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2288/2018

Stationen für Leihräder im Stadtbezirk Rodenkirchen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.07.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 17.09.2018, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2661 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 2288/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 
 
Stationen für Leihräder im Stadtbezirk Rodenkirchen 
hier: Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 
09.07.2018, TOP 7.2.5 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen bittet um die Beantwortung folgender 
Fragen: 
 
1. „Gibt es Gründe, weshalb die Stadtverwaltung in ihrem Konzept für den Verleih von Fahrrädern 
die Außenbezirke nicht berücksichtigt hat?  
2. Ist vorgesehen, die Anzahl der Stationen auszubauen und wenn ja, mit welcher Zielsetzung im 
Stadtbezirk Rodenkirchen, insbesondere im Stadtteil Meschenich?  
3. Ist dabei vorgesehen, die bisherige stationäre Infrastruktur zu übernehmen und zu betreiben?  
4. Wie wird die Verwaltung mit den neuen auf den Markt drängenden Verleihanbietern umgehen 
und werden nunmehr Lizenzen erteilt, die das ganze Stadtgebiet umfassen?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 1: 
 
Die Außenbezirke finden im Konzept Berücksichtigung. Da die Unternehmen allerdings aktuell nur in 
der Innenstadt und den innenstadtangrenzenden Stadtvierteln agieren, wurde der entsprechende 
Ausbringungsplan lediglich für diese Bereiche veröffentlicht. Das Bediengebiet wird seitens der Pri-
vatanbieter vorgegeben und liegt nicht im Einflussbereich der Stadtverwaltung. Langfristig wird mit 
der Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB), bei der nun anstehenden neuen Ausschreibung, das Be-
diengebiet auf alle Bezirke erweitert. 
 
 
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 2. und 3: 
 
Die Verwaltung steht aktuell in engem Austausch mit der KVB. Für die anstehende Ausschreibung 
des Leihradvertrags sind die Erweiterung des Bediengebietes sowie die damit notwendige Erhöhung 
der Leihradanzahl vorgesehen. Für die Außenbezirke sind feste Rückgabestandorte vorgesehen, um 
z.B. an den KVB-Verkehrsknotenpunkten ein Vorhandensein des KVB-Rads zu gewährleisten. In die-
sem Zusammenhang wird die Möglichkeit und Ausgestaltung von systemübergreifenden Rückgabe-
bereichen geprüft. 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 4: 
 
Fahrradverleihsysteme sind im Rahmen des Gemeingebrauches genehmigungsfrei und bedürfen 
keiner Sondernutzungsgenehmigung oder Lizensierung. Alle Anbieter sind an einer Zusammenarbeit

2 
 
und Abstimmung mit der Stadtverwaltung interessiert, sodass die erarbeiteten Vorgaben grundsätz-
lich umgesetzt werden. Es besteht jedoch keine Handhabe, Einfluss auf die Gebiets- bzw. Bedie-
nungsausweitung der privaten Anbieter zu nehmen.

Beratungsverlauf (1)

17.09.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Markt

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Details

Aktenzeichen
2288/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.07.2018
Erstellt
10.07.2018 07:19