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V/0946/2006

Sudmühlenstraße - Querungsstelle in Höhe Boniburgallee

Vorlage 08.11.2006

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 30.11.2006, TOP 2.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4903 Zeichen

V/0946/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sudmühlenstraße - Querungsstelle in Höhe Boniburgallee 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
30.11.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
1. Zur Verbesserung der Erkennbarkeit der Querungsstelle werden zusätzlich links der Fahrtrich-
tung die Verkehrszeichen „Kinder“ mit dem Zusatzschild „Schulweg“ aufgestellt. Die Kosten in 
Höhe von 400,00 € werden aus der Haushaltstelle 6308.950.1053.1 „Bauk.Str.kl.VB-
Maßnahmen/Tempo 30 im Bezirk Ost“ finanziert. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von ca. 400,00 € für die zusätzliche Be-
schilderung entstehen. 
 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
6308.950.1053.1 Bauk.Str.kl.VB-
Maßnahmen/Tempo 30 im-
Bezirk Ost 
2006 400,00  
 
Insgesamt: 400,00  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0946/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
BoehmeS@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.11.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0946/2006 
 
Begründung: 
 
Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-Ost beauftragte die Verwaltung zu prüfen, wel-
che zusätzlichen Verkehrssicherheitsmaßnahmen an der Sudmühlenstraße in Höhe der Que-
rungsstelle zur Boniburgallee für Radfahrer und Fußgänger getroffen werden können. 
 
Seitens der Verwaltung wird die zwingende Notwendigkeit zur Verbesserung der Querungssituati-
on auf der Sudmühlenstraße im Bereich der Zuwegung zur Boniburgallee nicht gesehen. Es konn-
te zu Schulbeginn vor Ort festgestellt werden,  dass die Geschwindigkeit der Kfz der Situation ent-
sprechend angepasst ist und häufig auch für querende Radfahrer angehalten wird. Gefährliche 
Situationen konnten nicht beobachtet werden. Bei der Querungsstelle handelt es sich nicht um 
einen Unfallschwerpunkt. 
 
Die im Prüfauftrag benannten Maßnahmen (Anlegung eines Fußgängerüberweges, Bedarfsampel, 
Umlaufsperren) werden nach Prüfung aus folgenden Gründen nicht weiter verfolgt: 
 
1. Nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) 
dürfen Überwege im Verlauf eines gemeinsamen Geh- und Radweges nicht angelegt werden. 
 
2. Fußgängersignalanlagen werden nach einem einheitlichen und bewährten Bewertungsverfah-
ren eingesetzt, wenn die von der Polizei vorgelegte Unfallauswertung ein Handeln erfordert, al-
le Alternativen geprüft worden sind oder wenn besonders schutzbedürftige Personen oder 
Gruppen häufig die Straße queren und mit anderen Mitteln keine Verbesserung erzielt werden 
kann. 
Die vorhandene Mittelinsel ist eine angemessene und ausreichende Alternative. Zudem ist 
sehr oft an Bedarfsampeln zu beobachten, dass die Wartezeiten bis zur Freischaltung häufig 
vom Fußgänger und Radfahrer nicht akzeptiert wird, was dazu führt, dass die Straße gequert 
wird ohne auf die Signalfreigabe zu warten bzw. diese bei ausreichenden Lücken gar nicht erst 
angefordert wird.  
 
3. Die Sudmühlenstraße ist in diesem Bereich durch denn relativ geraden Verlauf weithin über-
schaubar, so dass herannahende Fahrzeuge rechtzeitig erkannt werden können und Radfah-
rer/Fußgänger selbst in das Sichtfeld der Kraftfahrer gelangen. Der Verkehrsfluss bietet regel-
mäßig ausreichende Lücken, die von Fußgängern und Radfahrern zu einem sicheren Überque-
ren der Sudmühlenstraße genutzt werden können. Die vorhandene Mittelinsel ist ausreichend 
breit, so dass Querende sich dort aufstellen können und somit jeweils nur einen Fahrstreifen 
queren müssen. 
 
4. Die Anordnung von Umlaufsperren oder Sperrgittern wird an dieser Stelle für nicht praktikabel  
angesehen. Im Bereich des nördlichen gemeins amen Geh- und Radweges würde der Quer-
schnitt stark eingeschränkt, was sich auch negativ auf den Längsverkehr für Radfahrer und 
Fußgänger auswirken würde. Auf der Südseite sind feste Einbauten aufgrund der erforderli-
chen Zufahrt für Forstfahrzeuge nicht möglich. 
 
5. Für den Stadtbezirk Münster-Ost wurden 4 Maßnahmen zur Schulwegsicherung im Rahmen 
des Gesprächs des Oberbürgermeisters mit den Bezirksvorstehern benannt. Die Querungsstel-
le Sudmühlenstraße/Boniburgallee wurde hierbei nicht als Schwerpunkt benannt. 
 
Seitens der Verwaltung werden zunächst die vorhandenen, aber zum Teil beschädigten Verkehrs-
zeichen „Kinder“ (VZ 136) mit dem Zusatzzeichen „Schulweg“ erneuert. Der Standort der Beschil-
derung von der Ortsmitte Handorf kommend, soll weiter in Richtung Querungsstelle verlegt wer-
den. Zudem ist zur besseren Erkennbarkeit die zusätzliche Aufstellung dieser Verkehrszeichen 
jeweils links der Fahrtrichtung vorgesehen.   
 
I. V.

- 3 - 
V/0946/2006 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
Antrag V/0026/2006

Beratungsverlauf (1)

30.11.2006 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Sudmühlenstraße
  • Boniburgallee

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0946/2006
Typ
Vorlage
Datum
08.11.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37