Mandari Insight

0566/2021

Mitteilung zum Antrag AN/1157/2020 - Kölner Ordnungsdienst darf nicht an den Stadtrand verlagert werden

Mitteilung Ausschuss 15.03.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 26.04.2021, TOP 4.1

AVR 25.01.2021_Vorabauszug zu TOP 8.1.doc

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

AVR 25.01.2021_Vorabauszug zu TOP 8.1.doc

2862 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Frau Schacknat 
Telefon:  (0221) 221 25001  
Fax       :  (0221) 221 22026 
E-Mail:  Melina.Schacknat@STADT-KOELN.DE 
Datum: 27.01.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales vom 25.01.2021 
öffentlich 
8.1 Antrag der SPD-Fraktion betreffend "Kölner Ordnungsdienst darf nicht 
an den Stadtrand verlagert werden – Die Zentrale muss auch zentral 
liegen/Mittelfristig Standorte in allen Stadtbezirken schaffen" 
AN/1157/2020 
 
MdR Dr. Krupp führt aus, er halte es für einen großen Fehler, die Zentrale des Ord-
nungsdienstes in den Westen der Stadt zu verlagern. Eine Zentrale solle auch zent-
ral liegen. Darüber hinaus sei die SPD -Fraktion der Auffassung, es solle auch in den 
einzelnen Stadtbezirken weiterhin zentrale Anlaufstellen für den Kommunalen Ord-
nungsdienst geben. Im Sinne von Stadtbezirkswachen, die selbstredend nicht in der 
Form einer Zentrale ausgestattet sein müssten. Die Zentrale des Kommunalen Ord-
nungsdienstes hingegen sollte nicht am äußersten Rand von Köln liegen, sondern in 
der Mitte. So würde auch eine schnelle Einsatzbereitschaft sichergestellt. Er sei der 
Auffassung, dies käme auch den dortigen Beschäftigten zu Gute. Es sei von Seiten 
der Politik erforderlich, zu verdeutlichen, dass dieser Punkt erneut überdacht werden 
müsse. 
MdR Richter spricht sich gegen den Antrag aus. Die Sachlage sei zum gegenwärti-
gen Zeitpunkt noch zu komplex und undurchsichtig, um beurteilen zu können, ob die 
Verlagerung ein Fehler sei. Bislang sei lediglich die Presseberichterstattung die Ba-
sis der Informationen. Im Ausschuss sei bislang noch keine Mitteilung zu der Thema-
tik vorgelegt worden. Es gebe sicherlich einige Punkte für ein Für und Wider. Diese 
sollten im Ausschuss dargelegt werden, bevor eine Meinungsbildung erfolge. Es sei 
bekannt, dass im Jahr 2019 Neueinstellungen für den Ordnungsdienst aus Mangel 
an Räumlichkeiten durch die Personalvertretung abgelehnt worden seien. Dem sei 
zu entnehmen, dass ein Bedarf an Räumlichkeiten bestehe. Aus welchem Grund die 
Verlagerung in den Westen der Stadt erfolgen soll, sei jedoch unklar. Insofern schla-

ge die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, den vorliegenden Antrag abzulehnen. 
Stattdessen werde die Verwaltung gebeten, in einer Mitteilung die Gründe für die 
Wahl dieser Immobilie darzulegen . Darüber hinaus solle das Zusammenspiel zwi-
schen zentralen und dezentralen Einsatzgebieten vor dem Hintergrund des neuen 
Standortes erläutert werden. Dies sei der richtige Weg, in  diesen Sachverhalt Klar-
heit zu bringen. 
Der Ausschussvorsitzende lässt über den Antrag abstimmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die Stimme der SPD-Fraktion abgelehnt.

