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Werbung im Stadtraum – Stadtraum um Werbung: ein spannendes Spannungsfeld

Die PARTEI Anfrage nach § 4 AN/0773/2023 vom 02.05.2023

Stand: Am 08.05.2023 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • Die FRAKTION Anfrage nach § 4

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    Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:02.05.2023 AN/0773/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2023 Werbung im Stadtraum – Stadtraum um Werbung: ein spannendes Spannungsfeld Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung des AVR am 08.05.2023. Werbung im Stadtraum – Stadtraum um Werbung: ein spannendes Spannungsfeld Da gibt es an Laternen so DIN A2 Hinweisschilder bezüglich der Anfahrt zu gewerbetreibenden Firmen, neuartige digitale Werbeflächen, Folierungen auf Verteilerkästen, sowie klassische Pl a- kate (bspw. von Zirkussen) an den Umlaufsperren, Gittern und Zäunen dieser Stadt. Überall schmeichelt sich die Aufforderung zum Konsumieren und Geldausgeben über das A uge ins Gehirn der Kölner:innen und Kölner. Aber muss das so sein und wie ist das geregelt? Welche Rolle spielt dabei der Werbenutzungs- vertrag der Stadt mit dem „Werbenutzungsrechteweitervertickerkonzern“ Stadtwerke Köln GmbH? Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwal- tung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales Herrn Bernd Petelkau Fraktion Die FRAKTION Michael Hock Birgit Dickas Walter Wortmann Karina Syndicus Unter Goldschmied 6 50667 Köln Tel.:+49 (221) 221 – 35606 E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de - 2 - 1. Auf welche der oben genannten Werbeformate (Laternenwerbeträ- ger, Digtalwerbeträger, Verteilerkästengestaltung, Veranstaltungsplakate) werden welche Regelungen des Werbenutzungsvertrags angewendet? 2. Nach welchen rechtlichen Grundlagen werden Werbeformate außerhalb des Werbe- nutzungsvertrages geregelt? 3. In welcher Höhe werden Einnahmen durch die Vermarktung von o.g. Werbeflächen für die Stadt Köln erzielt? gez. Michael Hock, Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 08.05.2023

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 6.3, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt

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