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2380/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur vom 06.06.2023 betr. Kunstwerk Leuchtturm von Lutz Fritsch

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 02.08.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 29.08.2023, TOP 10.4

Anlage 1 Stellungnahme Kunstbeirat Leuchtturm 09.06.2023

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Anlage 1 Stellungnahme Kunstbeirat Leuchtturm 09.06.2023

4682 Zeichen

1 
 
Stadt Köln 
Dezernat für Kunst und Kultur 
Geschäftsführung Kunstbeirat 
Hermann Koch 
Richartzstraße 2-4 
50667 Köln  
 
Telefon: 0221-22123146 
E-Mail: hermann.koch@stadt-koeln.de 
 
 
 
 
Köln, 09.06.2023 
 
 
 
 
Stellungnahme des Kunstbeirats der Stadt Köln zum Umgang mit dem 
Kunstwerk „Leuchtturm“ im Zusammenhang mit der Planung einer 
Rheinbrücke für den Fuß- und Fahrradverkehr am Elisabeth-Treskow-Platz  
im Kölner Rheinauhafen  
 
 
 
Der Kunstbeirat der Stadt Köln nimmt Stellung zur Planung des o.g. Brückenbauwerks, die 
auf einem im Oktober 2020 gefassten Beschluss des Kölner Stadtrats basiert. Direkt 
betroffen davon ist die Skulptur „Leuchtturm“ des Künstlers Lutz Fritsch. Sein Kunstwerk 
wurde in einem 2007 ausgerichteten Wettbewerb der Häfen und Güterverkehr Köln AG 
(HGK) als Siegerentwurf für den Elisabeth-Treskow-Platz ermittelt und 2008 errichtet. 
 
 
Lutz Fritsch selbst beschreibt seine Skulptur und die Auswirkungen eines Brückenbaus an 
dieser Stelle so: 
 
„Um den schönen Elisabeth-Treskow-Platz als solchen zu erhalten, habe ich eine Skulptur 
für den Platz und aus dem Platz heraus entwickelt. Die Skulptur besetzt den Platz nicht mit 
einem Volumen, sie zeigt den Platz und erstreckt sich 26 Meter in die Höhe. Oben auf der 
Stele dreht sich das rot/grün lackierte Quadrat im Wind. Die Farben leuchten, Rot und Grün. 
Sie stehen für Backbord und Steuerbord in der Schifffahrt. Am Fuß der Skulptur gibt es 
Sitzstufen zum Verweilen, ein Treffpunkt. Die Skulptur bildet den Mittelpunkt des Platzes und 
steht in einem harmonischen Spannungsverhältnis zur umgebenden Architektur. Die Höhe 
der Skulptur aus den Architekturhöhen der Gebäude entwickelt, so dass sich die Arbeit auch 
aus der Ferne harmonisch in die Silhouette des Rheinauhafens einfügt. 
Durch ein Brückenbauwerk, das in entsprechender Höhe (siehe die anderen Rheinbrücken) 
über den Elisabeth-Teskow-Platz geführt würde, wäre die Skulptur „Leuchtturm“ in ihrer 
Wahrnehmung zerstört, ihre Erhabenheit in der Höhe gekappt und als Mittelpunkt der 
platzprägenden Freifläche erledigt. Die Skulptur lebt von ihrem Standort. Freistehend wirkt 
sie auf dem Platz wie ein Raum-Transformator. 
Der gesamte Elisabeth-Treskow-Platz wäre somit in seiner stimmigen Einheit zerstört, wenn 
ein Brückenbauwerk mit wenigen Metern Abstand zu den Architekturen den Platz 
zerschneiden würde. 
Die Aufenthaltsqualität, die der Platz in hohem Maße hat, wäre für die Anwohnenden, für alle 
Bürgerinnen und Bürger und auch für die Gastronomie nicht mehr gegeben. Wer will schon 
an so einem Platz eine mindestens 10 Meter breite Brücke von unten sehen?“

2 
 
Der Kunstbeirat der Stadt Köln hat sich in seiner Sitzung am 01.06.2023 mit dem 
Sachverhalt befasst und hält als Beratungsergebnis fest: 
 
1. Der Kunstbeirat schließt sich den oben zitierten Ausführungen des Künstlers Lutz 
Fritsch (der selbst Mitglied des Gremiums ist) an. Kritisiert wird dabei nicht die 
Schaffung von Rheinquerungen für den Fuß- und Fahrradverkehr, was im Gegenteil 
ausdrücklich begrüßt wird, sondern die Wahl des Ortes. 
 
2. Der Kunstbeirat war – entgegen der in seiner Geschäftsordnung formulierten 
Aufgabenstellung als beratendes Gremium zu allen Fragen der Kunst im öffentlichen 
Raum – weder in die Planung noch in die Beschlussfassung, die zu dieser Ortswahl 
geführt haben, eingebunden. 
 
