2380/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 06.06.2023 betr. Kunstwerk Leuchtturm von Lutz Fritsch
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Anlage 1 Stellungnahme Kunstbeirat Leuchtturm 09.06.2023
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1 Stadt Köln Dezernat für Kunst und Kultur Geschäftsführung Kunstbeirat Hermann Koch Richartzstraße 2-4 50667 Köln Telefon: 0221-22123146 E-Mail: hermann.koch@stadt-koeln.de Köln, 09.06.2023 Stellungnahme des Kunstbeirats der Stadt Köln zum Umgang mit dem Kunstwerk „Leuchtturm“ im Zusammenhang mit der Planung einer Rheinbrücke für den Fuß- und Fahrradverkehr am Elisabeth-Treskow-Platz im Kölner Rheinauhafen Der Kunstbeirat der Stadt Köln nimmt Stellung zur Planung des o.g. Brückenbauwerks, die auf einem im Oktober 2020 gefassten Beschluss des Kölner Stadtrats basiert. Direkt betroffen davon ist die Skulptur „Leuchtturm“ des Künstlers Lutz Fritsch. Sein Kunstwerk wurde in einem 2007 ausgerichteten Wettbewerb der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) als Siegerentwurf für den Elisabeth-Treskow-Platz ermittelt und 2008 errichtet. Lutz Fritsch selbst beschreibt seine Skulptur und die Auswirkungen eines Brückenbaus an dieser Stelle so: „Um den schönen Elisabeth-Treskow-Platz als solchen zu erhalten, habe ich eine Skulptur für den Platz und aus dem Platz heraus entwickelt. Die Skulptur besetzt den Platz nicht mit einem Volumen, sie zeigt den Platz und erstreckt sich 26 Meter in die Höhe. Oben auf der Stele dreht sich das rot/grün lackierte Quadrat im Wind. Die Farben leuchten, Rot und Grün. Sie stehen für Backbord und Steuerbord in der Schifffahrt. Am Fuß der Skulptur gibt es Sitzstufen zum Verweilen, ein Treffpunkt. Die Skulptur bildet den Mittelpunkt des Platzes und steht in einem harmonischen Spannungsverhältnis zur umgebenden Architektur. Die Höhe der Skulptur aus den Architekturhöhen der Gebäude entwickelt, so dass sich die Arbeit auch aus der Ferne harmonisch in die Silhouette des Rheinauhafens einfügt. Durch ein Brückenbauwerk, das in entsprechender Höhe (siehe die anderen Rheinbrücken) über den Elisabeth-Teskow-Platz geführt würde, wäre die Skulptur „Leuchtturm“ in ihrer Wahrnehmung zerstört, ihre Erhabenheit in der Höhe gekappt und als Mittelpunkt der platzprägenden Freifläche erledigt. Die Skulptur lebt von ihrem Standort. Freistehend wirkt sie auf dem Platz wie ein Raum-Transformator. Der gesamte Elisabeth-Treskow-Platz wäre somit in seiner stimmigen Einheit zerstört, wenn ein Brückenbauwerk mit wenigen Metern Abstand zu den Architekturen den Platz zerschneiden würde. Die Aufenthaltsqualität, die der Platz in hohem Maße hat, wäre für die Anwohnenden, für alle Bürgerinnen und Bürger und auch für die Gastronomie nicht mehr gegeben. Wer will schon an so einem Platz eine mindestens 10 Meter breite Brücke von unten sehen?“ 2 Der Kunstbeirat der Stadt Köln hat sich in seiner Sitzung am 01.06.2023 mit dem Sachverhalt befasst und hält als Beratungsergebnis fest: 1. Der Kunstbeirat schließt sich den oben zitierten Ausführungen des Künstlers Lutz Fritsch (der selbst Mitglied des Gremiums ist) an. Kritisiert wird dabei nicht die Schaffung von Rheinquerungen für den Fuß- und Fahrradverkehr, was im Gegenteil ausdrücklich begrüßt wird, sondern die Wahl des Ortes. 2. Der Kunstbeirat war – entgegen der in seiner Geschäftsordnung formulierten Aufgabenstellung als beratendes Gremium zu allen Fragen der Kunst im öffentlichen Raum – weder in die Planung noch in die Beschlussfassung, die zu dieser Ortswahl geführt haben, eingebunden. 