1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0928/2021 vom 25.05.2021
Stand: Am 24.06.2021 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/4 Vorlagen-Nummer 0928/2021 Freigabedatum 25.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 1. Bedarfsfeststellung und Vorbereitung des Vergabeverfahrens hier: Beschaffung von 615 Parkscheinautomaten (PSA) 2. Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen des Finanzplanes hier: Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze, Finanzstelle 6606-1201-0-1000 (Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat stellt den Bedarf zur Beschaffung von 615 Parkscheinautomaten mit Gesamtkosten in Hö- he von 3.075.000 € fest und beauftragt die Verwaltung – vorbehaltlich der Umsetzungsbeschlüsse der Bezirksvertretungen zur Einrichtung neuer Bewohnerparkgebiete – das entsprechende Verga- beverfahren vorzubereiten. 2. Der Rat beschließt die Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2021 zu Las- ten des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 1.510.000 € im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei der Finanzstelle 6606-1201-0-1000 Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung, Teil- planzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen. Verkehrsausschuss 08.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 3.075.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 u. 2024 ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. ab 2023: 181.200 €; ab 2024: 369.000 € c) bilanzielle Abschreibungen ab 2023: 151.000 €; ab 2024: 307.500 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 u. 2024 ff a) Erträge ab 2023: 604.000 €, ab 2024: 1.230.000 € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Bewirtschaftung öffentlicher Stellplätze in Köln erfolgt durch den Einsatz von zurzeit 2.750 Park- scheinautomaten (PSA). Im Jahr 2020 beliefen sich die Erträge aus der Parkraumbewirtschaftung mit diesen Geräten auf rund 17,4 Millionen €. Die neuen Bewohnerparkgebiete werden erstmals einer Bewirtschaftung zugeführt. Die Nutzenden ohne Bewohnerparkausweis benötigen dann für das Abstellen eines Fahrzeugs einen Parkschein. Zur Bewirtschaftung von neuen Bewohnerparkgebieten in den Jahren 2022 und 2023 sind insgesamt 615 neue Standorte für PSA vorgesehen. Diese verteilen sich wie folgt auf verschiedene Stadtbezir- ke: Beauftragung 2021, Umsetzung 2022: 3 - Rodenkirchen (Bewohnerparkgebiete Zollstock I – III) 246 PSA - Lindenthal (Bewohnerparkgebiete Lindenthal-West I – II) 56 PSA Beauftragung 2022, Umsetzung 2023: - Kalk (Bewohnerparkgebiet Humboldt-Gremberg) 105 PSA - Lindenthal (Bewohnerparkgebiet Klettenberg) 110 PSA - Mülheim (Bewohnerparkgebiet Rendsburger Platz) 40 PSA - Nippes (Bewohnerparkgebiet Longerich-Graseggerstraße) 58 PSA Somit werden insgesamt 615 PSA (Stückpreis: 5.000 € brutto) für die geplante Umsetzung der Park- raumkonzepte benötigt. Der Gesamtbedarf für die Beschaffung der PSA beträgt damit 3.075.000 €. Die notwendigen Sach- aufwendungen in Höhe von 181.200 € ab 2023 und ab 2024 insgesamt 369.000 € für die jährliche Unterhaltung der PSA ergeben sich aus 302 PSA* 600 € bzw. 615 PSA * 600 € (durchschnittlicher Betrag im Jahr 2020 für die Unterhaltung) der neu aufgestellten PSA. Auf Grundlage eines qualifizierten Kalkulationsmodells ergeben sich voraussichtlich Ertragssteige- rungen bei den Parkgebühren in Höhe von rd. 604.000 € pro Jahr ab 2023 (302 PSA * 2.000) und weiteren 626.000 € pro Jahr ab 2024 (313 PSA * 2.000 €), also insgesamt 1.230.000 €, für die neu einzurichtenden Bewohnerparkgebiete. Auf Grund der langen Laufzeiten der vergangenen Ausschreibungen (Einbringung des Bedarfsfest- stellungsbeschlusses bis Aufstellung/Inbetriebnahme bis zu 15 Monate) wird die Beschaffung bereits jetzt in die Wege geleitet, um die Bewohnerparkgebiete ohne Verzögerung nach den Beschlüssen der Bezirksvertretungen einrichten zu können. Eine europaweite Ausschreibung erfolgt erst nach den Umsetzungsbeschlüssen der jeweiligen Bezirksvertretungen. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zum angemeldeten Bedarf ist der Anlage 1 zu ent- nehmen. Finanzierung: Für den in 2021 zu erteilenden Auftrag zur Beschaffung von 302 PSA sind im Haushaltsjahr 2021 Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 1.510.000 € erfor- derlich. Hierfür sind im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6606-1201-0- 1000 Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.400.000 € veranschlagt. Die Deckung der darüber hin- aus benötigten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 110.000 € erfolgt durch eine veranschlag- te, nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe im gleichen Teilfinanzplan bei Fi- nanzstelle 6601-1201-0-6605 Generalinstandsetzung von Straßen. Für den in 2022 zu erteilenden Auftrag in Höhe von 1.565.000 € für 313 PSA werden die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen (inkl. der zur Ablösung dieser Verpflichtungsermächtigungen benötig- ten Kassenmittel in den Folgejahren) im Rahmen des Hpl.-Aufstellungsprozesses 2022 ff. entspre- chend veranschlagt. Ab 2023 sind darüber hinaus Mittel in Höhe von 181.200 € und ab 2024 in Höhe von 369.000 € für die jährliche Unterhaltung der PSA sowie ab 2023 151.000 € und ab 2024 307.500 € für die jährliche Ab- schreibung erforderlich. Die erforderlichen konsumtiven Mittel stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inklusive Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201, Straßen Wege, Plätze in den Teilplanzeilen 13 - Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen und 16 – sonstige ordentliche Aufwendungen sowie in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen nicht zur Verfügung. Die genannten Aufwendungen führen somit zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushaltsplanung 2020/2021 inkl. mittelfristiger Finanzplanung. Das Dezernat für Mobilität und Lie- genschaften wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 4 Anlage Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes -
Anlage - Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
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14 14.05.2021 66 Beschaffung von 615 Parkscheinautomaten (PSA); voraussichtliche Auftragssumme 2.584.034 € netto zzgl. MwSt. = 3.075.000 € brutto hier: Stellungnahme zur Bedarfsprüfung (RPA-Nr. 141/11/04/21) Sehr geehrte Damen und Herren, mit Beschlussvorlage 0928/2021, erstellt am 12.04.2021, erhielt ich am 12.05.2021 zur Stel- lungnahme das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung über die Notwendigkeit der Beschaffung von 615 PSA. Die PSA werden für die Bewirtschaftung neuer Parkgebiete in den Jahren 2022 und 2023 in den Stadtbezirken Kalk, Mülheim, Nippes und Lindenthal benötigt. Bezüglich der Einzelhei- ten verweise ich auf die Ausführungen in Ihrer Beschlussvorlage. Aufgrund der voraussicht- lich langen Beschaffungsdauer wird die Beschaffung bereits jetzt in die Wege geleitet. Vorbehaltlich der noch einzuholenden Umsetzungsbeschlüsse der zuständigen Bezirksver- tretungen über die Einrichtung der neuen Parkgebiete und einer gesicherten Finanzierung habe ich zu dem von Ihnen geltend gemachten Bedarf keine Einwendungen. Der Bedarf ist insoweit nachvollziehbar dargestellt. Mit freundlichen Grüßen Anlage
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