0281/2018
Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel (Vorlage 2871/2017); Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 07.12.2017
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Anlage - Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift des Hauptausschusses vom 15.01.2018
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Anlage Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Müller Telefon: (0221) 27549 Fax : (0221) 26570 E-Mail: petra-maria.mueller@stadt-koeln.de Datum: 24.01.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 30. Sitzung des Hauptausschusses vom 15.01.2018 öffentlich 6.2 Kommunalverfassungsrechtliche Streitigkeit nach §§ 44 der Ge- schäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen hier: Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel (Vorlage Beschlussvor- lage 2871/2017); Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom vom 07.12.2017 0033/2018 Beschluss: Der Hauptausschuss stellt fest, dass der Rat das entscheidungsbefugte Gremium für die Weiterplanung des Niehler Gürtels sowie die Freigabe von investiven Aus- zahlungsermächtigungen (Beschlussvorlage 2871/2017) ist und die Rechte der Bezirksvertretung Nippes nicht verletzt sind. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grü- nen und der Fraktion Die Linke, gegen die Stimmen der SPD- und der FDP-Fraktion zugestimmt.
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB/1-3 Vorlagen-Nummer 31.01.2018 0281/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018 Weiterplanungsbeschluss Niehler Gürtel (Beschlussvorlage 2871/2017); Beschluss der Bezirksvertretung Nippes vom 07.12.2017; hier: Entscheidung des Hauptausschusses vom 15.01.2018 Entscheidung des Hauptausschusses vom 15.01.2018 Die Bezirksvertretung Nippes hat in ihrer Sitzung am 07.12.2017 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: Die Bezirksvertretung Nippes bewertet die Vorlage 2871/2017 sowie den Beschluss des Ver- kehrssauschusses vom 05.12.2017 zu dieser Vorlage als einen Verstoß gegen die Vorschrif- ten der GO NW (§ 37 GO NRW – Aufgaben der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städ- ten) und gegen die Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln i.d.F. vom 20.11.2017. Vor diesem Hintergrund sieht die Bezirksvertretung Nippes in ihrer heutigen Sitzung von einer Beschluss- fassung ab. Somit wird die o.g. Vorlage bis zur abschließenden Klärung der Zuständigkeitsfra- ge zurückgestellt. Die beschlussgegenständlichen Maßnahmen der Vorlage sowie des Beschlusses des VA be- treffen den Stadtbezirk Nippes und unterliegen weitestgehend der ausdrücklichen und eigen- ständigen Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung Nippes. Demzufolge ist das Angebot der Ausübung des einfachen Anhörungsrechts nicht hinreichend. Daher bittet die Bezirksvertretung Nippes den Bezirksbürgermeister, sich mit allen rechtlich gebotenen Mitteln für die Wahrung der Rechte der Bezirksvertretung Nippes einzusetzen. Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, die Beratung über diese Vorlage auszusetzen, da die Zuständigkeit strittig ist. Zu Vermeidung einer kommunalverfassungsrechtlichen Streitigkeit und zur Klärung der Zu- ständig iSd. § 44 GeschO wird der Hauptausschuss gebeten, sich der Frage anzunehmen. Daher wurde die Angelegenheit dem Hauptausschuss vorgelegt. Dieser soll nach § 44 der Ge- schäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln bei Streitigkeiten darüber, ob Rechte einer Bezirksvertretung durch den Rat verletzt worden sind, durch weitestgehende Klärung der Rechtslage und Vermittlung zwischen den Betroffenen die Führung eines Rechtsstreites zu ver- hindern suchen. Mit der mit Beschlussvorlage 0033/2018 wurde eine Stellungnahme der Verwaltung zur Entschei- dungszuständigkeit vorgelegt, nach der aufgrund der wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehen- den Bedeutung der Rat für die Entscheidung über die Weiterplanung des Niehler Gürtels zuständig ist. Entsprechend wurde der Beschlussvorschlag formuliert. Zur Erläuterung der Auffassung der Bezirksvertretung waren der Vorlage das Schreiben von Herrn Bezirksbürgermeister Schößler vom 01.12.2017 sowie ein Auszug aus der Niederschrift der Sitzung 2 der Bezirksvertretung am 07.12.2017 als Anlage beigefügt. Das Anliegen der Bezirksvertretung, die Beschlussvorlage 02871/2017 als entscheidungsbefugtes Gremium zu behandeln, wurde als Be- schlussalternative formuliert. Der Hauptausschuss hat nach Beratung mehrheitlich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuge- stimmt und festgestellt, dass der Rat das entscheidungsbefugte Gremium ist. Ein Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Hauptausschusses ist als Anlage beigefügt. Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0281/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 31.01.2018
- Erstellt
- 22.01.2018 11:31