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4241/2019

Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 04.12.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 09.12.2019, TOP 8.1.2.1

Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR

6473 Zeichen

MACHER

68000 Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR
Postfach 910754 - 51077 Köln

Ostmerheimer Straße 555 - 51109 Köln

Öffnungszeiten

Stadt Köln Mo. - Do. 08.00 - 16.00 Uhr

02-2-0 Geschäftsführung der Bezirksvertretung Fr. 08.00 - 12.00 Uhr

Rodenkirchen und nach Vereinbarung

z. Hd. Frau Paßmann KVB-Linien: Linie 1 Haltestelle Merheim
Linie 13/18 Haltestelle Holweide
DB/VRS: S11 (Holweide)
anschließend in allen 3 Fällen mit dem Bus
Linie 157 bis Haltestelle Eggerbachstraße

Auskunft erteilt: Mario Gembruch
Zimmer: Geb. 90 Raum 265

fon 0221 221 - 37409

fax 0221 221 - 6637409

e-mail: mario.gembruch@steb-koeln.de

Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum
Ihre Mail vom 25.11.2019 StEB/TP/33 Ge 02.12.2019

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Sanierung der Lindemauer, Köln-Sürth —_
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hier: Stellungnahme zum Antrag (AN/1604/2019) der Fraktionen (CDU und Die
Grünen) zur Aufnahme in die Tagesordnung der Sitzung der BV2 am 09.12.2019 vn äbin

Sehr geehrte Frau Paßmann,
sehr geehrte Damen und Herren,

mit der o. g. Mail haben Sie die StEB Köln informiert, dass die Fraktionen CDU und
Die Grünen einen gemeinsamen Antrag (AN/1604/2019), der im Zusammenhang mit
dem Planfeststellungsverfahren zur Sanierung der Lindemauer steht, an die BV 2 zur
Aufnahme in die Tagesordnung der Sitzung der BV 2 am 09.12.2019 gestellt haben.
Den v.g. Antrag haben Sie den StEB Köln vorab zur Stellungnahme zugesendet.

Der Antrag ist wie folgt formuliert: N)
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen (BV2) appelliert an die Bezirksre-

D

gierung als zuständige Aufsichts- und Entscheidungsbehörde, beim - ir
dem nachhaltigen Hochwasserschutz dienenden - Vorhaben "Sanierung

“ der Linde-Mauer in Sürth" den Aspekt der freundlichen Gestaltung einer '
gefragten Aussichtsstrecke am dortigen Hochufer zu berücksichtigen.
Hierzu ist die BV2 bereit, sich ggf. an den Mehrkosten einer optisch ver-
träglicheren Lösung mit sogenannten Stadtverschönerungsmitteln zu

beteiligen.
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn IBAN: DE89 3705 0198 0043 0329 60
Vorstand: Otto Schaaf, Dipl.-Ing. BLZ: 370 501 98 SWIFT-BIC: COLSDE33 12

Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts Konto Nr.: 430 329 60

Begründung:

Das o.e. Vorhaben befindet sich in der Verantwortung der Stadtentwässe-
rungsbetriebe (StEB). Diese haben aus Sicherheitsgründen (Absturzgefahr
für Radfahrende auf einem Fußweg) für den Abschnitt entlang des Sürther
Bootshauses eine Erhöhung der Brüstung von bisher 0,90 m auf 1,30 m als
"zwingend" vorgeschlagen (während Anwohner eine rechtliche Erfordernis
der Erhöhung auf lediglich 1,00 m sehen). Aus Kostengründen soll diese als
reine Betonmauer ausgestaltet werden, was die freie Sicht auf den Rhein
deutlich einschränken bzw. für jüngere Mitbürger und für Rollstuhlfahrer völlig
unmöglich machen würde.

Für den Fall, dass sich die Bezirksregierung der StEB-Auffassung anschließt,
sollte eine etwas teurere Ausgestaltung z.B. als 90 cm hohe Betonmauer mit
aufgesetzten, 40 cm hohen Holmen (Bürgervorschlag im Erörterungstermin)
angestrebt werden. So würde der Sicherheitsaspekt der StEB ausreichend
berücksichtigt und dennoch eine freie Sicht gewahrt.

