V/0142/2007
Lärmsituation an der BAB1 (Roxel)
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Anlage 2
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Anlage 2 in der BV West Münster, den 30.01.2007 An die Bezirksverwaltung Münster - West Frau Bezirksvorsteherin Elisabeth Westrup Schelmenstiege 1-3 48161 Münster Lärmschutz für Roxel — Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entlang der BAB 1 prüfen Die BV-West möge beschließen: Die Stadtverwaltung Münster wird beauftragt, gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßen NRW zu prüfen, ob und in welchem Umfang eine Senkung des Lärmpegels entlang der BAB 1 zwischen den Autobahnkreuzen Münster — Nord und Münster — Süd durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 auf 100 km/h erreicht werden kann. Begründung: Aufgrund zunchmender Lärmbelästigungen im Vorort Münster-Roxel, die nachweislich durch den Straßenverkehr auf der BAB 1 zurückzuführen sind, ist neben der Realisierung von aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben auch eine Geschwindigkeitsre- duzierung im Hinblick aufein Lärm reduzierendes Ergebnis zu überprüfen. gezeichnet gezeichnet Ediger, Stähler, Ahrens und Fraktion Prof. Dr. Poll CDU Fraktion in der BV West FDP in der BV West CDU - Kreisgeschäftsstelle - Mauritzstraße 4-5 - 48143 Münster FDP Fraktionsgeschäftsstelle « Geringhoffstraße 48 « 48163 Münster Telefon (02 51) 41842-0 + Telefax (02 51) 41842-44 Telefon (02 51) 9876030 « Telefax (02 51} 9873061 Post@cdu-muenster.de fäp-bv.muenster@web.de kttp!/fwww.cdu-muenster.de hitp/lwwurfdp-muenster.de
Anlage 3, Lärmschutz an der BAB1 (Roxel)
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Aktiver Lärmschutz BAB 1 zwischen Roxel und Nienberge Lärmschutzwall/-wand Straßen NRW Lärmschutzwall Nienberge -2 dB Asphalt
Berichtsvorlage
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V/0142/2007
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Betrifft
Lärmsituation an der BAB1 (Roxel)
Beratungsfolge
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West Bericht
22.03.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht
Bericht:
Der Bericht erfolgt für die Beantwortung der Anträge
1) „Lärmsituation an der A1“; eingebracht am 02.11.07 im ASSVW (Anlage 1)
Und
2) „Lärmschutz für Roxel – Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entlang der BAB1
prüfen“; eingebracht am 30.01.07 in der BV West (Anlage 2).
Bericht zum Antrag „Lärmsituation an der A1“
Der Antrag beinhaltet zwei Fragen:
Welche Lärmschutzmaßnahmen wurden und werden zwischen den Autobahnkreuzen Süd und
Nord an der BAB 1 durchgeführt?
In der Anlage 3 befindet sich ein Übersichts plan mit einer schematischen Darstellung der von
Straßen NRW gebauten und in Planung befindlichen Lärmschutzwälle und –wände zwischen
Nienberge und Roxel. Ergänzende Lärmschutzwälle/-wände in Richtung Süden bis zum Auto-
bahnkreuz Münster Süd sind nicht geplant, auf eine Darstellung in der Karte wird daher verzich-
tet. Eine weitere aktive Lärmschutzmaßnahme, di e durchgängig im Abschnitt des sechsspurigen
Ausbaus der BAB 1 durchgeführt wird, ist die Verwendung von Splitmastixasphalt als Straßenbe-
lag. Bei diesem Straßenbelag vermindert sich das Fahrbahngeräusch im Vergleich zu herkömm-
lichen Asphaltdecken bleibend um 2 dB(A).
Insgesamt ist der Bau der aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Zuge des sechsspurigen Ausbaues
der BAB 1 abgeschlossen oder steht kurz vor dem Abschluss.
Vorlagen-Nr.:
V/0142/2007
Auskunft erteilt:
Herr Besler
Ruf:
492 67 98
E-Mail:
Besler@stadt-muenster.de
Datum:
15.02.2007
Öffentliche Berichtsvorlage
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V/0142/2007
Neben den oben beschriebenen aktiven Schallschutzmaßnahmen bestehen noch teilweise An-
sprüche auf passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster) an Wohnhäusern. Die Eigen-
tümer dieser Häuser wurden schriftlich über ih re Anspruchsvoraussetzung auf passiven Schall-
schutz informiert.
Wie ist die Änderung der Lärmsituation auf den Stadtteil Roxel durch den Ausbau der BAB 1 und
den Bau der Lärmschutzwand zu beurteilen?
In der Sitzung der BV West am 21.09.06 sind von den Fraktionen der CDU und SPD Fragenkata-
loge zum Thema an den Vertreter des Landesbetrieb StraßenNRW zur schriftlichen Beantwor-
tung übergeben worden. Die Antworten liegen vor (Anlage 4 und 5). Diese Antworten sind fach-
lich nachvollziehbar und plausibel. Von einer Verschlechterung der Lärmsituation in Roxel im
Sinne einer Schallpegelerhöhung , die auf die Errichtung der Lärmschutzwälle/-wände zurückzu-
führen wäre, ist demnach nicht auszugehen.
