Sicherstellung der Auszahlung von Bürgergeld an wohnungslose Menschen ohne Konto
Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG) AN/1374/2025 vom 24.11.2025
Stand: Am 08.12.2025 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Antrag nach § 3 (FDP/KSG BV2)
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in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de FDP-KSG-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister Dr. Sabine Müller Torsten Burmester Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/1374/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.12.2025 Sicherstellung der Auszahlung von Bürgergeld an wohnungslose Menschen ohne Konto Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die FDP/KSG-Fraktion bittet den nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der Bezirksvertretungssitzung zum 08.12.2025 zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung sowie der Rat der Stadt Köln werden gebeten kurzfristig sicherzustellen, dass die im Stadtgebiet der Stadt Köln aufhältigen wohnungslosen Menschen auch über den 01.01.2026 hinaus mittels geeigneter Vorkehrungen das monatlich ihnen zustehende Bürgergeld zeitnah und vollumfassend erhalten. Begründung: Wie den aktuellen Mitteilungen des Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V., der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder jüngst einer Pressemitteilung des WDR vom 31.10.2025 zu entnehmen ist, können sich wohnungslose Menschen ab dem 01.01.2026 das ihnen zustehende Bürgergeld nicht mehr in bar auszahlen lassen. Diese Möglichkeit war bislang möglich und wurde von Menschen, die sich nicht im Besitz eines Kontos befinden, mittels Verrechnungsschecks, einzulösen bei der Postbank, wahrgenommen. Im Zuge der Digitalisierung wird es diese Möglichkeit ab dem 01.01.2026 ausnahmslos nicht mehr geben. Wenngleich es einen Rechtsanspruch auf ein Bankkonto gibt, sind Banken jedoch lediglich verpflichtet, einen entsprechenden Antrag auf Kontoeröffnung zu prüfen. Im Ergebnis wird solch ein Antrag vorrangig bei wohnungslosen Menschen aus internen Kostengründen häufig abgelehnt. Folglich ist auch in Köln mit seinen über 10.000 wohnungslosen Menschen ernstlich zu erwarten, dass eine Vielzahl von ihnen ab Januar 2026 ohne Bürgergeld verbleiben. Da es solch eine dramatische, existenzbedrohende Situation unbedingt zu verhindern gilt, hat die Verwaltung und der Rat der Stadt Köln kurzfristig eine Alternativlösung zu erarbeiten und diese den sozialen O rganisationen sowie dem Jobcenter Köln aktiv mitzuteilen. gez. Wolters gez. Ilg
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