2326/2022
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept
8 Zeichen
Anlage 3
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
1165 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/612
612 Schü Az
Vorlagen-Nummer
2326/2022
Stand: 11.09.2025
Sachstandsbericht
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Einleitungsbeschluss wurde am 07.12.2022 im Amtsblatt bekannt gemacht, die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang) fand im Zeitraum
vom 16. Februar 2023 bis einschließlich 3. März 2023 statt.
Nächste Schritte:
Mit Schreiben vom 21.03.2024 hat die Vorhabenträgerin mitgeteilt, dass aufgrund der verän-
derten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Entwicklung des Grundstückes wirtschaft-
lich nicht mehr darstellbar ist und hat darum gebeten das Bauleitplanverfahren einzustellen.
Das Planverfahren soll damit nicht weiter betrieben und der Einleitungsbeschluss vom
27.10.2022 wurde aufgehoben (vgl. Session Vorlage 3770/2024).
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Fehlanzeige
Anlage 5 Auszug BP TO 10.4 Sitzung SteA 01.09.2022
3158 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax : (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt -koeln.de Datum: 05.09.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 12. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.09.2022 öffentlich 10.4 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld 2326/2022 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat. CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln, der Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln zu TOP 10.4 - Subbelrather Straße 387-407 AN/1567/2022 Die Ausschussvorsitzende lässt zuerst über den Änderungsantrag abstimmen: I. Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Punkt 1 der Beschlussvorlage mit folgendem Zusatz: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt den Punkt 1 der Be- schlussvorlage mit folgendem Zusatz: 2. Es wird aufgrund der Nutzungsabhängigkeiten und Komplexität des Vorha- bens ein Qualifizierungsverfahren gemäß dem Kooperativen Baulandmodell durchgeführt. Die Erdgeschosszonen der angedachten Straßenrandbebauung sollen eine attraktive öffentliche Nutzung erhalten. Das angedachte oberirdische Parken wird Zuge des Verfahrens überprüft. Im Qualifizierungsverfahren sind alterna- tive Lösungen darzustellen. Eine oberirdische Anlieferung für den Einzelhan- del kann erfolgen. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der FDP-Fraktion einstimmig zugestimmt. II. Beschluss über die so geänderte Vorlage: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan- verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet begrenzt im Norden durch die Subbelrather Straße, im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Alpener Straße, im Süden durch gemischt genutzte Bebauung (u.a. Kindertagesstätte) entlang der Marienstraße und im Osten durch Wohnbebau- ung entlang der Hackländer Straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstü- cke 733, 734, 3232/103 und 3234/103—Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387- 407 in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, dort Wohnen, Einzelhandel und ein Hotel festzusetzen; Es wird aufgrund der Nutzungsabhängigkeiten und Komplexität des Vorhabens ein Qualifizierungsverfahren gemäß dem Kooperativen Baulandmodell durchge- führt. Die Erdgeschosszonen der angedachten Straßenrandbebauung sollen eine at- traktive öffentliche Nutzung erhalten. Das angedachte oberirdische Parken wird Zuge des Verfahrens überprüft. Im Qualifizierungsverfahren sind alternative Lö- sungen darzustellen. Eine oberirdische Anlieferung für den Einzelhandel kann erfolgen. 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich- keitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt.