Weitere Ursachen für Pegelerhöhungen bei Verkehrswegen sind Änderungen beim Verkehrsauf-
kommen oder bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Ein gestiegenes Verkehrsaufkommen
nach dem Ausbau der Autobahn, die zu deutlichen Schallpegelerhöhungen führen ist jedoch
nicht wahrscheinlich. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen den Autobahnkreuzen Nord
und Süd soll auf die Richtgeschwindigkeit 130 km/h geändert werden. Die Höchstgeschwindigkeit
ist derzeit noch 100 km/h (Stand: Feb. 2007).
Abgesehen von den physikalisch beschreibbaren Aspekten, die in den Regelwerken zur Dimen-
sionierung von Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt werden, gibt es weitere Aspekte, die bei
der Wahrnehmung von Lärm eine Rolle spielen. Die Belästigungsreaktion einer Person hängt
auch von weiteren Einflüssen, wie Lärmempfindlichkeit, Kontrolle über die Schallquelle, Einstel-
lung zur Quelle und zur Wohnumgebung nicht unmaßgeblich ab.
Für die Akzeptanz von Schallschutzmaßnahmen spielen demnach sehr viele Faktoren eine Rolle.
Nachfolgend seien nur zwei Aspekte herausgegriffen die im vorliegenden Fall zu einer negativen
Beurteilung beitragen können:
• Nur ein geringer Anteil der Wohngebäude in Roxel hat einen rechtlichen Anspruch auf Lärm-
schutzmaßnahmen. Die Mehrzahl der Wohngebäude mit Anspruchsvoraussetzung befinden
sich östlich der „Schelmenstiege“. Die aktiven Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzwände/-
wälle) werden in Hinblick auf den Schutz dieser Gebäude dimensioniert. Die Schallschutz-
wände/-wälle dämpfen den Lärm von der Autobahn auch darüber hinaus, die Wirksamkeit des
Schallschutzes nimmt jedoch mit der Entfernung zur Autobahn ab. Für einen Großteil des
Stadtteiles Roxel wird eine rechnerische Lärmminderung von weniger als 5 dB(A) erreicht. Um
eine hohe Akzeptanz von baulichen Schallschutzmaßnahmen in der Bevölkerung zu errei-
chen, muss jedoch die Wirksamkeit von Lärmschutzmaßnahmen mindestens 5 dB(A) betra-
gen
1.
• Bei den Fragen aus der BV West wurde mehrfach eine verstärkte Wahrnehmung des Ver-
kehrslärms südlich der Autobahnraststätte angesprochen. Die Dämpfung des Lärms der Auto-
bahn im Bereich der Schallschutzwände führt, lärmtechnisch nachvollziehbar, zu einer stärke-
ren Wahrnehmbarkeit des Autobahnlärms aus dem südlich anschließenden Teilstück des Ver-
kehrsweges. Diese Veränderung kann zumindest im südlichen Siedlungsbereich Roxels zu
einer ungewohnten Lärmkulisse führen.
Einen rechtlichen Anspruch auf weitergehende Schallschutzmaßnahmen durch Straßen NRW
wird sich daraus nicht ableiten lassen.
Die von Straßen NRW in der Presse angekündigte Wiederaufforstung kann jedoch zumindest
mittelfristig zu einer Verbesserung beitragen.
1 „Akzeptanz von baulichen Schallschutzmaßnahmen“ Schriftenreihe Umwelt Nr. 318, Schweizer Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft, 2000
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Bericht zum Antrag „Lärmschutz für Roxel“
Eine Reduzierung der
Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn von Richtgeschwindigkeit
130 km/h auf Höchstgeschwindigkeit 100 km/h führt zu einer Lärmminderung zwischen 1 bis
2 dB(A) abhängig vom Lkw-Anteil im Verkehr. Die geringe Wirksamkeit dieser Maßnahme ist in
erster Linie darauf zurück zu führen, dass die Lkw von der Geschwindigkeitsreduzierung nicht
betroffen sind. Für sie gilt auf Autobahnen eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von
80 km/h.
Nach Angaben von Straßen NRW ist im Planfeststellungsverfahren zum sechsspurigen Ausbau
der BAB1 eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h im Bereich Roxel vorgesehen. Eine nachträg-
liche Geschwindigkeitsbeschränkung kann nicht von Straßen NRW, sondern nur von der Bezirks-
regierung Münster veranlasst werden.
Eine Eingabe auf Geschwindigkeitsbeschränkung bei der Bezirksregierung zur Reduzierung des
Straßenverkehrslärms wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht positiv be-
schieden werden. Nach Auskunft der Bezirksregierung Münster müssen Geschwindigkeitsredu-
zierungen zu einem wirksamen Lärmschutz fü hren, um als geeignete Lärmminderungsmaßnah-
me in Erwägung gezogen zu werden. Ein wirksamer Lärmschutz ist ab 3 dB(A) Lärmminderung
gegeben, mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h sind wie oben ausgeführt nur
deutlich geringere Lärmminderungen zu erreichen. Des Weiteren ist im Rahmen des sechsspuri-
gen Ausbaus der Autobahn bereits der Anspruch auf Lärmvorsorgemaßnahmen geprüft und
Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt worden.
i. V.
