2007/0209
Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Flughafens Frankfurt / Main
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2007/0209
3866 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
17.04.2007
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III
Amt: Agenda-Büro
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Tagesordnung: I II
Verteiler:
III 531
Stvv
Vorlage-Nr. 2007/0209
Magistratsbeschluss-Nr.
264
Betreff: Planfeststellungsverfahren zum Au sbau des Flughafens Frankfurt / Main
Vorlage vom: 03.04.2007
Beschlussvorschlag:
Die im Rahmen der Nachanhörung im Planfeststellungsverfahren zum beantragten Ausbau des
Flughafens Frankfurt / Main abgegebene Stellungnahme vom 29.03.2007 wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen: Stellungnahme zum Flughafenausbau
Beschluss des Magistrats vom 25.04.2007
Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.
2
...
Begründungsseite zur MV vom 03.04.207 (Planfeststellungsverfahren Flughafen)
Magistrat und Stadtverordnetenversammlung haben am 09.04.2003 bzw. 22.05.2003 beschlossen,
sich mit fachanwaltlicher Hilfe im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens
mit allen rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln gegen jeglichen Bau oder Ausbau einer Start-
und/oder Landebahn auf dem Frankfurter Flughafen zu wenden, sofern damit eine stärkere
Frequentierung der Abflugroute 18-KNG-kurz (= Flug-route zwischen Arheilgen und Wixhausen
Richtung Funkfeuer Bad König) verbunden ist.
Der Gegenstand des laufenden Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Frankfurter Flughafens,
die beantragte Nordwestbahn-Variante, erfüllt diese Kriterien und belastet Darmstadt negativ.
Mit fachanwaltlicher Hilfe wurde mit Datum vom 01.03.2005 eine umfängliche Stellungnahme mit
Einwendungen und Forderungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum beantragten Bau der
Nordwestbahn im Rahmen des laufenden Planfeststellungsverfahrens beim Regierungspräsidium
Darmstadt eingereicht.
Im März 2007 erfolgte eine erforderlich gewordene „Nachanhörung“ im Verfahren und die
Wissenschaftsstadt Darmstadt hat hierzu erneut fristgerecht und dezidiert am 29.03.2007 Stellung
bezogen
Die mit fachanwaltlicher Hilfe erstellte Stellungnahme vom 29.03.2007 liegt als Anlage bei und wird
hiermit nachträglich zur Kenntnis gebracht. Zur Fristwahrung war eine vorhergehende Einbeziehung
der Gremien nicht möglich!
Das Vorhaben hat auch in seiner geänderten Form (Nachanhörung) noch negativere Aus-
wirkungen auf die Darmstädter Bevölkerung und die von der Wissenschaftsstadt Darmstadt
wahrzunehmenden öffentlichen Belange sowie die Funktion der Stadt als Oberzentrum als
vorher.
Das Vorhaben schränkt außerdem die von Art. 28 Abs. 2 GG geschützte kommunale Planungshoheit
der Wissenschaftsstadt Darmstadt unzulässig ein.
In der Stellungnahme von RA Dr. Berghäuser werden folgende Aspekte gewürdigt und zum
Gegenstand des Verfahren erhoben:
- Lärmbelastung: Punkte 1, 2, 3, 4, 11, 13 der Stellungnahme
- Wohnumfeldanalyse: Punkte 5, 12 der Stellungnahme
- Öffentliche Einrichtungen: Punkt 6 der Stellungnahme
- Nachtflug und -verbot: Punkte 7, 8, 9 der Stellungnahme
- Koordinationseckwert: Punkt 10, 11 der Stellungnahme
- Schutzbedürftige Bereiche: Punkt 12 der Stellungnahme
- Prognosehorizont: Punkt 14 der Stellungnahme
- Konfigurationsanalyse
(Variantenauswahl): Punkte 15, 16 der Stellungnahme
- Naturschutz und FFH: Punkt 17 der Stellungnahme
- Veränderter Sachstand
durch Erwerb Ticona: Punkt 18 der Stellungnahme
- Beschäftigung: Punkt 19 der Stellungnahme
Darmstadt, 03.04.2007
AZ: III-561-Fluglärm
Der Dezernent III
Klaus Feuchtinger
Stadtrat Anlage
anlage 1
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RechtsAnwälte&Notare Rheinstraße 7 -9 (Merckhaus) 64283 Darmstadt Telefon 06151 -9944-0 Telefax 06151 -294283 Gerichtsfach 39 www.anwaelte-DA.de RechtsAnwälte&Notare · Postfach 110153 · 64216 Darmstadt Dr. Wolfgang Ebner Rechtsanwalt, Notar Erwin Falk Rechtsanwalt, Notar Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr. Klaus Berghäuser Rechtsanwalt, Notar Fachanwalt für Verwaltungsrecht Mediator Dr. Wulf Albach Rechtsanwalt, Notar Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht Dr. Stefan Landzettel Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht sowie für Erbrecht Dr. Rainer Wieland Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Thomas Berg Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie für Bau- und Architektenrecht Deutsche Bank AG Dresdner Bank AG Stadt- und Kreissparkasse Volksbank Darmstadt eG Darmstadt Kto. 110551 Darmstadt Kto. 174816600 Darmstadt Kto. 540773 Darmstadt Kto. 1622005 BLZ 508 700 24 BLZ 508 800 50 BLZ 508 501 50 BLZ 508 900 00 Planfeststellungsverfahren für den geplanten Ausbau des Flugh a- fens Frankfurt Main hier: Stellungnahme und Einwendungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu den Änderungen des ausgelegten Planes Sehr geehrte Damen und Herren, bekanntlich vertreten wir in der vorbezeichneten Angelegenheit die rechtlichen Interessen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Auf die von uns mit Schreiben vom 25.02.2005 vorgelegte Vollmachtsu r- kunde nehmen wir Bezug. Die Stellungnahme und die Einwendungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt erfolgen im Hinblick auf die in der en Selbstverwaltungs- recht gründende gesam träumliche Planungsverantwortung für ihren örtlichen Bereich. Das Vorhaben hat auch in seiner geänderten Form noch negativere Auswirkungen auf die Darmstädter Bevölkerung und die von der Wissenschaftsstadt Dar mstadt wahrzunehmenden öffentlichen B e- lange sowie die Funktion der Stadt als Oberzentrum als vorher. Es schränkt außerdem die von Art. 28 Abs. 2 GG geschützte ko m- munale Planungshoheit der Wissenschaftsstadt Darmstadt unzulä s- berghaeuser@anwaelte -da.de Per Boten! Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Projektgruppe Flughafen Standort im Regierungspräsidium in Darmstadt Wilhelminenstraße 1-3 64283 Darmstadt Unser Zeichen: B / EB - 03/00836 Darmstadt, den 29.03.2007 - 2 - sig ein. Gegenüber der Ursprungsplanung wird der Siedlungsb eschränkungsbe- reich im Norden der Wissenschaftsstadt Darmstadt noch weiter ausgedehnt. Im Einzelnen: 1. Die nunmehr in den neu vor gelegten Gutachten G10.1 und G 12.2 präsen- tierten Ergebnisse belegen eindrucksvoll, dass unter Zugrundelegung e i- nes Prognosezeitraums bis zum Jahre 2020 die in unserem Schriftsatz vom 25.02.2005 insoweit geäußerten Befürchtungen noch übertroffen wer- den Die Tabel le 2.1 zum Gutachten G 12.2 „Spezieller Teil Bewertung der Lärmbelastung der Anwohner des Flughafens“ gibt eine zusammenfas- sende Übersicht über diejenigen repräsentativen Ortslagen, in denen die flugbetriebsbedingten Geräuschbelastungen am Tage oder in der Nacht den Kritischen Toleranzwert und/oder den Präventiven Richtwert erreichen oder überschreiten. Für die Wi ssenschaftsstadt Darmstadt werden dort gemäß Gutachten G10.1, Teil C (Planungsgemeinschaft BeSB -OBERMEYER) nach dem Zwei-Scheiben-Modell beim L max, 22-1 h = 8 x 71 dB(A) für den Planungsfall 2020 folgende Überschreitungen des Präventiven Richtwerts im ersten Teil der Nacht (22-01 Uhr) ausgewiesen: Darmstadt 10 8,1 Darmstadt 15 8,8 Zulässig wären für den Zeitraum nach Ansicht der Gutachter 22-01 Uhr n ≥ 8 x 71 dB(A)Lmax. Für die beiden Ortslagen Darmstadt 10 und Darmstadt 15 ergeben sich mithin im Planungsfall 2020 im ersten Teil der Nacht (22 -01 Uhr) erhebli- che Verschlechterungen im Bezug auf die Belastungen mit flugbetriebsb e- dingten Geräuschen. Demgegenüber wäre in der Ist -Situation 2005 und im Prognosenullfall 2020 in der Wissenschaftsstadt Darmstadt keine Überschreitung des Prä- ventiven Richtwertes im ersten Teil der Nacht zu erwarten. 2. Tab. 3.2 „Kombinierte Einwirkung von flugver kehrsbedingten Geräuschen und Landverkehrsgeräuschen am Tage im Planungsfall 2020 “im Gutach- ten G12.2 befasst sich mit der kombinierte n Einwirkung von flugverkehr s- bedingten Geräuschen und Landverkehrsgeräuschen am Tage im Pl a- nungsfall 2020. Es werden dort diejenigen Ortslagen ausgewiesen, an d e- nen mindestens ein Auswahlkriterium (Landverkehrslärm: L eq≥ 56 dB(A), flugbetriebsbedingter Lärm: L eq≥ 59 dB(A)) erfüllt ist. Für die Wisse n- - 3 - schaftsstadt Darmstadt finden sich dort zwei Ortslagen, nämlich Dar GL 10 und Dar GL 11, bei denen ein Konfliktortkriterium (Entscheidungskategorie 2, Tag) erfüllt ist. Die flugbetriebsbedingten Änd erungen zum Ist -Fall betragen bei Dar GL 10 und Dar G 11 jeweils + 2,7 dB(A). Die energet i- sche Summation (Summenpegel beider Schallquel len) ergibt für Dar GL 10 63,5 dB(A) und für Dar GL 11 62,4 dB(A). In der Entscheidungskategorie 4, Tag finden sich drei weitere Konfliktorte in Darmstadt: Dar GL 03, GL 14 und GL 16. Die flugbetriebsbedingten Ä n- derungen betragen gegenüber dem Ist -Fall bei Dar GL 3 + 2,6 dB(A), bei Dar GL 14 + 2,7 dB(A) und bei Dar GL 16 + 2,5 dB(A). Bei diesen drei L a- gen ist ausweislich der Ausführungen im Gutachten G12.2 nicht von b e- sonders gewichteten Konfliktorten , sondern nur von „normalen“ Konfliktor- ten auszugehen. 3. Tab. 3.3 im Gutachten 12.2 betrifft die kombinierte Einwirkung von flugve r- kehrsbedingten Geräuschen und Landverkehrsgeräuschen in der Nacht im Planungsfall 2020. Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt sind dort beim Leq Nacht hinsichtlich der flugbetrieb sbedingten Geräuschen folgende E r- gebnisse ausgewiesen: Kurz Bez. Leq, Nacht Änderung zum Ist-Fall Delta Land- Flug Summati- onspegel Dar GL 01 53,4 + 1,7 - 4,8 54,7 Dar GL 02 53,6 + 1,7 - 4,0 55,1 Dar GL 03 52,0 + 1,6 + 3,7 57,3 Dar GL 04 53,7 + 1,8 - 6,3 54,7 Dar GL 05 53,1 + 1,8 - 1,3 55,5 Dar GL 06 53,5 + 1,8 - 3,2 55,2 Dar GL 07 52,0 + 1,7 - 0,7 54,7 Dar GL 08 53,2 + 1,8 - 0,2 56,1 Dar GL 09 52,1 + 1,8 - 10,5 52,4 Dar GL 12 53,7 + 1,6 - 8,7 54,3 Dar GL 13 53,3 + 1,6 - 4,6 54,6 Dar GL 14 53,9 + 1,7 - 3,5 55,5 Dar GL 15 52,2 + 1,5 - 4,7 53,3 Dar GL 16 51,8 + 1,5 - 0,6 54,5 Während bei der Prognose für den Planungsfall 2015 das Spektrum für die Mehrbelastung aller Darmstädter Standorte insoweit noch zwischen 0,2 und 1,2 dB(A) lag, findet sich im Planungsfall 2020 jetzt ein Spektrum von 1,5 bis 1,8 dB(A). Es kommt demzufolge im verlängerten Prognosezei t- - 4 - raum nochmals zu einer enor men Erhöhung der kombinierten Einwirkung von flugverkehrsbedingten Geräuschen und Landverkehrsgeräuschen in der Nacht in Darmstadt. 4. Die beträchtlichen Lärmsteigerungen zeigen auch die folgenden Ve r- gleichstabellen zum Leq(3)tags und Leq(3) nachts sowie zum LAmax≥ 71 dB(A). Kurz Bez. Ist-Situation 2005 6-22 Uhr Leq(3)tags dB(A) Planungs- fall 2020 6-22 Uhr Leq(3)tags dB(A) Änderung zum Ist - Fall Dar 01 51,1 53,6 + 2,5 Dar 02 50,3 52,8 + 2,5 Dar 03 54,9 57,6 + 2,7 Dar 04 54,8 57,6 + 2,8 Dar 05 55,1 57,9 + 2,8 Dar 06 53,7 56,4 + 2,7 Dar 07 54,1 56,8 + 2,7 Dar 08 54,3 57,1 + 2,8 Dar 09 52,8 55,5 + 2,7 Dar 10 55,4 58,1 + 2,7 Dar 11 53,9 56,6 +2,7 Dar 12 55,3 58,0 + 2,7 Dar 13 53,7 56,3 + 2,6 Dar 14 52,8 55,5 + 2.7 Dar 15 56,1 58,9 + 2,8 Dar 16 <45 47,3 + 2,3 Kurz Bez. Ist-Situation 2005 22-6 Uhr Leq(3) nachts dB(A) Planungs- fall 2020 22-6 Uhr Leq(3)nachts dB(A) Änderung zum Ist - Fall Dar 01 48,1 49,4 + 1,3 Dar 02 47,3 48,7 + 1,4 Dar 03 51,8 53,5 + 1,7 Dar 04 51,8 53,5 + 1,7 Dar 05 52,1 53,9 + 1,8 Dar 06 50,7 52,3 + 1,6 - 5 - Dar 07 51,1 52,7 + 1,6 Dar 08 51,3 53,1 + 1,8 Dar 09 49,8 51,5 + 1,7 Dar 10 52,3 53,9 + 1,6 Dar 11 50,9 52,5 + 1,6 Dar 12 52,2 54,0 + 1,8 Dar 13 50,7 52,2 + 1,5 Dar 14 49,8 51,4 + 1,6 Dar 15 53,1 54,9 + 1,8 Dar 16 42,1 43,0 + 0,9 Kurz Bez. Ist-Situation 2005 22-1 Uhr LAmax≥ 71 dB(A) Planungs- fall 2020 22-1 Uhr LAmax≥ 71 dB(A) Änderung zum Ist - Fall Dar 01 1,6 3,0 + 1,4 Dar 02 1,2 2,5 + 1,3 Dar 03 4,2 7,2 + 3,0 Dar 04 4,0 7,0 + 3,0 Dar 05 4,2 7,2 + 3,0 Dar 06 3,2 5,7 + 2,5 Dar 07 3,5 6,2 + 2,7 Dar 08 3,6 6,4 + 2,8 Dar 09 2,7 5,1 + 2,4 Dar 10 4,8 8,1 + 3,3 Dar 11 3,3 6,0 + 2,7 Dar 12 4,4 7,6 + 3,2 Dar 13 3,2 5,6 + 2,4 Dar 14 2,6 5,0 + 2,4 Dar 15 5,2 8,8 + 3,6 Dar 16 < 0,1 0,1 + 0,1 5. Ein erschreckendes Bild für die Wissenschaftsstadt Darmstadt bieten schließlich auch die Auswertungen im informatorischen Anhang zum Gu t- achten G11 Wohn- und Wohnumfeldanalyse. - 6 - Dabei wurden die Lärmauswirkungen nächtlicher Maximalpegel auch unter Berücksichtigung der 100 /100-Regelung für die Betriebsr ichtungsvertei- lung ermittelt. Hiernach sind in der Ist -Situation 2005 bei PS 2: NAT, Nacht = Umhülle n- de minus 6x75 dB(A) –100/100 Regel in Darmstadt nur 18 Einwohner b e- troffen, im Prognosenullfall 2020 gerade einer mehr, also 19 Einwohner. Demgegenüber wächst die betroffene B evölkerungszahl im Planungsfall 2020 auf 5.875 Einwohner mit Erstwohnsitz, 256 Einwohner mit Zwei t- wohnsitz und ein zusätzliches Nachverdichtungspotenzial von 47 Einwo h- nern an. Statt 19 Einwohnern im Pro gnosenullfall sind im Planungsfall 2020 also 6.178 Einwohner tangiert, eine regelrechte Explosion der Betrof- fenheit. Den Anlagen III.2/10 und III.2/21 zum Gutachten G11 lässt sich entne h- men, dass beim Schutzziel „Kommunikation“–Präventiver Richtwert im Prognosenullfall 2020 in Darmstadt nur 7 Einwohner und beim Schutzziel „Schlaf“–Präventiver Richtwert lediglich 19 Einwohner tangiert w ären. Im Planungsfall 2020 werden statt dessen beim Schutzziel „Kommunikation“– Präventiver Richtwert 168 Einwohner und beim Schutzziel „Schlaf“–Prä- ventiver Richtwert insg esamt 3.112 Bürger betroffen sein. Erstmals im Planungsfall 2020 wird in der Wissenschaftsstadt Darmstadt schließlich der Kritische Toleranzwert beim Schutzziel „Schlaf“ überschritten und zwar bei 18 Einwohnern (vgl. Anlage III.3/23 zum Gutachten G11). Diese Zahlen belegen eindrucksvoll, mit welchen starken zusätzlichen B e- lastungen die Wissenschaftsstadt Darmstadt und ihre Bevölkerung bei dem beabsichtigten Flughafenausbau rechnen müssen. Je länger der Prognosezeitraum, desto stärker wird das Stadtgebiet D armstadts, insbe- sondere der Darmstädter Norden, vom Fluglärm betroffen. Die hiermit ei n- hergehenden Beeinträchtigungen, Belästigungen und Störungen weiter Teile der Bevölkerung und die zwangsläufig mit dem Ausbau der Lan de- bahn Nordwest verbundenen Siedlungsbeschränkungen sind für die Wi s- senschaftsstadt Darmstadt nicht hinnehmbar. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt rügt deswegen erneut die fehlende Be- rücksichtigung der Interessen ihrer Wohnbevölkerung sowie die Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit. Außer dem macht sie im Hinblick auf die Betroffenheit kommunaler Grundstücke und Einrichtungen wiederum Abwehransprüche aus ihrer einfachrechtlichen Eigentümerstellung ge l- tend, zumal das Vorhaben, wie bereits in unserer ersten Stellungnahme vom 25.02.2005 unter Ziffer 2 ausführlich vorgetragen, zu einer erhebl i- chen Wertminderung städtisches Grundeigentums führt. 6. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wendet außerdem ein, dass durch den Ausbau der Stadtbahn Nordwest die von der Stadt unterhaltenen und vom - 7 - Flugbetrieb besonders betroffenen öffentlichen Einrichtungen wie Spiel - und Sportplätze, Parks und dergleichen sowie sonstige Naherholungsrä u- me ihrem Nutzungszweck nur noch ei ngeschränkt nachkommen können. Dies hat zur Folge, dass gleichzeitig die übrigen Naherholun gsziele einem verstärkten Besucherdruck ausgesetzt und dadurch ebenfalls entwertet werden. 7. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt begrüßt, dass in die konkrete Bewe r- tung des Gutachtens 12.2 neuere Erkenntnisse zur Beurteilung der Medi a- tionsnacht aus Wirkung ssicht einbezogen wurden. Sie schließt sich der Einschätzung der Gutachter an, dass die Häufung der Flugbewegungen zwischen 5:00 Uhr und 6:00 Uhr als besonders negativ und beeinträcht i- gend eingeschätzt werden muss. Deswegen müssen nach Ansicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt für diesen Zeitraum unter den besonderen Bedingungen der Flugbewegungen am Flughafen Frankfurt/Main zusätzl i- che Schutzkriterien eingebaut werden. Eines dieser Kriterien könnte für diesen Zeitraum 1 x 80 dB (A) außen bzw. bei gekipptem Fenster 65 dB (A) am Ohr des Schläfers sein. Bei Überschreitungen eines der Schutzkr i- terien muss den betroffenen Bürgern und Einrichtungen zwingend Schal l- schutz gewährt werden. Klarstellend sei hierzu angemerkt, dass nach Auffassung der Wisse n- schaftsstadt Darmstadt ein absolutes Nachflugverbot in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr nach wie vor erste Priorität genießt. Sollte es entgegen den Forderungen der Wissenschaftsstadt Dar mstadt nicht zu einem absolut en Nachtflugverbot kommen, müss en auch für die Rands tunde von 22:00 bis 23:00 Uhr zusätzliche Schutzkriterien festgelegt werden. Die Wisse n- schaftsstadt Darmstadt hält außerdem ausdrüc klich an ihren unter Ziffer 2 der Stellungnahme vom 25.02.2005 aufgestellten Forderungen fest. 8. Als besondere Konfliktorte für die Nacht haben sich ausweislich des Gu t- achtens G12.2 im Planungsfall 2020 Dar 01 (Altenpflegeheim Im Fiedle r- see 43), Dar 02 (Altenpflegeheim, Borsdorffstraße 40), Dar 05 (KITA, Mes- seler Straße 112-114), Dar 06 (KITA, Alter Wixhäuserweg 21) , Dar 08 (KI- TA, Jägertorstraße 117 a) und Dar 14 herausgestellt. Hier ist Handlung s- bedarf gegeben und sind auf jeden Fall vom Vorhabenträger Schall- schutzmaßnahmen zu erbringen. Dies gilt um so mehr als bei den beiden Altenpflegeheimen im Planungsfall 2020 nicht nur der Präventive Richtwert 13 x 60 dB (A) LmaxNacht mit 24,6 (Dar 01) bzw. 22,0 (Dar 02) in der Nacht bei gekippten Fenstern signifikant überschritten wird, sondern auch der Präventive Richtwert außen 25 x 66 dB (A) L maxTag und zwar beim Alte n- pflegeheim Im Fi edlersee mit 42,5 und beim Altenpflegeheim Bors- dorffstraße mit immerhin noch 34,3. 