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AN/1680/2024

ÄA zu TOP 8.1.3 hier Beschwerde wegen Verstoß gegen die Gemeindeordnung NRW

Änderungsantrag BV8 (Linke) 28.11.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 28.11.2024

Änderungsantrag (Die Linke BV8)

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Änderungsantrag (Die Linke BV8)

2379 Zeichen

Kalker Hauptstraße 247 – 273 
51103 Köln 
Linke-BV8@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 28.11.2024 
AN/1680/2024 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 
TOP 8.1.3 
 
Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE: Beschwerde wegen Verstoß gegen die 
Gemeindeordnung NRW 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die LINKE Fraktion in der Bezirksvertretung bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu 
TOP 8.1.3 „Haushaltsplan-Entw urf 2025/2026 hier: Veranschlagung der 
bezirksorientierten Mittel für die Haushaltsjahre 2025/2026 gemäß § 37 Abs. 3 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen“ auf die Tagesordnung der 28. 
Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, den 
28.11.2024 zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
1. Die Bezirksbürgermeisterin wird beauftragt bei der Bezirksregierung eine 
Überprüfung des Beschlusses unter DS 1049/2024 auf der Ratssitzung am 
27.06.2024 wegen nicht Beteiligung der Bezirke nach § 37 GO NRW zu 
beantragen. 
 
  
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Claudia Greven-Thürmer 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker

- 2 - 
Begründung:  
 
§ 37 Abs. 3 GO NRW besagt, dass die bezirksbezogenen Haushaltsmittel unter 
Berücksichtigung der Gesamtaufwendungen und Gesamtauszahlungen der Stadt sowie 
des Umfangs der entsprechenden Anlagen und Einrichtungen fortgeschrieben werden 
sollen. 
Dies ist weder im vorliegenden Haushaltsplan noch im beiliegenden 
Veränderungsnachweis noch im Beschluss unter TOP Ö 10.18 „Haushaltsplan- Entw urf 
2025/2026 Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO 
NRW“ (DS 1049/2024) auf der Ratssitzung am 27.06.2024 geschehen und verstößt 
daher gegen den oben genannten Paragraphen. 
 
In Absatz 5 des gleichen Paragraphen heißt es: 
„Die Bezirksvertretung ist zu allen w ichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk 
berühren, zu hören.“  
Das aber ist mit der oben genannten Vorlage (DS 1049/2024) nicht geschehen und 
verstößt damit zweifach gegen die Gemeindeordnung NRW.  
 
Daher ist diese Entscheidung durch die Bezirksregierung zu prüfen. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
HP Fischer      gez. Denis Badorf 
Fraktionsv orsitzender       Stellv ertretender  Fraktionsv orsitzende r

Beratungsverlauf (1)

28.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1680/2024
Typ
Änderungsantrag BV8 (Linke)
Datum
28.11.2024
Erstellt
28.11.2024 10:45