Schultheiss
Stadtdirektor
Anlagen:
1) „Lärmsituation an der A1“; Antrag eingebracht am 02.11.07 im ASSVW
2) „Lärmschutz für Roxel – Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entlang der
BAB1 prüfen“; Antrag eingebracht am 30.01.07 in der BV West
3) Karte der Schallschutzmaßnahmen an der BAB1 (Roxel)
4./5.) „Lärmschutz an der BAB1 im Bereich Münster-Roxel“, Schreiben Straßen NRW vom
23.11.06
Anlage 1
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SPD-Fraktion Anlage 1 im Rat.der Stadt Mü Münzstr. 15 48143 Münster Telefon: 0251/45 314 Fax: 0251/ 511 750 spdfrak@muenster.de www.spd-muenster.de 01.11.2006 Antrag an den Planungsausschuss Lärmsituation an der A 1 Der ASSVW möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, dem Planungsausschuss einen schriftlichen Bericht über die Lärmschutzsituation bzw. -maßnahmen entlang der Bundesautobahn 1 im Bereich zwischen den Kreuzen Münster-Nord und Münster-Süd zu geben. Dabei soll insbesondere auf die Situation im Bereich des Stadtteils Münster-Roxel eingegangen werden, da hier nach dem Bau von Schutzwänden viele Bürger über angestiegenen Verkehrslärm klagen. Begründung: Seit dem Bau der Lärmschutzwände entlang der BAB 1 in Höhe des Stadtteils Münster-Roxel klagen viele hier wohnende Bürger über zu- statt abnehmenden Verkehrslärm. Bislang hat es hierzu keine triffiigen Erläuterungen seitens der zuständigen Behörde gegeben, sodass die städtische Planungsverwaltung gebeten wird, zu dieser Problematik in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW einen umfassenden Bericht an den Planungsausschuss zu geben. In diesem Zusammenhang ist auch auf die zahlreichenen Fragen hinzuweisen, die in der Sitzung der Bezirksvertretung West am 21.09.06 zum Thema gestellt wurden. Wolfgang Heuer und Fraktion
Anlage 4
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Straßen.n:w. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Niederlassung Münster Niederlassung Münster Postfach 4807 - 48027 Münster Frau Angela Stähler Kontakt: Peter Wiesch CDU-Fraktion Telefon: 0251-1444-704 Mauritzstraße 4-6 Fax: 0251-1444-693 E-Mail: peter.wiesch @strassen.nrw.de 48143 Münster Zeichen: 0700/2231/2.40.01.02/A1 (Bei Antworten bitte angeben.) Datum: 23.11.2006 Ihr Schreiben vom 21.09.2006 Lärmschutz an der BAB 1 im Bereich Münster-Roxel Sehr geehrter Frau Stähler, das Interesse der Bürger in Roxel an einem wirksamen Schutz vor dem Verkehrslärm der A1 und der damit verbundene Informationsbedarf ist auch aus der Sicht des Landesbetrie- bes Straßenbau von grundsätzlicher Bedeutung. Bereits bei der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen wurde der Schutz der betroffenen Anwohner der A1 vor dem zu erwartenden Verkehrslärm als erheblicher Belang berücksich- tigt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der A1 wurde zur Beurtei- lung der Lärmbeeinträchtigungen eine lärmtechnische Berechnung erstellt. Infolge dieser Lärmberechnungen sind im Bereich von Ortsteilen der Stadt Münster und zu- sammenhängender Wohnbebauung aktive Lärmschutzmaßnahmen geplant worden. Sofern sich trotz dieser Maßnahmen Überschreitungen der Lärmgrenzwerte ergeben haben, sind dem Grunde nach Ansprüche auf passive Lärmschutzmaßnahmen planfestgestellt worden. Die sich hieraus ergebenden Fragen der Bürger möchte ich wie folgt beantworten: zur Frage: (1) Ausweislich der Lärmtechnischen Unterlage wird der Verkehrslärm der A 1 durch die Lärmschutzwall-/wandkombination erheblich gemindert. Sofern die Anwohner dennoch eine Erhöhung des Lärmpegels wahrnehmen, ist die Ursache hierfür nicht eindeutig festzustellen. Ein Grund hierfür könnte evtl. die Abholzung der Bäume vor der neuen Wand sein. Der Wall wird allerdings wieder aufgeforstet werden. Straßen.NRW-Betriebssitz - Postfach 10 16 53 - 45816 Gelsenkirchen - Niederlassung Münster Telefon: 0209/3808-0 Hörsterplatz 2 - 48147 Münster Internet: www.strassen.nrw.de - E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de Postfach 4807 - 48027 Münster Telefon: 0251/1444-0 - BLZ + Konto-Nr Steuernummer: 5319/5972/0701 ) Ein weiterer Grund für die verstärkte Wahrnehmung des Lärms könnte sein, dass durch die 2,50 m hohe aufgesetzte Wand der Lärm dahinter geringer geworden ist. Hierdurch werden die Emissionen vom Lärmschutzwandende an der Tank- und Rast- anlage Münsterland-West aber nunmehr verstärkt wahrgenommen. b) (8) so Die Lärmimmissionen nehmen mit Erhöhung der