Mandari Insight

BKA 0787

Transparenzinitiative Siebter Bericht zum Umsetzungsstand

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss 25.11.2022

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Nächste Beratung: Braunkohlenausschuss, Sitzung am 25.11.2022, TOP 11.2

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (TOP 05 RWE_Transparenzinitiative_Siebter Bericht zum Umsetzungsstand)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Transparenzinitiative Siebter Bericht zum Umsetzungsstand)

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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (TOP 05 RWE_Transparenzinitiative_Siebter Bericht zum Umsetzungsstand)

46979 Zeichen

0 
RWE 
RWE Power AG I Stüttgenweg 2150935 Köln 
Herrn Staatssekretär 
Paul Höller 
Tagebauplanun 
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klima­
schutz und Energie des Landes NRW 
Berger Allee 25 
40213 Düsseldorf 
Köln, 01. Juli 2022 
Transparenzinitiative 
Siebter Bericht zum Umsetzungsstand 
Sehr geehrter Herr Höller, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
Ihre Nachricht 
Unsere Zeichen POB-T Hil 
Name Hillebrecht 
Telefon 0221480-22877 
E-Mail Claudia.Hillebrecht 
Postanschrift 
@rwe.com 
Stüttgenweg 2 Al./--" 
50935 Köln t?VV� 
im Februar 2014 wurde die Vereinbarung „Neue Ansätze für noch mehr 
Transparenz und einen fairen Ausgleich der Interessen der von bergbauli­
chen Auswirkungen Betroffenen und der Bergbauunternehmen" (kurz: 
Transparenzvereinbarung) zwischen Ihrem Ministerium, der RAG und un­
serem Unternehmen geschlossen. Bis zum Jahr 2020 haben wir Sie regel­
mäßig einmal jährlich über den Umsetzungsstand der vereinbarten Maß­
nahmen unterrichtet. In unserem Schreiben vom 30.07.2020 wiesen wir 
aber darauf hin, dass viele der Maßnahmen wie beispielsweise die Durch­
führung des kommunalpolitischen Dialogs gelebte Praxis sind. Dies betrifft 
auch die planerischen, organisatorischen und betrieblichen Maßnahmen 
zum Schutz vor Schallimmissionen, die im täglichen Betriebsgeschehen 
umgesetzt werden. Wir wiesen außerdem auf unsere Internetpräsenz hin, 
über die wir regelmäßig über die Entwicklung der Maßnahmen zur Redu­
zierung der Grob- und Feinstaubbekä mpfung und die Entwicklung der 
Bergschadenssituation unterrichten. 
Anfang 2022 stellte Frau Wibke Brems den Antrag auf Wiederaufnahme 
der Berichterstattung, so dass wir Sie nun wieder einmal jährlich über die 
Bergschadensentwicklung auch über die lmmissionsschutzmaßnahmen 
schriftlich informieren. 
Staubniederschlag 
Gemäß der TA Luft ist der Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erhebli­
chen Nachteilen durch Staubniederschlag sichergestellt, wenn die ermittelte 
Gesamtbelastung den Immissionswert von 0,35 g/(m2 * d), gemessen als Jah­
resmittelwert, an keinem Beurteilungspunkt überschreitet. Das Messjahr 2021 
hat für das Umfeld der Tagebaue in Summe wieder sehr niedrige 
RWE Power 
Aktiengesellschaft 
Stüttgenweg 2 
50935 Köln 
T +49 221 480-0 
F +49 221 480-1351 
1 www.rwe.com 
Vorsitzende des 
Aufsichtsrates: 
Zvezdana Seeger 
Vorstand: 
Dr. Frank Weigand 
(Vorsitzender) 
Dr. Lars Kulik 
Kernel Razanica 
Nikolaus Valerius 
Sitz der Gesellschaft: 
Essen und Köln 
Eingetragen beim 
Amtsgericht Essen 
HRB 17420 
Eingetragen beim 
Amtsgericht Köln 
HRB 117 
Bankverbindung: 
Commerzbank Köln 
BIC COBADEFF370 
IBAN: DE72 3704 0044 
0500 1490 00 
Glöubiger-ldNr. 
DE37ZZZ00000130738 
USt-IdNr. DE 8112 23 345 
St-Nr. 112/5717 /1032

RWE
Seite 2
Immissionswerte gezeigt, auch wenn die Belastung in den drei Messnetzen 
Garzweiler, Hambach und Inden um 0,02 bis 0,03 g/(m2 * d) höher ist als im 
Vorjahr, handelt sich dennoch um ein insgesamt sehr niedriges Gesamtniveau. 
Festzuhalten ist dabei, dass die Immissionsmesswerte, die am Messort vorlie­
gende Gesamtbelastung aller einwirkenden Emittenten widerspiegeln. Hierzu 
zählen neben den Tagebauen insbesondere auch andere Gewerbebetriebe, 
die Landwirtschaft und der Straßenverkehr. Das Messjahr 2020 hatte für alle 
drei Tagebaue die bisher niedrigsten Messwerte ergeben, was sicher auch auf 
eine, bezogen auf die Staubausbreitung, günstige Witterung zurückzuführen 
war.
1. Ergebnisse der Staubniederschlagsmessungen im Randgebiet des 
Tagebaus Garzweiler
Zur Feststellung der Staubniederschlagsbelastung im Randgebiet des Tage­
baus Garzweiler wurden im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Mes­
sungen mit Bergerhoff-Geräten durchgeführt. Insgesamt wurden diese an 
20 ausgewählten Standorten eingesetzt (Anlage 1.1). Der mit der Durchfüh­
rung der Messungen beauftragte Sachverständige, die Aneco - Institut für Um­
welt GmbH & Co., Mönchengladbach, stellte dabei fest, dass im Messjahr 2021 
die Jahresdurchschnittswerte I zwischen
I min = 0,06 g/(m2*d) und I max = 0,24 g/(m2*d) (Anlage 1.2)
liegen.
Bildet man den Durchschnittswert aus allen Einzelwerten des Messgebietes, so 
ergibt sich eine mittlere Staubbelastung für das Jahr 2021 von
I m = 0,12 g/(m2*d).
Der entsprechende Vorjahreswert betrug I m = 0,10 g/(m2*d). Danach ist die 
mittlere Staubbelastung im Jahre 2021 zwar gegenüber dem Vorjahr leicht 
angestiegen, befindet sich aber dennoch auf sehr niedrigem Niveau und ent­
spricht dem Niveau der Jahre 2013, 2014,2017 und 2018.
Zur Beurteilung der Staubbelastung gibt die TA Luft den Immissionswert 
IW = 0,35 g/(m2*d) als Jahresmittelwert an. Der Vergleich der gemessenen 
Staubimmissionen im Randgebiet des Tagebaus Garzweiler mit dem Immissi­
onswert IW zeigt danach, dass im Messjahr 2021 keine Überschreitungen Vor­
lagen.
2. Ergebnisse der Staubniederschlagsmessungen im Randgebiet des 
Tagebaus Hambach
Zur Feststellung der Staubniederschlagsbelastung im Randgebiet des Tage­
baus Hambach wurden im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Mes­
sungen mit Bergerhoff-Geräten durchgeführt. Insgesamt wurden diese an 29 
(Anlage 2.1) ausgewählten Standorten eingesetzt. Der mit der Durchführung

