0627/2019
Satzung über die abweichende Herstellung der Erschließungsanlage Am Kutzpfädchen vom Ende des vorhandenen Teils (Höhe Kasseler Weg) bis Wendekreis in Köln-Fühlingen
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Anlage 3 - Satzungstext
1265 Zeichen
Anlage 3 - Satzungstext Satzung über die abweichende Herstellung der Erschl ießungsanlage Am Kutz- pfädchen vom Ende des vorhandenen Teils (Höhe Kasse ler Weg) bis Wende- kreis in Köln-Fühlingen vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am auf Grund des § 132 Ziffer 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Beka nntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit den §§ 7 und 77 Absatz 1 der Ge- meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in d er Fassung der Bekanntma- chung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NRW. 2023 ) – jeweils in der bei Er- lass dieser Satzung geltenden Fassung – diese Satzung beschlossen: § 1 Die Erschließungsanlage Am Kutzpfädchen vom Ende de s vorhandenen Teils (Höhe Kasseler Weg) bis Wendekreis in Köln-Fühlingen ist abweichend von § 9 Absatz 1 Buchstabe a) der Satzung der Stadt Köln über die Er hebung eines Erschließungsbei- trages – Erschließungsbeitragssatzung – vom 29. Jun i 2001 (ABl. Stadt Köln 2001, S. 289) – in der bei Erlass dieser Satzung geltende n Fassung – ohne die Bildung selbstständiger Straßenlandparzellen endgültig hergestellt. § 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachu ng im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0627/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 18.03.2019
- Erstellt
- 21.02.2019 09:20