4241/2019
Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
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Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
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MACHER 68000 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Postfach 910754 - 51077 Köln Ostmerheimer Straße 555 - 51109 Köln Öffnungszeiten Stadt Köln Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr 02-2-0 Geschäftsführung der Bezirksvertretung Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Rodenkirchen und nach Vereinbarung z. Hd. Frau Paßmann KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim Linie 13/18 Haltestelle Holweide DB/VRS: S11 (Holweide) anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße Auskunft erteilt: Mario Gembruch Zimmer: Geb. 90 Raum 265 fon 0221 221 - 37409 fax 0221 221 - 6637409 e-mail: mario.gembruch@steb-koeln.de Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum Ihre Mail vom 25.11.2019 StEB/TP/33 Ge 02.12.2019 Kar X Sanierung der Lindemauer, Köln-Sürth —_ EMAS x ” hier: Stellungnahme zum Antrag (AN/1604/2019) der Fraktionen (CDU und Die Grünen) zur Aufnahme in die Tagesordnung der Sitzung der BV2 am 09.12.2019 vn äbin Sehr geehrte Frau Paßmann, sehr geehrte Damen und Herren, mit der o. g. Mail haben Sie die StEB Köln informiert, dass die Fraktionen CDU und Die Grünen einen gemeinsamen Antrag (AN/1604/2019), der im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren zur Sanierung der Lindemauer steht, an die BV 2 zur Aufnahme in die Tagesordnung der Sitzung der BV 2 am 09.12.2019 gestellt haben. Den v.g. Antrag haben Sie den StEB Köln vorab zur Stellungnahme zugesendet. Der Antrag ist wie folgt formuliert: N) Die Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) appelliert an die Bezirksre- D gierung als zuständige Aufsichts- und Entscheidungsbehörde, beim - ir dem nachhaltigen Hochwasserschutz dienenden - Vorhaben "Sanierung “ der Linde-Mauer in Sürth" den Aspekt der freundlichen Gestaltung einer ' gefragten Aussichtsstrecke am dortigen Hochufer zu berücksichtigen. Hierzu ist die BV2 bereit, sich ggf. an den Mehrkosten einer optisch ver- träglicheren Lösung mit sogenannten Stadtverschönerungsmitteln zu beteiligen. Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60 Vorstand: Otto Schaaf, Dipl.-Ing. BLZ: 370 501 98 SWIFT-BIC: COLSDE33 12 Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Konto Nr.: 430 329 60 Begründung: Das o.e. Vorhaben befindet sich in der Verantwortung der Stadtentwässe- rungsbetriebe (StEB). Diese haben aus Sicherheitsgründen (Absturzgefahr für Radfahrende auf einem Fußweg) für den Abschnitt entlang des Sürther Bootshauses eine Erhöhung der Brüstung von bisher 0,90 m auf 1,30 m als "zwingend" vorgeschlagen (während Anwohner eine rechtliche Erfordernis der Erhöhung auf lediglich 1,00 m sehen). Aus Kostengründen soll diese als reine Betonmauer ausgestaltet werden, was die freie Sicht auf den Rhein deutlich einschränken bzw. für jüngere Mitbürger und für Rollstuhlfahrer völlig unmöglich machen würde. Für den Fall, dass sich die Bezirksregierung der StEB-Auffassung anschließt, sollte eine etwas teurere Ausgestaltung z.B. als 90 cm hohe Betonmauer mit aufgesetzten, 40 cm hohen Holmen (Bürgervorschlag im Erörterungstermin) angestrebt werden. So würde der Sicherheitsaspekt der StEB ausreichend berücksichtigt und dennoch eine freie Sicht gewahrt. Die StEB Köln nehmen zu den Ausführungen der Fraktionen im Antrag wie folgt Stel- lung: In einem Teilabschnitt vor der Carl-von-Lindestraße (parallel zur vorhandenen Ram- pe) ist die Straße Am Rheinufer als kombinierter Geh- und Radweg ausgewiesen und mit dem Zusatz Feuerwehrzufahrt ausgebaut. Die dort erforderliche Höhe von 1,30 m ist unstrittig. Es ist nicht auszuschließen bzw. kann nicht verhindert werden, dass Radfahrer auch im weiteren Verlauf entlang der Mauer auf dem Gehweg fahren. Gemäß der Stra- ßenverkehrs-Ordnung (StVO), I. Allgemeine Verkehrsregeln, 82 Absatz 5 müssen Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit Fahrrädern Gehwege benutzen, Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Die Absturzhöhe von der Straße „Am Rheinufer“ zum Leinpfad beträgt ca. 5m fast senkrecht und wird derzeit durch die vorhandene Betonbrüstung mit einer Höhe von ca. 90cm gesichert. Für die Verkehrssicherungspflicht entsprechend der aktuellen, einschlägigen Regelwerke sollen Absturzsicherungen an Radwegen eine Höhe von 1,30m haben. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein Westfalen hat mit Erlass vom 10.06.2011 die „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2010 (ERA 2010)" für den Bereich der Bundes- und Landstraßen eingeführt und empfiehlt diese auch generell bei den Kammunen anzuwenden. In der ERA 2010, Kapitel 11.1.11 Sicherung gegen Absturz und Ab- kommen vom Weg ist ausgeführt, dass Absturzsicherungen mit einer Höhe von 1,30m ausgeführt werden sollten. Nach Rücksprache bei dem Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung wendet die Stadt Köln diese Vorgabe ebenfalls bei Um- oder Neubaumaßnahmen an. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit ist die Ausführung mit einer durchgehen- den Betonkonstruktion günstiger als eine Kombination aus Beton mit aufgesetztem Geländer. Die Mehrkosten für die Ausführung als reine Betonkonstruktion- anstatt ei- nes Geländers für die notwendige Erhöhung (40cm) von derzeit ca. 90 cm auf 1,30m 13 3 Höhe beläuft sich unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer nach heutigem Kosten- stand auf rd. 55.000,- € Netto für die Gesamtlänge der Lindemauer im öffentlich zu- gänglichen Bereich. Im Bereich der derzeit vorhandenen Balkone wurde oberhalb des Hochwasser- schutzzieles eine Sonderkonstruktion mit einem Holmgeländer zur Erhaltung der Sichtbeziehung auf den Rhein gewählt. Dies wurde ihnen in der Stellungnahme vom 02.04.2019 (StEB/TP/33 Th) mitgeteilt und ist in den Antragsunterlagen dargestellt. Technisch realisierbar sind beide Varianten. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Abwägung der Einwendungen und somit die Entscheidung über den Einwand in dem Planfeststellungsverfahren zur Sanierung der Lindemauer, im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln liegt. Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Dezernat 54 — Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz- Ansprechpartnerin: Frau Irmgard Horstkötter Ich hoffe, dass ich mit der Stellungnahme weiterhelfen konnte. Für Rückfragen stehe ich sowie mein Kollege Herr Mörchen (Tel. R 34302) Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Im Auftrag ? > M Hennin ker Christian Mörchen
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 4241/2019 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019 Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Siehe Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR - siehe Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4241/2019
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 04.12.2019
- Erstellt
- 04.12.2019 15:07