0566/2021
Mitteilung zum Antrag AN/1157/2020 - Kölner Ordnungsdienst darf nicht an den Stadtrand verlagert werden
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
AVR 25.01.2021_Vorabauszug zu TOP 8.1.doc
2862 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Schacknat Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 22026 E-Mail: Melina.Schacknat@STADT-KOELN.DE Datum: 27.01.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 25.01.2021 öffentlich 8.1 Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Kölner Ordnungsdienst darf nicht an den Stadtrand verlagert werden – Die Zentrale muss auch zentral liegen/Mittelfristig Standorte in allen Stadtbezirken schaffen" AN/1157/2020 MdR Dr. Krupp führt aus, er halte es für einen großen Fehler, die Zentrale des Ord- nungsdienstes in den Westen der Stadt zu verlagern. Eine Zentrale solle auch zent- ral liegen. Darüber hinaus sei die SPD -Fraktion der Auffassung, es solle auch in den einzelnen Stadtbezirken weiterhin zentrale Anlaufstellen für den Kommunalen Ord- nungsdienst geben. Im Sinne von Stadtbezirkswachen, die selbstredend nicht in der Form einer Zentrale ausgestattet sein müssten. Die Zentrale des Kommunalen Ord- nungsdienstes hingegen sollte nicht am äußersten Rand von Köln liegen, sondern in der Mitte. So würde auch eine schnelle Einsatzbereitschaft sichergestellt. Er sei der Auffassung, dies käme auch den dortigen Beschäftigten zu Gute. Es sei von Seiten der Politik erforderlich, zu verdeutlichen, dass dieser Punkt erneut überdacht werden müsse. MdR Richter spricht sich gegen den Antrag aus. Die Sachlage sei zum gegenwärti- gen Zeitpunkt noch zu komplex und undurchsichtig, um beurteilen zu können, ob die Verlagerung ein Fehler sei. Bislang sei lediglich die Presseberichterstattung die Ba- sis der Informationen. Im Ausschuss sei bislang noch keine Mitteilung zu der Thema- tik vorgelegt worden. Es gebe sicherlich einige Punkte für ein Für und Wider. Diese sollten im Ausschuss dargelegt werden, bevor eine Meinungsbildung erfolge. Es sei bekannt, dass im Jahr 2019 Neueinstellungen für den Ordnungsdienst aus Mangel an Räumlichkeiten durch die Personalvertretung abgelehnt worden seien. Dem sei zu entnehmen, dass ein Bedarf an Räumlichkeiten bestehe. Aus welchem Grund die Verlagerung in den Westen der Stadt erfolgen soll, sei jedoch unklar. Insofern schla- ge die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Stattdessen werde die Verwaltung gebeten, in einer Mitteilung die Gründe für die Wahl dieser Immobilie darzulegen . Darüber hinaus solle das Zusammenspiel zwi- schen zentralen und dezentralen Einsatzgebieten vor dem Hintergrund des neuen Standortes erläutert werden. Dies sei der richtige Weg, in diesen Sachverhalt Klar- heit zu bringen. Der Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme der SPD-Fraktion abgelehnt.
Mitteilung Ausschuss
13666 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/323/1 Vorlagen-Nummer 15.03.2021 0566/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 26.04.2021 Mitteilung zum Antrag der SPD-Fraktion AN/1157/2020 "Kölner Ordnungsdienst darf nicht an den Stadtrand verlagert werden" vom 25.01.2021 Gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf der Niederschrift zur Sitzung vom 25.01.2021 bittet der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales um Mitteilung zu folgender Thematik: „Es sei bekannt, dass im Jahr 2019 Neueinstellungen für den Ordnungsdienst aus Mangel an Räum- lichkeiten durch die Personalvertretung abgelehnt worden seien. Dem sei zu entnehmen, dass ein Bedarf an Räumlichkeiten bestehe. Aus welchem Grund die Verlagerung in den Westen der Stadt erfolgen soll, sei jedoch unklar. Insofern schlage die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, den vorlie- genden Antrag abzulehnen. Stattdessen werde die Verwaltung gebeten, in einer Mitteilung die Grün- de für die Wahl dieser Immobilie darzulegen. Darüber hinaus solle das Zusammenspiel zwischen zentralen und dezentralen Einsatzgebieten vor dem Hintergrund des neuen Standortes erläutert wer- den. Dies sei der richtige Weg, in diesen Sachverhalt Klarheit zu bringen.