Mandari Insight

2775/2018

Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2018

Beschlussvorlage Ausschuss 27.08.2018

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 13.09.2018, TOP 5.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2_Förderung FAAK 18

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Anlage 8_Förderung Vision 18

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Anlage 4_Förderung Rat und Tat 18

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Anlage 9_Förderung Kontaktstelle SH_Pauschale 18

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Anlage 7_Förderung TX Köln 18

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A Anlage_Zuschüsse 2018

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Anlage 1_Förderung AutismusKoelnBonn 18

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Anlage 3_Förderung Gesundheitsladen 18

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Anlage 6_Förderung Prostata 18

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Anlage 5_Förderung SeGel 18

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Beschlussvorlage Ausschuss

3425 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/53/530/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2775/2018 
Freigabedatum 
27.08.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich, Haushaltsjahr 2018 
Beschlussorgan 
Gesundheitsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der gemeinsame Unterausschuss Selbsthilfegruppen empfiehlt dem Gesundheitsausschuss die An-
nahme des folgenden Beschlussvorschlages: 
 
Der Gesundheitsausschuss beschließt, entsprechend der Empfehlung des gemeinsamen Unteraus-
schusses „Selbsthilfegruppen“ des Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für Soziales 
und Senioren, im Haushaltsjahr 2018 die Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich gemäß der bei-
gefügten Anlage, zu fördern. Mittel stehen im Teilplan 0701 – Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen, zur Verfügung. 
 
Die Restmittel werden der Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln zur Unterstützung städtisch nicht geförderter, 
originärer Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt. Sie dienen der Förderung von Aktivitäten, die 
aufgrund der geringen Antragshöhe, einmaliger Förderanfrage, o. Ä. nicht vom Gesundheitsamt be-
zuschusst werden. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse, abzüglich der bereits gewährten Abschlagszahlun-
gen, zu bewilligen und auszuzahlen. 
 
Unterausschuss Selbsthilfegruppen 06.09.2018 
Gesundheitsausschuss 13.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000__€ 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich stehen gemäß des am 07.11.2017 im 
Rat beschlossenen Haushaltssatzung 2018, im Teilplan 0701, Gesundheitsdienste, Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen für 2018 Haushaltsmittel in Höhe von 100.000,00 € zur Verfügung. 
 
Die für 2018 gestellten Anträge der Selbsthilfegruppen wurden nach den geltenden Kriterien zur För-
derung von Selbsthilfegruppen im Sozial- und Gesundheitsbereich geprüft. 
 
Abschlagszahlungen in Höhe von  max.75% der Vorjahresförderung wurden in den Fällen geleistet, 
bei denen die Verwendungsnachweise 2017 und ein kompletter Förderantrag für 2018 vorgelegt wur-
de und die Gruppen in den Vorjahren bereits zweimal bezuschusst wurden. 
 
Die Finanzierungslücke ist manchmal größer als der Fördervorschlag der Verwaltung. Dies liegt da-
ran, dass bestimmte Ausgaben nicht förderfähig sind. 
 
In der Gesamtübersicht sind sämtliche Gruppen erfasst (Anlage A). Bei den weiteren Anlagen handelt 
es sich um die Einzelbeurteilung des jeweiligen Zuschussantrages. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, auch im Jahr 2018 die verbleibenden Restmittel gemäß der Anlage A der 
Selbsthilfe-Kontaktstelle zur Förderung städtisch nicht geförderter, originärer Selbsthilfegruppen zur 
Verfügung zu stellen.

Anlage 2_Förderung FAAK 18

1620 Zeichen

1 
 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2018  
 
           Anlage 2 
 
 
1. Antragsteller/-in: -FAAK- Kölner Förderverein für das Aller-
gie- und Asthmakranke Kind e.V.  
c/o Kinderkrankenhaus Amsterdamer Str. 
Amsterdamer Straße 59  
50735 Köln 
  
Antragsdatum: 06.12.2017/24.05.2018 
 
2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: 
Seit 1990 ist der Kölner Förderverein (114 Mitglieder) für das Allergie- und Asthma-
kranke Kind Ansprechpartner für Eltern von Kindern mit allergischen Erkrankungen, 
wie Asthma bronchiale, Neurodermitis, Heuschnupfen und anderen Allergien, bei 
allen Fragen der Alltagsbewältigung wie z.B. Umgang mit einer chronischen Erkran-
kung in der Familie, Rehabilitationsmaßnahmen, Ernährungsberatung, Schulproble-
me und vieles andere. 
 