9. Im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen wiederholt die Wisse n- schaftsstadt Darmstadt ihre Forderung nach einem Nachtflugverbot zw i- - 8 - schen 22.00 und 6.00 Uhr und eine m verbindlichen Anti -Lärm-Pakt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verlangt außerdem nochmals die verbindl i- che Festsetzung eines Bewegungskontingentes von jährlich maximal 657.000 Flugbewegungen unter Berücksic htigung weiterer städtischer Forderungen zur Rou tenbelegung. Diese Festsetzung muss mit der Fes t- legung eines Lärmkontingentes, basierend auf den MPH -Werten des Schutzgutachtens, verbunden werden. Nach Ansicht der Wissenschaft s- stadt Darm stadt ist außerdem der Transfer des Nachtflugverkehrs in die Nachtrandzeiten 22.00 - 23.00 Uhr und 5.00 - 6.00 Uhr nicht ausreichend berücksichtigt. Die Wissenschaftsstadt Darms tadt besteht ferner auf der Berücksichtigung der Tatsache, dass ein Schließen der Fenster im So m- mer aus gesundheitlichen Gründen der Bevölkerung ni cht zuzumuten ist und eine Schalldämmung auch mit Lüftung eine erhebliche Einschrä nkung der Wohnqualität darstellt. 10. Wir stellen klar, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt auch mit der jetzt vorgenommenen Erhöhung des Koordinationseckwertes von 120 auf 126 Flugbewegungen pro Stunde und den damit einhergehenden zusätzl i- chen Belastungen der Anwohner und ihrer Kommunen nicht einversta n- den ist. 11. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt weist in diesem Zusammenhang da r- auf hin, dass die Ergebnisse der Gutachte n G 10.1 Flug lärm und G 11 Wohnumfeldanalyse in deutlichem Wi derspruch zu einem vom Regiona- len Dialogforums (kurz RDF) eingeholten Gutachten zum Thema „Beläs- tigung durch Fluglärm im Umfeld des Frankfurter Flughafens“stehen. Hier wurden im Zeitraum von April bis zum Jahresende 2005 die Lärmb e- lästigung sowie die Wohn-, Umwelt und Lebensqualität von 2.312 A n- wohnern des Rhein -Main-Gebietes im Umfeld des Frankfurter Flughafens in Abhängigkeit von der Fluglärmbelastung unte rsucht. Ein zentrales Ergebnis der St udie ist, dass die Bewohner des Rhein - Main-Gebietes durch Fluglärm stärker als der Durchschnitt der Bewohner in Hessen und auch in der gesamten Bundesrepublik gestört und belä s- tigt sind. 64% der Befragten sind durch Fluglärm mittelmäßig bis äußerst gestört oder belästigt, davon 41% stark bis äußerst stark. Der Mittelwert der Lärmbelästigung auf einer fünfstufigen Skala liegt bei den Befragten bei 3,1, bei der Bevölkerung in Hessen insgesamt bei 1,8. Bundesweit betragen die Zahlen 12 % durch Fluglärm Belästi gte, davon 4 % stark bis äußerst. Hier liegt der Mittelwert über alle befragten Personen bei 1,5 von fünf Skalenstufen. Das Gutachten stellt Dosis - Wirkungs-Beziehungen zwischen dem Pegel und verschiedenen Lärmbelästigungsurteilen bezogen auf den Fluglärm - 9 - her. Danach sind in der Pegelklasse 50 -52,5 dB bereits 25% der Bevö l- kerung hochgradig durch Fluglärm insgesamt belästigt. Die befragten Anwohner des Rhein -Main-Gebietes berichten über Aktivitätsstörungen im Außenbereich durch Fluglärm und sehen sich in ih rer Wohnzufriede n- heit beeinträchtigt. Ältere Personen und diejenigen, die bereits durch E r- krankungen vorbelastet sind, zeigen noch stärkere Beeinträchtigungen als junge, gesunde Menschen. Die Angst vor Gesundheitsschäden durch Kerosin, Bedrohungsgefühle du rch geringe Überflughöhen und nicht z u- letzt die Furcht vor Wertverlust der eigenen Immobilie beeinflussen die Lebenssituation um den Frankfurter Flughafen negativ. Die Randstunden des Tages morgens und abends haben sich als Zeiten erhöhter Belästigung dur ch Fluglärm bei gleichem Pegel herausgestellt. Das Gutachten des RDF ist als Anlage 1 beigefügt und wird voll inhaltlich zum Gegenstand unserer Stellungnahme gemacht. 12. Im Gutachten G 11- Wohn- und Wohnumfeldanalyse fallen verschiedene Merkwürdigkeiten auf, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nochmals einer eingehenden Betrachtung unterzogen werden müssen. Die nunmehr vorgelegten Strukturdaten der Stadt Darmstadt im Gutac h- ten G11 weichen wie folgt von den früher verwendeten ab: Erhebungsstand von Mitte 2002 Besonders schutzbedürftige Bereiche Bestand Art der Einrichtung Anzahl Summe Nutzer Altenpflegeeinrichtungen 11 1.390 Kindergärten/-tagesstätten 59 4.329 Krankenhäuser 5 2.016 Schulen 47 30.661 Summe der Gemeinde 122 38.396 Erhebungsstand von Mitte 2006 Besonders schutzbedürftige Bereiche Bestand Art der Einrichtung Anzahl Summe Nutzer - 10 - Altenpflegeeinrichtungen 13 1.297 Kindergärten/-tagesstätten 82 4.809 Krankenhäuser 6 1.879 Schulen 49 31.564 Summe der Gemeinde 150 39.549 Erstaunlich dabei ist, dass die Anzahl der Altenpflegeheimeinrichtungen von 11 auf 13 wächst, aber die Nutzer von 1.390 auf 1.297 abnehmen. Ferner steigt die Anz ahl der Kindergärten / -tagesstätten von 59 auf 82 ; gemessen hieran erscheint der N utzerzuwachs der Kita -Anzahl von 4.329 auf 4.809 relativ gering. Krankenhäuser nehmen in der Anzahl von 5 auf 6 zu bei merkwürdige r- weise sinkender Nutze rzahl von 2.016 auf 1.879. Diese Zahlen erscheinen wenig plausibel. 13. Im Plan G10.1C-1 sind die Lärm-Isolinien für flugbedingte Geräusche, Tag, Planungsfall 2020, gemäß lärmmedizinischem Gutachten G12 und Da r- stellung der besonders schutzbedürftigen Einrichtungen und repräsentat i- ven Ortslagen dargestellt. Für Darmstadt sind innerhalb der 55dB(A) Kurve 7 Kinderbetre uungseinrichtungen, 5 Schulen und eine Repräsentative Ortslage verzeichnet. Tatsächlich liegen jedoch innerhalb der 55dB(A) Linie 14 Kinderbetre u- ungseinrichtungen, sowie 5 Schulen mit 1 Außenstelle. 14. Laut den Ausführungen auf Seite 63 f. im Gutachten G8 ist Prognosehor i- zont nunmehr das Jahr 2020, denn - „bis maximal 2020 liegen für wichtige prognoserelevante Kenndaten einigermaßen verlässliche Grundlagen vor, z.B. zur Bevölkerung s- entwicklung, zu Ausbauplanungen der Verkehrsinfrastruktur bzw. es können plausible Annahmen getroffen werden (z.B. zur Angebot s- planung der Fluggesellschaften). - 2020 ist einerseits von heute weit genug entfernt, um die Auswi r- kungen längerfristige Entwicklungen von Wirtschaft, Gesellschaft und Verkehr auf den F lughafen Frankfurt Main darstellen zu kö n- nen. - Andererseits ist 2 020 noch „überschaubar“,d.h. mit heutigen Ma ß- stäben bzw. Prognosemodellen zu erfassen.