Durchschnittlichen Täglichen Ver- kehrsstärke (DTV) zu. So wurden in den amtlichen Bundesverkehrszählungen (von 1985 bis 2000) zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Süd und der Anschlussstel- le Münster-Nord folgende Verkehrsbelastungen ermittelt: « DTV1985 49.371 Kfz/24h « DTV1990 62.778 Kfz/24h « DTV1995 70.452 Kfz/24h « DTV2000 77.022 Kfz/24h Für die Verkehrszählung 2005 deutet sich aber in der Auswertungsphase eine Re- duzierung der Verkehrsmenge auf einen DTV von knapp unter 70.000 Kfz/24h an. Ein Grund hierfür ist die seit Ende 2004 durchgängige Befahrbarkeit der BAB 31 zwischen Bottrop und Emden. Bereits durch den 1988 im Bereich Roxel errichteten Lärmschutzwall wurden die Immissionswerte erheblich reduziert. Nach Errichtung der darauf aufgesetzten 2,50 m hohen Lärmschutzwand werden die Immissionen noch mal gesenkt (insgesamt um bis zu 15 dB (A) reduziert die Wall-/Wandkombination den Lärmpegel der A1) Grundlage der lärmtechnischen Berechnung zum sechsstreifigen Ausbau der A1 ist die Verkehrslärmschutzverordnung (16.BlmSchV) vom 12. Juni 1990. In Anlage 1 dieser Verordnung wird festgelegt, dass der Beurteilungspegel an Straßen in zwei Zeitbereichen berechnet wird: « den Mittelungspegel für den Tag 6 - 22 Uhr « den Mittelungspegel für die Nacht 22-6 Uhr Durch die unterschiedlichen Verkehrszusammensetzungen (Verkehrsmenge DTV (Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke) in Verbindung mit dem LKW-Anteil p (maßgebender Lkw-Anteil über 2,8t am Gesamtverkehr)) errechnen sich unter- schiedliche Emissionspegel (LmE). Im Bereich Roxel liegt der LmE am Tag 5 dB(A) höher als der LmE in der Nacht. Die im Jahresverlauf entstehenden unterschiedlichen Lärmimmissionen sind ab- hängig von mehreren Faktoren. Die Verkehrsmenge (DTV) liegen z.B. im Herbst und Winter niedriger als im Frühjahr und Sommer. Des Weiteren steigen beispiels- weise in den Schulferienzeiten die Lärmimmissionen immer wieder bedingt durch den Urlaubsverkehr und die somit stark erhöhten Verkehrsbelastungen an. Aus diesen Gründen werden die Lärmimmissionswerte als Mittelwert über das ge- samte Jahr berechnet. siehe Pkt (1) 8) Für einen Lärmschutzwall zwischen der Tank- und Rastanlage Münster-West und der Unterführung der Weseler Straße sind Kosten von rund 2 Millionen Euro (4 Millionen DM) zu veranschlagen. Der Planfeststellungsbeschluss ist nach eingehender Abwä- gung zu dem Ergebnis gekommen, dass der finanzielle Aufwand gegenüber dem da- mit bewirkten zusätzlichen Schutz wirtschaftlich nicht zu vertreten ist (siehe Punkt 5.3.6.1.6 des Planfeststellungsbeschlusses: ‘Auch für die außerhalb der Ortslagen liegenden und von den aktiven Lärmschutz- maßnahmen nicht bzw. nicht ausreichend geschützten Einzelanwesen (Streubebau- ung) stehen die für wirksame aktive Lärmschutzmaßnahmen erforderlichen Aufwen- dungen in keinem vertretbaren Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Twerenfeldweg, „Am Getterbach“, „Vogelsang“ sowie den Bereich Altenroxeler Straße / Möseler Hook. So betragen z.B. die Kosten für eine 2,75 m hohe und 3.000 m lange Lärmschutzwand auf der Westseite der A 1 zwischen der Rastanlage Münsterland-West und dem Auto- bahnkreuz Münster-Süd (zur Einhaltung der maßgeblichen Immissionsgrenzwerte für den Tag) mit rd. 7,6 Mio. DM das zwanzigfache der Kosten, die für die in diesem Be- reich planfestgestellten passiven Lärmschutzmaßnahmen veranschlagt sind. Darüber hinaus wären zur Einhaltung des Immissionsgrenzwertes für die Nacht an einigen Gebäuden nach wie vor zusätzliche passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Al- ternativ sind für einen Lärmschutzwall zwischen der Rastanlage Münsterland-West und der Unterführung der Weseler Straße Kosten von rd. 4 Mio. DM zu veranschlagen. Dieser finanzielle Mehraufwand ist gegenüber dem damit bewirkten zusätzlichen Schutz wirtschaftlich nicht vertretbar.