V/0102/2024
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
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Berichtsvorlage
29942 Zeichen
V/0102/2024
V/0102/2024
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Basisinformationen des Jobcenters der Stadt Münster
Beratungsfolge
13.03.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Bericht
17.04.2024 Integrationsrat Bericht
Bericht:
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht Grundsicherungsdaten nach dem SGB 2 grundsätzlich
nach dem so genannten Wartezeitkonzept, da es sich um dynamische Daten handelt. Dies be-
deutet, dass den Jobcentern ein dreimonatiges Zeitfenster für Nacherfassungen (zum Beispiel
nachträglich bekannt gewordene Arbeitsaufnahmen) zur Verfügung steht. Erst nach dieser Warte-
zeit gelten die Daten als festgeschrieben und werden als öffentliche Statistik zur Verfügung ge-
stellt.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Basisinformationen liegen festgeschriebene Grundsiche-
rungsdaten für den Berichtsmonat September 2023 vor. Um aktuellere Daten zur Verfügung stel-
len zu können, werden die Daten für die Monate Oktober bis Dezember 2023 - sofern möglich –
entsprechend hochgerechnet und als Prognose ausgewiesen. Dies betrifft neben Strukturdaten
und Kennzahlen auch die Daten zur Zielerreichung.
Die durch das Jobcenter Münster eigenständig errechneten Prognosewerte können von den Da-
ten der öffentlichen Statistik der Bundesagentur für Arbeit, die sukzessive in den nächsten Mona-
ten veröffentlicht werden, abweichen.
Arbeitsmarktdaten (zum Beispiel Daten zu Arbeitslosen) werden ohne Wartezeit veröffentlicht.
Aktueller Datenstand ist hier der Monat Dezember 2023.
Jobcenter
08.02.2024
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
V/0102/2024
1. Strukturdaten, Kennzahlen und Ergänzungsgrößen
Im aktuellen Berichtsmonat Dezember 2023 waren 20.662 Personen in 10.446 Bedarfsgemeinschaf-
ten beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldet. Der Bestand der Personen im Bürgergeldbezug un-
terteilt sich in 14.114 erwerbsfähige und 5.614 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (siehe Abbil-
dung 1). Somit ist im Jahr 2023 trotz einer vergleichsweisen hohen Anzahl von Neuanträgen der Be-
stand der Bedarfsgemeinschaften auf einem recht konstanten Niveau verblieben. Im Jahresdurch-
schnitt haben hochgerechnet rund 14.050 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 10.460 Bedarfsge-
meinschaften Leistungen nach dem SGB 2 beim Jobcenter der Stadt Münster bezogen. Im Vergleich
zum Vorjahr liegt jahresdurchschnittlich ein Zuwachs um rund 4 Prozent bei den Bedarfsgemeinschaf-
ten vor.
Während die Anzahl der jugendlichen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Jahren im Ver-
gleich zu Oktober 2023 um 0,2 Prozent leicht abgenommen hat, ist die Zahl der älteren erwerbsfähi-
gen Leistungsberechtigten im gleichen Zeitraum überproportional um 2,2 Prozent gestiegen.
Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit an allen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verbleibt im Dezember 2023 insgesamt bei knapp 44 Prozent.
Dabei überwiegt mit 57,1 Prozent deutlich der Anteil der Frauen. Fast die Hälfte aller erwerbsfähigen
leistungsberechtigten Frauen (48,5 Prozent) haben eine ausländische Staatsangehörigkeit. Der Anteil
der Ausländer an allen erwerbsfähigen leistungsberechtigten Männer beträgt 38,8 Prozent.
Die Zahl der erwerbstätigen Leistungsbeziehenden, die Bürgergeld ergänzend zu einem Erwerbsein-
kommen beziehen, hat sich im Vergleich zum Vormonat leicht erhöht auf nun 3. 456. Der Anteil der
Erwerbstätigen an allen erwerbsfähigen Bürgergeldbeziehenden beträgt im Dezember 2023 somit
24,5 Prozent.
