BKA 0787
Transparenzinitiative Siebter Bericht zum Umsetzungsstand
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Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (TOP 05 RWE_Transparenzinitiative_Siebter Bericht zum Umsetzungsstand)
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0 RWE RWE Power AG I Stüttgenweg 2150935 Köln Herrn Staatssekretär Paul Höller Tagebauplanun Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klima schutz und Energie des Landes NRW Berger Allee 25 40213 Düsseldorf Köln, 01. Juli 2022 Transparenzinitiative Siebter Bericht zum Umsetzungsstand Sehr geehrter Herr Höller, sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht Unsere Zeichen POB-T Hil Name Hillebrecht Telefon 0221480-22877 E-Mail Claudia.Hillebrecht Postanschrift @rwe.com Stüttgenweg 2 Al./--" 50935 Köln t?VV� im Februar 2014 wurde die Vereinbarung „Neue Ansätze für noch mehr Transparenz und einen fairen Ausgleich der Interessen der von bergbauli chen Auswirkungen Betroffenen und der Bergbauunternehmen" (kurz: Transparenzvereinbarung) zwischen Ihrem Ministerium, der RAG und un serem Unternehmen geschlossen. Bis zum Jahr 2020 haben wir Sie regel mäßig einmal jährlich über den Umsetzungsstand der vereinbarten Maß nahmen unterrichtet. In unserem Schreiben vom 30.07.2020 wiesen wir aber darauf hin, dass viele der Maßnahmen wie beispielsweise die Durch führung des kommunalpolitischen Dialogs gelebte Praxis sind. Dies betrifft auch die planerischen, organisatorischen und betrieblichen Maßnahmen zum Schutz vor Schallimmissionen, die im täglichen Betriebsgeschehen umgesetzt werden. Wir wiesen außerdem auf unsere Internetpräsenz hin, über die wir regelmäßig über die Entwicklung der Maßnahmen zur Redu zierung der Grob- und Feinstaubbekä mpfung und die Entwicklung der Bergschadenssituation unterrichten. Anfang 2022 stellte Frau Wibke Brems den Antrag auf Wiederaufnahme der Berichterstattung, so dass wir Sie nun wieder einmal jährlich über die Bergschadensentwicklung auch über die lmmissionsschutzmaßnahmen schriftlich informieren. Staubniederschlag Gemäß der TA Luft ist der Schutz vor erheblichen Belästigungen oder erhebli chen Nachteilen durch Staubniederschlag sichergestellt, wenn die ermittelte Gesamtbelastung den Immissionswert von 0,35 g/(m2 * d), gemessen als Jah resmittelwert, an keinem Beurteilungspunkt überschreitet. Das Messjahr 2021 hat für das Umfeld der Tagebaue in Summe wieder sehr niedrige RWE Power Aktiengesellschaft Stüttgenweg 2 50935 Köln T +49 221 480-0 F +49 221 480-1351 1 www.rwe.com Vorsitzende des Aufsichtsrates: Zvezdana Seeger Vorstand: Dr. Frank Weigand (Vorsitzender) Dr. Lars Kulik Kernel Razanica Nikolaus Valerius Sitz der Gesellschaft: Essen und Köln Eingetragen beim Amtsgericht Essen HRB 17420 Eingetragen beim Amtsgericht Köln HRB 117 Bankverbindung: Commerzbank Köln BIC COBADEFF370 IBAN: DE72 3704 0044 0500 1490 00 Glöubiger-ldNr. DE37ZZZ00000130738 USt-IdNr. DE 8112 23 345 St-Nr. 112/5717 /1032 RWE Seite 2 Immissionswerte gezeigt, auch wenn die Belastung in den drei Messnetzen Garzweiler, Hambach und Inden um 0,02 bis 0,03 g/(m2 * d) höher ist als im Vorjahr, handelt sich dennoch um ein insgesamt sehr niedriges Gesamtniveau. Festzuhalten ist dabei, dass die Immissionsmesswerte, die am Messort vorlie gende Gesamtbelastung aller einwirkenden Emittenten widerspiegeln. Hierzu zählen neben den Tagebauen insbesondere auch andere Gewerbebetriebe, die Landwirtschaft und der Straßenverkehr. Das Messjahr 2020 hatte für alle drei Tagebaue die bisher niedrigsten Messwerte ergeben, was sicher auch auf eine, bezogen auf die Staubausbreitung, günstige Witterung zurückzuführen war. 1. Ergebnisse der Staubniederschlagsmessungen im Randgebiet des Tagebaus Garzweiler Zur Feststellung der Staubniederschlagsbelastung im Randgebiet des Tage baus Garzweiler wurden im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Mes sungen mit Bergerhoff-Geräten durchgeführt. Insgesamt wurden diese an 20 ausgewählten Standorten eingesetzt (Anlage 1.1). Der mit der Durchfüh rung der Messungen beauftragte Sachverständige, die Aneco - Institut für Um welt GmbH & Co., Mönchengladbach, stellte dabei fest, dass im Messjahr 2021 die Jahresdurchschnittswerte I zwischen I min = 0,06 g/(m2*d) und I max = 0,24 g/(m2*d) (Anlage 1.2) liegen. Bildet man den Durchschnittswert aus allen Einzelwerten des Messgebietes, so ergibt sich eine mittlere Staubbelastung für das Jahr 2021 von I m = 0,12 g/(m2*d). Der entsprechende Vorjahreswert betrug I m = 0,10 g/(m2*d). Danach ist die mittlere Staubbelastung im Jahre 2021 zwar gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen, befindet sich aber dennoch auf sehr niedrigem Niveau und ent spricht dem Niveau der Jahre 2013, 2014,2017 und 2018. Zur Beurteilung der Staubbelastung gibt die TA Luft den Immissionswert IW = 0,35 g/(m2*d) als Jahresmittelwert an. Der Vergleich der gemessenen Staubimmissionen im Randgebiet des Tagebaus Garzweiler mit dem Immissi onswert IW zeigt danach, dass im Messjahr 2021 keine Überschreitungen Vor lagen. 2. Ergebnisse der Staubniederschlagsmessungen im Randgebiet des Tagebaus Hambach Zur Feststellung der Staubniederschlagsbelastung im Randgebiet des Tage baus Hambach wurden im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Mes sungen mit Bergerhoff-Geräten durchgeführt. Insgesamt wurden diese an 29 (Anlage 2.1) ausgewählten Standorten eingesetzt. Der mit der Durchführung RWE Seite 3 der Messungen beauftragte Sachverständige, die Aneco - Institut für Umwelt GmbH Sc Co., Mönchengladbach, stellte dabei fest, dass im Messjahr 2021 die Jahresdurchschnittswerte I zwischen I min = 0,05 g/(m2*d) und I max = 0,18 g/(m2*d) (Anlage 2.2) liegen. Bildet man den Durchschnittswert aus allen Einzelwerten des Messgebietes, so ergibt sich eine mittlere Staubbelastung für das Jahr 2021 von I m = 0,10 g/(m2*d). Der entsprechende Vorjahreswert betrug I m = 0,08 g/(m2*d). Danach ist die mittlere Staubbelastung im Jahre 2021 gegenüber dem Vorjahr zwar leicht angestiegen, befindet sich aber dennoch auf sehr niedrigem Niveau. Zur Beurteilung der Staubbelastung gibt die TA Luft den Immissionswert IW = 0,35 g/(m2*d) als Jahresmittelwert an. Der Vergleich der gemessenen Staubimmissionen im Randgebiet des Tagebaus Hambach mit dem Immissi onswert IW zeigt danach, dass im Messjahr 2021 keine Überschreitungen Vor lagen. 