Mandari Insight

2326/2022

Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss 03.08.2022

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 27.10.2022, TOP 10.3

Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept

· application/pdf

Ansehen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Auszug BP TO 10.4 Sitzung SteA 01.09.2022

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 - Auszug aus dem BP TOP 10.3 SteA 27.10.2022

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Auszug BP BV 4_ 05.09.2022 _ 2326_2022

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Übersichtsplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept

8 Zeichen

Anlage 3

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1165 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
612 Schü Az 
 
Vorlagen-Nummer 
2326/2022
Stand: 11.09.2025 
Sachstandsbericht  
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand:  
Der Einleitungsbeschluss wurde am 07.12.2022 im Amtsblatt bekannt gemacht, die frühzeitige 
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang) fand im Zeitraum 
vom 16. Februar 2023 bis einschließlich 3. März 2023 statt. 
 
Nächste Schritte: 
Mit Schreiben vom 21.03.2024 hat die Vorhabenträgerin mitgeteilt, dass aufgrund der verän-
derten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine Entwicklung des Grundstückes wirtschaft-
lich nicht mehr darstellbar ist und hat darum gebeten das Bauleitplanverfahren einzustellen. 
Das Planverfahren soll damit nicht weiter betrieben und der Einleitungsbeschluss vom 
27.10.2022 wurde aufgehoben (vgl. Session Vorlage 3770/2024).   
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Fehlanzeige

Anlage 5 Auszug BP TO 10.4 Sitzung SteA 01.09.2022

3158 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss  
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt -koeln.de 
Datum: 05.09.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 12. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses  vom 01.09.2022  
öffentlich 
10.4 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld 
2326/2022 
Änderungsantrag der  Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat. 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln, der Volt-Fraktion im Rat der Stadt 
Köln zu TOP 10.4 - Subbelrather Straße 387-407 
AN/1567/2022 
Die Ausschussvorsitzende lässt zuerst über den Änderungsantrag abstimmen:  
I. 
Beschluss: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  beschließt den Punkt 1 der Beschlussvorlage mit 
folgendem Zusatz: Der Stadtentwicklungsausschuss  beschließt den Punkt 1 der Be-
schlussvorlage mit folgendem Zusatz:  
2. Es wird aufgrund der Nutzungsabhängigkeiten und Komplexität des Vorha-
bens ein Qualifizierungsverfahren gemäß dem Kooperativen Baulandmodell 
durchgeführt.  
Die Erdgeschosszonen der angedachten Straßenrandbebauung sollen eine 
attraktive öffentliche Nutzung erhalten. Das angedachte oberirdische Parken 
wird Zuge des Verfahrens überprüft. Im Qualifizierungsverfahren sind alterna-
tive Lösungen darzustellen. Eine oberirdische Anlieferung für den Einzelhan-
del kann erfolgen.

Abstimmungsergebnis: 
Bei Enthaltung der FDP-Fraktion einstimmig zugestimmt. 
 
II. 
Beschluss über die so geänderte Vorlage:  
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan-
verfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet begrenzt im 
Norden durch die Subbelrather Straße, im Westen durch die Wohnbebauung 
entlang der Alpener Straße, im Süden durch gemischt genutzte Bebauung (u.a. 
Kindertagesstätte) entlang der Marienstraße und im Osten durch Wohnbebau-
ung entlang der Hackländer Straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstü-
cke 733, 734, 3232/103 und 3234/103—Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-
407 in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, dort Wohnen, Einzelhandel 
und ein Hotel festzusetzen; 
Es wird aufgrund der Nutzungsabhängigkeiten und Komplexität des Vorhabens 
ein Qualifizierungsverfahren gemäß dem Kooperativen Baulandmodell durchge-
führt.  
Die Erdgeschosszonen der angedachten Straßenrandbebauung sollen eine at-
traktive öffentliche Nutzung erhalten. Das angedachte oberirdische Parken wird 
Zuge des Verfahrens überprüft. Im Qualifizierungsverfahren sind alternative Lö-
sungen darzustellen. Eine oberirdische Anlieferung für den Einzelhandel kann 
erfolgen. 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich-
keitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne 
Einschränkung zustimmt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
einstimmig zugestimmt.