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Seite 3
der Messungen beauftragte Sachverständige, die Aneco - Institut für Umwelt 
GmbH Sc Co., Mönchengladbach, stellte dabei fest, dass im Messjahr 2021 die 
Jahresdurchschnittswerte I zwischen
I min = 0,05 g/(m2*d) und I max = 0,18 g/(m2*d) (Anlage 2.2) 
liegen.
Bildet man den Durchschnittswert aus allen Einzelwerten des Messgebietes, so 
ergibt sich eine mittlere Staubbelastung für das Jahr 2021 von
I m = 0,10 g/(m2*d).
Der entsprechende Vorjahreswert betrug I m = 0,08 g/(m2*d). Danach ist die 
mittlere Staubbelastung im Jahre 2021 gegenüber dem Vorjahr zwar leicht 
angestiegen, befindet sich aber dennoch auf sehr niedrigem Niveau.
Zur Beurteilung der Staubbelastung gibt die TA Luft den Immissionswert IW = 
0,35 g/(m2*d) als Jahresmittelwert an. Der Vergleich der gemessenen 
Staubimmissionen im Randgebiet des Tagebaus Hambach mit dem Immissi­
onswert IW zeigt danach, dass im Messjahr 2021 keine Überschreitungen Vor­
lagen. 3
3. Ergebnisse der Staubniederschlagsmessungen im Randgebiet des 
Tagebaus Inden
Zur Feststellung der Staubniederschlagsbelastung im Randgebiet des Tage­
baus Inden wurden im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Messungen 
mit Bergerhoff-Geräten durchgeführt. Insgesamt wurden diese an 16 (Anlage 
3.1) ausgewählten Standorten eingesetzt. Der mit der Durchführung der Mes­
sungen beauftragte Sachverständige, die Aneco - Institut für Umwelt GmbH Sc 
Co., Mönchengladbach, stellte dabei fest, dass im Messjahr 2021 die Jahres­
durchschnittswerte I zwischen
I min = 0,06 g/(m2*d) und I max = 0,25 g/(m2*d) (Anlage 3.2) 
liegen.
Bildet man den Durchschnittswert aus allen Einzelwerten des Messgebietes, so 
ergibt sich eine mittlere Staubbelastung für das Jahr 2021 von
I m = 0,10 g/(m2*d).
Der entsprechende Vorjahreswert betrug I m = 0,07 g/(m2*d). Danach ist die 
mittlere Staubbelastung im Jahre 2021 gegenüber dem Vorjahr zwar leicht 
angestiegen, befindet sich aber dennoch auf sehr niedrigem Niveau.

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Seite 4
Zur Beurteilung der Staubbelastung gibt die TA Luft den Immissionswert IW = 
0,35 g/(m2*d) als Jahresmittelwert an. Der Vergleich der gemessenen 
Staubimmissionen im Randgebiet des Tagebaus Inden mit dem Immissions­
wert IW zeigt danach, dass im Messjahr 2021 keine Überschreitungen Vorla­
gen.
Schallimmissionen
Tagebaue werden gemäß den Vorgaben des §22 BImSchG betrieben und 
müssen schädliche Umwelteinwirkungen nach dem Stand derTechnik vermei­
den oder unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen nach dem Stand der 
Technik auf ein Mindestmaß beschränken. Als nicht genehmigungsbedürftige 
Anlagen sind Tagebaue vom Geltungsbereich der TA Lärm explizit ausgenom­
men. Die TA Lärm dient aber hinsichtlich fehlender eigener Immissionsricht­
werte, gemäß der Immissionsschutzrichtlinie der Bezirksregierung Arnsberg, 
als Erkenntnisquelle bei der Feststellung, ob schädliche Umwelteinwirkungen 
vorliegen. Hierbei dient insbesondere der Immissionsrichtwert für Mischge­
biete zur Nachtzeit von 45 dB(A) für die sogenannte ungünstigste Nachtstunde 
als Bezugsgröße. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sind ganzzahlige Pe­
gelwerte. Es gilt bei Nachkommastellen, dass diese kaufmännisch gerundet 
werden.
Zur Überwachung der Immissionsbelastung in den Ortslagen am Rande des 
Tagebaus Garzweiler wurden im Jahre 2021 automatisch arbeitende Schall­
pegelmessstationen zeitweise und in der Regel für 2 bis 3 Wochen pro Messort 
eingesetzt.
Der Einsatz der Messstationen dient der kontinuierlichen Überwachung, Erfas­
sung, Aufzeichnung und Analyse des Schalldruckpegels und der spektralen 
Struktur der Geräuschimmissionen am jeweils gewählten Messort während der 
Messzeit. Aus den gespeicherten Pegelwerten sind durch energetische Mitte­
lung zunächst die Stundenpegel für die einzelnen Tages- und Nachtstunden, 
danach die mittleren Stundenpegelwerte der gesamten Messzeit gebildet wor­
den.
Berücksichtigung fanden sowohl intermittierende Immissionsanteile für Stra­
ßenverkehrsgeräusche als auch konstante Immissionsanteile für Gewerbe und 
Tagebau.
Wesentliche Grundlage für die Abschätzung der Immissionsanteile von Stra­
ßenverkehrsgeräuschen und Gewerbe- bzw. möglichen Tagebaugeräuschen 
ist die Annahme, dass die Geräusche des Tagebaus vorwiegend von rund um 
die Uhr konstant arbeitenden Geräten und Anlagen (Schallquellen) herrühren. 
Die Geräusche des Straßenverkehrs setzen sich hingegen aus einem Hinter­
grundanteil mit stark von der Tageszeit abhängigem Pegelverlauf und einem 
intermittierenden Anteil (Vorbeifahrt einzelner Fahrzeuge unmittelbar am 
Messort oder in dessen näherer Umgebung) zusammen. Das Ergebnis der

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Abschätzung ist sowohl von der Geräuschstruktur als auch von der zur Aus­
wertung zur Verfügung stehenden Datenmenge abhängig.
Gemäß VDI-Richtlinie 3723, Blatt 1, ist die Kenngröße Hm aus dem vornehm­
lich durch den Tagebau Garzweiler bestimmten Messwertkollektiv L95 der ein­
zelnen Messzeiten und Messorte jeweils für die Nachtzeit gebildet worden. Er 
wird den abgeschätzten Mittelungspegeln Lkon für konstant emittierende Quel­
len, beispielsweise des Tagebaus und dem mittleren Pegelwert Um für intermit­
tierende Quellen, dem Straßenverkehr gegenübergestellt.
Um ganzzahlige Pegelwerte zu erhalten, wurden alle gemessenen bzw. aus den 
Messwerten abgeleiteten Zahlenwerte gerundet angegeben.

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1. Ergebnisse der durchgeführten Schallpegelmessungen im Bereich des 
Tagebaus Garzweiler
Ergebnisse der Schallimmissionspegelmessungen
im Randgebiet des Tagebaues Garzweiler im Jahre 2021
zur Nachtzeit (22:00 - 06:00 Uhr)
Immissionsort
Kenn­
größe Leq-Anteile
Lauteste
Nacht­
stunde
Hm L-kon L-Vm LN
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
Holzweiler 1, Hellenstraße 39 35 37 36
Hochneukirch 3, Peter-Busch- 
Straße 53 46 49 48
Jackerath, Hohlweg 49 39 52 43
Kuckum, In Kuckum 40 31 40 37
Keyenberg, Am Friedhof 41 39 40 40
Holzweiler 2, Eggerather Weg 40 38 42 40
Hochneukirch 2, Talstraße 47 38 45 44
Gindorf, St. Leonhardstraße 43 48 38 51 43
Gustorf, Dreiberger Straße 45 27 45 40
Jüchen, Römerstraße 46 17 45 42
Hochneukirch 1, Birkenallee 44 39 45 43
Kaiskorb, Kaiskorb 48 42 47 45
Keyenberg, Am Friedhof 38 39 39 40
Kückhoven, in Kückhoven 42 28 45 33
Kaulhausen, Kaulhauser Fließ 42 36 43 39
Wanlo, Kuckumer Straße 43 41 42 41
Holzweiler 1, Hellenstraße 37 35 38 37
Titz-Jackerath, Am Mühlenpfad 45 36 44 43
Unterwestrich, Feldweg 38 38 33 37
Holzweiler 1, Hellenstraße 37 34 36 34
Erkelenz, Berverath 36 29 38 32
Oberwestrich, Oberwestrich 38 33 39 39
Mit Ausnahme des Messpunktes G80 - Hochneukirch, Peter-Busch-Straße, 
liegen alle gemessenen Pegel der sogenannten ungünstigsten Nachtstunde 
unterhalb von 45 dB(A). Der Messpunkt GBO wird allerdings sehr stark von der 
östlich verlaufenden BAB 44 und der südlich verlaufenden BAB 46 beeinflusst. 
Die Verkehrsimmissionen der beiden BAB prägen durch ihr „Grundrauschen“ 
auch den Pegel der ungünstigsten Nachtstunde, der bei einer störungsfreien 
Messung nur die Belastung durch Gewerbeimmissionen wiedergeben soll. Der

