Mandari Insight

V/1065/2004

Elternbeiträge

Vorlage 29.12.2004

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2005, TOP 12.4

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Entgeltordnung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

8492 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Entgeltordnung "Förder- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler an 
Grund- und Sonderschulen und an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (einschl. der 
Klassen 5 und 6 im Sonderschulbereich)" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.01.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
27.01.2005 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
26.01.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
09.02.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
09.02.2005 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Die Änderung der Entgeltordnung einschließlich der Tarife zur Entgeltordnung (s. Anlage 1) für 
die Betreuung von Schülerinnen und Schülern an Grund- und Sonderschulen der Stadt Müns-
ter und an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (einschl. der Klassen 5 und 6 im Son-
derschulbereich) wird beschlossen.  
  
2. Die Änderung der Entgeltordnung sowie die neuen Tarife treten zum 01.08.2005 in Kraft und 
ersetzen die derzeitigen Regelungen in der Entgeltordnung "Förder- und Betreuungsangebote 
von Schülerinnen und Schülern an Grund- und Sonderschulen und an offenen Ganztagsschu-
len im Primarbereich (einschl. der Klassen 5 und 6 im Sonderschulbereich)" vom 02.04.2004 
(vgl. Ratsvorlage 63/2004 vom 13.01.2004). 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
In der Sitzung des Rates am 31.03.2004 wurde die Entgeltordnung "Förder - und Betreuungs-
angebote von Schülerinnen und Schülern an Grund- und Sonderschulen und an offenen Ganz-
tagsschulen im Primarbereich (einschl. der Klassen 5 und 6 im Sonderschulbereich)" b e-
schlossen.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1065/2004 
Auskunft erteilt: 
Frau  Mentrup 
Ruf: 
492 40 56 
E-Mail: 
MentrupS@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.12.2004 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Vor dem Hintergrund der Umwandlung weiterer Schulen in offene Ganztagsschulen hat eine 
Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Schule und Weiter-
bildung und des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien einen Vorschlag zur Neufassung 
der Elternbeiträge für nachunterrichtliche Förder- und Betreuungsangebote erarbeitet. Dabei ist 
soweit wie möglich eine Harmonisierung m it den Elternbeitragsregelungen des Gesetzes über 
Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) vorgenommen worden.  
 
 
2. Bisherige Regelung 
 
Nach der zur Zeit gültigen Entgeltordnung werden folgende monatliche Elternbeiträge für die 
Förder- und Betreuungsangebote an den Grund- und Sonderschulen erhoben: 
 
1. a) an einem Angebot bis 13.00 Uhr ("Schule von acht bis eins“)        40,00 € 
    
b) an einem Angebot bis 14.00 Uhr (gilt nicht für offene Ganztagsschulen)            45,00 € 
   
2. a) an einem Angebot länger als 14.00 Uhr (nicht offene Ganztagsschulen) 
b) an einem Angebot einer offenen Ganztagsschule 
 
Einkommensstufe Angebote länger als 
14.00 Uhr (nicht OGTS) 
offene Ganztagsschule 
bis     12.271 € 0,00 € 0,00 
bis     24.542 € 55,00 € 60,00 € 
bis     49.084 € 75,00 € 80,00 € 
über   49.084 € 90,00 € 100,00 € 
 
3. Für das zweite Kind wird jeweils die Hälfte der unter Ziffer 1 und 2 genannten Tarife fällig. 
Für das dritte Kind entfällt der Beitrag. 
  
 
3. Zukünftige Regelung 
   
3.1 Höhe der Elternbeiträge / Einkommensgrenzen  
 
Der von der Arbeitsgruppe erarbeitete Vorschlag zur Neufassung der Elternbeiträge sieht ab 
dem 01.08.2005 folgende monatliche Entgelte für ein schulisches Förder - und Betreuungsan-
gebot vor: 
 
 
 Angebote 
Einkommensstufe bis max. 13.30 Uhr bis 14. 00 Uhr bis 15.00 Uhr und länger 
bis 12.271 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
bis 24.542 € 25,00 € 40,00 € 60,00 € 
bis 36.813 € 29,00 € 47,00 € 70,00 € 
bis 49.084 € 33,00 € 54,00 € 80,00 € 
über 49.084 €  41,00 € 68,00 € 100,00 € 
 
 
Für alle Betreuungsangebote sollen einkommensabhängige Elternbei träge erhoben und eine 
sogenannte "0-Stufe" eingeführt werden. Damit werden auch für die Angebote bis 13.00/13.30 
Uhr und 14.00 Uhr die finanziellen Möglichkeiten der Eltern berücksichtigt.

- 3 - 
Orientiert an den Einkommensgrenzen des Gesetzes über Tageseinric htungen für Kinder 
(GTK) wurden fünf Einkommensgruppen gebildet. Das GTK sieht darüber hinaus noch eine 
weitere Einkommensstufe vor (bis 61.335 €). Aufgrund der Vorgabe des Landes NW für die o f-
fene Ganztagsschule einen maximalen monatlichen Elternbeitrag v on 100,00 € erheben zu 
können, wurde auf die sechste Einkommensgruppe verzichtet. Hierfür wurde die Stufe "über 
49.084 €" eingerichtet. 
 