3. Bei den bislang geprüften Teilaspekten, die für eine genehmigungsfähige Planung zu 
beachten sind, fand das Kunstwerk keine Berücksichtigung. Das Ignorieren eines 
unübersehbaren Kunstwerks am zu beplanenden Ort ist für den Kunstbeirat nicht 
nachvollziehbar. 
 
4. Der Kunstbeirat kritisiert den missachtenden Umgang mit einem für Köln und die 
Region bedeutenden Kunstwerk in diesem Verfahren und fordert eine angemessene 
Wertschätzung für solche kulturellen Güter durch die Verwaltung und den Rat der 
Stadt Köln. 
 
5. Der Künstler Lutz Fritsch hat gegenüber der Verwaltung erklärt, dass er sein 
Urheberrecht an der Skulptur „Leuchtturm“ geltend machen wird. 
 
6. Der Kunstbeirat betrachtet – über die Betroffenheit der Skulptur „Leuchtturm“ hinaus 
– die Ortswahl „Elisabeth-Treskow-Platz“ als höchst problematisch. Durch die 
Dimension der Rampenkonstruktion (Länge der Rampe), die für die Erschließung der 
Brücke erforderlich ist, wird der Eingriff in den umgebenden Stadtraum (einschließlich 
der Grünanlage des Ubierrings) erheblich sein. Die denkmalgeschützten Bauwerke 
„Rheinbastion“ und „Kontorgebäude des Siebengebirges“ werden durch die 
unmittelbare Nähe einer solchen Rampenkonstruktion ebenfalls beeinträchtigt.    
 
 
 
Kay von Keitz 
 
(Vorsitzender des Kunstbeirats der Stadt Köln)

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2529 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/VII/2 
 
Vorlagen-Nummer   02.08.2023 
 2380/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 29.08.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen betr. 
Kunstwerk "Leuchtturm" von Lutz Fritsch aus der Sitzung des Ausschusses Kunst und 
Kultur vom 06.06.2023 
Frau von Duiven (Bündnis90/Die Grünen) fragt nach, ob der Kulturverwaltung bekannt sei, 
dass die Skulptur „Leuchtturm“ im Rheinauhafen aufgrund von städtebaulichen Maßnahmen 
gefährdet ist. Wie bringt sich die Kulturverwaltung ein, um den Standort zu sichern? 
Sie bittet zudem darum, dass der Ausschuss Kunst und Kultur in der Beratungsfolge bzgl. die-
ses Vorgangs berücksichtigt wird. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Um das Ziel „Köln Mobil 2025“ voranzubringen, stand die konkrete Ausarbeitung der planeri-
schen Konzepte für zwei neue Rad- und Gehwegbrücken über den Rhein in Köln unter Feder-
führung von III/Dezernat für Mobilität an.  
 
Die Rheinbrücke „Ubierring“ im Kölner Süden soll den neuen rechtsrheinischen Stadtteil Deut-
zer Hafen mit der belebten linksrheinischen Innenstadt verbinden. Am Ubierring kollidiert die 
Planung jedoch mit dem auf dem Elisabeth-Treskow-Platz/Rheinauhafen befindlichen Kunst-
werk „Leuchtturm“ von Lutz Fritsch. Die Rheinquerung wird die Platzgestaltung erheblich be-
einflussen. Für den Denkmal- und Landschaftsschutz wurde das Wettbewerbsverfahren geän-
dert. In den Wettbewerbsunterlagen ist das Kunstwerk von Lutz Fritsch zur Berücksichtigung 
aufgeführt. Entgegen der Auffassung des Kunstbeirates sollen erst im weiteren Wettbewerbs-
fortschritt Umsetzungsvarianten präsentiert und der Umgang mit dem Kunstwerk bewertet 
werden. 
Der Kunstbeirat hat hierzu am 09.06.2023 eine Stellungnahme verfasst. Diese ist dieser Be-
antwortung als Anlage 1 beigefügt. 
 
In den Gremienlauf der Vorlage 0528/2020 von Dezernat III/69/691/3 war der Kunstbeirat 
nicht eingebunden. Gleiches gilt für den Gremienlauf der Mitteilung 3000/2021 zum Realisie-
rungswettbewerb für die beiden neuen Fuß- und Radwegbrücken vom 24.08.2021, vorgestellt 
im Verkehrsausschuss (31.08.2021) und Stadtentwicklungsausschuss (09.09.2021).  
 
Erst am 26.05.2023 wurde der Kunstbeirat mit Berufung des Beiratsvorsitzenden Herrn Kay 
von Keitz als Fachgutachter in die Bewertungsjury in das Verfahren integriert. Zuletzt wurde 
ein Sachstandsbericht mit Stand vom 10.07.2023 vorgestellt. 
 
 
 
Gez. Charles

Beratungsverlauf (1)

29.08.2023 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2380/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
02.08.2023
Erstellt
26.07.2023 13:27