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Störeinfluss der Autobahn zeigt sich insbesondere dadurch, dass die meisten 
Messstellen, die einen geringeren Abstand zum Tagebau aufweisen, niedrigere 
Pegel aufweisen.
2. Ergebnisse der durchgeführten Schallpegelmessungen im Bereich des 
Tagebaus Hambach
Ergebnisse der Schallimmissionspegelmessungen 
im Randgebiet des Tagebaues Hambach im Jahre 2021 
zur Nachtzeit (22:00 - 06:00 Uhr)
Kenn­
größe Leq-Anteile Lauteste
Nachtstunde
Immissionsort
Hm l—kon Lvm LN
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
Elsdorf 4, Alemannenstraße 43 39 38 40
Widdendorf, Horremerstrasse 41 33 49 36
Niederzier, Kölnstraße 42 39 39 41
Buir, Am Hoover Diggen 45 34 44 42
Heppendorf, Zum Bohnert 26 41 35 39 38
Elsdorf 1, Frankenstraße 40 37 44 39
Oberzier, Sportplatz 42 41 41 43
Oberembt, Marienhof 39 29 39 33
Elsdorf 2, Heidehof 8c Am Wiehbach 42 36 44 39
Esch, Holzgasse 41 32 46 39
Elsdorf 1, Frankenstraße 39 30 45 36
ElsdorfS, Birkenweg 41 38 50 41
Elsdorf 2, Heidehof 8c Am Wiehbach 40 33 44 37
Niederziel-Ellen, St. Norbertstraße 42 37 41 40
Esch, Holzgasse 37 35 39 37
ElsdorfS, Birkenweg 39 37 39 38
Niederziel-Ellen, St. Norbertstraße 43 37 44 41
Bei allen im Umfeld des Tagebaus Hambach im Jahr 2021 durchgeführten 
Messungen wurde der Pegel für die ungünstigste Nachtstunde von 45 dB(A) 
eingehalten.

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3. Ergebnisse der durchgeführten Schallpegelmessungen im Bereich des 
Tagebaus Inden
Ergebnisse der Schallimmissionspegelmessungen 
im Randgebiet des Tagebaues Inden im Jahre 2021 
zur Nachtzeit (22:00 - 06:00 Uhr)
Lauteste
Immissionsort
Kenngröße Leq-Anteile Nacht­
stunde
Hm Lkon Lvm LN
dB(A) dB(A) dB(A) dB(A)
Schophoven, westlicher Orts­
rand 42 40 44 42
Lamersdorf, Corneliusstrap,e 43 42 35 41
Kirchberg, Am Schrickenhof 40 41 39 43
Merken, Quirinusstraße 47 43 45 45
Neulohn 2, Pützlohner Str. 43 31 41 36
Neulohn 1, Zum Hagelkreuz 47 38 49 43
Lucherberg, Obstwiese 44 38 38 40
Schophoven, westlicher Orts­
rand 41 42 45 44
Merken, Quirinusstraße 46 36 47 43
Neulohn 2, Pützlohner Str. 42 36 41 37
Neulohn 1, Zum Hagelkreuz 47 45 47 45
Kirchberg, Am Schrickenhof 37 37 40 40
Bei allen im Umfeld des Tagebaus Inden im Jahr 2021 durchgeführten Mes­
sungen wurde der Pegel für die ungünstigste Nachtstunde von 45 dB(A) einge­
halten.
Staub und Lärmbekämpfungsmaßnahmen
Im Bereich der Tagebaue hat sich die Errichtung lokaler Wettermessstationen, 
die einen gezielten Immissionsschutz ermöglichen, sehr bewährt. Das Netz der 
Messstellen wurde in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet. Wettermesssta­
tionen befinden sind im Bereich des Tagebaus Garzweiler an der Tagebauein­
fahrt bei Jackerath, am Nordrand der Abbaufläche bei Jüchen und am soge­
nannten Bandsammelpunkt Ost. Im Bereich des Tagebaus Hambach sind lo­
kale Stationen bei der Betriebsüberwachung des Tagebaus, im Kohlebunker 
und am Nordrand des Tagebaus vorhanden. Der Tagebau Inden verfügt über 
eine Wettermessstation, die sich an der Betriebsüberwachung befindet und 
aufgrund der geringen Ausdehnung des Tagebaus Inden ausreichend Infor­
mationen über Windrichtung und -geschwindigkeit liefert, um die

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Regnergalerien zielgerichtet zu steuern. Bei Bedarf wird das Messstellennetz 
entsprechend der Tagebauentwicklung modifiziert.
Die Prüfung der Kapselung von Antrieben oder der Einhausung von Bandüber­
gaben wird regelmäßig im Zuge der immissionstechnischen Überprüfung bei 
der Erstellung eines neuen Hauptbetriebsplans, also alle zwei bis drei Jahre 
durchgeführt. Hierbei werden auch Konzepte für Verbesserungen erarbeitet 
und der Bergbehörde zur Zulassung vorgelegt. Durch die regelmäßige Bericht­
erstattung über den Stand der Umsetzung gegenüber der Bergverwaltung, zu­
letzt am 10. Februar 2022 wird eine kontinuierliche Überwachung und Prü­
fung von Verbesserungsmöglichkeiten für alle Betriebe sichergestellt.
Zur Anpassung betrieblicher Maßnahmen an das Ruhe- und Schlafbedürfnis 
der besonders betroffenen Anrainer haben wir gemeinsam mit den Betrieben 
ein umfangreiches Maßnahmenpaket entwickelt, das in den Tagebauen um­
gesetzt und beachtet wird. Dabei sind planerische, organisatorische und tech­
nisch betriebliche Maßnahmen zu unterscheiden:
Planerische Maßnahmen:
Der Schutz vor belästigenden Geräuschen wird bereits im Planungsstadium 
von Tagebauanlagen berücksichtigt. Lärmintensive Emissionsquellen, die 
durch die Konzentrierung vieler Einzelquellen entstehen können, wie beispiels­
weise Kohlebunker, Bandsammelpunkte und sonstige Betriebsanlagen werden 
in ausreichendem Abstand zu den Ortschaften angeordnet.
Die obersten Strossen in den Tagebauen werden soweit abgesenkt wie geo­
metrisch möglich, um die abschirmende Wirkung der Böschung besser nutzen 
zu können. Die Hochschüttungen auf der Kippenseite (Schutzwall) werden ent­
sprechend der jeweiligen Lage des Tagebaus gegenüber der Ortschaft so weit 
wie möglich vorgezogen, um die Schutzwirkung zu maximieren. Die Anlage von 
Immissionsschutzpflanzungen (z.B. vor Holzweiler) ist eine weitere Maßnahme 
zur Minderung der Schall- und Staubemissionen, die entsprechend dem jewei­
ligen Tagebaufortschritt geplant und umgesetzt werden.
Organisatorische Maßnahmen:
Die organisatorischen Mittel haben insbesondere zur Nachtzeit ihre Bedeu­
tung, wenn der Umgebungslärm in der Regel deutlich abnimmt. Über die fol­
genden Maßnahmen, die in den Tagebauen umgesetzt werden, wurde die 
Schutzwirkung für die Bevölkerung in den letzten Jahren erhöht:
Reduzierung des Einsatzes von Erdbaugeräten zur Nachtzeit 
Einschränkung der Transportfahrten mit Tiefladern oder LKWs auf die un­
bedingt betriebsnotwendigen Zeiten
Minimierung der Fahr- und Transportzeiten von Großgeräten 
Entzerrung des Großgeräteeinsatzes im Randböschungsbereich