Mitteilung Ausschuss

13666 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/323/1 
 
Vorlagen-Nummer 15.03.2021 
 0566/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 26.04.2021 
 
Mitteilung zum Antrag der SPD-Fraktion AN/1157/2020 "Kölner Ordnungsdienst darf nicht an 
den Stadtrand verlagert werden" vom 25.01.2021 
Gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf der Niederschrift zur Sitzung vom 25.01.2021 bittet der 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales um Mitteilung zu 
folgender Thematik: 
 
„Es sei bekannt, dass im Jahr 2019 Neueinstellungen für den Ordnungsdienst aus Mangel an Räum-
lichkeiten durch die Personalvertretung abgelehnt worden seien. Dem sei zu entnehmen, dass ein 
Bedarf an Räumlichkeiten bestehe. Aus welchem Grund die Verlagerung in den Westen der Stadt 
erfolgen soll, sei jedoch unklar. Insofern schlage die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, den vorlie-
genden Antrag abzulehnen. Stattdessen werde die Verwaltung gebeten, in einer Mitteilung die Grün-
de für die Wahl dieser Immobilie darzulegen. Darüber hinaus solle das Zusammenspiel zwischen 
zentralen und dezentralen Einsatzgebieten vor dem Hintergrund des neuen Standortes erläutert wer-
den. Dies sei der richtige Weg, in diesen Sachverhalt Klarheit zu bringen.“ 
 
Die Verwaltung teilt dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales hierzu mit: 
 
Verwaltungsreformprojekt „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ord-
nungsdienstes“ 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln sorgt in der Millionenstadt Köln für ein friedliches und faires Mitei-
nander. Die Erwartungshaltung seitens der Bürger*innen, der Politik und der Medien an den städti-
schen Ordnungsdienst ist in den letzten Jahren (Corona-Pandemie seit 2020, Silvesterereignisse 
2015/2016 usw.) kontinuierlich gestiegen. Um diesen Erwartungen und den stetig wachsenden Anfor-
derungen und Aufgaben gerecht werden zu können, ist es notwendig, für den Einsatz und die Steue-
rung eines funktionsfähigen Ordnungsdienstes die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen 
bzw. zu optimieren. 
 
In diesem Zusammenhang wurde 2017 im Rahmen der Verwaltungsreform das Projekt „Zielbild 2020 
– Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ordnungsdienstes“ konzipiert.  
Bei der Konzeptionierung des Projektes wurden die Ratsbeschlüsse von 2015 und 2017 integriert und 
eine Personalaufstockung auf insgesamt 300 Stellen im Außendienst berücksichtigt. Dabei wurde 
festgestellt, dass eine alleinige Stellenzusetzung und Anpassung der Personalstruktur nicht ausrei-
chend ist, sondern weitere erforderliche Qualitäten für die Erledigung der Aufgaben zu schaffen sind, 
wie zum Beispiel eine angemessene Ausstattung mit Räumlichkeiten, eine ausreichende Fuhr-
parkausstattung, ein funktionierender Innendienstbetrieb und ein moderner Onboardingprozess inklu-
sive einem professionellen Schulungs- und Wissenszentrum. 
 
Zudem gestaltete sich die Besetzung der vakanten Stellen in der Vergangenheit aufgrund der engen 
Raumsituation beim Ordnungsdienst im Stadthaus Ost in Deutz schwierig.

2 
 
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der örtliche Personalrat im Zeitraum zwischen Ok-
tober 2016 und August 2018 sämtliche Neueinstellungen beim Ordnungsdienst im Hinblick auf die 
unangemessene Raumausstattung (keine Sozialräume, zu wenig Spinde etc.) abgelehnt hatte. 
 
Standortentscheidung Aachener Straße 1042 
Basierend auf den Stellen- bzw. Personalzusetzungen sowie den besonderen Standards zur Ausstat-
tung des Ordnungsdienstes wurde 2018 ein Raumprogramm entwickelt. Dazu gehören nicht nur Bü-
roräumlichkeiten, sondern auch „Sonderflächen“. Zum Beispiel wurden folgende besondere Qualitä-
ten an Raumbedarfen für den Ordnungsdienst identifiziert: Sozial- und Schreibräume, Schulungsräu-
me, Einsatztrainingsräume, Flächen zur Unterbringung von Sicherstellungen, Spindräume, Umkleiden 
und Duschen sowie Parkflächen für die Dienstfahrzeuge. 
Anhand dieses Raumprogramms wurde anschließend für den Ordnungsdienst ein Flächenbedarf in 
Höhe von rund 8.000 m² (ohne Parkflächen) ermittelt. 
 
