Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2018
Beschlussvorlage Ausschuss 2775/2018 vom 27.08.2018
Stand: Am 13.09.2018 im Gesundheitsausschuss ungeändert beschlossen.
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Anlage 8_Förderung Vision 18
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Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2018 Anlage 8 1. Antragsteller/-in: Vision e.V (ehemals Junkie-Bund Köln e.V.) Neuerburgstr. 25 51103 Köln Antragsdatum: 29.12.2017/10.08.2018 2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung Vision e. V. – Verein für innovative Drogenselbsthilfe – besteht in der jetzigen Form seit 2007 (Umbenennung des Junkie-Bund e. V.) Der Verein versteht sich als Inte- ressenvertretung für aktive und ehemalige Konsumenten illegaler Drogen. Durch breit gefächerte Öffentlichkeitsarbeit und Teilnahme an Arbeitskreisen / Runden Ti- schen versucht der Verein, auf eine Verbesserung der rechtlichen und sozialen Lage von Drogengebrauchern hinzuwirken. Die offene Selbsthilfegruppe wird vor allem von denjenigen genutzt, die aus einer Vielzahl von Gründen „traditionelle Hilfsangebote“ nicht oder nur selten nutzen. Der Gruppe geht es darum, sich mit anderen über die persönlichen Erfahrungen auszu- tauschen und so wechselseitig Rat und Hilfe zu geben und zu finden. 3. Förderung im Vorjahr 2017 wurde der Selbsthilfegruppe ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 2.556,00 € gewährt. 4. Voraussichtliche Finanzierung 2018 Sachausgaben 3.756,00 € Einnahmen 1.200,00 € Finanzierungslücke 2.556,00 € 5. Beantragter Zuschuss 2018 Die Selbsthilfegruppe beantragt einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 2.556,00 €. 6. Förderungsvorschlag der Verwaltung Die Verwaltung schlägt vor, der Selbsthilfegruppe einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 2.556,00 € zu gewähren. Bisher wurde ein Abschlag von 75% der Vorjahresförderung (2.556,00 €) = 1.917,00 € ausgezahlt. -
Anlage 4_Förderung Rat und Tat 18
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1 Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2018 Anlage 4 1. Antragsteller/-in: Rat und Tat e.V. - Hilfsgemeinschaft für Angehörige von psychisch Kranken "Worringer Bahnhof" Kempener Straße 135 50733 Köln Antragsdatum: 23.11.2017/07.06.2018 2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: Der Verein (seit 1985) , mit z. Zt. 19 1 Mitgliedern, will zur Verwirklichung einer g e- meindenahen Psychiatrie beitragen, wie sie in der Psychiatrie -Enquête der Bunde s- regierung von 1975 vorgezeichnet wurde. Er wi ll eine Lobby schaffen für die von psychischen Krankheiten betroffenen Familien. Ziel ist die Verbesserung der L e- benssituation der psychisch Kranken und ihrer Angehörigen sowie der Abbau von Vorurteilen und Diskriminierungen, die eine Integration der Betro ffenen behindern. Folgende Möglichkeiten bietet der Verein an: 8 wöchentliche Gesprächskreise für Angehörige von psychisch Kranken und 1 m o- natlicher Gesprächskreis für Kinder und Geschwister von psychisch Kranken , Einzel- beratung von Angehörigen (persönlich, telefonisch und per Internet) , Mitarbeit in der Psychosozialen Arbeitsge meinschaft Köln, Freizeitangebo te für die Mitglieder und Gäste aus den Gesprächskreisen, Ermutigungs -Training für Angehörige, Informat i- onsveranstaltungen mit Video -Dokumentation und Diskussion über thera peutische Verfahren in der Psychiatrie (für Angehörige und Mitarbeiter ambulanter Dienste). Außerdem verwaltet der Verein in treuhänder ischer Trägerschaft die „Kölner Stiftung für psychi sch Kranke und ihre Angehörigen “ und den Kölner F örderverein für ps y- chisch Kranke und ihre Angehörigen e. V.. 3. Förderung im Vorjahr: 2017 wurden der Selbsthilfegruppe ein Zuschuss zu den Mietkosten in Höhe von 7.500,00 € und ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 2 .500,00 € = 10.000,00 € aus- gezahlt. 