 
3. Förderung im Vorjahr: 
2017 wurde der Selbsthilfegruppe ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 2.556,00 € 
sowie Mietkosten in Höhe von 3.498,00 €, insgesamt 6.054,00 € gewährt. 
 
 
4. Voraussichtliche Finanzierung 2018: 
 
Sachkosten Selbsthilfe 16.890,00 € 
Miete 3.672,90 € 
 20.172,90 € 
Einnahme ca. 13.500,00 € 
Finanzierungslücke 6.672,90 € 
     
5. Beantragter Zuschuss 2018: 
Der FAAK beantragt einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 2556,00 € und einen 
Mietkostenzuschuss in Höhe von 3.672,90 € = 6.228,90 €. 
 
 
6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung schlägt vor, dem FAAK einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 
2556,00 €  und die Übernahme der Mietkosten in Höhe von  
3.672,90 € = 6.228,90 € zu gewähren.  
 
Bisher wurde ein Abschlag von 75% der Vorjahresförderung (6.054,00 €) =  
4.541,00 € ausgezahlt.

Anlage 8_Förderung Vision 18

1674 Zeichen

Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2018  
 
          Anlage 8 
 
1. Antragsteller/-in:    Vision e.V (ehemals Junkie-Bund Köln e.V.) 
       Neuerburgstr. 25 
       51103 Köln 
 
 Antragsdatum:    29.12.2017/10.08.2018 
 
 
2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung 
 
Vision e. V. – Verein für innovative Drogenselbsthilfe – besteht in der jetzigen Form 
seit 2007 (Umbenennung des Junkie-Bund e. V.) Der Verein versteht sich als Inte-
ressenvertretung für aktive und ehemalige Konsumenten illegaler Drogen. Durch 
breit gefächerte Öffentlichkeitsarbeit und Teilnahme an Arbeitskreisen / Runden Ti-
schen versucht der Verein, auf eine Verbesserung der rechtlichen und sozialen Lage 
von Drogengebrauchern hinzuwirken.  
Die offene Selbsthilfegruppe wird vor allem von denjenigen genutzt, die aus einer 
Vielzahl von Gründen „traditionelle Hilfsangebote“ nicht oder nur selten nutzen. Der 
Gruppe geht es darum, sich mit anderen über die persönlichen Erfahrungen auszu-
tauschen und so wechselseitig Rat und Hilfe zu geben und zu finden. 
 
 
3. Förderung im Vorjahr 
 
2017 wurde der Selbsthilfegruppe ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 2.556,00 € 
gewährt. 
 
 
4. Voraussichtliche Finanzierung 2018 
 
Sachausgaben 3.756,00 € 
Einnahmen 1.200,00 € 
Finanzierungslücke 2.556,00 € 
 
 
5. Beantragter Zuschuss 2018 
 
Die Selbsthilfegruppe beantragt einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 2.556,00 €. 
 
 
6. Förderungsvorschlag der Verwaltung 
 
Die Verwaltung schlägt vor, der Selbsthilfegruppe einen Sachkostenzuschuss in 
Höhe von 2.556,00 € zu gewähren.  
 
Bisher wurde ein Abschlag von 75% der Vorjahresförderung (2.556,00 €) =  
1.917,00 € ausgezahlt.

Anlage 4_Förderung Rat und Tat 18

2511 Zeichen

1 
 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2018 
          Anlage 4 
 
1. Antragsteller/-in: Rat und Tat e.V. - Hilfsgemeinschaft für 
Angehörige von psychisch Kranken 
"Worringer Bahnhof" 
Kempener Straße 135 
50733 Köln 
Antragsdatum: 23.11.2017/07.06.2018 
 
