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V/0377/2019

Sudmühlenstraße (Hs.Nr. 68 bis 74) - Einrichtung einer Tempo-30-Zone

Vorlagen 25.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 13.06.2019, TOP 4.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschilderungsplan

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Beschlussvorlage

2624 Zeichen

V/0377/2019 
V/0377/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Sudmühlenstraße (Hs.Nr. 68 bis 74) - Einrichtung einer Tempo-30-Zone 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf dem Abschnitt der Sudmühlenstraße (Hs.Nr. 68 bis 84) 
wird auf der Grundlage des Beschilderungsplans von April 2019 zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 500 € entstehen. 
Einnahmen werden nicht erwartet. 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehr s-
flächen und -anlagen 
 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2019 500,00  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o.  g Pr o-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
Anlass 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
22.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Hecht 
Telefon: 492-6163 
Hecht@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0377/2019 
Für den Abschnitt der Sudmühlenstraße (Hs. Nr.68 bis Hs. Nr. 74) wurde von einer Anliegerin die 
Einrichtung einer Tempo-30-Zone beantragt. 
 
Bestand 
An der Sudmühlenstraße in Höhe Hs. Nr 68 führt eine abzweigende Erschließung für die Häuser 68 
bis 82 nach Westen. Die kleine Wohnsiedlung die über diese Straße erschlossen wird besteht aus 12 
Grundstücken. Der Straßenabschnitt ist beidseitig bebaut, Nebenanlagen sind nicht vorhanden. 
Bei einer Verkehrszählung im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straße Im Sundern im Bereich 
zwischen Haus Nr. 1 und 26 wurden dort in der Spitzenstunde 54 Kfz ermittelt. Im Ergebnis wird er-
kennbar, dass die Verbindung zwischen Sudmühlenstraße und Mariendorfer Straße und damit auch 
der o.g. Abschnitt der Sudmühlenstraße für den Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist. 
 
Planung 
Der Abschnitt der Sudmühlenstraße im Bereich der beidseitigen Bebauung (Hs. Nr. 68 bis 74) wird 
als Tempo-30-Zone (VZ 274.1) ausgewiesen. Eine durchgehende Reduzierung auf 30 km/h bis zur 
Tempo-30-Regelung im Bereich der Kita „Maria Himmelfahrt“ ist verkehrsrechtlich nicht möglich. Die-
se streckenbezogene Tempo-30-Regelung ist nur auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung 
(300m Radius) beschränkt.  
 
Kosten/Finanzierung 
Die Kosten für die Maßnahme betragen ca. 500 €. Die Finanzierung erfolgt aus der Produktgruppe 
1201. 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Beschilderungsplan

Anlage A

1621 Zeichen

Anlage A zur V/0377/2019 
Kurzüberblick 
Die Planung sieht die Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf einem Teilabschnitt der Sudmühlen-
straße im Bereich der Bebauung Hs. Nr.68 bis 74 vor. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und 
Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Das Teilziel lauten „Verbesserung der Verkehrssicherheit“. 
Zielerreichung: Die Umsetzung der Maßnahme ist für 2019 vorgesehen. Die Kosten in Höhe von 
500,00 € werden aus der Produktgruppe 1201  finanziert. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Aufgaben der Produktgruppe 1201 beruhen auf folgenden rechtlichen Grundlagen: Grundge-
setz (GG), Bürgerliches Gesetzbuch  (BGB), Bundesfernstraßengesetz (FStrG), Straßen- und We-
gegesetz des Landes Niordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beschilderungsplan

30 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0377/2019

Beratungsverlauf (1)

13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Sudmühlenstraße
  • Mariendorfer Straße
  • Im Sundern

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Details

Aktenzeichen
V/0377/2019
Typ
Vorlagen
Datum
25.04.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37