2009/0566
Darmstädter Stiftung für Stipendien
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2009/0566
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 07.12.2009 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Hauptamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2009/0566 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Darmstädter Stiftung für Stipendien Vorlage vom: 30.11.2009 Beschlussvorschlag: 1. Die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Magistratsbeschluss vom 20.09.1954, geändert am 31.10. 1984, eingerichtete Darmstädter Stiftung für Stipendien wird aufgelöst. 2. Das Kapital aus der Darmstädter Stiftung für Stipendien fließt in die neu ausgerichtete Darmstädter Bürgerstiftung. 3. Der in der Satzung verfügte Stifterwille bleibt soweit wie möglich erhalten. 4. Mit der Zahl der Stiftungen, die die Stadt Darmstadt in die Bürgerstiftung einbringt, ist gemäß deren Satzung ein ständiger Sitz im Stifterrat gegeben. Anlagen: Satzung Darmstädter Stiftung für Stipendien v. 09.10.1984 Datenschutzrelevante Anlage: 2 ... Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 30.11.2009 Begründung: Die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Magistratsbeschluss vom 20.09.1954 gegründete Darmstädter Stiftung für Stipendien wurde durch die Änderung der Abgabenordnung mit Magistratsbeschluss vom 31.10.1984 neu gefasst. Zweck der Stiftung ist die Zuwendung von Stipendien an hilfsbedürftige Jungen und Mädchen von in Darmstadt ansässigen Gemeindeangehörigen, insbesondere durch Förderung der Mildtätigkeit. Der Kapitalstamm der Stiftung beträgt 33.292,72 €. Da die Stiftung in den Jahren 2005, 2006 und 2007 ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke nicht verwirklicht hat, wurde der Stiftung vom Finanzamt die Gemeinnützigkeit aberkannt. Sobald wieder die steuerbegünstigten Zwecke verfolgt werden, kann die Anerkennung der Gemeinnützigkeit wieder beantragt werden. Aufgrund der gesellschaftlichen Veränderung und des kaum zu haltenden Stifterw illens, soll die Darmstädter Stiftung für Stipendien aufgelöst werden und das Kapital in die neu ausgerichtete Darmstädter Bürgerstiftung einfließen. Der ursprüngliche Stifterw ille bleibt erhalten und bei Bedarf wird im Sinne des Stifters gehandelt. Es erfolg t dann nicht zwingend jä hrlich eine Ausschüttung, sondern bei aktuellem, individuellen Bedarf. Die übrigern Erträgnisse werden anderen gesellschaftlichen und sozialen Zwecken zugeführt. Mit der Zahl der Stiftungen, die die Stadt Darmstadt in die Bürgerstiftung einbringt, ist gemäß deren Satzung ein ständiger Sitz im Stifterrat gegeben. Darmstadt, 30.11.2009 100 Aß Walter Hoffmann Wolfgang Glenz Oberbürgermeister Bürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0566
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.11.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00