2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: 
Der Verein (seit 1985) , mit z. Zt. 19 1 Mitgliedern, will zur Verwirklichung einer g e-
meindenahen Psychiatrie beitragen, wie sie in der Psychiatrie -Enquête der Bunde s-
regierung von 1975 vorgezeichnet wurde. Er wi ll eine Lobby schaffen für die von 
psychischen Krankheiten betroffenen Familien. Ziel ist die Verbesserung der L e-
benssituation der psychisch Kranken und ihrer Angehörigen sowie der Abbau von 
Vorurteilen und Diskriminierungen, die eine Integration der Betro ffenen behindern. 
Folgende Möglichkeiten bietet der Verein an: 
8 wöchentliche Gesprächskreise für Angehörige von psychisch Kranken  und 1 m o-
natlicher Gesprächskreis für Kinder und Geschwister von psychisch Kranken , Einzel-
beratung von Angehörigen (persönlich, telefonisch und per Internet) , Mitarbeit in der 
Psychosozialen Arbeitsge meinschaft Köln, Freizeitangebo te für die Mitglieder und 
Gäste aus den Gesprächskreisen, Ermutigungs -Training für Angehörige, Informat i-
onsveranstaltungen mit Video -Dokumentation und Diskussion über thera peutische 
Verfahren in der Psychiatrie (für Angehörige und Mitarbeiter ambulanter Dienste). 
Außerdem verwaltet der Verein in treuhänder ischer Trägerschaft die „Kölner Stiftung 
für psychi sch Kranke und ihre Angehörigen “ und den Kölner F örderverein für ps y-
chisch Kranke und ihre Angehörigen e. V.. 
 
3. Förderung im Vorjahr: 
2017 wurden der Selbsthilfegruppe ein Zuschuss  zu den Mietkosten in Höhe von 
7.500,00 € und ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 2 .500,00 € = 10.000,00 € aus-
gezahlt. 
 
4. Voraussichtliche Finanzierung 2018:  
Miete 7.500,00 € 
Sachausgaben 27.500,00 € 
insgesamt 35.000,00 € 
Einnahmen 15.100,00 € 
Finanzierungslücke 19.900,00 € 
 
5. Beantragter Zuschuss 2018: 
Die Selbsthilfegruppe Rat und Tat e.V. bea ntragt einen Sachkostenzuschuss von 
2.500 € und einen Mietkostenzuschuss von 7.500 € = 10.000 €.  
 
6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: 
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, der Selbsthilfegruppe einen Sachkostenzu-
schuss in Höhe von 2.500 € und einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 7.500 € = 
10.000 € zu gewähren. Bisher wurde ein Abschlag von 75% der Vorjahresförderung 
(10.000 €) = 7.500,00 € ausgezahlt.

Anlage 9_Förderung Kontaktstelle SH_Pauschale 18

1675 Zeichen

Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2018 
          Anlage 9 
 
1. Antragsteller/in: Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln 
  Marsilstein 4 – 6 
  50676 Köln 
 
 :  
 
2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: 
Im Oktober 2001 konnte in den Räumen der Kreisgruppe des Paritätischen die Ser-
vice-Zentrale für ein Haus der Selbsthilfe eingerichtet werden. Hier stehen ein Büro- 
und ein Gruppenraum für die Selbsthilfegruppen zur Verfügung. Darüber hinaus gibt 
es die Möglichkeit, technische Geräte wie Fotoapparat, Video etc., auszuleihen, was 
großen Anklang bei den Gruppen findet.  
In 2017 wurden durch die Selbsthilfe Kontaktstelle 67 Anträge abschließend bearbei-
tet, 60 Einzelanträge von Gruppen (15 Erstmalig) und keine gruppenübergreifende 
Anträge abgeschlossen. 
 
 
3. Förderung im Vorjahr: 
Im Haushaltsjahr 2017 wurde der KISS ein Personalkostenzuschuss in Höhe von 
18.000,00 € gewährt. 
 
In der Sitzung des Unterausschusses „Selbsthilfegruppen“ des Gesundheitsaus-
schusses und des Ausschusses Soziales und Senioren am 27.08.2001 vertraten die 
Ausschussmitglieder die Auffassung, die Folgekosten der Servicezentrale (Personal-
kosten 0,5 Verwaltungskraft) aus den zur Verfügung stehenden Mitteln für Selbsthil-
fegruppen zu zahlen. 
 