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V/0102/2024
Strukturdaten
- Prognose Oktober
2023
November
2023
Dezember
2023
Veränderung
Okt 23 zu
Dez 23
Dezember
2022
Veränderung
Dez 22 zu
Dez 23
Durchschnitt
2022
Bedarfsgemeinschaften (BG) 10.375 10.380 10.446 0,7% 10.383 0,6% 10.088
Personen in Bedarfsgemeinschaften 20.523 20.532 20.662 0,7% 20.628 0,2% 20.115
Männer 10.251 10.255 10.320 0,7% 10.195 1,2% 10.118
Frauen 10.272 10.276 10.341 0,7% 10.383 -0,4% 9.961
Nichterwerbsfähige Leistungberechtigte (NEF) 5.576 5.579 5.614 0,7% 5.818 -3,5% 5.593
Männer 2.919 2.920 2.939 0,7% 3.037 -3,2% 2.947
Frauen 2.657 2.658 2.675 0,7% 2.764 -3,2% 2.634
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gesamt 14.019 14.026 14.114 0,7% 13.840 2,0% 13.479
15 bis 24 Jahre 2.657 2.640 2.651 -0,2% 2.518 5,3% 2.449
25 bis 54 Jahre 8.781 8.790 8.825 0,5% 8.739 1,0% 8.510
55 Jahre und älter 2.581 2.595 2.638 2,2% 2.583 2,1% 2.519
Deutsche 7.868 7.859 7.934 0,8% 7.757 2,3% 8.021
Ausländer*innen 6.151 6.166 6.180 0,5% 6.083 1,6% 5.457
Menschen mit Schwerbehinderung 940 953 947 0,7% 951 -0,4% 942
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 3.438 3.431 3.456 0,5% 3.354 3,1% 3.419
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Männer 6.768 6.783 6.838 1,0% 6.595 3,7% 6.578
15 bis 24 Jahre 1.338 1.328 1.336 -0,2% 1.236 8,1% 1.216
25 bis 54 Jahre 4.087 4.111 4.130 1,1% 4.003 3,2% 3.994
55 Jahre und älter 1.344 1.344 1.372 2,1% 1.356 1,2% 1.367
Deutsche 4.137 4.145 4.188 1,2% 4.034 3,8% 4.180
Ausländer 2.631 2.638 2.650 0,7% 2.561 3,5% 2.397
Menschen mit Schwerbehinderung 526 533 531 1,0% 535 -0,7% 535
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.773 1.767 1.773 0,0% 1.731 2,4% 1.796
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Frauen 7.251 7.242 7.276 0,3% 7.212 0,9% 6.877
15 bis 24 Jahre 1.320 1.312 1.316 -0,3% 1.271 3,5% 1.226
25 bis 54 Jahre 4.694 4.679 4.695 0,0% 4.715 -0,4% 4.500
55 Jahre und älter 1.237 1.251 1.265 2,3% 1.226 3,2% 1.151
Deutsche 3.731 3.715 3.746 0,4% 3.711 1,0% 3.831
Ausländerinnen 3.520 3.528 3.530 0,3% 3.501 0,8% 3.046
Menschen mit Schwerbehinderung 414 420 416 0,5% 414 0,5% 406
Erwerbstätige Leistungsbeziehende 1.665 1.664 1.684 1,1% 1.620 3,9% 1.622
Abbildung 1: Strukturdaten - Prognose Jobcenter Münster
Bis einschließlich Dezember 2023 hat das Jobcenter der Stadt Münster 66,14 Millionen Euro für die
Leistungen zum Lebensunterhalt verausgabt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein Zu-
wachs um 19,3 Prozent (siehe Abbildung 2). Bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung haben
sich die Ausgaben um 13,8 Prozent auf 64,72 Millionen erhöht. Die hohen Ausgaben liegen im We-
sentlichen in den durch die Einführung des Bürgergeldes gestiegenen Regelbedarfen und der erhöh-
ten Anzahl von leistungsberechtigten Personen begründet. Aber auch die allgemein erhöhte Kosten-
situation am Wohnungs- und Energiemarkt spiegelt sich hier wider.
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V/0102/2024
Kennzahlen
- Prognose Oktober
2023
November
2023
Dezember
2023
Veränderung
Okt 23 zu
Dez 23
Dezember
2022
Veränderung
Dez 22 zu
Dez 23
Durchschnitt
2022
K1 - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bund)
Monatswert (in Mio. €) 5,47 5,45 5,49 0,4% 4,85 13,1% 4,62
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 55,20 60,65 66,14 55,43 19,3%
K1E1 - Leistungen für Unterkunft und Heizung (Stadt)
Monatswert (in Mio. €) 5,49 5,60 5,66 3,1% 5,11 10,8% 4,74
Jahresfortschrittswert (in Mio. €) 53,46 59,06 64,72 56,87 13,8%
Abbildung 2: Kennzahlen - Prognose Jobcenter Münster
Die Arbeitslosenquote in Münster verbleibt im Dezember 2023 , wie in den Vormonaten, rechtskreis-
übergreifend bei 5,0 Prozent (siehe Abbildung 3). Im Vergleich zu den Quoten des Bundes (5,7 Pro-
zent) und Landes (7,2 Prozent) liegt Münster weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Im Rechtskreis
SGB 2 beträgt die Arbeitslosenquote aktuell 3,3 Prozent, dies ist ein Zuwachs um 0,2 Prozentpunkte
im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Auch die Jugendarbeitslosigkeit liegt in Münster mit einer rechtskreisübergreifenden Quote von 2,7
Prozent im Dezember 2023 deutlich unterhalb der Quoten des Landes (5,6 Prozent) und des Bundes
(4,8 Prozent).
