V/0377/2019
Sudmühlenstraße (Hs.Nr. 68 bis 74) - Einrichtung einer Tempo-30-Zone
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Beschlussvorlage
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V/0377/2019 V/0377/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Sudmühlenstraße (Hs.Nr. 68 bis 74) - Einrichtung einer Tempo-30-Zone Beratungsfolge 13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dem Abschnitt der Sudmühlenstraße (Hs.Nr. 68 bis 84) wird auf der Grundlage des Beschilderungsplans von April 2019 zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 500 € entstehen. Einnahmen werden nicht erwartet. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s- flächen und -anlagen Investitionsmaßnah- me 0007 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2019 500,00 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o. g Pr o- duktgruppe veranschlagt. Begründung: Anlass Amt für Mobilität und Tiefbau 22.05.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Hecht Telefon: 492-6163 Hecht@stadt-muenster.de - 2 - V/0377/2019 Für den Abschnitt der Sudmühlenstraße (Hs. Nr.68 bis Hs. Nr. 74) wurde von einer Anliegerin die Einrichtung einer Tempo-30-Zone beantragt. Bestand An der Sudmühlenstraße in Höhe Hs. Nr 68 führt eine abzweigende Erschließung für die Häuser 68 bis 82 nach Westen. Die kleine Wohnsiedlung die über diese Straße erschlossen wird besteht aus 12 Grundstücken. Der Straßenabschnitt ist beidseitig bebaut, Nebenanlagen sind nicht vorhanden. Bei einer Verkehrszählung im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straße Im Sundern im Bereich zwischen Haus Nr. 1 und 26 wurden dort in der Spitzenstunde 54 Kfz ermittelt. Im Ergebnis wird er- kennbar, dass die Verbindung zwischen Sudmühlenstraße und Mariendorfer Straße und damit auch der o.g. Abschnitt der Sudmühlenstraße für den Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. Planung Der Abschnitt der Sudmühlenstraße im Bereich der beidseitigen Bebauung (Hs. Nr. 68 bis 74) wird als Tempo-30-Zone (VZ 274.1) ausgewiesen. Eine durchgehende Reduzierung auf 30 km/h bis zur Tempo-30-Regelung im Bereich der Kita „Maria Himmelfahrt“ ist verkehrsrechtlich nicht möglich. Die- se streckenbezogene Tempo-30-Regelung ist nur auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung (300m Radius) beschränkt. Kosten/Finanzierung Die Kosten für die Maßnahme betragen ca. 500 €. Die Finanzierung erfolgt aus der Produktgruppe 1201. i.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Beschilderungsplan
Anlage A
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Anlage A zur V/0377/2019 Kurzüberblick Die Planung sieht die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf einem Teilabschnitt der Sudmühlen- straße im Bereich der Bebauung Hs. Nr.68 bis 74 vor. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Das Teilziel lauten „Verbesserung der Verkehrssicherheit“. Zielerreichung: Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2019 vorgesehen. Die Kosten in Höhe von 500,00 € werden aus der Produktgruppe 1201 finanziert. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge- setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We- gegesetz des Landes Niordrhein-Westfalen (StrWG NRW) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschilderungsplan
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Anlage zur Vorlage V/0377/2019
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Sudmühlenstraße
- Mariendorfer Straße
- Im Sundern
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Details
- Aktenzeichen
- V/0377/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.04.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37