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Einladung zum Fachgespräch Umsetzungsmodell Kreuzfeld - EInladungspolicy

AfD Anfrage nach § 4 AN/0484/2023 vom 13.03.2023

Stand: Am 28.09.2023 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • AfD Anfrage nach § 4

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    An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln An die Vorsitzende des Stadtentwicklungs- ausschusses Frau Pakulat Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:13.03.2023 AN/0484/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023 Einladung zum Fachgespräch Umsetzungsmodell Kreuzfeld - EInladungspolicy Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Frau Pakulat, sehr geehrte Damen und Herren, die AfD Fraktion bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.03.2023 zu setzen. Das Dezernat VI Planen und Bauen lädt am 27.03.2023 zu einem Fachgespräch ein, mit einer merkwürdigen Einladungspolicy, die nicht nachvollziehbar ist. Einige Perlen dieser fast willkürlich klingenden Einladung hängen wir anbei: Die AfD ist in Fraktionsstärke in der BV Chorweiler und im Stadtrat (mit vier Mitgliedern) zum Fach- gespräch mit einer Person (Vorsitzender der AfD Fraktion Köln Chorweiler) und einer weiteren (opti- onal) eingeladen. Die Fraktion VOLT ist nicht in der BV Chorweiler vertreten und mit zwei Vertretern bei dem Fachge- spräch (bei gleicher Stärke der AfD Fraktion im Stadtrat) und zwei optionalen Vertretern eingeladen. Die FDP ist in Chorweiler nicht in Fraktionsstärke und zum Fachgespräch mit drei Teilnehmern (und einer Person optional) vertreten, bei fünf Vertretern im Stadtrat. Daher fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Auf welcher (Rechts-) Grundlage wurde eingeladen? 2. Wenn es sich um einen Beschluss des Stadtrates handelt, wie intensiv fand die rechtliche Überprüfung, zum Beispiel durch das Rechtsamt oder externe Gutachtern statt, um Minder- heitenrechte nicht zu verletzen und falls ja, warum sieht man hier keinen Verstoß gegen § 58 I S. 7-9 GO NRW ? - 2 - 3. Auf welcher Rechtsgrundlage, zum Beispiel der GO NRW, oder der GO des Rates folgt der Beschluss/ Verordnung und wie wird begründet, dass die AfD Fraktion nur rudimentär einge- laden wird? 4. Wie möchte die Verwaltung sicherstellen, dass die AfD Fraktion zukünftig vollumfängliche (Vorab-)Informationen zu Gremien/ Arbeitskreisen/ Runden Tischen etc. bekommt? Wir bitten darum die Beantwortung der Anfrage sowohl in der BV Chorweiler, als auch im Hauptaus- schuss und im AVR als Mitteilung auf die Tagesordnung zu setzen. gez. Matthias Büschges, MdR gez. Philipp Busch, MdR (Fraktionsgeschäftsführer) (Stadtentwicklungspolitischer Sprecher)

Beratungsverlauf

  1. 28.09.2023

    Stadtentwicklungsausschuss

    TOP 2.2, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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