“ - 11 - Die Gutachter räumen zwar ein, dass es Luftverkehrsprognosen gibt, die über einen Zeitraum von 15 Jahren hinausgehen. Dies seien aber allesamt „globale“ Prognosen, die für einen einzelnen Flughafenstandort mit seinen spezifischen Bedingungen nur sehr eingeschränkt anwendbar seien. Gleichzeitig geht jedoch aus der Fußnote 19 auf Seite 64 des Gutachtens G8 hervor, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau - und Stadtent- wicklung derzeit eine langfristige Verkehrsprognose 2025 auflegen lässt, die für externe Zwecke ab Ende 2006 zur Verfügung stehen soll. Dabei handelt es sich ganz offensichtlich nicht um eine „globale“ Prognose, son- dern um eine solche, die sich ausschließlich auf das Gebiet der Bundesre- publik Deutschland beschränkt. Dasselbe gilt auch für die in Tabelle 2 -1.2 des Gutachtens G8 aufgeführte DIW-Studie aus dem Jahre 2000, die mit dem Progno sejahr 2020 arbeitet, also ebenfalls einen Zeitraum von 20 Jahren umfasst. Außerdem konzidieren die Gutachter in Fußnote 18 auf Seite 64, dass sie selbst für einzelne Flughäfen Berechnungen über das Jahr 2020 hinaus gefertigt haben und zwar zur Entwicklu ng des Luftverkehrs in der Schweiz bis 2030. In dieser Nachfrageprognose der Intraplan Consult GmbH vom August 2005 zur Entwicklung des Luftverkehrs in der Schweiz bis 2030 heißt es auf Seite 1 wörtlich: „Die Prognose umfasst die gesamte Schweiz, das heißt - die Landesflughäfen Zürich, Genf und Basel-Mulhouse, - die Regionalflugplätze Bern, Lugano, St. Gallen -Altenrhein und S i- on, - und ergänzend hierzu die Überflüge über die Schweiz. Im Folgenden finden sich in der Nachfrageprognose detaillierte Unters u- chungen, die sich jeweils bis zum Prognosehorizont 2030 erstrecken. Dies gilt etwa für die Prognose des Passagierverkehrs, die Progno se des Fracht- und Postverkehrs sowie die Prognose der Flugbewegungen im Li- nien- und Cha rterverkehr. Dabei wird in der Nachfrage prognose der Intraplan Consult GmbH jeweils zwischen der gesamten Schweiz und den vorgenannten einzelnen Flughäfen differenziert. Wie die Überschriften zu den einschlägigen Kapiteln deutlich machen, geht es dabei keineswegs nur um Ausblicke, vielmehr ist dort explizit jeweils von Prognosen die Rede (vgl. z.B. Seite 4, 7, 9 und 56 der Nachfrageprognose). Es gibt auch detail- lierte Berechnungen des Spitzenstundenanteils am Jahresau fkommen und - 12 - zum Kapazitätsbedarf, die ebenfalls bis zum Prognosehorizont 2030 re i- chen (vgl. Seite 97 ff. der Nachfrageprognose). Dies beweist, dass es grundsätzlich auch bei nicht globalen Untersuchu n- gen möglich ist, über den Prognosehorizont 2020 hinauszugehen. Es mag zwar sein, dass bei solch langen Prognosezeiträumen Unsiche r- heiten bestehen. Derartige Unsicherheiten wohnen indes auch einem Prognosezeitraum von 15 Jahren inne. Ob man eine über den Zeitraum von 15 Jahren hinausgehende Unters u- chung letztlich nicht mehr Prognose, sondern Ausblick nennt, ist im Gru n- de nur eine Frag e der Terminologie und ändert nichts an der grundsätzl i- chen Möglichkeit, die weitere Entwicklung zumindest bis zum Jahre 2025 zu untersuchen. Dies zeigt auch die Tatsache, dass die Gutachter in der Lage sind, der Forderung des Regierungspräsidiums Darmstad t zu en t- sprechen, die Verkehrsentwicklung nach dem Prognosehorizont 2020 ins Auge zu nehmen. Insoweit lässt sich der Tabelle 4 -2 zum Gutachten G8 entnehmen, dass der Passagierverkehr am Flughafen Frankfurt/Main in der Zeit von 2020 bis 2025 nochmals anst eigen wird und zwar von jährlich 88,6 Millionen Passagieren auf jährlich 98,8 Millionen. Tab. 4-2: Zeitreihe des Passagierverkehrs in Frankfurt Main 2004-2020 im Planungsfall und Ausblick auf 2025 Jahr Passagiere Zuwachs ge- genüber 2004 mittlere jährliche Zuwachsrate (in % p.a.) gegenüber 2004 (Mio.) % 2004 51,1 - - 2005 52,2 2,2 2,2 2010 60,7 18,8 2,9 2015 76,4 49,5 3,7 2020 88,6 73,3 3,5 2025 98,8 93,3 3,2 Tabelle 5-1 zum Gutachten G8 belegt, dass auch die Luftfracht/Luftpost in dem vorgenannten Zeitraum erheblich zunehmen wird. Während für 2020 - 13 - ein Luftfracht - und Luftpostaufkommen in Frankfurt/Main von 3.161.000 t pro Jahr prognostiziert wird, sollen es 2025 schon 3.566.000 t sein. Tab. 5-1: Zeitreihe des Luftfracht- und Luftpostaufkommen in Frankfurt Main 2004-2020 im Planungsfall und Ausblick auf 2025 Jahr Luftfracht/ Luftpost Zuwachs ge- genüber 2004 mittlere jährliche Zuwachsrate (in % p.a.) gegenüber 2004 (1000 t) % 2004 1.839 - - 2005 1964 6,8 6,8 2010 2.269 23,4 3,6 2015 2.692 46,4 3,5 2020 3.161 71,9 3,4 2025 3.566 93,9 3,2 Parallel kommt es dazu ausweislich Tabelle 6 -4 zum Gutachten G8 zu e i- ner Steigeru ng der Flugbewegungen von 701.000 im Jahre 2020 auf 745.000 im Jahre 2025. Tab. 6-4: Zeitreihe des Flugbeweg ungsaufkommens in Frankfurt Main 2004-2020 im Planungsfall und Ausblick 2025 Jahr Flugbewegungen Zuwachs gegenüber 2004 mittlere jährliche Zuwachsrate (in % p.a.) gegenüber 2004 (1000) % 2004 477 - - 2005 490 2,7 2,7 2010 525 10,7 1,7 2015 628 31,7 2,5 2020 701 47,0 2,4 2025 745 56,2 2,1 Unter dem Strich bedeuten diese Zahlen, dass die Lärmbelastungen der Anwohner ebenso wie die sonstigen umweltschädlichen Auswirkungen des Flughafenbetriebs 2025 noch weit höher liegen werden als 2020. - 14 - Hieraus müssen für das Planfeststellungsverfahren ernsthafte Konsequen- zen gezogen werden. Insbesondere ist es notwendig, die Auswirkungen der vorgenannten Steigerungen in dem Zeitraum 2020 bis 2025 auch in den Gutachten G1 bis G3, G5 bis G7, G9.1 bis G14, G16.1 bis G16.4 und G21.1 zu untersuchen und neu zu bewerten. Vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, dass die Gutachter auf Seite 133 des Gutachtens G8 unter Hinweis auf ihre Ausführungen in Kapitel 2 dieses Gutachtens darauf hinweisen, dass heute alle re levanten Progno- sen von einem weiteren Wachstum des Luftverkehr auch nach 2020 