Arbeitsmarkt - Arbeitslosenquote
- keine Prognose Oktober
2023
November
2023
Dezember
2023
Veränderung
Okt 23 zu
Dez 23
Dezember
2022
Veränderung
Dez 22 zu
Dez 23
Durchschnitt
2022
Arbeitslosenquote Münster (in Prozent) 5,0 5,0 5,0 0,0% 4,6 8,7% 4,4
Männer 5,3 5,3 5,4 1,9% 5,0 8,0% 4,9
Frauen 4,6 4,6 4,5 -2,2% 4,2 7,1% 4,0
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 2,8 2,7 2,7 -3,6% 2,6 3,8% 2,6
davon: Rechtskreis SGB 3 (Arbeitsagentur) 1,7 1,6 1,6 -5,9% 1,5 6,7% 1,5
Männer 1,9 1,8 1,9 0,0% 1,7 11,8% 1,7
Frauen 1,5 1,4 1,4 -6,7% 1,3 7,7% 1,3
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 0,9 0,9 0,9 0,0% 0,9 0,0% 0,9
davon: Rechtskreis SGB 2 (Jobcenter) 3,3 3,3 3,3 0,0% 3,1 6,5% 2,9
Männer 3,4 3,5 3,6 5,9% 3,3 9,1% 3,1
Frauen 3,2 3,2 3,1 -3,1% 3,0 3,3% 2,7
unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) 1,8 1,8 1,9 5,6% 1,7 11,8% 1,7
Abbildung 3: Arbeitsmarkt (Arbeitslosenquote) - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Der Bestand der im Jobcenter der Stadt Münster arbeitslos gemeldeten Personen beläuft sich im De-
zember 2023 auf 5.974, das ist ein Zuwachs um 479 Arbeitslose bzw. 8,7 Prozent im Vergleich zum
Vorjahresmonat (siehe Abbildung 4). Jeder sechste Arbeitslose ist langzeitarbeitslos1.
1 Langzeitarbeitslosigkeit liegt vor, w enn eine Person ein Jahr oder länger arbeitslos gemeldet w ar.
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V/0102/2024
Arbeitsmarkt - Arbeitslose SGB 2
- keine Prognose Oktober
2023
November
2023
Dezember
2023
Veränderung
Okt 23 zu
Dez 23
Dezember
2022
Veränderung
Dez 22 zu
Dez 23
Durchschnitt
2022
Bestand Arbeitslose SGB 2 - gesamt 5.876 5.947 5.974 1,7% 5.495 8,7% 5.128
15 bis 24 Jahre 466 474 480 3,0% 421 14,0% 414
25 bis 54 Jahre 4.186 4.215 4.221 0,8% 4.091 3,2% 3.819
55 Jahre und älter 1.224 1.258 1.273 4,0% 983 29,5% 895
Menschen mit Schwerbehinderung 429 443 448 4,4% 402 11,4% 395
Deutsche 3.453 3.469 3.499 1,3% 3.209 9,0% 3.270
Ausländer*innen 2.423 2.478 2.475 2,1% 2.286 8,3% 1.858
Langzeitarbeitslose 3.533 3.563 3.531 -0,1% 3.033 16,4% 3.084
Bestand Arbeitslose SGB 2 - Männer 3.046 3.109 3.172 4,1% 2.877 10,3% 2.769
15 bis 24 Jahre 253 258 260 2,8% 231 12,6% 237
25 bis 54 Jahre 2.136 2.182 2.224 4,1% 2.110 5,4% 2.022
55 Jahre und älter 657 669 688 4,7% 536 28,4% 510
Menschen mit Schwerbehinderung 254 268 270 6,3% 254 6,3% 248
Deutsche 1.990 2.023 2.067 3,9% 1.863 11,0% 1.893
Ausländer 1.056 1.086 1.105 4,6% 1.014 9,0% 876
Langzeitarbeitslose 1.916 1.956 1.973 3,0% 1.695 16,4% 1.712
Bestand Arbeitslose SGB 2 - Frauen 2.830 2.838 2.802 -1,0% 2.618 7,0% 2.359
15 bis 24 Jahre 213 216 220 3,3% 190 15,8% 177
25 bis 54 Jahre 2.050 2.033 1.997 -2,6% 1.981 0,8% 1.797
55 Jahre und älter 567 589 585 3,2% 447 30,9% 385
Menschen mit Schwerbehinderung 175 175 178 1,7% 148 20,3% 146
Deutsche 1.463 1.446 1.432 -2,1% 1.346 6,4% 1.377
Ausländerinnen 1.367 1.392 1.370 0,2% 1.272 7,7% 982
Langzeitarbeitslose 1.617 1.607 1.558 -3,6% 1.338 16,4% 1.371
Abbildung 4: Arbeitsmarkt (Arbeitslose SGB 2) - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Seit der Einführung des Bürgergeldes zum 01. Januar 2023 greifen bei Pflichtverletzungen neue Re-
gelungen. Es gilt ein dreistufiges System: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürger-
geld für einen Monat um zehn Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der
dritten für drei Monate um 30 Prozent. Eine Leistungsminderung darf nicht erfolgen, sollte sie im kon-
kreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.