Anlage 6 - Auszug aus dem BP TOP 10.3 SteA 27.10.2022
2294 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax : (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 31.10.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 27.10.2022 öffentlich 10.3 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld 2326/2022 Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgt der Stadtentwicklungsaus- schuss dem geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) zur Vor- lage 2326/2022 vom 05.09.2022 - Anlage 4 - wie folgt (Änderungen fett): Beschluss Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan-ver- fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet begrenzt im Norden durch die Subbelrather Straße, im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Al- pener Straße, im Süden durch gemischt genutzte Bebauung (u.a. Kindertagesstätte) entlang der Marienstraße und im Osten durch Wohnbebauung entlang der Hacklän- der Straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstücke 733, 734, 3232/103 und 3234/103—Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, dort Wohnen, Einzelhandel und ein Hotel festzusetzen; Es wird aufgrund der Nutzungsabhängigkeiten und Komplexität des Vorhabens ein Qualifizierungsverfahren gemäß dem Kooperativen Baulandmodell durch- geführt. Die Erdgeschosszonen der angedachten Straßenrandbebauung sollen eine attraktive öffentliche Nutzung erhalten. Das angedachte oberirdische Par- ken wird Zuge des Verfahrens überprüft. Im Qualifizierungsverfahren sind alter- native Lösungen darzustellen. Eine oberirdische Anlieferung für den Einzelhan- del kann erfolgen. 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs- plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 3. Im Bebauungsplan ist ein Gehrecht zwischen Subbelrather- und Marienst- raße festzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 4 Auszug BP BV 4_ 05.09.2022 _ 2326_2022
2268 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 07.09.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 17. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 05.09.2022 öffentlich 10.5 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha- benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld 2326/2022 Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen- den geänderten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan-ver- fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet begrenzt im Norden durch die Subbelrather Straße, im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Al- pener Straße, im Süden durch gemischt genutzte Bebauung (u.a. Kindertagesstätte) entlang der Marienstraße und im Osten durch Wohnbebau-ung entlang der Hacklän- der Straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstü-cke 733, 734, 3232/103 und 3234/103—Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, dort Wohnen, Einzelhandel und ein Hotel festzusetzen; Es wird aufgrund der Nutzungsabhängigkeiten und Komplexität des Vorhabens ein Qualifizierungsverfahren gemäß dem Kooperativen Baulandmodell durch- geführt. Die Erdgeschosszonen der angedachten Straßenrandbebauung sollen eine attraktive öffentliche Nutzung erhalten. Das angedachte oberirdische Par- ken wird Zuge des Verfahrens überprüft. Im Qualifizierungsverfahren sind alter- native Lösungen darzustellen. Eine oberirdische Anlieferung für den Einzelhan- del kann erfolgen. 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs - plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich-keits- beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 3. Im Bebauungsplan ist ein Gehrecht zwischen Subbelrather- und Marienst- raße festzusetzen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderungen zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pött- gen (FDP).
Anlage 1 Übersichtsplan
380 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ Anlage 1 0 5025 100150 MeterN StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans6XEEHOUDWKHU6WUDHLQ.|OQ(KUHQIHOG 0DVWDE
Anlage 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept
12403 Zeichen
1 Anlage 2 Erläuterungstext zum städtebaulichen Konzept vorhabenbezogener Bebauungsplan Arbeitstitel: „Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld“ 1. Anlass, Verfahren und Ziel der Planung Ziel der Planung ist die Revitalisierung eines zurzeit mindergenutzten Grundstückes an der Subbelrather Straße im Stadtteil Ehrenfeld. Die Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin, die INTER Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, beabsichtigt das Grundstück Subbelrather Straße 387-407 neu zu entwickeln. Das Gesamtprojekt besteht in der Revitalisierung des Grundstücks mit dem Neubau von Wohnungen/ Einzelhandel/ Hotelnutzung. Nach Abriss der Gebäude soll hier ein kleinflächiges Einzelhandelsunternehmen, das bereits auf der Fläche ansässig ist, in eine Neubebauung mit Hotelnutzung und ca. 130 Mietwohnungen integriert werden. Dabei wird es einen Mix aus Single-/ Studentenwohnungen und Familienwohnungen geben. Der bestehende Einzelhandelsbetrieb erfordert ein Minimum von 30 ebenerdigen Kunden-Parkplätzen, um einen entsprechenden Kundenparkservice bieten zu können. Ein Hotel mit ca. 150 Zimmer rundet das Gesamtkonzept ab. Parkplätze für Hotelgäste, Wohnungsmieter und Mitarbeiter des Einzelhandels sind in einer unterirdischen Tiefgarage vorgesehen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Der Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als vorhabenbezogener Bebauungsplan im zweistufigen Normalverfahren aufgestellt werden. Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Durchführungsvertrag, in dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung der Planung verpflichtet Das kooperative Baulandmodell findet Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat sich zur Anwendung des Kooperativen Baulandmodells 2017 verpflichtet. 2. Erläuterungen zum Plangebiet 2.1 Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtteil Ehrenfeld. Das Plangebiet ist ca. 0,8 ha groß und entspricht nach aktuellem Katasterplan den Flurstücken 733, 734, 3232/103 und 3234/103 der Flur 73 der Gemarkung Müngersdorf. Im Norden wird das Grundstück durch die Subbelrather Straße, im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Alpener Straße, im Süden durch gemischt genutzte Bebauung (u.a. Kindertagesstätte) entlang der Marienstraße und im Osten durch Wohnbebauung entlang der Hackländer Straße begrenzt. 2.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung Das Plangebiet selbst ist durch gewerbliche Nutzungen und große Parkplatzflächen geprägt und vollständig versiegelt. Aktuell ist das Grundstück U-förmig mit einem Mix aus eingeschossigen Gewerbehallen (Carglass, Penny, Fressnapf, Computerwerkstatt und 2 Autoreparaturwerkstatt) sowie einem 3-geschossigen Wohn- und Geschäftshaus (Einzelhandel Motorradzubehör und 4 Wohnungen) bebaut. Entlang der Straße sowie mittig auf dem Grundstück befinden sich 71 Parkplätze. Bei der Hausnummer 385 handelt es sich um ein 4-geschossiges, unter Denkmalschutz stehendes Gebäude, welches nicht Bestandteil der Neubebauung ist. Im Umfeld des Plangebietes befinden sich neben Wohnnutzungen auch gewerbliche Nutzungen und eine Kita. Entlang der Subbelrather Straße ist die Blockrandbebauung prägend, hier finden sich zwei- bis fünfgeschossige Gebäude, wobei die Viergeschossigkeit überwiegt. 2.3 Erschließung Das Plangebiet ist im Bestand vollständig erschlossen. Es ist über die Subbelrather Straße an das überörtliche Straßenverkehrsnetz und an das Radwegenetz angebunden. Über diese Straße erfolgt auch die Anlieferung. Die nächstgelegene Haltestelle für Stadtbahnen „Leyendeckerstraße“ (Linien 3 und 4) ist fußläufig ca. 400 m entfernt. Die Bushaltestelle Takustraße (Buslinien 141 und 143) liegt direkt am Plangebiet auf der Subbelrather (Ecke Hackländer Straße). 3. Planungsvorgaben 3.1 Regionalplan Der Regionalplan stellt für das Plangebiet allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar. 3.