Anlage 6 - Auszug aus dem BP TOP 10.3 SteA 27.10.2022

2294 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon:  (0221) 32834  
Fax       :  (0221)  
E-Mail:  louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 31.10.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 27.10.2022 
öffentlich 
10.3 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld 
2326/2022 
 
 
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgt der Stadtentwicklungsaus-
schuss dem geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV 4) zur Vor-
lage 2326/2022 vom 05.09.2022 - Anlage 4 -  wie folgt (Änderungen fett):  
 
Beschluss 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan-ver-
fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet begrenzt im Norden 
durch die Subbelrather Straße, im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Al-
pener Straße, im Süden durch gemischt genutzte Bebauung (u.a. Kindertagesstätte) 
entlang der Marienstraße und im Osten durch Wohnbebauung entlang der Hacklän-
der Straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstücke 733, 734, 3232/103 und 
3234/103—Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten 
mit dem Ziel, dort Wohnen, Einzelhandel und ein Hotel festzusetzen;  
 
Es wird aufgrund der Nutzungsabhängigkeiten und Komplexität des Vorhabens 
ein Qualifizierungsverfahren gemäß dem Kooperativen Baulandmodell durch-
geführt. Die Erdgeschosszonen der angedachten Straßenrandbebauung sollen 
eine attraktive öffentliche Nutzung erhalten. Das angedachte oberirdische Par-

ken wird Zuge des Verfahrens überprüft. Im Qualifizierungsverfahren sind alter-
native Lösungen darzustellen. Eine oberirdische Anlieferung für den Einzelhan-
del kann erfolgen.  
 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs-
plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits-
beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 
 
3. Im Bebauungsplan ist ein Gehrecht zwischen Subbelrather- und Marienst-
raße festzusetzen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 4 Auszug BP BV 4_ 05.09.2022 _ 2326_2022

2268 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Herr Schmitz (02-4) 
Telefon:  (0221) 221-94313  
Fax       :  (0221) 221-94342 
E-Mail:  Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de 
Datum: 07.09.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 17. Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld vom 05.09.2022  
öffentlich 
10.5 Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld 
2326/2022 
 
Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgen-
den geänderten Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan-ver-
fahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet begrenzt im Norden 
durch die Subbelrather Straße, im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Al-
pener Straße, im Süden durch gemischt genutzte Bebauung (u.a. Kindertagesstätte) 
entlang der Marienstraße und im Osten durch Wohnbebau-ung entlang der Hacklän-
der Straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flurstü-cke 733, 734, 3232/103 und 
3234/103—Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld — einzuleiten 
mit dem Ziel, dort Wohnen, Einzelhandel und ein Hotel festzusetzen;  
 
Es wird aufgrund der Nutzungsabhängigkeiten und Komplexität des Vorhabens 
ein Qualifizierungsverfahren gemäß dem Kooperativen Baulandmodell durch-
geführt. Die Erdgeschosszonen der angedachten Straßenrandbebauung sollen 
eine attraktive öffentliche Nutzung erhalten. Das angedachte oberirdische Par-
ken wird Zuge des Verfahrens überprüft. Im Qualifizierungsverfahren sind alter-
native Lösungen darzustellen. Eine oberirdische Anlieferung für den Einzelhan-
del kann erfolgen.

2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungs -
plan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlich-keits-
beteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 1 (Aushang); 
 
3. Im Bebauungsplan ist ein Gehrecht zwischen Subbelrather- und Marienst-
raße festzusetzen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig mit Änderungen zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreterin Pött-
gen (FDP).

Anlage 1 Übersichtsplan

380 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von0LWJOLHGHUQGHV5DWHVGHU$XVVFKVVHXQGGHU%H]LUNVYHUtretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zuGLHVHP7DJHVRUGQXQJVSXQNWQLFKWWHLOQHKPHQGUIHQ
Anlage 1
0 5025 100150 MeterN
StadtplanungsamtGeltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans6XEEHOUDWKHU6WUD‰HLQ.|OQ(KUHQIHOG
0D‰VWDE

Anlage 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept

12403 Zeichen

1 
Anlage 2 
 
 
Erläuterungstext  
zum städtebaulichen Konzept vorhabenbezogener Bebauungsplan 
Arbeitstitel:  „Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld“ 
 
 
 
1.  Anlass, Verfahren und Ziel der Planung 
 
Ziel der Planung ist die Revitalisierung eines zurzeit mindergenutzten Grundstückes an der 
Subbelrather Straße im Stadtteil Ehrenfeld. Die Grundstückseigentümerin und 
Vorhabenträgerin, die INTER Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, beabsichtigt 
das Grundstück Subbelrather Straße 387-407 neu zu entwickeln.  
 