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Einsatz besonders lärnnoptimierter Geräte auf den oberen Sohlen und Kip­
pen Strossen
Optimierung der Verkippung von feuchtem Abraum, Absenken des Ab­
wurfauslegers
Beschränkung der akustischen Signale an Bandsammelpunkten, Bandan­
lagen, Baggern und Absetzern auf das für die betriebliche Sicherheit not­
wendiges Maß
Neben den planerischen und organisatorischen Maßnahmen kommen auch 
folgende technisch betriebliche Maßnahmen zum Einsatz:
Technisch betriebliche Maßnahmen im Bereich der Tagebaue:
Ausrichtung der Bandstrecken zur Verhinderung von Gurtschieflauf
Bedüsungseinrichtungen zur Bandrollen-Selbstreinigung
Schlupfminimierung beim Anfahren von Bandanlagen
Schmierung der Raupenfahrwerke von Großgeräten
Optimierung des Einsatzes von Sicherheitshupen an Bandsammelpunkten
und in Bandstrecken
Technisch betriebliche Maßnahmen im Bereich der Eisenbahn:
Einsatz von geschweißten Schienenstößen
Schräg geschnittene Isolierstöße der Gleise/ Bewegliche Herzstücke in den 
Weichen
E-Loks mit schwingisoliertem Aufbau der Kompressoren und Fahrlüfter­
motoren
Abraum- und Kohlewagen mit schallgedämpften Radscheiben, Gum­
midichtungen an den Klappen, hydraulisch schließenden Ladeklappen, 
Schalldämpfern an den Luftaustrittsöffnungen und Ausschäumen der 
Hohlräume der Ladeklappen 
Straffe Wagenverbindungen
Umstellung von akustischen auf optische Signalgebung bzw. vollelektroni­
sche Ablaufsteuerung
Technisch betriebliche Maßnahmen im Bereich von Bohrungen
Einsatz gekapselter Kompressoren und Notstromaggregate 
Verwendung lärmoptimierter Werkzeuge, wie z.B. schallgedämpfte 
Schlagschrauber, Kunststoffhämmer 
Einsatz mobiler Lärmschutzwände
Alle genannten Maßnahmen werden zum Schutz der Anwohner durchgeführt 
und unterliegen der ständigen Überprüfung, um die Tagebaurandbetroffen­
heit so gering wie möglich zu halten.

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Seite 11
Bergschadenssituation
Die Transparenzvereinbarung sieht auch eine jährliche Berichterstattung zur 
Entwicklung der Bergschadenssituation im Rheinischen Braunkohlenrevier 
durch RWE Power vor. Mit dem beigefügtem Bericht für das Jahr 2021 (Anlage 
4), der auch an die Geschäftsstelle des BKA, den Unterausschuss Bergbausi­
cherheit, den Rhein-Kreis Neuss, Interessenvertretungen, den Geologischen 
Dienst, den Erftverband, die Bezirksregierungen Arnsberg und Köln, Geobasis 
NRW, die Schlichtungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW sowie an alle be­
troffenen Kommunen verteilt wird, kommen wir dieser Vereinbarung nach.
Mit freundlichen Grüßen und Glückauf 
RWE Power Aktiengesellschaft
ppa. i.V.
(Dr. Marx) (Zwinge)^

Neu-Spenrath
Hackhausen Jüchen
Hochneukirch
Umsiedlungsstandort 
Borschemich ) Venrath
ÄG43
lennekrath
-Kuckum G3
G3I« •
Kaulhauser
Erkelenz
■ Ober-/ 
Unterwestrich Keyenberg
BerverathWockerath
Kückhi
Bellinghoven Lützerath KW
inmersdorf
Umsiedlungsstandort
Immerath-Pesch-Lützerath
Tenholt Holzweiler
Immerath
Jackerath
Opherten
Tagebau
Garzweiler
Staubniederschlagsmessorte 
Tagebau Garzweiler Stand Ende 2021
Anlage 1.1
GÖ7
Neu Garzweiler"" J
Wickrathberg
BeckrathUmsiedlungsstandort Herrath
Kuckum/Keyenberg 
Berverath/Ober-/Unterwestrich ,
Gustorf
G03
Granterath
„AKatzem
Lövenich
Kleinbouslar
Geplante Abbauführung
RWE Seite l

Anlage 1.2
Staubniederschlagsmessungeri
Tagebau Garzweiler 2011 bis 2021
Immissionswerte als Jahresmittel in [g/m2* d]
G03 G07 G08 G10 G11 G12G18G19 G21 G22 G23 G24 G25 G26 G27 G28 G29 G30 G31 G32 G33 G34 G35 G36G37 G38 G39 G40 G41 G42 G43 0
2011 0,19 0,140,170,23 0,16 0,09 - 0,07 0,14 0,10 0,22 0,22 0,13 0,19 0,25 0,12 0,130,150,12 0,06 0,180,14 - - - - 0,15
2012 0,11 0,120,160,120,13 0,11 - 0,07 0,200,05 0,180,21 0,13 0,20 0,18 0,120,130,11 0,11 0,08 0,140,140,08 0,09 - - 0,13
2013 0,16 0,11 0,08 0,11 0,14 0,08 - 0,10 0,160,07 0,16 - 0,13 0,13 0,16 0,15 0,09 0,09 0,12 0,08 0,130,150,07 0,09 - - 0,12
2014 0,11 0,090,150,140,140,12 - 0,09 0,10 0,06 0,13 - 0,13 0,18 0,20 0,120,120,100,12 0,070,150,140,140,13 - - 0,12
2015 0,18 0,08 0,07 0,100,140,07 - 0,07 0,10 0,080,10 - 0,13 0,14 0,27 0,100,09 0,05 0,10 0,060,130,150,070,11 - - 0,11
2016 0,11 0,08 0,09 0,08 0,19 0,09 - 0,07 0,14 0,07 0,10 - 0,20 0,11 0,23 0,10 0,07 0,07 0,16 0,070,140,120,03 0,04 0,05 0,11 0,11
2017 0,12 0,11 - - 0,13 0,09 - 0,08 0,17 0,08 0,13 - 0,14 0,14 0,13 0,090,08 0,08 0,10 0,070,27 0,18 - - 0,06 0,08 0,12
2018 0,10 0,10 - - 0,09 0,06 - 0,08 0,12 0,07 0,16 - 0,15 0,16 0,11 0,10 0,07 0,12 0,13 0,12 0,23 0,15 - - 0,13 0,08 0,12
2019 0,10 0,09 - - 0,12 0,11 - 0,09 0,09 0,08 0,26 - 0,14 0,11 0,19 0,08 0,08 0,10 0,14 0,09 0,09 0,14 - - 0,08 0,12 0,11
2020 0,12 0,09 - - 0,11 0,13 - 0,08 - 0,09 - - 0,14 - 0,14 0,09 0,09 0,09 0,13 0,08 - - - 0,09 0,07 0,07 0,05 0,08 0,12 0,06 0,10
2021 0,15 0,10 - - 0,19 0,16 - 0,10 - 0,16 - - 0,24 - 0,21 0,11 0,07 0,12 0,120,07 - - - 0,09 0,08 0,09 0,08 0,06 0,07 0,09 0,12
Aufgrund des Abbaufortschritts wurden Messstellen aufgegeben. In Abstimmung mit der Bergbehörde wurden die aufgegeben 
Messstellen durch neue ersetzt, welche sich weiterhin im Einflussbereich des Tagebau Garzweiler befinden.
RWE Seite 2

NiederembtMersch Rödingen
Welldorf
Bergheim
Broich
Thorr;
Quadrath-Ichendorf
Widdendorf
Jülich Jeppendorf
Sindorf
Hambach
Kirchberg
Schophoven
Umsiedlungsstandort
ManheimKrauthausen
KerpenH17
■O1 Morschenich
Huchem-
Stammeln
Golzheim
Umsiedlungsstandort
Morschenich
Merzenich
Sophienhöhe
Tagebau
Hambach
Staubniederschlagsmessorte 
Tagebau Hambach Stand Ende 2021
Anlage 2.1
Langenich
. Lucherberg
▲AAAAA
Geplante Abbauführung
RWE Seite 1

