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Haushaltsplan-Entwurf 2023/24 - hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2023/2024 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2672/2022 vom 18.08.2022
Stand: Am 25.08.2022 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) geändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-8/1 Vorlagen-Nummer 2672/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2023/2024 gemäß § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung des Stadtbezirkes Kalk beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für die Haushaltsjahre 2023/2024 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 05.05.2022 in Höhe von 158.000 Euro wie folgt: Konsumtiver Bereich Teilergebnisplan Bezeichnung Teilergebnisplan Ansatz2022 Finanzposition 0301 Schulträgeraufgaben 9.922,40 0285.573.1800.4 0416 Kulturförderung 11.913,20 0285.573.1800.4 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 49.659,40 0285.573.1800.4 0604 Kinder- und Jugendarbeit 57.701,60 0285.573.1800.4 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 8.942,80 0285.573.1800.4 1301 Öffentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 19.860,60 0285.573.1800.4 Gesamtsummen DR 68 158.000,00 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 158.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: In § 37 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist festgelegt, dass die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieses Haus- haltsmittel allein entscheiden können. Dieser Bestimmung hat der Rat der Stadt Köln schon in der Weise Rechnung getragen, dass er in seiner Sitzung am 05.05.2022 die Höhe der bezirksbezogenen Haushaltsmittel nach § 37 Abs. 3 GO NRW für alle neun Stadtbezirke auf insgesamt 1.417.800 € für das Haushaltsjahr 2023/2024 festgesetzt hat. Die Bezirksvertretung Kalk hat gemäß § 37 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen über die sachliche Verwendung des entsprechenden Anteils dieser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Für das Jahr 2023/2024 entfällt auf den Stadtbezirk Kalk ein Betrag in Höhe von 158.000 €, der sich aus einem Sockelbetrag in Höhe von 30.000 € und einem Kopfbetrag von 1,07 € pro Einwohner zu- sammensetzt. Die bezirksorientierten Mittel können nicht nur für Projekte bzw. Maßnahmen des Ergebnisplans (konsumtiver Bereich), sondern auch des Finanzplans (investiver Bereich) bereitgestellt werden. Da nach dem derzeit geltenden Haushaltsrecht eine unterjährige Mittelverschiebung vom investiven in den konsumtiven Bereich unzulässig, aber eine umgekehrte Verschiebung vom konsumtiven in den investiven Bereich möglich ist, werden für den investiven Bereich keine Mittelverwendungen vorge- schlagen. Durch dieses Verfahren ist eine größtmögliche Flexibilität bei der Mittelvergabe gewährleis- tet. Die detaillierte Zuordnung zu den einzelnen Teilergebnisplänen im konsumtiven und investiven Be- reich erfolgt erst, wenn die Bezirksvertretung Kalk über die Einzelbeschlussvorlagen zu Projekten und Maßnahmen entschieden hat.
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