Werbung im Stadtraum – Stadtraum um Werbung: ein spannendes Spannungsfeld
Die PARTEI Anfrage nach § 4 AN/0773/2023 vom 02.05.2023
Stand: Am 08.05.2023 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Die FRAKTION Anfrage nach § 4
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Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin:02.05.2023 AN/0773/2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.05.2023 Werbung im Stadtraum – Stadtraum um Werbung: ein spannendes Spannungsfeld Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, bitte setzen Sie folgende Anfrage auf die Tagesordnung des AVR am 08.05.2023. Werbung im Stadtraum – Stadtraum um Werbung: ein spannendes Spannungsfeld Da gibt es an Laternen so DIN A2 Hinweisschilder bezüglich der Anfahrt zu gewerbetreibenden Firmen, neuartige digitale Werbeflächen, Folierungen auf Verteilerkästen, sowie klassische Pl a- kate (bspw. von Zirkussen) an den Umlaufsperren, Gittern und Zäunen dieser Stadt. Überall schmeichelt sich die Aufforderung zum Konsumieren und Geldausgeben über das A uge ins Gehirn der Kölner:innen und Kölner. Aber muss das so sein und wie ist das geregelt? Welche Rolle spielt dabei der Werbenutzungs- vertrag der Stadt mit dem „Werbenutzungsrechteweitervertickerkonzern“ Stadtwerke Köln GmbH? Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen: An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwal- tung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales Herrn Bernd Petelkau Fraktion Die FRAKTION Michael Hock Birgit Dickas Walter Wortmann Karina Syndicus Unter Goldschmied 6 50667 Köln Tel.:+49 (221) 221 – 35606 E-Mail: michael.hock@stadt -koeln.de E-Mail: birgitbeate.dickas@stadt -koeln.de E-Mail: walter.Wortmann@stadt -koeln.de E-Mail: karina.syndicus@stadt -koeln.de - 2 - 1. Auf welche der oben genannten Werbeformate (Laternenwerbeträ- ger, Digtalwerbeträger, Verteilerkästengestaltung, Veranstaltungsplakate) werden welche Regelungen des Werbenutzungsvertrags angewendet? 2. Nach welchen rechtlichen Grundlagen werden Werbeformate außerhalb des Werbe- nutzungsvertrages geregelt? 3. In welcher Höhe werden Einnahmen durch die Vermarktung von o.g. Werbeflächen für die Stadt Köln erzielt? gez. Michael Hock, Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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08.05.2023
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.3, Entscheidung. Ergebnis: Sache ist erledigt
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