Mandari Insight

3598/2017

Anfrage der Fraktion Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung am 13.11.2017

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.11.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 04.12.2017, TOP 7.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

5725 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/671 
 
Vorlagen-Nummer 
 3598/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 04.12.2017 
 
Anfrage der Fraktion Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung am 13.11.2017 
hier: Gingko-Bäume im Bezirk Rodenkirchen: Umgang mit diesen 
AN/1566/2017 
Bezugnehmend auf den mehrheitlichen Beschluss der BV 2 vom 16.10.2017 unter TOP 9.1.4 (Ging-
ko-Bäume in der Ulmenallee), bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen: 
 
1. Wie viele Gingko-Bäume gibt es im öffentlichen Straßenraum des Bezirks Rodenkirchen? Wie 
viele davon sind wegen ihrer bei Reife übel riechenden Früchte als problematisch anzusehen? 
 
2. Wie ist der Gingko als Straßenbaum anderen häufig gepflanzten Arten, wie zum Beispiel 
Ahorn oder Linde, zu bewerten? Wie sind die Erfahrungen mit bzw. Prognosen zu Ulmen im 
Stadtgebiet? 
 
3. Plant die Verwaltung im Bezirk 2 weitere Gingko-Anpflanzungen? Falls ja, wo? 
 
4. Wird die Fachverwaltung auf gleich lautende Beschwerden der AnwohnerInnen schon aus 
Gründen der Gleichbehandlung mit gleich lautendem Beschlussvorschlag reagieren und sind 
somit alle Gingkos von der Fällung bedroht? 
 
5. Laut Baumschutzsatzung § 6 Absatz 3 ist eine Fällung von Bäumen mit Zustimmung der ört-
lich zuständigen Bezirksvertretung nur erlaubt, wenn „das Verbot zu einer nicht beabsichtigten 
Härte führen würde und die beabsichtigte Maßnahme mit den öffentlichen Belangen vereinbar 
ist. Zu den öffentlichen Gelangen in diesem Sinne zählen insbesondere die Seltenheit, Eigen-
art der Bäume und ihre Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild sowie die Tier- und 
Pflanzenwelt und die Verbesserung des Stadtklimas.“ Inwiefern trifft diese Ausnahmeregelung 
für den eingangs erwähnten Fall zu? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu 1.: 
 
Im gesamten Stadtgebiet sind insgesamt 480 Ginkgo-Bäume im Baumkataster erfasst. Bäume 
auf privaten Flächen oder auch in öffentlichen Grünflächen sind nicht im Kataster erfasst. 
 
Im Stadtbezirk Rodenkirchen sind im Straßenbaumkataster insgesamt 34 Ginkgo-Bäume erfasst, 
davon 29 im Stadtteil Sürth. Inwieweit weitere weibliche Ginkgos vorhanden sind, ist nicht er-
fasst. Im gesamten Stadtgebiet sind insgesamt 480 Ginkgo-Bäume im Baumkataster erfasst.

2 
 
 
 
2 Rodenkirchen 
Auenweg Rodenkir-
chen Ginkgo 
 
3 
2 Rodenkirchen 
Oststr. Rodenkir-
chen Ginkgo 
 
1 
2 Rodenkirchen 
Weißer Str. Ro-
denkirchen Ginkgo 
 
1 
2 Sürth Bergstr. Sürth Ginkgo 
 
3 
2 Sürth 
Hammerschmidtstr. 
Sürth Ginkgo 
 
3 
2 Sürth 
Sürther Hauptstr. 
Sürth Ginkgo 
 
4 
2 Sürth Ulmenallee Sürth Ginkgo weiblich 12 
2 Sürth Ulmenallee Sürth Ginkgo 
 
7 
 
zu 2.: 
 
Der Ginkgo-Baum ist grundsätzlich ein für das Stadtklima sehr gut geeigneter Baum. Aus diesem 
Grunde wird er in der Straßenbaumliste der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK-
Straßenbaumliste, www.galk.de) auch als gut geeignet bewertet (anspruchslos, stadtklimafest, 
frei von Schädlingen, hoher Lichtanspruch, schöne Herbstfärbung, zweihäusig, auf männliche 
Selektionen zurückgreifen). In der Liste wird gesondert darauf hingewiesen, dass bei weiblichen 
Bäumen eine Fruchtbildung auftritt und bei der Verwesung der Früchte Buttersäure gebildet wird, 
die zu einer Geruchsbelästigung führt. 
 
Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Erfordernis einer entsprechenden Anpassung 
ist es das Ziel den Straßenbaumbestand so vielfältig wie möglich auszugestalten um Ausfällen, 
z.B. durch neue Krankheiten und Schädlingen, entgegenzuwirken. Der Ginkgo-Baum ist elemen-
tarer Bestandteil dieser Strategie. 
 
Die Ulme ist eine einheimische Baumart, die in Deutschland sowohl in der freien Landschaft als 
auch als Straßenbaum wie verbreitet war. Im Verwaltungsbericht der Stadt Köln wird darauf hin-
gewiesen, dass in den 1920er Jahren das sog. Ulmensterben auch in Köln weit verbreitet war. 
Das Ulmensterben wird durch einen Pilz verursacht, der durch den Ulmensplintkäfer verbreitet 
wird. Der Pilz setzt sich in den Leitungsbahnen des Baumes und verstopft diese, so dass der 
Baum abstirbt. Im Stadtgebiet von Köln gibt es aus diesem Grunde nur noch wenige alte Ulmen-
bäume. 
 
Seit vielen Jahren werden deshalb von den Baumschulen resistente Ulmen selektiert und gezielt 
kultiviert. Mittlerweile gibt es Sorten, die sich nach langjähriger Beobachtung, als resistent ge-
genüber dem Pilz gezeigt haben. Im Stadtgebiet von Köln sind auch Versuchspflanzungen 
durchgeführt worden. 
 
zu 3.: 
 
Grundsätzlich sollen auch weiterhin Ginkgo-Bäume gepflanzt werden (s.o.). Im Stadtbezirk Ro-
denkirchen gibt es jedoch keine konkreten Planungen. 
 
zu 4.: 
 
In den Stadtbezirkes Nippes und Innenstadt gab es vergleichsweise Beschwerden von Anwoh-
nern. Die Verwaltung hat daraufhin den jeweiligen Bezirksvertretungen mehrfach Beschlussvor-
lagen vorgelegt. Die Bezirksvertretungen haben sich bisher immer für den Erhalt der durch die 
Baumschutzsatzung der Stadt Köln geschützten Bäume ausgesprochen.

3 
 
zu 5.: 
 
In der Baumschutzsatzung der Stadt Köln sind unter §6 die Voraussetzungen aufgeführt bei de-
nen eine Erlaubnis zur Fällung von geschützten Bäumen zu erteilen ist. Die Geruchsbelästigung 
durch heruntergefallene und verwesende Ginkgo-Früchte ist hiervon nicht betroffen.  
 
Im Einzelfall kann entsprechend Absatz 3 eine Abwägung durch die jeweilig zuständige Bezirks-
vertretung erfolgen. Dieser Abwägung sind jedoch durch den Bezug auf eine Vereinbarung mit 
öffentlichen Belangen bestimmte Grenzen gesetzt. Aus Sicht der Verwaltung sind diese gegeben, 
so dass der Beschlussvorschlag „die Bezirksvertretung Rodenkirchen lehnt die Fällung der Gink-
go-Bäume ab“ lautete.

Beratungsverlauf (1)

04.12.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3598/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.11.2017
Erstellt
21.11.2017 11:00