Anlage 2.2
Staubniederschlagsmessungeri
Tagebau Hambach 2011 bis 2021
Immissionswerte als Jahresmittel in [g/m2*d]
HOO H01 H03 H04 H05 H06 H07 H11 H14 H16 H17 H18 H21 H22 H23 H24 H25 H26 H27 H28 H31 H32 H33 H34 H35 H36 H37 H38 H39 0
2011 0,17 0,10 0,10 0,15 0,11 0,18 0,09 0,09 0,13 0,12 0,14 0,10 0,16 0,20 0,08 0,14 0,13 0,22 0,15 0,10 0,06 0,12 0,07 0,07 0,18 0,13 0,10 0,13 0,23 0,13
2012 0,14 0,13 0,07 0,12 0,11 0,12 0,08 0,09 0,10 0,09 0,10 0,11 0,11 0,10 0,13 0,15 0,08 0,12 0,12 0,07 0,08 0,15 0,05 0,06 0,14 0,11 0,12 0,12 0,11 0,11
2013 0,17 0,15 0,07 0,13 0,12 0,19 0,09 0,12 0,14 0,06 0,12 0,13 0,18 0,13 0,10 0,12 0,08 0,16 0,08 0,06 0,07 0,18 0,06 0,09 0,13 0,12 0,13 0,10 0,13 0,12
2014 0,13 0,18 0,07 0,11 0,09 0,16 0,11 0,08 0,11 0,09 0,14 0,16 0,13 0,14 0,13 0,15 0,10 0,13 0,11 0,11 0,10 0,13 0,07 0,09 0,10 0,09 0,15 0,08 0,14 0,12
2015 0,12 0,07 0,08 0,09 0,08 0,11 0,05 0,07 0,08 0,07 0,08 0,08 0,13 0,12 0,11 0,16 0,08 0,16 0,07 0,06 0,08 0,10 0,06 0,05 0,14 0,09 0,10 0,06 0,12 0,09
2016 0,07 0,07 0,06 0,07 0,07 0,11 0,07 0,10 0,09 0,05 0,09 0,06 0,09 0,06 0,09 0,09 0,08 0,16 0,06 0,05 0,14 0,10 0,06 0,06 0,11 0,07 0,09 0,09 0,09 0,08
2017 0,07 0,07 0,06 0,07 0,10 0,01 0,06 0,10 0,10 0,06 0,10 0,05 0,06 0,05 0,07 0,09 0,06 0,12 0,07 0,05 0,09 0,06 0,05 0,05 0,12 0,08 0,09 0,05 0,06 0,07
2018 0,07 0,08 0,08 0,08 0,11 0,15 0,08 0,06 0,10 0,10 0,18 0,07 0,07 0,09 0,07 0,06 0,08 0,10 0,06 0,08 0,09 0,11 0,07 0,04 0,11 0,08 0,15 0,11 0,07 0,09
2019 0,06 0,06 0,07 0,09 0,08 0,09 0,07 0,06 0,09 0,07 0,13 0,07 0,10 0,08 0,08 0,07 0,22 0,10 0,09 0,11 0,05 0,08 0,07 0,16 0,15 0,07 0,15 0,09 0,06 0,09
2020 0,09 0,06 0,07 0,08 0,07 0,13 0,05 0,08 0,09 0,05 0,07 0,05 0,07 0,08 0,08 0,08 0,12 0,13 0,08 0,07 0,06 0,05 0,08 0,08 0,08 0,06 0,10 0,08 0,07 0,08
2021 0,07 0,10 0,08 0,10 0,10 0,07 0,06 0,06 0,10 0,09 0,11 0,05 0,09 0,08 0,09 0,18 0,15 0,14 0,10 0,12 0,07 0,08 0,10 0,07 0,13 0,13 0,12 0,09 0,08 0,10
RWE Seite 2

Bourheim Jülich
Aldenhoven
Selgersdorf
ns
\ SthophdßTN. \<
ftkx* iitV
Huchem-
Stammeln
leu-Lol
V Merken
Sankt Jöris KW
WeisweilerHehlrath
Luchem
Hoven
Geich/
Obergeich,
Eschweiler DürenMariaweiler
irchen
Umsiedlungsstandort
Pier
---------Geplante Abbauführung
RWE Seite 1

Anlage 3.2
Staubniederschlagsmessungen
Tagebau Inden 2011 bis 2021
Immissionswerte als Jahresmittel in [g/m2*d]
Messorte
I03 107 111 113 114 115 116 117 118 119 I20 I22 I24 I25 126 I27 128 I29 130 131 0
2011 0,08 0,23 0,08 0,13 0,09 0,11 0,21 0,12 0,10 0,11 0,17 0,14 0,11 0,12 0,16 0,21 - - - - 0,14
2012 0,14 0,23 0,13 0,05 0,07 0,14 0,18 0,21 0,09 0,11 0,09 0,14 0,07 0,14 0,14 0,15 - - - - 0,13
2013 0,14 0,21 0,10 0,05 0,06 0,14 0,22 0,14 0,07 0,14 0,09 0,19 0,11 0,10 0,10 0,22 0,14 - - - 0,13
2014 0,09 0,19 0,08 0,07 - 0,11 0,14 0,19 0,09 0,12 0,10 0,16 0,08 0,11 0,10 0,17 0,09 - - - 0,12
2015 0,06 0,16 0,06 0,08 - 0,07 0,12 0,21 0,07 0,14 0,08 0,12 0,06 0,11 0,09 0,08 0,06 0,13 0,06 0,08 0,10
2016 0,07 0,08 - - - 0,09 - 0,23 0,07 0,08 0,05 0,12 0,05 0,07 0,09 0,15 0,09 0,09 0,08 0,08 0,09
2017 0,06 0,08 - - - 0,08 - 0,22 0,08 0,12 0,06 0,09 0,06 0,05 0,09 0,08 0,08 0,16 0,09 0,08 0,09
2018 0,08 0,08 - - - 0,07 - 0,14 0,07 0,08 0,06 0,08 0,10 0,08 0,08 0,14 0,09 0,15 0,10 0,09 0,09
2019 0,06 0,07 - - - 0,06 - 0,24 0,06 0,09 0,06 0,09 0,07 0,07 0,10 0,06 0,08 0,10 0,10 0,08 0,09
2020 0,06 0,07 - - - 0,06 - 0,11 0,07 0,11 0,05 0,08 0,06 0,05 0,09 0,05 0,07 0,09 0,07 0,05 0,07
2021 0,06 0,08 - - - 0,06 - 0,21 0,07 0,12 0,07 0,09 0,07 0,07 0,14 0,08 0,10 0,25 0,09 0,07 0,10
Aufgrund des Abbaufortschritts wurden Messstellen aufgegeben. In Abstimmung mit der Bergbehörde wurden die aufgegeben 
Messstellen durch neue ersetzt, welche sich weiterhin im Einflussbereich des Tagebau Inden befinden.
RWE Seite 2