4. Voraussichtliche Finanzierung 2018: Miete 7.500,00 € Sachausgaben 27.500,00 € insgesamt 35.000,00 € Einnahmen 15.100,00 € Finanzierungslücke 19.900,00 € 5. Beantragter Zuschuss 2018: Die Selbsthilfegruppe Rat und Tat e.V. bea ntragt einen Sachkostenzuschuss von 2.500 € und einen Mietkostenzuschuss von 7.500 € = 10.000 €. 6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt deshalb vor, der Selbsthilfegruppe einen Sachkostenzu- schuss in Höhe von 2.500 € und einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 7.500 € = 10.000 € zu gewähren. Bisher wurde ein Abschlag von 75% der Vorjahresförderung (10.000 €) = 7.500,00 € ausgezahlt. -
Anlage 3_Förderung Gesundheitsladen 18
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1 Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2018 Anlage 3 1. Antragsteller/-in: Gesundheitsladen Köln e.V. Steinkopfstraße 2 51065 Köln Antragsdatum: 29.12.2017/12.06.2018 2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: Der Gesundheitsladen Köln e.V. beschäftigt sich seit seinen Anfängen (1987) mit der Unterstützung und Hilfe für gesundheitlich und sozial benachteiligte Menschen. Er befindet sich in einem Sozialraum mit einem hohen Anteil an ausländischen Mitbür- gern, alten, sozial schwachen und behinderten Menschen und wird zudem von Men- schen aus dem gesamten Stadtgebiet in Anspruch genommen. Die "Hilfe zur Selbsthilfe" gehört zu den Prinzipien der Vereinsarbeit. Der Verein bie- tet Beratungen im Hinblick auf Fragen zur Gesundheit und zum Gesundheitswesen an. Er gibt Hilfestellung bei Gruppengründungen und begleitet diese. Des Weiteren stellt er seinen Räumlichkeiten für Gruppentreffen der Selbsthilfe zur Verfügung. 3. Förderung im Vorjahr: Dem Verein wurde 2017 ein Zuschuss zu den Miet- und Mietnebenkosten in Höhe von 13.487,00 € und zu den Sachkosten in Höhe von 2.556,00 € = 16.043,00 € ge- währt. 4. Voraussichtliche Finanzierung 2018: Miete inkl. Nebenkosten 30.124,00 € Sachkosten 8.970,00 € 39.094,00 € Einnahmen ca. 23.424,00 € Finanzierungslücke 15.670,00 € 5. Beantragter Zuschuss 2018: Der Verein beantragt einen Sachkostenzuschuss von 2.556,00 € und einen Miet- zuschuss von 13.114,00 € = 15.670,00 €. 6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, dem Verein einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 2556,00 € und einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 12.200,00 € = 14.756,00 € zu gewähren. 2 Der Betrag des Mietkostenzuschusses ergibt sich aus den angegebenen voraussicht- lichen Mietkosten von 30.124,00 € abzüglich der Einnahmen aus den Projekten „Ko- ordinierung und Vernetzung“ und „KoNAP“ von 17.924,00 €. Es wurde kein Abschlag von 75% der Vorjah resförderung ausgezahlt, da der Ve r- wendungsnachweis nicht bis zum 31.03.2018 eingereicht wurde. -
Anlage 7_Förderung TX Köln 18
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Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2018 Anlage 7 1. Antragsteller/-in: TX Köln Selbsthilfegruppe für Transidenten Frau Julia Sänger Schildgenweg 27 51149 Köln Antragsdatum: 15.12.2017/25.05.2018 2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: Die Gruppe besteht seit 1995 und trifft sich freitags in Köln Porz bei den Alexianern zum Erfahrungsaustausch und zur Beratung zu sozialen Themen wie Coming out in der Familie, am Arbeitsplatz etc. Weitere Themen sind die Wirkungen von Medikamen- ten, beste Operationsmethoden usw. Zu den einzelnen Bereichen werden Fachleute wie Chirurgen, Logopäden und Psychologen eingeladen. Zu den Gruppentreffen kom- men durchschnittlich 27 Personen. Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, insb. Men- schen, die von Transidentität (Transsexualität) betroffen sind, einen Austausch ihrer Erfahrungen mit dem Betroffensein von Transidentität zu ermöglichen, die medizini- sche und soziale Situation der von Transidentität Betroffenen zu verbessern, gleich Betroffene zu informieren und zu beraten und die Integration der von Transidentität Betroffenen in die Gesellschaft zu fördern. Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch regelmäßige Zusammenkünf- te, Vorträge, Informationsbeschaffung und Informationsvermittlung unter Einschluss aller erreichbaren und verfügbaren Kommunikationsmedien und /-mittel, Öffentlich- keitsarbeit, Mitarbeit in Institutionen und Gremien der politischen Körperschaften, des Gesundheitswesens und gesellschaftlicher Gruppen, insbesondere auch Mitarbeit in anderen Selbsthilfeorganisationen, Organisation und Durchführung geselliger und kultureller Veranstaltungen. 3. Förderung im Vorjahr: 2017 wurde der Selbsthilfegruppe ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.190 € ge- währt. 4. Voraussichtliche Finanzierung 2018: Sachkosten 3.590,00 € Einnahmen 2.200,00 € Finanzierungslücke 1.390,00 € 5. Beantragter Zuschuss 2018: Der Verein beantragt einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.390,00 €. 6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, dem Verein einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.390,00 € für Gebühren zur Raumnutzung von Gruppentreffen, Büromaterial, Porto, Fachliteratur, Kopien und Fahrtkosten u. a. zu gewähren. Bisher wurde ein Abschlag von 75% der beantragten Förderung (1.190,00 €) 893,00 € ausgezahlt. -
Anlage 2_Förderung FAAK 18
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1 Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2018 Anlage 2 1. Antragsteller/-in: -FAAK- Kölner Förderverein für das Aller- gie- und Asthmakranke Kind e.V. c/o Kinderkrankenhaus Amsterdamer Str. Amsterdamer Straße 59 50735 Köln Antragsdatum: 06.12.2017/24.05.2018 2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: Seit 1990 ist der Kölner Förderverein (114 Mitglieder) für das Allergie- und Asthma- kranke Kind Ansprechpartner für Eltern von Kindern mit allergischen Erkrankungen, wie Asthma bronchiale, Neurodermitis, Heuschnupfen und anderen Allergien, bei allen Fragen der Alltagsbewältigung wie z.B. Umgang mit einer chronischen Erkran- kung in der Familie, Rehabilitationsmaßnahmen, Ernährungsberatung, Schulproble- me und vieles andere. 3. Förderung im Vorjahr: 2017 wurde der Selbsthilfegruppe ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 2.556,00 € sowie Mietkosten in Höhe von 3.498,00 €, insgesamt 6.054,00 € gewährt. 4. Voraussichtliche Finanzierung 2018: Sachkosten Selbsthilfe 16.890,00 € Miete 3.672,90 € 20.172,90 € Einnahme ca. 13.500,00 € Finanzierungslücke 6.672,90 € 5. Beantragter Zuschuss 2018: Der FAAK beantragt einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 2556,00 € und einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 3.672,90 € = 6.228,90 €. 6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, dem FAAK einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 2556,00 € und die Übernahme der Mietkosten in Höhe von 3.672,90 € = 6.228,90 € zu gewähren. Bisher wurde ein Abschlag von 75% der Vorjahresförderung (6.054,00 €) = 4.541,00 € ausgezahlt. -
Anlage 5_Förderung SeGel 18
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1 Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2018 Anlage 5 1. Antragsteller/-in: Selbsthilfegruppe SeGeL (Seelische Gesundheit Leben) z.Hd. Frau Karolin Warschkow Winfriedstraße 67 50129 Bergheim Antragsdatum: Ende 2017 07.05.2018 2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: Die seit Januar 2007 bestehende Selbsthilfegruppe (zurzeit 12 Mitglieder) beschäftigt sich insbesondere mit neuen Möglichkeiten der Stabilisierung und Integration psy- chisch erkrankter Menschen in den verschiedenen Phasen ihrer persönlichen Ent- wicklung. Die Gruppe trifft sich an jedem 2. Donnerstag im Monat, an den Treffen nehmen durchschnittlich 8 Personen teil. Die Selbsthilfegruppe SeGeL ist im Landesverband MEIF e.V. (mentale Energie in Funktion) eingebunden und setzt sich aus Betroffenen und Angehörigen zusammen. Die Ziele von SeGeL sind Austausch und präventive Maßnahmen zur Stabilisierung Selbstorganisation und Selbstmanagement aktives Erarbeiten von Frühwarnzeichen und Selbsthilfemaßnahmen Vorträge, Workshops 3. Förderung im Vorjahr: Der Selbsthilfegruppe wurde 2017 ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 800,00 € gewährt. 