Überprüfung der Notwendigkeit des nächtlichen Betriebs von Ampelanlagen
Beantwortung einer Anfrage (BV) 1378/2023 vom 04.05.2023
Stand: Am 11.05.2023 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 1378/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.05.2023 Überprüfung der Notwendigkeit des nächtlichen Betriebs von Ampelanlagen hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 01.09.2022, TOP 9.2.4 Die CDU Fraktion in der Bezirksvertretung Porz bittet um Beantwortung folgender Fragen: „1. Wird der Dauerbetrieb der Anlage für notwendig erachtet? 2. Gibt es in Porz ähnliche Situationen bei denen der Ampelbetrieb zu überprüfen ist?“ Antwort der Verwaltung: Aus Sicherheitsgründen werden Ampelanlagen in Köln nachts nur an Orten abgeschaltet, an denen ihr Nutzen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gegeben ist, z. B. in Gewerbegebieten oder bei Sportanlagen ohne Nutzung in der Nacht. Bei der Anlage auf dem Mauspfad ist das nicht der Fall. Diese muss, auch zum Schutz der zu Fuß Gehenden, in der Nacht betrieben werden. In der Straßenverkehrsordnung wird unter §37, Absatz 2, VI. sowie im Einführungserlass der Richtlinien für Lichtsignalanlagen des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.08.2012 darauf hingewiesen, dass Lichtsig- nalanlagen auch nachts zu betreiben sind. Eine Nachtabschaltung im Bezirk Porz ist an der Lichtsignalanlage Nachtigallenstraße/St. Ägidiusstraße aktiv.
Beratungsverlauf
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11.05.2023
TOP 9.1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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