3 3. Ergebnisse der Staubniederschlagsmessungen im Randgebiet des Tagebaus Inden Zur Feststellung der Staubniederschlagsbelastung im Randgebiet des Tage baus Inden wurden im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 Messungen mit Bergerhoff-Geräten durchgeführt. Insgesamt wurden diese an 16 (Anlage 3.1) ausgewählten Standorten eingesetzt. Der mit der Durchführung der Mes sungen beauftragte Sachverständige, die Aneco - Institut für Umwelt GmbH Sc Co., Mönchengladbach, stellte dabei fest, dass im Messjahr 2021 die Jahres durchschnittswerte I zwischen I min = 0,06 g/(m2*d) und I max = 0,25 g/(m2*d) (Anlage 3.2) liegen. Bildet man den Durchschnittswert aus allen Einzelwerten des Messgebietes, so ergibt sich eine mittlere Staubbelastung für das Jahr 2021 von I m = 0,10 g/(m2*d). Der entsprechende Vorjahreswert betrug I m = 0,07 g/(m2*d). Danach ist die mittlere Staubbelastung im Jahre 2021 gegenüber dem Vorjahr zwar leicht angestiegen, befindet sich aber dennoch auf sehr niedrigem Niveau. RWE Seite 4 Zur Beurteilung der Staubbelastung gibt die TA Luft den Immissionswert IW = 0,35 g/(m2*d) als Jahresmittelwert an. Der Vergleich der gemessenen Staubimmissionen im Randgebiet des Tagebaus Inden mit dem Immissions wert IW zeigt danach, dass im Messjahr 2021 keine Überschreitungen Vorla gen. Schallimmissionen Tagebaue werden gemäß den Vorgaben des §22 BImSchG betrieben und müssen schädliche Umwelteinwirkungen nach dem Stand derTechnik vermei den oder unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen nach dem Stand der Technik auf ein Mindestmaß beschränken. Als nicht genehmigungsbedürftige Anlagen sind Tagebaue vom Geltungsbereich der TA Lärm explizit ausgenom men. Die TA Lärm dient aber hinsichtlich fehlender eigener Immissionsricht werte, gemäß der Immissionsschutzrichtlinie der Bezirksregierung Arnsberg, als Erkenntnisquelle bei der Feststellung, ob schädliche Umwelteinwirkungen vorliegen. Hierbei dient insbesondere der Immissionsrichtwert für Mischge biete zur Nachtzeit von 45 dB(A) für die sogenannte ungünstigste Nachtstunde als Bezugsgröße. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm sind ganzzahlige Pe gelwerte. Es gilt bei Nachkommastellen, dass diese kaufmännisch gerundet werden. Zur Überwachung der Immissionsbelastung in den Ortslagen am Rande des Tagebaus Garzweiler wurden im Jahre 2021 automatisch arbeitende Schall pegelmessstationen zeitweise und in der Regel für 2 bis 3 Wochen pro Messort eingesetzt. Der Einsatz der Messstationen dient der kontinuierlichen Überwachung, Erfas sung, Aufzeichnung und Analyse des Schalldruckpegels und der spektralen Struktur der Geräuschimmissionen am jeweils gewählten Messort während der Messzeit. Aus den gespeicherten Pegelwerten sind durch energetische Mitte lung zunächst die Stundenpegel für die einzelnen Tages- und Nachtstunden, danach die mittleren Stundenpegelwerte der gesamten Messzeit gebildet wor den. Berücksichtigung fanden sowohl intermittierende Immissionsanteile für Stra ßenverkehrsgeräusche als auch konstante Immissionsanteile für Gewerbe und Tagebau. Wesentliche Grundlage für die Abschätzung der Immissionsanteile von Stra ßenverkehrsgeräuschen und Gewerbe- bzw. möglichen Tagebaugeräuschen ist die Annahme, dass die Geräusche des Tagebaus vorwiegend von rund um die Uhr konstant arbeitenden Geräten und Anlagen (Schallquellen) herrühren. Die Geräusche des Straßenverkehrs setzen sich hingegen aus einem Hinter grundanteil mit stark von der Tageszeit abhängigem Pegelverlauf und einem intermittierenden Anteil (Vorbeifahrt einzelner Fahrzeuge unmittelbar am Messort oder in dessen näherer Umgebung) zusammen. Das Ergebnis der RWE Seite 5 Abschätzung ist sowohl von der Geräuschstruktur als auch von der zur Aus wertung zur Verfügung stehenden Datenmenge abhängig. Gemäß VDI-Richtlinie 3723, Blatt 1, ist die Kenngröße Hm aus dem vornehm lich durch den Tagebau Garzweiler bestimmten Messwertkollektiv L95 der ein zelnen Messzeiten und Messorte jeweils für die Nachtzeit gebildet worden. Er wird den abgeschätzten Mittelungspegeln Lkon für konstant emittierende Quel len, beispielsweise des Tagebaus und dem mittleren Pegelwert Um für intermit tierende Quellen, dem Straßenverkehr gegenübergestellt. Um ganzzahlige Pegelwerte zu erhalten, wurden alle gemessenen bzw. aus den Messwerten abgeleiteten Zahlenwerte gerundet angegeben. RWE Seite 6 1. Ergebnisse der durchgeführten Schallpegelmessungen im Bereich des Tagebaus Garzweiler Ergebnisse der Schallimmissionspegelmessungen im Randgebiet des Tagebaues Garzweiler im Jahre 2021 zur Nachtzeit (22:00 - 06:00 Uhr) Immissionsort Kenn größe Leq-Anteile Lauteste Nacht stunde Hm L-kon L-Vm LN dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Holzweiler 1, Hellenstraße 39 35 37 36 Hochneukirch 3, Peter-Busch- Straße 53 46 49 48 Jackerath, Hohlweg 49 39 52 43 Kuckum, In Kuckum 40 31 40 37 Keyenberg, Am Friedhof 41 39 40 40 Holzweiler 2, Eggerather Weg 40 38 42 40 Hochneukirch 2, Talstraße 47 38 45 44 Gindorf, St. Leonhardstraße 43 48 38 51 43 Gustorf, Dreiberger Straße 45 27 45 40 Jüchen, Römerstraße 46 17 45 42 Hochneukirch 1, Birkenallee 44 39 45 43 Kaiskorb, Kaiskorb 48 42 47 45 Keyenberg, Am Friedhof 38 39 39 40 Kückhoven, in Kückhoven 42 28 45 33 Kaulhausen, Kaulhauser Fließ 42 36 43 39 Wanlo, Kuckumer Straße 43 41 42 41 Holzweiler 1, Hellenstraße 37 35 38 37 Titz-Jackerath, Am Mühlenpfad 45 36 44 43 Unterwestrich, Feldweg 38 38 33 37 Holzweiler 1, Hellenstraße 37 34 36 34 Erkelenz, Berverath 36 29 38 32 Oberwestrich, Oberwestrich 38 33 39 39 Mit Ausnahme des Messpunktes G80 - Hochneukirch, Peter-Busch-Straße, liegen alle gemessenen Pegel der sogenannten ungünstigsten Nachtstunde unterhalb von 45 dB(A). Der Messpunkt GBO wird allerdings sehr stark von der östlich verlaufenden BAB 44 und der südlich verlaufenden BAB 46 beeinflusst. Die Verkehrsimmissionen der beiden BAB prägen durch ihr „Grundrauschen“ auch den Pegel der ungünstigsten Nachtstunde, der bei einer störungsfreien Messung nur die Belastung durch Gewerbeimmissionen wiedergeben soll. Der RWE Seite 7 Störeinfluss der Autobahn zeigt sich insbesondere dadurch, dass die meisten Messstellen, die einen geringeren Abstand zum Tagebau aufweisen, niedrigere Pegel aufweisen. 