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2086/2019

Ausschilderung Mercatorstraße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.06.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 27.06.2019, TOP 8.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2850 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/64/641/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2086/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.06.2019 
 
 Ausschilderung Mercatorstraße, hier Erläuterung zu mdl. Anmerkungen aus der Sitzung der 
Bezirksvertretung Chorweiler am 14.03.2019, TOP 8.1.1 
Die Bezirksvertretung Chorweiler bemängelt die Mitteilung 0129/2019: 
 
„Die Stellungnahme der Verwaltung wurde der Bezirksvertretung Chorweiler vorab zugesandt. Be-
zirksvertreter Herr Neumann bemängelt die vorliegende Stellungnahme: 
 
- Der Beschlusstext ist nicht korrekt wiedergegeben. 
- Die Begründung des Antrages ist nicht wiedergegeben.  
 
- Es handelt sich nicht ausschließlich um eine Geschäft der laufenden Verwaltung, auch die Bezirks-
vertretung kann diesbezüglich nach der neuen Zuständigkeitsordnung Beschlüsse fassen.  
- Es wurde beantragt, dass an den beiden Ausfahrten der Mercatorstraße Hinweisschilder „Einkaufs-
zentrum Heimersdorf“ angebracht werden, die Stellungnahme gibt dies nicht korrekt wieder.  
- Zudem ist es nicht korrekt, dass das Einkaufszentrum in erster Linie der Nahversorgung mit Le-
bensmitteln dient, dies sind nur vier von 30 Geschäften.  
- Die vorhandene Wegweisung ist keinesfalls ausreichend, wie von der Verwaltung dargestellt.  
 
Der Beschluss muss daher nochmals geprüft werden, und es muss eine nochmalige korrekte Stel-
lungnahme erfolgen.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Zu den Punkten 1 und 2: 
 
Die Verwaltung hat den Beschlusstext wie in der Niederschrift vom 06.12.2018 geschrieben zitiert. 
Die Begründung aus dem Antrag wird dabei wie üblich nicht berücksichtigt. 
 
Zu den Punkten 3-6: 
 
Die BV 6 beantragt an den beiden Ausfahrten der Mercatorstraße zusätzlich das Ziel „Einkaufszent-
rum Heimersdorf“ auszuschildern.  
Die Prüfung ergab, dass an den beiden Ausfahrten der Mercatorstraße bereits das übergeordnete 
Ziel „Heimersdorf“ ausgeschildert ist. Der Ortsunkundige, der nach dem Einkaufszentrum Heimersdorf 
sucht, wird dort folglich abbiegen. An der folgenden Kreuzung wird er mit dem Schild Einkaufszent-
rum Heimersdorf aufgenommen und entsprechend zu den Parkmöglichkeiten am Einkaufszentrum 
geführt. Damit ist eine völlig ausreichende Hinweisbeschilderung vorhanden. 
 
Die hierachische Staffelung nach Ortszielen und anschließenden Feinzielen ergibt sich aus der " 
RWB 2000 - Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen." und kommt

2 
 
als verbindlich in der zugehörigen Verwaltungsvorschrift zur StVO eingeführtes Regelwerk zur An-
wendung. Eine zusätzliche Beschilderung ist deswegen nicht erforderlich. 
Es steht den ansässigen Geschäften bzw. der IG frei, mittels Werbeschildern (Werbenutzungsvertrag 
der Stadt Köln) auf sich aufmerksam zu machen.

Beratungsverlauf (1)

27.06.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2086/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.06.2019
Erstellt
12.06.2019 14:27