Ende 2017 nutzte der Ordnungsdienst im Stadthaus Deutz eine Fläche von rund 4.500 m² (ohne 
Parkflächen) und weitere Flächen im Bezirksrathaus Mülheim (übergangsweise seit Mai 2018) für die 
Einarbeitung und Schulung neuer Mitarbeitenden sowie Einsatzlagetrainings. Aufgrund fehlender und 
nicht absehbarer Dispositionsflächen (Leerstandsflächen) im Stadthaus Deutz wurde ersichtlich, dass 
einerseits zusätzliche Flächen angemietet werden müssten und anderseits eine Standortentschei-
dung für den Ordnungsdienst herbeigeführt werden muss. 
Der angespannte und „überhitzte“ Immobilienmarkt in Köln eröffnete in 2018 lediglich zwei Mietange-
bote, die sich bereits zu Beginn der Mietvertragsverhandlungen (Anfang 2019) wieder zerschlugen. 
 
Gleichzeitig zeigte sich im Kontext des Aufstellungsverfahrens zum Haushalt 2020/21, dass die 
stadtweiten Stellenzusetzungen bis Ende 2021 zu einem Mehrbedarf an Büroflächen von rund 20.000 
m² führen würden (siehe hierzu Ratsbeschluss 3414/2019 vom 12.12.2019). Dies erforderte eine 
Überprüfung der bis dato getroffenen raumorganisatorischen Entscheidungen sowie eine Ausweitung 
der Immobilienmarktsondierung. 
 
Im Herbst 2019 lag der Verwaltung lediglich ein Immobilienangebot vor (Aachener Straße 1042), wel-
ches sich für eine kurzfristige städtische Anmietung eignete.  
In der Aachener Straße 1042 wurden der Stadt Köln rund 5.000 m² belichtete Bürofläche sowie 5.000 
m² unbelichtete Kellerfläche zur Anmietung angeboten. 
 
Daraufhin wurde ein neuer Entscheidungsprozess zur Klärung eines zukunftsfähigen Standortes für 
den Ordnungsdienst gestartet. Die Bewertung der beiden Standorte, Stadthaus Deutz Ostgebäude 
und Aachener Straße 1042, erfolgte nach folgenden Kriterien: 
 Kosten/Wirtschaftlichkeit 
 Bezugs-/Betriebsfertigkeit 
 Dienstbetrieb/Arbeitsabläufe 
 Erreichbarkeit Besucher*innen 
 Akzeptanz Beschäftigte 
 Auswirkungen auf die gesamtstädtischen Raumbedarfe 
 
Ausschlaggebend für die Bewertung und Entscheidung war schlussendlich die Abwägung zwischen 
dem Umbauaufwand und der Bezugsfertigkeit, den gesamtstädtischen Raumbedarfen sowie den 
Auswirkungen auf den Dienstbetrieb bzw. die Arbeitsabläufe. 
 
Das Raumprogramm des Ordnungsdienstes beinhaltet neben Büroflächen auch umfangreiche Flä-
chen für Dusch- und Umkleideräume sowie für Trainings- und Lagerflächen, und lässt sich in den 
angebotenen Flächen in der Aachener Straße 1042 umsetzen. 
 
Für einen Verbleib des Ordnungsdienstes im Stadthaus Deutz Ostgebäude hätten dort notwendige 
Flächen im Umfang von mindestens 3.500 m² frei gestellt werden müssen. Hierfür wäre es erforder-
lich gewesen, andere Ämter bzw. Dienststellen in die Aachener Straße 1042 zu verlagern. Die Verla-
gerung von kleinen Dienststellen kam dabei nicht in Betracht, da deren Gesamtvolumen durch die 
freigemachten Flächen in Deutz nicht für die Bedarfe des Ordnungsdienstes ausgereicht hätten. Le-

3 
 
diglich die Auslagerung von zwei großen Ämtern wäre für den Verbleib des Ordnungsdienstes in 
Deutz in Frage gekommen. Allerdings hätten diese zwei großen Ämter eine Bürofläche von rund 
6.000 m² bzw. 8.000 m² benötigt, welche an der Aachener Straße 1042 jedoch nicht zur Verfügung 
stehen (lediglich 5.000 m² belichtete Bürofläche). 
 
