AN/0773/2023
Werbung im Stadtraum – Stadtraum um Werbung: ein spannendes Spannungsfeld
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Die FRAKTION Anfrage nach § 4
2193 Zeichen
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:02.05.2023
AN/0773/2023
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe /
Internationales 08.05.2023
Werbung im Stadtraum – Stadtraum um Werbung: ein spannendes Spannungsfeld
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung des AVR am 08.05.2023.
Werbung im Stadtraum – Stadtraum um Werbung: ein spannendes Spannungsfeld
Da gibt es an Laternen so DIN A2 Hinweisschilder bezüglich der Anfahrt zu gewerbetreibenden
Firmen, neuartige digitale Werbeflächen, Folierungen auf Verteilerkästen, sowie klassische Pl a-
kate (bspw. von Zirkussen) an den Umlaufsperren, Gittern und Zäunen dieser Stadt. Überall
schmeichelt sich die Aufforderung zum Konsumieren und Geldausgeben über das A uge ins
Gehirn der Kölner:innen und Kölner.
Aber muss das so sein und wie ist das geregelt? Welche Rolle spielt dabei der Werbenutzungs-
vertrag der Stadt mit dem „Werbenutzungsrechteweitervertickerkonzern“ Stadtwerke Köln
GmbH?
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker
An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwal-
tung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales
Herrn Bernd Petelkau
Fraktion Die FRAKTION
Michael Hock
Birgit Dickas
Walter Wortmann
Karina Syndicus
Unter Goldschmied 6
50667 Köln
Tel.:+49 (221) 221 – 35606
E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de
E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de
E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de
E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de
- 2 -
1. Auf welche der oben genannten Werbeformate (Laternenwerbeträ-
ger, Digtalwerbeträger, Verteilerkästengestaltung, Veranstaltungsplakate) werden
welche Regelungen des Werbenutzungsvertrags angewendet?
2. Nach welchen rechtlichen Grundlagen werden Werbeformate außerhalb des Werbe-
nutzungsvertrages geregelt?
3. In welcher Höhe werden Einnahmen durch die Vermarktung von o.g. Werbeflächen
für die Stadt Köln erzielt?
gez. Michael Hock, Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungOrte (1)
- Unter Goldschmied 6
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Details
- Aktenzeichen
- AN/0773/2023
- Typ
- Die PARTEI Anfrage nach § 4
- Datum
- 02.05.2023
- Erstellt
- 02.05.2023 12:56