Das Gesamtprojekt besteht in der Revitalisierung des Grundstücks mit dem Neubau von 
Wohnungen/ Einzelhandel/ Hotelnutzung. Nach Abriss der Gebäude soll hier ein kleinflächiges 
Einzelhandelsunternehmen, das bereits auf der Fläche ansässig ist, in eine Neubebauung mit 
Hotelnutzung und ca. 130 Mietwohnungen integriert werden. Dabei wird es einen Mix aus 
Single-/ Studentenwohnungen und Familienwohnungen geben. Der bestehende 
Einzelhandelsbetrieb erfordert ein Minimum von 30 ebenerdigen Kunden-Parkplätzen, um 
einen entsprechenden Kundenparkservice bieten zu können. Ein Hotel mit ca. 150 Zimmer 
rundet das Gesamtkonzept ab. Parkplätze für Hotelgäste, Wohnungsmieter und Mitarbeiter 
des Einzelhandels sind in einer unterirdischen Tiefgarage vorgesehen. Mit der Aufstellung des 
Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des 
Vorhabens geschaffen werden.  
 
Der Bebauungsplan soll gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) als vorhabenbezogener 
Bebauungsplan im zweistufigen Normalverfahren aufgestellt werden. Bestandteil des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der 
Durchführungsvertrag, in dem sich der Vorhabenträger zur Durchführung der Planung 
verpflichtet Das kooperative Baulandmodell findet Anwendung. Die Vorhabenträgerin hat sich 
zur Anwendung des Kooperativen Baulandmodells 2017 verpflichtet. 
 
 
2. Erläuterungen zum Plangebiet 
 
2.1 Abgrenzung des Plangebietes 
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Ehrenfeld. Das Plangebiet ist ca. 0,8 ha groß und entspricht 
nach aktuellem Katasterplan den Flurstücken 733, 734, 3232/103 und 3234/103 der Flur 73 
der Gemarkung Müngersdorf.  
 
Im Norden wird das Grundstück durch die Subbelrather Straße, im Westen durch die 
Wohnbebauung entlang der Alpener Straße, im Süden durch gemischt genutzte Bebauung 
(u.a. Kindertagesstätte) entlang der Marienstraße und im Osten durch Wohnbebauung entlang 
der Hackländer Straße begrenzt.  
 
2.2 Vorhandene Baustruktur und Gebäudenutzung 
Das Plangebiet selbst ist durch gewerbliche Nutzungen und große Parkplatzflächen geprägt 
und vollständig versiegelt. Aktuell ist das Grundstück U-förmig mit einem Mix aus 
eingeschossigen Gewerbehallen (Carglass, Penny, Fressnapf, Computerwerkstatt und

2 
Autoreparaturwerkstatt) sowie einem 3-geschossigen Wohn- und Geschäftshaus 
(Einzelhandel Motorradzubehör und 4 Wohnungen) bebaut. Entlang der Straße sowie mittig 
auf dem Grundstück befinden sich 71 Parkplätze. Bei der Hausnummer 385 handelt es sich 
um ein 4-geschossiges, unter Denkmalschutz stehendes Gebäude, welches nicht Bestandteil 
der Neubebauung ist.  
 
Im Umfeld des Plangebietes befinden sich neben Wohnnutzungen auch gewerbliche 
Nutzungen und eine Kita. Entlang der Subbelrather Straße ist die Blockrandbebauung 
prägend, hier finden sich zwei- bis fünfgeschossige Gebäude, wobei die Viergeschossigkeit 
überwiegt. 
 
2.3 Erschließung 
Das Plangebiet ist im Bestand vollständig erschlossen. Es ist über die Subbelrather Straße an 
das überörtliche Straßenverkehrsnetz und an das Radwegenetz angebunden. Über diese 
Straße erfolgt auch die Anlieferung.  
 