2. Ergebnisse der durchgeführten Schallpegelmessungen im Bereich des Tagebaus Hambach Ergebnisse der Schallimmissionspegelmessungen im Randgebiet des Tagebaues Hambach im Jahre 2021 zur Nachtzeit (22:00 - 06:00 Uhr) Kenn größe Leq-Anteile Lauteste Nachtstunde Immissionsort Hm l—kon Lvm LN dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Elsdorf 4, Alemannenstraße 43 39 38 40 Widdendorf, Horremerstrasse 41 33 49 36 Niederzier, Kölnstraße 42 39 39 41 Buir, Am Hoover Diggen 45 34 44 42 Heppendorf, Zum Bohnert 26 41 35 39 38 Elsdorf 1, Frankenstraße 40 37 44 39 Oberzier, Sportplatz 42 41 41 43 Oberembt, Marienhof 39 29 39 33 Elsdorf 2, Heidehof 8c Am Wiehbach 42 36 44 39 Esch, Holzgasse 41 32 46 39 Elsdorf 1, Frankenstraße 39 30 45 36 ElsdorfS, Birkenweg 41 38 50 41 Elsdorf 2, Heidehof 8c Am Wiehbach 40 33 44 37 Niederziel-Ellen, St. Norbertstraße 42 37 41 40 Esch, Holzgasse 37 35 39 37 ElsdorfS, Birkenweg 39 37 39 38 Niederziel-Ellen, St. Norbertstraße 43 37 44 41 Bei allen im Umfeld des Tagebaus Hambach im Jahr 2021 durchgeführten Messungen wurde der Pegel für die ungünstigste Nachtstunde von 45 dB(A) eingehalten. RWE Seite 8 3. Ergebnisse der durchgeführten Schallpegelmessungen im Bereich des Tagebaus Inden Ergebnisse der Schallimmissionspegelmessungen im Randgebiet des Tagebaues Inden im Jahre 2021 zur Nachtzeit (22:00 - 06:00 Uhr) Lauteste Immissionsort Kenngröße Leq-Anteile Nacht stunde Hm Lkon Lvm LN dB(A) dB(A) dB(A) dB(A) Schophoven, westlicher Orts rand 42 40 44 42 Lamersdorf, Corneliusstrap,e 43 42 35 41 Kirchberg, Am Schrickenhof 40 41 39 43 Merken, Quirinusstraße 47 43 45 45 Neulohn 2, Pützlohner Str. 43 31 41 36 Neulohn 1, Zum Hagelkreuz 47 38 49 43 Lucherberg, Obstwiese 44 38 38 40 Schophoven, westlicher Orts rand 41 42 45 44 Merken, Quirinusstraße 46 36 47 43 Neulohn 2, Pützlohner Str. 42 36 41 37 Neulohn 1, Zum Hagelkreuz 47 45 47 45 Kirchberg, Am Schrickenhof 37 37 40 40 Bei allen im Umfeld des Tagebaus Inden im Jahr 2021 durchgeführten Mes sungen wurde der Pegel für die ungünstigste Nachtstunde von 45 dB(A) einge halten. Staub und Lärmbekämpfungsmaßnahmen Im Bereich der Tagebaue hat sich die Errichtung lokaler Wettermessstationen, die einen gezielten Immissionsschutz ermöglichen, sehr bewährt. Das Netz der Messstellen wurde in den letzten Jahren deutlich ausgeweitet. Wettermesssta tionen befinden sind im Bereich des Tagebaus Garzweiler an der Tagebauein fahrt bei Jackerath, am Nordrand der Abbaufläche bei Jüchen und am soge nannten Bandsammelpunkt Ost. Im Bereich des Tagebaus Hambach sind lo kale Stationen bei der Betriebsüberwachung des Tagebaus, im Kohlebunker und am Nordrand des Tagebaus vorhanden. Der Tagebau Inden verfügt über eine Wettermessstation, die sich an der Betriebsüberwachung befindet und aufgrund der geringen Ausdehnung des Tagebaus Inden ausreichend Infor mationen über Windrichtung und -geschwindigkeit liefert, um die RWE Seite 9 Regnergalerien zielgerichtet zu steuern. Bei Bedarf wird das Messstellennetz entsprechend der Tagebauentwicklung modifiziert. Die Prüfung der Kapselung von Antrieben oder der Einhausung von Bandüber gaben wird regelmäßig im Zuge der immissionstechnischen Überprüfung bei der Erstellung eines neuen Hauptbetriebsplans, also alle zwei bis drei Jahre durchgeführt. Hierbei werden auch Konzepte für Verbesserungen erarbeitet und der Bergbehörde zur Zulassung vorgelegt. Durch die regelmäßige Bericht erstattung über den Stand der Umsetzung gegenüber der Bergverwaltung, zu letzt am 10. Februar 2022 wird eine kontinuierliche Überwachung und Prü fung von Verbesserungsmöglichkeiten für alle Betriebe sichergestellt. Zur Anpassung betrieblicher Maßnahmen an das Ruhe- und Schlafbedürfnis der besonders betroffenen Anrainer haben wir gemeinsam mit den Betrieben ein umfangreiches Maßnahmenpaket entwickelt, das in den Tagebauen um gesetzt und beachtet wird. Dabei sind planerische, organisatorische und tech nisch betriebliche Maßnahmen zu unterscheiden: Planerische Maßnahmen: Der Schutz vor belästigenden Geräuschen wird bereits im Planungsstadium von Tagebauanlagen berücksichtigt. Lärmintensive Emissionsquellen, die durch die Konzentrierung vieler Einzelquellen entstehen können, wie beispiels weise Kohlebunker, Bandsammelpunkte und sonstige Betriebsanlagen werden in ausreichendem Abstand zu den Ortschaften angeordnet. Die obersten Strossen in den Tagebauen werden soweit abgesenkt wie geo metrisch möglich, um die abschirmende Wirkung der Böschung besser nutzen zu können. Die Hochschüttungen auf der Kippenseite (Schutzwall) werden ent sprechend der jeweiligen Lage des Tagebaus gegenüber der Ortschaft so weit wie möglich vorgezogen, um die Schutzwirkung zu maximieren. Die Anlage von Immissionsschutzpflanzungen (z.B. vor Holzweiler) ist eine weitere Maßnahme zur Minderung der Schall- und Staubemissionen, die entsprechend dem jewei ligen Tagebaufortschritt geplant und umgesetzt werden. Organisatorische Maßnahmen: Die organisatorischen Mittel haben insbesondere zur Nachtzeit ihre Bedeu tung, wenn der Umgebungslärm in der Regel deutlich abnimmt. Über die fol genden Maßnahmen, die in den Tagebauen umgesetzt werden, wurde die Schutzwirkung für die Bevölkerung in den letzten Jahren erhöht: Reduzierung des Einsatzes von Erdbaugeräten zur Nachtzeit Einschränkung der Transportfahrten mit Tiefladern oder LKWs auf die