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0928/2021

1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2021, TOP 10.21

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

6792 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/662/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0928/2021 
Freigabedatum 
 25.05.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens 
hier: Beschaffung von 615 Parkscheinautomaten (PSA) 
2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes 
hier: Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6606-1201-0-1000 (Maßnahmen 
zur Parkraumbewirtschaftung) 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat stellt den Bedarf zur Beschaffung von 615 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Hö-
he von 3.075.000 € fest und beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der Umsetzungsbeschlüsse 
der Bezirksvertretungen zur Einrichtung neuer Bewohnerparkgebiete – das entsprechende Verga-
beverfahren vorzubereiten.  
 
2. Der Rat beschließt die Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2021 zu Las-
ten des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 1.510.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, 
Plätze bei der Finanzstelle 6606-1201-0-1000 Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung, Teil-
planzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen. 
 
 
Verkehrsausschuss 08.06.2021 
Finanzausschuss 21.06.2021 
Rat 24.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   3.075.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 u. 2024 ff. 
a) Personalaufwendungen     € 
b) Sachaufwendungen etc.    ab 2023: 181.200 €; 
ab 2024: 369.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen   ab 2023: 151.000 €;  
    ab 2024: 307.500 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 u. 2024 ff  
a) Erträge    ab 2023: 604.000 €, 
ab 2024: 1.230.000 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Bewirtschaftung öffentlicher Stellplätze in Köln erfolgt durch den Einsatz von zurzeit 2.750 Park-
scheinautomaten (PSA). Im Jahr 2020 beliefen sich die Erträge aus der Parkraumbewirtschaftung mit 
diesen Geräten auf rund 17,4 Millionen €. 
 
Die neuen Bewohnerparkgebiete werden erstmals einer Bewirtschaftung zugeführt. Die Nutzenden 
ohne Bewohnerparkausweis benötigen dann für das Abstellen eines Fahrzeugs einen Parkschein. 
 
Zur Bewirtschaftung von neuen Bewohnerparkgebieten in den Jahren 2022 und 2023 sind insgesamt 
615 neue Standorte für PSA vorgesehen. Diese verteilen sich wie folgt auf verschiedene Stadtbezir-
ke: 
 
Beauftragung 2021, Umsetzung 2022:

3 
- Rodenkirchen (Bewohnerparkgebiete Zollstock I – III)   246 PSA 
- Lindenthal (Bewohnerparkgebiete Lindenthal-West I – II)     56 PSA 
 
Beauftragung 2022, Umsetzung 2023: 
 
- Kalk (Bewohnerparkgebiet Humboldt-Gremberg)    105 PSA 
- Lindenthal (Bewohnerparkgebiet Klettenberg)     110 PSA 
- Mülheim (Bewohnerparkgebiet Rendsburger Platz)      40 PSA 
- Nippes (Bewohnerparkgebiet Longerich-Graseggerstraße)    58 PSA 
 
Somit werden insgesamt 615 PSA (Stückpreis: 5.000 € brutto) für die geplante Umsetzung der Park-
raumkonzepte benötigt. 
 
Der Gesamtbedarf für die Beschaffung der PSA beträgt damit 3.075.000 €. Die notwendigen Sach-
aufwendungen in Höhe von 181.200 € ab 2023 und ab 2024 insgesamt 369.000 € für die jährliche 
Unterhaltung der PSA ergeben sich aus 302 PSA* 600 € bzw. 615 PSA * 600 € (durchschnittlicher 
Betrag im Jahr 2020 für die Unterhaltung) der neu aufgestellten PSA. 
 
Auf Grundlage eines qualifizierten Kalkulationsmodells ergeben sich voraussichtlich Ertragssteige-
rungen bei den Parkgebühren in Höhe von rd. 604.000 € pro Jahr ab 2023 (302 PSA * 2.000) und 
weiteren 626.000 € pro Jahr ab 2024 (313 PSA * 2.000 €), also insgesamt 1.230.000 €, für die neu 
einzurichtenden Bewohnerparkgebiete. 
 
