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2609/2023

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema „kommunale Verpackungssteuer“

Mitteilung Ausschuss 05.09.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 21.09.2023, TOP 7.5

FA 04-09-2023 - Auftrag zu 2609-2023

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Mitteilung Ausschuss

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FA 04-09-2023 - Auftrag zu 2609-2023

546 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649 
Fax:   (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 05.09.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses  vom 04.09.2023  
öffentlich 
2.12 Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema „kommunale Verpa-
ckungssteuer“ 
2609/2023 
RM Schneeloch bittet, die Mitteilung auch dem Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
zur Kenntnis zu geben. 
 
Der Finanzausschuss nimmt die schriftliche Mitteilung zur Kenntnis.

Mitteilung Ausschuss

3005 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/21/212/3 
 
Vorlagen-Nummer 28.08.2023/ 
05.09.2023 
 2609/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 04.09.2023 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 21.09.2023 
 
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema „kommunale Verpackungssteuer„ 
 
 
Wie in der Sitzung des Finanzausschusses vom 12.06.2023 angekündigt (siehe Mittei-
lung 1922/2023), stellt die Verwaltung im Folgenden den aktuellen Sachstand zur Ver-
packungssteuer dar. 
 
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 09. August 2023 die Urteilsbegründung zur 
Entscheidung über die kommunale Verpackungssteuer (BVerwG 9 CN 1.22) veröffent-
licht. 
  
Das Bundesverwaltungsgericht setzt sich in der Urteilsbegründung, neben verschiede-
nen Aspekten zur Örtlichkeit der Steuer, insbesondere mit der Frage auseinander, ob 
die „Satzung der Universitätsstadt Tübingen über die Erhebung einer Verpackungs-
steuer“ im Widerspruch zu den Regelungen des Sachgesetzgebers steht. 
 
Hintergrund dafür ist, dass das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1998 die Einweg-
verpackungssteuersatzung der Stadt Kassel für nichtig erklärt hat. Hauptgrund war, 
dass die Satzung der Stadt Kassel nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes 
dem kooperativen Gedanken des damals geltenden Abfallrechts widersprach.  
 
Das Bundesverwaltungsgericht setzt sich nun in der Begründung ausführlich mit der 
Frage der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung auseinander. Nach Auffassung 
des Bundesverwaltungsgerichts steht die Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübin-
gen nicht im Widerspruch zur Rechtsordnung, da in den aktuellen Gesetzen und Ver-
ordnungen „die Abfallvermeidung als vorrangiges Ziel“ benannt werde und sieht die 
Verpackungssteuer als ein zulässiges „kommunales „Draufsatteln“ bei der Verfolgung 
des gemeinsamen Ziels der Abfallvermeidung“. Ein generelles Kooperationsprinzip 
sieht das Bundesverwaltungsgericht im geltenden Abfallrecht und im derzeitigen Ver-
packungsgesetz nicht mehr. 
 
In seinem Beschluss betont das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich, dass sich 
die Rechtskonformität nur auf die derzeitige Gesetzeslage bezieht und beziehen kann,

2 
 
dies offensichtlich auch vor dem Hintergrund zukünftig geltender Regelungen der an-
stehenden Novellierung des Verpackungsgesetzes und neuen Einwegkunststofffonds-
gesetz. 
 
Die Novelle sieht unter anderem verstärkte Rücknahmepflichten, verpflichtende Mehr-
wegangebot für to Go Getränke und Speisen für alle Materialien, sowie ein Verbot von 
Einwegverpackungen für den Verzehr an Ort und Stelle vor. 
 
Die Verwaltung wird daher die weiteren gesetzlichen Entwicklungen, insbesondere die 
Novellierung des Verpackungsgesetzes verfolgen. 
 
Darüber hinaus ist abzuwarten, ob das unterlegene Unternehmen nach der Entschei-
dung des Bundesverwaltungsgerichts noch eine Verfassungsbeschwerde beim Bun-
desverfassungsgericht erheben wird. 
 
Die Verwaltung wird über Aktualisierungen zum Sachstand umgehend berichten. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (2)

04.09.2023 Finanzausschuss
TOP 2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.09.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2609/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
05.09.2023
Erstellt
15.08.2023 10:31