Anlage 4
Bergschadenssituation im Rheinischen Braunkohlenrevier 
Jährliche Berichterstattung der RWE Power AG
Berichtsjahr 2021
1. Anlass
Die im Februar 2014 vereinbarte Transparenzinitiative („Neue Ansätze für noch mehr 
Transparenz und einen fairen Ausgleich der Interessen der von bergbaulichen Auswirkun­
gen Betroffenen und der Bergbauunternehmen“) sieht gern. Kap. VII, Abs. 1.1 eine jährli­
che Berichterstattung zur Entwicklung der Bergschadenssituation im Rheinischen Braun­
kohlenrevier durch RWE Power vor. Mit diesem Bericht kommt die RWE Power AG dieser 
Verpflichtung nach. Um ein umfassendes Bild über die Bergschadenssituation abzugeben, 
umfasst der Berichtszeitraum über das vergangene Jahr 2021 hinaus auch die Jahre 
2017-2020.
An dieser Stelle möchten wir darüber informieren, dass im Zuge der Umstrukturierung bei 
der RWE Power AG Herr Stormberg die Leitung der Abteilung „Bergschäden“ ab dem 
01.01.2022 übernommen hat. Zudem ist die Abteilung „Bergschäden“ mit der Abteilung 
„Markscheidewesen" zur neuen Hauptabteilung „Markscheidewesen & Bergschäden“zu- 
sammengelegt worden. Diese wird von Herrn Dr. Rinaldi geleitet.
2. Allgemeines
Die Bodenschichten der Niederrheinischen Bucht bestehen aus Löss, Kies, Sand, Ton und 
Braunkohle. Diese Schichten sind von Natur aus teilweise mit Grundwasser gefüllt. Zur Ge­
winnung der Braunkohle im Tagebau ist es erforderlich, das Grundwasser bis unter den 
tiefsten Punkt des Tagebaus abzupumpen. Die Grundwasserabsenkung lässt sich jedoch 
nicht auf den Tagebaubereich beschränken. Sie wirkt auch weit in die Umgebung der Ta­
gebaue. Wo die zu entwässernden Bodenschichten einheitlich aufgebaut sind, setzt sich 
als Folge der Grundwasserabsenkung die Geländeoberfläche sehr langsam, gleichmäßig 
und unschädlich für bauliche Anlagen. Das ist im Rheinischen Braunkohlenrevier der Fall. 
Abbildung 1 gibt einen Überblick über die großräumigen Bodenbewegungen.
Bergschodenssituotion irn Rheinischen Brounkohlenrevier - Jährliche Berichterstattung der RWE Power Aß Berichtsjahr 2021
Seite 1

Abbildung 1: Überblick über die großräumigen Bodenbewegungen 1955 bis heute
Weitergehende Informationen z.B. über örtliche Bodenbewegungen sind über das öffent­
liche TIM-Online-Portal des Landes NRW (www.tim-online.nrw.de) verfügbar.
Bergschäden können nach allgemein anerkannter Fachkunde nur dort auftreten, wo ge­
ologische Besonderheiten vorliegen, die eine gleichmäßige Bodensenkung verhindern. 
Dies kann auf sogenannten bewegungsaktiven tektonischen Verwerfungen und in Fluss­
auen der Fall sein.
RWE Power ist sich der Verantwortung für ihr Umfeld und die Menschen im Revier sehr 
bewusst. So dient die vom Unternehmen gegenüber dem Land NRW erklärte einheitliche 
Bergschadensregelung, zuletzt aktualisiert im Jahr 2010, dazu, die von Gebäudeschäden 
betroffenen Eigentümer bei der Ursachenklärung zeitnah, umfassend und fachkundig zu 
unterstützen. Die Überprüfung einer Schadensmeldung ist für Betroffene kostenlos, das 
Ergebnis wird den Eigentümern transparent und nachvollziehbar schriftlich mitgeteilt. Zu­
dem können Betroffene inzwischen auf ein umfangreiches Informationsangebot zurück­
greifen und strittige Einzelfälle von der unabhängigen Schlichtungsstelle Braunkohle NRW 
überprüfen lassen.
Bergschadenssituation im Rheinischen Brounkohlenrevier - Jährliche Berichterstottung der RWE Power AG - Berichtsjahr 2021
Seite 2

3. Ablauf Bergschadensbearbeitung
Die Bergschadensbearbeitung bei RWE Power umfasst die Bergschadensvorsorge sowie 
die Einzelfallbearbeitung. Einzelheiten zur Bergschadensbearbeitung und -regulierung 
sind in der sogenannten „Bergschadensregelung im Rheinischen Revier“ der RWE Power 
AG -zuletzt in 2010 unter Mitwirkung des Braunkohlenausschusses und des Verbands 
bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer (VBHG) erweitert- verbindlich zuge­
sagt. Die wesentlichen Grundsätze sind in Abbildung 2 zusammengefasst. Alle Ma|3.nah- 
men für die notwendige Bergschadensprüfung sind für den Schadensmelder kostenfrei.
Bergschadensregelung im Rheinischen Revier
Grundsätze:
RWE Power..,
■ ... geht jeder Schadensmeldung nach,
■ ... führt alle Untersuchungen durch, bist feststeht, ob ein Bergschaden vorliegt 
oder nicht,
■ ... fordert keine Kosten zurück, wenn kein Bergschaden vorliegt,
■ ... führt im Rahmen der „Schnellen Hilfe“ bei hinreichendem Verdacht auf 
Bergschäden Reparaturen vor Abschluss der Untersuchungen durch,
■ ... händigt alle objektbezogenen Unterlagen mit einer schriftlichen 
Stellungnahme aus und
■ ... leistet vollen Schadenersatz im Bergschadensfall.
Abbildung 2: Bergschadensregelung im Rheinischen Revier
■ Schadensmeldung und -bearbeitung
Stellt ein Eigentümer einen Gebäudeschaden fest und wird eine bergbauliche Verursa­
chung vermutet, so können Betroffene diesen Schaden schnell und unbürokratisch an 
RWE Power melden. Die Bearbeitung von Schadensmeldungen erfolgt dabei nach einheit­
lichen und zertifizierten (s. Abschnitt 5) Abläufen. Die eingegangene Schadensmeldung 
wird kurzfristig schriftlich bestätigt. Nach Klärung der Eigentumsverhältnisse wird im An­
schluss grundsätzlich ein Ortstermin vereinbart, um den Schaden gemeinsam mit den Be­
troffenen aufzunehmen und Fragen rund um das Thema Bergschäden zu beantworten. 
Anschließend wird geprüft, ob Einflüsse des Bergbaus für die Schäden ursächlich sein kön­
nen. Bedarfsweise werden weitere Untersuchungen wie z.B. Bodenuntersuchungen oder 
Höhenmessungen erforderlich. Alle Betroffenen erhalten eine ausführliche schriftliche 
Stellungnahme, in welcher die Untersuchungsergebnisse, z.B. Messdaten oder Sondie­
Bergschadenssituation im Rheinischen Brounkohlenrevier - Jährliche Berichterstattung der RWE Power AG - Berichtsjahr 2021
Seite 3

rungsergebnisse transparent und nachvollziehbar erläutert werden. Der Bearbeitungsab­
lauf von Schadensmeldungen ist in Abbildung 3 dargestellt.
Bearbeitung von Schadensmeldungen
Betroffener meldet Schaden
Schriftliche Eingangsbestätigung, Datenschutz, ggf. Eigentumsnachweis
Schadenserfassung und -dokumentation 
/ ^ \/ V (Ortstermin, Abstimmung mit Eigentümer)
Prüfung / Bewertung markscheiderische, (hydro)geologische 
und bautechnische Situation, schriftliche Ergebnismitteilung
max. 8 Wochen — 1___________________________________
i i
------------------------- Bei weiterem Untersuchungsbedarf -----------------------------------
Untersuchungen am Objekt nach 
Einverständniserklärung Eigentümer Überlassung Rohergebnisse
Bewertung / Erörterung Untersuchungsergebnisse
Schriftliche Bestätigung Untersuchungsergebnisse mit 
Überlassung grundstücksbezogener Unterlagen
l -----------------------max_ 12 Wochen --------------------
♦
Abbildung 3: Bearbeitung von Schadensmeldungen
■ Bergschadensvorsorge
Um Bergschäden an Neubauten zu vermeiden, wird RWE Power von den Städten und Ge­
meinden im Rheinischen Braunkohlenrevier bereits bei der Bauleitplanung (z.B. bei der 
Entwicklung von Neubaugebieten) beteiligt, um Bergschadensgesichtspunkte möglichst 
frühzeitig in die Planungsverfahren einzubringen. Vergleichbares gilt in Absprache mit den 
Kommunen für konkrete Bauvorhaben. Auch diese werden vor Baubeginn aus Bergscha­
densgesichtspunkten geprüft und bei Bedarf werden erforderliche Vorsorgermaßnahmen 
mit dem Bauherrn abgestimmt. Die Prüfung und etwaige Vorsorgemalinahmen sind für 
den Bauherrn kostenlos. Im Berichtsjahr 2021 wurden 259 Beteiligungen zu Bauleitpla­
nungsverfahren und 1.033 Anfragen zu Bauvorhaben bearbeitet.
4. Bergschadenssituation im Rheinischen Revier 
■ Statistik Schadensmeldungen
Die Bergschadenssituation im Rheinischen Braunkohlenrevier ist in den letzten Jahren 
weiterhin in etwa gleichbleibend (Abbildung 4). Ca. 180 - 220 neue Schadensmeldungen 
pro Jahr gehen bei RWE Power ein, im Jahr 2021 wurden an 197 Gebäuden RWE Power 
erstmalig Schäden gemeldet. Unter diesen Erstmeldungen erweisen sich nach sorgfältiger 
Prüfung nur wenige neue Bergschadensfälle. Dies ist insofern auch fachlich erklärbar, als 
dass die großräumigen Entwässerungsmaßnahmen bereits seit Jahrzehnten wirken und
Bergschadenssituation im Rheinischen Brounkohlenrevier - Jährliche Berichterstattung der RWE Power AG - Berichtsjahr 2021
Seite 4