un bedingt betriebsnotwendigen Zeiten Minimierung der Fahr- und Transportzeiten von Großgeräten Entzerrung des Großgeräteeinsatzes im Randböschungsbereich RWE Seite 10 Einsatz besonders lärnnoptimierter Geräte auf den oberen Sohlen und Kip pen Strossen Optimierung der Verkippung von feuchtem Abraum, Absenken des Ab wurfauslegers Beschränkung der akustischen Signale an Bandsammelpunkten, Bandan lagen, Baggern und Absetzern auf das für die betriebliche Sicherheit not wendiges Maß Neben den planerischen und organisatorischen Maßnahmen kommen auch folgende technisch betriebliche Maßnahmen zum Einsatz: Technisch betriebliche Maßnahmen im Bereich der Tagebaue: Ausrichtung der Bandstrecken zur Verhinderung von Gurtschieflauf Bedüsungseinrichtungen zur Bandrollen-Selbstreinigung Schlupfminimierung beim Anfahren von Bandanlagen Schmierung der Raupenfahrwerke von Großgeräten Optimierung des Einsatzes von Sicherheitshupen an Bandsammelpunkten und in Bandstrecken Technisch betriebliche Maßnahmen im Bereich der Eisenbahn: Einsatz von geschweißten Schienenstößen Schräg geschnittene Isolierstöße der Gleise/ Bewegliche Herzstücke in den Weichen E-Loks mit schwingisoliertem Aufbau der Kompressoren und Fahrlüfter motoren Abraum- und Kohlewagen mit schallgedämpften Radscheiben, Gum midichtungen an den Klappen, hydraulisch schließenden Ladeklappen, Schalldämpfern an den Luftaustrittsöffnungen und Ausschäumen der Hohlräume der Ladeklappen Straffe Wagenverbindungen Umstellung von akustischen auf optische Signalgebung bzw. vollelektroni sche Ablaufsteuerung Technisch betriebliche Maßnahmen im Bereich von Bohrungen Einsatz gekapselter Kompressoren und Notstromaggregate Verwendung lärmoptimierter Werkzeuge, wie z.B. schallgedämpfte Schlagschrauber, Kunststoffhämmer Einsatz mobiler Lärmschutzwände Alle genannten Maßnahmen werden zum Schutz der Anwohner durchgeführt und unterliegen der ständigen Überprüfung, um die Tagebaurandbetroffen heit so gering wie möglich zu halten. RWE Seite 11 Bergschadenssituation Die Transparenzvereinbarung sieht auch eine jährliche Berichterstattung zur Entwicklung der Bergschadenssituation im Rheinischen Braunkohlenrevier durch RWE Power vor. Mit dem beigefügtem Bericht für das Jahr 2021 (Anlage 4), der auch an die Geschäftsstelle des BKA, den Unterausschuss Bergbausi cherheit, den Rhein-Kreis Neuss, Interessenvertretungen, den Geologischen Dienst, den Erftverband, die Bezirksregierungen Arnsberg und Köln, Geobasis NRW, die Schlichtungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW sowie an alle be troffenen Kommunen verteilt wird, kommen wir dieser Vereinbarung nach. Mit freundlichen Grüßen und Glückauf RWE Power Aktiengesellschaft ppa. i.V. (Dr. Marx) (Zwinge)^ Neu-Spenrath Hackhausen Jüchen Hochneukirch Umsiedlungsstandort Borschemich ) Venrath ÄG43 lennekrath -Kuckum G3 G3I« • Kaulhauser Erkelenz ■ Ober-/ Unterwestrich Keyenberg BerverathWockerath Kückhi Bellinghoven Lützerath KW inmersdorf Umsiedlungsstandort Immerath-Pesch-Lützerath Tenholt Holzweiler Immerath Jackerath Opherten Tagebau Garzweiler Staubniederschlagsmessorte Tagebau Garzweiler Stand Ende 2021 Anlage 1.1 GÖ7 Neu Garzweiler"" J Wickrathberg BeckrathUmsiedlungsstandort Herrath Kuckum/Keyenberg Berverath/Ober-/Unterwestrich , Gustorf G03 Granterath „AKatzem Lövenich Kleinbouslar Geplante Abbauführung RWE Seite l Anlage 1.2 Staubniederschlagsmessungeri Tagebau Garzweiler 2011 bis 2021 Immissionswerte als Jahresmittel in [g/m2* d] G03 G07 G08 G10 G11 G12G18G19 G21 G22 G23 G24 G25 G26 G27 G28 G29 G30 G31 G32 G33 G34 G35 G36G37 G38 G39 G40 G41 G42 G43 0 2011 0,19 0,140,170,23 0,16 0,09 - 0,07 0,14 0,10 0,22 0,22 0,13 0,19 0,25 0,12 0,130,150,12 0,06 0,180,14 - - - - 0,15 2012 0,11 0,120,160,120,13 0,11 - 0,07 0,200,05 0,180,21 0,13 0,20 0,18 0,120,130,11 0,11 0,08 0,140,140,08 0,09 - - 0,13 2013 0,16 0,11 0,08 0,11 0,14 0,08 - 0,10 0,160,07 0,16 - 0,13 0,13 0,16 0,15 0,09 0,09 0,12 0,08 0,130,150,07 0,09 - - 0,12 2014 0,11 0,090,150,140,140,12 - 0,09 0,10 0,06 0,13 - 0,13 0,18 0,20 0,120,120,100,12 0,070,150,140,140,13 - - 0,12 2015 0,18 0,08 0,07 0,100,140,07 - 0,07 0,10 0,080,10 - 0,13 0,14 0,27 0,100,09 0,05 0,10 0,060,130,150,070,11 - - 0,11 2016 0,11 0,08 0,09 0,08 0,19 0,09 - 0,07 0,14 0,07 0,10 - 0,20 0,11 0,23 0,10 0,07 0,07 0,16 0,070,140,120,03 0,04 0,05 0,11 0,11 2017 0,12 0,11 - - 0,13 0,09 - 0,08 0,17 0,08 0,13 - 0,14 0,14 0,13 0,090,08 0,08 0,10 0,070,27 0,18 - - 0,06 0,08 0,12 2018 0,10 0,10 - - 0,09 0,06 - 0,08 0,12 0,07 0,16 - 0,15 0,16 0,11 0,10 0,07 0,12 0,13 0,12 0,23 0,15 - - 0,13 0,08 0,12 2019 0,10 0,09 - - 0,12 0,11 - 0,09 0,09 0,08 0,26 - 0,14 0,11 0,19 0,08 0,08 0,10 0,14 0,09 0,09 0,14 - - 0,08 0,12 0,11 2020 0,12 0,09 - - 0,11 0,13 - 0,08 - 0,09 - - 0,14 - 0,14 0,09 0,09 0,09 0,13 0,08 - - - 0,09 0,07 0,07 0,05 0,08 0,12 0,06 0,10 2021 0,15 0,10 - - 0,19 0,16 - 0,10 - 0,16 - - 0,24 - 0,21 0,11 0,07 0,12 0,120,07 - - - 0,09 0,08 0,09 0,08 0,06 0,07 0,09 0,12 Aufgrund des Abbaufortschritts wurden Messstellen aufgegeben. In Abstimmung mit der Bergbehörde wurden die aufgegeben Messstellen durch neue ersetzt, welche sich weiterhin im Einflussbereich des Tagebau Garzweiler befinden. RWE Seite 2 NiederembtMersch Rödingen Welldorf Bergheim Broich Thorr; Quadrath-Ichendorf Widdendorf Jülich Jeppendorf Sindorf Hambach Kirchberg Schophoven Umsiedlungsstandort ManheimKrauthausen KerpenH17 ■O1 Morschenich Huchem- Stammeln Golzheim Umsiedlungsstandort Morschenich Merzenich Sophienhöhe Tagebau Hambach Staubniederschlagsmessorte Tagebau Hambach Stand Ende 2021 Anlage 2.1 Langenich . Lucherberg ▲AAAAA Geplante Abbauführung RWE Seite 1 Anlage 2.2 Staubniederschlagsmessungeri Tagebau Hambach 2011 bis 2021 Immissionswerte als Jahresmittel in [g/m2*d] HOO H01 H03 H04 H05 H06 H07 H11 H14 H16 H17 H18 H21 H22 H23 H24 H25 H26 H27 H28 H31 H32 H33 H34 H35 H36 H37 H38 H39 0 2011 0,17 0,10 0,10 0,15 0,11 0,18 0,09 0,09 0,13 0,12 0,14 0,10 0,16 0,20 0,08 0,14 0,13 0,22 0,15 0,10 0,06 0,12 0,07 0,07 