhalb der Gru ndwasserleiter geöffnet werden 
und bei e iner entsprechenden Verschmutzung ein ungehinderter  Zutritt von 
Verunreinigungen in das Grundwasser erfolgen kann. Daher wird im Rahmen des 
Zulassungsverfahrens ein Konzept zur Querung von geplanten und festgeset zten 
Trinkwasserschutzgebieten erarbeitet, welches durch Darstellung geeigneter technischer 
und organisatorischer Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Schutzgutes Grundwasser 
verhindern soll. In der Detailplanung ist es möglic h, die Trasse derart festzulegen, dass 
eine Betroffenheit der Schutzzone II vermieden wird . Zudem finden die Regelungen der 
Wasserschutzgebietsverordnung Hastenrather -Graben Berücksichtigung. Dabei sei 
vorweggenommen, dass eine Verlegung der Wasserstoff leitung den Regelungen der 
Schutzgebietsverordnung grundsätzlich nicht entgege nsteht, da Wasserstoff kein 
wassergefährdender Stoff ist. Gleichwohl können einzelne bauliche Maßnahmen, welche 
zur Errichtung der Leitung erforderlich sind, zu in  der Schutzzone III verbotenen 
Handlungen gehören. Allerdings können diese verbote nen Handlungen voraussichtlich 
durch den Einsatz oben genannter technischer und or ganisatorischer Maßnahmen 
vermieden werden.  
Östlich der Ortslage Scherpenseel kreuzt die Trasse  den Omerbach. Gewässerbegleitend 
werden hier das Naturschutzgebiet Omerbach sowie da s gleichnamige 
Überschwemmungsgebiet angetroffen.  
 Aufgrund der linienhaften Ausprägung genannter Schu tzgebiete ist eine Umgehung der 
Flächen nicht zielführend. Im Rahmen der Feinplanung wird daher in Abstimmung mit den 
zuständigen Behörden ein Bauverfahren erarbeitet, w elches den geringsten Eingriff, der 
technisch zumutbar ist, in die Schutzgebiete (WSG, NSG, ÜSG) verursacht. 
Nach der Querung des Omerbaches werden im Untersuch ungskorridor im Kreisgebiet Düren 
Grünlandflächen angetroffen, welche kleinräumig von  gesetzlich geschützten 
Landschaftsbestandteilen (LB  2.4.2-5 „Gehölzbestandene Grünländer: Grünland mit

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 116/117 
 
 
 
 
 
baumbestandenen Böschungen südöstlich Gut Tannenhof “) wie auch 
Kompensationsmaßnahmen umgeben sind. 
 Im Rahmen der Feinplanung kann durch eine geeignete Trassenwahl eine 
Beeinträchtigung weitestgehend vermieden werden. De r gesetzlich geschützte 
Landschaftsbestandteil LB  2.4.2-5 kann durch geeignete Trassenwahl vollständig 
umlaufen werden. Die Kompensationsmaßnahmen können durch verschiedene bauliche 
Sondermaßnahmen (bspw. Einschränkung / Anpassung de s Regelarbeitsstreifens) auf 
ein Minimum reduziert werden.  
Östlich der Ortslage Hastenrath unmittelbar nach Ve rlassen des Kreises Düren quert der 
Untersuchungskorridor das Naturschutzgebiet Im Korkus.  
 Im Rahmen der Feinplanung kann durch eine geeignete  Trassenwahl eine direkte 
Inanspruchnahme der Flächen des Naturschutzgebietes sicher ausgeschlossen werden.  
Nach Querung der Inde im Stadtgebiet von Eschweiler  befinden sich innerhalb des 
Untersuchungskorridors Gewerbe- und Wohngebietsflächen.  
 Der Trassenverlauf orientiert sich in diesem Bereic h an vorhandener Infrastruktur 
(Rohrleitungen, Straßen, Gewässer n) und nutzt dabei den Korridor zwischen Gewerbe - 
und Wohngebietsflächen, der bereits durch weitere ( Rohr)leitungstrassen belegt ist. Im 
Zuge der Feinplanung können durch Einsatz von grabe nlosen Vortriebsverfahren, 
Einschränkungen vom Regelarbeitsstreifen und weiteren baulichen Maßnahmen Konflikte 
mit vorgenannten Nutzungen auf ein Minimum reduziert werden.  
Trassenkorridorsegment A09: 
Unmittelbar nach Kreuzung der Aldenhovener Straße ( L11) nimmt die Trasse den Verlauf durch 
die Waldfläche östlich des Kraftwerks in Weisweiler  an. Hintergrund für die Trassierung ist die 
Umgehung des südlich liegenden Industriebereiches, welcher eine Trassierung durch die 
baulichen Hindernisse unmöglich macht. Des Weiteren  befinden sich auch diverse bestehende 
Leitungen am nördlichen Teil des Gewerbe - und Industriegebietes, welche eine Trassierung in 
diesem Bereich erschweren. 
 Das Vorhaben führt zu einer direkten Betroffenheit der sich dort befindlichen Waldstruktur. 
Auswertungen der Fremdleitungserkundungen haben wie derum ergeben, dass sich

H2ercules Belgien; Abschnitt 222B Eynatten – Weisweiler 
Antragsunterlagen für die Raumverträglichkeitsprüfung – Erläuterungsbericht Teil A 
 
Wasserstoffkernnetz-Antrags-ID: KLN041-01a 117/117 
 
 
 