Die nächstgelegene Haltestelle für Stadtbahnen „Leyendeckerstraße“ (Linien 3 und 4) ist fußläufig 
ca. 400 m entfernt. Die Bushaltestelle Takustraße (Buslinien 141 und 143) liegt direkt am 
Plangebiet auf der Subbelrather (Ecke Hackländer Straße). 
 
 
3.  Planungsvorgaben 
 
3.1 Regionalplan 
Der Regionalplan stellt für das Plangebiet allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) dar.  
 
3.2 Flächennutzungsplan 
Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als „Besonderes Wohngebiet (WB)“ dargestellt. 
Besondere Wohngebiete dienen dem Wohnen mit der Besonderheit, dass neben der 
Wohnbebauung bestimmte andere Nutzungen vorhanden und zulässig sind, Eine Änderung des 
Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich, da aus der Darstellung „Besonderes Wohngebiet“ 
im Flächennutzungsplan die geplanten Nutzungen (kleinflächiger Einzelhandel, Hotel- und 
Wohnnutzung) im Bebauungsplan entwickelt werden können. 
 
3.3 Landschaftsplan 
Der Landschaftsplan der Stadt Köln macht keine Aussagen zum Plangebiet. 
 
3.4 Bebauungsplan 
Für den Planbereich liegt kein Bebauungsplan vor. Es existiert der Fluchtlinienplan 416, der eine 
Bauflucht entlang der Subbelrather Straße festsetzt.  
 
3.5 Denkmalschutz 
Angrenzend an das Plangebiet befinden sich Baudenkmäler (Subbelrather Straße 383, 385 und 
409). Aus denkmalpflegerischer Sicht ist es erforderlich, dass das geplante Gebäude auf einer 
Länge von jeweils 5 m sowohl Trauf- als auch Firsthöhe der Baudenkmäler fortführt, bevor ein 
Höhenversprung ausgebildet wird.  
 
 
4.  Planungs- und Nutzungskonzept 
 
Die bestehende Baulücke entlang der Straßenflucht soll durch eine Straßenrandbebauung 
geschlossen werden. Geplant ist eine Bebauung, die sich mit ihrer Höhe (vier Geschosse 
zuzüglich Dachgeschoss) und Dachform (Satteldach) an der vorherrschenden Bebauung entlang

3 
der Subbelrather Straße orientiert. Drei fingerartig nach Südwesten in den hinteren 
Grundstücksbereich ragende Wohnhäuser runden das Vorhaben ab. Geplant sind hier jeweils 
vier Vollgeschosse mit Staffelgeschoss und begrüntem Flachdach. 
 
Das Erdgeschoss der Blockrandbebauung wird mit Sondernutzungen belegt und erhält eine 
größere Bautiefe (ca. 30 m). Hier ist ein Ladenlokal untergebracht, das mit einer geplanten 
Geschossfläche von 1.200 m² und einer Verkaufsfläche von < 800 m² unterhalb der 
Großflächigkeit bleibt. Ein Parkplatz mit 30 Kundenstellplätzen ist ebenfalls im Erdgeschoss 
geplant. Die Anlieferung erfolgt über die ebenerdige Parkgarage. Durch die geschlossene 
Ausführung können die für eine Anlieferung typischen Konflikte minimiert werden.  
 
Vier Treppenhäuser an der Subbelrather Straße führen zu den oberen Geschossen (1. OG bis 
DG). Hier sind Hotel- und Wohnnutzungen geplant. Die Erschließung der Wohnhäuser im 
Blockinnenbereich erfolgt fußläufig über zwei großzügige Durchgänge an den seitlichen 
Grundstücksgrenzen. Insgesamt soll ein Wohnungsmix aus kleineren Appartements und 
größeren 2-3 Zimmer-Wohnungen entstehen. 
 
 
Alle Gebäude werden unterkellert. Im Untergeschoss ist eine Tiefgarage für Bewohnerinnen und 
Bewohner der Wohngebäude, Hotelgäste sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 
gewerblichen Nutzungen geplant. Hier werden auch die erforderlichen Fahrradabstellplätze für 
die Bewohner und Mitarbeiter nachgewiesen sowie Mieterkeller, die Haustechnik und weitere 
Nebenräume untergebracht. Die beiden Zu- und Ausfahrten der Tiefgarage sind von der 
Subbelrather Straße aus anfahrbar. Weitere ebenerdige Fahrradabstellplätze sind im Innenhof 
geplant. 
 