“ Die Verwaltung teilt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales hierzu mit: Verwaltungsreformprojekt „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ord- nungsdienstes“ Der Ordnungsdienst der Stadt Köln sorgt in der Millionenstadt Köln für ein friedliches und faires Mitei- nander. Die Erwartungshaltung seitens der Bürger*innen, der Politik und der Medien an den städti- schen Ordnungsdienst ist in den letzten Jahren (Corona-Pandemie seit 2020, Silvesterereignisse 2015/2016 usw.) kontinuierlich gestiegen. Um diesen Erwartungen und den stetig wachsenden Anfor- derungen und Aufgaben gerecht werden zu können, ist es notwendig, für den Einsatz und die Steue- rung eines funktionsfähigen Ordnungsdienstes die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. zu optimieren. In diesem Zusammenhang wurde 2017 im Rahmen der Verwaltungsreform das Projekt „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ konzipiert. Bei der Konzeptionierung des Projektes wurden die Ratsbeschlüsse von 2015 und 2017 integriert und eine Personalaufstockung auf insgesamt 300 Stellen im Außendienst berücksichtigt. Dabei wurde festgestellt, dass eine alleinige Stellenzusetzung und Anpassung der Personalstruktur nicht ausrei- chend ist, sondern weitere erforderliche Qualitäten für die Erledigung der Aufgaben zu schaffen sind, wie zum Beispiel eine angemessene Ausstattung mit Räumlichkeiten, eine ausreichende Fuhr- parkausstattung, ein funktionierender Innendienstbetrieb und ein moderner Onboardingprozess inklu- sive einem professionellen Schulungs- und Wissenszentrum. Zudem gestaltete sich die Besetzung der vakanten Stellen in der Vergangenheit aufgrund der engen Raumsituation beim Ordnungsdienst im Stadthaus Ost in Deutz schwierig. 2 In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der örtliche Personalrat im Zeitraum zwischen Ok- tober 2016 und August 2018 sämtliche Neueinstellungen beim Ordnungsdienst im Hinblick auf die unangemessene Raumausstattung (keine Sozialräume, zu wenig Spinde etc.) abgelehnt hatte. Standortentscheidung Aachener Straße 1042 Basierend auf den Stellen- bzw. Personalzusetzungen sowie den besonderen Standards zur Ausstat- tung des Ordnungsdienstes wurde 2018 ein Raumprogramm entwickelt. Dazu gehören nicht nur Bü- roräumlichkeiten, sondern auch „Sonderflächen“. Zum Beispiel wurden folgende besondere Qualitä- ten an Raumbedarfen für den Ordnungsdienst identifiziert: Sozial- und Schreibräume, Schulungsräu- me, Einsatztrainingsräume, Flächen zur Unterbringung von Sicherstellungen, Spindräume, Umkleiden und Duschen sowie Parkflächen für die Dienstfahrzeuge. Anhand dieses Raumprogramms wurde anschließend für den Ordnungsdienst ein Flächenbedarf in Höhe von rund 8.000 m² (ohne Parkflächen) ermittelt. Ende 2017 nutzte der Ordnungsdienst im Stadthaus Deutz eine Fläche von rund 4.500 m² (ohne Parkflächen) und weitere Flächen im Bezirksrathaus Mülheim (übergangsweise seit Mai 2018) für die Einarbeitung und Schulung neuer Mitarbeitenden sowie Einsatzlagetrainings. Aufgrund fehlender und nicht absehbarer Dispositionsflächen (Leerstandsflächen) im Stadthaus Deutz wurde ersichtlich, dass einerseits zusätzliche Flächen angemietet werden müssten und anderseits eine Standortentschei- dung für den Ordnungsdienst herbeigeführt werden muss. Der angespannte und „überhitzte“ Immobilienmarkt in Köln eröffnete in 2018 lediglich zwei Mietange- bote, die sich bereits zu Beginn der Mietvertragsverhandlungen (Anfang 2019) wieder zerschlugen. Gleichzeitig zeigte sich im Kontext des Aufstellungsverfahrens zum Haushalt 2020/21, dass die stadtweiten Stellenzusetzungen bis Ende 2021 zu einem Mehrbedarf an Büroflächen von rund 20.000 m² führen würden (siehe hierzu Ratsbeschluss 3414/2019 vom 12.12.2019). Dies erforderte eine Überprüfung der bis dato getroffenen raumorganisatorischen Entscheidungen sowie eine Ausweitung der Immobilienmarktsondierung. Im Herbst 2019 lag der Verwaltung lediglich ein Immobilienangebot vor (Aachener Straße 1042), wel- ches sich für eine kurzfristige städtische Anmietung eignete. In der