V/0946/2006
Sudmühlenstraße - Querungsstelle in Höhe Boniburgallee
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Beschlussvorlage
4903 Zeichen
V/0946/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Sudmühlenstraße - Querungsstelle in Höhe Boniburgallee Beratungsfolge 30.11.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Zur Verbesserung der Erkennbarkeit der Querungsstelle werden zusätzlich links der Fahrtrich- tung die Verkehrszeichen „Kinder“ mit dem Zusatzschild „Schulweg“ aufgestellt. Die Kosten in Höhe von 400,00 € werden aus der Haushaltstelle 6308.950.1053.1 „Bauk.Str.kl.VB- Maßnahmen/Tempo 30 im Bezirk Ost“ finanziert. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von ca. 400,00 € für die zusätzliche Be- schilderung entstehen. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Ausgaben Haush.- stelle Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkung 6308.950.1053.1 Bauk.Str.kl.VB- Maßnahmen/Tempo 30 im- Bezirk Ost 2006 400,00 Insgesamt: 400,00 Vorlagen-Nr.: V/0946/2006 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: BoehmeS@stadt-muenster.de Datum: 08.11.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0946/2006 Begründung: Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost beauftragte die Verwaltung zu prüfen, wel- che zusätzlichen Verkehrssicherheitsmaßnahmen an der Sudmühlenstraße in Höhe der Que- rungsstelle zur Boniburgallee für Radfahrer und Fußgänger getroffen werden können. Seitens der Verwaltung wird die zwingende Notwendigkeit zur Verbesserung der Querungssituati- on auf der Sudmühlenstraße im Bereich der Zuwegung zur Boniburgallee nicht gesehen. Es konn- te zu Schulbeginn vor Ort festgestellt werden, dass die Geschwindigkeit der Kfz der Situation ent- sprechend angepasst ist und häufig auch für querende Radfahrer angehalten wird. Gefährliche Situationen konnten nicht beobachtet werden. Bei der Querungsstelle handelt es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt. Die im Prüfauftrag benannten Maßnahmen (Anlegung eines Fußgängerüberweges, Bedarfsampel, Umlaufsperren) werden nach Prüfung aus folgenden Gründen nicht weiter verfolgt: 1. Nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) dürfen Überwege im Verlauf eines gemeinsamen Geh- und Radweges nicht angelegt werden. 2. Fußgängersignalanlagen werden nach einem einheitlichen und bewährten Bewertungsverfah- ren eingesetzt, wenn die von der Polizei vorgelegte Unfallauswertung ein Handeln erfordert, al- le Alternativen geprüft worden sind oder wenn besonders schutzbedürftige Personen oder Gruppen häufig die Straße queren und mit anderen Mitteln keine Verbesserung erzielt werden kann. Die vorhandene Mittelinsel ist eine angemessene und ausreichende Alternative. Zudem ist sehr oft an Bedarfsampeln zu beobachten, dass die Wartezeiten bis zur Freischaltung häufig vom Fußgänger und Radfahrer nicht akzeptiert wird, was dazu führt, dass die Straße gequert wird ohne auf die Signalfreigabe zu warten bzw. diese bei ausreichenden Lücken gar nicht erst angefordert wird. 3. Die Sudmühlenstraße ist in diesem Bereich durch denn relativ geraden Verlauf weithin über- schaubar, so dass herannahende Fahrzeuge rechtzeitig erkannt werden können und Radfah- rer/Fußgänger selbst in das Sichtfeld der Kraftfahrer gelangen. Der Verkehrsfluss bietet regel- mäßig ausreichende Lücken, die von Fußgängern und Radfahrern zu einem sicheren Überque- ren der Sudmühlenstraße genutzt werden können. Die vorhandene Mittelinsel ist ausreichend breit, so dass Querende sich dort aufstellen können und somit jeweils nur einen Fahrstreifen queren müssen. 4. Die Anordnung von Umlaufsperren oder Sperrgittern wird an dieser Stelle für nicht praktikabel angesehen. Im Bereich des nördlichen gemeins amen Geh- und Radweges würde der Quer- schnitt stark eingeschränkt, was sich auch negativ auf den Längsverkehr für Radfahrer und Fußgänger auswirken würde. Auf der Südseite sind feste Einbauten aufgrund der erforderli- chen Zufahrt für Forstfahrzeuge nicht möglich. 5. Für den Stadtbezirk Münster-Ost wurden 4 Maßnahmen zur Schulwegsicherung im Rahmen des Gesprächs des Oberbürgermeisters mit den Bezirksvorstehern benannt. Die Querungsstel- le Sudmühlenstraße/Boniburgallee wurde hierbei nicht als Schwerpunkt benannt. Seitens der Verwaltung werden zunächst die vorhandenen, aber zum Teil beschädigten Verkehrs- zeichen „Kinder“ (VZ 136) mit dem Zusatzzeichen „Schulweg“ erneuert. Der Standort der Beschil- derung von der Ortsmitte Handorf kommend, soll weiter in Richtung Querungsstelle verlegt wer- den. Zudem ist zur besseren Erkennbarkeit die zusätzliche Aufstellung dieser Verkehrszeichen jeweils links der Fahrtrichtung vorgesehen. I. V. - 3 - V/0946/2006 gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Antrag V/0026/2006
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Sudmühlenstraße
- Boniburgallee
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0946/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 08.11.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37