AN/0461/2025
Radwege im Bereich Beginn Bayenthalgürtel bis Ende Zollstockgürtel, Teil II
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Anfrage (FDP BV2)
3991 Zeichen
Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0461/2025 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 12.05.2025 Radwege im Bereich Beginn Bayenthalgürtel bis Ende Zollstockgürtel, Teil II Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, die FDP-Fraktion bittet die nachstehende Anfrage auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung zur kommenden Sitzung zu setzen: Im Bereich des Beginns des Bayenthalgürtels bis zum Ende des Zollstockgürtels, wie auch in umgekehrter Fahrtrichtung, ist der jeweilige, teils farblich markierte, Radweg teilweise aufgehoben, teils aber noch als regulärer Radweg ausgewiesen. Dieser teils vormalige Radweg wird dennoch von Radfahrern, vorrangig aus Sicherheitsgründen und zur Meidung von Unfällen, als Radweg genutzt. Ausweislich der Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung vom 24.03.2025, Vorlagen-Nummer: 0630/2025 lautet die Antwort auf die dortige Frage 4: „Das Befahren nicht benutzungspflichtigen Radwegen in der jeweiligen Fahrtrichtung ist erlaubt. Wenn keine durch Verkehrszeichen angeordnete Benutzungspflicht besteht, darf nach Wahl auch auf der Fahrbahn gefahren werden. Da das Befahren von (nicht benutzungspflichtigen) Radwegen kein Fehlverhalten darstellt, gibt es auch keine juristischen Konsequenzen“ Weiterhin ist aus der dem Antwortstext anliegenden Karte im Kreuzungsbereich zwischen Bonner Straße/ Bayenthalgürtel (Blickrichtung Rhein) zu erkennen, dass dort keine Radwegebenutzungspflicht vorhanden ist. in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de FDP-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Manfred Giesen Henriette Reker Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Hieraus ergeben sich für die FDP-Fraktion folgende Fragen: 1) a) Wie vermag ein Radfahrer den Unterschied eines aufgehobenen Radwegs (nicht benutzungspflichtigen Radwegs) zu einem reinen Fußweg erkennen? b) Aus welchem Grunde kann in den Bereichen der aufgehobenen Radwege, insbesondere auf den Strecken von und zu den Schulen „Erzbischöfliches Irmgardis- Gymnasium“ und „Europaschule - Gesamtschule Zollstock/Raderthal“ das „Verkehrszeichen VZ 240“ nicht angebracht werden? (Der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme ist auch in diesem Falle zu wahren, stärkt jedoch die Möglichkeiten von Radfahrern, statt auf der u.a. mit Bussen vielbefahrenden Gürtelstrecke auf den parallel geführten Wegen zu fahren) 2) a) Aus welchem Grunde wurde im Zusammenhang mit den Straßenbauarbeiten „Bonner Straße“ im Kreuzungsbereich zwischen Bonner Straße/ Bayenthalgürtel (Blickrichtung Rhein) auf dem Bayenthalgürtel auf einem circa 20 Meter langen Teilstück ein neuer Radweg angelegt, wenn dort doch keine Radwegebenutzungspflicht vorhanden ist? b) Welche Kosten hat der Bau dieses Teilstücks eines Radwegs verursacht? 3) a) Aus welchem Grund wurde auf der Strecke des Beginns des Bayenthalgürtels bis Ende Zollstockgürtel und in umgekehrter Richtung die Radwegebenutzungspflicht überhaupt teilweise aufgehoben? (Die Qualität des Bodenbelags der ausgewiesenen Radwege im Verhältnis zu den aufgehobenen Radwegen ist nahezu identisch, siehe Bereiche von Zollstockgürtel bis Vorgebirgsstraße, Blickrichtung Rhein) b) Warum wurde bei der Umgestaltung dieser wichtigen Süd-West Radwegeverbindung und der dortigen Umgestaltung der Radwegebenutzungspflicht die Bezirksvertretung Rodenkirchen nicht ausreichend mit eingebunden? Mit freundlichen Grüßen gez. Wolters gez. Nies
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungOrte (4)
- Bonner Straße
- Industriestraße 161
- Bayenthalgürtel
- Zollstockgürtel
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0461/2025
- Typ
- Anfrage nach § 4 BV2 (FDP/KSG)
- Datum
- 27.04.2025
- Erstellt
- 26.04.2025 11:19