Im dritten Quartal 2023 waren durchschnittlich 57 Personen von mindestens einer Leistungsminde-
rung betroffen (siehe Abbildung 5). Der Anteil der leistungsgeminderten erwerbsfähigen Leistungsbe-
rechtigten liegt im dritten Quartal 2023 in Münster konstant bei 0,4 Prozent und somit weiterhin unter-
halb der durchschnittlichen Quoten des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen.
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V/0102/2024
* Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung w erden Zahl enw erte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenw ert
geschlossen w erden kann, anony misiert.
Abbildung 5: Leistungsminderungen - Daten der Bundesagentur für Arbeit
Im vierten Quartal 2023 wurden insgesamt 83 Verfahren zur Prüfung einer Ordnungswidrigkeit einge-
leitet und 15 Bußgeldbescheide erlassen (siehe Abbildung 6). Fünf Bescheide enthielten ein Bußgeld
von mindestens 500 Euro. In sieben Fällen betrug das Bußgeld bis zu 200 Euro und weitere drei Be-
scheide beliefen sich auf ein Bußgeld zwischen 200 und 500 Euro. Bei geringfügigen Ordnungswid-
rigkeiten kann das Jobcenter der Stadt Münster die betroffene Person verwarnen und ein Verwarn-
geld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. Eine Verwarnung kann auch ohn e Verwarnungsgeld
erteilt werden. Im vierten Quartal 2023 wurden insgesamt 15 Verwarnungen ausgesprochen, davon
vier mit und elf ohne Verwarnungsgeld.
Ordnungswidrigkeiten
Oktober 23 November 23 Dezember 23 Summe Quartal
Anzahl Prüfverfahren 29 33 21 83
Anzahl erlassene Bußgeldbescheide 6 4 5 15
0,00 € bis 199,00 € 3 - 4 7
200,00 € bis 499,00 € 1 2 - 3
ab 500,00 € 2 2 1 5
Eingegangene Einsprüche 1 - - 1
Verwarnungen ohne Verwarnungsgeld 2 5 4 11
Verwarnungen mit Verwarnungsgeld - 4 - 4
Abbildung 6: Ordnungsw idrigkeiten - Daten Jobcenter Münster
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V/0102/2024
Das Perspektivzentrum, der hauseigene Bildungsträger des Jobcenters 2, umfasst die Maßnahmen
„Impulse für Erwerbsarbeit“ und „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerziehende“. In der nachfolgenden Ab-
bildung werden sowohl die Eintritte als auch die Anzahl der Teilnahmen in den Angeboten des Per-
spektivzentrums von Januar bis Dezember 2023 dargestellt. Insgesamt sind 88 Personen in eine der
beiden Maßnahmen eingemündet, davon waren 59 Prozent Frauen (siehe Abbildung 7). In Summe
nahmen im Jahr 2023 144 Personen an einem Angebot des Perspektivzentrums teil, der Anteil der
Frauen an allen Teilnehmenden liegt hier bei 66 Prozent.