aus- gehen. Man kann und darf diese absehbare Entwicklung im Planfestste l- lungsverfahren deswegen nicht einfach ausblenden, sondern muss sie bei den Gutachten und der späteren Abwäg ungsentscheidung mit berücksich- tigen. Sättigungstendenzen sind derzeit nicht absehbar (vgl. Seite 133 Gutachten G8), vielmehr wird mit weiteren mittleren und jährlichen Zuwachsraten des Flugbewegungsaufkommens bis 2025 in Höhe von 2,1 % per annum g e- rechnet (Tabelle 6 -4 zum Gutachten G8). Für das Passagieraufkommen an einem typischen Spitzentag dürfte im Hinblick auf die dynamische En t- wicklung in der Vergangenheit, die ungebrochen erscheint, ebenfalls ein beträchtlicher Anstieg von 2020 bis 2025 in Höhe vo n ca. 25 % zu erwar- ten sein. 15. Der Vorhabenträger weist in den Unterlagen zur Konfigurationsanal yse darauf hin, dass es sich bei der Konfigurationsanalyse au sschließlich um die Darstellung eines in zurückliegenden Verfahrensabschnitten durchg e- führten A uswahlprozesses handele, an dessen Ende die Entscheidung für die bereits im Raumordnungsverfahren unter dem G esichtspunkt der Raumordnung und Umweltverträglichkeit als Vorzugsvariante bestätigte Landebahn Nordwest nunmehr ausschließlich im Hinblick auf das Jahr 2020 weiterhin bestehen bleibe. Die Überprüfung des ursprünglichen Ergebnisses der Konfigurationsan a- lyse (Stand 2005) bestätige im Hinblick auf die Fortschreibung des Pro g- nosehorizonts von 2015 auf d as Jahr 2020, dass kein Auswirkungsfa ktor im Prognosejahr 2020 ersichtlich sei, der die für 2015 getroffene Varia n- tenreihung umkehre. Der Vorhabenträger geht davon aus, dass das vor dem Hintergrund des Prognosejahrs 2015 erarbeitete Ergebnis dami t nach den durchgeführten Planänderungen auch für 2020 Gül tigkeit habe. Als Teil der Konfigurationsanalyse werden - Hubfähigkeit - 15 - - Kapazität - Realisierbarkeit - Sicherheit - Flächeninanspruchnahme - Umweltverträglichkeit - FFH-Verträglichkeit berücksichtigt und bezüglich ihrer Eignung verbal -argumentativ gege n- einander abgewogen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wendet sich im Hinblick auf die zwi- schenzeitlich ein getretene Änderung der Sachlage ausdrücklich gegen diese Vorgehensweise. Es kann nicht angehen, dass eine Konfigurationsanalyse, deren Erge b- nisse im Wesentlichen aus der M ediation herrühren, weiterhin Bestand hat, obwohl sich wesentliche Rahmenparameter geändert haben. Zur nicht nachv ollziehbaren Auswahl der Ausbau variante Nordwest hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits in unserem Schreiben vom 25.02.2005 dezidiert Stellung bezogen und eine Nachprüfung, insbeso n- dere - der Variante 12 - zwei neue Start - und Landebahnen im Süden unter Schließung der Startbahn 18 West (Atlanta -Modell) - Variante 13 –eine neue Start- und Landebahn im Süden - Variante 3 –neue südliche Start- und Landebahn eingefordert. Im Planungsteil B4.1 –Hochbauten und sonstige bauliche Anlagen –wird seitens des Vorhabenträgers deutlich herausgearbeitet, dass für eine Reihe von Hochbauten und sonstigen baulichen Anlagen in der Planfes t- stellung eine Änderu ng durchgeführt wird, welche mit einem deutlich g e- ringeren Flächenbedarf einher geht. Ausweislich Tabelle 2 -2 zum Planteil B 4.2 stellt sich die „Flächenbilanz Flughafengelände Planungsfall 2020“ wie folgt dar: Flächenbilanz Flughafengelän de Planungsfall 2020 Nutzung Größe Flugbetriebsflächen 1.475 ha Flugzeugserviceflächen 42 ha Flächen für Passagier - und Gepäc k- 52 ha - 16 - anlagen Luftfrachtflächen 138 ha Landseitige Verkehrsflächen 95 ha Sonstige gewerbliche Flächen 21 ha Sonstige Betriebsflächen 52 ha Grünflächen 18 ha Summe 1.893 ha Demgegenüber war in den ursprünglichen Antragsunterlagen die „Flä- chenbilanz Fughafengelände Planungsfall 2015“ inder Tabelle 2 -2 zum Planteil B4.2. folgendermaßen angegeben: Nutzung Planungsfall 2015 Flugbetriebsflächen 1.488 ha Flugzeugserviceflächen 49 ha Flächen für Passagier - und Gepäc k- anlagen 44 ha Luftfrachtflächen 128 ha Landseitige Verkehrsflächen 100 ha Sonstige gewerbliche Flächen 30 ha Sonstige Betriebsflächen 59 ha Grünflächen 16 ha Summe 1.914 ha Es lässt sich damit im Vergleich zwischen dem Planungsfall 2020 mit dem Planungsfall 2015 ein Rückgang in der Flächenbilanz von insgesamt 21 ha fest stellen, wobei sich u.a. die Flugserviceflächen um 7 ha, die Luftfrachtflächen um 10 ha sowie die sonstigen gewerblichen Flächen, also die Funktionen Catering, kommerzielle Flächen und Flächen für B e- sucheranlagen, um 9 ha mindern. Wegen des Erwerbs des Ticona-Geländes durch die Fraport AG muss nach Ansicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt zwingend geprüft we r- den, inwieweit die für notwendig erachteten und derzeit im Süden vorg e- sehen Hochbauten, wie z.B. das Terminal 3 sowie die Luftfrachtanlagen , nicht im Bereich des eh emaligen Ticona-Geländes untergebracht werden könnten. Dieser Standort wäre hervorragend geeignet, um eine luft - und landseitige Betriebsabwicklung nach intern ational üblichen Standards zu gewährleisten. Auch könnte der Bau des Terminals 3 hier ohne wesent li- che Beeinträchtigung des laufenden Flughafenbetriebs e rfolgen. - 17 - Dass eine flächenmäßige Reduzierung und damit eine Verlagerung machbar sind, belegt der Vergleich der jetzigen Planfeststellungsunterl a- gen mit der ursprünglichen Fassung 2005. Mit der Verla gerung der derzeit noc h im Süden geplanten Hochbauten auf das vom Vorhabenträger erworbene Ticona -Gelände stünde damit im Süden eine überbaubare Fläche für die Errichtung einer außerhalb des FFH-Gebietes gelegenen und damit deutlich raumverträglicheren Süd- bahnvariante zur Verf ügung. Außerdem wäre bei der Auswahl einer raumverträglichen Südbahnvaria n- te innerhalb des derzeit umbauten Bereiches des Flughafens bei gleic h- zeitiger Verlagerung der Hoc hbauten in den erworbenen Ticona -Bereich ein vollwertiges Para llelbahnensystem möglich, da s unter Umständen den Betrieb der St arbahn 18 West entbehrlich machen könnte . Damit würde auch der