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AN/0773/2023

Werbung im Stadtraum – Stadtraum um Werbung: ein spannendes Spannungsfeld

Die PARTEI Anfrage nach § 4 02.05.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 08.05.2023, TOP 6.3

Die FRAKTION Anfrage nach § 4

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Die FRAKTION Anfrage nach § 4

2193 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:02.05.2023 
 
AN/0773/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 08.05.2023 
 
Werbung im Stadtraum – Stadtraum um Werbung: ein spannendes Spannungsfeld 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
 
bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung des AVR am 08.05.2023. 
 
Werbung im Stadtraum – Stadtraum um Werbung: ein spannendes Spannungsfeld  
   
Da gibt es an Laternen so DIN A2 Hinweisschilder bezüglich der Anfahrt zu gewerbetreibenden 
Firmen, neuartige digitale Werbeflächen, Folierungen auf Verteilerkästen, sowie klassische Pl a-
kate (bspw. von Zirkussen) an den Umlaufsperren, Gittern und Zäunen dieser Stadt. Überall 
schmeichelt sich die Aufforderung zum Konsumieren und Geldausgeben über das A uge ins 
Gehirn der Kölner:innen und Kölner.  
Aber muss das so sein und wie ist das geregelt? Welche Rolle spielt dabei der Werbenutzungs-
vertrag der Stadt mit dem „Werbenutzungsrechteweitervertickerkonzern“ Stadtwerke Köln 
GmbH?  
   
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:   
    
 
An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwal-
tung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 
Herrn Bernd Petelkau 
 
 
 
Fraktion Die FRAKTION 
Michael Hock 
Birgit Dickas  
Walter Wortmann  
Karina Syndicus 
Unter Goldschmied 6  
50667 Köln 
Tel.:+49 (221) 221 – 35606  
E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de 
E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de 
E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de 
E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de

- 2 - 
 
1. Auf welche der oben genannten Werbeformate (Laternenwerbeträ-
ger, Digtalwerbeträger, Verteilerkästengestaltung, Veranstaltungsplakate) werden 
welche Regelungen des Werbenutzungsvertrags angewendet?  
2.   Nach welchen rechtlichen Grundlagen werden Werbeformate außerhalb des Werbe-
nutzungsvertrages geregelt? 
3.   In welcher Höhe werden Einnahmen durch die Vermarktung von o.g. Werbeflächen 
für die Stadt Köln erzielt?   
 
gez. Michael Hock, Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

08.05.2023 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Unter Goldschmied 6

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Details

Aktenzeichen
AN/0773/2023
Typ
Die PARTEI Anfrage nach § 4
Datum
02.05.2023
Erstellt
02.05.2023 12:56