“) Es wurden sämtliche Eingangsdaten, die als Grundlagen der für den Planfeststel- lungsbeschluß erstellten lärmtechnischen Unterlagen dienten, überprüft. Hierzu zählen die - Verkehrsstärke - Verkehrszusammensetzung - Geschwindigkeiten - Straßenoberflächen - Straßenquerschnitt - Entfernungen Bebauung Reflexionen - Geländehöhen - Wall- und Wandhöhen - resultierende Emissionspegel Die Überprüfung der lärmtechnischen Berechnungen wurde durch den Landesbetrieb Straßenbau Niederlassung Münster durchgeführt. Im Ergebnis dieser Überprüfung bleibt festzuhalten, dass die Immissionswerte der lärmtechnischen Unterlage zum Planfeststellungsbeschluß richtlinienkonform und somit fachlich korrekt berechnet wurden. Es sind 58 Einwendungen bei der Niederlassung Münster eingegangen, deren Beant- wortung parallel zu diesem Schreiben erfolgt. Die Absorptionseigenschaften sowie die Alterungsbeständigkeit aller gebauter hoch- absorbierender Lärmschutzwände werden nach den Zusätzlichen Technischen Vor- schriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen (ZTV- 3 Lsw 88) durch ein spezielle Prüfverfahren nachgewiesen. Hierdurch werden die be- rechneten Immissionswerte dauerhafte gewährleistet. Alle Lärmschutzwälle verursachen durch ihre geneigten Flächen sowie ihre sehr porö- se Oberflächenstruktur auf der gegenüberliegenden Straßenseite keine zusätzlichen Reflexionen (siehe Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS- 90). Alle aktiven Lärmschutzmaßnahmen wurden bzw. werden entsprechend den Vorga- ben des Planfeststellungsbeschlusses errichtet. Beim Bei der Ausgestaltung der Lärm- schutzanlagen (Wälle sowie Wände) wurde darauf geachtet, dass sie sorgfältig an das Umfeld angepasst wurden. Für den zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Süd und der Anschlussstelle Münster- Nord geforderten lärmmindernden Straßenoberflächenbelag (siehe Pkt. 5.2.1.2 des Planfeststellungsbeschlusses vom 20.Januar 1990) ist dementsprechend eine Stra- Benoberfläche mit dem Korrekturwert Dsto von -2 dB(A) in der Überarbeitung der lärm- technischen Unterlagen in Ansatz gebracht worden. Hierdurch werden die Beurtei- lungspegel bzw. die durch die 16. BImSchV festgelegten Grenzwerte auf Dauer ein- gehalten. Durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) 14/1991 wird unter Pkt. 3 der Korrekturwert für Straßenoberflächen für Asphaltbetone und Splittmastixasphalte 0/8 und 0/11 ohne Absplittung auf -2,0 dB (A) festgelegt. Erstellt wurden die Untersuchungsergebnisse für diese lärmmindernden Straßenober- flächen durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST). Ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren ist jedoch erst dann erforderlich, wenn durch den verwendeten Straßenbelag die in Ansatz gebrachte lärmmindernde Wirkung von -2,0 dB(A) nicht sichergestellt werden kann. Der beim Ausbau der A 1 verwendete Splittmastixasphalt 0/8 erbringt nachweislich diese Lärmminderung, so dass ein er- gänzendes Verfahren nicht in Betracht kommt. Die Reflexionen der transparenten Lärmschutzwände wurde bei der Erstellung der Lärmtechnischen Berechnung grundsätzlich berücksichtigt. Die reflektierenden Lärmschutzwände entlang des Überwurfes am Kreuz Münster-Süd liegen über 3 km weit vom Ortsteil Roxel entfernt und führen somit dort zu keiner Pe- gelerhöhung. j Auch die reflektierenden Lärmschutzwände, auf den Brücken sind in die Berechnun- gen eingeflossen. Sie führen jedoch zu keiner hörbaren Erhöhung der Immissionswer- te im Ortsteil Roxel. Auf der Ostseite der BAB 1 zwischen den Brückenbauwerken Roxeler Straße und Am Rohrbusch wird keine Lärmschutzwand, sondern ein planfestgestellter, 7,50m über Gradiente hoher Lärmschutzwall entstehen. Dieser Wall wird zurzeit gebaut, die Fer- tigstellung ist für das Frühjahr 2007 vorgesehen. Hierdurch entstehen für den Stadtteil Roxel keine zusätzlichen Reflexionen (siehe Punkt 5). (8) Es werden alle Anwohner angeschrieben, die auf Grundlage des Planfeststellungsbe- (10 — schlusses vom 20. Januar 1999 und der dazugehörigen Überarbeitung der lärmtechni- schen Unterlagen vom 29.04.1999 einen Anspruch auf Lärmschutz dem Grunde nach haben. Da die Gebäude westlich der Schelmstiege teilweise erheblich weiter von der Lärm- quelle BAB 1 entfernt liegen, treten hier somit Schallpegelminderung im größeren Ma- Be wie z.B.: eine höhere Luftabsorption eine größere Boden und Meteorologiedämpfung eine verstärkte Bewuchsdämpfung eine größere Abschirmung durch die Bebauung auf dem Ausbreitungsweg auf. Dies ist mit der Lage, der Höhe und den Reflexionseinflüssen eines jeden einzelnen Hauses auf die Berechnungsergebnisse zu erklären. Des Weiteren fließen die oben genannten Ausbreitungsfaktoren in sämtliche Berechnungsergebnisse ein. Somit kann es unter gewissen Umständen vorkommen, dass ein weiter von der Autobahn entfernt gelegenes Gebäude einen Lärmschutzanspruch beisitzt und das näher zur BAB1 ge- legene Nachbarhaus nicht. Nach Pkt. 5.2.2.1 des