Abbildung 7: Perspektivzentrum - Daten Jobcenter Münster
2 Das Perspektivzentrum ist seit 2015 ein hauseigener, nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifi-
zierter Bildungsanbieter im Jobcenter der Stadt Münster. Die Angebote "Impulse für Erw erbsarbeit" und „Jetzt ich! – Impulse für Alleinerzie-
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V/0102/2024
2. Zielerreichung
a) Integrationen
Mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen (MAGS
NRW) wurde Ende 2022 vereinbart, dass im Jahr 2023 mindestens die Zahl der Integrationen des
Vorjahres erreicht werden soll. Der daraus resultierende Jahressollwert beläuft sich auf 2.824 Integra-
tionen.
Anders als zum Zeitpunkt der Zielvereinbarung angenommen wurde , ist die Wirtschaftsleistung in
Deutschland im Jahr 2023 jedoch nicht gewachsen, sondern zurückgegangen. Die Inflation war wei-
terhin hoch, der Im - und Export blieb hinter den Erwartungen zurück. In der Folge hat sich der Ar-
beitsmarkt insbesondere für den Personenkreis der Bürgergeldbeziehenden mit oftmals fehlender
oder nur geringer Qualifikation weniger aufnahmefähig gezeigt, als Ende 2022 prognostiziert wurde.
In Konsequenz wurde der vereinbarte Jahressollwert für das Jahr 2023 nicht erreicht. Bis einschließ-
lich Dezember konnten im Jobcenter der Stadt Münster 2.465 Integrationen gezählt werden, zum Er-
reichen des Sollwertes fehlen 359 Integrationen (siehe Abbildung 8).
hende“ bieten erw erbsfähigen Leistungsberechtigten ab 25 Jahren niedrigschwellige individuelle Beratungsangebote, überwiegend im
Einzelcoaching.
Die Zielerreichung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster wird am Jahresende auf
Grundlage der Jahresfortschritts- bzw. Jahresdurchschnittswerte mit einer Wartezeit T -0 über-
prüft, das heißt, die Ergebnisse setzen sich wie folgt zusammen:
Dezember: Datenstand T-0 (= Daten ohne Wartezeit)
November: Datenstand T-1 (= Daten mit einem Monat Wartezeit)
Oktober: Datenstand T-2 (= Daten mit zwei Monaten Wartezeit)
Januar bis September: Datenstand T -3 (= Daten mit drei Monaten Wartezeit, die Daten
sind damit festgeschrieben)
Da Daten mit untererfasster Wartezeit (Datenstände T-0 bis T-2) jedoch nicht veröffentlicht wer-
den dürfen, werden diese Daten – wie eingangs erläutert – hochgerechnet und als Prognose
ausgewiesen. Es ist nicht auszuschließen, dass diese Daten am Jahresende von der tatsächli-
chen Zielnachhaltung zwischen dem Land NRW und der Stadt Münster in geringem Maße ab-
weichen.
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V/0102/2024
Abbildung 8: Summe der Integrationen im Jahresfortschritt
Weiterhin sieht d ie Zielvereinbarung mit dem MAGS NRW vor, dass die Integrationsquote um nicht
mehr als 4,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr sinken darf. Der Sollwert beträgt somit 20,0 Prozent.
Zum Jahresende 2023 beläuft sich die Integrationsquote im Jahresfortschritt auf 17,6 Prozent. Zur
Zielerreichung fehlen somit 2,4 Prozentpunkte (siehe Abbildung 9).
Abbildung 9: Integrationsquote im Jahresfortschritt
Die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegration von Frauen und Männern ist in den letz-
ten Jahren besonders in den Fokus gerückt und seit dem Jahr 2021 beinhaltet die mit dem Land
Nordrhein-Westfalen vereinbarte Zielvereinbarung eine zusätzliche Kennzahl: der Abstand zwischen
den Integrationsquoten von Frauen und Männern. Das Ziel ist erreicht, wenn der Abstand zwischen
den Integrationsquoten von Frauen und Männern im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr gleichbleibt
und am Jahresende maximal 8,9 Prozentpunkte beträgt.
Die prognostizierte Integrationsquote der Männer beläuft sich im Dezember 2023 auf 21,1 Prozent,
die der Frauen auf 14,3 Prozent. Damit hat das Jobcenter der Stadt Münster bei den Frauen eine in
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NRW überdurchschnittlich gute Integrationsquote erreicht. Der Abstand zwischen den Integrations-
quoten der Frauen und Männer beträgt zum Jahresende 6,8 Prozentpunkte, das ist der niedrigste
Wert aller Jobcenter in Nordrhein-Westfalen. Das Ziel wurde erreicht (siehe Abbildung 10).
