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AN/0583/2022

Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 2237/2021, gem. Änderungantrag Grüne und SPD

Gem. Änderungsantrag BV1 (Grüne) 10.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 10.03.2022, TOP 4.4.1

Gem. Änderungsantrag (Grüne BV1)

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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV1)

9554 Zeichen

Fraktion B90/GRÜNE 
SPD-Fraktion 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Andreas Hupke 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0583/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 10.03.2022 
 
Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 2237/2021 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Herren, 
wir bitten Sie, folgenden gemeinsamen Änderungsantrag zur Verwaltungsvorlage 2237/2021 in die 
Tagesordnung der kommenden Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt/Deutz aufzunehmen. 
Die Bezirksvertretung dankt den Petent*innen für ihre Eingabe und bittet den Ausschuss für Bürger-
beteiligung, Anregungen und Beschwerden wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Das Kennedy-Ufer wird zwischen der Einmündung 
Charles-de-Gaulle-Platz und dem Übergang zum Rheinparkweg zur Einbahnstraße in südliche 
Fahrtrichtung. Vom Charles-de-Gaulle-Platz kommend wird die Zufahrt auf das Kennedy-Ufer 
in nördliche Richtung nur noch für den Radverkehr freigegeben. 
 
2. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: An Samstagen, Sonn- und Feiertagen wird auf 
dem Kennedy-Ufer die Durchfahrt mittels versenkbarer Poller oder anderer geeigneter Mittel 
in Höhe der Einmündung Charles-de-Gaulle-Platz physisch gesperrt. Dabei ist zu gewährleis-
ten, dass Busse zum Zweck von Stadtrundfahrten oder anderen touristischen Zwecken die 
Sperre passieren können. 
 
3. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Die bewirtschafteten Parkplätze in dem zur Ein-
bahnstraße umgewidmeten Abschnitt des Kennedy-Ufers werden ersetzt durch Ladezonen,

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Behindertenparkplätze und Abstellzonen für Micro-Mobilität, Fahrräder und Lastenräder. 
 
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Innen-
stadt zur Vorlage 2890/2014 vom 27.08.2015 (!) schnellstmöglich umzusetzen. Dieser sieht 
vor, dass die Brunnenruine auf dem Charles-de-Gaulle-Platz entfernt wird und die dadurch 
entstehende Freifläche dem LVR als Parkplatz zur Verfügung gestellt wird. Im Gegenzug dafür 
räumt dieser die bisher als Parkplatz genutzte, am Rheinufer gelegene Fläche unmittelbar 
nördlich der Hohenzollernbrücke. 
 
5. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: In der Hermann-Pünder-Straße werden die Poller, 
die als Absperrung zum Rheinboulevard eingesetzt sind, vorgezogen auf Höhe der Vorfahrt 
des Hyatt-Hotels. Außerdem wird die Zufahrt in die Hermann-Pünder-Straße ab der Einmün-
dung Kennedy-Ufer, also ab der Unterführung unter dem Hotel, in westliche Richtung für den 
MIV gesperrt. Das Teilstück zwischen Kennedy-Ufer und Einfahrt Hyatt-Hotel wird also zur 
Einbahnstraße mit dem Zusatz „Radverkehr frei“. 
 
6. Die Verwaltung wird aufgefordert, den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Innen-
stadt AN/0824/2019 vom 27.06.2019 schnellstmöglich umzusetzen. Dieser sieht vor, das ge-
fährliche, ordnungswidrige Beparken der Platzfläche vor dem Caritas-Altenzentrum St. Heri-
bert durch eine Schrankenanlage zu bestimmten Zeiten zu unterbinden.  
 
7. Die Verwaltung wird aufgefordert, den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung Innen-
stadt AN/1685/2018 vom 06.12.2018 schnellstmöglich umzusetzen. Dieser sieht vor, die Lü-
cken in der Asphaltierung der Deutzer Werft zu schließen, so dass Gefährdungen für den 
Radverkehr reduziert und die Nutzbarkeit der Platzfläche zu Freizeitzwecken verbessert wer-
den. 
 
8. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Die Deutzer Drehbrücke wird nach Abschluss der 
aktuellen Sanierungsarbeiten im Vorgriff auf die ohnehin im Rahmen des Projekts „Deutzer 
Hafen“ anstehende Umwidmung nicht wieder für den MIV, sondern nur noch für den Rad- 
und Fußverkehr freigegeben. 
 
9. Der Verkehrsausschuss möge beschließen: Die Alfred-Schütte-Allee wird zwischen Drehbrü-
cke und Südbrücke in eine Fahrradstraße mit dem Zusatz „Kfz-Verkehr frei“ umgewidmet. 
Der auf dem Damm befindliche Gehweg bleibt weiterhin für den Radverkehr freigegeben. 
 
Begründung: 
Ad 1.: Insbesondere an Wochenende ist dieser Abschnitt des Kennedy-Ufers stark vom MIV belastet. 
Zu beobachten sind Freizeitverkehre, Umgehungsverkehre zur Vermeidung der Ampeln auf dem Au-
enweg und auch Fahrzeuge der Poser- und Raserszene. Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde 
hier zu einer Beruhigung beitragen, ohne dass irgendwelche Einrichtungen dadurch nicht mehr er-
reichbar wären. 
 
Ad 2.: Wie erwähnt ist gerade an den Wochenenden die Belastung des Kennedy-Ufers stark ausge-
prägt. Insbesondere fallen Fahrzeuge auf, die auf dem Abschnitt Kennedy-Ufer – Rheinparkweg –

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Auenweg „cruisen“ und immer wieder ihre Runden ziehen, teils mit stark überhöhter Geschwindig-
keit. Durch eine physische Sperrung der Durchfahrt an Wochenenden kann dieses Fehlverhalten wir-
kungsvoll unterbunden werden. Überall in Europa kommen in Städten zu solchen Zwecken versenk-
bare Poller zum Einsatz und funktionieren dort tadellos. Die Verwaltung wird beauftragt, dies nun 
auch endlich in Köln umzusetzen. Die Sperre muss für Busse mit touristischem Verkehr wie Sightsee-
ing passierbar bleiben, da dieser Abschnitt des Rheinufers touristisch von hohem Wert ist. 
 
Ad 3.: Der betreffende Abschnitt des Kennedy-Ufers soll vor allen Dingen für den Radverkehr attrak-
tiviert werden. Ziel ist es, auch nach der Ertüchtigung des Rheinboulevards im Abschnitt zwischen 
Hohenzollernbrücke und Tanzbrunnen, einen guten Teil des Radverkehrs auf der Fahrbahn zu führen, 
um Zielkonflikte zwischen dem Rad- und Fußverkehr auf dem Boulevard zu entschärfen. Neben Ab-
stellanlagen für den nicht-motorisierten Verkehr sollen die Parkplätze durch Ladezonen sowie Behin-
dertenparkplätze für mobilitätseingeschränkte Menschen ersetzt werden. 
 
Ad 4.: Die Umsetzung des Beschlusses aus dem Jahr 2015 wird seit nunmehr sieben Jahren von der 
Verwaltung verschleppt. Die Verwendung der Platzfläche nördlich der Hohenzollernbrücke als Park-
platz stellt in Anbetracht der exponierten Lage eine nicht hinnehmbare Mindernutzung dar. Die Um-
setzung des Beschlusses würde hier wirkungsvoll für Abhilfe sorgen. 
 
Ad 5.: Die kleine Platzfläche auf der Hermann-Pünder-Straße im Bereich der Zufahrt zum Hyatt-Hotel 
wird regelmäßig trotz dort geltendem absolutem Halteverbot zugeparkt. Um dem entgegenzuwirken 
sollen die im Antrag beschriebenen Maßnahmen ergriffen werden. Das Vorziehen der Poller macht 
einen Großteil der Platzfläche faktisch für Falschparker nicht mehr nutzbar. Die Einrichtung der Ein-
bahnstraße bewirkt, dass der aus der Hermann-Pünder-Str. kommende Kfz-Verkehr nur noch über 
die Vorfahrt des Hotels in Ri8chtung Kennedy-Ufer abfließen, aber nicht mehr wenden kann. 
 
