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V/0142/2007

Lärmsituation an der BAB1 (Roxel)

Vorlagen 23.02.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 22.03.2007, TOP 9.2

Anlage 2

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Anlage 3, Lärmschutz an der BAB1 (Roxel)

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Berichtsvorlage

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Anlage 1

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Anlage 4

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Anlage 2

1445 Zeichen

Anlage 2

in der BV West

Münster, den 30.01.2007

An die

Bezirksverwaltung Münster - West

Frau Bezirksvorsteherin Elisabeth Westrup
Schelmenstiege 1-3

48161 Münster

Lärmschutz für Roxel — Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entlang der BAB 1
prüfen

Die BV-West möge beschließen:

Die Stadtverwaltung Münster wird beauftragt, gemeinsam mit dem Landesbetrieb Straßen NRW zu
prüfen, ob und in welchem Umfang eine Senkung des Lärmpegels entlang der BAB 1 zwischen den
Autobahnkreuzen Münster — Nord und Münster — Süd durch eine Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 130 auf 100 km/h erreicht werden kann.

Begründung:

Aufgrund zunchmender Lärmbelästigungen im Vorort Münster-Roxel, die nachweislich durch den
Straßenverkehr auf der BAB 1 zurückzuführen sind, ist neben der Realisierung von aktiven und
passiven Lärmschutzmaßnahmen gemäß den gesetzlichen Vorgaben auch eine Geschwindigkeitsre-
duzierung im Hinblick aufein Lärm reduzierendes Ergebnis zu überprüfen.

gezeichnet gezeichnet

Ediger, Stähler, Ahrens und Fraktion Prof. Dr. Poll

CDU Fraktion in der BV West FDP in der BV West

CDU - Kreisgeschäftsstelle - Mauritzstraße 4-5 - 48143 Münster FDP Fraktionsgeschäftsstelle « Geringhoffstraße 48 « 48163 Münster
Telefon (02 51) 41842-0 + Telefax (02 51) 41842-44 Telefon (02 51) 9876030 « Telefax (02 51} 9873061
Post@cdu-muenster.de fäp-bv.muenster@web.de

kttp!/fwww.cdu-muenster.de hitp/lwwurfdp-muenster.de

Anlage 3, Lärmschutz an der BAB1 (Roxel)

130 Zeichen

Aktiver Lärmschutz BAB 1 
zwischen Roxel und Nienberge 
Lärmschutzwall/-wand Straßen NRW 
Lärmschutzwall  Nienberge 
-2 dB Asphalt

Berichtsvorlage

7710 Zeichen

V/0142/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Lärmsituation an der BAB1 (Roxel) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West   Bericht 
22.03.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft   Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Bericht erfolgt für die Beantwortung der Anträge 
 
1) „Lärmsituation an der A1“; eingebracht am 02.11.07 im ASSVW (Anlage 1) 
 
Und  
 
2) „Lärmschutz für Roxel – Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entlang der BAB1 
prüfen“; eingebracht am 30.01.07 in der BV West (Anlage 2). 
 
 
Bericht zum Antrag „Lärmsituation an der A1“ 
 
Der Antrag beinhaltet zwei Fragen: 
 
Welche Lärmschutzmaßnahmen wurden und werden zwischen den Autobahnkreuzen Süd und 
Nord an der BAB 1 durchgeführt? 
 
In der Anlage 3 befindet sich ein Übersichts plan mit einer schematischen Darstellung der von 
Straßen NRW gebauten und in Planung befindlichen Lärmschutzwälle und –wände zwischen 
Nienberge und Roxel. Ergänzende Lärmschutzwälle/-wände in Richtung Süden bis zum Auto-
bahnkreuz Münster Süd sind nicht geplant, auf eine Darstellung in der Karte wird daher verzich-
tet. Eine weitere aktive Lärmschutzmaßnahme, di e durchgängig im Abschnitt des sechsspurigen 
Ausbaus der BAB 1 durchgeführt wird, ist die Verwendung von Splitmastixasphalt als Straßenbe-
lag. Bei diesem Straßenbelag vermindert sich das Fahrbahngeräusch im Vergleich zu herkömm-
lichen Asphaltdecken bleibend um 2 dB(A). 
Insgesamt ist der Bau der aktiven Lärmschutzmaßnahmen im Zuge des sechsspurigen Ausbaues 
der BAB 1 abgeschlossen oder steht kurz vor dem Abschluss.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0142/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Besler 
Ruf: 
492 67 98 
E-Mail: 
Besler@stadt-muenster.de 
Datum: 
15.02.2007 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0142/2007 
 
Neben den oben beschriebenen aktiven Schallschutzmaßnahmen bestehen noch teilweise An-
sprüche auf passive Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster) an Wohnhäusern. Die Eigen-
tümer dieser Häuser wurden schriftlich über ih re Anspruchsvoraussetzung auf passiven Schall-
schutz informiert. 
 
Wie ist die Änderung der Lärmsituation auf den Stadtteil Roxel durch den Ausbau der BAB 1 und 
den Bau der Lärmschutzwand zu beurteilen? 
 
In der Sitzung der BV West am 21.09.06 sind von den Fraktionen der CDU und SPD Fragenkata-
loge zum Thema an den Vertreter des Landesbetrieb StraßenNRW zur schriftlichen Beantwor-
tung übergeben worden. Die Antworten liegen vor (Anlage 4 und 5). Diese Antworten sind fach-
lich nachvollziehbar und plausibel. Von einer Verschlechterung der Lärmsituation in Roxel im 
Sinne einer Schallpegelerhöhung , die auf die Errichtung der Lärmschutzwälle/-wände zurückzu-
führen wäre, ist demnach nicht auszugehen. 
 
