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2616/2017

Beantwortung der Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland gem. § 4 der GO des Rates AN/1034/2017 zu Transferaufwendungen „Interkulturelle Hilfen“ im Haushaltsjahr 2016/2017

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 26.09.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2017

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

10994 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001 
 
26.09.2017 
Vorlagen-Nummer 
 2616/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 28.09.2017 
 
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Alternative für Deutschland gem. § 4 der GO des Rates 
AN/1034/2017 zu Transferaufwendungen „Interkulturelle Hilfen„ im Haushaltsjahr 2016/2017 
Die Fraktion der Alternative für Deutschland hat im Zusammenhang mit Transferaufwendungen ‚Inter-
kulturelle Hilfen‘ bezogen auf die Bereiche 
 Förderung interkultureller Zentren (Plan 2016 und 2017 je 396.000 €) 
 Antirassismus-Training (Plan 2016 und 2017 je 10.000 €) 
 „Menschen ohne Papiere“ (Plan 2016 und 2017 je 45.800 bzw. 46.842 €) 
 Interkulturelle und Integrationsprojekte (Plan 2016 und 2017 je 14.500 €) 
 Projekt „Willkommen in Köln“ (Plan 2016: 446.220 €) 
 Projekt „BONVENA“ (Plan 2016 und 2017 je 311.448 €) 
 
um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 
 
 Eine Präzisierung der finanziellen Unterstützung für die konkreten Projekte und Initiativen im 
besagten Zeitraum. 
 Eine Angabe der Kriterien, nach denen die aufgeführten Initiativen unterstützt werden.  
 Auskunft bezüglich einer Rechenschaftslegung gegenüber der Stadtverwaltung im Zusam-
menhang mit der Verwendung der Fördermittel. 
 Eine kritische Stellungnahme zu den Erfolgen der Projekte bzw. Initiativen. 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
Förderung Interkultureller Zentren 
Im Zeitraum 2016/17 wurden 39 Interkulturelle Zentren gefördert.  
 
 Zur Förderung von Interkulturellen Zentren wurden/werden vom Rat in den Jahren 2016/2017 
396.000 € + 50.000 € (gesamt: 446.000 €) bereitgestellt. 
 Die Förderung erfolgt gemäß der im Ausschuss Soziales und Senioren am 29.10.2007 be-
schlossenen ‚Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren‘. 
 Die Rechenschaftslegung über die Verwendung der Fördermittel erfolgt gemäß der o.g. Richt-
linie  
 Die Verwaltung führt mit der Förderung der Interkulturellen Zentren Beschlüsse des Rates auf 
der Grundlage der vom Ausschuss Soziales und Senioren festgelegten Richtlinien aus. Die

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Förderung unterliegt einer kritischen Begleitung der Verwaltung und wird als sehr erfolgreich 
und deshalb unterstützenswert betrachtet. 
 
Antirassismus-Training 
 
 In den Jahren 2016 und 2017 standen/stehen für die Förderung von Antirassismus-Projekten 
zusätzlich zu den in der Anfrage genannten Beträgen Mittel aus dem Interkulturellen Maß-
nahmenprogramm in Höhe von 40.000 € pro anno zur Verfügung. 
 
Wegen der späten Verabschiedung der Haushaltssatzung 2016/2017 konnten die zusätzli-
chen Mittel nicht mehr im Jahr 2016 vergeben werden. Daher wurden in 2016 aus den Mitteln 
für Antirassismus-Training aus Transferaufwendungen für „Interkulturelle Hilfen“ folgende Zu-
schüsse in Gesamthöhe von 10.000 € bewilligt: 
 
- 2.000 € an Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. für die Durchführung einer Veranstaltung zur 
Präsentation und Prämierung von Beiträgen zum Wettbewerb an Kölner Schulen „Dissen - 
mit mir nicht - Kreativ gegen Rassismus und Diskriminierung“ 
- 5.000 € an NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln für Maßnahmen zur Entwicklung 
von zwei Workshop-Angeboten für Kölner Schüler/-innen zu Themenkomplex „Rassismus 
und Diskriminierung“ sowie „Rassistische Hetze gegen Geflüchtete“ 
- 1.400 € an Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. für die Durchführung eines zweitägigen Work-
shops unter dem Titel „Afrodeutsche und andere Schwarze Kinder in Deutschland stark 
machen“ 
- 1.600 € an Körbe für Köln e.V. für die Durchführung/Nachhaltigkeitssicherung von Antiras-
sismus-Trainings für junge Menschen mit und ohne Zuwanderungsgeschichte sowie für 
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die Antirassismusarbeit in der sportbezogenen Ju-
gendsozialarbeit aktiv unterstützen und an Antirassismus-Trainings in 2015 bereits teilge-
nommen haben. 
 