3. Bei den bislang geprüften Teilaspekten, die für eine genehmigungsfähige Planung zu beachten sind, fand das Kunstwerk keine Berücksichtigung. Das Ignorieren eines unübersehbaren Kunstwerks am zu beplanenden Ort ist für den Kunstbeirat nicht nachvollziehbar. 4. Der Kunstbeirat kritisiert den missachtenden Umgang mit einem für Köln und die Region bedeutenden Kunstwerk in diesem Verfahren und fordert eine angemessene Wertschätzung für solche kulturellen Güter durch die Verwaltung und den Rat der Stadt Köln. 5. Der Künstler Lutz Fritsch hat gegenüber der Verwaltung erklärt, dass er sein Urheberrecht an der Skulptur „Leuchtturm“ geltend machen wird. 6. Der Kunstbeirat betrachtet – über die Betroffenheit der Skulptur „Leuchtturm“ hinaus – die Ortswahl „Elisabeth-Treskow-Platz“ als höchst problematisch. Durch die Dimension der Rampenkonstruktion (Länge der Rampe), die für die Erschließung der Brücke erforderlich ist, wird der Eingriff in den umgebenden Stadtraum (einschließlich der Grünanlage des Ubierrings) erheblich sein. Die denkmalgeschützten Bauwerke „Rheinbastion“ und „Kontorgebäude des Siebengebirges“ werden durch die unmittelbare Nähe einer solchen Rampenkonstruktion ebenfalls beeinträchtigt. Kay von Keitz (Vorsitzender des Kunstbeirats der Stadt Köln)
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 02.08.2023 2380/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 29.08.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen betr. Kunstwerk "Leuchtturm" von Lutz Fritsch aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 06.06.2023 Frau von Duiven (Bündnis90/Die Grünen) fragt nach, ob der Kulturverwaltung bekannt sei, dass die Skulptur „Leuchtturm“ im Rheinauhafen aufgrund von städtebaulichen Maßnahmen gefährdet ist. Wie bringt sich die Kulturverwaltung ein, um den Standort zu sichern? Sie bittet zudem darum, dass der Ausschuss Kunst und Kultur in der Beratungsfolge bzgl. die- ses Vorgangs berücksichtigt wird. Antwort der Verwaltung: Um das Ziel „Köln Mobil 2025“ voranzubringen, stand die konkrete Ausarbeitung der planeri- schen Konzepte für zwei neue Rad- und Gehwegbrücken über den Rhein in Köln unter Feder- führung von III/Dezernat für Mobilität an. Die Rheinbrücke „Ubierring“ im Kölner Süden soll den neuen rechtsrheinischen Stadtteil Deut- zer Hafen mit der belebten linksrheinischen Innenstadt verbinden. Am Ubierring kollidiert die Planung jedoch mit dem auf dem Elisabeth-Treskow-Platz/Rheinauhafen befindlichen Kunst- werk „Leuchtturm“ von Lutz Fritsch. Die Rheinquerung wird die Platzgestaltung erheblich be- einflussen. Für den Denkmal- und Landschaftsschutz wurde das Wettbewerbsverfahren geän- dert. In den Wettbewerbsunterlagen ist das Kunstwerk von Lutz Fritsch zur Berücksichtigung aufgeführt. Entgegen der Auffassung des Kunstbeirates sollen erst im weiteren Wettbewerbs- fortschritt Umsetzungsvarianten präsentiert und der Umgang mit dem Kunstwerk bewertet werden. Der Kunstbeirat hat hierzu am 09.06.2023 eine Stellungnahme verfasst. Diese ist dieser Be- antwortung als Anlage 1 beigefügt. In den Gremienlauf der Vorlage 0528/2020 von Dezernat III/69/691/3 war der Kunstbeirat nicht eingebunden. Gleiches gilt für den Gremienlauf der Mitteilung 3000/2021 zum Realisie- rungswettbewerb für die beiden neuen Fuß- und Radwegbrücken vom 24.08.2021, vorgestellt im Verkehrsausschuss (31.08.2021) und Stadtentwicklungsausschuss (09.09.2021). Erst am 26.05.2023 wurde der Kunstbeirat mit Berufung des Beiratsvorsitzenden Herrn Kay von Keitz als Fachgutachter in die Bewertungsjury in das Verfahren integriert. Zuletzt wurde ein Sachstandsbericht mit Stand vom 10.07.2023 vorgestellt. Gez. Charles
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2380/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 02.08.2023
- Erstellt
- 26.07.2023 13:27