Haupteinwand des Vorhabenträgers gegen die Variante 3, Start - und Landebahn Süd, wegfallen, wonach diese die kapazitiven Anforderungen nur eingeschränkt erfüllen kann, da in bestimmten B e- triebssituationen die Star tbahn West gekreuzt werden müss e. Eine solche den Grundsätzen der Eingriffsminimierung verpflichtete und einzufordernde Planänderung berührt unter Berücksichtigung der geä n- derten Rahmenparameter (Verfügbarkeit Ticona -Gelände) die Belange der Wissenschaftsstadt Darmstadt unmittelbar positiv und stellt die E r- gebnisse der Konfigurat ionsanalyse insgesamt in Frage. Nach Ansicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine neue Ko nfigurati- onsananlyse unumgänglich. In den alten Antragsunterlagen wurde davon ausgegangen, dass der Flughafen Frankfurt Main im Nichtausbaufall seine Hub-Funktion verlieren werde und nur noch über einen Umsteigeanteil von etwa 25 % (ca. 14 Mio. Passagiere pro Jahr(Pax/a)) verfüge. Hierbei sol l- ten maximal 58 Mio. Pax/a und höchstens 500.000 Flugbewegungen pro Jahr möglich sein. Demgegenüber sollen jetzt im Prognosenullfall 2006 immerhin 64,3 Mio. Passagiere jährlich (+8 Mio. Pax) und 520.000 Flu g- bewegungen pro Jahr (+20.000) erreicht werden. Der Umsteigeanteil soll dann über 38 % liegen (etwa 24 Mio. Pax/a statt bisher nur 14 Mio Pax/a). Im Raumordnungsverfahren, in dem ausdrücklich nur 660.000 Flugbew e- gungen pro Jahr bewertet wurden, hat der Vorhabenträger ausgeführt, ein Flugbewegungsaufkommen von 128 Flugbewegungen pro Stunde sei der Region nicht zumutbar. Deshalb wurde die so genannte Atlanta -Variante bei der weiteren Variantenbetrachtung ausgeschlossen. Der Flughafen A t- lanta, nach dem diese Variante bena nnt ist, fertigte im Jahre 2000 bei e i- nem Koordinationseckwert von 128 Flugbewegungen pro Stunde etwa 840.000 jährliche Flugbewegungen ab. Nach den nunmehr vorliegenden - 18 - Antragsunterlagen liegt der Koordinationseckwert am Fughafen Frankfurt bei 126 Flugbew egungen pro Stunde. Dieser Wert kann unter normalen betrieblichen Bedingungen in der absoluten Spitze um mindestens 20 % überschritten werden. Mit der Landebahn Nordwest sind demzufolge im neuen Flugbetriebsflächensystem mindestens 151 Flugbewegungen pro Stunde möglich. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt macht sich deswegen die vorstehend zitierte Aussage des Vorhabenträgers zu eigen, wonach es sich hier um ein der Region unzumutbares Flugbewegungsaufkommen handelt. Aus Sicht der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist vor dem Hintergrund der neuen Rahmenbedingungen ohnehin eine neue Kosten-Nutzen-Analyse mit direktem Vergleich der Nordwestbahn einerseits und der Südbahnv a- riante andererseits erforderlich. Die Kosten des Ticona -Geländeerwerbs sind in eine solche Kost en-Nutzen-Analyse ebenso einstellbar wie die weiteren maßgeblichen Kosten, z.B. die jenigen für die Herstellung des Bahnensystems, der Hochbauten, diejenigen für Treibstoffleitungen etc. 16. Laut Vorhabenträger werden in den verkehrsreichsten sechs Monaten 53 % der Flugbewegungen abgewickelt. Dies entspricht 371.500 Flugbew e- gungen. Diese jahreszeitliche Verteilung wird maßgeblich durch die Nac h- frage geregelt. Bei e iner gleichmäßigen Verteilung wären folglich 743.000 Flugbewegungen im Jahr möglich. Multipliz iert man den Koordination s- eckwert von 126 Flugbewegungen pro Stunde mit einer täglichen B e- triebszeit des Flughafens von 18 Stunden und 365 Tagen, ergibt sich als planbare praktische Kapazität ein jährliches B etriebsaufkommen von 827.820 Flugbewegungen. Nach einer 2005 im Auftrag der Zukunft Rhein Main (ZRM) durchgeführten Studie mit dem international anerkannten Simulationsmodell SIMMOD und gleichermaßen anerkannten Verzögerungshäufigkeiten (Verspätungen) liegt die praktisch planbare Kapazität des mit der Nordwestbahn ausg e- bauten Flugbetriebsflächensystems sogar bei 900.000 Flugbewegungen pro annum. Die praktisch planbare Kapazität berücksichtigt dabei B e- triebszeiten, Witterungsbedingungen, Luftraum, Pistensystem, Flugzeu g- mix sowie ähnliche Parameter und s tellt 90 % der technisch möglichen Kapazität dar, bei der externe Faktoren wie Wetter und dergleichen unb e- rücksichtigt bleiben und davon ausgegangen wird, dass ein gleichmäßig hoher Durchsatz über die gesamten Betriebsstunden und den gesamten Betrachtungszeitraum stattfindet.. Die vorgenannte Studie widerlegt die Behauptung des Vorhabenträgers, mit dem neuen SLB -System seien nicht mehr als 701.000 jährliche Flu g- bewegungen machbar. - 19 - 17. Nach § 34 Hessisches Naturschutzgesetz sind Projekte vor ihrer Zula s- sung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura-2000-Gebietes zu überprüfen. Nach Abs. 3 darf ein Projekt nur zugelassen oder durchgeführt werden, soweit es „aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig ist und zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind.“ Gemäß Artikel 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie kann ein Projekt trotz negativen E r- gebnisses der Verträglichkeitsprüfung zugelassen werden, wenn „zwin- gende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art“ vorliegen und eine Alternativlö- sung nicht vorhanden ist. Wenn es eine Alternative ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen für das Gebiet gibt, so ist diese im weiteren Verfahren zugrunde zu legen. Dies erfolgt unabhängig davon, ob im jeweiligen Fachrecht die Unters u- chung von Alternativen vorgesehen ist oder nicht. Eine Abwägung mit a n- deren Belangen ist pri nzipiell unzulässig. Eine Alternative muss zumutbar sein, d. h. es kommen solche Standort - oder Ausführungsmodifikationen in Betracht, die gleichzeitig noch eine R ealisierung der mit dem Vorhaben verbundenen Zielsetzung ermöglichen und deren Aufwand im angeme s- senen Verhältnis zum angestrebten Zweck steht. Nach Meinung der Wissenschaftsstadt Darmstadt steht mit dem Gelände der Firma Ticona jetzt eine solche - außerhalb eines FFH -Gebietes gele- gene - Alternative zu Verfügung