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als „Besonderes Wohngebiet (WB)“ dargestellt. Besondere Wohngebiete dienen dem Wohnen mit der Besonderheit, dass neben der Wohnbebauung bestimmte andere Nutzungen vorhanden und zulässig sind, Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich, da aus der Darstellung „Besonderes Wohngebiet“ im Flächennutzungsplan die geplanten Nutzungen (kleinflächiger Einzelhandel, Hotel- und Wohnnutzung) im Bebauungsplan entwickelt werden können. 3.3 Landschaftsplan Der Landschaftsplan der Stadt Köln macht keine Aussagen zum Plangebiet. 3.4 Bebauungsplan Für den Planbereich liegt kein Bebauungsplan vor. Es existiert der Fluchtlinienplan 416, der eine Bauflucht entlang der Subbelrather Straße festsetzt. 3.5 Denkmalschutz Angrenzend an das Plangebiet befinden sich Baudenkmäler (Subbelrather Straße 383, 385 und 409). Aus denkmalpflegerischer Sicht ist es erforderlich, dass das geplante Gebäude auf einer Länge von jeweils 5 m sowohl Trauf- als auch Firsthöhe der Baudenkmäler fortführt, bevor ein Höhenversprung ausgebildet wird. 4. Planungs- und Nutzungskonzept Die bestehende Baulücke entlang der Straßenflucht soll durch eine Straßenrandbebauung geschlossen werden. Geplant ist eine Bebauung, die sich mit ihrer Höhe (vier Geschosse zuzüglich Dachgeschoss) und Dachform (Satteldach) an der vorherrschenden Bebauung entlang 3 der Subbelrather Straße orientiert. Drei fingerartig nach Südwesten in den hinteren Grundstücksbereich ragende Wohnhäuser runden das Vorhaben ab. Geplant sind hier jeweils vier Vollgeschosse mit Staffelgeschoss und begrüntem Flachdach. Das Erdgeschoss der Blockrandbebauung wird mit Sondernutzungen belegt und erhält eine größere Bautiefe (ca. 30 m). Hier ist ein Ladenlokal untergebracht, das mit einer geplanten Geschossfläche von 1.200 m² und einer Verkaufsfläche von < 800 m² unterhalb der Großflächigkeit bleibt. Ein Parkplatz mit 30 Kundenstellplätzen ist ebenfalls im Erdgeschoss geplant. Die Anlieferung erfolgt über die ebenerdige Parkgarage. Durch die geschlossene Ausführung können die für eine Anlieferung typischen Konflikte minimiert werden. Vier Treppenhäuser an der Subbelrather Straße führen zu den oberen Geschossen (1. OG bis DG). Hier sind Hotel- und Wohnnutzungen geplant. Die Erschließung der Wohnhäuser im Blockinnenbereich erfolgt fußläufig über zwei großzügige Durchgänge an den seitlichen Grundstücksgrenzen. Insgesamt soll ein Wohnungsmix aus kleineren Appartements und größeren 2-3 Zimmer-Wohnungen entstehen. Alle Gebäude werden unterkellert. Im Untergeschoss ist eine Tiefgarage für Bewohnerinnen und Bewohner der Wohngebäude, Hotelgäste sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gewerblichen Nutzungen geplant. Hier werden auch die erforderlichen Fahrradabstellplätze für die Bewohner und Mitarbeiter nachgewiesen sowie Mieterkeller, die Haustechnik und weitere Nebenräume untergebracht. Die beiden Zu- und Ausfahrten der Tiefgarage sind von der Subbelrather Straße aus anfahrbar. Weitere ebenerdige Fahrradabstellplätze sind im Innenhof geplant. Das Dach des über die hintere Bauflucht der Blockrandbebauung hinausgehenden eingeschossigen Gebäudeteils wird intensiv begrünt und auf der Ebene des ersten Obergeschosses zu einem Garten- und Spielbereich ausgestaltet. Hier können private Kleinkinderspielflächen in der Größe von ca. 590 m² untergebracht werden. Der Hinterhof wird komplett autofrei gehalten. Ein großer Teil der Grundstücksfläche wird so als autofreie Grünfläche in Form von Mietergärten, privaten Spielflächen (ca. 80 m²) und sonstigen begrünten Freiflächen gestaltet. Für die Neubauten im hinteren Bereich ist extensive Dachbegrünung geplant. Im Ergebnis wird der Blockinnenbereich von einem großen Parkplatz mit Anlieferverkehr in einen ruhigen und grünen Wohnhof umgewandelt, der insgesamt auch zu einer Verbesserung der kleinklimatischen Situation führt. Für die Ermittlung der Einwohnerzahl ist gemäß kooperativem Baulandmodell die geplante Geschossfläche in Vollgeschossen (derzeit sind 6.606 m² geplant) durch eine durchschnittliche Wohnungsgröße von 90 m² zu teilen und der Quotient mit einer durchschnittlichen