Weitere Ursachen für Pegelerhöhungen bei Verkehrswegen sind Änderungen beim Verkehrsauf-
kommen oder bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Ein gestiegenes Verkehrsaufkommen 
nach dem Ausbau der Autobahn, die zu deutlichen Schallpegelerhöhungen führen ist jedoch 
nicht wahrscheinlich. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen den Autobahnkreuzen Nord 
und Süd soll auf die Richtgeschwindigkeit 130 km/h geändert werden. Die Höchstgeschwindigkeit 
ist derzeit noch 100 km/h (Stand: Feb. 2007). 
 
Abgesehen von den physikalisch beschreibbaren Aspekten, die in den Regelwerken zur Dimen-
sionierung von Schallschutzmaßnahmen berücksichtigt werden, gibt es weitere Aspekte, die bei 
der Wahrnehmung von Lärm eine Rolle spielen. Die Belästigungsreaktion einer Person hängt 
auch von weiteren Einflüssen, wie Lärmempfindlichkeit, Kontrolle über die Schallquelle, Einstel-
lung zur Quelle und zur Wohnumgebung nicht unmaßgeblich ab. 
 
Für die Akzeptanz von Schallschutzmaßnahmen spielen demnach sehr viele Faktoren eine Rolle. 
Nachfolgend seien nur zwei Aspekte herausgegriffen die im vorliegenden Fall zu einer negativen 
Beurteilung beitragen können: 
• Nur ein geringer Anteil der Wohngebäude in Roxel hat einen rechtlichen Anspruch auf Lärm-
schutzmaßnahmen. Die Mehrzahl der Wohngebäude mit Anspruchsvoraussetzung befinden 
sich östlich der „Schelmenstiege“. Die aktiven Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzwände/-
wälle) werden in Hinblick auf den Schutz dieser Gebäude dimensioniert. Die Schallschutz-
wände/-wälle dämpfen den Lärm von der Autobahn auch darüber hinaus, die Wirksamkeit des 
Schallschutzes nimmt jedoch mit der Entfernung zur Autobahn ab. Für einen Großteil des 
Stadtteiles Roxel wird eine rechnerische Lärmminderung von weniger als 5 dB(A) erreicht. Um 
eine hohe Akzeptanz von baulichen Schallschutzmaßnahmen in der Bevölkerung zu errei-
chen, muss jedoch die Wirksamkeit von Lärmschutzmaßnahmen mindestens 5 dB(A) betra-
gen
1. 
 
• Bei den Fragen aus der BV West wurde mehrfach eine verstärkte Wahrnehmung des Ver-
kehrslärms südlich der Autobahnraststätte angesprochen. Die Dämpfung des Lärms der Auto-
bahn im Bereich der Schallschutzwände führt, lärmtechnisch nachvollziehbar, zu einer stärke-
ren Wahrnehmbarkeit des Autobahnlärms aus dem südlich anschließenden Teilstück des Ver-
kehrsweges. Diese Veränderung kann zumindest im südlichen Siedlungsbereich Roxels zu 
einer ungewohnten Lärmkulisse führen. 
Einen rechtlichen Anspruch auf weitergehende Schallschutzmaßnahmen durch Straßen NRW 
wird sich daraus nicht ableiten lassen. 
 
Die von Straßen NRW in der Presse angekündigte Wiederaufforstung kann jedoch zumindest 
mittelfristig zu einer Verbesserung beitragen. 
                                                
 
1 „Akzeptanz von baulichen Schallschutzmaßnahmen“ Schriftenreihe Umwelt Nr. 318, Schweizer Bundesamt für Umwelt, Wald und 
Landschaft, 2000

3 
V/0142/2007 
 
 
Bericht zum Antrag „Lärmschutz für Roxel“ 
 
Eine Reduzierung der
 Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn von Richtgeschwindigkeit 
130 km/h auf Höchstgeschwindigkeit 100 km/h führt zu einer Lärmminderung zwischen 1 bis 
2 dB(A) abhängig vom Lkw-Anteil im Verkehr. Die geringe Wirksamkeit dieser Maßnahme ist in 
erster Linie darauf zurück zu führen, dass die Lkw von der Geschwindigkeitsreduzierung nicht 
betroffen sind. Für sie gilt auf Autobahnen eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung von 
80 km/h. 
 
Nach Angaben von Straßen NRW ist im Planfeststellungsverfahren zum sechsspurigen Ausbau 
der BAB1 eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h im Bereich Roxel vorgesehen. Eine nachträg-
liche Geschwindigkeitsbeschränkung kann nicht von Straßen NRW, sondern nur von der Bezirks-
regierung Münster veranlasst werden. 
 
Eine Eingabe auf Geschwindigkeitsbeschränkung bei der Bezirksregierung zur Reduzierung des 
Straßenverkehrslärms wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht positiv be-
schieden werden. Nach Auskunft der Bezirksregierung Münster müssen Geschwindigkeitsredu-
zierungen zu einem wirksamen Lärmschutz fü hren, um als geeignete Lärmminderungsmaßnah-
me in Erwägung gezogen zu werden. Ein wirksamer Lärmschutz ist ab 3 dB(A) Lärmminderung 
gegeben, mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h sind wie oben ausgeführt nur 
deutlich geringere Lärmminderungen zu erreichen. Des Weiteren ist im Rahmen des sechsspuri-
gen Ausbaus der Autobahn bereits der Anspruch auf Lärmvorsorgemaßnahmen geprüft und 
Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt worden. 
 
 
i. V. 
 