schadensverursachende geologische Besonderheiten (Tektonik, Aue) vorwiegend bereits 
vor vielen Jahren aktiviert bzw. beeinflusst wurden.
Revierstatistik Bergschadenssituation
Gebäude 2017 2018 2019 2020 2021
Erstmeldungen 181 218 189 186 197
davon neue 
Bergschäden 14 12 15 15 19
Wiederholungs­
meldungen 451 501 493 516 428
Schlichtungs­
anträge 21 15 8 18 8
Anzahl Klage­
verfahren 0 2 0 1 1
Abbildung 4: Bergschadensstatistik des Rheinischen Braunkohlenreviers 2017 - 2021
Zusätzlich zu den Erstmeldungen wurden in den vergangenen Jahren an ca. 430 - 520 
Objekten pro Jahr zum wiederholten Male Schäden gemeldet. Hierbei handelt es sich 
überwiegend um bekannte, ältere Bergschäden, die in Abstimmung mit den Betroffenen 
wiederholt reguliert werden. Im Jahr 2021 waren 428 Wiederholungsmeldungen zu ver­
zeichnen.
Die Bergschadensbearbeitung wurde im Berichtsjahr auch während der Corona-beding­
ten Einschränkungen mit entsprechenden Sicherheits- und lnfektionsschutzmaP>nahmen 
fortgesetzt. Bedingt durch die allgemeine Infektionslage war in vielen Einzelfällen der ei­
gentümerseitige Wunsch auf Zurückstellung von Kontakten und Ortsterminen zu berück­
sichtigen. Die mittlere Verfahrensdauer bei der Prüfung und Bearbeitung erstmalig gemel­
deter Schäden im Berichtszeitraum lag zwischen 7-8 Wochen.
Im Jahr 2021 gab es kein seismisches Ereignis, welches zu erhöhten Schadensmeldungen 
oder Bergschäden geführt hat.
■ Schlichtungsstelle Braunkohle NRW
Im September 2010 wurde die sog. Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW ein­
gerichtet. An sie können sich Betroffene seitdem wenden, wenn sie mit RWE Power keine 
Einigung finden konnten. Zum 01.05.2017 wurde im Zuge der Schaffung einer gemein­
samen Geschäftsordnung für die beiden Schlichtungsstellen im Stein- bzw. Braunkohlen­
bergbau auch die Anrufungsstelle in Schlichtungsstelle Braunkohle NRW umbenannt.
Bergschadenssituation im Rheinischen Brounkohlenrevier - Jährliche Berichterstattung der RWE Power AG - Berichtsjahr 2021
Seite 5

