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0553/2023

Vergabe der Fördermittel 2023 in den Schwerpunkten „Produktionen und Sonderprojekte" und „Cologne Music Export"

Beschlussvorlage Ausschuss 28.02.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 14.03.2023, TOP 4.8

Beschlussvorlage Ausschuss

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 Voten des Beirats Popkultur

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Beschlussvorlage Ausschuss

8585 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/24 
 
Vorlagen-Nummer 
 0553/2023 
Freigabedatum 
 28.02.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Vergabe der Fördermittel 2023 in den Schwerpunkten „Produktionen und 
Sonderprojekte" und „Cologne Music Export"  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt in den Förderschwerpunkten „Produktionen und 
Sonderprojekte“ und „Cologne Music Export“ auf Basis des Popkulturförderkonzepts die 
Vergabe von Projektkostenzuschüssen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von bis zu 85.000 € 
gemäß der im Anhang zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Liste. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 14.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  85.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ausgangssituation 
Der Ausschuss Kunst und Kultur hat am 19.01.2016 das Popkulturförderkonzept beschlossen. 
Hierin wurden die Förderschwerpunkte „4.1.7. Förderung von Produktionen und Sonderprojek-
ten“ und „4.1.8. Cologne Music Export“ mit ihren Zielen, Kriterien, Verfahren beschrieben. Dort 
heißt es auf Seite 7: „Vergabe der Mittel durch das Kulturamt nach Votierung durch den Beirat 
Popkultur und nach Beschluss durch den Ausschuss Kunst und Kultur.“  
 
Rückblick 2022 und Strategie für 2023 
Auch das Förderjahr 2022 hat gezeigt, dass es aufgrund der Unwägbarkeiten der Corona-
Pandemie richtig war, die Mittel flexibel und reaktiv zu verplanen. Es war gut und richtig, dass 
der Ausschuss Kunst und Kultur eine umfangreiche Reserveliste mit Projekten der Produkti-
onsförderung beschlossen hatte, die dann im Laufe des Jahres vollständig gefördert werden 
konnten, da Projekte des Cologne Music Export aufgrund des andauernden Pandemiege-
schehens nicht realisiert werden konnten und es auch in der jährlichen Projektförderung zu 
Veranstaltungsausfällen gekommen ist (vgl. Beschluss Nr. 0344/2022 vom 08.03.2022). 
Aufgrund dieser Erfahrungen und des weiterhin sehr hohen Bedarfs im Bereich der Produkti-
onsförderungen für Künstler*innen der Popkultur wird auch für 2023 mit einer Reserveliste 
gearbeitet. Mögliche Förderungen von Vorhaben aus dieser Liste können durch Umschichtun-
gen aus dem Budget des Cologne Music Export oder aus den allgemeinen Projektmitteln rea-
lisiert werden, sollte zum Beispiel die Durchführung von internationalen Gastspielen oder von

3 
Veranstaltungen aufgrund der Nachwirkungen der Pandemie nur in geringerem Umfang als 
geplant möglich sein. 
 
Antragsverfahren & Antragslage 
Mit einer Fristsetzung zum 31.01.2023 wurde über die Website des Kulturamts und über di-
verse popkulturelle Multiplikatoren zur Einreichung von Anträgen in den Förderschwerpunkten 
„Förderung von Produktionen und Sonderprojekten“ und „Cologne Music Export“ aufgerufen. 
Mit 73 Anträgen für Produktionen und acht für internationale Konzerte ist die Zahl der Anträge 
etwas niedriger als im Vorjahr; das Gesamtvolumen des Förderbedarfs ist aber mit ca. 
400.000 € fast identisch und immer noch sehr hoch. Dies zeigt, dass sich die Förderinstru-
mente etabliert haben und die Künstler*innen der Popkultur diese nachfragen und nutzen wol-
len, um für die Realisation ihrer Produktionsvorhaben eine Unterstützung zu erhalten. Die 
Genrediversität nimmt weiterhin zu, die Anträge deckten ein breites musikalisches Spektrum 
ab und waren alle von guter bis sehr guter Qualität. Die Anzahl der von Frauen oder mit star-
ker Beteiligung weiblicher Künstlerinnen geplanten Projekte liegt mit 29 auf dem fast gleichen 
Niveau wie in 2022, hat aber proportional zugenommen. 
Der vom Ausschuss Kunst und Kultur auf Vorschlag des Kulturamts gewählte Beirat hat am 
10.02.2023 über die eingereichten Unterlagen beraten und nachstehendes Votum abgege-
ben. 
 