 
 
Schultheiss 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
1) „Lärmsituation an der A1“; Antrag eingebracht am 02.11.07 im ASSVW 
2) „Lärmschutz für Roxel – Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit entlang der 
BAB1 prüfen“; Antrag eingebracht am 30.01.07 in der BV West 
3) Karte der Schallschutzmaßnahmen an der BAB1 (Roxel) 
4./5.)  „Lärmschutz an der BAB1 im Bereich Münster-Roxel“, Schreiben Straßen NRW vom 
23.11.06

Anlage 1

1319 Zeichen

SPD-Fraktion
Anlage 1 im Rat.der Stadt Mü

Münzstr. 15

48143 Münster
Telefon: 0251/45 314
Fax: 0251/ 511 750
spdfrak@muenster.de

www.spd-muenster.de

01.11.2006
Antrag
an den Planungsausschuss

Lärmsituation an der A 1

Der ASSVW möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, dem Planungsausschuss einen schriftlichen Bericht
über die Lärmschutzsituation bzw. -maßnahmen entlang der Bundesautobahn 1 im
Bereich zwischen den Kreuzen Münster-Nord und Münster-Süd zu geben. Dabei soll
insbesondere auf die Situation im Bereich des Stadtteils Münster-Roxel eingegangen
werden, da hier nach dem Bau von Schutzwänden viele Bürger über angestiegenen
Verkehrslärm klagen.

Begründung:

Seit dem Bau der Lärmschutzwände entlang der BAB 1 in Höhe des Stadtteils
Münster-Roxel klagen viele hier wohnende Bürger über zu- statt abnehmenden
Verkehrslärm. Bislang hat es hierzu keine triffiigen Erläuterungen seitens der
zuständigen Behörde gegeben, sodass die städtische Planungsverwaltung gebeten
wird, zu dieser Problematik in Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Straßenbau
NRW einen umfassenden Bericht an den Planungsausschuss zu geben. In diesem
Zusammenhang ist auch auf die zahlreichenen Fragen hinzuweisen, die in der
Sitzung der Bezirksvertretung West am 21.09.06 zum Thema gestellt wurden.

Wolfgang Heuer
und Fraktion

Anlage 4

24183 Zeichen

Straßen.n:w.

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Niederlassung Münster
Niederlassung Münster Postfach 4807 - 48027 Münster
Frau
Angela Stähler Kontakt: Peter Wiesch
CDU-Fraktion Telefon: 0251-1444-704
Mauritzstraße 4-6 Fax: 0251-1444-693

E-Mail: peter.wiesch @strassen.nrw.de
48143 Münster Zeichen: 0700/2231/2.40.01.02/A1

(Bei Antworten bitte angeben.)

Datum: 23.11.2006

Ihr Schreiben vom 21.09.2006

Lärmschutz an der BAB 1 im Bereich Münster-Roxel

Sehr geehrter Frau Stähler,

das Interesse der Bürger in Roxel an einem wirksamen Schutz vor dem Verkehrslärm der
A1 und der damit verbundene Informationsbedarf ist auch aus der Sicht des Landesbetrie-
bes Straßenbau von grundsätzlicher Bedeutung.

Bereits bei der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen wurde der Schutz der betroffenen
Anwohner der A1 vor dem zu erwartenden Verkehrslärm als erheblicher Belang berücksich-
tigt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der A1 wurde zur Beurtei-
lung der Lärmbeeinträchtigungen eine lärmtechnische Berechnung erstellt.

Infolge dieser Lärmberechnungen sind im Bereich von Ortsteilen der Stadt Münster und zu-
sammenhängender Wohnbebauung aktive Lärmschutzmaßnahmen geplant worden. Sofern
sich trotz dieser Maßnahmen Überschreitungen der Lärmgrenzwerte ergeben haben, sind
dem Grunde nach Ansprüche auf passive Lärmschutzmaßnahmen planfestgestellt worden.

Die sich hieraus ergebenden Fragen der Bürger möchte ich wie folgt beantworten:
zur Frage:

(1) Ausweislich der Lärmtechnischen Unterlage wird der Verkehrslärm der A 1 durch die
Lärmschutzwall-/wandkombination erheblich gemindert. Sofern die Anwohner dennoch
eine Erhöhung des Lärmpegels wahrnehmen, ist die Ursache hierfür nicht eindeutig
festzustellen. Ein Grund hierfür könnte evtl. die Abholzung der Bäume vor der neuen
Wand sein. Der Wall wird allerdings wieder aufgeforstet werden.