Abbildung 10: Abstand der Integrationsquoten Männer und Frauen im Jahresfortschritt
b) Langzeitleistungsbezug
Mit dem Land NRW wurde ein um maximal 0,6 Prozent erhöhter Bestand im Jahresdurchschnitt 2023
gegenüber dem Vorjahr vereinbart, woraus sich ein Zielwert von 8.994 Langzeitleistungsbeziehen-
den3 errechnet (siehe Abbildung 11). Der Bestand der Langzeitleistungsbeziehenden konnte im Jahr
2023 weiter verringert werden, so dass der Jahresdurchschnittswert im Dezember 2023 auf 8.454
Personen gesunken ist. Der Jahressollwert wurde somit um 540 Langzeitleistungsbeziehende unter-
schritten, das Ziel wurde damit deutlich übererfüllt.
Abbildung 11: Bestand Langzeitleistungsbeziehende im Jahresdurchschnitt
3 Langzeitleistungsbezug liegt vor, w enn innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 21 Monate Leistungen nach dem SGB 2 bezogen
w urden.
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V/0102/2024
In Bezug auf die Anzahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden wurde in der Zielverein-
barung festgeschrieben, dass das Ziel erreicht ist, wenn die absolute Zahl der Integrationen um nicht
mehr als 1,4 Prozent unter der des Vorjahres liegt. Der Jahressollwert beträgt somit 1.462 Integratio-
nen. Bis einschließlich Dezember sind hochgerechnet 1.188 Integrationen von Langzeitleistungsbe-
ziehenden erfolgt, zum Erreichen des Sollwerts fehlen damit 274 Integrationen (siehe Abbildung 12).
Abbildung 12: Summe der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden im Jahresfortschritt
Fazit und Ausblick
Mit Blick auf den zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangel in nahezu allen Branchen gewinnt das
Thema der Integration arbeitsloser Menschen in Erwerbsarbeit nochmals vermehrt an Bedeutung. So
heißt es beispielsweise: „Zur Fachkräfteoff ensive des Landes Nordrhein -Westfalen gehört die ver-
stärkte Aktivierung des inländischen Beschäftigungspotentials. Dazu werden wir Arbeitslose und Ar-
beitsuchende bei ihrer Rückkehr auf den Arbeitsmarkt unterstützen sowie die Erwerbsbeteiligung in
der Bevöl kerung erhöhen.“ Ein besonderes Augenmerk wird hier auf Langzeitarbeitslose, Frau-
en/Erziehende, Menschen mit Schwerbehinderung , Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie
vorausschauend und präventiv auf Kinder und Jugendliche gelegt.
Allerdings stellt die Integration arbeitsloser Menschen die Jobcenter vor große Herausforderungen.
Nach aktuellem Datenstand konnte 2023 nur ein einziges Jobcenter in NRW die mit dem Land ver-
einbarten Zielwerte hinsichtlich der Anzahl der Integrationen und der Integrationsquote erreichen. Die
Gründe hierfür sind vielfältig und komplex (siehe hierzu auch die Berichtsvorlage V/0648/2023 – Ba-
sisinformationen des Jobcenters).
Nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes war die Wirtschaftsleistung im Jahr 2023
um 0,3 Prozent niedriger als im Vorjahr. Die hohe Inflation und gestiegene Zinsen haben die Aus-
lands- und Inlandsnachfrage gedämpft. Die Verbraucherpreise in Deutschland haben sich im Jahres-
durchschnitt 2023 um 5,9 Prozent gegenüber 2022 erhöht. Damit liegt die Inflationsrate zwar unter
dem Wert des Vorjahres (6,9 Prozent), befindet sich aber weiterhin auf einem hohen Niveau.
Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind in Deutschland 2023 jahresdurchschnittlich deutlich ge-
stiegen. Die Zahl der Arbeitslosen wuchs im Vergleich zum Vorjahr um 191.000 auf 2.609.000. Laut
dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beruhen die Anstiege dabei besonders auf
der schwachen Wirtschaftsentwicklung, wodurch es für Arbeitslose schwieriger war, eine neue Stelle
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zu finden. Dies trifft in besonderem Maße auf Ungelernte oder Personen mit nur geringen Qualifikati-
onen zu. Der Zugang ukrainischer Geflüchteter in das SGB 2 hingegen spielt laut IAB für die Zunah-
me der Arbeitslosen nur eine geringe Rolle.
Die gemeldete Nachfrage der Unternehmen nach neuen Mitarbeitenden wurde bereits ab der zweiten
Jahreshälfte 2022 spürbar schwächer. Dieser Trend setzte sich 2023 fort. Der Stellenindex der Bun-
desagentur für Arbeit, ein saisonbereinigter Indikator für die Arbeitskräftenachfr age in Deutschland,
war zum Jahresende zwar um einen Punkt auf 116 Punkte gestiegen, hatte im Vergleich zum De-
zember 2022 aber 12 Punkte verloren.
Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist 2023 gegenüber dem Vorjahr weiter ge-
wachsen auf 34,71 Millionen im Juni 2023. Im Wesentlichen geht diese Entwicklung auf ein Plus bei
der Beschäftigung von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zurück. Der Anstieg fällt je-
doch deutlich geringer aus als im Vorjahr.
Im Jobcenter der Stadt Müns ter, wie bundesweit in allen Jobcentern, war das Jahr 2023 durch die
Umsetzung zahlreicher gesetzlicher Neuerungen bestimmt. Hier sei zuerst die Einführung des Bür-
gergeldes genannt, welches neben der Erhöhung der Regelbedarfe zahlreiche weitere Änderungen,
wie beispielsweise die Ablösung der Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan oder
die Schaffung von finanziellen Anreizen bei Absolvieren von Fördermaßnahmen , vorsieht. Weitere
gesetzliche Neuerungen, wie das ab 31.12.2022 gültige Chancenaufenthaltsrecht nach Paragraf 104c
Aufenthaltsgesetz, haben zusätzliche Kapazitäten gebunden. Bis Dezember 2023 haben nach vorläu-
figem Stand knapp 200 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einem Aufenthaltstitel nach Paragraf
104c Aufenthaltsgesetz Bürgergel d bezogen. Auch die Beratung und Betreuung der ukrainischen
Geflüchteten, deren Anteil rund 11 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsbe ziehenden ausmacht,
bindet weiterhin hohe Personalkapazitäten.
Die genannten wirtschaftlichen Entwicklungen mit den dara us resultierenden Auswirkungen auf den
Arbeitsmarkt führten zusammen mit der Umsetzung diverser gesetzlicher Änderungen und der Be-
treuung der aus der Ukraine geflüchteten Personen in Summe dazu, dass die Integrationszahlen nicht
nur in Münster, sondern auch landes- und bundesweit hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind.
Aufgrund der hohen Qualität der Beratungs - und Integrationsarbeit kann das Jobcenter der Stadt
Münster allerdings weiterhin sehr gute Ergebnisse bei der Nachhaltigkeit und der Kontinuit ät der In-
tegrationen nachweisen. Mit einer Nachhaltigkeitsquote4 von 73,0 Prozent und einer Quote der konti-
nuierlichen Beschäftigung5 von 67,3 Prozent befindet sich das Jobcenter der Stadt Münster unter den
TOP 3 in Nordrhein-Westfalen.
Für das Jahr 2024 r echnet die Bundesagentur für Arbeit mit einer weiter steigenden Arbeitslosigkeit
bei gleichzeitigem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Vorstandsvorsit-
zende Andrea Nahles äußerte auf einer Pressekonferenz Anfang Januar 2024 ihre S orgen darüber,
dass der Arbeitsmarkt zusehends zweigeteilt sei. Einerseits sei ein zunehmender Engpass bei den
Fachkräften festzustellen, andererseits steige das Risiko einer sich verfestigenden Arbeitslosigkeit bei
fehlender oder geringer Qualifikation der Arbeitsuchenden.
Durch die Ende des Jahres 2023 von Bund und Land gestarteten Initiativen „Jobturbo“ und „Vermitt-
lungsoffensive“ soll die Ansprache, Aktivierung und Vermittlung der erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten noch stärker in den Vordergrund der Aktivitäten in den Jobcentern gerückt werden. Mit dem
Jobturbo des Bundes werden insbesondere Geflüchtete in den Blick genommen. Bei der Vermitt-
4 Eine Integration gilt als nachhaltig, w enn eine Person zw ölf Monate nach einer Integration sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
5 Eine Beschäftigung nach Integration gilt als kontinuierlich, w enn die betreffende Person an jedem der sechs auf die Integration folgenden
Monatsstichtage sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
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lungsoffensive des Landes rücken vorrangig arbeitsmarktnahe Leistungsbeziehende in den Fokus
Zusätzlich werden bei den Jobcentern i m Rahmen der Initiative „Chancenperspektive NRW“ die An-
strengungen intensiviert, offene Stellen mit langzeitarbeitslose Menschen zu besetzen. Flankiert
durch Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützungsleistungen der Landesregierung sollen hierbei auch die
Kooperationen mit Unternehmen ausgebaut werden.