Das Dach des über die hintere Bauflucht der Blockrandbebauung hinausgehenden 
eingeschossigen Gebäudeteils wird intensiv begrünt und auf der Ebene des ersten 
Obergeschosses zu einem Garten- und Spielbereich ausgestaltet. Hier können private 
Kleinkinderspielflächen in der Größe von ca. 590 m² untergebracht werden. Der Hinterhof wird 
komplett autofrei gehalten. Ein großer Teil der Grundstücksfläche wird so als autofreie Grünfläche 
in Form von Mietergärten, privaten Spielflächen (ca. 80 m²) und sonstigen begrünten Freiflächen 
gestaltet. Für die Neubauten im hinteren Bereich ist extensive Dachbegrünung geplant. Im 
Ergebnis wird der Blockinnenbereich von einem großen Parkplatz mit Anlieferverkehr in einen 
ruhigen und grünen Wohnhof umgewandelt, der insgesamt auch zu einer Verbesserung der 
kleinklimatischen Situation führt. 
 
Für die Ermittlung der Einwohnerzahl ist gemäß kooperativem Baulandmodell die geplante 
Geschossfläche in Vollgeschossen (derzeit sind 6.606 m² geplant) durch eine durchschnittliche 
Wohnungsgröße von 90 m² zu teilen und der Quotient mit einer durchschnittlichen 
Erstbelegungsquote von 2,3 zu multiplizieren. Daraus ergeben sich rechnerisch 169 Einwohner 
(Ew), aus denen der Bedarf an Grünflächen, Spielflächen und Kita-Plätzen abgeleitet wird. 
 
Innerhalb des Plangebietes kann ein Spielplatz mit einer Flächengröße von ca. 500 m² realisiert 
werden. Der Bedarf von ca. 340 m² öffentlicher Spielfläche (169 Ew x 2 m² = 338 m²) kann hier 
untergebracht werden. Der Spielplatz bleibt in Privateigentum, wird aber öffentlich zugänglich 
hergestellt und soll in Verbindung mit einem Weg, der von der Subbelrather Straße durch das 
Plangebiet an das südlich angrenzenden Grundstück führt, als Gehrecht für die Allgemeinheit im 
Bebauungsplan gesichert werden.  
 
Aus dem Plangebiet ergibt sich ein Bedarf an ca. 8 Kita-Plätzen (169 Ew x 3,14% x 49,8% = 3 
Plätze U3, 169 Ew x 2,89% = 5 Plätze Ü3, Gesamtbedarf: 8 Plätze = 1 Gruppe). Eine 
Kindertagesstätte (Kita) kann im Plangebiet nicht realisiert werden. An der Subbelrather Straße 
stünde sie im Konflikt mit den Einzelhandelsnutzungen, im hinteren Bereich wäre keine Anfahrt 
möglich. Alternativ kann eine Großtagespflegestelle im Plangebiet vorsehen werden. Hierfür

4 
eignet sich eine 3-4-Zi-Wohnung im Erdgeschoss mit angeschlossenem Garten. Mit einer 
Großtagespflege können 10 U3-Plätze angeboten werden. 
 
 
5.  Auswirkungen der Planung, Umweltbelange 
 
Die Belange des Umweltschutzes werden gemäß § 2a BauGB in einem Umweltbericht nach der 
Anlage 1 zum BauGB ermittelt und bewertet. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der 
Begründung. Voraussichtlich folgende Umweltbelange sind durch die Planung betroffen: 
 
5.1 Lärmschutz 
Das Plangebiet ist erheblich durch Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr vorbelastet. Eine 
zusätzliche Beeinträchtigung durch Verkehrslärm infolge planbedingtem Mehrverkehr ist nicht zu 
erwarten, da derzeit schon besucherintensive Nutzungen stattfinden. Ein Lärmgutachten zur 
Ermittlung der Lärmimmissionen aus dem Straßenverkehr, zur Ermittlung der Lärmpegelbereich 
gemäß DIN 4109 und zur Feststellung der Auswirkungen des planbedingten Mehrverkehrs auf 
die Wohnnachbarschaft wird im weiteren Verfahren erarbeitet. 
 