Die StEB Köln nehmen zu den Ausführungen der Fraktionen im Antrag wie folgt Stel-
lung:

In einem Teilabschnitt vor der Carl-von-Lindestraße (parallel zur vorhandenen Ram-
pe) ist die Straße Am Rheinufer als kombinierter Geh- und Radweg ausgewiesen und
mit dem Zusatz Feuerwehrzufahrt ausgebaut. Die dort erforderliche Höhe von 1,30 m
ist unstrittig.

Es ist nicht auszuschließen bzw. kann nicht verhindert werden, dass Radfahrer auch
im weiteren Verlauf entlang der Mauer auf dem Gehweg fahren. Gemäß der Stra-
ßenverkehrs-Ordnung (StVO), I. Allgemeine Verkehrsregeln, 82 Absatz 5 müssen
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr mit Fahrrädern Gehwege benutzen, Kinder
bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.

Die Absturzhöhe von der Straße „Am Rheinufer“ zum Leinpfad beträgt ca. 5m fast
senkrecht und wird derzeit durch die vorhandene Betonbrüstung mit einer Höhe von
ca. 90cm gesichert. Für die Verkehrssicherungspflicht entsprechend der aktuellen,
einschlägigen Regelwerke sollen Absturzsicherungen an Radwegen eine Höhe von
1,30m haben. Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
des Landes Nordrhein Westfalen hat mit Erlass vom 10.06.2011 die „Empfehlungen
für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2010 (ERA 2010)" für den Bereich der Bundes-
und Landstraßen eingeführt und empfiehlt diese auch generell bei den Kammunen
anzuwenden. In der ERA 2010, Kapitel 11.1.11 Sicherung gegen Absturz und Ab-
kommen vom Weg ist ausgeführt, dass Absturzsicherungen mit einer Höhe von
1,30m ausgeführt werden sollten. Nach Rücksprache bei dem Amt für Straßen und
Verkehrsentwicklung wendet die Stadt Köln diese Vorgabe ebenfalls bei Um- oder
Neubaumaßnahmen an.

Vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit ist die Ausführung mit einer durchgehen-
den Betonkonstruktion günstiger als eine Kombination aus Beton mit aufgesetztem
Geländer. Die Mehrkosten für die Ausführung als reine Betonkonstruktion- anstatt ei-
nes Geländers für die notwendige Erhöhung (40cm) von derzeit ca. 90 cm auf 1,30m

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Höhe beläuft sich unter Berücksichtigung der Nutzungsdauer nach heutigem Kosten-
stand auf rd. 55.000,- € Netto für die Gesamtlänge der Lindemauer im öffentlich zu-
gänglichen Bereich.

Im Bereich der derzeit vorhandenen Balkone wurde oberhalb des Hochwasser-
schutzzieles eine Sonderkonstruktion mit einem Holmgeländer zur Erhaltung der
Sichtbeziehung auf den Rhein gewählt. Dies wurde ihnen in der Stellungnahme vom
02.04.2019 (StEB/TP/33 Th) mitgeteilt und ist in den Antragsunterlagen dargestellt.

Technisch realisierbar sind beide Varianten.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Abwägung der Einwendungen und somit die
Entscheidung über den Einwand in dem Planfeststellungsverfahren zur Sanierung
der Lindemauer, im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln liegt.

Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Dezernat 54 — Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz-
Ansprechpartnerin: Frau Irmgard Horstkötter

Ich hoffe, dass ich mit der Stellungnahme weiterhelfen konnte. Für Rückfragen stehe
ich sowie mein Kollege Herr Mörchen (Tel. R 34302) Ihnen selbstverständlich gerne
zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag Im Auftrag

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Hennin ker Christian Mörchen

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

338 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-2 
 
Vorlagen-Nummer 
 4241/2019 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 09.12.2019 
 
Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR 
Siehe Stellungnahme der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR  - siehe Anlage

Beratungsverlauf (1)

09.12.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 8.1.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4241/2019
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
04.12.2019
Erstellt
04.12.2019 15:07