4. Voraussichtliche Finanzierung 2018: Sachausgaben 1.800,00 € Einnahmen 0,00 € Finanzierungslücke 1.800,00 € 5. Beantragter Zuschuss 2018: Die Selbsthilfegruppe beantragt einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.800,00 €. 6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, der Selbsthilfegruppe einen Sachkostenzuschuss (Er- satzbeschaffung von Mobiliar und technischen Geräten, Telefon, Büromaterial, Porto, Kopien, Fahrtkosten bis 250 €, Faltblätter, Teilnehmergebühren und Fahrtkosten bei Fortbildungen) in Höhe von 800,00 € zu gewähren. Da hier wie in den vergangenen Jahren auch von einem zusätzlichen Zuschuss der Krankenkasse i. H. v. 1.000 € ausgegangen wird, welcher bei Antragstellung noch nicht bestätigt war. Bisher wurde noch kein Abschlag von 75% der Vorjahresförderung (800,00 €) aus- gezahlt. -
Anlage 6_Förderung Prostata 18
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Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2018 Anlage 6 1. Antragsteller/-in: SHG Prostata Köln-Süd z.Hd. Herrn Wolfgang Schmitz Heumarer Str. 24 51145 Köln Antragsdatum: 04.12.2017/04.06.2018 2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: Die Selbsthilfegruppe an Prostatakrebs erkrankten Männern wurde Mitte 2002 ge- gründet. Ihr gehören zurzeit 77 Mitglieder an. Seit der Gründung trifft sich die Gruppe 1x im Monat in der Uniklinik Köln und 1x im Monat bei der Selbsthilfe Kontaktstelle. Bei den Treffen (Teilnehmer ca. 18-35 Personen) werden Erfahrungen über die das Leben verändernde Erkrankung ausgetauscht, damit vorhandene Ängste und psychi- scher Stress abgebaut werden kann. Ergänzend werden regelmäßig medizinisch anerkannte Spezialisten aus dem Be- reich der Krebsbehandlung und Psycho-Onkologie zu Vorträgen eingeladen, um je- derzeit über die neuesten Entwicklungen informiert zu sein. 3. Förderung im Vorjahr: 2017 wurde der Selbsthilfegruppe ein Zuschuss in Höhe von 1.200,00 € ausgezahlt. 4. Voraussichtliche Finanzierung 2018: Sachkosten 5.980,00 € Einnahme ca. 4.780,00 € Finanzierungslücke 1.200,00 € 5. Beantragter Zuschuss 2018: Die SHG Prostatakrebs beantragt einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.200,00 €. 6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, der SHG Prostatakrebs einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.200,00 € für Büromaterial, Telefon/Internetkosten, Porto, Kopien, Falt- blätter, Hardware-Ergänzungen, Fahrtkosten u.a. zu gewähren. Bisher wurde ein Abschlag von 75% der Vorjahresförderung (1.200,00 €) = 900,00 € ausgezahlt. -
Anlage 9_Förderung Kontaktstelle SH_Pauschale 18
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Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2018 Anlage 9 1. Antragsteller/in: Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln Marsilstein 4 – 6 50676 Köln : 2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: Im Oktober 2001 konnte in den Räumen der Kreisgruppe des Paritätischen die Ser- vice-Zentrale für ein Haus der Selbsthilfe eingerichtet werden. Hier stehen ein Büro- und ein Gruppenraum für die Selbsthilfegruppen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, technische Geräte wie Fotoapparat, Video etc., auszuleihen, was großen Anklang bei den Gruppen findet. In 2017 wurden durch die Selbsthilfe Kontaktstelle 67 Anträge abschließend bearbei- tet, 60 Einzelanträge von Gruppen (15 Erstmalig) und keine gruppenübergreifende Anträge abgeschlossen. 