Straßen.NRW-Betriebssitz - Postfach 10 16 53 - 45816 Gelsenkirchen - Niederlassung Münster
Telefon: 0209/3808-0 Hörsterplatz 2 - 48147 Münster
Internet: www.strassen.nrw.de - E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de Postfach 4807 - 48027 Münster

Telefon: 0251/1444-0
- BLZ + Konto-Nr
Steuernummer: 5319/5972/0701

)

Ein weiterer Grund für die verstärkte Wahrnehmung des Lärms könnte sein, dass
durch die 2,50 m hohe aufgesetzte Wand der Lärm dahinter geringer geworden ist.
Hierdurch werden die Emissionen vom Lärmschutzwandende an der Tank- und Rast-
anlage Münsterland-West aber nunmehr verstärkt wahrgenommen.

b)

(8)
so

Die Lärmimmissionen nehmen mit Erhöhung der Durchschnittlichen Täglichen Ver-
kehrsstärke (DTV) zu. So wurden in den amtlichen Bundesverkehrszählungen (von
1985 bis 2000) zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Süd und der Anschlussstel-
le Münster-Nord folgende Verkehrsbelastungen ermittelt:

« DTV1985 49.371 Kfz/24h
« DTV1990 62.778 Kfz/24h
« DTV1995 70.452 Kfz/24h
« DTV2000 77.022 Kfz/24h

Für die Verkehrszählung 2005 deutet sich aber in der Auswertungsphase eine Re-
duzierung der Verkehrsmenge auf einen DTV von knapp unter 70.000 Kfz/24h an.
Ein Grund hierfür ist die seit Ende 2004 durchgängige Befahrbarkeit der BAB 31
zwischen Bottrop und Emden.

Bereits durch den 1988 im Bereich Roxel errichteten Lärmschutzwall wurden die
Immissionswerte erheblich reduziert. Nach Errichtung der darauf aufgesetzten 2,50
m hohen Lärmschutzwand werden die Immissionen noch mal gesenkt (insgesamt
um bis zu 15 dB (A) reduziert die Wall-/Wandkombination den Lärmpegel der A1)

Grundlage der lärmtechnischen Berechnung zum sechsstreifigen Ausbau der A1 ist
die Verkehrslärmschutzverordnung (16.BlmSchV) vom 12. Juni 1990. In Anlage 1
dieser Verordnung wird festgelegt, dass der Beurteilungspegel an Straßen in zwei
Zeitbereichen berechnet wird:

« den Mittelungspegel für den Tag 6 - 22 Uhr
« den Mittelungspegel für die Nacht 22-6 Uhr

Durch die unterschiedlichen Verkehrszusammensetzungen (Verkehrsmenge DTV
(Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke) in Verbindung mit dem LKW-Anteil p
(maßgebender Lkw-Anteil über 2,8t am Gesamtverkehr)) errechnen sich unter-
schiedliche Emissionspegel (LmE). Im Bereich Roxel liegt der LmE am Tag 5 dB(A)
höher als der LmE in der Nacht.

Die im Jahresverlauf entstehenden unterschiedlichen Lärmimmissionen sind ab-
hängig von mehreren Faktoren. Die Verkehrsmenge (DTV) liegen z.B. im Herbst
und Winter niedriger als im Frühjahr und Sommer. Des Weiteren steigen beispiels-
weise in den Schulferienzeiten die Lärmimmissionen immer wieder bedingt durch
den Urlaubsverkehr und die somit stark erhöhten Verkehrsbelastungen an.

Aus diesen Gründen werden die Lärmimmissionswerte als Mittelwert über das ge-
samte Jahr berechnet.

siehe Pkt (1)

8)

Für einen Lärmschutzwall zwischen der Tank- und Rastanlage Münster-West und der
Unterführung der Weseler Straße sind Kosten von rund 2 Millionen Euro (4 Millionen
DM) zu veranschlagen. Der Planfeststellungsbeschluss ist nach eingehender Abwä-
gung zu dem Ergebnis gekommen, dass der finanzielle Aufwand gegenüber dem da-
mit bewirkten zusätzlichen Schutz wirtschaftlich nicht zu vertreten ist (siehe Punkt
5.3.6.1.6 des Planfeststellungsbeschlusses:

‘Auch für die außerhalb der Ortslagen liegenden und von den aktiven Lärmschutz-
maßnahmen nicht bzw. nicht ausreichend geschützten Einzelanwesen (Streubebau-
ung) stehen die für wirksame aktive Lärmschutzmaßnahmen erforderlichen Aufwen-
dungen in keinem vertretbaren Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck. Dies gilt
insbesondere für die Bereiche Twerenfeldweg, „Am Getterbach“, „Vogelsang“ sowie
den Bereich Altenroxeler Straße / Möseler Hook.

So betragen z.B. die Kosten für eine 2,75 m hohe und 3.000 m lange Lärmschutzwand
auf der Westseite der A 1 zwischen der Rastanlage Münsterland-West und dem Auto-
bahnkreuz Münster-Süd (zur Einhaltung der maßgeblichen Immissionsgrenzwerte für
den Tag) mit rd. 7,6 Mio. DM das zwanzigfache der Kosten, die für die in diesem Be-
reich planfestgestellten passiven Lärmschutzmaßnahmen veranschlagt sind. Darüber
hinaus wären zur Einhaltung des Immissionsgrenzwertes für die Nacht an einigen
Gebäuden nach wie vor zusätzliche passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Al-
ternativ sind für einen Lärmschutzwall zwischen der Rastanlage Münsterland-West
und der Unterführung der Weseler Straße Kosten von rd. 4 Mio. DM zu veranschlagen.
Dieser finanzielle Mehraufwand ist gegenüber dem damit bewirkten zusätzlichen
Schutz wirtschaftlich nicht vertretbar.“)

Es wurden sämtliche Eingangsdaten, die als Grundlagen der für den Planfeststel-
lungsbeschluß erstellten lärmtechnischen Unterlagen dienten, überprüft.
Hierzu zählen die - Verkehrsstärke
-  Verkehrszusammensetzung
-  Geschwindigkeiten
-  Straßenoberflächen
-  Straßenquerschnitt
- Entfernungen
Bebauung
Reflexionen
-  Geländehöhen
-  Wall- und Wandhöhen
- resultierende Emissionspegel

Die Überprüfung der lärmtechnischen Berechnungen wurde durch den Landesbetrieb
Straßenbau Niederlassung Münster durchgeführt. Im Ergebnis dieser Überprüfung
bleibt festzuhalten, dass die Immissionswerte der lärmtechnischen Unterlage zum
Planfeststellungsbeschluß richtlinienkonform und somit fachlich korrekt berechnet
wurden.

