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AN/0461/2025

Radwege im Bereich Beginn Bayenthalgürtel bis Ende Zollstockgürtel, Teil II

Anfrage nach § 4 BV2 (FDP/KSG) 27.04.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 12.05.2025, TOP 7.2.3

Anfrage (FDP BV2)

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Anfrage (FDP BV2)

3991 Zeichen

Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0461/2025 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 Gremium  Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025 
 
 
Radwege im Bereich Beginn Bayenthalgürtel bis Ende Zollstockgürtel, Teil II 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
 
die FDP-Fraktion bittet die nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung der 
Bezirksvertretungssitzung zur kommenden Sitzung zu setzen:  
 
Im Bereich des Beginns des Bayenthalgürtels bis zum Ende des Zollstockgürtels, wie auch in 
umgekehrter Fahrtrichtung, ist der jeweilige, teils farblich markierte, Radweg  teilweise 
aufgehoben, teils aber noch als regulärer Radweg ausgewiesen. Dieser teils vormalige 
Radweg wird dennoch von Radfahrern, vorrangig aus Sicherheitsgründen und zur Meidung 
von Unfällen, als Radweg genutzt.  
 
Ausweislich der Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung vom 24.03.2025, 
Vorlagen-Nummer: 0630/2025 lautet die Antwort auf die dortige Frage 4: 
 
„Das Befahren nicht benutzungspflichtigen Radwegen in der jeweiligen Fahrtrichtung ist 
erlaubt. Wenn keine durch Verkehrszeichen angeordnete Benutzungspflicht besteht, darf nach 
Wahl auch auf der Fahrbahn gefahren werden. Da das Befahren von (nicht 
benutzungspflichtigen) Radwegen kein Fehlverhalten darstellt, gibt es auch keine juristischen 
Konsequenzen“ 
 
Weiterhin ist aus der dem Antwortstext anliegenden Karte im Kreuzungsbereich zwischen 
Bonner Straße/ Bayenthalgürtel (Blickrichtung Rhein) zu erkennen, dass dort keine 
Radwegebenutzungspflicht vorhanden ist. 
 
in der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Industriestr. 161 – Haus 1  
50999 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13  
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de  
www.fdp-koeln.de 
FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln 
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin 
Manfred Giesen Henriette Reker 
Industriestr. 161 
Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln  50667 Köln

Hieraus ergeben sich für die FDP-Fraktion folgende Fragen: 
 
1)  
a) Wie vermag ein Radfahrer den Unterschied eines aufgehobenen Radwegs (nicht 
benutzungspflichtigen Radwegs) zu einem reinen Fußweg erkennen?   
b) Aus welchem Grunde kann in den Bereichen der aufgehobenen Radwege, 
insbesondere auf den Strecken von und zu den Schulen „Erzbischöfliches Irmgardis-
Gymnasium“ und „Europaschule - Gesamtschule Zollstock/Raderthal“ das 
„Verkehrszeichen VZ 240“ nicht angebracht werden?                                                                                                              
(Der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme ist auch in diesem Falle zu wahren, 
stärkt jedoch die Möglichkeiten von Radfahrern, statt auf der u.a. mit Bussen 
vielbefahrenden Gürtelstrecke auf den parallel geführten Wegen zu fahren)  
 
2)  
a) Aus welchem Grunde wurde im Zusammenhang mit den Straßenbauarbeiten „Bonner 
Straße“ im Kreuzungsbereich zwischen Bonner Straße/ Bayenthalgürtel (Blickrichtung 
Rhein) auf dem Bayenthalgürtel auf einem circa 20 Meter langen Teilstück ein neuer 
Radweg angelegt, wenn dort doch keine Radwegebenutzungspflicht vorhanden ist?  
b) Welche Kosten hat der Bau dieses Teilstücks eines Radwegs verursacht? 
 
3)  
a) Aus welchem Grund wurde auf der Strecke des Beginns des Bayenthalgürtels bis Ende 
Zollstockgürtel und in umgekehrter Richtung die Radwegebenutzungspflicht überhaupt 
teilweise aufgehoben? (Die Qualität des Bodenbelags der ausgewiesenen Radwege 
im Verhältnis zu den aufgehobenen Radwegen ist nahezu identisch, siehe Bereiche 
von Zollstockgürtel bis Vorgebirgsstraße, Blickrichtung Rhein) 
b) Warum wurde bei der Umgestaltung dieser wichtigen Süd-West Radwegeverbindung 
und der dortigen Umgestaltung der Radwegebenutzungspflicht die Bezirksvertretung 
Rodenkirchen nicht ausreichend mit eingebunden?  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
gez. Wolters        gez. Nies

Beratungsverlauf (1)

12.05.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Bonner Straße
  • Industriestraße 161
  • Bayenthalgürtel
  • Zollstockgürtel

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Details

Aktenzeichen
AN/0461/2025
Typ
Anfrage nach § 4 BV2 (FDP/KSG)
Datum
27.04.2025
Erstellt
26.04.2025 11:19