0,18 0,13 0,10 0,13 0,23 0,13 2012 0,14 0,13 0,07 0,12 0,11 0,12 0,08 0,09 0,10 0,09 0,10 0,11 0,11 0,10 0,13 0,15 0,08 0,12 0,12 0,07 0,08 0,15 0,05 0,06 0,14 0,11 0,12 0,12 0,11 0,11 2013 0,17 0,15 0,07 0,13 0,12 0,19 0,09 0,12 0,14 0,06 0,12 0,13 0,18 0,13 0,10 0,12 0,08 0,16 0,08 0,06 0,07 0,18 0,06 0,09 0,13 0,12 0,13 0,10 0,13 0,12 2014 0,13 0,18 0,07 0,11 0,09 0,16 0,11 0,08 0,11 0,09 0,14 0,16 0,13 0,14 0,13 0,15 0,10 0,13 0,11 0,11 0,10 0,13 0,07 0,09 0,10 0,09 0,15 0,08 0,14 0,12 2015 0,12 0,07 0,08 0,09 0,08 0,11 0,05 0,07 0,08 0,07 0,08 0,08 0,13 0,12 0,11 0,16 0,08 0,16 0,07 0,06 0,08 0,10 0,06 0,05 0,14 0,09 0,10 0,06 0,12 0,09 2016 0,07 0,07 0,06 0,07 0,07 0,11 0,07 0,10 0,09 0,05 0,09 0,06 0,09 0,06 0,09 0,09 0,08 0,16 0,06 0,05 0,14 0,10 0,06 0,06 0,11 0,07 0,09 0,09 0,09 0,08 2017 0,07 0,07 0,06 0,07 0,10 0,01 0,06 0,10 0,10 0,06 0,10 0,05 0,06 0,05 0,07 0,09 0,06 0,12 0,07 0,05 0,09 0,06 0,05 0,05 0,12 0,08 0,09 0,05 0,06 0,07 2018 0,07 0,08 0,08 0,08 0,11 0,15 0,08 0,06 0,10 0,10 0,18 0,07 0,07 0,09 0,07 0,06 0,08 0,10 0,06 0,08 0,09 0,11 0,07 0,04 0,11 0,08 0,15 0,11 0,07 0,09 2019 0,06 0,06 0,07 0,09 0,08 0,09 0,07 0,06 0,09 0,07 0,13 0,07 0,10 0,08 0,08 0,07 0,22 0,10 0,09 0,11 0,05 0,08 0,07 0,16 0,15 0,07 0,15 0,09 0,06 0,09 2020 0,09 0,06 0,07 0,08 0,07 0,13 0,05 0,08 0,09 0,05 0,07 0,05 0,07 0,08 0,08 0,08 0,12 0,13 0,08 0,07 0,06 0,05 0,08 0,08 0,08 0,06 0,10 0,08 0,07 0,08 2021 0,07 0,10 0,08 0,10 0,10 0,07 0,06 0,06 0,10 0,09 0,11 0,05 0,09 0,08 0,09 0,18 0,15 0,14 0,10 0,12 0,07 0,08 0,10 0,07 0,13 0,13 0,12 0,09 0,08 0,10 RWE Seite 2 Bourheim Jülich Aldenhoven Selgersdorf ns \ SthophdßTN. \< ftkx* iitV Huchem- Stammeln leu-Lol V Merken Sankt Jöris KW WeisweilerHehlrath Luchem Hoven Geich/ Obergeich, Eschweiler DürenMariaweiler irchen Umsiedlungsstandort Pier ---------Geplante Abbauführung RWE Seite 1 Anlage 3.2 Staubniederschlagsmessungen Tagebau Inden 2011 bis 2021 Immissionswerte als Jahresmittel in [g/m2*d] Messorte I03 107 111 113 114 115 116 117 118 119 I20 I22 I24 I25 126 I27 128 I29 130 131 0 2011 0,08 0,23 0,08 0,13 0,09 0,11 0,21 0,12 0,10 0,11 0,17 0,14 0,11 0,12 0,16 0,21 - - - - 0,14 2012 0,14 0,23 0,13 0,05 0,07 0,14 0,18 0,21 0,09 0,11 0,09 0,14 0,07 0,14 0,14 0,15 - - - - 0,13 2013 0,14 0,21 0,10 0,05 0,06 0,14 0,22 0,14 0,07 0,14 0,09 0,19 0,11 0,10 0,10 0,22 0,14 - - - 0,13 2014 0,09 0,19 0,08 0,07 - 0,11 0,14 0,19 0,09 0,12 0,10 0,16 0,08 0,11 0,10 0,17 0,09 - - - 0,12 2015 0,06 0,16 0,06 0,08 - 0,07 0,12 0,21 0,07 0,14 0,08 0,12 0,06 0,11 0,09 0,08 0,06 0,13 0,06 0,08 0,10 2016 0,07 0,08 - - - 0,09 - 0,23 0,07 0,08 0,05 0,12 0,05 0,07 0,09 0,15 0,09 0,09 0,08 0,08 0,09 2017 0,06 0,08 - - - 0,08 - 0,22 0,08 0,12 0,06 0,09 0,06 0,05 0,09 0,08 0,08 0,16 0,09 0,08 0,09 2018 0,08 0,08 - - - 0,07 - 0,14 0,07 0,08 0,06 0,08 0,10 0,08 0,08 0,14 0,09 0,15 0,10 0,09 0,09 2019 0,06 0,07 - - - 0,06 - 0,24 0,06 0,09 0,06 0,09 0,07 0,07 0,10 0,06 0,08 0,10 0,10 0,08 0,09 2020 0,06 0,07 - - - 0,06 - 0,11 0,07 0,11 0,05 0,08 0,06 0,05 0,09 0,05 0,07 0,09 0,07 0,05 0,07 2021 0,06 0,08 - - - 0,06 - 0,21 0,07 0,12 0,07 0,09 0,07 0,07 0,14 0,08 0,10 0,25 0,09 0,07 0,10 Aufgrund des Abbaufortschritts wurden Messstellen aufgegeben. In Abstimmung mit der Bergbehörde wurden die aufgegeben Messstellen durch neue ersetzt, welche sich weiterhin im Einflussbereich des Tagebau Inden befinden. RWE Seite 2 Anlage 4 Bergschadenssituation im Rheinischen Braunkohlenrevier Jährliche Berichterstattung der RWE Power AG Berichtsjahr 2021 1. Anlass Die im Februar 2014 vereinbarte Transparenzinitiative („Neue Ansätze für noch mehr Transparenz und einen fairen Ausgleich der Interessen der von bergbaulichen Auswirkun gen Betroffenen und der Bergbauunternehmen“) sieht gern. Kap. VII, Abs. 1.1 eine jährli che Berichterstattung zur Entwicklung der Bergschadenssituation im Rheinischen Braun kohlenrevier durch RWE Power vor. Mit diesem Bericht kommt die RWE Power AG dieser Verpflichtung nach. Um ein umfassendes Bild über die Bergschadenssituation abzugeben, umfasst der Berichtszeitraum über das vergangene Jahr 2021 hinaus auch die Jahre 2017-2020. An dieser Stelle möchten wir darüber informieren, dass im Zuge der Umstrukturierung bei der RWE Power AG Herr Stormberg die Leitung der Abteilung „Bergschäden“ ab dem 01.01.2022 übernommen hat. Zudem ist die Abteilung „Bergschäden“ mit der Abteilung „Markscheidewesen" zur neuen Hauptabteilung „Markscheidewesen & Bergschäden“zu- sammengelegt worden. Diese wird von Herrn Dr. Rinaldi geleitet. 2. Allgemeines Die Bodenschichten der Niederrheinischen Bucht bestehen aus Löss, Kies, Sand, Ton und Braunkohle. Diese Schichten sind von Natur aus teilweise mit Grundwasser gefüllt. Zur Ge winnung der Braunkohle im Tagebau ist es erforderlich, das Grundwasser bis unter den tiefsten Punkt des Tagebaus abzupumpen. Die Grundwasserabsenkung lässt sich jedoch nicht auf den Tagebaubereich beschränken. Sie wirkt auch weit in die Umgebung der Ta gebaue. Wo die zu entwässernden Bodenschichten einheitlich aufgebaut sind, setzt sich als Folge der Grundwasserabsenkung die Geländeoberfläche sehr langsam, gleichmäßig und unschädlich für bauliche Anlagen. Das ist im Rheinischen Braunkohlenrevier der Fall. Abbildung 1 gibt einen Überblick über die großräumigen Bodenbewegungen. Bergschodenssituotion irn Rheinischen Brounkohlenrevier - Jährliche Berichterstattung der RWE Power Aß Berichtsjahr 2021 Seite 1 Abbildung 1: Überblick über die großräumigen Bodenbewegungen 1955 bis heute Weitergehende Informationen z.B. über örtliche Bodenbewegungen sind über das öffent liche TIM-Online-Portal des Landes NRW (www.tim-online.nrw.de) verfügbar. Bergschäden können nach allgemein anerkannter Fachkunde nur dort auftreten, wo ge ologische Besonderheiten vorliegen, die eine gleichmäßige Bodensenkung verhindern. Dies kann auf sogenannten bewegungsaktiven tektonischen Verwerfungen und in Fluss auen der Fall sein. RWE Power ist sich der Verantwortung für ihr Umfeld und die