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AnS/0023/2022

Prüfauftrag zur Vorlage V/0297/2022

Anregung in der BV Südost 07.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 20.09.2022, TOP 5.2

Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)

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Originalanregung vom Bündnis 90/Die Grünen/GAL

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Stellungnahme zur Anregung (nicht barrierefrei)

3085 Zeichen

Herr Kather [51a 14.09.2022
61.35.0013 13 : & 6132

An |
Amt für Bürger und Ratsservice
Bezirksverwaltung Münster-Südost

Über
Herrn Denstorff

Prüfauftrag zur Vorlage V/0297/2022

„Satzung gemäß $ 34 BauGB für den Bereich „Angelmodde - Hiltruper Straße / Westlich
Am Sandbach“

(in der Sitzung der BV-Südost am 23.08.2022)

Die Verwaltung wird beauftragt, durch eine angepasste Freiraumplanung die Funktion des
Grünzugs zu erhalten. Hierfür ist ein unbebauter, ökologisch hochwertiger Korridor entlang der
westlichen Plangebietsgrenze anzulegen.

Stellungnahme der Verwaltung

Der Grünzug in dieser beschriebenen Engstelle zwischen Wolbeck und Angelmodde hat
neben den Aspekten der Frischluftschneise und Biotopvernetzung eine hohe Bedeutung für
die Stadtgliederung, Erholung und Stadtökologie. Er stellt sich bereits heute als ein durch
Freizeitnutzung vorbelasteter Grün- und Naherholungsraum dar. Südlich des Brandhovewegs
befinden sich verschiedene sportliche Nutzungen (Hallenbad, Sportanlagen des VfL Wolbeck).
Auch die angesprochene Ansiedlung des Raiffeisenmarktes westlich des hier vorliegenden
Plangebiets mindert bereits die Durchgängigkeit des Grünzugs.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung, die lediglich eine Arrondierung der nördlichen
und östlichen Bestandsbebauung darstellt, befindet sich in den Ausläufern des Grünzugs im
Übergang zum Siedlungsraum Wolbeck. Die Hauptachse des Grünzugs wird durch die
Planung nicht wesentlich tangiert, jedoch entsteht in der gemeinsamen Betrachtung dieses
Projekts und der Entwicklung des Raiffeisenmarkts eine Durchbrechung des Grünzugs entlang
der Hiltrtuper Straße. Doch aufgrund der Randlage ist die hier vorliegende
Siedlungsarrondierung in diesem Gefüge für eine übergeordnete Grünverbindung nur
begrenzt geeignet. Um seine volle Wirkung zu erreichen müsste ein entsprechender Korridor
in der Flucht der nördlich und südlich bestehenden Grünbereiche liegen.

Die Planung wird — wie auch im Prüfauftrag als Anregung formuliert - im westlichen Bereich
des Gebiets, im Übergang zum geplanten Raiffeisenmarkt eine Grünstruktur verankern. Diese
Grünfläche wird im südlichen Teilbereich dabei auch eine für einen ökologisch hochwertigen
: Korridor, der als Frischluftschneise dienen und eine Biotopvernetzung gewährleisten soll,
erforderliche Breite von ca. 10 m erhalten. Nach Norden hin, wird dieser Korridor sich jedoch
verjüngen und mit geringeren Breiten bis zur Hiltruper Straße fortgeführt.

Die geplante Entwicklung des Raiffeisenmarktes enthält im Übergang zu diesem Baugebiet
eine Pflanzbindung, so dass sich aus der Addition der Maßnahmen ein Mehrwert ergeben
wird. Im Ergebnis kann zwar der im Prüfauftrag angeregte ökologisch hochwertige Korridor im
Plangebiet der Ergänzungssatzung nicht umgesetzt werden. Allerdings wird durch eine an die
Örtlichkeit angepasste Grünfläche im Geltungsbereich der Ergänzungssatzung in Verbindung
mit der westlich angrenzenden Pflanzbindung im Bebauungsplan Nr. 588 insgesamt ein
hochwertiger Übergang zur südlich angrenzenden Grünstruktur gewährleistet.

Vorschlag
Pflanzbindung

Originalanregung vom Bündnis 90/Die Grünen/GAL

938 Zeichen

Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Südost 
Anja Tepe 
Fraktionssprecherin 
Tel. 0251 / 6095487  
tepe@gruene-muenster.de 
 
Münster, den 20.08.2022 
 
 
Prüfauftrag zur Vorlage V/0297/2022  
„
Satzung gemäß § 34 BauGB für den Bereich „Angelmodde - Hiltruper Straße / 
Westlich Am Sandbach“ 
 
 
Die Verwaltung der Stadt Münster möge prüfen, wie durch eine angepasste Freiraumplanung 
die Funktion des Grünzuges erhalten werden kann.  
 
 
 
Begründung: 
 
Das Plangebiet verschließt zusammen mit der Fläche für den geplanten Raiffeisenmarkt und 
der Wolbecker Ortsumgehung ein ohnehin schmales Stück eines Grünzuges. Um die 
Funktion als Frischluftschneise und zur Biotopvernetzung zumindest minimal zu erhalten, ist 
eine durchgäng ige Verbindung am Rand der Wohnbebauung erforderlich. Hierfür ist ein 
unbebauter, ökologisch hochwertiger Korridor entlang der westlichen Plangebietsgrenze 
sinnvoll. 
 
 
 
          AnS/0023/2022

Beratungsverlauf (1)

20.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.2 Anregung Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hiltruper Straße
  • Am Sandbach

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Details

Aktenzeichen
AnS/0023/2022
Typ
Anregung in der BV Südost
Datum
07.10.2022
Erstellt
01.09.2022 12:39