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AN/0094/2021

E-Scooter und Freefloater-Leihräder im Straßenraum sind Sondernutzung – Was sind die Konsequenzen?

Die Linke. Anfrage nach § 4 14.01.2021

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 19.01.2021, TOP 5.2.3

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2763 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
und 
Herrn Ausschussvorsitzenden 
Lino Hammer 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.01.2021 
AN/0094/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 19.01.2021 
 
E-Scooter und Freefloater-Leihräder im Straßenraum sind Sondernutzung – Was sind die 
Konsequenzen? 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker 
Sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Hammer, 
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des 
Verkehrsausschusses am 19.1. zu nehmen: 
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in einem Beschluss (11 B 1459/20) festgestellt, dass das 
Abstellen von Leihrädern und in Konsequenz auch von E-Scootern und E-Rollern/-Vespas im 
Straßenraum zum Zwecke der Vermietung nicht unter den erlaubnisfreien Gemeingebrauch fällt, 
sondern eine Sondernutzung darstellt. Die Begründung des Beschlusses aus dem Eilverfahren fällt 
so deutlich aus, dass auch in der Hauptverhandlung keine Änderung dieser Rechtsauffassung zu 
erwarten ist.  
Da es sich beim Abstellen der Leihfahrzeuge im Straßenraum um eine Sondernutzung handelt, hat 
die Kommune nun weitreichendere Möglichkeiten zur Regulierung. Die Städte Düsseldorf und 
Frankfurt haben diesen Beschluss bereits zum Anlass genommen, um Sondernutzungssatzungen 
zu erarbeiten. Insbesondere sollte es nun möglich sein, das Abstellen von Leihfahrzeuge auf 
Gehwegen zu verhindern, durch das Gehwege verengt und Hindernisse geschaffen werden. 
In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
1. Welche Anbieter im Verleih von E-Scootern, Freefloater-Leihrädern und E-Rollern/-Vespas 
sind derzeit in Köln aktiv? 
2. Welche Erfahrungen hat die Verwaltung bislang mit diesen Anbietern gemacht, 
insbesondere hinsichtlich des Aufstellens der Fahrzeuge und möglichen Behinderungen 
des Fuß- und Radverkehrs?

3. Wie geht das Ordnungsamt gegen Verstöße durch die Anbieter vor und für welche 
Vergehen wurden bereits Bußgelder verhängt? 
4. Welche Konsequenzen zieht die Verwaltung aus dem Beschluss des 
Oberverwaltungsgerichtes Münster? 
5. Welche Möglichkeiten zur Regulierung ergeben sich aus dem Beschluss des 
Oberverwaltungsgerichtes Münster? (Z.B.: Können Zonen für das Aufstellen der Fahrzeuge 
durch die Anbieter und auch die Endabgabe durch die Kunden definiert werden – eventuell 
auch elektronisch unterstützt?) 
Mit freundlichen Grüßen 
gez. 
Michael Weisenstein 
Geschäftsführer 
Fraktion DIE LINKE

Beratungsverlauf (1)

19.01.2021 Verkehrsausschuss
TOP 5.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0094/2021
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
14.01.2021
Erstellt
14.01.2021 11:10