Eine Einschätzung zum Umbauaufwand für den Ordnungsdienst im Stadthaus Deutz Ostgebäude 
und in der Aachener Straße 1042 hatte 2019 zum Ergebnis, dass die Herrichtung im Stadthaus Deutz 
ungefähr doppelt so lange gedauert hätte als in Junkersdorf.  
 
Aus einsatztaktischen Gesichtspunkten ist das Stadthaus Deutz als ideal zu bewerten. Der Standort 
Aachener Str. 1042 bringt zwar in diesem Zusammenhang durchaus Nachteile mit sich, zur Kompen-
sation sollen allerdings bestehende Dienst- bzw. Schichtmodelle an den geänderten Standort ange-
passt werden. Außerdem ist dieser Standort dazu geeignet, allen genannten räumlichen Anforderun-
gen eines funktionierenden Ordnungsdienstes gerecht zu werden. 
 
Notwendigkeit eines zentralen Ordnungsdienstes 
Der Ordnungsdienst der Stadt Köln wurde im Jahr 2004 unter der Abteilung „324 Ordnungs- und Ver-
kehrsdienst zentralisiert“, um im Bereich der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Gefahrenabwehr 
entsprechend den gesteigerten Anforderungen einer Großstadt und dem anspruchsvollen und weit-
gespannten Aufgabenspektrum, das in den vergangenen Jahren stets gewachsen ist, gerecht werden 
zu können. Aufgrund der Größe und städtischen Bedeutung bildet der Ordnungsdienst seit 2020 eine 
eigene Abteilung (323) im Amt für öffentliche Ordnung, zentral angesiedelt im Stadthaus Ost in Deutz. 
 
Bezirkliche Aufgliederung innerhalb des zentralen Ordnungsdienstes 
Der zentrale Ordnungsdienst gliedert sich in verschiedene Dienstgruppen, die jeweils einer bezirkli-
chen Zuständigkeit, angelehnt an die neun Stadtbezirke, unterliegen. Dabei sind die Dienstgruppen in 
ihrem jeweiligen Stadtbezirk „allzuständig“. Die unterschiedlichen Dienstgruppen kennen somit alle 
ordnungsrechtlichen Besonderheiten, Themenschwerpunkte und „Hotspots“ in ihrem jeweiligen Be-
zirk. Dies führt zu einer deutlich effektiveren Aufgabenwahrnehmung in den Stadtbezirken mit guten 
Ortskenntnissen der Ordnungsdienstkräfte. 
 
Zusammenarbeit zwischen Ordnungsdienst und Bürgeramtsleitungen 
Zusätzlich zur bezirklichen Aufbauorganisation des Ordnungsdienstes ist zu betonen, dass die ver-
schiedenen Dienstgruppenleitungen in einem engen Kontakt zu den jeweiligen Bürgeramtsleitungen 
stehen. Im Kontext des Projektes „Zielbild 2020 – Maßnahmen zur Stärkung des städtischen Ord-
nungsdienstes“ finden regelmäßig Gespräche zwischen dem Amt für öffentliche Ordnung, dem Ord-
nungsdienst und den entsprechenden Bürgerämtern in den unterschiedlichen Bezirken statt. In die-
sem Rahmen wird einmal jährlich eine Vereinbarung getroffen, welchen bezirklichen Schwerpunkten, 
Themen und Orten eine besondere Bedeutung zugeordnet wird. Diese Zusammenarbeit wird seit 
mehreren Jahren von beiden Seiten als sehr positiv angesehen. 
 
