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AN/0793/2021

Erhalt der Fläche des derzeitigen Golfplatzes an der Neusser Landstraße als Grünfläche

Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne) 15.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 29.04.2021, TOP 8.2.1

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV5)

2931 Zeichen

Grüne 
Linke 
FDP 
GUT 
Klima Freunde 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin  
Dr. Diana Siebert 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 15.04.2021 
AN/0793/2021 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Erhalt der Fläche des derzeitigen Golfplatzes an der Neusser Landstraße als Grün-
fläche 
- Gemeinsamer Antrag von Grünen, Linken, FDP, GUT und Klima Freunden - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktion der Grünen und die Einzelmandatsträger*innen von Linke, FDP, GUT Köln und 
Klima Freunde stellen folgenden Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 
29.04.2021 und bitten Sie, diesen auf die Tagesordnung zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die Bezirksvertretung Nippes fordert den Stadtentwicklungsausschuss, den Liegenschafts-
ausschuss und den Rat der Stadt Köln auf, den Erhalt der Grünfläche mit den dort vorhan-
denen Biotopen (u. a. Kleingewässer mit Uferstrukturen) auf der derzeit als Golfplatz genutz-
te Fläche (zwischen Neusser Landstraße im Westen, Geestemünder Straße im Süden, Ekol 
lojistik NIEHL im Osten und Infineum GmbH & Co. im Norden) sicherzustellen und zu diesem 
Zweck die Fläche nicht zu versiegeln und nicht zu verkaufen. 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Köln hat den Pachtvertrag mit dem SV Blau-Weiß-Rot von 1922 e.V. als Pächter 
für das oben genannte Gelände gekündigt. Dies wirft die Frage nach der Folgenutzung auf.

- 2 - 
 
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Industriefläche ausgewiesen. Doch auf dem Golf-
platz hat sich ein schützenswertes Biotop entwickelt, das ein wertvoller Rückzugsort und 
Brut-/Nistplatz für Vögel, Amphibien, Insekten und kleine Säugetiere geworden ist. Auch die 
Flora hat sich hier ungestört entfalten können. 
 
Wir befinden uns nicht nur in der Klimakrise, sondern auch einer Zeit des extremen Arten-
aussterbens.  Der IPBES warnt, dass über eine Million Arten vom Aussterben bedroht sind, 
Experten sprechen auch vom sechsten großen Massenaussterben. Als Gründe dafür nennt 
der Bericht u.a. den schwindenden Lebens-raum. Aufgrund der zunehmend industrialisierten 
Landwirtschaft spielt der urbane Raum eine wichtige Rolle beim Erhalt der Artenvielfalt. 
Dementsprechend ist es nicht vertretbar, eine artenreiche Grünfläche zu zerstören, vielmehr 
ist es essenziell, dass solche Gebiete erhalten werden. 
 
Wir haben uns, ebenso wie der Rat der Stadt, eindeutig gegen weitere Versiegelung auf 
Stadtgebiet und für den Erhalt vorhandener Grünflächen ausgesprochen. Diesem Grundsatz 
muss gerade in so einem Fall Rechnung getragen werden. Zudem wird hier nicht nur der 
Natur sondern auch den Menschen ein wertvoller Raum weggenommen, da die Fläche bis-
her  für Sport genutzt wurde. 
 
 
 
gez. Beckhaus gez. Frank gez. Urmetzer gez. Schlieper gez. Feuser

Beratungsverlauf (1)

29.04.2021 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0793/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV5 (Grüne)
Datum
15.04.2021
Erstellt
15.04.2021 11:57