0646/2019
Planungsbeschluss zur Generalsanierung der Sportanlage Stresemannstraße
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Anlage 02 Stresemannstraße Luftbild 1-2000
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80m6040200 Mittelpunkt: [363834,5640519] 1:2000 KölnGIS Luftbilder 2018 Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 21.02.2019
Anlage 01 Kostenrahmen Stresemannstraße
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Kostenrahmen Sportamt KG Netto 19% MwSt Brutto 100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500 Außenanlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 € 700 Baunebenkosten (Planung extern) 31.500,00 € 5.985,00 € 37.485,00 € Summe Bau- und Planungskosten 31.500,00 € 5.985,00 € 37.485,00 € Kostenrahmen (brutto gerundet) 40.000,00 € Stand: 25.02.2019Generalsanierung SpA Stresemannstraße
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 0646/2019 Freigabedatum 28.03.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Planungsbeschluss zur Generalsanierung der Sportanlage Stresemannstraße Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz (BV7) beauftragt die Verwaltung, im Vorgriff auf die Behandlung im Sport- ausschuss, mit der Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung der Sportanlage Strese- mannstraße. Die Sanierung umfasst die Belagsänderung von einem Tennen- in einen Kunstrasenplatz mit Klein- spielfeld, einschließlich Ermittlung des Bedarfs und ggfs. Umplanung der vorhandene Rundlaufbahn Kampfbahn Typ C aus Kunststoff, Sprung- und Ballspielanlagen, Errichtung von Ballfangzäunen, Bar- rieren und Zäunen sowie die Sanierung der Trainingsbeleuchtungsanlage in Verbindung mit der RheinEnergie. Die Planung und Kostenermittlung wird durch Mitarbeiter des Sportamtes unter Beteili- gung von Fachplanern durchgeführt. Es stehen investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 40.000,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung /Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen (Investiti- onsprogramm Sportstätten) im HJ 2019 zur Verfügung. Alternative: Die Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung und Modernisierung der Sportanlage Stresemannstraße mit Belagswechsel wird nicht durchgeführt. Sportausschuss 09.05.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 40.000,- € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Die Sportanlage Stresemannstraße wurde 1979 errichtet. Sie verfügt über ein Tennen-Großspielfeld mit einer 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage (BJ. 1979), eine Kampfbahn Typ C mit Tennenlauf- bahn und ein Tennen-Kleinspielfeld. Auf der Sportanlage befindet sich außerdem das Vereinsheim der Sportfreunde 1963 Porz-Eil e.V.. Die Sportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und wird in- tensiv durch die angrenzenden Schulen und den Vereinssport (SV Mevlana-Porz e.V. - 1 Senioren- mannschaft / Ataspor Köln-Porz 1974 e.V. - 4 Juniorenmannschaften / GSV Prometheus Köln-Porz 1964 e.V. - 2 Seniorenmannschaften) genutzt. Die Anlage liegt im Sozialraumgebiet Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil. Vor dem Hintergrund des Gesamtzustandes der Sportanlage und aufgrund der bestehenden Nut- zungsintensität, beabsichtigt die Verwaltung die Sportanlage zu sanieren und die Sportflächen mit Kunststoffrasen- und Kunststoffbelag zu versehen. Dabei ist es auch erforderlich, die Entwässerung der Sportanlage und die angrenzenden befestigten Wegeflächen neu zu errichten. Spielfeldbarrieren und Ballfangzäune sollen im Zuge der Sanierungsmaßnahme ebenfalls errichtet werden. Das Sport- angebot soll in Abstimmung mit den Nutzern bedarfsgerecht geplant werden. Die Ausführung der Fußballflächen in Kunststoffrasenbelag gemäß DIN 18035-7, sowie die Ausfüh- rung von Leichtathletikflächen mit einem Kunststoffbelag gemäß DIN 18035-6 ergeben sich aus der Notwendigkeit, die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und sportfunktionell zeitgemäß nutzen zu können. Nach einem ersten groben Kostenrahmen belaufen sich die Brutto-Gesamtkosten, inkl. Nebenkosten für die gesamte Maßnahme auf voraussichtlich ca. 2.500.000,- €. Die anteiligen Kosten für Voruntersuchungen und Planung bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungs- planung) werden auf 40.000,-- € geschätzt. 3 Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem für diesen Zweck veranschlagten Zentralansatz, Teilfinanzplan 0801, Sportförderung /Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlung für Bau- maßnahmen (Investitionsprogramm Sportstätten). Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlagen: Kostenrahmen, Luftbild, Übersichtsplan
Anlage 03 Stresemannstraße Schrägluftbild 1-1000
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40m3020100 Mittelpunkt: [363807,5640496] 1:1000 KölnGIS Luftbilder 2018, Schrägluftbild 2018 (Nordansicht) Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 25.02.2019
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Stresemannstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0646/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.03.2019
- Erstellt
- 22.02.2019 10:41