Auf Grund der langen Laufzeiten der vergangenen Ausschreibungen (Einbringung des Bedarfsfest-
stellungsbeschlusses bis Aufstellung/Inbetriebnahme bis zu 15 Monate) wird die Beschaffung bereits 
jetzt in die Wege geleitet, um die Bewohnerparkgebiete ohne Verzögerung nach den Beschlüssen der 
Bezirksvertretungen einrichten zu können. Eine europaweite Ausschreibung erfolgt erst nach den 
Umsetzungsbeschlüssen der jeweiligen Bezirksvertretungen. 
 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zum angemeldeten Bedarf ist der Anlage 1 zu ent-
nehmen. 
 
 
Finanzierung:  
 
Für den in 2021 zu erteilenden Auftrag zur Beschaffung von 302 PSA sind im Haushaltsjahr 2021 
Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 1.510.000 € erfor-
derlich. Hierfür sind im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6606-1201-0-
1000 Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen 
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.400.000 € veranschlagt. Die Deckung der darüber hin-
aus benötigten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 110.000 € erfolgt durch eine veranschlag-
te, nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe im gleichen Teilfinanzplan bei Fi-
nanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen. 
Für den in 2022 zu erteilenden Auftrag in Höhe von 1.565.000 € für 313 PSA werden die notwendigen 
Verpflichtungsermächtigungen (inkl. der zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen benötig-
ten Kassenmittel in den Folgejahren) im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsprozesses 2022 ff. entspre-
chend veranschlagt. 
 
Ab 2023 sind darüber hinaus Mittel in Höhe von 181.200 € und ab 2024 in Höhe von 369.000 € für die 
jährliche Unterhaltung der PSA sowie ab 2023 151.000 € und ab 2024 307.500 € für die jährliche Ab-
schreibung erforderlich. Die erforderlichen konsumtiven Mittel stehen im Haushaltsplan 2020/2021 
inklusive Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201, Straßen Wege, Plätze in den Teilplanzeilen 13 - 
Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen und 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen sowie in 
der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen nicht zur Verfügung. 
Die genannten Aufwendungen führen somit zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen 
Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Das Dezernat für Mobilität und Lie-
genschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann 
zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen.

4 
 
 
Anlage 
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt

1125 Zeichen

14 14.05.2021 
66 
Beschaffung von 615 Parkscheinautomaten (PSA); voraussichtliche Auftragssumme 
2.584.034 € netto zzgl. MwSt. = 3.075.000 € brutto 
hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/04/21) 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit Beschlussvorlage 0928/2021, erstellt am 12.04.2021, erhielt ich am 12.05.2021 zur Stel-
lungnahme das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung über die Notwendigkeit der Beschaffung von 
615 PSA. 
Die PSA werden für die Bewirtschaftung neuer Parkgebiete in den Jahren 2022 und 2023 in 
den Stadtbezirken Kalk, Mülheim, Nippes und Lindenthal benötigt. Bezüglich der Einzelhei-
ten verweise ich auf die Ausführungen in Ihrer Beschlussvorlage. Aufgrund der voraussicht-
lich langen Beschaffungsdauer wird die Beschaffung bereits jetzt in die Wege geleitet. 
Vorbehaltlich der noch einzuholenden Umsetzungsbeschlüsse der zuständigen Bezirksver-
tretungen über die Einrichtung der neuen Parkgebiete und einer gesicherten Finanzierung 
habe ich zu dem von Ihnen geltend gemachten Bedarf keine Einwendungen. Der Bedarf ist 
insoweit nachvollziehbar dargestellt. 
Mit freundlichen Grüßen 
Anlage

Beratungsverlauf (3)

08.06.2021 Verkehrsausschuss
TOP 4.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
21.06.2021 Finanzausschuss
TOP 10.12 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2021 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Rendsburger Platz
  • Graseggerstraße

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Details

Aktenzeichen
0928/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.05.2021
Erstellt
08.03.2021 14:52