Bis 2015 lag der Durchschnitt bei ca. 31 Anträgen pro Jahr und ist im Zeitraum von 2016 
bis 2020 auf ca. 16 Anträge pro Jahr zurückgegangen. Im Berichtsjahr 2021 wurden 8 
Schlichtungsanträge gestellt (Abbildung 4).
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sich die Einführung der Schlichtungsstelle be­
währt hat. Die Schlichtungsstelle bietet den Betroffenen die kostenfreie Möglichkeit, ihren 
Sachverhalt transparent, nachvollziehbar und unabhängig überprüfen zu lassen. In 2021 
konnten erneut in nahezu allen abgeschlossenen Fällen gemeinsam einvernehmliche Lö­
sungen gefunden werden. Hierdurch lassen sich aufwändige Gerichtsverfahren vermei­
den.
Bei den Schlichtungsfällen im Braunkohlenbereich ist regelmäßig die Grundsatzfrage zu 
klären, ob ein Bergschaden vorliegt oder nicht. Angesichts der oftmals komplexen Sach­
verhalte, der für den Laien teils schwierig zu beurteilenden Schadensbilder und einer re­
gelhaft hohen Erwartungshaltung der Betroffenenseite müssen in den überwiegenden 
Fällen Stellungnahmen der Fachbehörden und vereidigter Sachverständiger zur Klärung 
herangezogen werden. Diese Transparenz in der Schadensbeurteilung bildet die Basis für 
eine solide und nachvollziehbare Entscheidung des Schlichtungsgremiums.
In den vergangenen Jahren wurde das Ergebnis der vorangegangenen Einzelfallprüfung 
von RWE Power in der weit überwiegenden Anzahl durch die unabhängigen Sachverstän­
digen und die Fachbehörden inhaltlich bestätigt. Dies belegt die hohe fachliche Qualität 
und Nachvollziehbarkeit der Bergschadensbearbeitung bei RWE Power. In den Fällen, bei 
denen eine vormals durch RWE Power ausgeschlossene bergbauliche (Mit-) Verursachung 
durch den Gutachter festgestellt wurde, hat sich RWE Power immer der Schlichtungsemp­
fehlung angeschlossen.
Mehr als 95% aller bis Ende 2021 verhandelten Schlichtungsverfahren wurden bereits ab­
geschlossen. Etwa die Hälfte der abgeschlossenen Anträge wurden aufgrund der fehlen­
den bergbaulichen Ursache ohne Ersatzleistungen im Einvernehmen mit dem Antragstel­
ler abgeschlossen oder von den Antragstellern zurückgezogen. In den übrigen Fällen war 
oftmals eine bergbauliche (Mit-) Verursachung unstrittig; hier stand jeweils der bergbauli­
che Anteil am Schadensausmaß im Fokus und es erfolgte eine Schlichtung mit anschlie­
ßender Regulierung.
Unabhängig vom Erfolg des Schlichtungsverfahrens für den Antragsteller, also auch wenn 
kein Bergschaden festgestellt wurde, haben die Antragsteller in den allermeisten Fällen 
durch die intensive Fallprüfung und die damit einhergehende Ursachenforschung eine 
kostenfreie Hilfestellung erfahren.
Häufig wurden durch die Sachverständigen und Fachbehörden konkrete Lösungswege 
zur Beseitigung von Schäden aufgezeigt und damit den Antragstellern Kosten für eigene 
Gutachter und Untersuchungen erspart.
Auch im Berichtsjahr 2021 mussten phasenweise Schlichtungsverhandlungen im Zusam­
menhang mit den allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen vorübergehend ausgesetzt 
werden.
Bergschadenssituotion im Rheinischen Brounkohlenrevier - Jährliche Berichterstotti mg der RWE Power AG - Berichtsjahr 2021
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Zudem musste aufgrund des Ablebens des Vorsitzenden, Herrn Deller, die Vorsitzenden­
stelle neu besetzt werden. Unter Beachtung der Regelungen in der Schlichtungsordnung 
bzgl. des Auswahlverfahrens für einen neuen Vorsitzenden hat der bis dato stellvertre­
tende Vorsitzende, Herr Bormann, den Vorsitz in 11/2021 übernommen. Das Auswahl­
verfahren zur Besetzung der dadurch frei gewordenen Stellvertretungsstelle wurde an­
schließend gestartet.
■ Klageverfahren
Die positive Wirkung der Schlichtungsstelle spiegelt sich auch in der ganz geringen Anzahl 
der gerichtlichen Auseinandersetzungen über Bergschäden im Rheinischen Revier wider. 
In 2021 wurde nur eine Bergschadensklage gegen RWE Power eingereicht.
5. Qualitätssicherung und -management
Die Arbeitsabläufe bei der Bergschadensbearbeitung von RWE Power 
wurden in den vergangenen Jahren unter Beibehaltung einer hohen 
Sorgfalt und Qualität bei der Einzelfallprüfung stetig verbessert. Quali­
tät und Nachvollziehbarkeit der Bergschadensbearbeitung werden zu­
dem regelmäßig durch einen unabhängigen Zertifizierer überprüft. Die 
DEKRA bescheinigte RWE Power im Rahmen eines Rezertifizierungsau- 
dits im April 2020 die Erfüllung der Anforderungen eines Qualitätsma­
nagements nach der neuen Qualitätsmanagementnorm ISO 9001:2015. Die für drei 
Jahre gültige Zertifizierung wird jährlich, so auch in 2021, durch ein sog. Überwachungs­
audit geprüft. Dieses ergab auch 2021 ein positives Ergebnis. Durch die klaren und ein­
heitlichen Prozesse bei der Analyse und Regulierung von Bergschäden wird eine hohe Zu­
verlässigkeit und Nachvollziehbarkeit bei der Einzelfallbearbeitung sichergestellt.
6. Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz 
■ Fachveranstaltungen
Das ursprünglich für 2020 turnusmäßig geplante Bergschadensforum musste wegen der 
Corona-Pandemie abgesagt werden und ist im September 2021 als Online-Veranstal- 
tung durchgeführt worden.
■ Internet-Informationsangebot
Im Einklang mit der Transparenzinitiative hat RWE Power das Informationsangebot zum 
Thema Bergschäden auf ihrer Homepage in den vergangenen Jahren systematisch er­
weitert und um vielfältige Informationen ergänzt. Unter ivujiju.rijue.com/bergschaeden 
findet der Interessierte u.a. detaillierte Erläuterungen zur Bergschadensbearbeitung mit
Bergschadenssituation im Rheinischen Brounkohlenrevier - Jährliche Berichterstottung der RWE Power AG - Berichtsjahr 2021
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Hinweisen auf die Schlichtungsstelle sowie Links zu Behörden, die relevante Fachinforma­
tionen bereitstellen. Zudem steht ein Downloadbereich mit allgemeinen Informationen 
und weiteren Unterlagen, wie beispielsweise zu den bisher veranstalteten Fachveranstal­
tungen, sowie Hinweisen auf weitere Aktivitäten bereit. Dort findet sich auch die in den 
ehemaligen Aachener und Hückelhovener Steinkohlenbereichen 2021 aktualisierte Zu­
ständigkeitskarte für die Bearbeitung von Bergschadensansprüchen und Schlichtungs­
verfahren.
Durch dieses breite Online-Informationsangebot wird der Bürger bei der Suche nach In­
formationen und Ansprechpartnern unterstützt. Im Vordergrund steht jedoch weiterhin 
die Möglichkeit, sich direkt mit RWE Power in Verbindung zu setzen, um Fragen zur Berg­
schadensthematik zu stellen oder Schäden an Gebäuden zu melden. Das Verfahren hierzu 
ist ebenfalls auf der Homepage erläutert.
■ Information betroffener Kommunen
Über den Jahresbericht hinaus wurden die von Bergschäden betroffenen Städte und Ge­
meinden in der Vergangenheit regelmäßig zur Bergschadensthematik informiert. Dies 
fand beispielsweise in Form von Gesprächen mit der Verwaltung oder durch Vorträge vor 
den relevanten Ausschüssen statt und soll auch künftig fortgeführt werden.
■ Überlassung von Unterlagen
RWE Power nimmt die Belange aller Schadensmelder und der von Bergschäden Betroffe­
nen sehr ernst und geht mit ihren Angaben auch unter Datenschutzgesichtspunkten ver­
antwortungsvoll um. Dies gilt auch für die Belange der in 2018 eingeführten EU-Daten- 
schutzgrundverordnung. Für potenziell betroffene Bürger bestehen verschiedene Infor­
mationsmöglichkeiten. Neben dem bereits genannten allgemeinen Internet-Informati­
onsangebot gibt RWE Power jedem Grundstückseigentümer oder von ihm Bevollmächtig­
ten bei Vorlage eines Eigentumsnachweises (aktueller Grundbuchauszug) individuell und 
umfassend Auskunft über bergschadensrelevante Informationen zum betreffenden 
Grundstück und überlässt auf Wunsch die zu seinem Grundstück vorliegenden Unterla­
gen. Darüber hinaus wird für eine Schadensbeurteilung -unter Beachtung des Daten­
schutzes- auch Einsichtnahme in weitere Unterlagen gewährt.
Vermeintlich von Bergschäden Betroffene können zudem bei der zuständigen Bergbe­
hörde Einsicht in das behördliche Grubenbild nehmen. Auch können weitere Unterlagen 
und Fachinformationen bei den verschiedenen Fachbehörden und öffentlichen Stellen be­
zogen werden. Die Informationsmöglichkeiten für betroffene Bürger wurden Ende 2015 
mit Einführung des internetbasierten Bürger-Informationsdienstes (ujujiju.bid-braun- 
kohle.nruj.de) durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und 
Handwerk des Landes NRW nochmals ausgeweitet.
Bergschadenssituation im Rheinischen Brounkohlenrevier - Jährliche Berichterstattung der RWE Power AG - Berichtsjahr 2021
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7. Bericht  des Bergschadensbeauftragten von RWE Power
Der Bergschadensbeauftragte der RWE Power AG steht den Betroffenen als Ansprech­
partner in allen Fragen der Bergschadensbearbeitung zur Verfügung und zeigt diesen die 
Wege der Bearbeitung einer Schadensmeldung und die zuständigen Stellen auf. Er kann 
von Betroffenen formlos angesprochen werden. Die RWE Power AG hat hierfür eine Ser­
vicestelle eingerichtet, die über die kostenlose Rufnummer 0800/8822820 werktags von 
9.00 Uhr bis 15.00 Uhr erreichbar ist. Im Berichtsjahr gingen über die kostenlose Rufnum­
mer insgesamt durchschnittlich zwei Anrufe pro Woche ein. Bei der weitaus überwiegen­
den Zahl der Anrufe handelt es sich um Schadensmeldungen, die von dort der weiteren 
Bearbeitung bei der RWE Power AG zugeführt werden. Nur eine geringe Zahl der Anrufer 
hat Fragen zum Verfahrensgang. Der Bergschadensbeauftragte wurde nur in vereinzel­
ten Fällen zu konkreten Bergschadensfragen kontaktiert.
Das Angebot von Bürgersprechstunden wurde auch in 2021 unverändert aufrechterhal­
ten, aber erneut nicht nachgefragt.
Bergschadenssituation im Rheinischen Brounkohleni evier - Jährliche Berichterstattung der RWE Power AG - Berichtsjahr 2021

Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Transparenzinitiative Siebter Bericht zum Umsetzungsstand)

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Sitzungsvorlage Braunkohle-
nausschuss 
- öffentlich - 
BKA 0787 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson  
Telefon  
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 28.10.2022 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Braunkohlenausschuss 25.11.2022 11.2 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Transparenzinitiative 
Siebter Bericht zum Umsetzungsstand 
 
Vorschlag: 
Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
 
 
Anlage(n): 
1. TOP 05 RWE_Transparenzinitiative_Siebter Bericht zum Umsetzungsstand

Beratungsverlauf (1)

25.11.2022 Braunkohlenausschuss
TOP 11.2
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BKA 0787
Typ
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
Datum
25.11.2022
Erstellt
28.10.2022 13:49