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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 9.2.3

Änderungsantrag BV6 (CDU) AN/0368/2025 vom 19.03.2025

Stand: Am 20.03.2025 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) geändert beschlossen.

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  • Änderungsantrag (CDU BV6)

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    Fraktion n Bezirksvertretung Chorweiler Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0368/2025 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.03.2025 Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu TOP 9.2.3 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Beschluss: 1) Wir beauftragen die Verwaltung einen separaten vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) für die Errichtung eines Vollversorgers vorzunehmen, losgelöst von der Wohnbebauung. 2) Wir fordern die Verwaltung auf die Anwendung der Volumenstudie erneut zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die in Fühlingen bestehende Bebauung im Verhältnis zum geplanten Höhenkonzept. 3) Wir beauftragen die Verwaltung das Planrecht auch für das Gebiet westlich des Heinrichshofwegs vorzunehmen, vor allem im Hinblick auf die Errichtung von Ein-und Zweifamilienhäusern. Begründung: Grundsätzlich ist die Errichtung von Infrastruktur zu begrüßen, z.B. Vollversorger, Kita und Pflegeeinrichtung. Gerade für die gegenwärtigen Einwohner von Fühlingen sollte dies priorisiert umgesetzt werden. Eine in der vorliegenden Vorlage vorgesehene massive Wohnbebauung mit überwiegend 4- geschossiger Bebauung stellt für den dörflichen Charakter von Fühlingen mit ca. 2.000 Einwohnern eine massive Veränderung und Belastung dar. Einer dem Ort angepassten Bebauung muss unbedingt Rechnung getragen werden. Mit freundlichen Grüßen Für die CDU-Fraktion Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf

  1. 20.03.2025

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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