3. Förderung im Vorjahr: Im Haushaltsjahr 2017 wurde der KISS ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 18.000,00 € gewährt. In der Sitzung des Unterausschusses „Selbsthilfegruppen“ des Gesundheitsaus- schusses und des Ausschusses Soziales und Senioren am 27.08.2001 vertraten die Ausschussmitglieder die Auffassung, die Folgekosten der Servicezentrale (Personal- kosten 0,5 Verwaltungskraft) aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Selbsthil- fegruppen zu zahlen. 4. Beantragter Zuschuss 2018 Die KISS beantragt für die 0,5 Stelle Verwaltungsmitarbeiterin einen Betrag in Höhe von 18.000,00 €. 5. Fördervorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, der KISS einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 18.000,00 € zu gewähren. Die Verwaltung hält das Vorhaben der KISS für eine qua litätsorientierte Dauermaß- nahme, die von der Stadt unterstützt werden sollte. -
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/530/1 Vorlagen-Nummer 2775/2018 Freigabedatum 27.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2018 Beschlussorgan Gesundheitsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der gemeinsame Unterausschuss Selbsthilfegruppen empfiehlt dem Gesundheitsausschuss die An- nahme des folgenden Beschlussvorschlages: Der Gesundheitsausschuss beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unteraus- schusses „Selbsthilfegruppen“ des Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für Soziales und Senioren, im Haushaltsjahr 2018 die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich gemäß der bei- gefügten Anlage, zu fördern. Mittel stehen im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, zur Verfügung. Die Restmittel werden der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Unterstützung städtisch nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt. Sie dienen der Förderung von Aktivitäten, die aufgrund der geringen Antragshöhe, einmaliger Förderanfrage, o. Ä. nicht vom Gesundheitsamt be- zuschusst werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Abschlagszahlun- gen, zu bewilligen und auszuzahlen. Unterausschuss Selbsthilfegruppen 06.09.2018 Gesundheitsausschuss 13.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 100.000__€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich stehen gemäß des am 07.11.2017 im Rat beschlossenen Haushaltssatzung 2018, im Teilplan 0701, Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen für 2018 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 € zur Verfügung. Die für 2018 gestellten Anträge der Selbsthilfegruppen wurden nach den geltenden Kriterien zur För- derung von Selbsthilfegruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft. Abschlagszahlungen in Höhe von max.75% der Vorjahresförderung wurden in den Fällen geleistet, bei denen die Verwendungsnachweise 2017 und ein kompletter Förderantrag für 2018 vorgelegt wur- de und die Gruppen in den Vorjahren bereits zweimal bezuschusst wurden. Die Finanzierungslücke ist manchmal größer als der Fördervorschlag der Verwaltung. Dies liegt da- ran, dass bestimmte Ausgaben nicht förderfähig sind. In der Gesamtübersicht sind sämtliche Gruppen erfasst (Anlage A). Bei den weiteren Anlagen handelt es sich um die Einzelbeurteilung des jeweiligen Zuschussantrages. Die Verwaltung schlägt vor, auch im Jahr 2018 die verbleibenden Restmittel gemäß der Anlage A der Selbsthilfe-Kontaktstelle zur Förderung städtisch nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung zu stellen. -
A Anlage_Zuschüsse 2018