Erstbelegungsquote von 2,3 zu multiplizieren. Daraus ergeben sich rechnerisch 169 Einwohner (Ew), aus denen der Bedarf an Grünflächen, Spielflächen und Kita-Plätzen abgeleitet wird. Innerhalb des Plangebietes kann ein Spielplatz mit einer Flächengröße von ca. 500 m² realisiert werden. Der Bedarf von ca. 340 m² öffentlicher Spielfläche (169 Ew x 2 m² = 338 m²) kann hier untergebracht werden. Der Spielplatz bleibt in Privateigentum, wird aber öffentlich zugänglich hergestellt und soll in Verbindung mit einem Weg, der von der Subbelrather Straße durch das Plangebiet an das südlich angrenzenden Grundstück führt, als Gehrecht für die Allgemeinheit im Bebauungsplan gesichert werden. Aus dem Plangebiet ergibt sich ein Bedarf an ca. 8 Kita-Plätzen (169 Ew x 3,14% x 49,8% = 3 Plätze U3, 169 Ew x 2,89% = 5 Plätze Ü3, Gesamtbedarf: 8 Plätze = 1 Gruppe). Eine Kindertagesstätte (Kita) kann im Plangebiet nicht realisiert werden. An der Subbelrather Straße stünde sie im Konflikt mit den Einzelhandelsnutzungen, im hinteren Bereich wäre keine Anfahrt möglich. Alternativ kann eine Großtagespflegestelle im Plangebiet vorsehen werden. Hierfür 4 eignet sich eine 3-4-Zi-Wohnung im Erdgeschoss mit angeschlossenem Garten. Mit einer Großtagespflege können 10 U3-Plätze angeboten werden. 5. Auswirkungen der Planung, Umweltbelange Die Belange des Umweltschutzes werden gemäß § 2a BauGB in einem Umweltbericht nach der Anlage 1 zum BauGB ermittelt und bewertet. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung. Voraussichtlich folgende Umweltbelange sind durch die Planung betroffen: 5.1 Lärmschutz Das Plangebiet ist erheblich durch Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr vorbelastet. Eine zusätzliche Beeinträchtigung durch Verkehrslärm infolge planbedingtem Mehrverkehr ist nicht zu erwarten, da derzeit schon besucherintensive Nutzungen stattfinden. Ein Lärmgutachten zur Ermittlung der Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr, zur Ermittlung der Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 und zur Feststellung der Auswirkungen des planbedingten Mehrverkehrs auf die Wohnnachbarschaft wird im weiteren Verfahren erarbeitet. Für die Beurteilung der Auswirkungen der Planung z. B. durch Geräusche der Haustechnik, bei der Anlieferung der beiden Märkte, an der Ein- und Ausfahrt zu den ebenerdigen Kundenparkplätzen sowie an den geplanten Tiefgaragenein- und –ausfahrten werden die maßgeblichen Immissionsorte der bereits vorhandenen Bebauung berücksichtigt. 5.2 Verkehrsbedingte Luftschadstoffe Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der Subbelrather Straße ist mit einer problematischen Luftschadstoffbelastung zu rechnen. Über eine mikroskalige Untersuchung der kfz-bedingten Luftschadstoffe ist im weiteren Verfahren darzustellen, dass die Grenzwerte der 39. BImSchV eingehalten werden. 5.3 Boden- und Grundwasserschutz, Altlasten Im Plangebiet befinden sich zwei Flächen, die im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen erfasst sind. Im weiteren Verfahren wird ein Gutachten gemäß Bundes- Bodenschutzgesetz vorgelegt, das eine Risikoabschätzung hinsichtlich Boden, Bodenluft und Grundwasser beinhaltet. 5.4 Grünordnung, Eingriffe und Ausgleich Im Rahmen eines landschaftspflegerischen Fachbeitrags werden potentielle Eingriffe ermittelt und falls erforderlich Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Grünplanerische Maßnahmen werden als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen und im Durchführungsvertrag gesichert. 6. Planverwirklichung Die Planungs- und Erschließungskosten werden von der Vorhabenträgerin übernommen. Der Stadt Köln entstehen durch die die Planung keine Kosten. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist eine kurzfristige Umsetzung der Planung vorgesehen. Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Öffentliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen. Zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Dieser sichert die Realisierung des geplanten Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist.