Votum des Beirats 
Laut Popkulturförderkonzept richtet sich die Förderung in den Schwerpunkten „Produktionen 
und Sonderprojekte“ und „Cologne Music Export“ an professionelle Akteur*innen der Popkul-
tur in Köln mit dem Ziel, die künstlerische Qualität und den Popkultur-Standort Köln zu stär-
ken. Bei der Beurteilung der eingereichten Anträge hat sich der Beirat an diesen Leitzielen 
orientiert. Ebenfalls war der Beirat Popkultur in seiner Entscheidungsfindung darum bemüht, 
die Diversität der Kölner Popkultur abzubilden. Maßgebend für die Entscheidung waren die 
Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Antragsunterlagen und die Bewertung des je-
weiligen Vorhabens in Bezug auf künstlerische Eigenständigkeit, Schlüssigkeit und popkultu-
relle Relevanz. 
 
Der Beirat Popkultur kommentiert seine Voten wie folgt: 
 
In einer großen Palette der Stile und Genres der Popkultur und mit erfrischendem künstleri-
schen Drive wurden wieder zahlreiche Projektanträge im Schwerpunkt „Produktionen und 
Sonderprojekte“ eingereicht, die eine Auswahl nicht leicht gemacht haben. Die ungebrochen 
hohe Nachfrage nach Unterstützungen zur Entstehung und Herausbringung von Produktionen 
durch Kölner Bands und Labels zeigt, wie vital und kreativ die Kölner Popszene ist. Sowohl 
arrivierte Künstler*innen als auch Newcomer*innen nutzen dieses Förderinstrument, um ihren 
Schaffensprozess zu qualifizieren (Gastmusiker*innen, Nutzung besonderer Studios, Zusam-
menarbeit mit hochkarätigen Produzent*innen, künstlerische Gestaltungen von Coverartworks 
usw.). Erfreulich ist dabei auch der recht hohe Anteil von Anträgen weiblicher Künstlerinnen. 
Die flexible Verausgabung der Fördermittel soll aus den guten Erfahrungen von 2022 heraus 
beibehalten werden, um trotz der andauernden Folgen der Pandemie einen möglichst großen 
künstlerischen Output zu ermöglichen. Dies kann bedeuten, dass weitere Mittel aus dem 
Schwerpunkt „Cologne Music Export“ oder der allgemeinen Projektförderung zur Förderung 
von Produktionsvorhaben der Reserveliste (siehe Anhang) verwendet werden oder umge-
kehrt, Mittel bei Nicht-Realisierung von Produktionen oder internationalen Gastspielen in die 
allgemeine Projektförderung Popkultur zurückfließen. 
Alle zur Förderung ausgewählten Projektvorhaben dienen entweder der Unterstützung der 
ersten Schritte in die Professionalität, der Stärkung und Weiterentwicklung von bereits beste-
henden künstlerischen Profilen oder der Setzung von Schlaglichtern auf die außergewöhnli-
che Qualität am Popkultur-Standort Köln.  
Die einzelnen Projekte sind der angehängten Liste zu entnehmen. 
 
Der in Kooperation mit dem Goethe Institut Mumbai im Jahr 2020 begonnene Künstleraus-
tausch „actiRHYTHM“ wurde pandemiebedingt später gestartet und findet gerade seinen Ab-
schluss (der Kölner Künstler Dario Klein hielt sich im Februar 2023 in Mumbai auf, um mit 
Shadaab Kadri und der dortigen Elektronik-Szene Musik zu produzieren). Daher findet sich 
aktuell keine Position hierzu bei den genannten Projektförderungen im Schwerpunkt „Cologne

4 
Music Export“. Nach Rückkehr von Dario Klein aus Mumbai soll das Projekt evaluiert werden, 
wobei das Goethe Institut bereits sein Interesse an einer Fortführung signalisiert hat. Das Kul-
turamt muss das Projekt nicht nur inhaltlich bewerten, sondern auch kritisch hinterfragen, ob 
die nötigen personellen Ressourcen für die weitere Betreuung im Amt vorhanden sind.  
 