Es sind 58 Einwendungen bei der Niederlassung Münster eingegangen, deren Beant-
wortung parallel zu diesem Schreiben erfolgt.

Die Absorptionseigenschaften sowie die Alterungsbeständigkeit aller gebauter hoch-
absorbierender Lärmschutzwände werden nach den Zusätzlichen Technischen Vor-
schriften und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen (ZTV-

3

Lsw 88) durch ein spezielle Prüfverfahren nachgewiesen. Hierdurch werden die be-
rechneten Immissionswerte dauerhafte gewährleistet.

Alle Lärmschutzwälle verursachen durch ihre geneigten Flächen sowie ihre sehr porö-
se Oberflächenstruktur auf der gegenüberliegenden Straßenseite keine zusätzlichen
Reflexionen (siehe Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-
90).

Alle aktiven Lärmschutzmaßnahmen wurden bzw. werden entsprechend den Vorga-
ben des Planfeststellungsbeschlusses errichtet. Beim Bei der Ausgestaltung der Lärm-
schutzanlagen (Wälle sowie Wände) wurde darauf geachtet, dass sie sorgfältig an das
Umfeld angepasst wurden.

Für den zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Süd und der Anschlussstelle Münster-
Nord geforderten lärmmindernden Straßenoberflächenbelag (siehe Pkt. 5.2.1.2 des
Planfeststellungsbeschlusses vom 20.Januar 1990) ist dementsprechend eine Stra-
Benoberfläche mit dem Korrekturwert Dsto von -2 dB(A) in der Überarbeitung der lärm-
technischen Unterlagen in Ansatz gebracht worden. Hierdurch werden die Beurtei-
lungspegel bzw. die durch die 16. BImSchV festgelegten Grenzwerte auf Dauer ein-
gehalten.

Durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau (ARS) 14/1991 wird unter Pkt. 3 der
Korrekturwert für Straßenoberflächen für Asphaltbetone und Splittmastixasphalte 0/8
und 0/11 ohne Absplittung auf -2,0 dB (A) festgelegt.

Erstellt wurden die Untersuchungsergebnisse für diese lärmmindernden Straßenober-
flächen durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST).

Ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren ist jedoch erst dann erforderlich, wenn
durch den verwendeten Straßenbelag die in Ansatz gebrachte lärmmindernde Wirkung
von -2,0 dB(A) nicht sichergestellt werden kann. Der beim Ausbau der A 1 verwendete
Splittmastixasphalt 0/8 erbringt nachweislich diese Lärmminderung, so dass ein er-
gänzendes Verfahren nicht in Betracht kommt.

Die Reflexionen der transparenten Lärmschutzwände wurde bei der Erstellung der
Lärmtechnischen Berechnung grundsätzlich berücksichtigt.

Die reflektierenden Lärmschutzwände entlang des Überwurfes am Kreuz Münster-Süd
liegen über 3 km weit vom Ortsteil Roxel entfernt und führen somit dort zu keiner Pe-
gelerhöhung. j
Auch die reflektierenden Lärmschutzwände, auf den Brücken sind in die Berechnun-
gen eingeflossen. Sie führen jedoch zu keiner hörbaren Erhöhung der Immissionswer-
te im Ortsteil Roxel.

Auf der Ostseite der BAB 1 zwischen den Brückenbauwerken Roxeler Straße und Am
Rohrbusch wird keine Lärmschutzwand, sondern ein planfestgestellter, 7,50m über
Gradiente hoher Lärmschutzwall entstehen. Dieser Wall wird zurzeit gebaut, die Fer-
tigstellung ist für das Frühjahr 2007 vorgesehen.

Hierdurch entstehen für den Stadtteil Roxel keine zusätzlichen Reflexionen (siehe
Punkt 5).

(8) Es werden alle Anwohner angeschrieben, die auf Grundlage des Planfeststellungsbe-

(10

—

schlusses vom 20. Januar 1999 und der dazugehörigen Überarbeitung der lärmtechni-
schen Unterlagen vom 29.04.1999 einen Anspruch auf Lärmschutz dem Grunde nach
haben.

Da die Gebäude westlich der Schelmstiege teilweise erheblich weiter von der Lärm-
quelle BAB 1 entfernt liegen, treten hier somit Schallpegelminderung im größeren Ma-
Be wie z.B.:

eine höhere Luftabsorption

eine größere Boden und Meteorologiedämpfung
eine verstärkte Bewuchsdämpfung

eine größere Abschirmung durch die Bebauung

auf dem Ausbreitungsweg auf.