Für die Beurteilung der Auswirkungen der Planung z. B. durch Geräusche der Haustechnik, bei 
der Anlieferung der beiden Märkte, an der Ein- und Ausfahrt zu den ebenerdigen 
Kundenparkplätzen sowie an den geplanten Tiefgaragenein- und –ausfahrten werden die 
maßgeblichen Immissionsorte der bereits vorhandenen Bebauung berücksichtigt. 
 
5.2 Verkehrsbedingte Luftschadstoffe 
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der Subbelrather Straße ist mit einer 
problematischen Luftschadstoffbelastung zu rechnen. Über eine mikroskalige Untersuchung der 
kfz-bedingten Luftschadstoffe ist im weiteren Verfahren darzustellen, dass die Grenzwerte der 39. 
BImSchV eingehalten werden. 
 
5.3 Boden- und Grundwasserschutz, Altlasten 
Im Plangebiet befinden sich zwei Flächen, die im Kataster der Altlasten und altlastverdächtigen 
Flächen erfasst sind. Im weiteren Verfahren wird ein Gutachten gemäß Bundes-
Bodenschutzgesetz vorgelegt, das eine Risikoabschätzung hinsichtlich Boden, Bodenluft und 
Grundwasser beinhaltet. 
 
5.4 Grünordnung, Eingriffe und Ausgleich 
Im Rahmen eines landschaftspflegerischen Fachbeitrags werden potentielle Eingriffe ermittelt 
und falls erforderlich Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Grünplanerische Maßnahmen werden als 
Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen und im Durchführungsvertrag gesichert. 
 
 
6.  Planverwirklichung 
 
Die Planungs- und Erschließungskosten werden von der Vorhabenträgerin übernommen. Der Stadt 
Köln entstehen durch die die Planung keine Kosten. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist 
eine kurzfristige Umsetzung der Planung vorgesehen. 
 
Das Plangebiet befindet sich im Eigentum der Vorhabenträgerin. Öffentliche Flächen sind von der 
Planung nicht betroffen. Zwischen der Stadt und der Vorhabenträgerin wird ein 
Durchführungsvertrag abgeschlossen. Dieser sichert die Realisierung des geplanten Vorhabens 
innerhalb einer bestimmten Frist.

Beschlussvorlage Ausschuss

6552 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
612 Schü Az 
Vorlagen-Nummer 
 2326/2022 
Freigabedatum 
 03.08.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener 
Bebauungsplan) und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-Ehrenfeld 
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorha-
benbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet begrenzt im Norden durch die Subbelrather 
Straße, im Westen durch die Wohnbebauung entlang der Alpener Straße, im Süden durch ge-
mischt genutzte Bebauung (u.a. Kindertagesstätte) entlang der Marienstraße und im Osten 
durch Wohnbebauung entlang der Hackländer Straße (Gemarkung Müngersdorf, Flur 73, Flur-
stücke 733, 734, 3232/103 und 3234/103—Arbeitstitel: Subbelrather Straße 387-407 in Köln-
Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, dort Wohnen, Einzelhandel und ein Hotel festzusetzen; 
2. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis 
und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 
BauGB nach Modell 1 (Aushang); 
3. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Einschränkung 
zustimmt. 
 
 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022 
Stadtentwicklungsausschuss 27.10.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit Schreiben vom 14.03.2017 hat die Int er Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH (Spichernstr. 6a, 
50672 Köln), bei der Verwaltung die Einleitung eines Verfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetz-
buch (BauGB) zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beantragt mit dem Ziel, 
auf dem Grundstück zwischen Subbelrather Straße, Hackländer Straße, Marienstraße und Alpener-
straße im Stadtteil Ehrenfeld Wohnungsbau und Einzelhandel zu entwickeln.  
 
Nach Abstimmungen  mit dem Stadtplanungsamt wurde das Vorhaben zunächst seitens der Vorha-
benträgerin zurückgestellt, da es Unstimmigkeiten im Hinblick auf den baulichen Umriss des Projek-
tes und der Bereitstellung des Wohnungsmixes gab. Mittlerweile liegt eine geänderte Planung vor, die 
Gegenstand des vorliegenden Einleitungsbeschlusses ist. Ziel der Vorhabenträgerin ist nun die Revi-
talisierung des Plangebietes durch den Neubau von Wohnungen, Einzelhandel und einer Hotelnut-
zung.  
 
