2288/2018
Stationen für Leihräder im Stadtbezirk Rodenkirchen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2661 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 2288/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 Stationen für Leihräder im Stadtbezirk Rodenkirchen hier: Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 09.07.2018, TOP 7.2.5 Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Gibt es Gründe, weshalb die Stadtverwaltung in ihrem Konzept für den Verleih von Fahrrädern die Außenbezirke nicht berücksichtigt hat? 2. Ist vorgesehen, die Anzahl der Stationen auszubauen und wenn ja, mit welcher Zielsetzung im Stadtbezirk Rodenkirchen, insbesondere im Stadtteil Meschenich? 3. Ist dabei vorgesehen, die bisherige stationäre Infrastruktur zu übernehmen und zu betreiben? 4. Wie wird die Verwaltung mit den neuen auf den Markt drängenden Verleihanbietern umgehen und werden nunmehr Lizenzen erteilt, die das ganze Stadtgebiet umfassen?“ Antwort der Verwaltung zu Frage 1: Die Außenbezirke finden im Konzept Berücksichtigung. Da die Unternehmen allerdings aktuell nur in der Innenstadt und den innenstadtangrenzenden Stadtvierteln agieren, wurde der entsprechende Ausbringungsplan lediglich für diese Bereiche veröffentlicht. Das Bediengebiet wird seitens der Pri- vatanbieter vorgegeben und liegt nicht im Einflussbereich der Stadtverwaltung. Langfristig wird mit der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB), bei der nun anstehenden neuen Ausschreibung, das Be- diengebiet auf alle Bezirke erweitert. Antwort der Verwaltung zu den Fragen 2. und 3: Die Verwaltung steht aktuell in engem Austausch mit der KVB. Für die anstehende Ausschreibung des Leihradvertrags sind die Erweiterung des Bediengebietes sowie die damit notwendige Erhöhung der Leihradanzahl vorgesehen. Für die Außenbezirke sind feste Rückgabestandorte vorgesehen, um z.B. an den KVB-Verkehrsknotenpunkten ein Vorhandensein des KVB-Rads zu gewährleisten. In die- sem Zusammenhang wird die Möglichkeit und Ausgestaltung von systemübergreifenden Rückgabe- bereichen geprüft. Antwort der Verwaltung zu Frage 4: Fahrradverleihsysteme sind im Rahmen des Gemeingebrauches genehmigungsfrei und bedürfen keiner Sondernutzungsgenehmigung oder Lizensierung. Alle Anbieter sind an einer Zusammenarbeit 2 und Abstimmung mit der Stadtverwaltung interessiert, sodass die erarbeiteten Vorgaben grundsätz- lich umgesetzt werden. Es besteht jedoch keine Handhabe, Einfluss auf die Gebiets- bzw. Bedie- nungsausweitung der privaten Anbieter zu nehmen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 2288/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.07.2018
- Erstellt
- 10.07.2018 07:19