4. Beantragter Zuschuss 2018 
Die KISS beantragt für die 0,5 Stelle Verwaltungsmitarbeiterin einen Betrag in Höhe 
von 18.000,00 €. 
 
5. Fördervorschlag der Verwaltung: 
Die Verwaltung schlägt vor, der KISS einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 
18.000,00 € zu gewähren. 
  
Die Verwaltung hält das Vorhaben der KISS für eine qua litätsorientierte Dauermaß-
nahme, die von der Stadt unterstützt werden sollte.

Anlage 7_Förderung TX Köln 18

2416 Zeichen

Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2018  
           Anlage 7 
 
1. Antragsteller/-in: TX Köln 
Selbsthilfegruppe für Transidenten  
 Frau Julia Sänger 
 Schildgenweg 27 
 51149 Köln 
 
Antragsdatum: 15.12.2017/25.05.2018 
 
2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: 
Die Gruppe besteht seit 1995 und trifft sich freitags in Köln Porz bei den Alexianern 
zum Erfahrungsaustausch und zur Beratung zu sozialen Themen wie Coming out in 
der Familie, am Arbeitsplatz etc. Weitere Themen sind die Wirkungen von Medikamen-
ten, beste Operationsmethoden usw. Zu den einzelnen Bereichen werden Fachleute 
wie Chirurgen, Logopäden und Psychologen eingeladen. Zu den Gruppentreffen kom-
men durchschnittlich 27 Personen. 
Zweck des Vereins ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, insb. Men-
schen, die von Transidentität (Transsexualität) betroffen sind, einen Austausch ihrer 
Erfahrungen mit dem Betroffensein von Transidentität zu ermöglichen, die medizini-
sche und soziale Situation der von Transidentität Betroffenen zu verbessern, gleich 
Betroffene zu informieren und zu beraten und die Integration der von Transidentität 
Betroffenen in die Gesellschaft zu fördern. 
Dieser Zweck soll insbesondere erreicht werden durch regelmäßige Zusammenkünf-
te, Vorträge, Informationsbeschaffung und Informationsvermittlung unter Einschluss 
aller erreichbaren und verfügbaren Kommunikationsmedien und /-mittel, Öffentlich-
keitsarbeit, Mitarbeit in Institutionen und Gremien der politischen Körperschaften, des 
Gesundheitswesens und gesellschaftlicher Gruppen, insbesondere auch Mitarbeit in 
anderen Selbsthilfeorganisationen, Organisation und Durchführung geselliger und 
kultureller Veranstaltungen. 
 
3. Förderung im Vorjahr: 
2017 wurde der Selbsthilfegruppe ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.190 € ge-
währt. 
 
4. Voraussichtliche Finanzierung 2018: 
Sachkosten 3.590,00 € 
Einnahmen 2.200,00 € 
Finanzierungslücke 1.390,00 € 
 
5. Beantragter Zuschuss 2018: 
Der Verein beantragt einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.390,00 €. 
 
6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: 
Die Verwaltung schlägt vor, dem Verein einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 
1.390,00 € für Gebühren zur Raumnutzung von Gruppentreffen, Büromaterial, Porto, 
Fachliteratur, Kopien und Fahrtkosten u. a. zu gewähren. 
 
Bisher wurde ein Abschlag von 75% der beantragten Förderung (1.190,00 €)  
893,00 € ausgezahlt.

A Anlage_Zuschüsse 2018

1792 Zeichen

Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2018 Stand: 20.08.2018 Anlage A 
 
Selbsthilfegruppe 
 
Zuschuss 
2017 
 
€ 
Beantragter 
Zuschuss 
2018  
€ 
Finanzie-
rungslücke lt. 
Antrag 
€ 
Miete oder 
Mietanteil 
 