Planfeststellungsbeschlusses vom 20. Januar 1999 wurden die lärmtechnischen Unterlagen unter Berücksichtigung eines lärmmindernden Fahrbahn- belages überarbeiten. Diese Überarbeitung der erfolgte im April 1999 mit dem gefor- derten lärmmindernden Straßenoberflächenbelag (Korrekturwert Dsto von -2 dB(A)). Durch diesen lärmmindernden Straßenoberflächenbelag sinken alle neu berechneten Immissionspegel und somit reduziert sich auch die Anzahl der anspruchberechtigten Anlieger. Durch die Vielzahl der Lärmbetroffenen ergibt sich eine längere Bearbeitungszeit. Alle betroffenen Anlieger werden durch den Landesbetrieb Straßenbau Niederlassung Münster angeschrieben. Gleichzeitig wird bei allen Gebäuden, die dem Grunde nach einen passiven Lärm- schutzanspruch haben, eine Objektüberprüfung durch ein beauftragtes Ingenieurbüro vorgenommen. Die Abwicklung aller passiven Lärmschutzansprüche erfolgt bis zur Fertigstellung des sechsstreifigen Ausbaues der A1 zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Süd und der Anschlussstelle Münster-Nord. Bei den unter Pkt. 5.2.3 des Planfeststellungsbeschlusses aufgeführten Grundstücken handelt es sich um Grundstücke, die mit einem so genannten Außenwohnbereich wie z.B. einer Terrasse, einem Balkon oder einem Freisitz ausgestattet sind. Die Eigentü- mer dieser anspruchsberechtigten Außenwohnbereiche haben gegen den Träger der Straßenbaulast einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld. Alle unter Pkt. 5.2.3 aufgeführten dem Grunde nach anspruchsberechtigten Eigentü- mer der dort genannten Grundstücke wurden mittlerweile durch die Niederlassung Münster angeschrieben und auf ihren Anspruch auf Entschädigung hingewiesen. (11) Für den Ausbau der Tank- und Rastanlage wird ein gesondertes Planfeststellungsver- (12 (13 (14 (15 (16-19) ) _ fahren durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens und im Grunderwerbs- und Ent- schädigungsverfahren werden eventuelle Ansprüche geregelt. Der inzwischen bestandskräftige Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Wirt- schaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr, NRW vom 20. Januar 1999 kommt zu dem Abwägungsergebnis, dass der planfestgestellte sechsstreifige Ausbau der A 1 mit den Belangen des Lärmschutzes vereinbar ist. Weitergehende bzw. zusätzliche aktive Lärmschutzmaßnahmen können somit nicht in Betracht kommen. Nach Pkt. 5.2.2.1 des Planfeststellungsbeschlusses vom 20. Januar 1999 wurden die lärmtechnischen Unterlagen unter Berücksichtigung eines lärmmindernden Fahrbahn- belages überarbeiten. Diese Überarbeitung der erfolgte im April 1999 mit dem gefor- derten lärmmindernden Straßenoberflächenbelag (Korrekturwert Dsto von -2 dB(A)). Durch diesen lärmmindernden Straßenoberflächenbelag sinken alle neu berechneten Immissionspegel. Hieraus resultiert, dass einige Gebäude unter die vom Gesetzgeber festgelegten Grenzwerte fallen und somit keinen Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen mehr haben. Die Verwendung des lärmmindernden Straßenbelags mit einem Korrekturfaktor von - 2dB(A) gehört zum üblichen Standard bei Straßenbaumaßnahmen. Die Auflage im Planfeststellungsbeschluss, dies auch bei der Lärmberechnung zu berücksichtigen, ist deshalb nicht Ausdruck von möglichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Lärm- schutzmaßnahmen. Nach Pkt. 5.2.2.1 des Planfeststellungsbeschlusses vom 20. Januar 1999 wurden die lärmtechnischen Unterlagen unter Berücksichtigung eines lärmmindernden Fahrbahn- belages überarbeiten. Diese Überarbeitung der erfolgte im April 1999 mit dem gefor- derten lärmmindernden Straßenoberflächenbelag (Korrekturwert Dsto von -2 dB(A)). Ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren ist jedoch erst dann erforderlich, wenn durch den verwendeten Straßenbelag die in Ansatz gebrachte lärmmindernde Wirkung von -2,0 dB(A) nicht sichergestellt werden kann. Der beim Ausbau der A 1 verwendete Splittmastixasphalt 0/8 erbringt nachweislich diese Lärmminderung, so dass ein er- gänzendes Verfahren richt in Betracht kommt (siehe Punkt 5). Der überarbeiteten lärmtechnischen Unterlage von April 1999 liegt die gleiche Trend- prognose des durchschnittlichen täglichen Verkehres (DTV) von 74.000 Kfz/24h für das Jahr 2010 vor wie der ursprünglichen Lärmtechnik. Diese Prognose wird sich auch aus heutiger Sicht bestätigen, da die Verkehrsbelas- tung dieses Teilstückes der A 1 (zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Süd und der Anschlussstelle Münster-Nord) für das Jahr 2005 voraussichtlich bei rund 70.000 Kfz/24h liegen wird. Der künftige Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland-West ist nicht Gegens- tand des Planfeststellungsverfahrens für den sechsstreifigen Ausbau der A1 zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Süd und der Anschlussstelle Münster-Nord. Hierfür wird zu gegebener Zeit ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Eventuel- le Lärmschutzansprüche werden in diesem Verfahren geregelt. (20) Der Planfeststellungsbeschluss für den sechsstreifigen Ausbau der A1 zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Süd und der Anschlussstelle Münster-Nord datiert vom 20. Januar 1999. Insofern konnte die Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 keine Be- rücksichtigung finden. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen L.A. Thomas Oehler Straßen.n:w. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein- Westfalen Niederlassung Münster Niederlassung Münster * Postfach 4807 + 48027 Münster Herrn Philipp Hagemann Kontakt: Peter Wiesch SPD-Fraktion der BV-West Telefon: 0251-1444-704 Hagemanns Kämpken 15 a Fax: 0251-1444-693 E-Mail: peter.wiesch @strassen.nrw.de 48161 Münster Zeichen: 0700/2231/2.40.01.0%/A1 (Bei Antworten bitte angeben.) Datum: 23.11.2006 Ihre Email vom 24.09.2006 Lärmschutz an der BAB 1 im Bereich Münster-Roxel Sehr geehrter Herr Hagemann, das Interesse der Bürger in Roxel an einem wirksamen Schutz vor dem Verkehrslärm der A1 und der damit verbundene Informationsbedarf ist auch aus der Sicht des Landesbetriebes Straßenbau von grundsätzlicher Bedeutung. Bereits bei der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen wurde der Schutz der betroffenen Anwohner der A1 vor dem zu erwartenden Verkehrslärm als erheblicher Belang berücksich- tigt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der At wurde zur Beurtei- lung der Lärmbeeinträchtigungen eine lärmtechnische Berechnung erstellt. Infolge dieser Lärmberechnungen sind im Bereich von Ortsteilen der Stadt Münster und zu- sammenhängender Wohnbebauung aktive Lärmschutzmaßnahmen geplant worden. Sofern sich trotz dieser Maßnahmen Überschreitungen der Lärmgrenzwerte ergeben haben, sind dem Grunde nach Ansprüche auf passive Lärmschutzmaßnahmen planfesigestellt worden. Die sich hieraus ergebenden Fragen der Bürger möchte ich wie folgt beantworten: zur Frage: (1) Alle Immissionspegel wurden nach 83 der Sechzehnten Verordnung (16.BlmSchV) zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchG) berechnet. Lärmmes- sungen vor Ort sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Messungen unterliegen z.B. Witterungseinflüssen (nasse oder trockene Fahrbahnen, Windrichtungen usw.) und Verkehrsbelastungsschwankungen (Sommer - Winter, Werk- Straßen. NRW-Betriebssitz - Postfach 10 16 53 - 45816 Gelsenkirchen - Niederlassung Münster Telefon: 0209/3808-0 Hörsterplatz 2 - 48147 Münster Internet: www.strassen.nrw.de - E-Mail: kontakt @strassen.nrw.de Postfach 4807 - 48027 Münster Telefon: 0251/1444-0 »BLZ - Konto-Nr Steuernummer: 5319/5972/0701 tag - Wochenende, Ferienzeiten usw.). Aus diesen Gründen sind Rechenverfahren in der oben genannten Verkehrslärmschutzverordnung vorgeschrieben. Sie sind so konzi- piert, dass in allen Fällen die Ergebnisse von Messungen unter denen von Berechnun- gen liegen würden. Es wird also grundsätzlich zu Gunsten der Lärmbetroffenen gerech- net. Der Lärmschutzwall wurde bereits 1988 im Vorgriff auf den heutigen sechsstreifigen Ausbau der A1 errichtet. Die Bundesverkehrszählung von 1985 ergab eine damalige Verkehrsbelastung von 49.371 Kfz/24h auf diesem Teilstück der Al zwischen dem Au- tobahnkreuz Münster-Süd und der Anschlussstelle Münster-Nord. Es liegen aber keine Immissionswerte aus der Zeit vor Errichtung des Lärmschutzwalles vor. Durch den im Vorgriff auf den heutigen sechsstreifigen Ausbau der A1 in 1988 errichte- ten Lärmschutzwall verringerten sich sämtliche Immissionspegel an den Gebäuden des Münsteraner Ortsteils Roxel erheblich. Für den Bauzustand Wall ohne Wand wurde keine gesonderte Lärmberechnung durch- geführt. Durch die Erhöhung des vorhandenen 7,50m über Gradiente hohen Lärmschutzwalles in Form einer 2,50m hohen aufgesetzten hochabsorbierenden Lärmschutzwand und des zusätzlichen neuen lärmmindernden Fahrbahnbelages sinken die