Das ca. 0,8 ha große Plangebiet wird derzeit gewerblich genutzt und ist zusätzlich durch große Park-
platzflächen vollständig versiegelt. Einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt es nicht. Im Flächennut-
zungsplan ist das Plangebiet als WB „Besonderes Wohngebiet“ dargestellt.  
 
Konkret soll ein kleinflächiges Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen, dass bereits auf der Fläche 
ansässig ist, in eine Neubebauung mit ca. 130 Wohnungen,  davon 30 % öffentlich geförderte Woh-
nungen und einer Hotelnutzung mit ca. 150 Zimmern,  integriert und festgesetzt werden. Der neue 
Wohnungsmix bietet eine Mischung aus Single-/Studentenwohnungen und Familienwohnungen an. 
 
Das städtebauliche Konzept sieht eine IV -geschossige Bebauung vor. Die Straßenrandbebauung 
schließt die bestehende Baulücke entlang der Subbelrather Straße und orientiert sich mit ihrer IV - 
Geschossigkeit und der Dachform (Satteldach) an die vorherrschende Bebauung. Die drei Gebäude 
im hinteren Bereich des Plangebietes weisen eine IV -Geschossigkeit zzgl. Staffelgeschoss auf. Für 
den Einzelhandelsbetrieb werden insgesamt 30 Stellplätze ebenerdig bereitgestellt, die restlichen 
Stellplätze für das Plangebiet werden in Tiefgaragen untergebracht. 
 
Aufgrund der Komplexität und der Nutzungsabhängigkeiten durch die Integration des Einzelhandels-
betriebs und des Hotels wird in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt auf eine Mehrfachbeauftra-
gung verzichtet. 
Eine Qualifizierung der Gebäude, insbesondere des straßenbegleitenden Gebäudes, wird durch die 
Beteiligung des Gestaltungsbeirats erfolgen bzw. sichergestellt. Hierbei wird besonderes Augenmerk 
auf eine qualitativ hochwertige Fassade entlang der Subbelrather Straße, insbesondere auch im Hin-
blick auf die Integration der oberirdischen Stellplätze, gelegt. 
 
Durch die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens g eschaffen werden. Der Bebauungsplan 
soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB im Normalverfahren inklusive Um-
weltbericht aufgestellt werden.

3 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB soll nach Modell 1 in Form ei-
nes Aushangs durchgeführt werden.  
 
Für das Vorhaben kommt das Kooperative Baulandmodell Köln (KoopBLM) –Richtlinie zur Anwen-
dung in Bebauungsplanverfahren– in der Fassung vom 10.05.2017 zur Anwendung. Die Vorhaben-
trägerin hat am 24.06.2020 die Anwendungszustimmung zur Anwendung des KoopBLM unterzeich-
net. 
 
Die am 17.03.2022 vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Klimaleitlinien kommen zur Anwendung. 
Demnach sind die darin enthaltenen Anforderungen zum Gebäudeeffizienzstandard zu erfüllen sowie 
der Einsatz von Photovoltaikanlagen festzulegen und die enthaltenen Empfehlungen zur klimaschüt-
zenden Optimierung des Städtebaus sowie Initiierung weiterer Maßnahmen zu prüfen. Eine Anwen-
dungszustimmung liegt noch nicht vor, wird aber in Kürze erfolgen. Die Umsetzbarkeit der Anforde-
rungen an den Gebäudeeffizienzstandard werden im Bebauungsplanverfahren fortlaufend geprüft und 
abschließend durch ein Testat bestätigt, das Anlage zum städtebaulichen Vertrag wird. 
 
Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz: 
Die Ums etzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klima-
schutz durch die Emission von Kohlenstoffmonoxid (CO). Im weiteren Verlauf des Bebauungsplanver-
fahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Klimaschadgases geprüft . Nach den 
gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutach-
ten erstellt. 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 Geltungsbereich des Bebauungsplans  
Anlage 2 Erläuterungen zum städtebaulichen Konzept  
Anlage 3 Städtebauliches Planungskonzept

Beratungsverlauf (3)

01.09.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.10.2022 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Subbelrather Straße 387
  • Marienstraße
  • Leyendeckerstraße
  • Spichernstraße 6a
  • Takustraße
  • Straße 3

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2326/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
03.08.2022
Erstellt
22.07.2022 12:41