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AnO/0009/2026

Tempo 30 auf der Gittruper Straße

Anregung in der BV Ost 21.04.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 28.05.2026, TOP 6.5

Anregung AnO/0009/2026

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Ansehen

Anregung AnO/0009/2026

2442 Zeichen

AnO/0009/2026
«CDU

KREISVERBAND MÜNSTER E.V.
CDU-FRAKTION IN DER BV-OST

Anregung Tempo 30

Gittruper Strafse

Münster, 08.04.2026
Anfrage an die Verwaltung
Prüfung von Tempo 30 auf der Gittruper Straße.

Die Verwaltung wird darum gebeten, zu prüfen, ob eine Reduktion der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf der Gittruper Straße im Bereich der gelmeraner
Wohnbebauung auf Tempo 30 möglich ist.

Begründung:

Die Gittruper Straße verläuft von der nördlichen Stadtgrenze ‚Münsters bis zum
östlichen Ortseingang Gelmers, bei dem sie mit der Alten Schifffahrt kreuzt und
endet. Bereits an der Kreuzung Gittruper Straße -— Coermühle vor der Kanalbrücke
verringert sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h. Der
Bereich der Gittruper Straße, der durch die Wohnbebauung Gelmers hindurch
verläuft, ist dabei die einzige Straße im beidseitig wohnbebauten Gebiet in Gelmer,
auf der Tempo 50 gilt. Davon abgesehen ist das Wohngebiet Gelmers eine
flächendeckende Tempo 30 Zone. Nah an der Gittruper Straße angrenzend befinden
sich jedoch die Kirche, der katholische Kindergarten St. Josef sowie die Astrid-
Lindgren-Grundschule, sodass die Gittruper Straße von zahlreichen Kindergarten-
und Schulkindern etwa für den Hin- und Heimweg gekreuzt wird. Auch kreuzen
zahlreiche Passanten die Gittruper Straße auf Höhe des Frischmarkt Gelmers per
Fuß oder mit dem Fahrrad, um im Frischmarkt Gelmer einzukaufen - an einer Stelle
mit kurvenbedingt teils schwieriger Einsehbarkeit. Es ist daher insgesamt
anzunehmen, dass eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30
kmh beginnend auf der Höhe des Beginns der ‚beidseitigen Wohnbebauung (Höhe
Gittruper Straße 52) einen wichtigen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit in Gelmer:
leistet. Auch aus Emissions- und Lärmschutzgründen wäre ein solches Vorgehen
durchaus zu begrüßen. Eine unterstützende Rechtsgrundlage könnte die am
11.10.2024 rechtskräftig gewordene Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
sein, die den kommunalen . Handlungsspielraum im Zusammenhang mit der
Festlegung von Tempo 30 erhöht. Winterdienstkarte. Blau: Bisheriger Winterdienst.
Grün: Angefragte Ausweitung.

Für die Fraktion

Stefan Gottkehaskamp

Kreisvorsitzender Telefon 0251 41842-0 CDU-SPENDENKONTO:

Dr. Stefan Nacke MdB Telefax 0251 41842-44 Sparkasse Münsterland Ost
Mauritzstraße 4-6 post@cdu-muenster.de IBAN DE96 4005 0150 0000 1313 18
48143 Münster www.cdu-muenster.de BIC WELADED1MST

Beratungsverlauf (1)

28.05.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 6.5 Anregung Entscheidung

Beschluss: eingebracht

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AnO/0009/2026
Typ
Anregung in der BV Ost
Datum
21.04.2026
Erstellt
21.04.2026 13:43