Zentrales Schulungs- und Wissenszentrum 
Im Rahmen des personellen Ausbaus des Ordnungsdienstes auf perspektivisch 300 Außendienstkräf-
te, werden regelmäßig neue Mitarbeitende eingestellt, die für das weite Aufgabenspektrum der Ord-
nungsdienstkräfte intensiv vorbereitet werden müssen. 
Mit der Einrichtung eines dauerhaften, zentralen Schulungs- und Wissenszentrums und dem daran 
angebundenen Bereich „Einsatz und Taktik“ konnte insbesondere eine Vereinheitlichung des Quali-
tätsstandards der Ordnungsdienstkräfte erreicht werden. Dadurch kann auch neuen Kräften eine ein-
heitliche und qualitativ hochwertige Einarbeitung gewährleistet werden. Neben der Einarbeitung von 
neuem Personal bietet das zentrale Schulungszentrum aber auch dem Bestandspersonal eine dauer-
hafte Auffrischung des Wissensstands sowie kontinuierlichen Fortbildungen. Alle Mitarbeitenden sind 
mittels spezieller zentral angelegter Schulungen und Lagetrainings, aber auch mittels spezieller Aus-
rüstungsgegenstände wie stichsicheren Handschuhen, Handschellen, Schutzwesten sowie Reiz-
stoffsprühgeräten auf die besonderen Situationen im Kölner Stadtgebiet vorbereitet. Insgesamt garan-
tiert das zentrale Schulungs- und Wissenszentrum ein einheitliches Vorgehen des Ordnungsdienstes 
im Rahmen der bezirklichen Arbeit.

4 
 
 
Identifikation mit dem Ordnungsdienst 
Gemäß des Änderungsbeschlusses vom 23.04.2018 (AN/0629/2018) bat der Ausschuss Allgemeine 
Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales im Rahmen des Projektes „Zielbild 2020 um 
Entwicklung eines Rollenbildes für den zentralen Ordnungsdienst. 
Für dieses Rollenbild haben alle Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes verschiedene Leitlinien zu-
sammengefasst, was ihre Arbeit im gesamten Stadtgebiet widerspiegelt und mit denen sie sich wäh-
rend der Aufgabenwahrnehmung im Dienst identifizieren können. Das Ergebnis wurde dem Aus-
schuss zwischenzeitlich von zwei Außendienstkräften vorgestellt. 
 
In Zeiten der Corona-Pandemie sind die Mitarbeitenden des Ordnungsdienstes einer überdurch-
schnittlich hohen physischen und psychischen Belastung ausgesetzt. Trotz oder gerade wegen dieser 
vielfältigen Belastungen hat sich eine besondere Solidarität und Loyalität innerhalb der gesamten 
Belegschaft bewiesen. Dieses außerordentliche Engagement verdeutlicht die eigene Identifikation der 
Mitarbeitenden mit dem erarbeiteten Rollenbild und der Einheit des städtischen Ordnungsdienstes. Im 
Rahmen der Entwicklung des Rollenbildes haben sich die Mitarbeitenden außerdem gemeinsam den 
Leitspruch: „Nicht nur ein Job – sondern Leidenschaft“ gegeben, der aktiv in der Belegschaft gelebt 
wird. 
 
Evakuierungen und Großveranstaltungen 
Neben den bezirklichen Aufgaben des Ordnungsdienstes kommen diverse Einsätze im Rahmen von 
Großveranstaltungen (Karneval, CSD, Kölner Lichter, Summer-Jam) hinzu, bei der die Ordnungs-
dienstkräfte dienstgruppen- und bezirksübergreifend im Einsatz sind und sich gegenseitig unterstüt-
zen. 
 
Insbesondere die aktuelle Pandemielage oder andere Großschadensereignisse (wie beispielsweise 
der Stadtarchiv-Einsturz oder jede Evakuierung bei Kampfmittelfunden) machen deutlich, dass eine 
zentrale Organisation und auch Führung aller Ordnungsdienstkräfte für eine effektive und erfolgreiche 
Aufgabenwahrnehmung absolute Notwendigkeit hat. 
 
Eine Zurückführung auf dezentrale Strukturen ist nicht zweckdienlich und widerspricht der geforderten 
Aufgabenerfüllung. 
 
Gez. Blome i.V. für Dez. I

Beratungsverlauf (1)

26.04.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0566/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
15.03.2021
Erstellt
16.02.2021 11:08