Menschen im Revier sehr bewusst. So dient die vom Unternehmen gegenüber dem Land NRW erklärte einheitliche Bergschadensregelung, zuletzt aktualisiert im Jahr 2010, dazu, die von Gebäudeschäden betroffenen Eigentümer bei der Ursachenklärung zeitnah, umfassend und fachkundig zu unterstützen. Die Überprüfung einer Schadensmeldung ist für Betroffene kostenlos, das Ergebnis wird den Eigentümern transparent und nachvollziehbar schriftlich mitgeteilt. Zu dem können Betroffene inzwischen auf ein umfangreiches Informationsangebot zurück greifen und strittige Einzelfälle von der unabhängigen Schlichtungsstelle Braunkohle NRW überprüfen lassen. Bergschadenssituation im Rheinischen Brounkohlenrevier - Jährliche Berichterstottung der RWE Power AG - Berichtsjahr 2021 Seite 2 3. Ablauf Bergschadensbearbeitung Die Bergschadensbearbeitung bei RWE Power umfasst die Bergschadensvorsorge sowie die Einzelfallbearbeitung. Einzelheiten zur Bergschadensbearbeitung und -regulierung sind in der sogenannten „Bergschadensregelung im Rheinischen Revier“ der RWE Power AG -zuletzt in 2010 unter Mitwirkung des Braunkohlenausschusses und des Verbands bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer (VBHG) erweitert- verbindlich zuge sagt. Die wesentlichen Grundsätze sind in Abbildung 2 zusammengefasst. Alle Ma|3.nah- men für die notwendige Bergschadensprüfung sind für den Schadensmelder kostenfrei. Bergschadensregelung im Rheinischen Revier Grundsätze: RWE Power.., ■ ... geht jeder Schadensmeldung nach, ■ ... führt alle Untersuchungen durch, bist feststeht, ob ein Bergschaden vorliegt oder nicht, ■ ... fordert keine Kosten zurück, wenn kein Bergschaden vorliegt, ■ ... führt im Rahmen der „Schnellen Hilfe“ bei hinreichendem Verdacht auf Bergschäden Reparaturen vor Abschluss der Untersuchungen durch, ■ ... händigt alle objektbezogenen Unterlagen mit einer schriftlichen Stellungnahme aus und ■ ... leistet vollen Schadenersatz im Bergschadensfall. Abbildung 2: Bergschadensregelung im Rheinischen Revier ■ Schadensmeldung und -bearbeitung Stellt ein Eigentümer einen Gebäudeschaden fest und wird eine bergbauliche Verursa chung vermutet, so können Betroffene diesen Schaden schnell und unbürokratisch an RWE Power melden. Die Bearbeitung von Schadensmeldungen erfolgt dabei nach einheit lichen und zertifizierten (s. Abschnitt 5) Abläufen. Die eingegangene Schadensmeldung wird kurzfristig schriftlich bestätigt. Nach Klärung der Eigentumsverhältnisse wird im An schluss grundsätzlich ein Ortstermin vereinbart, um den Schaden gemeinsam mit den Be troffenen aufzunehmen und Fragen rund um das Thema Bergschäden zu beantworten. Anschließend wird geprüft, ob Einflüsse des Bergbaus für die Schäden ursächlich sein kön nen. Bedarfsweise werden weitere Untersuchungen wie z.B. Bodenuntersuchungen oder Höhenmessungen erforderlich. Alle Betroffenen erhalten eine ausführliche schriftliche Stellungnahme, in welcher die Untersuchungsergebnisse, z.B. Messdaten oder Sondie Bergschadenssituation im Rheinischen Brounkohlenrevier - Jährliche Berichterstattung der RWE Power AG - Berichtsjahr 2021 Seite 3 rungsergebnisse transparent und nachvollziehbar erläutert werden. Der Bearbeitungsab lauf von Schadensmeldungen ist in Abbildung 3 dargestellt. Bearbeitung von Schadensmeldungen Betroffener meldet Schaden Schriftliche Eingangsbestätigung, Datenschutz, ggf. Eigentumsnachweis Schadenserfassung und -dokumentation / ^ \/ V (Ortstermin, Abstimmung mit Eigentümer) Prüfung / Bewertung markscheiderische, (hydro)geologische und bautechnische Situation, schriftliche Ergebnismitteilung max. 8 Wochen — 1___________________________________ i i ------------------------- Bei weiterem Untersuchungsbedarf ----------------------------------- Untersuchungen am Objekt nach Einverständniserklärung Eigentümer Überlassung Rohergebnisse Bewertung / Erörterung Untersuchungsergebnisse Schriftliche Bestätigung Untersuchungsergebnisse mit Überlassung grundstücksbezogener Unterlagen l -----------------------max_ 12 Wochen -------------------- ♦ Abbildung 3: Bearbeitung von Schadensmeldungen ■ Bergschadensvorsorge Um Bergschäden an Neubauten zu vermeiden, wird RWE Power von den Städten und Ge meinden im Rheinischen Braunkohlenrevier bereits bei der Bauleitplanung (z.B. bei der Entwicklung von Neubaugebieten) beteiligt, um Bergschadensgesichtspunkte möglichst frühzeitig in die Planungsverfahren einzubringen. Vergleichbares gilt in Absprache mit den Kommunen für konkrete Bauvorhaben. Auch diese werden vor Baubeginn aus Bergscha densgesichtspunkten geprüft und bei Bedarf werden erforderliche Vorsorgermaßnahmen mit dem Bauherrn abgestimmt. Die Prüfung und etwaige Vorsorgemalinahmen sind für den Bauherrn kostenlos. Im Berichtsjahr 2021 wurden 259 Beteiligungen zu Bauleitpla nungsverfahren und 1.033 Anfragen zu Bauvorhaben bearbeitet. 4. Bergschadenssituation im Rheinischen Revier ■ Statistik Schadensmeldungen Die Bergschadenssituation im Rheinischen Braunkohlenrevier ist in den letzten Jahren weiterhin in etwa gleichbleibend (Abbildung 4). Ca. 180 - 220 neue Schadensmeldungen pro Jahr gehen bei RWE Power ein, im Jahr 2021 wurden an 197 Gebäuden RWE Power erstmalig Schäden gemeldet. Unter diesen Erstmeldungen erweisen sich nach sorgfältiger Prüfung nur wenige neue Bergschadensfälle. Dies ist insofern auch fachlich erklärbar, als dass die großräumigen Entwässerungsmaßnahmen bereits seit Jahrzehnten wirken und Bergschadenssituation im Rheinischen Brounkohlenrevier - Jährliche Berichterstattung der RWE Power AG - Berichtsjahr 2021 Seite 4 schadensverursachende geologische Besonderheiten (Tektonik, Aue) vorwiegend bereits vor vielen Jahren aktiviert bzw. beeinflusst wurden. Revierstatistik Bergschadenssituation Gebäude 2017 2018 2019 2020 2021 Erstmeldungen 181 218 189 186 197 davon neue Bergschäden 14 12 15 15 19 Wiederholungs meldungen 451 501 493 516 428 Schlichtungs anträge 21 15 8 18 8 Anzahl Klage verfahren 0 2 0 1 1 Abbildung 4: Bergschadensstatistik des Rheinischen