Beschlussvorlage Ausschuss
6552 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/612 612 Schü Az Vorlagen-Nummer 2326/2022 Freigabedatum 03.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha- benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet begrenzt im Norden durch die Subbelrather Straße, im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Alpener Straße, im Süden durch ge- mischt genutzte Bebauung (u.a. Kindertagesstätte) entlang der Marienstraße und im Osten durch Wohnbebauung entlang der Hackländer Straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flur- stücke 733, 734, 3232/103 und 3234/103—Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln- Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, dort Wohnen, Einzelhandel und ein Hotel festzusetzen; 2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung zustimmt. Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit Schreiben vom 14.03.2017 hat die Int er Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH (Spichernstr. 6a, 50672 Köln), bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetz- buch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt mit dem Ziel, auf dem Grundstück zwischen Subbelrather Straße, Hackländer Straße, Marienstraße und Alpener- straße im Stadtteil Ehrenfeld Wohnungsbau und Einzelhandel zu entwickeln. Nach Abstimmungen mit dem Stadtplanungsamt wurde das Vorhaben zunächst seitens der Vorha- benträgerin zurückgestellt, da es Unstimmigkeiten im Hinblick auf den baulichen Umriss des Projek- tes und der Bereitstellung des Wohnungsmixes gab. Mittlerweile liegt eine geänderte Planung vor, die Gegenstand des vorliegenden Einleitungsbeschlusses ist. Ziel der Vorhabenträgerin ist nun die Revi- talisierung des Plangebietes durch den Neubau von Wohnungen, Einzelhandel und einer Hotelnut- zung. Das ca. 0,8 ha große Plangebiet wird derzeit gewerblich genutzt und ist zusätzlich durch große Park- platzflächen vollständig versiegelt. Einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt es nicht. Im Flächennut- zungsplan ist das Plangebiet als WB „Besonderes Wohngebiet“ dargestellt. Konkret soll ein kleinflächiges Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen, dass bereits auf der Fläche ansässig ist, in eine Neubebauung mit ca. 130 Wohnungen, davon 30 % öffentlich geförderte Woh- nungen und einer Hotelnutzung mit ca. 150 Zimmern, integriert und festgesetzt werden. Der neue Wohnungsmix bietet eine Mischung aus Single-/Studentenwohnungen und Familienwohnungen an. Das städtebauliche Konzept sieht eine IV -geschossige Bebauung vor. Die Straßenrandbebauung schließt die bestehende Baulücke entlang der Subbelrather Straße und orientiert sich mit ihrer IV - Geschossigkeit und der Dachform (Satteldach) an die vorherrschende Bebauung. Die drei Gebäude im hinteren Bereich des Plangebietes weisen eine IV -Geschossigkeit zzgl. Staffelgeschoss auf. Für den Einzelhandelsbetrieb werden insgesamt 30 Stellplätze ebenerdig bereitgestellt, die restlichen Stellplätze für das Plangebiet werden in Tiefgaragen untergebracht. Aufgrund der Komplexität und der Nutzungsabhängigkeiten durch die Integration des Einzelhandels- betriebs und des Hotels wird in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt auf eine Mehrfachbeauftra- gung verzichtet. Eine Qualifizierung der Gebäude, insbesondere des straßenbegleitenden Gebäudes, wird durch die Beteiligung des Gestaltungsbeirats erfolgen bzw. sichergestellt. Hierbei wird besonderes Augenmerk auf eine qualitativ hochwertige Fassade entlang der Subbelrather Straße, insbesondere auch im Hin- blick auf die Integration der oberirdischen Stellplätze, gelegt. Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens g eschaffen werden. Der Bebauungsplan soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB im Normalverfahren inklusive Um- weltbericht aufgestellt werden. 3 Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB soll nach Modell 1 in Form ei- nes Aushangs durchgeführt werden. Für das Vorhaben kommt das Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) –Richtlinie zur Anwen- dung in Bebauungsplanverfahren– in der Fassung vom 10.05.2017 zur Anwendung. Die Vorhaben- trägerin hat am 24.06.2020 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeich- net. Die am 17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Klimaleitlinien kommen zur Anwendung. Demnach sind die darin enthaltenen Anforderungen zum Gebäudeeffizienzstandard zu erfüllen sowie der Einsatz von Photovoltaikanlagen festzulegen und die enthaltenen Empfehlungen zur klimaschüt- zenden Optimierung des Städtebaus sowie Initiierung weiterer Maßnahmen zu prüfen. Eine Anwen- dungszustimmung liegt noch nicht vor, wird aber in Kürze erfolgen. Die Umsetzbarkeit der Anforde- rungen an den Gebäudeeffizienzstandard werden im Bebauungsplanverfahren fortlaufend geprüft und abschließend durch ein Testat bestätigt, das Anlage zum städtebaulichen Vertrag wird. Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Ums etzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima- schutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO). Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanver- fahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases geprüft . Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutach- ten erstellt. Anlagen Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans Anlage 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Subbelrather Straße 387
- Marienstraße
- Leyendeckerstraße
- Spichernstraße 6a
- Takustraße
- Straße 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 2326/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 03.08.2022
- Erstellt
- 22.07.2022 12:41