Die Jobcenter sind im Jahr 2024 besonders gefordert, den Spagat zwischen Fördern und Fordern im
Sinne der Vorgaben aus Bund und Land zielgerichtet umzusetzen. Die Vielzahl der vorhandenen
Problemlagen der Leist ungsbeziehenden lässt einen schnellen Integrationserfolg aber nur einge-
schränkt erwarten. Die Qualifikation der Leistungsbeziehenden bei gleichzeitigem Abbau von Vermitt-
lungshemmnissen wird weiterhin elementarer Bestandteil der Beratungsarbeit sein.
In Vertretung
gez. Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Glossar
Anlage_Glossar
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Anlage 1 zur Basisinformation des Jobcenter Münster Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik (häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen) Alo = Arbeitslose Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den Vermittlung sbemühungen zur Verfügung stehen und sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben. Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den mithelfenden Familienangehörigen. Asu = Arbeitsuchende Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeitnehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen und ent hält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine Besc häftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. BG = Bedarfsgemeinschaft Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen (Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen sich differenzieren nach Regelleistungs- Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. BM = Berichtsmonat Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines Monats). ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben. gE = gemeinsame Einrichtung Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Gebiet des kommunalen Trägers. IAB = Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Das IAB ist eine Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. IAB-Arbeitsmarkt- barometer Ein seit 2008 bestehender Frühindikator, der auf einer monatlichen Umfrage der Bundesagentur für Arbeit unter allen lokalen Arbeitsagenturen basiert. Er besteht aus zwei Komponenten. Die Komponente A prognostiziert die Entwicklung der saisonbereinigten Arbeitslosenzahlen der nächsten drei Monate und die Komponente B ist eine Vorhersage der Beschäftigung. Der Mittelwert aus beiden Komponenten bildet den Gesamtwert und gibt einen Ausblick auf die Gesamtentwicklung des Arbeitsmarktes. Die Skala reicht von 90 Punkten (sehr schlechte Entwicklung) bis 110 Punkten (sehr gute Entwicklung). ifo Institut = Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. Eine Forschungseinrichtung, die sich mit der Analyse der Wirtschaftspolitik beschäftigt. ifw Kiel = Kiel Institut für Weltwirtschaft Forschungsinstitut für Globalisierungsfragen in Deutschland. Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Integrationsquote (K2) Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vormonat und den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). JDW = Jahresdurchschnittswert Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. JFW = Jahresfortschrittswert Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen Berichtsmonat. Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils al s Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). Kontinuierliche Beschäftigung nach Integration (neue K2E3) Eine kontinuierliche Beschäftigung nach Integration liegt vor, wenn an allen Stichtagen 6 Monate nach Integration eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt. Quote der kontinuierlichen Beschäftigung Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Beschäftigungen nach Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). LB = Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) haben. Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen Leistungsberechtigten. LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unterkunft betreffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten). LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. Ernährung, Kleidung, Haushalt senergie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehung, Schwangerschaft und Geburt). LZA = Langzeitarbeitslose Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. LZB = Langzeitleistungsbeziehende Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden ausschließlich Zeiten berücksichtigt, in denen die Person als erwerbsfähiger Leistungsberechtigte im Bezug stand. Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person am Stichtag zwölf Monate nach Integration sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Nachhaltigkeitsquote (bisherige K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie erhalten Sozialgeld. RLB = Regelleistungs-Berechtigte Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu gehören u. a. Regelbedarfe eitslosengeld II oder Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige Leistungen für Unterkunft und Heizung. RWI =RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaft (vormals Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung) Zentrum für wissenschaftliche Forschung und evidenzbasierte Politikberatung. Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtve rletzungen oder Meldeversäumnisse durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen Sanktion zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner). Veränderungsrate des Bestands der Langzeitleistungsbeziehe nden (K3) Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Beric htsmonat des Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die Verä nderungsrate jewei ls als Jahresdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). zkT = zugelassener kommunaler Träger Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter Münster
Anlage A
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Anlage A zur V/0102/2024 Kurzüberblick Die Vorlage, die regelmäßig im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Ar- beitsförderung erscheint, gibt einen Überblick über die Strukturdaten im Jobcenter sowie den ak- tuellen Stand der Zielerreichung bezogen auf die mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vereinbarten Ziele. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, dem zuständigen Gremium einen laufenden Überblick über den Stand der Zielerreichung sowie der Entwicklung der Strukturdaten im Jobcenter zu geben, um seitens des Jobcenters – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Ausschuss – geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung zu planen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollstän- dig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0102/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.02.2024
- Erstellt
- 07.02.2024 12:52