die. Auch durch diese Alternativlösung würde sicherlich u. a. das FFH-Gebiet „Schwanheimer Wald“ beeinträchtigt werden, dennoch befände sich jedenfalls ein Großteil der baulichen Anl a- gen außerhalb der FFH -Gebiete, sodass insoweit mit geringeren Beeinträcht i- gungen zu rechnen wäre. Die Prüfung dieser Alternativlösung fehlt in den Planunterlagen gänzlich. Es gibt eine Alternative. Alternativen sind vorrangig zu prüfen, soweit e r- hebliche Beeinträchtigungen drohen, was hier unbestritten vorliegt. Die A l- ternative braucht nur „zumutbar“ (d.h. suboptimal) zu sein, nicht gleichwer- tig. Es ist daher notwendig, das zur Planfeststellung stehende Vorhaben auch im Hinblick auf die FFH -Verträglichkeit der Nordwest bahnvariante nochmals neu zu betrachten. - 20 - 18. Insgesamt müssen die aufgrund der dur ch den Grundstückserwerb des Ticona-Geländes durch die Fraport AG gesetzten neuen Rahmenbedi n- gungen einer eingehenden Prüfung unterzogen werden. Die heutigen Verhältnisse unterscheiden sich gravierend von denjenigen, die Grundl a- ge und Gegenstand des bereits im Jahre 2002 abgeschlossenen Rau m- ordnungsverfahrens waren, bei dem nach der Prüfung einer ganzen Re i- he von denkbaren Varianten schließlich drei Bahnvarianten am Standort Frankfurt/Main einer näheren Prüfung unterzogen wurden. Der sich dort aus der (fehlerhaften) Sicht der Planung sbehörde ergebende Vorzug für die Variante Landebahn Nordwest b eruht auf der nunmehr überholten Annahme, dass das Ticona -Gelände nicht für den Flu ghafenausbau zur Verfügung steht. Dasselbe gilt für die Landesplanerische Beurte ilung vom 10.06.2002, mit der das Regierungspräsidium Darmstadt die grundsätzl i- che Vereinbarkeit der Landebahn Nordwest mit den Erfordernissen der Raumordnung bei Berücksichtig ung gewisser Maßgaben fes tgestellt hat. Hiergegen kann auch nicht etwa mit Erfolg eingewandt werden, die Hoc h- bauten seien für den Flughafenausbau nur von geringer Relevanz und deswegen sei eine Neubewertung der Bahnvarianten nicht erforderlich. Denn ausweislich der Antragsbegründung im A ntragsteil A2, S. 40, ist die bedarfsgerechte Erweiterung des Flughafens hinsichtlich der Pass agier- und Frachtabfertigung sowie der sonstigen flughafenbetrieblichen Vo r- gänge von gleicher Bedeutung wie die Erweiterung des Start- und La n- debahnsystems. Für die Notwendigkeit einer grundlegenden Neubewertung sprechen nicht nur die obigen Ausführungen, sondern auch die Tatsache, dass sich neben den Auswirkungskriterien Flächeninanspruchnahme, Umweltve r- träglichkeit u nd FFH -Verträglichkeit auch das Bedarfskriterium Realisie r- barkeit nach de m Erwerb des Ti cona-Geländes in einem völlig ne uen Licht darstellt . Dies gilt letztlich auch für die Frage, bei welcher Ausba u- variante die Gesam tkosten am niedrigsten liegen. In diesem Zusammenh ang sei erwähnt , dass die Kostenabschätzungen aus der Konfigurationsanalyse infolge des Erwerbs des Tiscona - Geländes durch die Fraport AG für einen Kaufpreis von 650 Mio. Euro völlig überholt und ohne jeglichen Aussagewert mehr sind. Gerade a b- wegig erscheint inzwischen die dort getroffene Aussage, wonach sich die Alternative Nordwest als mit geschätzten Gesamtkosten von ca. 419 Mio. Euro gegenüber der Alternative Nordost (ca. 685 Mio. Euro) und der A l- ternative Süd (ca. 486 Mio. Euro) als kostengünstigere darstelle. Addiert man den Ticona -Kaufpreis zu den für die Alternative Nordwest geschät z- ten Gesamtkosten zeigt sich schnell und eindrucksvoll, wie teuer die A l- ternative Nordwest tatsächlich ist. Zusätzlich fallen bei der Nordwestbahn Kosten für zwei Flugzeug brücken in einer Größenordnung von ca. 600 - 21 - Mio. € an. Eine Vorzugswürdigkeit der Alternative Nordwest gegenüber der Südbahnvariante ist in Anbetracht dessen unter Würdigung der in der Konfigurationsanalyse genannten Gesichtspunkte nicht geg eben. Hinzu kom men die mit der Stilllegung und Verlagerung des Ticona - Werkes verbundenen massiven Verluste an qualifizierten Industriea r- beitsplätzen, die bei der Südbahnvariante nicht zu besorgen wären. 19. Das Gutachten G 19.1 definiert Einkommens - und Beschäftigungseff ekte, die seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt so nicht nachvollzogen werden können und einer Überprüfung bedürfen . Interessanterweise erfährt der Prognosenullfall 2015 (Planungstand 2005) mit etwa 77.000 direkt Beschäftigten am Frankfurter Flughafen ge- genüber dem Prognosenullfall 2020 (Planungsstand 2007) einen Z u- wachs von immerhin 18.300 Beschäftigten (auf 95.300 direkt Beschäfti g- ter am Frankfurter Flughafen). Eine derartige Angabe ist nicht nachz u- vollziehen und kritisch zu hinterfr agen. Im Rahmen eines Expertengespräches beim Regionalen Dialogforum (RDF) am 15. Februar 2007 hat im Übrigen Herr Prof. Dr. Friedrich Thi e- ßen von der TU -Chemnitz deutlich herausgearbeitet und vorgetragen, dass nach Untersuchungen der TU -Chemnitz (bundesweit) eine Bezi e- hung zwischen Flughafengröße und Wirtschaft sniveau nicht besteht. Eine Korrelation oder Kausalität zwischen Flughafen und Wirtschaf t- wachstum und damit Anzahl der Arbeitsplätze im Sinne der von dem Vorhabenträger angewandten Regressionsanalyse gibt es de mnach nicht. Vielmehr ist laut Prof. Thießen zu erwarten, dass bei stärkerem Wach s- tum des Flughafens ab einem bestimmten Zeitpunkt das Wirtschaftn iveau eher sinkt und damit auch deutlich weniger Arbeitsplätze bestehen als dies nach der Regression sanalyse zu erwarten sei. Leider steht gegenwärtig noch das Protokoll des Expertengesprächs vom 15. Februar 2007 aus. Sobald di eses vorliegt, werden wir e s unverzüglich nachreichen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Berghäuser Rechtsanwalt
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Borsdorffstraße 40
- Jägertorstraße 117a
- Wilhelminenstraße 1
- Rheinstraße 7
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0209
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.04.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00