Pegel erneut (ins- gesamt um bis zu 15 dB (A) reduziert die Wall-/Wandkombination den Lärmpegel der At). Alle Lärmtechnischen Ergebnisse zum sechsstreifigen Ausbau der At wurden berech- net (siehe Pkt. 1). In die Berechnungen gehen die verschiedensten Berechnungspara- meter ein: - Verkehrsstärke Verkehrszusammensetzung Geschwindigkeiten - Straßenoberflächen - Straßenquerschnitt - Entfernungen Bebauung Reflexionen - Geländehöhen - Wall- und Wandhöhen - resultierende Emissionspegel - Windrichtung von 3 m/sek in Objektrichtung Die im Jahresverlauf entstehenden unterschiedlichen Lärmimmissionen sind abhängig von mehreren Faktoren. Die Verkehrsmenge (DTV) liegen z.B. im Herbst und Winter niedriger als im Frühjahr und Sommer. Des Weiteren steigen beispielsweise in den Schulferienzeiten die Lärmimmissionen immer wieder bedingt durch den Urlaubsverkehr und die somit stark erhöhten Verkehrsbelastungen an. Aus diesen Gründen werden die Lärmimmissionswerte als Mittelwert über das gesamte Jahr berechnet. (6) (10 — Der überarbeiteten lärmtechnischen Unterlage (des Planfeststellungsbeschlusses vom 20. Januar 1999) von April 1999 liegt eine Trendprognose des durchschnittlichen tägli- chen Verkehres (DTV) von 74.000 Kfz/24h für das Jahr 2010 vor. Diese Prognose wird sich auch aus heutiger Sicht bestätigen, da die Verkehrsbelastung dieses Teilstückes der A 1 (zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Süd und der An- schlussstelle Münster-Nord) für das Jahr 2005 bei rund 70.000 Kfz/24h liegen wird. Alle errechneten Immissionswerte fallen erfahrungsgemäß höher aus als die tatsächli- chen Werte. Bereits durch den Lärmschutzwall wurden die Immissionswerte im Bereich Roxel erheb- lich reduziert. Nach Errichtung der darauf aufgesetzten 2,50 m hohen Lärmschutzwand werden die Immissionen noch mal gesenkt (insgesamt um bis zu 15 dB (A) reduziert die Wall-/Wandkombination den Lärmpegel der A1) Alle Planfeststellungsunterlagen (inklusive Lärmtechnischer Unterlage) lagen öffentlich aus. Des Weiteren wurden allen durch Grenzwertüberschreitung betroffenen Anliegern der A1 ihre Immissionswerte am Gebäude schriftlich mitgeteilt. Nach Absprache können aber auch alle Immissionswerte beim Landesbetrieb Straßenbau, Niederlassung Müns- ter, eingesehen werden. Alle Lärmschutzwälle verursachen durch ihre geneigten Flächen, sowie ihrer sehr porö- sen Oberflächenstruktur auf der gegenüberliegenden Straßenseite keine zusätzlichen Reflexionen (siehe Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS- 90). Der östlich der At gelegene Lärmschutzwall wurde bei den lärmtechnischen Berech- nungen zum sechsstreifigen Ausbau mit berücksichtigt. Der inzwischen bestandskräftige Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Wirt- schaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr, NRW vom 20. Januar 1999 kommt zu dem Abwägungsergebnis, dass der planfestgestellte sechsstreifige Ausbau der A 1 mit den Belangen des Lärmschutzes vereinbar ist. Weitergehende bzw. zusätzliche aktive Lärmschutzmaßnahmen können somit nicht in Betracht kommen. Falls der Immissionspegel der zu schützenden baulichen Anlage über dem Grenzwert (nach Verkehrslärmschutzverordnung -16.BlmSchV vom 12. Juni 1990) liegt, werden Entschädigungen in Form von so genannten passiven Lärmschutzmaßnahmen an bau- lichen Anlagen (z.B. Lüfter oder Lärmschutzfenster) geleistet. Des Weiteren sind im Planfeststellungsbeschluss vom 20. Januar 1999 alle Grundstü- cke aufgeführten, die gegen den Träger der Straßenbaulast einen Anspruch dem Grun- de nach auf eine angemessene Entschädigung ihres anspruchsberechtigten Außen- wohnbereiches in Geld haben. Maßgebend hierfür ist ein entsprechendes Überschreiten des Beurteilungspegels für den Tag. Um einen anspruchsberechtigten Außenwohnbereich handelt es sich bei Grundstücken, die z.B. mit einer Terrasse, einem Balkon oder einem Freisitz ausgestattet sind. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen L.A. Thomas Oehler
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (12)
- Münzstraße 15
- Mauritzstraße 4
- Geringhoffstraße 48
- Hörsterplatz 2
- Am Getterbach
- Altenroxeler Straße
- Hagemanns Kämpken 15a
- Schelmenstiege 1
- Weseler Straße
- Roxeler Straße
- Twerenfeldweg
- Am Rohrbusch
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0142/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.02.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37