€ 
Fördervorschlag 
Sachkosten 
 
€ 
Fördervorschlag  
Miete 
 
€ 
Fördervorschlag 
2018 insgesamt 
 
€ 
1. autismus Köln/Bonn  5.200,00 1.120,00 1.120,00 1.120,00 0,00 0,00 0,00 
2. FAAK (Kölner Förderverein für das Aller-
gie- und Asthmakranke Kind) 6.054,00 6.672,90 6.672,90 3.672,90 2.556,00 3.672,90 6.228,90 
3. Gesundheitsladen e. V. 16.043,00 15.670,00 15.670,00 12.200,00 2.556,00 12.200,00 14.756,00 
4. Rat und Tat (Hilfsgemeinschaft für Ange-
hörige v. psychisch Kranken) 10.000,00 10.000,00 10.000,00 7.500,00 2.500,00 7.500,00 10.000,00 
5. SeGeL (SHG Seelische Gesundheit Le-
ben) 800,00 1.800,00 1.800,00 0,00 800,00 0,00 800,00 
6. SHG Prostata Köln-Süd 1.200,00 1.200,00 1.200,00 0,00 1.200,00 0,00 1.200,00 
7. TXKöln – SHG für Transidenten 1.190,00 1.390,00 1.390,00 0,00 1.390,00 0,00 1.390,00 
8. Vision e.V. (früher Junkie-Bund) 2.556,00 2.556,00 2.556,00 0,00 2.556,00 0,00 2.556,00 
9. Kontaktstelle für Selbsthilfegruppen  18.000,00 18.000,00 18.000,00 0,00 0,00 0,00 18.000,00 
10. SHG für Aphasiker ** 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
Summe 61.043,00 58.408,90 58.408,90 24.492,90 13.558,00 24.286,90 54.930,90 
 
Haushaltsansatz   2018 (2017: 100.000,00 €)    100.000,00 € 
Fördervorschläge  2018 (2017:   61.043,00 €)                   54.930,00 € 
Restsumme           2018 (2017:   38.957,00 €)    45.070,00 € 
 
Die Restsumme wird der Selbsthilfe-Kontaktstelle für nicht städtisch geförderte originäre Selbsthilfegruppen (sog. KISS-Gruppen) im Gesundheitsbereich, 
zur Verfügung gestellt. 
** Diese Gruppe hat für 2018 keinen Antrag gestellt.

Anlage 1_Förderung AutismusKoelnBonn 18

2080 Zeichen

Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2018 
           Anlage 1 
 
 
1. Antragsteller/-in: autismus Köln/Bonn e.V. 
Regionalverband zur Förderung 
von Menschen mit Autismus 
Neusser Straße 786 
50737 Köln 
  
Antragsdatum: 28.12.2017/20.04.2018 
 
2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: 
Der Regionalverband ist seit 1984 eine Selbsthilfegruppe betroffener Eltern ( 319 Mit-
glieder), die autistische Kinder im Alter von 2 bis 45 Jahren haben. Autismus ist eine 
hirnorganische Schädigung, die sich im Bereich d er Wahrnehmung und d er Wah r-
nehmungsverarbeitung aus wirkt. Die betroffenen Familien brauchen Hilfe in Form 
von Beratung, Betreuung und Unterstützung, um mit dieser Si tuation fertig zu we r-
den. Folgende Aktivitäten werden vom Verein angeboten: 
Beratung und Fo rtbildung der betroffenen Familien und Betreuungspersonen autist i-
scher Menschen, Gesprächskreise für Eltern mit fachlicher Begleitung. Elternabende 
mit Fachreferenten, ganztätige Betreuungsgruppen für autistische Kinder, Jugendl i-
che und junge Erwachsene un ter Leitung von Pädagogen und Studenten der Hu-
manwissenschaftlichen Fakultät , Int ervention in Krisensituationen, Öffentlichkeitsar-
beit. Neu eingerichtet wurde im Jahr 2017 eine monatliche kostenlose Beratung mit 
dem Ziel, Entlastungsmöglichkeiten für Famil ien zu schaffen. Ziel des Vereins ist  die 
Förderung der Selbständigkeit in allen lebenspraktischen Bereichen.
 
3. Förderung im Vorjahr: 
Im Jahr 2017 wurde der Selbsthilfegruppe ein Zuschuss in Höhe von 5.200,00 € aus-
gezahlt. 
 
4. Voraussichtliche Finanzierung 2018: 
Miete 4.800,00 € 
Sachausgaben 11.300,00 € 
 16.100,00 € 
Einnahmen ca.  14.980,00 € 
Finanzierungslücke 1.120,00 € 
 
5. Beantragter Zuschuss 2018: 
Die Selbsthilfegruppe beantragt einen Mietzuschuss in Höhe von 1.120,00 €. 
 
6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung schlägt vor, der Selbsthilfegruppe für das Jahr 2018 keinen Zuschuss 
zu gewähren, da gemäß des Verwendungsnachweises für das Jahr 2017 ein Über-
schuss in Höhe von 3.841,34 € erwirtschaftet wurde.