Dies ist mit der Lage, der Höhe und den Reflexionseinflüssen eines jeden einzelnen
Hauses auf die Berechnungsergebnisse zu erklären. Des Weiteren fließen die oben
genannten Ausbreitungsfaktoren in sämtliche Berechnungsergebnisse ein. Somit kann
es unter gewissen Umständen vorkommen, dass ein weiter von der Autobahn entfernt
gelegenes Gebäude einen Lärmschutzanspruch beisitzt und das näher zur BAB1 ge-
legene Nachbarhaus nicht.

Nach Pkt. 5.2.2.1 des Planfeststellungsbeschlusses vom 20. Januar 1999 wurden die
lärmtechnischen Unterlagen unter Berücksichtigung eines lärmmindernden Fahrbahn-
belages überarbeiten. Diese Überarbeitung der erfolgte im April 1999 mit dem gefor-
derten lärmmindernden Straßenoberflächenbelag (Korrekturwert Dsto von -2 dB(A)).
Durch diesen lärmmindernden Straßenoberflächenbelag sinken alle neu berechneten
Immissionspegel und somit reduziert sich auch die Anzahl der anspruchberechtigten
Anlieger.

Durch die Vielzahl der Lärmbetroffenen ergibt sich eine längere Bearbeitungszeit. Alle
betroffenen Anlieger werden durch den Landesbetrieb Straßenbau Niederlassung
Münster angeschrieben.

Gleichzeitig wird bei allen Gebäuden, die dem Grunde nach einen passiven Lärm-
schutzanspruch haben, eine Objektüberprüfung durch ein beauftragtes Ingenieurbüro
vorgenommen. Die Abwicklung aller passiven Lärmschutzansprüche erfolgt bis zur
Fertigstellung des sechsstreifigen Ausbaues der A1 zwischen dem Autobahnkreuz
Münster-Süd und der Anschlussstelle Münster-Nord.

Bei den unter Pkt. 5.2.3 des Planfeststellungsbeschlusses aufgeführten Grundstücken
handelt es sich um Grundstücke, die mit einem so genannten Außenwohnbereich wie
z.B. einer Terrasse, einem Balkon oder einem Freisitz ausgestattet sind. Die Eigentü-
mer dieser anspruchsberechtigten Außenwohnbereiche haben gegen den Träger der
Straßenbaulast einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld.

Alle unter Pkt. 5.2.3 aufgeführten dem Grunde nach anspruchsberechtigten Eigentü-
mer der dort genannten Grundstücke wurden mittlerweile durch die Niederlassung
Münster angeschrieben und auf ihren Anspruch auf Entschädigung hingewiesen.

(11) Für den Ausbau der Tank- und Rastanlage wird ein gesondertes Planfeststellungsver-

(12

(13

(14

(15

(16-19)

)

_

fahren durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens und im Grunderwerbs- und Ent-
schädigungsverfahren werden eventuelle Ansprüche geregelt.

Der inzwischen bestandskräftige Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Wirt-
schaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr, NRW vom 20. Januar 1999 kommt
zu dem Abwägungsergebnis, dass der planfestgestellte sechsstreifige Ausbau der A 1
mit den Belangen des Lärmschutzes vereinbar ist.

Weitergehende bzw. zusätzliche aktive Lärmschutzmaßnahmen können somit nicht in
Betracht kommen.

Nach Pkt. 5.2.2.1 des Planfeststellungsbeschlusses vom 20. Januar 1999 wurden die
lärmtechnischen Unterlagen unter Berücksichtigung eines lärmmindernden Fahrbahn-
belages überarbeiten. Diese Überarbeitung der erfolgte im April 1999 mit dem gefor-
derten lärmmindernden Straßenoberflächenbelag (Korrekturwert Dsto von -2 dB(A)).
Durch diesen lärmmindernden Straßenoberflächenbelag sinken alle neu berechneten
Immissionspegel.

Hieraus resultiert, dass einige Gebäude unter die vom Gesetzgeber festgelegten
Grenzwerte fallen und somit keinen Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen
mehr haben.

Die Verwendung des lärmmindernden Straßenbelags mit einem Korrekturfaktor von -
2dB(A) gehört zum üblichen Standard bei Straßenbaumaßnahmen. Die Auflage im
Planfeststellungsbeschluss, dies auch bei der Lärmberechnung zu berücksichtigen, ist
deshalb nicht Ausdruck von möglichen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Lärm-
schutzmaßnahmen.

Nach Pkt. 5.2.2.1 des Planfeststellungsbeschlusses vom 20. Januar 1999 wurden die
lärmtechnischen Unterlagen unter Berücksichtigung eines lärmmindernden Fahrbahn-
belages überarbeiten. Diese Überarbeitung der erfolgte im April 1999 mit dem gefor-
derten lärmmindernden Straßenoberflächenbelag (Korrekturwert Dsto von -2 dB(A)).
Ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren ist jedoch erst dann erforderlich, wenn
durch den verwendeten Straßenbelag die in Ansatz gebrachte lärmmindernde Wirkung
von -2,0 dB(A) nicht sichergestellt werden kann. Der beim Ausbau der A 1 verwendete
Splittmastixasphalt 0/8 erbringt nachweislich diese Lärmminderung, so dass ein er-
gänzendes Verfahren richt in Betracht kommt (siehe Punkt 5).

Der überarbeiteten lärmtechnischen Unterlage von April 1999 liegt die gleiche Trend-
prognose des durchschnittlichen täglichen Verkehres (DTV) von 74.000 Kfz/24h für
das Jahr 2010 vor wie der ursprünglichen Lärmtechnik.

