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1378/2023

Überprüfung der Notwendigkeit des nächtlichen Betriebs von Ampelanlagen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 04.05.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.05.2023, TOP 9.1.4

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

1430 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 1378/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.05.2023 
 
Überprüfung der Notwendigkeit des nächtlichen Betriebs von Ampelanlagen 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 
01.09.2022, TOP 9.2.4 
Die CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um Beantwortung folgender Fragen: 
 
„1. Wird der Dauerbetrieb der Anlage für notwendig erachtet? 
 
2. Gibt es in Porz ähnliche Situationen bei denen der Ampelbetrieb zu überprüfen ist?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
Aus Sicherheitsgründen werden Ampelanlagen in Köln nachts nur an Orten abgeschaltet, an 
denen ihr Nutzen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben ist, z. B. in Gewerbegebieten oder 
bei Sportanlagen ohne Nutzung in der Nacht. Bei der Anlage auf dem Mauspfad ist das nicht 
der Fall. Diese muss, auch zum Schutz der zu Fuß Gehenden, in der Nacht betrieben werden. 
In der Straßenverkehrsordnung wird unter §37, Absatz 2, VI. sowie im Einführungserlass der 
Richtlinien für Lichtsignalanlagen des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und 
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.08.2012 darauf hingewiesen, dass Lichtsig-
nalanlagen auch nachts zu betreiben sind. Eine Nachtabschaltung im Bezirk Porz ist an der 
Lichtsignalanlage Nachtigallenstraße/St. Ägidiusstraße aktiv.

Beratungsverlauf (1)

11.05.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1378/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
04.05.2023
Erstellt
25.04.2023 09:49