Anlage 3_Förderung Gesundheitsladen 18

2089 Zeichen

1 
Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2018  
 
           Anlage 3 
 
1. Antragsteller/-in: Gesundheitsladen Köln e.V. 
Steinkopfstraße 2 
51065 Köln 
 
 
 
Antragsdatum: 29.12.2017/12.06.2018 
 
 
2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: 
Der Gesundheitsladen Köln e.V. beschäftigt sich seit seinen Anfängen (1987) mit der 
Unterstützung und Hilfe für gesundheitlich und sozial benachteiligte Menschen. Er 
befindet sich in einem Sozialraum mit einem hohen Anteil an ausländischen Mitbür-
gern, alten, sozial schwachen und behinderten Menschen und wird zudem von Men-
schen aus dem gesamten Stadtgebiet in Anspruch genommen.  
 
Die "Hilfe zur Selbsthilfe" gehört zu den Prinzipien der Vereinsarbeit. Der Verein bie-
tet Beratungen im Hinblick auf Fragen zur Gesundheit und zum Gesundheitswesen 
an. Er gibt Hilfestellung bei Gruppengründungen und begleitet diese. Des Weiteren 
stellt er seinen Räumlichkeiten für Gruppentreffen der Selbsthilfe zur Verfügung. 
 
 
3. Förderung im Vorjahr: 
Dem Verein wurde 2017 ein Zuschuss zu den Miet- und Mietnebenkosten in Höhe 
von 13.487,00 € und zu den Sachkosten in Höhe von 2.556,00 € = 16.043,00 € ge-
währt. 
 
 
4. Voraussichtliche Finanzierung 2018: 
Miete inkl. Nebenkosten 30.124,00 €  
Sachkosten   8.970,00 €  
 39.094,00 €  
Einnahmen ca. 23.424,00 €  
Finanzierungslücke 15.670,00 €  
 
 
5. Beantragter Zuschuss 2018: 
Der Verein beantragt einen Sachkostenzuschuss von 2.556,00 € und einen Miet-
zuschuss von 13.114,00 € = 15.670,00 €. 
 
 
6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: 
Die Verwaltung schlägt vor, dem Verein einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 
2556,00 € und einen Mietkostenzuschuss in Höhe von 12.200,00 € = 14.756,00 € zu 
gewähren.

2 
Der Betrag des Mietkostenzuschusses ergibt sich aus den angegebenen voraussicht-
lichen Mietkosten von 30.124,00 € abzüglich der Einnahmen aus den Projekten „Ko-
ordinierung und Vernetzung“ und „KoNAP“ von 17.924,00 €. 
 
Es wurde  kein Abschlag von 75% der Vorjah resförderung ausgezahlt, da der Ve r-
wendungsnachweis nicht bis zum 31.03.2018 eingereicht wurde.

Anlage 6_Förderung Prostata 18

1670 Zeichen

Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2018 
 
           Anlage 6 
 
1. Antragsteller/-in: SHG Prostata Köln-Süd 
z.Hd. Herrn Wolfgang Schmitz 
Heumarer Str. 24 
51145 Köln 
  
Antragsdatum: 04.12.2017/04.06.2018 
 
 
2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: 
 
Die Selbsthilfegruppe an Prostatakrebs erkrankten Männern wurde Mitte 2002 ge-
gründet. Ihr gehören zurzeit 77 Mitglieder an. Seit der Gründung trifft sich die Gruppe 
1x im Monat in der Uniklinik Köln und 1x im Monat bei der Selbsthilfe Kontaktstelle. 
Bei den Treffen (Teilnehmer ca. 18-35 Personen) werden Erfahrungen über die das 
Leben verändernde Erkrankung ausgetauscht, damit vorhandene Ängste und psychi-
scher Stress abgebaut werden kann.  
Ergänzend werden regelmäßig medizinisch anerkannte Spezialisten aus dem Be-
reich der Krebsbehandlung und Psycho-Onkologie zu Vorträgen eingeladen, um je-
derzeit über die neuesten Entwicklungen informiert zu sein.  
 