Im Jahr 2017 wurden bislang folgende Zuschüsse durch den Rat beschlossen und an die Pro-
jektträger ausgezahlt: 
 
- 2.000 € an Caritasverband für die Stadt Köln e.V./Antidiskriminierungsbüro für die Durch-
führung einer Veranstaltung zur Präsentation und Prämierung von Beiträgen zum Wettbe-
werb an Kölner Schulen und Jugendeinrichtungen „Dissen - mit mir nicht - Kreativ gegen 
Rassismus und Diskriminierung“; 
- 10.000 € an Lückenlos e.V. für die Durchführung von 20 Antirassismus-Workshops in ver-
schiedenen Kölner Stadtteilen an mehreren Tagen in Mai 2017, eingebunden in die mehr-
tägige Veranstaltung „Tribunal NSU-Komplex auflösen“ im Schauspiel Köln 
- 4.850 € an wir für pänz e.V. für die Durchführung der Maßnahme „Miteinander respektvoll 
umgehen“ 
- 915 € an Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V. für die Durchführung eines Angebotes unter 
dem Titel „Afrodeutsche und andere Schwarze Kinder in Deutschland stark machen“ 
- 9.000 € an Info- und Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus im NS-
Dokumentationszentrum für die Veröffentlichung der Broschüre „Zivilgesellschaftliche Akti-
vitäten und Initiativen gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Engagement für Demo-
kratie in Köln 
- 5.000 € an Förderverein des Kölner Runden Tischs für Integration für die Durchführung 
des Projektes „Dialog und Verständigung zwischen und mit Eingewanderten aus der Tür-
kei“ 
- 2.960 € an Öffentlichkeit gegen Gewalt (ÖgG) e.V. für die Durchführung einer öffentlichen 
Bildungs-und Informationsveranstaltung. „25 Jahre Antidiskriminierungsarbeit in Köln“ 
 
 Die Förderung erfolgt nach den durch den Beschluss des Ausschusses Soziales und Senioren 
vom 24.05.2007 festgelegten Kriterien.

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 Die Träger legen der Verwaltung nach Durchführung der Projekte Verwendungsnachweise 
zum Nachweis einer sachgerechten, zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung 
der Fördermittel vor.  
 
 Die Träger legen Erfahrungsberichte über erzielte oder (längerfristig) erwartete Wirkungen der 
Projekte der Verwaltung vor. Die geförderten Projekte werden von der Verwaltung kritisch be-
gleitet und als erfolgreich und unterstützungswürdig bewertet. 
 
„Menschen ohne Papiere“ 
 Zur Förderung der „Beratungsarbeit für Menschen ohne Papiere; Zuschuss zum Fonds Ar-
menbetten“ wurden vom Rat im Jahr 2016 insgesamt 60.000 und im Jahr 2017 (aufgrund er-
höhter Personalkosten) 62.533 € bereitgestellt. Grundlage ist ein Beschluss im Finanzaus-
schuss am 11.07.2011 (Vorlagen Nr. 2136/2011) bzw. im Rat am 23.06.2015 (Vorlagen Nr. 
0007/2015). 
 
 Die Träger der Beratungsarbeit wurden vom Runden Tisch für Flüchtlingsfragen aufgrund de-
ren langjährigen Beratungstätigkeit vorgeschlagen und vom Rat mit o.g. Beschlüssen bestä-
tigt. 
 
 Die Träger legen jährlich einen Verwendungsnachweis vor, der von der Veraltung entspre-
chend geprüft wird. 
 
 Das genannte Projekt unterliegt einer kritischen Begleitung der Verwaltung und wird als erfolg-
reich und unterstützenswert betrachtet. 
 
Interkulturelle und Integrationsprojekte 
Auf Grundlage eines entsprechenden Ratsbeschlusses vom 07.04.2011 soll aus diesem Teilansatz 
die Förderung von Aktivitäten freier Träger im Sozialbereich mit interkulturellen Bezügen durch Um-
schichtung von Mitteln aus dem interkulturellen Budget unterstützt werden. Aufgrund der bis kurz vor 
Jahresende anhaltenden vorläufigen Haushaltsführung konnten die hierfür vorgesehenen Mittel im 
Haushaltsjahr 2016 nicht mehr in Anspruch genommen werden. Zur Verwendung der im Haushalts-
plan 2017 veranschlagten Mittel befindet sich eine Beschlussvorlage für den Rat noch in Vorberei-
tung. 
 
