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0646/2019

Planungsbeschluss zur Generalsanierung der Sportanlage Stresemannstraße

Beschlussvorlage Ausschuss 28.03.2019

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Anlage 02 Stresemannstraße Luftbild 1-2000

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Anlage 01 Kostenrahmen Stresemannstraße

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 03 Stresemannstraße Schrägluftbild 1-1000

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Anlage 02 Stresemannstraße Luftbild 1-2000

410 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [363834,5640519]   1:2000
 
KölnGIS
Luftbilder 2018
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 21.02.2019

Anlage 01 Kostenrahmen Stresemannstraße

567 Zeichen

Kostenrahmen  Sportamt 
KG Netto 19% MwSt Brutto
100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 €
200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
300 Bauwerk - Baukonstruktionen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
400 Bauwerk - Technische Anlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
500 Außenanlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 €
700 Baunebenkosten (Planung extern) 31.500,00 € 5.985,00 € 37.485,00 €
Summe Bau- und Planungskosten 31.500,00 € 5.985,00 € 37.485,00 €
Kostenrahmen (brutto gerundet) 40.000,00 €
Stand: 25.02.2019Generalsanierung SpA Stresemannstraße

Beschlussvorlage Ausschuss

4528 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 0646/2019 
Freigabedatum 
28.03.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsbeschluss zur Generalsanierung der Sportanlage Stresemannstraße 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz (BV7) beauftragt die Verwaltung, im Vorgriff auf die Behandlung im Sport-
ausschuss, mit der Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung der Sportanlage Strese-
mannstraße. 
Die Sanierung umfasst die Belagsänderung von einem Tennen- in einen Kunstrasenplatz mit Klein-
spielfeld, einschließlich Ermittlung des Bedarfs und ggfs. Umplanung der vorhandene Rundlaufbahn 
Kampfbahn Typ C aus Kunststoff, Sprung- und Ballspielanlagen, Errichtung von Ballfangzäunen, Bar-
rieren und Zäunen sowie die Sanierung der Trainingsbeleuchtungsanlage in Verbindung mit der 
RheinEnergie. Die Planung und Kostenermittlung wird durch Mitarbeiter des Sportamtes unter Beteili-
gung von Fachplanern durchgeführt. 
 
Es stehen investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 40.000,- € im Teilfinanzplan 0801, 
Sportförderung /Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen (Investiti-
onsprogramm Sportstätten) im HJ 2019 zur Verfügung. 
 
Alternative: 
 
Die Planung und Kostenermittlung für die Generalsanierung und Modernisierung der Sportanlage 
Stresemannstraße mit Belagswechsel wird nicht durchgeführt. 
 
Sportausschuss 09.05.2019 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 16.05.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   40.000,- € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Die Sportanlage Stresemannstraße wurde 1979 errichtet. Sie verfügt über ein Tennen-Großspielfeld 
mit einer 6-Mast-Trainingsbeleuchtungsanlage (BJ. 1979), eine Kampfbahn Typ C mit Tennenlauf-
bahn und ein Tennen-Kleinspielfeld. Auf der Sportanlage befindet sich außerdem das Vereinsheim 
der Sportfreunde 1963 Porz-Eil e.V.. Die Sportanlage ist im Grundbesitz der Stadt Köln und wird in-
tensiv durch die angrenzenden Schulen und den Vereinssport (SV Mevlana-Porz e.V. - 1 Senioren-
mannschaft / Ataspor Köln-Porz 1974 e.V. - 4 Juniorenmannschaften / GSV Prometheus Köln-Porz 
1964 e.V. - 2 Seniorenmannschaften) genutzt. 
 
Die Anlage liegt im Sozialraumgebiet Porz-Ost, Finkenberg, Gremberghoven und Eil. 
 
Vor dem Hintergrund des Gesamtzustandes der Sportanlage und aufgrund der bestehenden Nut-
zungsintensität, beabsichtigt die Verwaltung die Sportanlage zu sanieren und die Sportflächen mit 
Kunststoffrasen- und Kunststoffbelag zu versehen. Dabei ist es auch erforderlich, die Entwässerung 
der Sportanlage und die angrenzenden befestigten Wegeflächen neu zu errichten. Spielfeldbarrieren 
und Ballfangzäune sollen im Zuge der Sanierungsmaßnahme ebenfalls errichtet werden. Das Sport-
angebot soll in Abstimmung mit den Nutzern bedarfsgerecht geplant werden. 
 
Die Ausführung der Fußballflächen in Kunststoffrasenbelag gemäß DIN 18035-7, sowie die Ausfüh-
rung von Leichtathletikflächen mit einem Kunststoffbelag gemäß DIN 18035-6 ergeben sich aus der 
Notwendigkeit, die vorhandenen Außensportflächen möglichst intensiv, witterungsunabhängig und 
sportfunktionell zeitgemäß nutzen zu können.  
 
Nach einem ersten groben Kostenrahmen belaufen sich die Brutto-Gesamtkosten, inkl. Nebenkosten 
für die gesamte Maßnahme auf voraussichtlich ca. 2.500.000,- €. 
Die anteiligen Kosten für Voruntersuchungen und Planung bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungs-
planung) werden auf 40.000,-- € geschätzt.

3 
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem für diesen Zweck veranschlagten Zentralansatz, 
Teilfinanzplan 0801, Sportförderung /Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlung für Bau-
maßnahmen (Investitionsprogramm Sportstätten). 
 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlagen: 
Kostenrahmen, Luftbild, Übersichtsplan

Anlage 03 Stresemannstraße Schrägluftbild 1-1000

445 Zeichen

40m3020100 Mittelpunkt: [363807,5640496]   1:1000
 
KölnGIS
Luftbilder 2018, Schrägluftbild 2018 (Nordansicht)
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 25.02.2019

Beratungsverlauf (2)

09.05.2019 Sportausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Stresemannstraße

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Details

Aktenzeichen
0646/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
28.03.2019
Erstellt
22.02.2019 10:41