 
3. Förderung im Vorjahr: 
 
2017 wurde der Selbsthilfegruppe ein Zuschuss in Höhe von 1.200,00 € ausgezahlt. 
 
 
4. Voraussichtliche Finanzierung 2018: 
 
Sachkosten 5.980,00 € 
Einnahme ca. 4.780,00 € 
Finanzierungslücke 1.200,00 € 
 
 
5. Beantragter Zuschuss 2018: 
 
Die SHG Prostatakrebs beantragt einen Sachkostenzuschuss in Höhe von  
1.200,00 €. 
 
 
6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung schlägt vor, der SHG Prostatakrebs einen Sachkostenzuschuss in 
Höhe von 1.200,00 € für Büromaterial, Telefon/Internetkosten, Porto, Kopien, Falt-
blätter, Hardware-Ergänzungen, Fahrtkosten u.a. zu gewähren.  
 
Bisher wurde ein Abschlag von 75% der Vorjahresförderung (1.200,00 €) =  
900,00 € ausgezahlt.

Anlage 5_Förderung SeGel 18

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Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich 2018  
           Anlage 5 
 
1. Antragsteller/-in: Selbsthilfegruppe SeGeL 
(Seelische Gesundheit Leben) 
z.Hd. Frau Karolin Warschkow 
Winfriedstraße 67 
50129 Bergheim 
  
Antragsdatum: Ende 2017 
07.05.2018 
 
2. Aktivitäten-/Projektbeschreibung: 
Die seit Januar 2007 bestehende Selbsthilfegruppe (zurzeit 12 Mitglieder) beschäftigt 
sich insbesondere mit neuen Möglichkeiten der Stabilisierung und Integration psy-
chisch erkrankter Menschen in den verschiedenen Phasen ihrer persönlichen Ent-
wicklung.  
Die Gruppe trifft sich an jedem 2. Donnerstag im Monat, an den Treffen nehmen 
durchschnittlich 8 Personen teil. 
Die Selbsthilfegruppe SeGeL ist im Landesverband MEIF e.V. (mentale Energie in 
Funktion) eingebunden und setzt sich aus Betroffenen und Angehörigen zusammen. 
 
Die Ziele von SeGeL sind 
 Austausch und präventive Maßnahmen zur Stabilisierung  
 Selbstorganisation und Selbstmanagement  
 aktives Erarbeiten von Frühwarnzeichen und Selbsthilfemaßnahmen 
 Vorträge, Workshops 
 
3. Förderung im Vorjahr: 
Der Selbsthilfegruppe wurde 2017 ein Sachkostenzuschuss in Höhe von 800,00 € 
gewährt.  
 
4. Voraussichtliche Finanzierung 2018: 
Sachausgaben 1.800,00 € 
Einnahmen       0,00 € 
Finanzierungslücke 1.800,00 € 
     
 
5. Beantragter Zuschuss 2018: 
Die Selbsthilfegruppe beantragt einen Sachkostenzuschuss in Höhe von 1.800,00 €. 
 
6. Förderungsvorschlag der Verwaltung: 
Die Verwaltung schlägt vor, der Selbsthilfegruppe einen Sachkostenzuschuss (Er-
satzbeschaffung von Mobiliar und technischen Geräten, Telefon, Büromaterial, Porto, 
Kopien, Fahrtkosten bis 250 €, Faltblätter, Teilnehmergebühren und Fahrtkosten bei 
Fortbildungen) in Höhe von 800,00 € zu gewähren. Da hier wie in den vergangenen 
Jahren auch von einem zusätzlichen Zuschuss der Krankenkasse i. H. v. 1.000 € 
ausgegangen wird, welcher bei Antragstellung noch nicht bestätigt war.  
 
Bisher wurde noch kein Abschlag von 75% der Vorjahresförderung (800,00 €)  aus-
gezahlt.

Beratungsverlauf (1)

13.09.2018 Gesundheitsausschuss
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2775/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.08.2018
Erstellt
22.08.2018 07:50