Ad 6.: Seit mindestens 7 Jahren ist das verbotswidrige Beparken der Platzfläche vor dem Caritas-
Altenzentrum im Fokus der Bezirksvertretung Innenstadt. Die Platzfläche ist nicht nur Teil des Une-
sco-Weltkulturerbes, sondern vor allem auch die Rettungswagenzufahrt für das dort gelegene Alten- 
und Pflegeheim. Mehrfach ist es in den vergangenen Jahren zu lebensgefährlichen Situationen für 
akut erkrankte Bewohner*innen der Einrichtung gekommen, weil Rettungsfahrzeuge durch falsch 
parkende Fahrzeuge an der Vorfahrt gehindert wurden.  
 
Ad 7.: Die Deutzer Werft hat einen hohen Freizeitwert für die Menschen aus Deutz und Umgebung. 
Die dort aufgestellten Basketballkörbe werden ständig rege genutzt, auch Rollerskater nutzen die 
Platzfläche oft und gerne. Bedauerlicher Weise besteht aber immer noch ein großer Teil der Fläche 
aus unebenem Kopfsteinpflaster und Schienenresten der ehemaligen Hafenbahn. Dies hat in der 
Vergangenheit mehrfach zu schweren Radunfällen geführt, da die Schienen und Unebenheiten insbe-
sondere in der dunklen Jahreszeit nur schwer erkennbar sind. Ende letzten Jahres hatte die Verwal-
tung deshalb sogar an allen Zufahrten Warnschilder aufgestellt. Eine Umsetzung des Beschlusses der 
BV Innenstadt könnte hier schnell und unkompliziert für Abhilfe sorgen.

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Ad 8.: Die Sperrung der Deutzer Drehbrücke für den MIV ist seit mehr als zehn Jahren das erklärte 
und wiederholt formulierte Ziel der Bezirksvertretung Innenstadt. Die zwischenzeitlich über ein Jahr 
andauernden Sanierungsarbeiten an der Drehbrücke, während derer die Brücke voll gesperrt ist, 
haben klar belegt, dass es durch eine Verlagerung des motorisierten Verkehrs an keiner Stelle zu 
einer wahrnehmbaren Mehrbelastung gekommen ist. Die Planungen zum Deutzer Hafen sehen oh-
nehin vor, dass die Alfred-Schütte-Allee künftig dem Rad- und Fußverkehr vorbehalten bleiben soll. 
Insofern weist die Sperrung der Drehbrücke für den MIV exakt in die ohnehin intendierte Richtung. 
Die Erreichbarkeit aller Liegenschaften bleibt über die Straße Am Schnellert ohne Einschränkungen 
gewährleistet. 
 
Ad 9.: Derzeit befindet sich auf dem Damm ein Gehweg mit dem Zusatz „Radverkehr frei“. Da die 
Alfred -Schütte-Allee (außerhalb der Sanierungsphase) sehr stark vom Rad- und Fußverkehr frequen-
tiert wird, kommt es hier immer wieder zu Konflikten zwischen Radfahrenden und Zufußgehenden. 
Durch eine Umwidmung der Fahrbahn in eine Fahrradstraße soll diese insbesondere für schnellere 
Radfahrende attraktiviert werden. Dies wird dann zu einer Entzerrung der Verkehre auf dem Damm 
führen. Auch in Anbetracht der anstehenden Baumaßnahmen soll auf der Straße jedoch der MIV 
erlaubt bleiben. 
 
gez. 
Julie Cazier    Tim Cremer 
Fraktion B90/Grüne   SPD-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

10.03.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Hermann-Pünder-Straße
  • Alfred-Schütte-Allee
  • Rheinparkweg
  • Kennedy-Ufer
  • Hohenzollernbrücke
  • Auenweg
  • Am Schnellert
  • Charles-de-Gaulle-Platz
  • Deutzer Werft
  • Auf dem Damm
  • Bahnstraße
  • Am Rheinufer
  • Südbrücke

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Details

Aktenzeichen
AN/0583/2022
Typ
Gem. Änderungsantrag BV1 (Grüne)
Datum
10.03.2022
Erstellt
10.03.2022 11:49