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Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2018 Stand: 20.08.2018 Anlage A Selbsthilfegruppe Zuschuss 2017 € Beantragter Zuschuss 2018 € Finanzie- rungslücke lt. Antrag € Miete oder Mietanteil € Fördervorschlag Sachkosten € Fördervorschlag Miete € Fördervorschlag 2018 insgesamt € 1. autismus Köln/Bonn 5.200,00 1.120,00 1.120,00 1.120,00 0,00 0,00 0,00 2. FAAK (Kölner Förderverein für das Aller- gie- und Asthmakranke Kind) 6.054,00 6.672,90 6.672,90 3.672,90 2.556,00 3.672,90 6.228,90 3. Gesundheitsladen e. V. 16.043,00 15.670,00 15.670,00 12.200,00 2.556,00 12.200,00 14.756,00 4. Rat und Tat (Hilfsgemeinschaft für Ange- hörige v. psychisch Kranken) 10.000,00 10.000,00 10.000,00 7.500,00 2.500,00 7.500,00 10.000,00 5. SeGeL (SHG Seelische Gesundheit Le- ben) 800,00 1.800,00 1.800,00 0,00 800,00 0,00 800,00 6. SHG Prostata Köln-Süd 1.200,00 1.200,00 1.200,00 0,00 1.200,00 0,00 1.200,00 7. TXKöln – SHG für Transidenten 1.190,00 1.390,00 1.390,00 0,00 1.390,00 0,00 1.390,00 8. Vision e.V. (früher Junkie-Bund) 2.556,00 2.556,00 2.556,00 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 9. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen 18.000,00 18.000,00 18.000,00 0,00 0,00 0,00 18.000,00 10. SHG für Aphasiker ** 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe 61.043,00 58.408,90 58.408,90 24.492,90 13.558,00 24.286,90 54.930,90 Haushaltsansatz 2018 (2017: 100.000,00 €) 100.000,00 € Fördervorschläge 2018 (2017: 61.043,00 €) 54.930,00 € Restsumme 2018 (2017: 38.957,00 €) 45.070,00 € Die Restsumme wird der Selbsthilfe-Kontaktstelle für nicht städtisch geförderte originäre Selbsthilfegruppen (sog. KISS-Gruppen) im Gesundheitsbereich, zur Verfügung gestellt. ** Diese Gruppe hat für 2018 keinen Antrag gestellt. -
Anlage 1_Förderung AutismusKoelnBonn 18
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Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2018 Anlage 1 1. Antragsteller/-in: autismus Köln/Bonn e.V. Regionalverband zur Förderung von Menschen mit Autismus Neusser Straße 786 50737 Köln Antragsdatum: 28.12.2017/20.04.2018 2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: Der Regionalverband ist seit 1984 eine Selbsthilfegruppe betroffener Eltern ( 319 Mit- glieder), die autistische Kinder im Alter von 2 bis 45 Jahren haben. Autismus ist eine hirnorganische Schädigung, die sich im Bereich d er Wahrnehmung und d er Wah r- nehmungsverarbeitung aus wirkt. Die betroffenen Familien brauchen Hilfe in Form von Beratung, Betreuung und Unterstützung, um mit dieser Si tuation fertig zu we r- den. Folgende Aktivitäten werden vom Verein angeboten: Beratung und Fo rtbildung der betroffenen Familien und Betreuungspersonen autist i- scher Menschen, Gesprächskreise für Eltern mit fachlicher Begleitung. Elternabende mit Fachreferenten, ganztätige Betreuungsgruppen für autistische Kinder, Jugendl i- che und junge Erwachsene un ter Leitung von Pädagogen und Studenten der Hu- manwissenschaftlichen Fakultät , Int ervention in Krisensituationen, Öffentlichkeitsar- beit. Neu eingerichtet wurde im Jahr 2017 eine monatliche kostenlose Beratung mit dem Ziel, Entlastungsmöglichkeiten für Famil ien zu schaffen. Ziel des Vereins ist die Förderung der Selbständigkeit in allen lebenspraktischen Bereichen. 3. Förderung im Vorjahr: Im Jahr 2017 wurde der Selbsthilfegruppe ein Zuschuss in Höhe von 5.200,00 € aus- gezahlt. 4. Voraussichtliche Finanzierung 2018: Miete 4.800,00 € Sachausgaben 11.300,00 € 16.100,00 € Einnahmen ca. 14.980,00 € Finanzierungslücke 1.120,00 € 5. Beantragter Zuschuss 2018: Die Selbsthilfegruppe beantragt einen Mietzuschuss in Höhe von 1.120,00 €. 6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: Die Verwaltung schlägt vor, der Selbsthilfegruppe für das Jahr 2018 keinen Zuschuss zu gewähren, da gemäß des Verwendungsnachweises für das Jahr 2017 ein Über- schuss in Höhe von 3.841,34 € erwirtschaftet wurde.
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