Diese Prognose wird sich auch aus heutiger Sicht bestätigen, da die Verkehrsbelas-
tung dieses Teilstückes der A 1 (zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Süd und der
Anschlussstelle Münster-Nord) für das Jahr 2005 voraussichtlich bei rund 70.000
Kfz/24h liegen wird.

Der künftige Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland-West ist nicht Gegens-
tand des Planfeststellungsverfahrens für den sechsstreifigen Ausbau der A1 zwischen
dem Autobahnkreuz Münster-Süd und der Anschlussstelle Münster-Nord. Hierfür wird
zu gegebener Zeit ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Eventuel-
le Lärmschutzansprüche werden in diesem Verfahren geregelt.

(20) Der Planfeststellungsbeschluss für den sechsstreifigen Ausbau der A1 zwischen dem
Autobahnkreuz Münster-Süd und der Anschlussstelle Münster-Nord datiert vom 20.
Januar 1999. Insofern konnte die Richtlinie 2002/49/EG vom 25. Juni 2002 keine Be-
rücksichtigung finden.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
L.A.

Thomas Oehler

Straßen.n:w.

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein- Westfalen Niederlassung Münster

Niederlassung Münster * Postfach 4807 + 48027 Münster

Herrn
Philipp Hagemann Kontakt: Peter Wiesch
SPD-Fraktion der BV-West Telefon:  0251-1444-704
Hagemanns Kämpken 15 a Fax: 0251-1444-693

E-Mail: peter.wiesch @strassen.nrw.de
48161 Münster Zeichen: 0700/2231/2.40.01.0%/A1

(Bei Antworten bitte angeben.)

Datum: 23.11.2006

Ihre Email vom 24.09.2006

Lärmschutz an der BAB 1 im Bereich Münster-Roxel

Sehr geehrter Herr Hagemann,

das Interesse der Bürger in Roxel an einem wirksamen Schutz vor dem Verkehrslärm der A1
und der damit verbundene Informationsbedarf ist auch aus der Sicht des Landesbetriebes
Straßenbau von grundsätzlicher Bedeutung.

Bereits bei der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen wurde der Schutz der betroffenen
Anwohner der A1 vor dem zu erwartenden Verkehrslärm als erheblicher Belang berücksich-
tigt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Ausbau der At wurde zur Beurtei-
lung der Lärmbeeinträchtigungen eine lärmtechnische Berechnung erstellt.

Infolge dieser Lärmberechnungen sind im Bereich von Ortsteilen der Stadt Münster und zu-
sammenhängender Wohnbebauung aktive Lärmschutzmaßnahmen geplant worden. Sofern
sich trotz dieser Maßnahmen Überschreitungen der Lärmgrenzwerte ergeben haben, sind
dem Grunde nach Ansprüche auf passive Lärmschutzmaßnahmen planfesigestellt worden.

Die sich hieraus ergebenden Fragen der Bürger möchte ich wie folgt beantworten:
zur Frage:

(1) Alle Immissionspegel wurden nach 83 der Sechzehnten Verordnung (16.BlmSchV) zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchG) berechnet. Lärmmes-
sungen vor Ort sind grundsätzlich nicht vorgesehen.

Messungen unterliegen z.B. Witterungseinflüssen (nasse oder trockene Fahrbahnen,
Windrichtungen usw.) und Verkehrsbelastungsschwankungen (Sommer - Winter, Werk-

Straßen. NRW-Betriebssitz - Postfach 10 16 53 - 45816 Gelsenkirchen - Niederlassung Münster
Telefon: 0209/3808-0 Hörsterplatz 2 - 48147 Münster
Internet: www.strassen.nrw.de - E-Mail: kontakt @strassen.nrw.de Postfach 4807 - 48027 Münster

Telefon: 0251/1444-0
»BLZ - Konto-Nr
Steuernummer: 5319/5972/0701

tag - Wochenende, Ferienzeiten usw.). Aus diesen Gründen sind Rechenverfahren in
der oben genannten Verkehrslärmschutzverordnung vorgeschrieben. Sie sind so konzi-
piert, dass in allen Fällen die Ergebnisse von Messungen unter denen von Berechnun-
gen liegen würden. Es wird also grundsätzlich zu Gunsten der Lärmbetroffenen gerech-
net.

Der Lärmschutzwall wurde bereits 1988 im Vorgriff auf den heutigen sechsstreifigen
Ausbau der A1 errichtet. Die Bundesverkehrszählung von 1985 ergab eine damalige
Verkehrsbelastung von 49.371 Kfz/24h auf diesem Teilstück der Al zwischen dem Au-
tobahnkreuz Münster-Süd und der Anschlussstelle Münster-Nord. Es liegen aber keine
Immissionswerte aus der Zeit vor Errichtung des Lärmschutzwalles vor.

Durch den im Vorgriff auf den heutigen sechsstreifigen Ausbau der A1 in 1988 errichte-
ten Lärmschutzwall verringerten sich sämtliche Immissionspegel an den Gebäuden des
Münsteraner Ortsteils Roxel erheblich.

Für den Bauzustand Wall ohne Wand wurde keine gesonderte Lärmberechnung durch-
geführt.

