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0627/2019

Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Am Kutzpfädchen vom Ende des vorhandenen Teils (Höhe Kasseler Weg) bis Wendekreis in Köln-Fühlingen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 18.03.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.07.2019, TOP 16.2

Anlage 2 - Lageplan Flurstück 387

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Anlage 1 - Übersichtsplan

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Anlage 3 - Satzungstext

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 - Lageplan Flurstück 387

465 Zeichen

20m 15 10 50 Mittelpunkt: [353417,5656081]   1:500 
KölnGIS 
Flurstücksnummer, Straßen, Hausnummern, Luftbilder 2018 
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender 
Nutzung zuständig. 
Erstellt am: 21.02.2019 
Anlage 2

Anlage 1 - Übersichtsplan

435 Zeichen

200m 150 100 50 0 Mittelpunkt: [353376,5656080]   1:3000 
KölnGIS 
Stadtplan - orange, 
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender 
Nutzung zuständig. 
Erstellt am: 21.02.2019 
Anlage 1

Anlage 3 - Satzungstext

1265 Zeichen

Anlage 3 - Satzungstext 
 
 
 
 
 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschl ießungsanlage Am Kutz- 
pfädchen vom Ende des vorhandenen Teils (Höhe Kasse ler Weg) bis Wende- 
kreis in Köln-Fühlingen 
 
 
vom 
 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am          auf Grund des § 132 Ziffer 4 
des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Beka nntmachung vom 
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Absatz 1 der Ge- 
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in d er Fassung der Bekanntma- 
chung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NRW. 2023 ) – jeweils in der bei Er- 
lass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1 
 
Die Erschließungsanlage Am Kutzpfädchen vom Ende de s vorhandenen Teils (Höhe 
Kasseler Weg) bis Wendekreis in Köln-Fühlingen ist abweichend von § 9 Absatz 1 
Buchstabe a) der Satzung der Stadt Köln über die Er hebung eines Erschließungsbei- 
trages – Erschließungsbeitragssatzung – vom 29. Jun i 2001 (ABl. Stadt Köln 2001, 
S. 289) – in der bei Erlass dieser Satzung geltende n Fassung – ohne die Bildung 
selbstständiger Straßenlandparzellen endgültig hergestellt. 
§ 2 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachu ng im Amtsblatt der Stadt Köln 
in Kraft.

Beschlussvorlage Rat

3276 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/62/621/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 0627/2019 
Freigabedatum  18.03.2019 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Am Kutzpfädchen vom 
Ende des vorhandenen Teils (Höhe Kasseler Weg) bis Wendekreis in Köln-Fühlingen 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsan-
lage Am Kutzpfädchen vom Ende des vorhandenen Teils (Höhe Kasseler Weg) bis Wendekreis in 
Köln-Fühlingen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 16.05.2019 
Verkehrsausschuss 18.06.2019 
Rat 09.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
 
Die Straße Am Kutzpfädchen vom Ende des vorhandenen Teils (Höhe Kasseler Weg) bis Wendekreis 
unterliegt noch der Erschließungsbeitragspflicht. Ein Übersichtsplan ist als Anlage 1 beigefügt. 
 
Die Anlage ist technisch fertiggestellt. 
 
Zum Grunderwerb regelt § 9 Abs. 1 Buchst. a) der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines 
Erschließungsbeitrages vom 29. Juni 2001 (EBS 2001), dass eine Erschließungsanlage erst dann 
endgültig hergestellt ist, wenn die Stadt Eigentümerin der Straßenlandflächen ist. 
 
Vorliegend stehen zwar alle als Straße ausgebauten Flächen in städtischem Eigentum. Nach der ein-
schlägigen Rechtsprechung erfordert das Merkmal „Grunderwerb“ jedoch zusätzlich, dass das Stra-
ßenland ausparzelliert ist. Grundstücke, die nur teilweise als Straßenland in Anspruch genommen 
werden, müssen daher entsprechend der verschiedenen Nutzungen geteilt und als separate Flurstü-
cke fortgeschrieben werden, damit die Beitragspflicht entstehen kann. 
 
Derartige Verhältnisse sind in der Straße Am Kutzpfädchen an verschiedenen Stellen gegeben. So 
umfasst beispielsweise das Flurstück 387 nicht nur Straßenland, sondern auch eine an die Straße 
angrenzende Fläche (s. Anlage 2).  
 
Insgesamt wären daher, um das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ zu erfüllen, zeit- und kosten-
aufwändige Vermessungsarbeiten und Ausparzellierungen erforderlich. 
 
Aus Gründen der Zeit- und Kostenersparnis soll hierauf verzichtet werden. Um abweichend von § 9 
Abs. 1 Buchst. a) der EBS 2001 die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage herbeizuführen 
und die Erschließungsbeitragspflicht entstehen zu lassen, ist die Abweichungssatzung zu erlassen. 
 
Der Satzungsentwurf ist als Anlage 3 beigefügt. 
 
Beschließt der Rat, die Abweichungssatzung nicht zu erlassen, verbleibt es bei den zuvor beschrie-
benen Anforderungen für das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“, die dann entsprechend zu erfüllen 
sind. Die Anforderungen an das Herstellungsmerkmal „Grunderwerb“ gemäß § 9 Abs. 1 Buchstabe a) 
der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung eines Erschließungsbeitrags vom 29.06.2001 (EBS 
2001) bleiben damit für die Herstellung der Erschließungsanlage Am Kutzpfädchen vom Ende des 
vorhandenen Teils (Höhe Kasseler Weg) bis Wendekreis in Köln-Fühlingen unverändert erhalten.“ 
Die Grunderwerbskosten würden sich dann noch entsprechend erhöhen. 
 
Anlagen 
 
- Anlage 1: Übersichtsplan 
- Anlage 2: Lageplan Flurstück 387 
- Anlage 3: Satzungstext

Beratungsverlauf (3)

16.05.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 16.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kasseler Weg
  • Am Kutzpfädchen

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Details

Aktenzeichen
0627/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
18.03.2019
Erstellt
21.02.2019 09:20