 
Projekt „Willkommen in Köln“ 
 
 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 11.02.2014 (Vorlagen-Nr. 0035/2014) die Pro-
jektträgerschaft der Stadt Köln für das aus Drittmitteln finanzierte „Kölner Pilotprojekt zur In-
tegration von Zuwanderern und Zuwanderinnen aus Südosteuropa“ beschlossen. Das Projekt 
mit dem Arbeitstitel „Willkommen in Köln“ hatte eine Laufzeit vom 01.01.2014 bis zum 
31.12.2015.  
Am 15.12.2015 hat der Rat in seiner Sitzung (Vorlagen-Nr. 3639/2015) für den Zeitraum vom 
01.01.16 – 31.12.16 die Weiterentwicklung des aus Drittmitteln finanzierte Projekt „Weiterent-
wicklung Willkommen in Köln“ beschlossen.  
Beide Projekte wurden mit einer 80% Förderung aus den Mitteln des Europäischen Sozial-
fonds finanziert. Der zu erbringende Eigenanteil der Stadt Köln erfolgt vor allem durch die Be-
reitstellung von vorhandenem vorrangig zu vermittelnden Personal

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 Entsprechend des Projektantrags werden die Teile der Zuwendung an die jeweiligen Koopera-
tionspartner weitergeleitet. Bei der Weitergabe von Zuwendungsmitteln an einen Dritten müs-
sen die Pflichten des Zuwendungsempfängers aus dem Zuwendungsverhältnis mit dem Zu-
wendungsgeber weitergegeben werden, die den ordnungsgemäßen Umgang mit den Förder-
mitteln sicherstellen. Die Stadt Köln hat hierfür einen Weiterleitungsvertrag mit den Projekt-
partnern abgeschlossen. 
 Die Rechenschaftslegung über die Verwendung der Fördermittel erfolgt gemäß der o.g. Richt-
linie.  
 
 Das Projekt „Willkommen in Köln“ unterlag einer kritischen Begleitung der Verwaltung und des 
Fördermittelgebers und wurde als erfolgreich und unterstützenswert betrachtet. 
 
 
 
Projekt „BONVENA“  
 
 In den Jahren 2016 bis 2018 stehen der Stadt Köln zur Förderung des Projektes BONVENA 
insgesamt 944.878,14 € (2016/2017/2018 je:314.959,38 €) zur Verfügung. Es handelt sich um 
ein mit Drittmitteln finanziertes Projekt. Der zu erbringende Eigenanteil der Stadt Köln in Höhe 
von 170.775 € (2016/2017/2018 je: 56.925 €) erfolgt vor allem durch die Bereitstellung von 
vorhandenem vorrangig zu vermittelnden Personal. Die Kooperationspartner im Projekt BON-
VENA erhalten davon Transferaufwendungen in Höhe von insgesamt 934.342,14 € 
(2016/2017/2018 je: 311.447,38 €). 
 
 Die Förderung und Durchführung des Projektes BONVENA erfolgt gemäß der am 13.07.2015 
durch  das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beschlossenen „Förderrichtlinie 
zur Verbesserung der sozialen Eingliederung von neuzugewanderten Unionsbürgern/-innen, 
deren Kindern sowie von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen im 
Rahmen des EHAP. “sowie unter Beachtung des Ratsbeschlusses vom 02.02.2016. . 
 
 Entsprechend des Projektantrags werden die Teile der Zuwendung an die jeweiligen Koopera-
tionspartner weitergeleitet. Bei der Weitergabe von Zuwendungsmitteln an einen Dritten müs-
sen die Pflichten des Zuwendungsempfängers aus dem Zuwendungsverhältnis mit dem Zu-
wendungsgeber weitergegeben werden, die den ordnungsgemäßen Umgang mit den Förder-
mitteln sicherstellen. Die Stadt Köln hat hierfür einen Weiterleitungsvertrag mit den Projekt-
partnern abgeschlossen. 
 Die Rechenschaftslegung über die Verwendung der Fördermittel erfolgt gemäß der o.g. Richt-
linie.  
 
 Das Projekt BONVENA unterliegt einer kritischen Begleitung der Verwaltung und des Förder-
mittelgebers und wird als erfolgreich und unterstützenswert betrachtet. 
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

28.09.2017 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2616/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
26.09.2017
Erstellt
22.08.2017 14:57