Braunkohlenreviers 2017 - 2021 Zusätzlich zu den Erstmeldungen wurden in den vergangenen Jahren an ca. 430 - 520 Objekten pro Jahr zum wiederholten Male Schäden gemeldet. Hierbei handelt es sich überwiegend um bekannte, ältere Bergschäden, die in Abstimmung mit den Betroffenen wiederholt reguliert werden. Im Jahr 2021 waren 428 Wiederholungsmeldungen zu ver zeichnen. Die Bergschadensbearbeitung wurde im Berichtsjahr auch während der Corona-beding ten Einschränkungen mit entsprechenden Sicherheits- und lnfektionsschutzmaP>nahmen fortgesetzt. Bedingt durch die allgemeine Infektionslage war in vielen Einzelfällen der ei gentümerseitige Wunsch auf Zurückstellung von Kontakten und Ortsterminen zu berück sichtigen. Die mittlere Verfahrensdauer bei der Prüfung und Bearbeitung erstmalig gemel deter Schäden im Berichtszeitraum lag zwischen 7-8 Wochen. Im Jahr 2021 gab es kein seismisches Ereignis, welches zu erhöhten Schadensmeldungen oder Bergschäden geführt hat. ■ Schlichtungsstelle Braunkohle NRW Im September 2010 wurde die sog. Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW ein gerichtet. An sie können sich Betroffene seitdem wenden, wenn sie mit RWE Power keine Einigung finden konnten. Zum 01.05.2017 wurde im Zuge der Schaffung einer gemein samen Geschäftsordnung für die beiden Schlichtungsstellen im Stein- bzw. Braunkohlen bergbau auch die Anrufungsstelle in Schlichtungsstelle Braunkohle NRW umbenannt. Bergschadenssituation im Rheinischen Brounkohlenrevier - Jährliche Berichterstattung der RWE Power AG - Berichtsjahr 2021 Seite 5 Bis 2015 lag der Durchschnitt bei ca. 31 Anträgen pro Jahr und ist im Zeitraum von 2016 bis 2020 auf ca. 16 Anträge pro Jahr zurückgegangen. Im Berichtsjahr 2021 wurden 8 Schlichtungsanträge gestellt (Abbildung 4). Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sich die Einführung der Schlichtungsstelle be währt hat. Die Schlichtungsstelle bietet den Betroffenen die kostenfreie Möglichkeit, ihren Sachverhalt transparent, nachvollziehbar und unabhängig überprüfen zu lassen. In 2021 konnten erneut in nahezu allen abgeschlossenen Fällen gemeinsam einvernehmliche Lö sungen gefunden werden. Hierdurch lassen sich aufwändige Gerichtsverfahren vermei den. Bei den Schlichtungsfällen im Braunkohlenbereich ist regelmäßig die Grundsatzfrage zu klären, ob ein Bergschaden vorliegt oder nicht. Angesichts der oftmals komplexen Sach verhalte, der für den Laien teils schwierig zu beurteilenden Schadensbilder und einer re gelhaft hohen Erwartungshaltung der Betroffenenseite müssen in den überwiegenden Fällen Stellungnahmen der Fachbehörden und vereidigter Sachverständiger zur Klärung herangezogen werden. Diese Transparenz in der Schadensbeurteilung bildet die Basis für eine solide und nachvollziehbare Entscheidung des Schlichtungsgremiums. In den vergangenen Jahren wurde das Ergebnis der vorangegangenen Einzelfallprüfung von RWE Power in der weit überwiegenden Anzahl durch die unabhängigen Sachverstän digen und die Fachbehörden inhaltlich bestätigt. Dies belegt die hohe fachliche Qualität und Nachvollziehbarkeit der Bergschadensbearbeitung bei RWE Power. In den Fällen, bei denen eine vormals durch RWE Power ausgeschlossene bergbauliche (Mit-) Verursachung durch den Gutachter festgestellt wurde, hat sich RWE Power immer der Schlichtungsemp fehlung angeschlossen. Mehr als 95% aller bis Ende 2021 verhandelten Schlichtungsverfahren wurden bereits ab geschlossen. Etwa die Hälfte der abgeschlossenen Anträge wurden aufgrund der fehlen den bergbaulichen Ursache ohne Ersatzleistungen im Einvernehmen mit dem Antragstel ler abgeschlossen oder von den Antragstellern zurückgezogen. In den übrigen Fällen war oftmals eine bergbauliche (Mit-) Verursachung unstrittig; hier stand jeweils der bergbauli che Anteil am Schadensausmaß im Fokus und es erfolgte eine Schlichtung mit anschlie ßender Regulierung. Unabhängig vom Erfolg des Schlichtungsverfahrens für den Antragsteller, also auch wenn kein Bergschaden festgestellt wurde, haben die Antragsteller in den allermeisten Fällen durch die intensive Fallprüfung und die damit einhergehende Ursachenforschung eine kostenfreie Hilfestellung erfahren. Häufig wurden durch die Sachverständigen und Fachbehörden konkrete Lösungswege zur Beseitigung von Schäden aufgezeigt und damit den Antragstellern Kosten für eigene Gutachter und Untersuchungen erspart. Auch im Berichtsjahr 2021 mussten phasenweise Schlichtungsverhandlungen im Zusam menhang mit den allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen vorübergehend ausgesetzt werden. Bergschadenssituotion im Rheinischen Brounkohlenrevier - Jährliche Berichterstotti mg der RWE Power AG - Berichtsjahr 2021 Seite 6 Zudem musste aufgrund des Ablebens des Vorsitzenden, Herrn Deller, die Vorsitzenden stelle neu besetzt werden. Unter Beachtung der Regelungen in der Schlichtungsordnung bzgl. des Auswahlverfahrens für einen neuen Vorsitzenden hat der bis dato stellvertre tende Vorsitzende, Herr Bormann, den Vorsitz in 11/2021 übernommen. Das Auswahl verfahren zur Besetzung der dadurch frei gewordenen Stellvertretungsstelle wurde an schließend gestartet. ■ Klageverfahren Die positive Wirkung der Schlichtungsstelle spiegelt sich auch in der ganz geringen Anzahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen über Bergschäden im Rheinischen Revier wider. In 2021 wurde nur eine Bergschadensklage gegen RWE Power eingereicht. 5. Qualitätssicherung und -management Die Arbeitsabläufe bei der Bergschadensbearbeitung von RWE Power wurden in den vergangenen Jahren unter Beibehaltung einer hohen Sorgfalt und Qualität bei der Einzelfallprüfung stetig verbessert. Quali tät und Nachvollziehbarkeit der Bergschadensbearbeitung werden zu dem regelmäßig durch einen unabhängigen Zertifizierer überprüft. Die DEKRA bescheinigte RWE Power im Rahmen eines Rezertifizierungsau- dits im April 2020 die Erfüllung der Anforderungen eines Qualitätsma nagements nach der neuen Qualitätsmanagementnorm ISO 9001:2015. Die für drei Jahre gültige Zertifizierung wird jährlich, so auch in 2021, durch ein sog. Überwachungs audit geprüft. Dieses ergab auch 2021 ein positives Ergebnis. Durch die klaren und ein heitlichen Prozesse bei der Analyse und Regulierung von Bergschäden wird eine hohe Zu verlässigkeit und Nachvollziehbarkeit bei der Einzelfallbearbeitung sichergestellt. 6. Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz ■ Fachveranstaltungen Das ursprünglich für 2020 turnusmäßig geplante Bergschadensforum musste wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden und ist im September 2021 als Online-Veranstal- tung durchgeführt worden. ■ Internet-Informationsangebot Im Einklang mit der Transparenzinitiative hat RWE Power das Informationsangebot zum Thema Bergschäden auf ihrer Homepage in den vergangenen Jahren systematisch er weitert und um vielfältige Informationen ergänzt. Unter ivujiju.rijue.com/bergschaeden findet der Interessierte u.a. detaillierte Erläuterungen zur Bergschadensbearbeitung mit Bergschadenssituation im Rheinischen Brounkohlenrevier - Jährliche Berichterstottung der RWE Power AG - Berichtsjahr 2021 Seite 7 Hinweisen auf die Schlichtungsstelle sowie Links zu Behörden, die relevante Fachinforma tionen bereitstellen. Zudem steht ein Downloadbereich mit allgemeinen Informationen und weiteren Unterlagen, wie beispielsweise zu den bisher veranstalteten Fachveranstal tungen, sowie Hinweisen auf weitere Aktivitäten bereit. Dort findet sich auch die in den ehemaligen Aachener und Hückelhovener Steinkohlenbereichen 2021 aktualisierte Zu ständigkeitskarte für die Bearbeitung von Bergschadensansprüchen und Schlichtungs verfahren. Durch dieses breite Online-Informationsangebot wird der Bürger bei der Suche nach In formationen und Ansprechpartnern unterstützt. Im Vordergrund steht jedoch weiterhin die Möglichkeit, sich direkt mit RWE Power in Verbindung zu setzen, um Fragen zur Berg schadensthematik zu stellen oder Schäden an Gebäuden zu melden. Das Verfahren hierzu ist ebenfalls auf der Homepage erläutert. ■ Information betroffener Kommunen Über den Jahresbericht hinaus wurden die von Bergschäden betroffenen Städte und Ge meinden in der Vergangenheit regelmäßig zur Bergschadensthematik informiert. Dies fand beispielsweise in Form von Gesprächen mit der Verwaltung oder durch Vorträge vor den relevanten Ausschüssen statt und soll auch künftig fortgeführt werden. ■ Überlassung von Unterlagen RWE Power nimmt die Belange aller Schadensmelder und der von Bergschäden Betroffe nen sehr ernst und geht mit ihren Angaben auch unter Datenschutzgesichtspunkten ver antwortungsvoll um. Dies gilt auch für die Belange der in 2018 eingeführten EU-Daten- schutzgrundverordnung. Für potenziell betroffene Bürger bestehen verschiedene Infor mationsmöglichkeiten. Neben dem bereits genannten allgemeinen Internet-Informati onsangebot gibt RWE Power jedem Grundstückseigentümer oder von ihm Bevollmächtig ten bei Vorlage eines Eigentumsnachweises (aktueller Grundbuchauszug) individuell und umfassend Auskunft über bergschadensrelevante Informationen zum betreffenden Grundstück und überlässt auf Wunsch die zu seinem Grundstück vorliegenden Unterla gen. Darüber hinaus wird für eine Schadensbeurteilung -unter Beachtung des Daten schutzes- auch Einsichtnahme in weitere Unterlagen gewährt. Vermeintlich von Bergschäden Betroffene können zudem bei der zuständigen Bergbe hörde Einsicht in das behördliche Grubenbild nehmen. Auch können weitere Unterlagen und Fachinformationen bei den verschiedenen Fachbehörden und öffentlichen Stellen be zogen werden. Die Informationsmöglichkeiten für betroffene Bürger wurden Ende 2015 mit Einführung des internetbasierten Bürger-Informationsdienstes (ujujiju.bid-braun- kohle.nruj.de) durch das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes NRW nochmals ausgeweitet. Bergschadenssituation im Rheinischen Brounkohlenrevier - Jährliche Berichterstattung der RWE Power AG - Berichtsjahr 2021 Seite 8 7. Bericht des Bergschadensbeauftragten von RWE Power Der Bergschadensbeauftragte der RWE Power AG steht den Betroffenen als Ansprech partner in allen Fragen der Bergschadensbearbeitung zur Verfügung und zeigt diesen die Wege der Bearbeitung einer Schadensmeldung und die zuständigen Stellen auf. Er kann von Betroffenen formlos angesprochen werden. Die RWE Power AG hat hierfür eine Ser vicestelle eingerichtet, die über die kostenlose Rufnummer 0800/8822820 werktags von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr erreichbar ist. Im Berichtsjahr gingen über die kostenlose Rufnum mer insgesamt durchschnittlich zwei Anrufe pro Woche ein. Bei der weitaus überwiegen den Zahl der Anrufe handelt es sich um Schadensmeldungen, die von dort der weiteren Bearbeitung bei der RWE Power AG zugeführt werden. Nur eine geringe Zahl der Anrufer hat Fragen zum Verfahrensgang. Der Bergschadensbeauftragte wurde nur in vereinzel ten Fällen zu konkreten Bergschadensfragen kontaktiert. Das Angebot von Bürgersprechstunden wurde auch in 2021 unverändert aufrechterhal ten, aber erneut nicht nachgefragt. Bergschadenssituation im Rheinischen Brounkohleni evier - Jährliche Berichterstattung der RWE Power AG - Berichtsjahr 2021
Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss (Transparenzinitiative Siebter Bericht zum Umsetzungsstand)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Braunkohle- nausschuss - öffentlich - BKA 0787 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 28.10.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Braunkohlenausschuss 25.11.2022 11.2 zur Kenntnis TOP: Transparenzinitiative Siebter Bericht zum Umsetzungsstand Vorschlag: Der Braunkohlenausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis. Erläuterungen: Anlage(n): 1. TOP 05 RWE_Transparenzinitiative_Siebter Bericht zum Umsetzungsstand
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BKA 0787
- Typ
- Sitzungsvorlage Braunkohlenausschuss
- Datum
- 25.11.2022
- Erstellt
- 28.10.2022 13:49