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AN/1374/2025

Sicherstellung der Auszahlung von Bürgergeld an wohnungslose Menschen ohne Konto

Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) 24.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 08.12.2025, TOP 8.2.3

Antrag nach § 3 (FDP/KSG BV2)

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Antrag nach § 3 (FDP/KSG BV2)

2713 Zeichen

in der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Industriestr. 161 – Haus 1 
50999 Köln 
Telefon (0221)-221-92316 
oder     (0221) 35 27 13  
Telefax (0221)-221-92302 
fdp-bv2@stadt-koeln.de  
 
FDP-KSG-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln 
Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister 
Dr. Sabine Müller Torsten Burmester 
Industriestr. 161 
Haus 1 Hist. Rathaus 
50999 Köln  50667 Köln 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/1374/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
 Gremium  Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.12.2025 
 
Sicherstellung der Auszahlung von Bürgergeld an wohnungslose Menschen ohne 
Konto 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
 
die FDP/KSG-Fraktion bittet den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der 
Bezirksvertretungssitzung zum 08.12.2025 zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Verwaltung  sowie der Rat der Stadt Köln werden gebeten kurzfristig 
sicherzustellen, dass die im Stadtgebiet der Stadt Köln aufhältigen wohnungslosen 
Menschen auch über den 01.01.2026 hinaus mittels geeigneter Vorkehrungen das 
monatlich ihnen zustehende Bürgergeld zeitnah und vollumfassend erhalten.  
 
Begründung:  
 
Wie den aktuellen Mitteilungen des Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe 
e.V., der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder jüngst einer 
Pressemitteilung des WDR vom 31.10.2025 zu entnehmen ist, können sich

wohnungslose Menschen ab dem 01.01.2026 das ihnen zustehende Bürgergeld nicht 
mehr in bar auszahlen lassen. Diese Möglichkeit war bislang möglich und wurde von 
Menschen, die sich nicht im Besitz eines Kontos befinden, mittels 
Verrechnungsschecks, einzulösen bei der Postbank, wahrgenommen.  
 
Im Zuge der Digitalisierung wird es diese Möglichkeit ab dem 01.01.2026 ausnahmslos 
nicht mehr geben. Wenngleich es einen Rechtsanspruch auf ein Bankkonto gibt, sind 
Banken jedoch lediglich verpflichtet, einen entsprechenden Antrag auf Kontoeröffnung 
zu prüfen. Im Ergebnis wird solch ein Antrag vorrangig bei wohnungslosen Menschen 
aus internen Kostengründen häufig abgelehnt.  
 
Folglich ist auch in Köln mit seinen über 10.000 wohnungslosen Menschen ernstlich 
zu erwarten, dass eine Vielzahl von ihnen ab Januar 2026 ohne Bürgergeld verbleiben. 
Da es solch eine dramatische, existenzbedrohende Situation unbedingt zu verhindern 
gilt, hat die Verwaltung und der Rat der Stadt Köln kurzfristig eine Alternativlösung zu 
erarbeiten und diese den sozialen O rganisationen sowie dem Jobcenter Köln aktiv 
mitzuteilen.  
 
 
 
gez. Wolters                    gez. Ilg

Beratungsverlauf (1)

08.12.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1374/2025
Typ
Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
Datum
24.11.2025
Erstellt
23.11.2025 13:26