Der Beirat Popkultur hat seine Voten einstimmig gefällt. 
Nach eigener fachlicher Wertung und Gesamtabwägung aller Umstände schließt sich die 
Verwaltung den Beiratsempfehlungen an und schlägt dem Ausschuss eine entsprechende 
Beschlussfassung vor. 
 
 
Finanzierung 
Die Mittel in Höhe von bis zu 85.000 € zur Umsetzung der Förderungen stehen im Haushalts-
plan 2023/2024 im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 - Kulturförde-
rung, in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, dort unter „Projektförderung Popkultur“ für 
das Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung.

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

707 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/24 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0553/2023
Stand: 10.04.2024 
Sachstandsbericht  
Vergabe der Fördermittel 2023 in den Schwerpunkten „Produktionen und 
Sonderprojekte" und „Cologne Music Export" 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt in den Förderschwerpunkten „Produktionen und 
Sonderprojekte“ und „Cologne Music Export“ auf Basis des Popkulturförderkonzepts die 
Vergabe von Projektkostenzuschüssen im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von bis zu 85.000 € 
gemäß der im Anhang zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Liste. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Erledigt. Die Förderungen wurden im Haushaltsjahr 2023 vergeben.

Anlage 1 Voten des Beirats Popkultur

2062 Zeichen

Anlage 
Beirat Popkultur - Voten Sitzung 10.02.2023 
Förderung Produktionen und Sonderprojekte 
Künstler *in /Band /Label  Projektvorhaben  Summe  
Arno Steffen Gitarrenendspiel Produktion 2.000 € 
Blue Dots Quartet CD/LP-Produktion 2.500 € 
C.C.Herman On Bridges with Demigods 12“ Vinyl 2.500  € 
Colorist LP beim Kölner Label MAGAZINE 1.000 € 
Dario Klein & Riatsu Vinyl EP aus Programm Köln - M umbai 2.000 € 
Denis Stockhausen MY DEAR Compilation 3x12“ 2.500 €  
Disso!ver Abwesenheit von Punk EP-Produktion 2.000 € 
DJ Densen meets Yaksta Produktion einer Reggae 7“ 2 .000 € 
Donya Solaimani Produktion Debüt EP (CD) 2.000 € 
Infant Finches Produktion EP (Vinyl) 2.500 € 
Junior Carl Produktion USB-Stick/Holz 1.500 € 
Kontrapunkt LP der Künstlerinnen Sonae & J. E. Sedy te 2.000 € 
kufuhr Invitation – Debütalbum 2.000 € 
Locas in Love Produktion neues Album 3.000 € 
Marlena Käthe Anger & Creation EP Produktion 2.000 € 
Mow Pea Produktion Debüt EP 3.000 € 
Mythos Amerika Albumproduktion 1.000 € 
Paperhouse 28 Takeoff – Produktion mit Gästen 3.000  € 
Schlammpeitziger Produktion neue LP 1.500 € 
Serial Sound 001 UK Sound EP Produktion 1.000 € 
SMILE Recording Session 1.500 € 
TITANOBOA Zweites Album der Experimentalkünstlerin 2.000 € 
Ufer Kurzfilm zum Album 2.500 € 
WEEK-END Records Produktion zwei LPs 3.000 € 
Zwischensumme   50.000 € 
Reserveliste   
Bodies of Work Produktion Debüt EP 2.500 € 
Karla Lee 7-Song EP Produktion der R&B Künstlerin 2 .000 € 
Wolfgang A. Noethen Sandra Zarth Tribute Release 2. 000 € 
Phanton In Exo Vinylalbum Produktion 2.000 € 
Cadavre de Schnaps EP Produktion 2.000 € 
Mathias Schaffhäuser Singing About It Albumprodukti on 2.000 € 
MAIM Produktion 7“/EP 500 € 
Urban Homes Produktion neue EP 2.000 € 
TENG Debüt-Album Produktion 2.000 € 
Die Schere zw. arm und reich EP-Produktion 1.500 € 
Zwischensumme   18.500 € 
Gesamt   68.500  € 
 
Cologne Music Export 
Künstler *in /Band  Projektvorhaben  Summe  
Sea Moya SXSW 2023 & USA Tour 4.000 € 
Zoum Soundy Festivalauftritt in Burundi 5.000 € 
Gesamt   9.000  €

Beratungsverlauf (1)

14.03.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0553/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.02.2023
Erstellt
10.02.2023 16:17