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3375/2018

Neues Ausländeramt/Frage von Integrationsratsmitglied Herr Özküçük

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 18.10.2018

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 29.10.2018, TOP 3.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2957 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/33 
 
Vorlagen-Nummer 18.10.2018 
 3375/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 29.10.2018 
 
Neues Ausländeramt/Frage von Integrationsratsmitglied Herr Özküçük 
Fragen: 
1. Trifft es zu, dass es im neuen Gebäude noch keine Besuchertoiletten ausgewiesen wer- 
den, obwohl Wartezeiten trotz vorheriger Terminabsprachen eine Stunde und mehr dauern 
können? 
2. Trifft es zu, dass zwischen dem neuen Gebäude und dem Hauptverwaltungsgebäude  
(Kalk-Karee) kein Fußgängerübergang (Verkehrsinsel-Zebrastreifen o.ä.) vorhanden ist, ob-
wohl die Besucher/innen des Ausländeramtes für Ihre Anliegen mehrfach die Dillenburger 
Straße mit dem starken Verkehr, überqueren müssen, weil beispielsweise die Zahlstelle sich 
im Kalk-Karee befindet? 
3. Trifft es zu, dass die Ausstellung von Verpflichtungserklärungen in Köln länger als einen  
Monat Zeit beanspruchen, obwohl diese in Nachbargemeinden binnen weniger Tage, so-gar 
am selben Tag ausgestellt werden? 
4. Trifft es zu, dass für die abgelehnten Anträge auf Verpflichtungserklärungen die gleichen  
Gebühren wie für die Bewilligten entrichtet werden müssen? 
5. Trifft es zu, dass Antragssteller/innen für die Dienstleistungen des Ausländeramtes (beispiels-
weise für Verpflichtungserklärungen) sich Wartemarken geben lassen und längere Zeit warten 
müssen, obwohl Ihnen Termine vergeben wurden? 
 
Antworten der Verwaltung: 
Zu 1.  Nein. Besuchertoiletten sind in ausreichender Zahl vorhanden. Beschwerden hierüber sind 
nicht bekannt. 
Zu 2. Ja, zwischen beiden städtischen Gebäuden befindet sich kein Zebrastreifen. Die Einrichtung 
ist aber beantragt. 
Zu 3. Nein. Aktuell liegt die Bearbeitungszeit für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung bei 
einer Woche. In der Vergangenheit gab es aufgrund unbesetzter Stellen und anderer Arbeits-
abläufe allerdings Wartezeiten von bis zu vier Wochen. In Stoßzeiten wie z.B. vor den Som-
merferien oder vor Weihnachten werden verlängerte Verfahrenszeiten nicht zu vermeiden 
sein.  
Zu 4. Ja, die Verwaltung hat hier das geltende Recht umzusetzen. Danach ist für die Bearbeitung 
eines Antrags auf Verpflichtungserklärung (wie auch in den meisten anderen aufenthaltsrecht-
lichen Entscheidungen) die volle Gebühr in Höhe von 29,00 € zu erheben, unabhängig davon, 
ob die Erklärung bewilligt wird oder abgelehnt wird  
(§§ 47 Abs. 1 Nr. 12, 49 Aufenthaltsverordnung). 
Zu 5. Ja, die Ausgabe von Wartemarken dient der Besuchersteuerung im Hause. Die Ausgabe ist 
so organisiert, dass keine langen Wartezeiten entstehen. Montag, Dienstag und Donnerstag 
können von 14:00 – 15:30 Uhr Termine zur Auszahlung/Prüfung vereinbart werden. Außer-
dem können bereits gefertigte Verpflichtungserklärungen ohne Termin abgeholt werden. Hier-
bei entstehen nur geringe Wartezeiten. Der Verwaltung sind keine Beschwerden bekannt. 
 
Gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

29.10.2018 Integrationsrat
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3375/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
18.10.2018
Erstellt
16.10.2018 17:16