 
3.2 Geschwisterregelung 
 
Eltern, deren Kinder ein Betreuungsangebot besuchen, zahlen künftig nur ein Entgelt. Entgelte  
für weitere Kinder werden nicht erhoben. Bei dieser Regelung bleibt unberücksichtigt, ob es 
sich um eine Einrichtung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien oder um ein schul i-
sches Förder- und Betreuungsangebot handelt.  
 
Das Land NRW schreibt derz eit zwingend vor, dass für die Kindertagesbetreuung im GTK -
Bereich Elternbeiträge erhoben werden müssen. Die Erhebung von Beiträgen für schulische 
Betreuungsangebote sind derzeit nicht zwingend vorgeschrieben. Entfallene Einnahmen mü s-
sen damit zu Lasten des Budgets des Amtes für Schule und Weiterbildung gehen.  
Somit wird z. B. der Elternbeitrag für eine Familie, deren erstes Kind ein schulisches Förder - 
und Betreuungsangebot und das zweite Kind eine Kindertageseinrichtung besucht, vom Amt 
für Kinder, Jugen dliche und Familien erhoben, da für die Betreuung in einer Kindertagesei n-
richtung die Erhebung von Elternbeiträgen zwingend vorgeschrieben ist.  
 
Für die Stadt Münster wird von einer Geschwisterquote von ca. 20 % ausgegangen (Kons e-
quenzen für den Etat s. Ziff. 4). 
 
 
3.3 Zahlungsrhythmus 
 
Analog zu dem Verfahren der Erhebung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen wird, 
anstatt für 10 Monate, zukünftig ein Entgelt für 12 Monate im Jahr erhoben. Damit werden die 
Zahlungsmodalitäten für die schulischen  Förder- und Betreuungsangebote den Modalitäten 
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien angeglichen. Für die Teilnahme an Ferie nbe-
treuungsmaßnahmen wird mit Ausnahme der Kosten für eine Verpflegung kein weiteres En t-
gelt erhoben. 
 
 
4. Konsequenzen für den Etat 2005 
 
Bei einem Geschwisteranteil von 20 % in Münster wird der Einnahmeausfall durch die mit di e-
ser Vorlage vorgeschlagene Geschwisterregelung mit  142.250,00 € gegenüber der bisherigen 
Regelung beziffert.   
Insbesondere durch die Änderung des Zahl ungsrhythmusses von 10 Monate auf 12 Monate 
sowie durch die Steigerung der Teilnehmerzahlen ab dem Schuljahr 2005/06 werden die Ei n-
nahmeausfälle kompensiert bzw. sind darüber hinaus Mehreinnahmen in Höhe von 218.780,00 
€ zu erwarten.  
 
Die Finanzierung der Förder- und Betreuungsangebote und der offenen Ganztagsschulen soll 
unter der Berücksichtigung des Ausbaus weiterer Schulen in offene Ganztagsschulen und u n-
ter dem Aspekt der qualitativen Verbesserung im Förder - und Betreuungsbereich neu ausg e-
richtet werden (s. hierzu Vorlage Nr. V/1063/2004). 
 
Die Personal- und Sachausgaben in Höhe von insgesamt 3.231.481 € für die Förder - und Be-
treuungsangebote im Haushaltsjahr 2005 werden zu 70,4 % durch Einnahmen aus Elter nbei-
trägen (1.125.391 €) und Landeszuwendungen (1.153.292 €) gedeckt. Die verbleibenden 29,6

- 4 - 
% (953.158 €) werden als freiwilliger Zuschuss der Stadt Münster für die Förder - und Betreu-
ungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Aufgrund steigender Teilnehmerzahlen beläuft sich 
der städtische Zuschuss im Jahr 2006 auf 31,0 % (1.245.996 €) im Jahr 20 07 auf 30,1 % 
(1.191.304 €) im Jahr 2008 auf 30,3 % (1.201.522 €) (vgl. Beschlussvorlage an den Rat Nr. 
V/1063/2004 "Umwandlung weiterer Schulen in offene Ganztagsschulen zum Schuljahr 
2005/06"). 
 
Die mit dieser Vorlage vorgeschlagenen Entgelte sind aufgru nd des Systems der Zuschus s-
budgetierung sowie unter Berücksichtigung der neuen Finanzierung der nachunterrichtlichen 
Angebote für den Ausgleich des Budgets erforderlich. Aufgrund der Neugestaltung der G e-
samtfinanzierung der Förder - und Betreuungsangebot im  Zusammenhang mit der Offenen 
Ganztagsschule werden die Daten des Haushaltsplanentwurfes 2005 ff. noch durch Veränd e-
rungsblatt angepasst. 
 
Angesichts der angespannten Haushaltssituation steht die Bereitstellung der oben genannten 
Mittel unter dem Vorbehalt der gesamtstädtisch nachhaltigen Finanzierung. 
 
 
I. A.  
 
 
 
Dr. Klein 
Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

18.01.2005 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
26.01.2005 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
27.01.2005 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.02.2005 Hauptausschuss
TOP 8.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.02.2005 Rat
TOP 12.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/1065/2004
Typ
Vorlage
Datum
29.12.2004
Erstellt
06.10.2020 14:37