Durch die Erhöhung des vorhandenen 7,50m über Gradiente hohen Lärmschutzwalles
in Form einer 2,50m hohen aufgesetzten hochabsorbierenden Lärmschutzwand und
des zusätzlichen neuen lärmmindernden Fahrbahnbelages sinken die Pegel erneut (ins-
gesamt um bis zu 15 dB (A) reduziert die Wall-/Wandkombination den Lärmpegel der
At).

Alle Lärmtechnischen Ergebnisse zum sechsstreifigen Ausbau der At wurden berech-
net (siehe Pkt. 1). In die Berechnungen gehen die verschiedensten Berechnungspara-
meter ein:

-  Verkehrsstärke
Verkehrszusammensetzung
Geschwindigkeiten

- Straßenoberflächen

-  Straßenquerschnitt

- Entfernungen
Bebauung
Reflexionen

-  Geländehöhen

-  Wall- und Wandhöhen

- resultierende Emissionspegel

- Windrichtung von 3 m/sek in Objektrichtung

Die im Jahresverlauf entstehenden unterschiedlichen Lärmimmissionen sind abhängig
von mehreren Faktoren. Die Verkehrsmenge (DTV) liegen z.B. im Herbst und Winter
niedriger als im Frühjahr und Sommer. Des Weiteren steigen beispielsweise in den
Schulferienzeiten die Lärmimmissionen immer wieder bedingt durch den Urlaubsverkehr
und die somit stark erhöhten Verkehrsbelastungen an.

Aus diesen Gründen werden die Lärmimmissionswerte als Mittelwert über das gesamte
Jahr berechnet.

(6)

(10

—

Der überarbeiteten lärmtechnischen Unterlage (des Planfeststellungsbeschlusses vom
20. Januar 1999) von April 1999 liegt eine Trendprognose des durchschnittlichen tägli-
chen Verkehres (DTV) von 74.000 Kfz/24h für das Jahr 2010 vor.

Diese Prognose wird sich auch aus heutiger Sicht bestätigen, da die Verkehrsbelastung
dieses Teilstückes der A 1 (zwischen dem Autobahnkreuz Münster-Süd und der An-
schlussstelle Münster-Nord) für das Jahr 2005 bei rund 70.000 Kfz/24h liegen wird.

Alle errechneten Immissionswerte fallen erfahrungsgemäß höher aus als die tatsächli-
chen Werte.

Bereits durch den Lärmschutzwall wurden die Immissionswerte im Bereich Roxel erheb-
lich reduziert. Nach Errichtung der darauf aufgesetzten 2,50 m hohen Lärmschutzwand
werden die Immissionen noch mal gesenkt (insgesamt um bis zu 15 dB (A) reduziert die
Wall-/Wandkombination den Lärmpegel der A1)

Alle Planfeststellungsunterlagen (inklusive Lärmtechnischer Unterlage) lagen öffentlich
aus. Des Weiteren wurden allen durch Grenzwertüberschreitung betroffenen Anliegern
der A1 ihre Immissionswerte am Gebäude schriftlich mitgeteilt. Nach Absprache können
aber auch alle Immissionswerte beim Landesbetrieb Straßenbau, Niederlassung Müns-
ter, eingesehen werden.

Alle Lärmschutzwälle verursachen durch ihre geneigten Flächen, sowie ihrer sehr porö-
sen Oberflächenstruktur auf der gegenüberliegenden Straßenseite keine zusätzlichen
Reflexionen (siehe Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 - RLS-
90).

Der östlich der At gelegene Lärmschutzwall wurde bei den lärmtechnischen Berech-
nungen zum sechsstreifigen Ausbau mit berücksichtigt.

Der inzwischen bestandskräftige Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Wirt-
schaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr, NRW vom 20. Januar 1999 kommt zu
dem Abwägungsergebnis, dass der planfestgestellte sechsstreifige Ausbau der A 1 mit
den Belangen des Lärmschutzes vereinbar ist.

Weitergehende bzw. zusätzliche aktive Lärmschutzmaßnahmen können somit nicht in
Betracht kommen.

Falls der Immissionspegel der zu schützenden baulichen Anlage über dem Grenzwert
(nach Verkehrslärmschutzverordnung -16.BlmSchV vom 12. Juni 1990) liegt, werden
Entschädigungen in Form von so genannten passiven Lärmschutzmaßnahmen an bau-
lichen Anlagen (z.B. Lüfter oder Lärmschutzfenster) geleistet.

Des Weiteren sind im Planfeststellungsbeschluss vom 20. Januar 1999 alle Grundstü-
cke aufgeführten, die gegen den Träger der Straßenbaulast einen Anspruch dem Grun-
de nach auf eine angemessene Entschädigung ihres anspruchsberechtigten Außen-
wohnbereiches in Geld haben. Maßgebend hierfür ist ein entsprechendes Überschreiten
des Beurteilungspegels für den Tag.

Um einen anspruchsberechtigten Außenwohnbereich handelt es sich bei Grundstücken,
die z.B. mit einer Terrasse, einem Balkon oder einem Freisitz ausgestattet sind.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
L.A.

Thomas Oehler

Beratungsverlauf (2)

08.03.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.03.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 9.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Münzstraße 15
  • Mauritzstraße 4
  • Geringhoffstraße 48
  • Hörsterplatz 2
  • Am Getterbach
  • Altenroxeler Straße
  • Hagemanns Kämpken 15a
  • Schelmenstiege 1
  • Weseler Straße
  • Roxeler Straße
  • Twerenfeldweg
  • Am Rohrbusch

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0142/2007
Typ
Vorlagen
Datum
23.02.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37