 
 
bereits Leitungen in diesem Bereich des Waldes befinden und somit das Vorhaben keine 
unbelastete Waldstruktur betrifft. 
Im nachfolgenden Bereich ist seitens der Gemeinde E schweiler die Erweiterung eines 
Gewerbegebietes auf dem südlichen Teil der Ackerflächen geplant.  
 Die Trasse steht dem Ausbauvorhaben der Gemeinde ni cht entgegen. Somit ist eine 
Realisierung beider Projekte möglich.  
Im letzten Teil des Trassenkorridorsegmentes wird das Werksgelände der Regionetz GmbH über 
eine Strecke von ca. 200 m geradlinig gekreuzt. Dabei werden die Werksflächen des Standortes 
vom potenziellen Trassenverlauf unmittelbar tangiert. 
 Durch eine hohe Anzahl bereits zum Kraftwerk verlau fenden Fremd - sowie 
Bestandsleitungen in Verbindung mit der Kreuzung de r vorangehenden Straße ist eine 
gänzliche Umgehung des Werksgeländes nicht zu reali sieren. Insbesondere durch die 
sich zwischen dem Werksgelände und der Autobahn A4 befindliche 
Hochspannungsfreileitung wird die Trassierung in diesem Bereich stark eingeschränkt, ist 
aber umsetzbar.

Sitzungsvorlage RR (Raumverträglichkeitsprüfung für die Wasserstofftransportleitung H2ercules (H2BE) von Aachen-Lichtenbusch nach Eschweiler-Weisweiler – Information des Regionalrates für den Regierungsbezirk Köln über die Einleitung des Verfahrens)

3939 Zeichen

Seite 1 von 2 
Sitzungsvorlage RR 
- öffentlich - 
RR 15/2025 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Marina Feirer 
Telefon 0221-147-2276 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 06.05.2025 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 16.05.2025 13.1.2 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Raumverträglichkeitsprüfung für die Wasserstofftransportleitung H2ercules (H2BE) von Aa-
chen-Lichtenbusch nach Eschweiler-Weisweiler – Information des Regionalrates für den 
Regierungsbezirk Köln über die Einleitung des Verfahrens 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Regionalrat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Die Open Grid Europe GmbH (OGE) plant im Regierungsbezirk Köln die Errichtung und 
den Betrieb einer Wasserstoffleitung zwischen Lichtenbusch bei Aachen an der belgisch-
deutschen Grenze (Eynatten auf belgischer Seite) und dem RWE-Kraftwerk bei Weiswei-
ler (Stadt Eschweiler).  
Diese ist Teil des von der Bundesnetzagentur am 22.10.2024 genehmigten Wasserstoff-
Kernnetzes und dient damit dem zügigen Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur in 
Deutschland. Das Vorhaben umfasst die Verlegung der Rohrleitung und die Errichtung ei-
ner GDRM-Anlage inklusive aller notwendigen technischen Einrichtungen mit einer Ge-
samtlänge von voraussichtlich etwa 27 km (in Abhängigkeit von der Trassenvariante). Die 
geplante Trasse zwischen Lichtenbusch bei Aachen (Eynatten auf belgischer Seite) und 
dem RWE-Kraftwerk bei Weisweiler (Stadt Eschweiler) soll den ersten Ausbauschritt des 
Wasserstoffkernnetzes im Westen darstellen. Der Untersuchungsraum erstreckt sich über 
die Stadt Aachen, die Städteregion Aachen (Städte Stolberg, Eschweiler und Würselen) 
und über den Kreis Düren (Gemeinde Langerwehe). Der Verlauf der Varianten ist in An-
lage 2 dargestellt. 
Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 29.01.2025 die Verfahrensunterlagen vorge-
legt und die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung für dieses Vorhaben bei der 
Bezirksregierung Köln als zuständige Regionalplanungsbehörde beantragt. Die Verfah-
rensunterlagen bestehen aus einem allgemeinen Erläuterungsbericht (siehe Anlage 1), ei-
ner Raumverträglichkeitsstudie, einer überschlägigen Prüfung der Umweltauswirkungen, 
der Natura 2000 Verträglichkeitsuntersuchung und einer artenschutzrechtlichen Erstein-
schätzung.

Sitzungsvorlage RR RR 15/2025 Seite 2 von 2 
Es handelt sich um ein raumbedeutsames Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung. Dem-
entsprechend wird gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 
32 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) und § 40 der Verordnung 
zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LandesplanungsgesetzDVO – LPlG 
DVO) eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. 
 
Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung sind:  
1. die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen 
Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raum-
ordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnah-
men,  
2. die Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen 
und  
3. die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach 
§ 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung 
der Kriterien nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. 
Gemäß § 15 Absatz 3 ROG wurde der Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten 
öffentlichen Stellen im Zeitraum vom 26.02.2025 bis einschließlich zum 27.03.2025 Gele-
genheit gegeben, zum Vorhaben Stellung zu nehmen.  
Die Regionalplanungsbehörde wertet derzeit die eingegangenen Stellungnahmen aus und 
führt einen Erörterungstermin durch. Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stel-
lungnahme. 
 
 
Anlage(n): 
1. Bericht  
2. 02_H2BE_RVP_Teil_A_Anlage_1_Übersichtsplan_1_75.000

Beratungsverlauf (1)

16.05.2025 Regionalrat des Regierungsbezirks Köln
TOP 15.1.2
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
RR 15/2025
Typ
Sitzungsvorlage RR
Datum
16.05.2025
Erstellt
06.05.2025 13:55