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ÄA zu TOP 8.1.3 hier Beschwerde wegen Verstoß gegen die Gemeindeordnung NRW

Änderungsantrag BV8 (Linke) AN/1680/2024 vom 28.11.2024

Stand: Am 28.11.2024 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) endgültig abgelehnt.

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  • Änderungsantrag (Die Linke BV8)

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    Kalker Hauptstraße 247 – 273 51103 Köln Linke-BV8@stadt-koeln.de Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 28.11.2024 AN/1680/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2024 TOP 8.1.3 Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE: Beschwerde wegen Verstoß gegen die Gemeindeordnung NRW Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die LINKE Fraktion in der Bezirksvertretung bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 8.1.3 „Haushaltsplan-Entw urf 2025/2026 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für die Haushaltsjahre 2025/2026 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen“ auf die Tagesordnung der 28. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk in der Wahlperiode 2020/2025 am Donnerstag, den 28.11.2024 zu setzen. Beschluss: 1. Die Bezirksbürgermeisterin wird beauftragt bei der Bezirksregierung eine Überprüfung des Beschlusses unter DS 1049/2024 auf der Ratssitzung am 27.06.2024 wegen nicht Beteiligung der Bezirke nach § 37 GO NRW zu beantragen. Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - 2 - Begründung: § 37 Abs. 3 GO NRW besagt, dass die bezirksbezogenen Haushaltsmittel unter Berücksichtigung der Gesamtaufwendungen und Gesamtauszahlungen der Stadt sowie des Umfangs der entsprechenden Anlagen und Einrichtungen fortgeschrieben werden sollen. Dies ist weder im vorliegenden Haushaltsplan noch im beiliegenden Veränderungsnachweis noch im Beschluss unter TOP Ö 10.18 „Haushaltsplan- Entw urf 2025/2026 Festsetzung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW“ (DS 1049/2024) auf der Ratssitzung am 27.06.2024 geschehen und verstößt daher gegen den oben genannten Paragraphen. In Absatz 5 des gleichen Paragraphen heißt es: „Die Bezirksvertretung ist zu allen w ichtigen Angelegenheiten, die den Stadtbezirk berühren, zu hören.“ Das aber ist mit der oben genannten Vorlage (DS 1049/2024) nicht geschehen und verstößt damit zweifach gegen die Gemeindeordnung NRW. Daher ist diese Entscheidung durch die Bezirksregierung zu prüfen. Mit freundlichen Grüßen HP Fischer gez. Denis Badorf Fraktionsv orsitzender Stellv ertretender Fraktionsv orsitzende r

Beratungsverlauf

  1. 28.11.2024

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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