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AN/0484/2023

Einladung zum Fachgespräch Umsetzungsmodell Kreuzfeld - EInladungspolicy

AfD Anfrage nach § 4 13.03.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.09.2023, TOP 2.2

AfD Anfrage nach § 4

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AfD Anfrage nach § 4

2663 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt  
Köln  
An die Vorsitzende des Stadtentwicklungs-
ausschusses Frau Pakulat 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396  
 
Stephan.Boyens @stadt-
koeln.de 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:13.03.2023  
AN/0484/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 16.03.2023 
 
Einladung zum Fachgespräch Umsetzungsmodell Kreuzfeld - EInladungspolicy 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Frau Pakulat, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
 
die AfD Fraktion bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses am 16.03.2023 zu setzen. 
 
Das Dezernat VI Planen und Bauen lädt am 27.03.2023 zu einem Fachgespräch ein, mit einer 
merkwürdigen Einladungspolicy, die nicht nachvollziehbar ist. Einige Perlen dieser fast willkürlich 
klingenden Einladung hängen wir anbei: 
 
Die AfD ist in Fraktionsstärke in der BV Chorweiler und im Stadtrat (mit vier Mitgliedern) zum Fach-
gespräch mit einer Person (Vorsitzender der AfD Fraktion Köln Chorweiler) und einer weiteren (opti-
onal) eingeladen. 
Die Fraktion VOLT ist nicht in der BV Chorweiler vertreten und mit zwei Vertretern bei dem Fachge-
spräch (bei gleicher Stärke der AfD Fraktion im Stadtrat) und zwei optionalen Vertretern eingeladen. 
Die FDP ist in Chorweiler nicht in Fraktionsstärke und zum Fachgespräch mit drei Teilnehmern (und 
einer Person optional) vertreten, bei fünf Vertretern im Stadtrat.  
 
Daher fragen wir die Stadtverwaltung: 
 
 
1. Auf welcher (Rechts-) Grundlage wurde eingeladen? 
2. Wenn es sich um einen Beschluss des Stadtrates handelt, wie intensiv fand die rechtliche 
Überprüfung, zum Beispiel durch das Rechtsamt oder externe Gutachtern statt, um Minder-
heitenrechte nicht zu verletzen und falls ja, warum sieht man hier keinen Verstoß gegen § 58 
I S. 7-9 GO NRW ?

- 2 - 
 
3. Auf welcher Rechtsgrundlage, zum Beispiel der GO NRW, oder der GO des Rates folgt der 
Beschluss/ Verordnung und wie wird begründet, dass die AfD Fraktion nur rudimentär einge-
laden wird? 
4. Wie möchte die Verwaltung sicherstellen, dass die AfD Fraktion zukünftig vollumfängliche 
(Vorab-)Informationen zu Gremien/ Arbeitskreisen/ Runden Tischen etc. bekommt? 
 
Wir bitten darum die Beantwortung der Anfrage sowohl in der BV Chorweiler, als auch im Hauptaus-
schuss und im AVR als Mitteilung auf die Tagesordnung zu setzen. 
 
 
gez. Matthias Büschges, MdR    gez. Philipp Busch, MdR 
(Fraktionsgeschäftsführer)     (Stadtentwicklungspolitischer Sprecher)

Beratungsverlauf (1)

28.09.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0484/2023
Typ
AfD Anfrage nach § 4
Datum
13.03.2023
Erstellt
13.03.2023 12:33