3375/2018
Neues Ausländeramt/Frage von Integrationsratsmitglied Herr Özküçük
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
2957 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/33 Vorlagen-Nummer 18.10.2018 3375/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 29.10.2018 Neues Ausländeramt/Frage von Integrationsratsmitglied Herr Özküçük Fragen: 1. Trifft es zu, dass es im neuen Gebäude noch keine Besuchertoiletten ausgewiesen wer- den, obwohl Wartezeiten trotz vorheriger Terminabsprachen eine Stunde und mehr dauern können? 2. Trifft es zu, dass zwischen dem neuen Gebäude und dem Hauptverwaltungsgebäude (Kalk-Karee) kein Fußgängerübergang (Verkehrsinsel-Zebrastreifen o.ä.) vorhanden ist, ob- wohl die Besucher/innen des Ausländeramtes für Ihre Anliegen mehrfach die Dillenburger Straße mit dem starken Verkehr, überqueren müssen, weil beispielsweise die Zahlstelle sich im Kalk-Karee befindet? 3. Trifft es zu, dass die Ausstellung von Verpflichtungserklärungen in Köln länger als einen Monat Zeit beanspruchen, obwohl diese in Nachbargemeinden binnen weniger Tage, so-gar am selben Tag ausgestellt werden? 4. Trifft es zu, dass für die abgelehnten Anträge auf Verpflichtungserklärungen die gleichen Gebühren wie für die Bewilligten entrichtet werden müssen? 5. Trifft es zu, dass Antragssteller/innen für die Dienstleistungen des Ausländeramtes (beispiels- weise für Verpflichtungserklärungen) sich Wartemarken geben lassen und längere Zeit warten müssen, obwohl Ihnen Termine vergeben wurden? Antworten der Verwaltung: Zu 1. Nein. Besuchertoiletten sind in ausreichender Zahl vorhanden. Beschwerden hierüber sind nicht bekannt. Zu 2. Ja, zwischen beiden städtischen Gebäuden befindet sich kein Zebrastreifen. Die Einrichtung ist aber beantragt. Zu 3. Nein. Aktuell liegt die Bearbeitungszeit für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung bei einer Woche. In der Vergangenheit gab es aufgrund unbesetzter Stellen und anderer Arbeits- abläufe allerdings Wartezeiten von bis zu vier Wochen. In Stoßzeiten wie z.B. vor den Som- merferien oder vor Weihnachten werden verlängerte Verfahrenszeiten nicht zu vermeiden sein. Zu 4. Ja, die Verwaltung hat hier das geltende Recht umzusetzen. Danach ist für die Bearbeitung eines Antrags auf Verpflichtungserklärung (wie auch in den meisten anderen aufenthaltsrecht- lichen Entscheidungen) die volle Gebühr in Höhe von 29,00 € zu erheben, unabhängig davon, ob die Erklärung bewilligt wird oder abgelehnt wird (§§ 47 Abs. 1 Nr. 12, 49 Aufenthaltsverordnung). Zu 5. Ja, die Ausgabe von Wartemarken dient der Besuchersteuerung im Hause. Die Ausgabe ist so organisiert, dass keine langen Wartezeiten entstehen. Montag, Dienstag und Donnerstag können von 14:00 – 15:30 Uhr Termine zur Auszahlung/Prüfung vereinbart werden. Außer- dem können bereits gefertigte Verpflichtungserklärungen ohne Termin abgeholt werden. Hier- bei entstehen nur geringe Wartezeiten. Der Verwaltung sind keine Beschwerden bekannt. Gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3375/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.10.2018
- Erstellt
- 16.10.2018 17:16