0059/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Lichtsignalanlagen an der Venloer Straße rund um die Rochuskapelle, Aktenzeichen 149/24
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Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 149/24 18.12.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Lichtsignalanlagen an der Venloer Straße rund um die Rochuskapelle“, Aktenzeichen 149/24 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.10.2024. Das Amt für Verkehrsmanagement hat Ihr Anliegen überprüft und teilt in einer Stellungnahme mit, dass „die beschriebenen Probleme in dem betreffenden Abschnitt für den die Venloer Straße querenden Fuß- und Radverkehr bekannt sind, so dass hier bereits an entsprechen- den Lösungsmöglichkeiten gearbeitet wird. An der Ampelanlage in Höhe der Einmündung Rochusstraße wurde im August 2023 das Ver- halten der Signalsteuerung zugunsten des Fuß- und Radverkehrs über die Venloer Straße ge- ändert. Seit diesem Zeitpunkt erhält der Fuß- und Radverkehr auch ohne Betätigung der An- forderungstaster Grün, wenn der Verkehr aus der Rochusstraße Grün erhält. Ist an der Ein- mündung der Rochusstraße kein Fahrverkehr vorhanden, fordert der Fuß und Radverkehr weiterhin die nächst mögliche Freigabe per Knopfdruck an. Um darüber hinaus die Situation für den Fuß- und Radverkehr zu verbessern, wird hier kurz- fristig eine Daueranforderung vorgesehen. Die Querung über die Venloer Straße in Höhe der Wilhelm-Mauser-Straße ist durch eine Mit- telinsel geteilt. Für die Querung der stadtauswärtigen Fahrbahn steht im Vergleich zur Que- rung der stadteinwärts führenden Fahrbahn nur eine kurze – aber zur Überquerung ausrei- chende - Grünzeit zur Verfügung, da diese Fuß- und Radverkehrsfurt aus Gründen der Ver- kehrssicherheit nicht gemeinsam mit dem linksausbiegenden Verkehr aus der Wilhelm-Mau- ser-Straße Grün erhalten kann. Seite 2/2 Insgesamt sind in diesem Bereich aufgrund der sehr geringen Abstände zwischen den Ampel- anlagen in Kombination mit der Busbevorrechtigung und dem hohen Verkehrsaufkommen eine Vielzahl von Abhängigkeiten zu beachten. Daher wurde der Entschluss gefasst, dass ge- samte Steuerungskonzept an den Ampelanlagen zwischen Wilhelm-Mauser-Straße und Äu- ßere Kanalstraße zu überarbeiten. Mit der neuen Signalplanung sollen die Vorrangschaltungen für die Busse durch eine Optimie- rung des gesamten Verkehrsflusses verbessert werden, so dass auch die Steuerungen des Fuß- und Radverkehrs davon profitieren können. Da dies mit der vorhandenen Gerätetechnik nicht möglich ist, erfolgt im 1. Quartal 2025 die Ausschreibung neuer Steuergeräte. Die Inbetriebnahme der neuen verkehrsabhängigen Steuerungen kann voraussichtlich in der 2. Jahreshälfte 2025 erfolgen.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Verkehrsmanagement, Herrn unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: verkehrsmanagement@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, ge- schaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleitung
Anlage 1 Eingabe
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Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Venloer Str. 419-421 50825 Köln Köln, den 20.10.2024 Stadt Köln Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Ludwigstr. 8 50667 Köln Bürgereingabe gem. §24 Gemeindeverordnung NRW Bessere Abstimmung der Lichtsignalanlagen an der Venloer Straße rund um die Rochuskapelle und damit eine zeitnahe Verbesserung der Verkehrssituation für alle am Straßenverkehr Teilnehmenden. Sehr geehrter Herr Spelthann, die Lichtsignalanlagen rund um die Rochuskapelle sind für die Verkehrsteilnehmer: innen, insbesondere für Seniorinnen und -Senioren äußerst ungünstig und teilweise unzumutbar. Die Verkehrssituation in diesem Gebiet ist sehr komplex und von einer hohen Frequentierung aller Verkehrsarten geprägt. Besonders auffällig ist die Benachteiligung des Fußgänger- und Radverkehrs im Vergleich zum öffentlichen Nahverkehr sowie zum PKW- und LKW-Verkehr. 1. Ampelanlage Venloer Straße/Einmündung Wilhelm-Mauser-Straße Der Fußgängerüberweg dieser LSA (Höhe Haus Nr. 650) ist weder fußgänger- noch radfahrerfreundlich. Die zweiteilige Ampel mit Mittelinsel hat unterschiedlicher Grünphasen, was das Überqueren der Venloer Straße verwirrend und gefährlich macht, insbesondere für Kinder. Durch die Vorrangschaltung für den KVB-Busverkehr kommt es beim Linksabbiegen von der Wilhelm-Mauser-Straße in die Venloer Straße häufig zu sehr langen Wartezeiten für Autos und Radfahrende. Beispielsweise gibt es unklare „Doppelrotphasen“, bei denen der Autoverkehr auf der Venloer Straße kurzzeitig Rot erhält, nur um nach wenigen Sekunden wieder Grün zu bekommen. Zudem kommt es oft vor, dass ein KVB-Bus, der an der Ampel Venloer Straße links in die Wilhelm-Mauser-Straße einbiegen möchte, aufgrund längerer Standzeiten an der Haltestelle (vor Hausnummer 628 Sparkasse) vor der dann rot werdenden Ampel warten muss. Es scheint, dass die Technik der Vorrangschaltung noch nicht ausgereift ist. 2. Fußgängerampel am Kapellchen Diese Ampel ermutigt leider häufig zu extremen Rotlichtverstößen, da sie von vielen Zufußgehenden und Radfahrenden ignoriert wird. Der Fußgängerampel ist ein sogenannter „Bettelknopf“ (Anforderungsschalter) zugeordnet, der hier wenig Sinn macht und nur den aus der Rochusstraße links abbiegenden Autoverkehr gelegentlich begünstigt. Auch hier führt die unausgereifte Vorrangschaltung für die KVB-Busse zu unangemessenen langen Wartezeiten für Zufußgehende und Radfahrende. In die Untersuchung ist auch die LSA am Aufzug mit einzubeziehen. Wir bitten die Verwaltung um Bearbeitung und Behebung der dargestellten Probleme. Für die Besucherinnen des AWO-Büdchens und viele Bürgerinnen und Bürger.
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0059/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 03.02.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Lichtsignalanlagen an der Venloer Straße rund um die Rochuskapelle, Aktenzeichen 149/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Ehrenfeld hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Venloer Straße 419
- Ludwigstraße 8
- Rochusstraße
- Wilhelm-Mauser-Straße
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 0059/2025
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 13.01.2025
- Erstellt
- 08.01.2025 11:24