Aachener Straße 1042 wurden der Stadt Köln rund 5.000 m² belichtete Bürofläche sowie 5.000 m² unbelichtete Kellerfläche zur Anmietung angeboten. Daraufhin wurde ein neuer Entscheidungsprozess zur Klärung eines zukunftsfähigen Standortes für den Ordnungsdienst gestartet. Die Bewertung der beiden Standorte, Stadthaus Deutz Ostgebäude und Aachener Straße 1042, erfolgte nach folgenden Kriterien: Kosten/Wirtschaftlichkeit Bezugs-/Betriebsfertigkeit Dienstbetrieb/Arbeitsabläufe Erreichbarkeit Besucher*innen Akzeptanz Beschäftigte Auswirkungen auf die gesamtstädtischen Raumbedarfe Ausschlaggebend für die Bewertung und Entscheidung war schlussendlich die Abwägung zwischen dem Umbauaufwand und der Bezugsfertigkeit, den gesamtstädtischen Raumbedarfen sowie den Auswirkungen auf den Dienstbetrieb bzw. die Arbeitsabläufe. Das Raumprogramm des Ordnungsdienstes beinhaltet neben Büroflächen auch umfangreiche Flä- chen für Dusch- und Umkleideräume sowie für Trainings- und Lagerflächen, und lässt sich in den angebotenen Flächen in der Aachener Straße 1042 umsetzen. Für einen Verbleib des Ordnungsdienstes im Stadthaus Deutz Ostgebäude hätten dort notwendige Flächen im Umfang von mindestens 3.500 m² frei gestellt werden müssen. Hierfür wäre es erforder- lich gewesen, andere Ämter bzw. Dienststellen in die Aachener Straße 1042 zu verlagern. Die Verla- gerung von kleinen Dienststellen kam dabei nicht in Betracht, da deren Gesamtvolumen durch die freigemachten Flächen in Deutz nicht für die Bedarfe des Ordnungsdienstes ausgereicht hätten. Le- 3 diglich die Auslagerung von zwei großen Ämtern wäre für den Verbleib des Ordnungsdienstes in Deutz in Frage gekommen. Allerdings hätten diese zwei großen Ämter eine Bürofläche von rund 6.000 m² bzw. 8.000 m² benötigt, welche an der Aachener Straße 1042 jedoch nicht zur Verfügung stehen (lediglich 5.000 m² belichtete Bürofläche). Eine Einschätzung zum Umbauaufwand für den Ordnungsdienst im Stadthaus Deutz Ostgebäude und in der Aachener Straße 1042 hatte 2019 zum Ergebnis, dass die Herrichtung im Stadthaus Deutz ungefähr doppelt so lange gedauert hätte als in Junkersdorf. Aus einsatztaktischen Gesichtspunkten ist das Stadthaus Deutz als ideal zu bewerten. Der Standort Aachener Str. 1042 bringt zwar in diesem Zusammenhang durchaus Nachteile mit sich, zur Kompen- sation sollen allerdings bestehende Dienst- bzw. Schichtmodelle an den geänderten Standort ange- passt werden. Außerdem ist dieser Standort dazu geeignet, allen genannten räumlichen Anforderun- gen eines funktionierenden Ordnungsdienstes gerecht zu werden. Notwendigkeit eines zentralen Ordnungsdienstes Der Ordnungsdienst der Stadt Köln wurde im Jahr 2004 unter der Abteilung „324 Ordnungs- und Ver- kehrsdienst zentralisiert“, um im Bereich der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Gefahrenabwehr entsprechend den gesteigerten Anforderungen einer Großstadt und dem anspruchsvollen und weit- gespannten Aufgabenspektrum, das in den vergangenen Jahren stets gewachsen ist, gerecht werden zu können. Aufgrund der Größe und städtischen Bedeutung bildet der Ordnungsdienst seit 2020 eine eigene Abteilung (323) im Amt für öffentliche Ordnung, zentral angesiedelt im Stadthaus Ost in Deutz. Bezirkliche Aufgliederung innerhalb des zentralen Ordnungsdienstes Der zentrale Ordnungsdienst gliedert sich in verschiedene Dienstgruppen, die jeweils einer bezirkli- chen Zuständigkeit, angelehnt an die neun Stadtbezirke, unterliegen. Dabei sind die Dienstgruppen in ihrem jeweiligen Stadtbezirk „allzuständig“. Die unterschiedlichen Dienstgruppen kennen somit alle ordnungsrechtlichen Besonderheiten, Themenschwerpunkte und „Hotspots“ in ihrem jeweiligen Be- zirk. Dies führt zu einer deutlich effektiveren Aufgabenwahrnehmung in den Stadtbezirken mit guten Ortskenntnissen der Ordnungsdienstkräfte. Zusammenarbeit zwischen Ordnungsdienst und Bürgeramtsleitungen Zusätzlich zur bezirklichen Aufbauorganisation des Ordnungsdienstes ist zu betonen, dass die ver- schiedenen Dienstgruppenleitungen in einem engen Kontakt zu den jeweiligen Bürgeramtsleitungen stehen. Im Kontext des Projektes „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ord- nungsdienstes“ finden regelmäßig Gespräche zwischen dem Amt für öffentliche Ordnung, dem Ord- nungsdienst und den entsprechenden Bürgerämtern in den unterschiedlichen Bezirken statt. In die- sem Rahmen wird einmal jährlich eine Vereinbarung getroffen, welchen bezirklichen Schwerpunkten, Themen und Orten eine besondere Bedeutung zugeordnet wird. Diese Zusammenarbeit wird seit mehreren Jahren von beiden Seiten als sehr positiv angesehen. Zentrales Schulungs- und Wissenszentrum Im Rahmen des personellen Ausbaus des Ordnungsdienstes auf perspektivisch 300 Außendienstkräf- te, werden regelmäßig neue Mitarbeitende eingestellt, die für das weite Aufgabenspektrum der Ord- nungsdienstkräfte intensiv vorbereitet werden müssen. Mit der Einrichtung eines dauerhaften, zentralen Schulungs- und Wissenszentrums und dem daran angebundenen Bereich „Einsatz und Taktik“ konnte insbesondere eine Vereinheitlichung des Quali- tätsstandards der Ordnungsdienstkräfte erreicht werden. Dadurch kann auch neuen Kräften eine ein- heitliche und qualitativ hochwertige Einarbeitung gewährleistet werden. Neben der Einarbeitung von neuem Personal bietet das zentrale Schulungszentrum aber auch dem Bestandspersonal eine dauer- hafte Auffrischung des Wissensstands sowie kontinuierlichen Fortbildungen. Alle Mitarbeitenden sind mittels spezieller zentral angelegter Schulungen und Lagetrainings, aber auch mittels spezieller Aus- rüstungsgegenstände wie stichsicheren Handschuhen, Handschellen, Schutzwesten sowie Reiz- stoffsprühgeräten auf die besonderen Situationen im Kölner Stadtgebiet vorbereitet. Insgesamt garan- tiert das zentrale Schulungs- und Wissenszentrum ein einheitliches Vorgehen des Ordnungsdienstes im Rahmen der bezirklichen Arbeit. 4 Identifikation mit dem Ordnungsdienst Gemäß des Änderungsbeschlusses vom 23.04.2018 (AN/0629/2018) bat der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales im Rahmen des Projektes „Zielbild 2020 um Entwicklung eines Rollenbildes für den zentralen Ordnungsdienst. Für dieses Rollenbild haben alle Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes verschiedene Leitlinien zu- sammengefasst, was ihre Arbeit im gesamten Stadtgebiet widerspiegelt und mit denen sie sich wäh- rend der Aufgabenwahrnehmung im Dienst identifizieren können. Das Ergebnis wurde dem Aus- schuss zwischenzeitlich von zwei Außendienstkräften vorgestellt. In Zeiten der Corona-Pandemie sind die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes einer überdurch- schnittlich hohen physischen und psychischen Belastung ausgesetzt. Trotz oder gerade wegen dieser vielfältigen Belastungen hat sich eine besondere Solidarität und Loyalität innerhalb der gesamten Belegschaft bewiesen. Dieses außerordentliche Engagement verdeutlicht die eigene Identifikation der Mitarbeitenden mit dem erarbeiteten Rollenbild und der Einheit des städtischen Ordnungsdienstes. Im Rahmen der Entwicklung des Rollenbildes haben sich die Mitarbeitenden außerdem gemeinsam den Leitspruch: „Nicht nur ein Job – sondern Leidenschaft“ gegeben, der aktiv in der Belegschaft gelebt wird. Evakuierungen und Großveranstaltungen Neben den bezirklichen Aufgaben des Ordnungsdienstes kommen diverse Einsätze im Rahmen von Großveranstaltungen (Karneval, CSD, Kölner Lichter, Summer-Jam) hinzu, bei der die Ordnungs- dienstkräfte dienstgruppen- und bezirksübergreifend im Einsatz sind und sich gegenseitig unterstüt- zen. Insbesondere die aktuelle Pandemielage oder andere Großschadensereignisse (wie beispielsweise der Stadtarchiv-Einsturz oder jede Evakuierung bei Kampfmittelfunden) machen deutlich, dass eine zentrale Organisation und auch Führung aller Ordnungsdienstkräfte für eine effektive und erfolgreiche Aufgabenwahrnehmung absolute Notwendigkeit hat. Eine Zurückführung auf dezentrale Strukturen ist nicht zweckdienlich und widerspricht der geforderten Aufgabenerfüllung. Gez. Blome i.V. für Dez. I
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0566/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 15.03.2021
- Erstellt
- 16.02.2021 11:08